Von Vorreitern und Nachzüglern. Die US-Bundesstaaten im Umweltperformanzvergleich


Forschungsarbeit, 2014

88 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. US-Umweltpolitik im Wandel der Zeit
2.1 Umweltpolitik per Definition
2.2 Historischer Abriss

3. Die Umweltpolitik im föderalen System der USA
3.1 Die Grundlagen des US-amerikanischen Föderalismus
3.2 Die Stellung des Bundes in Bezug auf Umweltpolitik
3.2.1 Der Präsident
3.2.2 Der Kongress
3.2.3 Die Gerichtsbarkeit
3.3 Die Stellung der Bundesstaaten in Bezug auf Umweltpolitik
3.3.1 Die bundesstaatliche Struktur
3.3.2 Die Entwicklung der bundesstaatlichen Kompetenzen
3.3.3 Der Prozess bundesstaatlicher Umweltpolitik
3.3.4 Die finanziellen Regelungen
3.4 Das umweltpolitische Regierungshandeln
3.5 Die Bürokratie in der Umweltpolitik
3.6 Die Rolle der Parteien
3.7 Der Einfluss von Interessengruppen

4. Methodisches Vorgehen
4.1 Rahmen der Untersuchung: Untersuchungseinheiten und Grundgesamtheit
4.2 Auswahl eines statistischen Berechnungsverfahrens zur Datenanalyse
4.3 Operationalisierung der abhängigen Variablen
4.3.1 Definition von Umweltperformanz
4.3.2 Forschungsstand und Datenlage der abhängigen Variablen

5. Hypothesengenerierung und Operationalisierung der unabhängigen Variablen
5.1 Theoretische Basis
5.2 Analyse der unabhängigen VariableWirtschaftskraft
5.2.1 Die Umwelt- und Wirtschaftsbeziehung aus empirischer Sicht
5.2.2 Die Umwelt- und Wirtschaftsbeziehung aus wissenschaftlicher Sicht
5.2.3 Hypothesenbildung und Operationalisierung
5.3 Analyse der unabhängigen VariableBildung
5.4 Analyse der unabhängigen VariableAusgaben
5.5 Analyse der unabhängigen VariablePolitische Ausrichtung

6. Einflussfaktorenprüfung und Ergebnisinterpretation
6.1 Durchführung der Regressionsanalyse
6.2 Prüfung der Modellprämissen
6.3 Modellmodifizierung und Ergebnisinterpretation

7. Fazit und Ausblick

8. Literaturverzeichnis

9. Quellenverzeichnis

10. Anhang

1. Einleitung

Dennis Giebeler, Geraldine Giese

Als US-Präsident Barack Obama 2008 mit dem Schlagwort „Umweltschutz“ als einer der großen fünf Punkte seiner Agenda in den Wahlkampf zog, wurde er schnell zum Sündenbock der vom globalen Kampf gegen den Klimawandel bereits betroffenen Öl- und Gasindustrie seines Landes, die ihm vorwarf, mit einer realitätsfernen und marktuntauglichen Energiepolitik der Wirtschaft massiven Schaden zuzufügen. Die Gegenseite indes bejubelte Obama als „Ökopräsidenten“ und saß dabei der Illusion auf, den USA könne es entgegen der Widerstände der Wirtschaftsvertreter zeitnah gelingen, eine Führungsposition im Kampf gegen den Klimawandel einzunehmen (Knigge 2011: 1 ff.). Dass bereits Präsidentschaftskandidat Al Gore das in den USA so unpopuläre Thema Umweltschutz zum wichtigsten Bestandteil seines Wahlkampfes machte und mit seinem umweltpolitischen Engagement eine breite Masse für dieses Thema sensibilisierte, scheint angesichts Obamas Geltungsanspruch in Sachen Energiepolitik[1] in Vergessenheit zu geraten. Tatsächlich aber existiert in den USA ein historisches Umweltbewusstsein, das sich besonders in den 1960-er Jahren konstituierte und immer wieder Ausdruck in institutionellen Neuerungen und Gesetzesreformen findet. In der Auseinandersetzung mit der US-amerikanischen Umweltpolitik ist es demnach ratsam, sich vorab die markantesten Wegsteine der Geschichte der US-Umweltpolitik zu vergegenwärtigen. Im Rahmen dieser Arbeit soll dies in Kapitel 2 zusammen mit einer Definition von Umweltpolitik geschehen. Einer der genannten Wegsteine ist zweifelsohne die verweigerte Ratifizierung des Kyotoprotokolls durch die USA[2] – rückblickend wirkt dieses Ereignis auf viele Beobachter wie eine Demonstration einer nachhaltig negativen Entwicklung der US-Umweltpolitik. Tatsächlich trifft diese monolithisch simplifizierende Sichtweise nur teilweise die Realität, da sie die Wirkmechanismen des föderalen Systems vernachlässigt: Initiativen wie das bereits 1967 gegründete Californian Air Resources Board [3] demonstrieren, dass auf gliedstaatlicher Ebene durchaus Entwicklungen hin zu erhöhtem Umweltschutz stattfanden.[4] Allerdings besteht auch hier die Gefahr einer Vereinfachung, wenn Staaten, wie dem kohlegeprägten West Virginia, eine Vorreiterrolle zugeschrieben wird. Um die amerikanische Umweltpolitik adäquat als Produkt des US-Föderalismus zu begreifen, bedarf es daher einer Reihe weiterführender Überlegungen. Die Bedeutung der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Thematik liegt dabei in ihrer gesellschaftlichen Relevanz: Umweltprobleme sind u.a. das Produkt menschlichen Verhaltens und als solche mitnichten in Stein gemeißelt. Nicht nur ein politisches Fachinteresse kann zur Auseinandersetzung mit der Thematik motivieren; Umweltpolitik als globale Verantwortung verstanden, erfordert unweigerlich ein besseres Verständnis des amerikanischen Umweltschutz-Habitus. Die USA sind nach China der weltweit größte CO₂-Emittent und dennoch sind die amerikanischen Bemühungen, bezüglich des Umweltschutzes politische Verantwortlichkeiten zu etablieren, schleppend und häufig begleitet von Zuständigkeitskrisen innerhalb des politischen Systems der USA. Im 3. Kapitel werden diese Zuständigkeiten der nationalen und gliedstaatlichen Verantwortungsträger erläutert, um etwaige Divergenzen umweltpolitischen Engagements aufzuspüren und kritisch zu hinterfragen. Daneben sollen der finanzielle und bürokratische Rahmen sowie die Rolle von Parteien und Interessengruppen im föderalen US-System zur Sprache kommen. Im Anschluss soll das 4. Kapitel zur Klärung der Frage beitragen, inwieweit die Gliedstaaten im Umgang mit umweltbezogenen Themen voneinander abweichen. Dies erfordert einen Vergleich von Umweltperformanzindizes, die sowohl den aktuellen Forschungsstand wiedergeben, als auch eine konkrete Messung der Differenz bundesstaatlichen Umweltschutzbestrebens zulassen. Auch der methodische Ansatz – darunter die Auswahl eines Rechenverfahrens und der Untersuchungseinheiten – der Arbeit wird im Zuge dieses Kapitels behandelt. Sodann behandelt das 5. Kapitel einführend die zentrale Frage dieser Seminararbeit:

Wie sind die mitunter massiven Differenzen zwischen den Bundesstaaten zu erklären; welche Faktoren nehmen Einfluss auf die Umweltperformanz?

