Die Bundesregierung hat am 24. September 2008 einen Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts beschlossen.
Im Kreditwesengesetz soll laut Art. 2 Nr. 2 des RegE ein neuer, gem. § 32 Abs. 1 KWG erlaubnispflichtiger, Tatbestand der Anlageverwaltung eingeführt werden.
Durch § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11 KWG-E sollen künftig über den Erlaubnistatbestand der Anlagenverwaltung auch solche Kapitalanlageprodukte erfasst werden, die bisher nicht der Erlaubnis durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin“) bedurften. Der neue Tatbestand zielt auf solche Kapitalanlageprodukte ab, die ein erhöhtes Verlustrisiko für Anleger bergen. Dem sog. grauen Kapitalmarkt soll so, im Hinblick auf einen verbesserten Anlegerschutz und im Sinne der Integrität des Finanzmarktes, ein Ende gesetzt werden.
Inhaltsverzeichnis
I. Die Erlaubnispflicht nach § 32 Abs. 1 KWG
1. Rechtslage
2. Entwicklung
a) Kollektive Anlagemodelle
b) Finanzkommissionsgeschäft
aa) Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
bb) Literatur
cc) Bundesverwaltungsgerichtsentscheidung vom 27. Februar 2008
II. Anlageverwaltung gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11 KWG-E
III. Ausblick
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit analysiert die Einführung des neuen Tatbestandes der Anlageverwaltung in das Kreditwesengesetz (KWG) als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum grauen Kapitalmarkt. Ziel ist es, die Auswirkungen der geplanten Neuregelung auf die Finanzbranche sowie die damit verbundenen Rechtsunsicherheiten für Anbieter kollektiver Anlagemodelle kritisch zu beleuchten.
- Erlaubnispflicht nach § 32 Abs. 1 KWG
- Struktur kollektiver Anlagemodelle und deren Regulierung
- Kontroverse um das Finanzkommissionsgeschäft
- Anforderungen an den neuen Tatbestand der Anlageverwaltung
- Auswirkungen auf den Anlegerschutz und die Finanzmarktstabilität
Auszug aus dem Buch
b) Finanzkommissionsgeschäft
Die geplante Einführung des Tatbestandes der Anlageverwaltung in § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11 KWG-E ist eine Reaktion auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Februar 2008 im Fall „GAMAG“. Darin hat das Gericht die Verwaltungspraxis der BaFin, mit der der Betrieb bestimmter Anlagemodelle als erlaubnispflichtiges Finanzkommissionsgeschäft i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 4 KWG eingestuft wurde, als nicht mit dem KWG vereinbar erklärt.
Das Finanzkommissionsgeschäft ist ein Bankgeschäft und in § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG als die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten im eigenen Namen für fremde Rechnung definiert. Finanzinstrumente in diesem Sinne sind Wertpapiere, Geldmarktinstrumente, Devisen oder Rechnungseinheiten sowie Derivate.
Der BaFin zufolge sei bei der Beurteilung, ob ein Finanzkommissionsgeschäft vorliegt oder nicht eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zugrunde zu legen. Für die Beurteilung, ob ein Handeln für fremde Rechung i. S. d. § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 KWG vorliegt komme es lediglich auf die wirtschaftliche Zuordnung der Vor- und Nachteile an. Die gewählte rechtliche Konstruktion sei dabei unerheblich.
Zusammenfassung der Kapitel
I. Die Erlaubnispflicht nach § 32 Abs. 1 KWG: Das Kapitel erläutert die bestehende Rechtslage und die regulatorische Entwicklung hinsichtlich kollektiver Anlagemodelle und deren Einordnung als Finanzkommissionsgeschäft.
II. Anlageverwaltung gem. § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 11 KWG-E: Dieser Abschnitt beschreibt den neuen Tatbestand und definiert die Kriterien, unter denen eine Erlaubnispflicht für die Verwaltung von Gemeinschaftsvermögen besteht.
III. Ausblick: Hier werden die potenziellen Folgen der Neuregelung für die Marktteilnehmer sowie die verbleibenden Auslegungsschwierigkeiten und Rechtsunsicherheiten zusammengefasst.
Schlüsselwörter
Anlageverwaltung, Kreditwesengesetz, KWG, BaFin, Finanzkommissionsgeschäft, Anlegerschutz, grauer Kapitalmarkt, Finanzinstrumente, kollektive Anlagemodelle, Vermögensverwaltung, Effektengeschäft, Erlaubnispflicht, Rechtssicherheit, Finanzmarktintegrität, Kapitalanlageprodukte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die regulatorischen Änderungen im Kreditwesengesetz, insbesondere die Einführung eines neuen Erlaubnistatbestandes für die Anlageverwaltung, um den grauen Kapitalmarkt stärker zu regulieren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentral sind die Abgrenzung von Bankgeschäften, die Definition des Finanzkommissionsgeschäfts, die Struktur kollektiver Anlagemodelle und die Anforderungen an den neuen Anlageverwaltungsparagrafen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Analyse der Auswirkungen dieser gesetzlichen Neuerung auf die Finanzbranche und die Prüfung, ob die regulatorischen Ziele des Anlegerschutzes damit effektiv erreicht werden können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die Gesetzesentwürfe, höchstrichterliche Rechtsprechung und die fachliche Literatur heranzieht, um die Rechtsentwicklung und deren Implikationen zu bewerten.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der aktuellen Rechtslage, die Kontroverse um das Finanzkommissionsgeschäft nach der GAMAG-Entscheidung und die detaillierte Untersuchung des neuen Anlageverwaltungstatbestandes.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Anlageverwaltung, KWG, BaFin, Anlegerschutz, grauer Kapitalmarkt und Finanzkommissionsgeschäft sind die prägenden Begriffe.
Inwiefern hat das Urteil im Fall „GAMAG“ die aktuelle Gesetzgebung beeinflusst?
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zwang den Gesetzgeber dazu, für bestimmte Anlagemodelle eine neue, spezifische gesetzliche Grundlage zu schaffen, da die bisherige Einstufung als Finanzkommissionsgeschäft vom Gericht verworfen wurde.
Welche Unsicherheiten bestehen aktuell für Anbieter von Anlagemodellen?
Es bleibt unklar, wie die neuen Anforderungen genau umzusetzen sind und welche spezifischen Produkte unter den neuen Tatbestand fallen, was zu Rechtsunsicherheiten und einer möglichen Zurückhaltung bei der Produktauflage führt.
- Citar trabajo
- Michael-Alexander Volks (Autor), 2010, Der neue Tatbestand der Anlageverwaltung im Kreditwesengesetz und seine möglichen Auswirkungen für die Finanzbranche, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/287180