Die Bundesregierung hat am 24. September 2008 einen Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts beschlossen.
Im Kreditwesengesetz soll laut Art. 2 Nr. 2 des RegE ein neuer, gem. § 32 Abs. 1 KWG erlaubnispflichtiger, Tatbestand der Anlageverwaltung eingeführt werden.
Durch § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11 KWG-E sollen künftig über den Erlaubnistatbestand der Anlagenverwaltung auch solche Kapitalanlageprodukte erfasst werden, die bisher nicht der Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) bedurften. Der neue Tatbestand zielt auf solche Kapitalanlageprodukte ab, die ein erhöhtes Verlustrisiko für Anleger bergen. Dem sog. grauen Kapitalmarkt soll so, im Hinblick auf einen verbesserten Anlegerschutz und im Sinne der Integrität des Finanzmarktes, ein Ende gesetzt werden.
Inhaltsverzeichnis
- Die Erlaubnispflicht nach § 32 Abs. 1 KWG
- Rechtslage
- Entwicklung
- Kollektive Anlagemodelle
- Finanzkommissionsgeschäft
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- Fazit
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Der Text befasst sich mit der Einführung des neuen Tatbestands der Anlageverwaltung im Kreditwesengesetz (KWG) und seinen möglichen Auswirkungen auf die Finanzbranche. Der Fokus liegt auf der Erläuterung der neuen Erlaubnispflicht für Anlageverwaltungsgeschäfte und der damit verbundenen Regulierung des sog. grauen Kapitalmarktes. Ziel ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Auswirkungen der neuen Regelung auf die Finanzdienstleistungsbranche zu analysieren.
- Erlaubnispflicht für Anlageverwaltungsgeschäfte im KWG
- Regulierung des grauen Kapitalmarktes
- Anlegerschutz und Integrität des Finanzmarktes
- Auswirkungen auf die Finanzdienstleistungsbranche
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Interpretationen
Zusammenfassung der Kapitel
Der Text beginnt mit einer Darstellung der Rechtslage der Erlaubnispflicht nach § 32 Abs. 1 KWG. Dabei wird die grundsätzliche Erlaubnispflicht für Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen im Inland erläutert, sowie die Sanktionen für Zuwiderhandlungen. Anschließend wird die Entwicklung der Erlaubnispflicht im Kontext der sog. kollektiven Anlagemodelle beleuchtet. Hierbei werden die beiden gängigen Grundmodelle vorgestellt und die Kontroverse um die Definition des Tatbestandsmerkmals „für fremde Rechnung“ des Finanzkommissionsgeschäfts gem. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG diskutiert.
Im weiteren Verlauf des Textes wird die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Fall „GAMAG“ analysiert, die die Verwaltungspraxis der BaFin in Bezug auf die Einstufung bestimmter Anlagemodelle als erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft in Frage stellte. Die BaFin-Praxis, die auf einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise beruhte, wurde vom Gericht als nicht mit dem KWG vereinbar erklärt. Der Text beleuchtet die Argumente der BaFin und des Bundesverwaltungsgerichts im Detail und zeigt die unterschiedlichen Perspektiven auf die rechtliche Einordnung der kollektiven Anlagemodelle auf.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen das Kreditwesengesetz (KWG), Anlageverwaltung, Finanzkommissionsgeschäft, kollektive Anlagemodelle, grauer Kapitalmarkt, Anlegerschutz, Integrität des Finanzmarktes, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Bundesverwaltungsgericht, rechtliche Rahmenbedingungen, Interpretationen, Auswirkungen auf die Finanzdienstleistungsbranche.
- Arbeit zitieren
- Michael-Alexander Volks (Autor:in), 2010, Der neue Tatbestand der Anlageverwaltung im Kreditwesengesetz und seine möglichen Auswirkungen für die Finanzbranche, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/287180