Hierfür wird geklärt, warum diese Größen potenziell Einfluss auf die Umweltperformanz nehmen, in welche Richtung sich dieser Einfluss bewegen könnte und wie eine adäquate Operationalisierung vorgenommen werden kann. Dabei werden Hypothesen entwickelt, die den Einfluss der Wirtschaftskraft, des Bildungsniveaus, umweltschutzbezogener Ausgaben und der politischen Ausrichtung betreffen. Wie sich diese Hypothesen rechnerisch über eine Regressionsanalyse prüfen lassen, wird nachfolgend in Kapitel 6 behandelt. Dabei werden die Prämissen des Regressionsmodells geprüft, bevor die Ergebnisse interpretiert werden können. Resümierend soll in Kapitel 7 veranschaulicht werden, inwiefern die vorgestellten Hypothesen als Erklärungsansätze tauglich sind und welche empirischen Implikationen mit der gegebenen oder nicht gegebenen Signifikanz der Einflussfaktoren einhergehen. Auf dieser Grundlage können abschließend Schlüsse für weiterführende Arbeiten und die weitere Entwicklung der Umweltpolitik in den USA gezogen werden.

2. US-Umweltpolitik im Wandel der Zeit

Geraldine Giese

Die Umweltpolitik der USA hat seit dem ersten Aufkommen umweltpolitischer Themen verschiedene Entwicklungsphasen durchlaufen. Lagen ihre Anfänge ganz eindeutig auf Bundesebene, so ist sie spätestens seit den 90-er Jahren nicht mehr zweifellos zuzuordnen (Hansjürgens 2000: 194). Ein starkes Dezentralisierungsstreben führte dazu, „dass der Umweltschutz seinen Platz in der Kompetenzabgrenzung zwischen dem Bund und den Bundesstaaten finden mußte (und muß)“ (ebd.: 197). Auch gegenwärtig noch ist der US-Umweltschutz ein oft nur schwer zu durchdringendes Gemisch aus Zuständigkeitsbereichen historischer und tagespolitischer Natur, die in das gesellschaftspolitische System der USA eingebunden sind.

2.1 Umweltpolitik per Definition

Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Themenfeld „Umweltpolitik“ kommt trotz aller wahrscheinlichen Kenntnis inhaltlicher Bestimmung des Ausdrucks nicht umhin, zuvorderst eine definitorische Erläuterung zu stellen:

„Environmental policy of a State refers to the deliberate actions taken by a State to manage the activities of the population within that State in order to prevent, reduce or alleviate any harmful effects on nature and its natural resources.”[5]

Umweltpolitische Maßnahmen sind demnach all jene, die institutionelle, rechtliche und politische Gegebenheiten bemühen, um zur Verbesserung der Lebensumwelt beizutragen. Dass die US-Regierung in der Vergangenheit bestrebt war, die Umsetzung solcher Maßnahmen nicht zu regulativ zu gestalten, was auch den Bundesstaaten großen Handlungsspielraum ließ, zeigt die Fortsetzung des Zitats:

“The United States follows an environment policy that aims at protecting the environment for the future generation with minimum interference on the commercial efficiency and personal liberty of the people. […] The US Government Environmental policy is contained in the National Environmental Policy Act (NEPA) which prescribes regulations that aim at protecting the environment” (ebd.).

So sehr die Begriffsbestimmung nach aussagekräftigem Gehalt trachtet, so sehr wirft sie Fragen bspw. nach der Verteilung rechtlicher Befugnisse der Bundesstaaten oder der Wirkungsmacht der Lobbyverbände auf, die verdeutlichen, dass Umweltpolitik mehr ist, als die demokratische, also kollektive, Entscheidung mit dem Ziel, umweltpolitische Ambitionen zu verwirklichen. Bei der Umweltpolitik handelt es sich darüber hinaus um eine Querschnittsaufgabe, sie weist demnach viele thematische Überschneidungen mit anderen Politikfeldern auf, etwa der Wirtschafts-, Landwirtschafts-, Stadtplanungs-, Energie-, Industriestruktur- und Verkehrspolitik. Dass die Politiken etlicher Politikfelder zusammenfallen, begründet auch „die lange Zeit, die in Teilen der Umweltpolitik zwischen einer konkreten politischen Handlung und ihren positiven und negativen Ergebnissen liegen kann, [und] ist typisch für dieses Politikfeld“ (Eppler 2008: 311). Umweltpolitik meint somit immer das Produkt einer Vielzahl staatlicher bzw. bundesstaatlicher Aktivitäten zur Verbesserung – wenigstens aber zum Erhalt – der Lebensqualität und manifestiert sich demnach nicht nur in einzelnen administrativen Entscheidungen. Sie ist vielmehr das Ergebnis einer Anhäufung ebensolcher und prägt das politische Gefüge sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene. Um der inhaltlichen Bestimmung neben der klassischen Herangehensweise eine weitere Ausrichtung zu geben, sei Krafts Vorschlag einer dualistischen Betrachtungsweise kurz erwähnt, der Umweltpolitik nicht nur darüber definiert, was sie an Maßnahmen umsetzt, sondern vielmehr nach jenen Maßnahmen und Entscheidungen fragt, die nicht umgesetzt werden.

Dieser Perspektivwechsel ist, so Kraft, deswegen unerlässlich, weil er veranschaulicht, dass ein Nicht-Handeln in der Folge nicht nur bedeutet, dass konkrete Maßnahmen zum Umweltschutz nicht ergriffen werden, sondern es darüber hinaus auch an Kontrollmechanismen fehlt, die es anderen erleichtern, sich zulasten der Umwelt zu verhalten:

„a decision not to act means that governments allow other forces to shape the environment“ (Kraft 2009: 14).

