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Die systematische Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung während des Nationalsozialismus

Title: Die systematische Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung während des Nationalsozialismus

Term Paper , 2013 , 17 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Angelo Schmidt (Author)

Social Work
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„Es kann keinem Menschen das Recht zukommen, andere Menschen als minderwertig zu bezeichnen und sie körperlich zu schädigen.“ (Rudnick, 1985, S. 20) Diese Aussage von Martin Rudnick meint, dass alle Menschen gleich sind und keiner über den anderen urteilen darf. Aktuell, in der Zeit der Inklusion, werden Menschen mit Behinderungen ein Teil der Gesellschaft. Sie sollen unterstützt und gestärkt werden, sowie an der Gemeinschaft teilhaben. Doch auch heute ist dies nicht immer Realität. Menschen mit Behinderungen werden an einigen Stellen der Gesellschaft stigmatisiert und ausgegrenzt. Doch so wurden sie nicht immer akzeptiert. In der Zeit der nationalsozialistischen Regierung wurden Menschen mit Behinderungen abgewertet, ihre Fähigkeiten untergraben und körperlich misshandelt. Sie wurden kategorisiert, zwangssterilisiert und zu Tode gebracht. In dieser Zeit sollte die deutsche Bevölkerung von diesen Menschen „bereinigt“ werden. Sie galten als minderwertig. Diese Hausarbeit thematisiert die Rassenhygiene, welche in Deutschland zur Zeit des NS-Regimes konsequent durchgeführt wurde. Wie wurden Menschen mit Behinderungen in der Zeit der nationalsozialistischen Regierung ausgegrenzt?

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Ausgangslage

3 Rassenhygiene durch Sterilisation

3.1 Die Sterilisationsdiskussion vor 1933

3.2 Das GzVeN und andere rechtliche Bestimmungen

3.3 Durchführung der Sterilisationen

4 Rassenhygiene durch Vernichtung

4.1 Kinder-Euthanasie

4.2 Erwachsenen-Euthanasie

4.3 Wilde Euthanasie

5 Der Fall Günter E.

6 Wiedergutmachung nach 1945

7 Fazit

Zielsetzung & Themen

Diese Hausarbeit untersucht die systematische Ausgrenzung, Stigmatisierung und Vernichtung von Menschen mit Behinderungen sowie randständigen Gruppen während der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland, um aufzuzeigen, wie rassenhygienische Ideologien und Gesetze zur Entwertung und Tötung unschuldiger Menschen führten.

  • Historische Herleitung eugenischer Ansätze und der "Volkspflege"
  • Die Rolle des "Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" (GzVeN)
  • Mechanismen und Umsetzung der "Kinder- und Erwachseneneuthanasie"
  • Fallbeispiel einer individuellen Schicksalsgeschichte (Günter E.)
  • Wiedergutmachungsprozesse nach 1945

Auszug aus dem Buch

4.1 Kinder-Euthanasie

Grundstein für die Kinder-Euthanasie soll das „Knauer-Baby“ gewesen sein. Es handelte sich um ein Neugeborenes, welches missgebildet war (vgl. Friedlander, 1997, S. 80). Die Eltern des Kindes suchten die „Kanzlei des Führers“ (KdF), unter der Leitung von Phillip Bouhler auf und forderten die „Erlösung vom unheilbarem Leiden“ (vgl. Hohendorf, 2007, S. 42). Das Kind wurde dann von Karl Brand (Begleitarzt von Hitler) untersucht und letztlich kam dieser zu dem Ergebnis es einschläfern zu lassen (vgl. Braß, 2004, S. 190). Hiernach beauftragte Hitler Brand und Bouhler damit, ein Mordprogramm für körperlich und geistig behinderte Kinder zu entwickeln. Bereits von Anfang an wurde die Planung als „geheime Reichsangelegenheit“ eingestuft. Ein Zusammenhang mit der KdF durfte nicht hergestellt werden. Aus diesem Grund wurde eine fiktive Organisation ins Leben gerufen, der „Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung von erb- und anlagebedingten schweren Leiden“ (vgl. Friedlander, 1997, S. 91). Am 18.08.1939 erging ein Erlass vom Reichsminister, der alle Hebammen und Ärzte dazu verpflichtete sämtliche behinderten und missgebildeten Kinder zu melden (vgl. Rudnick, 1985, S. 79f). Es wurden Meldebögen eingeführt, auf denen sie Angaben zum Kind geben mussten. Dieser ging dann an das Gesundheitsamt. Jeder Antrag wurde daraufhin von Gutachtern bewertet. Das Ergebnis stützte sich dabei allerdings nur auf die Meldebögen. Die Krankenakten der Kinder wurden nicht angefordert. Mit ein Grund hierfür könnte gewesen sein, dass die meisten Gutachter Befürworter der Euthanasie waren (vgl. Friedlander, 1997, S. 94). Nach der Begutachtung sollten die Kinder in spezielle Kliniken verlegt werden. Den Eltern begründete man dies mit einer medizinischen Notwendigkeit und versprach eine bessere Versorgung für das Kind. Weigerten sich die Eltern daraufhin, wurde ihnen mit Sorgerechtsentzug bzw. allein erziehenden Müttern mit Dienstverpflichtung gedroht (vgl. Rudnick, 1985, S. 80). Es wurden in den Kliniken spezielle Tötungsstationen eingerichtet, auf denen die

Zusammenfassung der Kapitel

1 Einleitung: Die Einleitung stellt die Bedeutung von Inklusion und Menschenrechten gegenüber der systematischen Abwertung und Vernichtung von Behinderten in der NS-Zeit heraus und erläutert die Motivation sowie den Aufbau der Arbeit.