Die Beobachtung, dass umweltpolitische Entscheidungen gänzlich ausbleiben oder Regelungen lediglich in moderater Form Zustimmung finden, verwundert angesichts der Komplexität des föderalen Systems der USA nicht und lässt die Umweltpolitik durchaus als Konglomerat politischer Prozessebenen und Umweltschutzbestrebungen begreifbar werden. Wie bereits in der Einleitung vorweggenommen, werden im nächsten Unterkapitel die wichtigsten Entwicklungsphasen der US-Umweltpolitik skizziert, um sodann im 3. Kapitel die Charakteristika des US-Föderalismus zu bestimmen.

2.2 Historischer Abriss

Die Rechtfertigung der Nennung wesentlicher historischer Meilensteine ergibt sich zum einen aus der Hinleitung zum Status Quo, zum anderen erlaubt die Darstellung von Phänomenen, die zum Teil auch in den Hypothesen zum Ausdruck kommen wie bspw. die Parteienpräferenz, eine ungefähre Einordnung der hier verwendeten Datenjahre und Umstände in einen breiteren temporalen Kontext. Außerdem wird deutlich, dass die US-Umweltpolitik seit jeher massiven Schwankungen ausgesetzt war und es einen Konsens selten gegeben hat. Die Nennung diverser Umweltschutzbemühungen auf gliedstaatlicher Ebene soll dafür sensibilisieren, dass es zum Teil erhebliche Unterschiede in der Umweltpolitik der Bundesstaaten gab und gibt, deren Ausprägungen und Ursachen diese Arbeit hinreichend darzustellen und zu erklären bemüht ist. Mit Verweis auf die Skizzenhaftigkeit dieser Abhandlung wird der historische Startpunkt der US-amerikanischen Umweltpolitik nicht, wie eigentlich in der geschichtlichen Retrospektive üblich, mit ihrem eigentlichen Ausgangspunkt beginnen. Sicher gab und muss es auch bereits vor dem „Goldenen Zeitalter“ der Umweltschutzbemühungen solche gegeben haben (die ersten Nationalparks wurden bspw. schon im 19. Jahrhundert gegründet), Umweltschutz als Massenbewegung erreichte jedoch erst ab den 60er-Jahren seinen Höhepunkt. Zwischen 1964 und 1980 hat der US-Kongress 22 wegweisende Gesetze verabschiedet, die Verschmutzung ebenso kontrollieren, wie sie die geografischen Interessen im Sinne eines Naturschutzes fortan vertreten sollten (Klyza/Sousa 2013: 1).

Auch die unter Präsident Nixon gegründete staatliche Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency), der die größte Befugnis in Umweltschutzmaßnahmen obliegt, ist Zeitzeuge dieser Professionalisierung der Umweltbewegung. Die Tatsache, dass die genannten Gesetze von beiden Parteien stark befürwortet und getragen wurden, „riding a wave of legislative enthusiasm that overwhelmed most resistance“ wirkt ungewöhnlich, da die Probleme der politischen Maßnahmenverordnung der späteren Jahre die Grundlage der Unterstützung beider Parteien häufig entbehren mussten: „[…] environmental issues have divided the parties and engendered a bitter interest group politics […]“ (Klyza/Sousa 2013: 1 f.). Spätestens mit Amtsantritt Ronald Reagans wurde die enthusiastische Umweltschutzbewegung in neue Schranken verwiesen. Entgegen früherer Aussage, verfolgte Reagan den gezielten Rückbau umweltpolitischer Regulierungen:

„The agenda included reducing the scope of government regulation, cutting back on the role of the federal government, shifting responsibilities where possible to the states, and relying more on the private sector. Set largely by the right wing of the Republican party […] Reagan`s agenda was the most radical in half a century” (Kraft 2009: 105).

Dass der Republikaner Reagan damit den Grundstein für die tendenziell eher ablehnende Haltung seiner Partei in Sachen Umweltpolitik legte, zeigt die Analyse der unabhängigen Variable Politische Ausrichtung in Kapitel 5. Dergleichen, allerdings erwartbarer, Ernüchterung brachte auch die Bush-Regierung. Während dieser Zeit waren umweltpolitische Maßnahmen hauptsächlich auf Ebene der Einzelstaaten zu verzeichnen. Während also v. a. die 70-er Jahre einen signifikanten Umbruch in der Umweltpolitik markieren, waren die Gesetzesinitiativen der folgenden Jahrzehnte wenig zufriedenstellend, offenbarten sie doch laut Klyza und Sousa (2013: 2) einen „legislative gridlock“. Sie argumentieren, dass dieser Stillstand zum größten Teil „auf den ideologischen Konflikten zwischen Demokraten und Republikanern […]“ beruht (ebd.: Series Foreword ix).

Erst Präsident Barack Obama machte die Umweltschutzpolitik wieder zu einem nationalen Anliegen.[6] Ob es ihm jedoch gelingt, einen fehlenden Konsens in Umweltschutzbelangen zu überwinden, lässt sich freilich noch nicht sagen. Auch ist fraglich, ob sich diese Zentralisierungstendenzen verfestigen und halten, da die bundesstaatlichen Bemühungen um Umweltschutz keinesfalls so defizitär sind, wie womöglich aus Obamas Ambitionen fälschlicherweise geschlussfolgert werden könnte: „[…] one can find abundant examples of innovative action at the state and local level“ (Klyza/Sousa 2013: ix).Trotz des präsidentiellen Ehrgeizes, der Bundeskompetenz in Sachen Umweltpolitik mehr Gewicht zu verleihen, wird sie vermutlich auch weiterhin zugleich intensiv auf gliedstaatlicher Ebene stattfinden. Dass die US-Bundesstaaten zu mitunter wichtigen Klimaschutzakteuren geworden sind, zeigt der Rückblick auf die einzelstaatlichen Initiativen, die der klimapolitischen Lücke der Bush-Regierung entgegengesetzt wurden: Zwölf Bundesstaaten schlossen sich im Jahr 2003 zusammen, um die Bush-Administration zu klimaschutzpolitischen Maßnahmen aufzufordern. Darüber hinaus haben sich die US-Bundesstaaten der Ostküste bereits im Jahr 2001 auf ein kollektives Klimaschutzziel geeinigt und die Einrichtung regionaler Klimaschutzpolitik vorangetragen. Abschließend sei an dieser Stelle auch auf den historischen Wandel der öffentlichen Meinung hingewiesen, der, so lassen Umfragen erkennen, eine stetig ansteigende Mehrheit für Umweltschutzbelange und die Wichtigkeit politischer Maßnahmen belegt. So weist Jörgensen darauf hin, dass “In a 2005 poll, 70 percent of Americans identified themselves as ‚active environmentalists‘ or ‚sympathetic´ to environmental concerns […]” (ebd.: 24).

3. Die Umweltpolitik im föderalen System der USA

Guido Bartscher

Ebenso wie die US-Umweltpolitik im Speziellen, ist auch das ihr zugrunde liegende politische System seit jeher Entwicklung und Wandel ausgesetzt. Heute bildet es ein um-fassendes Geflecht an Ebenen mitsamt ihren jeweiligen Kompetenzen und Zuständigkeiten, deren nähere Betrachtung für ein Verständnis ihrer umweltpolitischen Leistungen essenziell ist.

3.1 Die Grundlagen des US-amerikanischen Föderalismus

Grundsätzlich sieht wohl jede staatliche Bevölkerung, auch die der USA, ihre Regierung für die Belange der politischen Regelsetzung und –einhaltung verantwortlich. So auch im Bereich der Umweltpolitik. Die Besonderheit des politischen Systems der USA besteht dabei in seinem föderalen Aufbau. Den wesentlichen Grundsatz beschreibt Riker folgendermaßen:

“Federalism is a political organization in which the activities of government are divided between regional governments and a central government in such a way that each kind of government has some activities on which it makes final decisions“ (Riker 1975: 101).

Ein wichtiger Aspekt zur Gewährleistung des föderalen Gleichgewichtes im politischen System der USA besteht somit in der Kompetenzaufteilung zwischen dem Bund und den Bundesstaaten. Diese erfolgt nach dem Prinzip des Zuständigkeitskatalogs (enumerated powers), welcher die einzelnen Zuständigkeitsbereiche den föderalen Ebenen zuweist bzw. der Gliedstaatenebene verschiedene Kompetenzen ausdrücklich vorenthält (Welz 2007: 72 f.). Für Zuständigkeitsbereiche, welche den Bundesstaaten nicht verfassungsrechtlich vorenthalten oder der Bundesebene zugeschrieben werden, liegt nach dem zehnten Zusatzartikel der US-Verfassung die Kompetenz bei den Bundesstaaten.[7] So ist auch die Umweltpolitik prinzipiell eine Angelegenheit der Einzelstaaten. Überlappen sich Kompetenzbereiche, räumt Artikel VI, Sektion 2 der Verfassung, welcher auch als national supremacy clause bekannt ist, Bundesgesetzen Vorrangstellung gegenüber bundesstaatlichen Gesetzen ein.[8] Dies gewinnt beispielsweise in umweltpolitischen Fragen an Bedeutung, wenn im US-Kongress verabschiedete Umweltgesetze und die darauf folgenden Implementierungen durch die Bundesregierung bestehende bundesstaatliche Regelungen aufheben. Zusammenfassend ist im föderalen Sinn also die entscheidende Einheit die Verfassung, indem sie ein politisches System bedingt, in welchem Machtbefugnisse zwischen beiden Regierungsebenen aufgeteilt und gleichzeitig gesamtstaatliche Souveränität aufrechterhalten werden.

3.2 Die Stellung des Bundes in Bezug auf Umweltpolitik

Die US-Umweltpolitik wird von zahlreichen politischen, sozialen und ökonomischen Kräften gesteuert und beeinflusst. Mann (1981: 4) beschreibt dies wie folgt:

“[E]nvironmental policy is rather a jerry-built structure in which innumerable individuals, private groups, bureaucrats, politicians, agencies, courts, political parties, and circumstances have laid down the planks, hammered the nails, plastered the cracks, made sometimes unsightly additions and deletions, and generally defied ‘holistic’ or ‘ecological’ principles of policy design.”

Auf diese jeweiligen politischen Kräfte soll im Laufe dieses Kapitels näher eingegangen werden. Zunächst wird die Stellung der Bundesebene näher erläutert, auf der sich einige, für die Richtung der Umweltpolitik wichtige Akteure bewegen.

3.2.1 Der Präsident

Als Regierungschef wird der Präsident oft als das Zentrum des politischen Universums betrachtet, verfügt er doch über umfassende Macht, die Staatstätigkeit zu steuern. Diese drückt sich auf verschiedene Arten aus. Erstens kann er die politische Agenda prägen, indem er durch seine Vorbildfunktion die öffentliche Meinung für sich einnehmen kann oder dem Kongress auf Basis seiner Richtlinienkompetenz Gesetze vorschlägt. Zweitens ist der Präsident verantwortlich bei Verhandlungen über internationale Abkommen oder Verträge und hat drittens erheblichen Einfluss auf den Verwaltungsapparat, indem er personelle Besetzungen bestimmt, Strukturveränderungen vornimmt oder Schwerpunkte im Haushaltsplan anregt. Zuletzt kann er durch exekutive Anordnungen Behörden zur Berichterstattung und Rechtfertigung neuer staatlicher Regulierungsmaßnahmen anweisen. Die Umweltpolitik wird von ihm außerdem konkret durch zwei exekutive Behörden in Form des Council on Environmental Quality (CEQ) und des Office of Information and Regulatory Affairs (OIRA) gesteuert (Eisner 2007: 39 f.). Bislang ist die Mehrheit der Präsidenten in umweltpolitischen Belangen jedoch eher zurückhaltend aufgetreten. Soden and Steel merken dazu an, „the president’s long term political goals have not included the environment as a driving force in any administration” und bescheinigen der Umweltpolitik „second-tier status, falling in the agenda-builing process to more politically practical issues such as the economy, crime and national defense” (Steel/Soden 1999: 344).

2008 änderte sich diese Situation umfassend, als umweltpolitische Themen zum ersten Mal einen politischen Wahlkampf maßgeblich prägten (Gerrard 2008: 3). Auch nach der Wahl blieb die Thematik unter Präsident Barack Obama vorerst auf der politischen Agenda und drückte sich in neu erlassenen strikten nationalen Standards zur Treibhausgasreduktion aus (Rabe 2011: 494).