2 Ausgangslage: Dieses Kapitel analysiert die eugenischen Wurzeln und die rassenbiologischen Theorien, die zur "Volkspflege" und damit zur Ausgrenzung der als "minderwertig" deklarierten Menschen führten.

3 Rassenhygiene durch Sterilisation: Der Fokus liegt hier auf dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses", dessen rechtliche Umsetzung und die radikale Praxis der Zwangssterilisation zur "Reinigung" des Volkskörpers.

4 Rassenhygiene durch Vernichtung: Dieses Kapitel detailliert die Eskalation von Zwangsmaßnahmen hin zum gezielten Massenmord ("Euthanasie") an Kindern und Erwachsenen unter dem NS-Regime.

5 Der Fall Günter E.: Anhand einer konkreten Biografie wird das gnadenlose Vorgehen der NS-Behörden und das Versagen professioneller Hilfeinstanzen im Fall eines als "erblich belastet" eingestuften Jungen aufgezeigt.

6 Wiedergutmachung nach 1945: Es wird die schwierige Auseinandersetzung mit dem Unrecht nach Kriegsende und die späte Entschädigungspraxis für die Opfer des Erbgesundheitsgesetzes thematisiert.

7 Fazit: Das Fazit fasst die menschenverachtende Praxis der NS-Zeit zusammen und appelliert an die heutige Gesellschaft, die Menschenwürde unantastbar zu wahren und Inklusion konsequent voranzutreiben.

Schlüsselwörter

Nationalsozialismus, Eugenik, Rassenhygiene, Zwangssterilisation, Euthanasie, Aktion T4, Behindertenhilfe, Inklusion, Menschenrechte, Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses, GzVeN, Diskriminierung, NS-Gesundheitspolitik

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit behandelt die systematische Stigmatisierung, Ausgrenzung und Ermordung von Menschen mit Behinderung sowie randständigen Personengruppen in der Zeit des Nationalsozialismus.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Zentrale Themen sind die Geschichte der Eugenik, die Gesetzgebung zur Zwangssterilisation, die verschiedenen Phasen der Tötungsaktionen (Euthanasie) und die Wiedergutmachungsversuche nach 1945.

Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsfrage?

Das Ziel ist es, nachzuvollziehen, wie und durch welche ideologischen sowie rechtlichen Mittel Menschen mit Behinderungen im Nationalsozialismus systematisch ausgegrenzt und zu Opfern staatlich legitimierter Gewalt wurden.

Welche wissenschaftliche Methode liegt der Untersuchung zugrunde?

Es handelt sich um eine historische Analyse, die sich auf Fachliteratur, zeitgenössische Quellen und Dokumente stützt, um die ideologische Entwicklung und die konkreten Abläufe der Ausgrenzung zu rekonstruieren.

Was wird in der Arbeit im Hauptteil primär behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse eugenischer Grundlagen, die rechtliche Verankerung des GzVeN, die Durchführung der Tötungsprogramme (Kinder- und Erwachseneneuthanasie) sowie eine detaillierte Fallstudie.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Publikation?

Wesentliche Begriffe sind Rassenhygiene, Zwangssterilisation, Euthanasie, NS-Gesundheitspolitik und der Schutz der Menschenwürde.

Welche Rolle spielt der "Fall Günter E." für die Argumentation?

Er dient als exemplarisches Fallbeispiel, das zeigt, wie staatliche Willkür, die Mitwirkung von Fachkräften und die rassenideologische Stigmatisierung den Lebensweg eines Kindes bis zur Ermordung zerstörten.

Was schlussfolgert die Arbeit hinsichtlich der heutigen Bedeutung?

Der Autor mahnt, dass das Wissen über die NS-Vergangenheit eine ethische Verpflichtung zur konsequenten Inklusion und zur bedingungslosen Wahrung der Menschenwürde heute darstellt.

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Details

Title
Die systematische Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung während des Nationalsozialismus
Course
Geschichte(n) Sozialer Arbeit
Grade
1,3
Author
Angelo Schmidt (Author)
Publication Year
2013
Pages
17
Catalog Number
V287916
ISBN (eBook)
9783656881124
ISBN (Book)
9783656881131
Language
German
Tags
ausgrenzung menschen behinderung nationalsozialismus
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Angelo Schmidt (Author), 2013, Die systematische Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung während des Nationalsozialismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/287916
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