3.2.2 Der Kongress

Die Legislative des Bundes bildet ein Zweikammerparlament in Form des Kongresses, deren höchste politische Macht in der Gesetzgebung liegt. Dieser setzt sich zum einen aus dem Senat, den Vertretungen der Einzelstaaten, die jeweils über zwei Sitze verfügen und zum anderen aus dem Repräsentantenhaus, der Volksvertretung, zusammen. Bei der Gesetzgebung sind beide Häuser des Kongresses gleichberechtigt, lediglich bei Gesetzen, welche die Einnahme von Haushaltsmitteln betreffen, kommt dem Repräsentantenhaus eine Vorrangstellung zu. Haben die beiden Häuser einen einheitlichen Gesetzesbeschluss gefasst, muss er anschließend dem Präsidenten zur Gegenzeichnung vorgelegt werden, um Rechtskraft zu erlangen. Von außerordentlicher Bedeutung ist weiterhin die in Artikel I (Sektion 9, Klausel 7) der US-Verfassung geregelte Kongressbefugnis.[9] Damit steht ihm nicht nur zu, allgemeine Bundesgesetze zu verabschieden, sondern die Höhe und den Zweck der der Staatskasse entnommenen Gelder zu bestimmen (Haas/Steffani/Welz 2007: 106 ff.). Da keines der Kongresshäuser über ein politisches Misstrauensvotum verfügt, liegt in dieser power of the purse gemeinsam mit der power of the law der – auch in Umweltbelangen – weitreichende Einfluss gegenüber der Exekutive:

„Congress has had more influence on both environmental protection and natural resource policy than the White House, the courts or the executive agencies have had [and] [i]t is equally clear that Congress will be similarly influential in the future” (Kraft 2013: 1).

3.2.3 Die Gerichtsbarkeit

Das US-Rechtssystem ist in vielerlei Hinsicht besonders, was bedeutet, dass amerikanische Umweltpolitik durch gänzlich unterschiedliche institutionelle Strukturen formuliert und durchgesetzt wird, als es in anderen politischen Systemen der Fall ist. Diese Struktur lässt der Gerichtsbarkeit eine prominente Rolle in Bezug auf die Lösung rechtlicher und politischer Streitigkeiten zukommen. Wie bereits Alexis de Tocqueville formulierte: „Scarcely any political question arises in the United States that is not resolved, sooner or later, into a judicial question” (Tocqueville nach Bradley et al. 1976: 280). Besonders drückt sich diese prominente Rolle in der intergouvernementalen Schlichterfunktion des Supreme Court aus. Beispielsweise klagte Massachusetts 2006 mit zwölf weiteren Bundesstaaten gegen den Umstand, dass die Bundesregierung das Treibhausgas Kohlenstoffdioxid in den Clean Air Act Amendments nicht als „Luftverschmutzer“ deklariert hatte, was die Einzelstaaten dem Risiko von Überschwemmungen aussetze. 2007 gab das oberste Gericht der Forderung der Klägerstaaten statt und wies die EPA an, die Einordnung des Treibhausgases zu ändern (Rabe 2011: 504 f.). Neben der Funktion, welche die Gerichtsbarkeit mit ihren Entscheidungen in der Entwicklung von Policies im Umweltsektor inne hat, ist sie außerdem auch ein Instrument für Bürger und Interessengruppen, um ihr Recht gegenüber umweltbezogenen Regierungsentscheidungen geltend zu machen.

3.3 Die Stellung der Bundesstaaten in Bezug auf Umweltpolitik

Die Unterschiede zwischen den verschiedenen US-Bundesstaaten hinsichtlich Gebietsgröße, Bevölkerungszahl oder auch Wirtschaftskraft sind kaum übersehbar. Allerding sind sie verfassungsrechtlich untereinander als auch gegenüber dem Bund gleichgestellt (Welz 2007: 73). Dieser Status der rechtlichen Gleichheit drückt sich in der politischen Repräsentation der Einzelstaaten mit jeweils zwei Senatoren auf Bundesebene aus.

3.3.1 Die bundesstaatliche Struktur

Die bundesstaatliche Gewalt (state legislature) besteht in allen Einzelstaaten – außer in Nebraska – aus zwei Kammern: dem Staatssenat als Oberhaus und dem Abgeordnetenhaus als Unterhaus, deren Abgeordnete direkt durch das Volk gewählt werden. Die zentralen Aufgaben der staatlichen Legislative bilden die Gesetzgebung, die Beschlussfassung in Bezug auf den Staatshaushalt und weiterhin sämtliche Zuständigkeiten, die von der Verfassung nicht ausdrücklich dem Bund zugewiesen werden (ebd.: 72 f.). Als bundesstaatlicher Regierungschef muss der Gouverneur zu beschlossenen Gesetzesvorlagen seine Zustimmung geben, hat aber auch die Möglichkeit, Veto einzulegen, welches die Bundesstaatsparlamente durch erneute Abstimmung und erfolgreich gestellte Zweidrittelmehrheit zurückweisen können. Im Gegensatz zum Präsidenten können Gouverneure auch lediglich line-item-vetos gegen einzelne Passagen eines Gesetzentwurfs einlegen. Weitere Aufgaben fallen ihnen als Oberhäupter der Exekutive in Form der Ernennung von Beamten und Richtern zu.

3.3.2 Die Entwicklung der bundesstaatlichen Kompetenzen

Bedingt durch die wenig eindeutige Kompetenzzuweisung zwischen Bund und Gliedstaaten ist die bundesstaatliche Struktur der USA seit jeher einem Wandel unterworfen:

„[T]he Constitution […] intentionally leaves unclear many issues regarding the assignment of roles and responsibilities among governments. As a result, over the years, the role of the federal, state, and local governments has evolved in response to changing conditions“ (Stotsky/Sunley 1997: 360).

Bis in die 1930-er Jahre forcierten Entscheidungen des Supreme Courts in den USA eine Form des dualen Föderalismus (dual federalism). Die Bundesstaaten zeichneten verantwortlich für die innere Sicherheit und die sozialen Bedürfnisse ihrer Bevölkerung, während der Bundesregierung traditionell-staatliche Aufgaben im internationalen, zwischenstaatlichen und wirtschaftlichen Bereich zufielen. Diese Strukturen änderten sich im Laufe des 20. Jahrhunderts. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs verschob sich die Balance der shared-power relationships deutlich zugunsten der Bundesregierung . Vom Bund verfasste Gesetze, welche die bundesstaatliche Gesetzgebung vorwegnahmen, wurden sehr häufig von der US-Gerichtsbarkeit als legitim erachtet. Während der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entwickelte sich diese Art der Bevorrechtigung des Bundes zu einem Entscheidungsinstrument des Kongress, indem nun auch in Kompetenzbereichen der bundesstaatlichen Regierungen Einfluss genommen wurde. Umweltbezogene Gesetze verkörperten diese Revolution der Bevorrechtigung des Bundes besonders. Fast alle tragenden Umweltgesetze in der ersten umweltpolitischen Dekade, wie der Clean Air Act von 1970, der Clean Water Act von 1972 oder auch der Resource Conservation and Recovery Act von 1976, folgten dem Muster der einseitigen Bevorrechtigung. Dies ist besonders dadurch zu begründen, dass trotz gemeinsamen Willens nach umweltpolitischen Regelungen, bundesstaatliche Regierungen stärker ökonomischen Interessen und Zwängen verpflichtet waren und dadurch eine konsequente umweltpolitische Regelsetzung gehemmt wurde (Scheberle 2013: 3 f.). Nachdem auch die letzten Jahrzehnte des 20. Jahrhunderts von einem Prozess der Zentralisierung geprägt waren, kam es in den 1990-er Jahren wieder zu Anzeichen für eine Stärkung der bundesstaatlichen Eigenverantwortung. Als Reaktion auf die Aufkündigung des Kyoto-Protokolls durch Präsident George W. Bush ergriffen einzelne Bundesstaaten eigene Maßnahmen, um den CO2-Ausstoß gesetzlich zu begrenzen, bzw. die Ziele des Kyoto-Protokolls für eine Staatengruppe im Nordosten der USA (die Regional Greenhouse Gas Initiative) bindend zu machen. Die betreffenden Bundesstaaten, welche das Phänomen des Klimawandels besonders betraf, wollten dadurch auch die Bundesregierung zum Handeln bewegen (Kalb-Krause 2005: 17 f.). Dies fand auch in der Gründung des Environmental Council of the States (ECOS)[10], einem Zusammenschluss mehrerer bundesstaatlichen Umweltbehörden, Ausdruck: „State environmental leaders could no longer stand by and let EPA take the lead“ (Gade 1996: 4). Mit der Präsidentenwahl 2008 verschob sich – wie in Kapitel 3.2.1 angedeutet – durch verstärktes umweltpolitisches Engagement der Bundesebene die Situation wieder.

3.3.3 Der Prozess bundesstaatlicher Umweltpolitik

Die bundesstaatlichen Regierungen haben im Zuge ihrer Kompetenzen Umweltstandards umzusetzen, welche mindestens den in den Bundesgesetzen verankerten Bestimmungen entsprechen müssen. Bundesregelungen stellen folglich die Basis dar, welche die Einzelstaaten umzusetzen haben und auf deren Basis dann weitere oder strengere Maßnahmen beschlossen werden können. Zudem ist eine partielle oder vollständige Bevollmächtigung der Bundesstaaten über verschiedene Umweltregelungen möglich. Dazu müssen bundesstaatliche Regierungen ausreichend behördliche Kapazitäten und geeignete Durchführungsmechanismen nachweisen (Scheberle 2013: 3). Mittlerweile beträgt der Anteil der an die Bundesstaaten delegierten föderalen Umweltregelungen 96 %, darunter Großteile des Clean Water Act, des Clean Air Act, des Safe Drinking Water Act und des Resource Conservation and Recovery Act (ECOS 2010). Da die Environmental Protection Agency (EPA) für die erfolgreiche Umsetzung der Bundesgesetze in der Pflicht steht, müssen die Bundesstaaten konstant belegen, die überantworteten Programme ausreichend umzusetzen, um nicht Gefahr zu laufen, diese wieder an den Bund abgeben zu müssen. Weitere Bund-Bundesstaat-Vereinbarungen existieren beispielsweise in der Vergabe von Mandaten für Inspektionen durch bundesstaatliche Stellen oder der Organisation von freiwilligen Programmen, für deren Realisierung die Bundesstaaten Zuschussgelder erhalten.

“[That] partial preemption forges a national-state partnership requiring ongoing negotiation and has had the greatest impact on the nature of the federal system“ (Scheberle 2013: 4).

Aus umweltrechtlicher Sicht stellt der US-Föderalismus somit ein gewisses Paradoxon dar. Zum einen ermöglicht er Bundesbehörden eine mächtige Position, da diese dazu befähigt sind, national bindende Regelungen in Bezug auf den Umweltschutz und Schadstoffbelastungen zu verfassen. Zum anderen steht auch der Bund in Bezug auf die Gesetzesumsetzung in Abhängigkeit von den Gliedstaaten. So entsteht häufig ein Spannungsfeld zwischen nationalen und darauf folgenden bundesstaatlichen regulativen Prozessen. Allerdings sehen die Bundesstaaten die eigene Zuständigkeit nicht grundsätzlich als übergeordnetes Ziel an, sondern befürworten eine Bevorrechtigung (federal preemption) des Bundes meist dann, wenn es um gesetzliche Mindeststandards geht, die nur für einen Teil der Staaten Bedeutung haben. Auf diese Weise können Wettbewerbssituationen durch unterschiedlich gesetzte Standards vermieden werden. Jedoch geht besonders im Umweltbereich der Trend sogar dazu, in den Bundesstaaten über national verordnete Mindeststandards hinaus zu agieren (Kalb-Krause 2005: 17).

3.3.4 Die finanziellen Regelungen

Ein wichtiger zu beleuchtender Faktor ist zudem die Frage, wie Umweltprogramme finanziert werden. Neben Mitteln aus den jeweiligen eigenen bundesstaatlichen Haushalten werden Umweltausgaben durch Budgetzuteilungen aus Washington D.C. abgedeckt, die neben den allgemeinen Block Grants die genaue Verwendung festschreiben und den Einzelstaaten nur in begrenztem Maße Gestaltungsspielraum einräumen. Diese vom Kongress vergebenen State and Tribal Assistance Grants lassen sich in zwei Kategorien einteilen. Zum einen Categorical Grants, welche die Implementation von umweltpolitischen Ausführungsgesetzen unterstützen sollen und zum zweiten Infrastructure Funds, die beispielsweise im Bau und in der Instandhaltung von Abwasser- oder Recyclinganlagen Verwendung finden (Scheberle 2013: 4 f.). Allerdings können die Bundessubventionen in neuester Zeit mit den steigenden Kosten zur Realisierung der Umweltprogramme nicht mithalten.[11] Dieser Trend wird sich voraussichtlich auch in nächster Zeit fortsetzen, was die Bundesstaaten dazu zwingt, sich nach alternativen innerstaatlichen Geldquellen umzusehen.

3.4 Das umweltpolitische Regierungshandeln

Nachdem die Kompetenzverteilung ausreichend erläutert wurde, rückt im Folgenden das konkrete umweltpolitische Regierungshandeln in den Fokus. Das Policy-Making im Umweltbereich ist im US-Kongress stark durch die Diversion von Kompetenzen und den Austausch zwischen den verschiedenen Ausschüssen und Unterausschüssen geprägt (Gottweis 2004: 184 f.). In diesen sowohl im Senat und Repräsentantenhaus bestehenden Komitees werden nach Themen gegliedert die Gesetzesvorschläge ausgearbeitet; so Umweltgesetze z. B. im Subcomittee on Environment. Dabei spielen Beziehungen und Kommunikationsgeschick der Abgeordneten und Senatoren für eine erfolgreiche Kongressarbeit eine große Rolle. Verbinden sich diese Fähigkeiten mit einer guten Zusammenarbeit mit den Medien und der nötigen Expertise, können sogar einzelne Kongressmitglieder in der Rechtssetzung entscheidenden Einfluss ausüben, was sie – im Laufe des Kapitels noch näher erläutert – für zielgerichtetes Lobbying von Interessengruppen attraktiv macht. Jedes so beschlossene Gesetz (congressional law) braucht anschließend die Zustimmung des Präsidenten, oder, bei Einlage eines Vetos, eine Zweidrittelmehrheit beider Kongresshäuser. Diese delegieren die zu implementierenden Regelungen anschließend an die zuständigen Verwaltungsbehörden, die – wie bei Umweltgesetzen die EPA – durch ihr Weisungsrecht die Gesetzgebung zu vollziehen haben.

3.5 Die Bürokratie in der Umweltpolitik

Die EPA ist die zentrale, für die Implementation von Umweltpolitik verantwortlich zeichnende Behörde in den USA. Ihren Kern bilden vier Abteilungen in Form des Office of Air, Office of Water, Office of Solid Waste and Emergency Response und des Office of Chemical Safety and Pollution Prevention, deren Arbeit durch die umzusetzenden Gesetze festgelegt ist. Mit einem Jahresbudget von ca. 7,9 Millionen US-Dollar und knapp 16.000 Mitarbeitern (2013) ist sie eine der größten föderalen Aufsichtsbehörden. Neben dem Hauptsitz in Washington D.C. sind die zehn regionalen Büros für die Implementation von Umweltpolitik verantwortlich. Der Arbeitsprozess der EPA findet in einem oft strittigen und politisierten Rahmen statt, der von zwei fundamentalen Spannungsfaktoren bestimmt wird. Zum einen ist die EPA sowohl Wissenschaftsbehörde als auch Regulator, in der Praxis herrscht aber häufig trotz Expertise nicht die gewünschte wissenschaftliche Sicherheit vor, um politische Entscheidungen im Vorfeld richtig zu bewerten. Zum anderen besteht die Aufgabe der EPA darin, den Umweltschutz zu realisieren, ohne die Wirtschaft und ihr Wachstum zu hemmen (Fiorino 2013: 3 f.). Trotz dieses Dilemmas hat sich die EPA, auch bedingt durch die Einflüsse aus dem Weißen Haus, dem Kongress und den föderalen Gerichtsbarkeiten, einen komplexen Prozess zur Entwicklung von Richtlinien zu eigen gemacht. So beschreibt McGarity, dass die EPA „one of the most highly developed internal procedures for generating rules of any agency in the federal government” (McGarity 1991: 54) inne hat, um unter anderem die multiplen Perspektiven zu koordinieren und Ziele des Bundes gegenüber bundesstaatlichen abzuwägen. Trotzdem die EPA damit quasi das Zentrum umweltpolitischen Policy-Makings darstellt, hat sie keinen direkten Einfluss auf die Aktivitäten anderer Behörden mit umweltrelevantem Auftrag. Diese haben wie das Department of Energy entweder ein zentrales Mandatsfeld, oder müssen sich, wie beispielsweise das Department of Commerce, ebenfalls in einem thematisch weiter gesteckten Rahmen engagieren (Eisner 2007: 42 f.). Allerdings stagniert die Höhe der finanziellen Mittel der EPA und anderer Bundesbehörden trotz wachsendem Arbeitsaufwand seit Jahren, was die Differenz (implementation gap) zwischen Aufgaben und Möglichkeiten der Umsetzung vergrößert und neue Strategien fordert.

3.6 Die Rolle der Parteien

In seiner Form als repräsentative Demokratie entscheiden im politischen System der USA die Bürger als Wählerschaft, wen sie als Repräsentanten in Regierungsämtern haben wollen. Um Wählerstimmen klarer Ausdruck verleihen, ist die Unterstützung von Parteien und die Wahl von Parteimitgliedern ein prägender Faktor für die Politik der USA geworden. Im Gegensatz zu anderen parlamentarischen Regierungssystemen haben US-Parteien durch ihre institutionell bedingte Schwäche aber nur eingeschränkte Möglichkeit, gesellschaftliche Interessensgegensätze auszugleichen und Politik aktiv mitzugestalten. So verfügen sie über wenige Mittel, Abgeordnete oder Senatoren zu sanktionieren und zur Umsetzung politischer Inhalte aktiv einzugreifen (Braml 2013: 44).

Grundlegend dominiert wird das US-Parteiensystem von Demokraten und Republikanern. War in früheren Jahrzehnten der Umweltschutz noch ein unparteiisches Thema, ließ sich bald ein klarer Unterschied zwischen Demokraten und Republikanern, basierend auf deren jeweiliger politischer Ideologie ausmachen. Wie Field zusammenfasst,

„Democrats are usually thought to favor greater reliance on statutory pollution-control regulations as a way to improve environmental quality; Republicans are more inclined to stress the economic costs of pollution control and to tout the advantages of voluntary approaches to improving the environment” (Field 2007: 80).[12]

Insgesamt wird den Demokraten also größeres Vertrauen hinsichtlich Umweltschutzbelangen entgegengebracht.[13] Eine weitere parteiliche Option besteht für umweltbewusste Wähler in der Green Party. Diese kann allerdings lediglich lokale Wahlerfolge verzeichnen (Below 2013: 2 f.). Damit wird nochmals deutlich, dass Umweltthemen sowohl in Wahlkampagnen als auch bei Wahlausgängen oder dem Agenda-Setting in den USA bis vor kurzem keine wichtige Rolle einnahmen. Die Unwichtigkeit der umweltpolitischen Themen für Parteien kann nach Guber (2001: 465 ff.) in drei Punkten begründet werden. Zum einen sind Wähler zwar besorgt um die Umwelt, die Priorität setzen sie aber überwiegend in anderen Bereichen. Zweitens machen Wähler in Bezug auf Umweltschutzpolitik selten einen Unterschied zwischen Kandidaten und drittens richten parteigebundene Wähler ihre Entscheidung eher nach parteilichen Präferenzen, als nach umweltpolitischen Positionen.

3.7 Der Einfluss von Interessengruppen

Einen letzten Einflussfaktor auf die Richtung der Umweltpolitik stellen Interessengruppen dar, die dezentral strukturiert sind und seit den 1970-er Jahren ihren Einfluss auf das politische System vergrößern konnten (Braml 2013: 46). Solche Gruppen organisierter Interessen, die auf umweltbezogenes Policy-Making Einfluss nehmen wollen, finden sich in allen föderalen Ebenen. Einerseits existieren dabei einer breiten Bevölkerungsschicht zugewandte Umweltgruppen wie Sierra Club, Wilderness Society, Natural Resources Defense Council oder Greenpeace. Andererseits bestehen zahlreiche kleine radikale Gruppen wie Earth First! oder Earth Liberation Front mit geringerem Einfluss. Für die Einflussnahme solcher Gruppen gilt: „[T]he outcome of all conflicts is determined by the scope of its contagion. The number of people involved in any conflict determines what happens; every change in the number of participants affects the result.” (Schattschneider 1960: 2). Ein Beispiel für die Größenordnung, den eine solche Einflussnahme annehmen kann, bietet sich in der Global Climate Coalition. Dieser 1989 von 45 Weltkonzernen – vorwiegend aus Automobil- und Mineralölindustrie – gebildete Interessenverband, hatte sich zur Aufgabe gemacht, das öffentliche Interesse an der Klimaerwärmung zu entschärfen, Zweifel an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu säen und damit staatliche Klimaschutzmaßnahmen zu verhindern (Layzer 2007: 98 f.). Interessengruppen und –verbände haben sowohl mittels direktem als auch indirektem Kontakt mit Entscheidungsträgern die Möglichkeit, in verschiedenen Stadien Einfluss in den Entwicklungsprozess eines Umweltgesetzes zu nehmen. Viele Interessengruppen setzen auf political action committees (PACs), um direkt in den Wahlkampf einzugreifen (Lösche 2004: 361). Ihr Spielraum wird dabei wenig durch die Machtrolle politischer Parteien eingeschränkt und ermöglicht ihnen, Kontakt mit einer großen Anzahl mitentscheidender Akteure zu pflegen. Parallel zu der persönlichen Absprache mit Entscheidungsträgern in der Exekutive, Judikative und im Parlament in Washington D.C. nehmen sie über die Senatoren der Einzelstaaten Einfluss. Mit „Graswurzel-Lobbying“ setzen sie direkt an der politischen Basis, der Wähleranbindung, an. Eine wirksame Methode von Interessengruppen oder –verbänden, um auf den Gesetzgebungsprozess und die Wieder- bzw. Abwahl von politischen Akteuren zu nehmen, stellen dabei „Wählerprüfsteine“ (voter guides) dar. Hierbei machen sie die Ergebnisse thematisch heikler Abstimmungen publik. Aufgrund der geringen Parteidisziplin können Senatoren (Abgeordnete) schnell persönlich für Abstimmungsergebnisse zur Rechenschaft gezogen werden (Braml 2013: 47).

[...]


[1] An dieser Stelle sei insbesondere auf den American Clean Energy and Security Act hingewiesen.

[2] Zur Kritik am Kyotoprotokoll siehe bspw. Victor 2001.

[3] Siehe California Environmental Protection Agency 2014. URL: http://www.arb.ca.gov/homepage.htm (28.09.2014).

[4] Nach Falke (2012: 49) wird es bei einem umweltpolitischen Stillstand auf Bundesebene wahrscheinlicher, dass die Staaten und lokale Akteure aktiver werden. Beispielhaft verweist er hierbei auf die Regional Green House Gas Initiative und die Western Climate Initiative.

[5] USLegal, Inc. (2001-2014). URL: http://definitions.uslegal.com/e/environmental-policy/ (27.09.2014).

[6] Für weiterführende Informationen sei auf den 2013 veröffentlichten President`s Climate Action Plan verwiesen. Online verfügbar unter: http://www.whitehouse.gov/sites/default/files/image/president27sclimateactionplan.pdf (25.09.2014).

[7] Zusatzartikel X zur US-Verfassung: “The powers not delegated to the United States by the Constitution, nor prohibited by it to the states, are reserved to the states respectively, or to the people.” (Rakove 2009: 243).

[8] Artikel IV, Sektion 2 der US-Verfassung: “This Constitution, and the Laws of the United States which shall be made in Pursuance thereof; and all Treaties made, or which shall be made, under the Authority of the United States, shall be the supreme Law of the Land; and the Judges in every State shall be bound thereby, any Thing in the Constitution or Laws of any State to the Contrary notwithstanding” (Rakove 2009: 213).

[9] Artikel I, Sektion 9, Klausel 7 der US-Verfassung: “No Money shall be drawn from the Treasury, but in Consequence of Appropriations made by Law, and a regular Statement and Account of the Receipts and Expenditures of all public Money shall be published from time to time.” (Rakove 2009: 167).

[10] Environmental Council of the States (ECOS) (2010). URL: http://www.ecos.org/section/states/enviro_actlist (28.09.2014).

[11] Daten des Environmental Council of the States (ECOS) zeigen, dass die Staaten ihren finanziellen umweltpolitischen Aufwand zwischen 2005 und 2008 von ca. 7,5 Milliarden US-Dollar auf ca. 12,6 Milliarden US-Dollar erhöhen mussten. Dagegen zogen im selben Zeitraum die Subventionen mit Bundesgeldern lediglich mit einer Steigerung von einer Milliarde US-Dollar nach. Siehe hierzu Brown (2008). URL: http://www.ecos.org/files/3057_file_March_2008_Green_Report.pdf (27.09.2014).

[12] Siehe hierzu auch die entsprechenden Kapitel der unabhängigen Variablen.

[13] Allerdings ist zu beachten, dass die beiden großen Parteien keine homogenen Einheiten darstellen.

Ende der Leseprobe aus 88 Seiten

Details

Titel
Von Vorreitern und Nachzüglern. Die US-Bundesstaaten im Umweltperformanzvergleich
Hochschule
Technische Universität Darmstadt  (Politikwissenschaften)
Veranstaltung
Lehrforschungsprojekt
Note
1,3
Autoren
Jahr
2014
Seiten
88
Katalognummer
V287356
ISBN (eBook)
9783656879282
ISBN (Buch)
9783656879299
Dateigröße
1324 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Umweltschutz, Amerika, USA, Umweltperformanz, Regressionsanalyse, Forschungsarbeit, Umweltschutzforschung
Arbeit zitieren
Melinda Snitil (Autor:in)Guido Bartscher (Autor:in)Dennis Giebeler (Autor:in)Geraldine Giese (Autor:in), 2014, Von Vorreitern und Nachzüglern. Die US-Bundesstaaten im Umweltperformanzvergleich, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/287356

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Von Vorreitern und Nachzüglern. Die US-Bundesstaaten im Umweltperformanzvergleich



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden