Das Zisterzienserinnen Kloster Harvestehude, wurde 1245 in einem elbnahen Dorf, mit
dem Namen „Herwardeshuthe“ gegründet
Nach diesem Dorf, wurde auch das Kloster benannt. 1295 zogen die Nonnen an die
Alster um, den ursprünglichen Namen des Klosters konnten sie aber, bis zu seinem
Abriss im 16. Jahrhundert, beibehalten
Im Laufe dieser Zeit, hatte das Kloster Harvestehude, durch Schenkungen und
Eigenvermögen einen großen Besitz angehäuft. Besondere Bedeutsamkeit für die
Finanzierung des Klosters, bekamen dabei die Landgüter.
Im Jahre 1380, hatte die Fläche des Klosters, derlei große Ausmaße erreicht, dass sie in
ihrem Umfang selber größer war, als die Stadt Hamburg1. Genauso gewaltig, wie sein
Grundbesitz, war auch der damit verbundene Reichtum für das Kloster. Doch nicht die,
für die Zisterzienser angestrebte und charakteristische Eigenwirtschaft, verhalf dem
Kloster zu seinem großen Wohlstand, sondern primär, die Klosteruntertanen, die ihre
Abgaben an das Kloster zu entrichten hatten.
Die für diese Arbeit zugrunde liegende Quelle in Form eines Mandates zeigt, dass diese
Abgaben nicht immer freiwillig gemacht wurden, sondern von dem Kloster teilweise
erzwungen werden mussten.
Auf dieses Problem soll im folgenden eingegangen werden.
Die damit verbundene Fragestellung lautet:
Wie machte das Kloster Harvestehude seine Herrschaftsansprüche gegenüber seinen
Untertanen geltend?
Und welche Konsequenzen konnte dies für die Untertanen zur Folge haben?
Bei der Literaturrecherche für diese Arbeit musste ausschließlich auf Sekundärliteratur
zurückgegriffen werden, da keine vergleichbaren Quellen gefunden wurden. Auch in
der Sekundärliteratur wurde kein ähnlicher Fall erläutert. Besonders ergiebig zeigten
sich jedoch zwei Bücher in Bezug auf die Exkommunikationspraxis. Rees stellt eine
ausführliche Untersuchung über das kirchliche Strafrecht dar, besonders der
geschichtliche Diskurs dieser Untersuchung war für diese Arbeit ertragreich2. [...]
1 Vgl.: Lappenberg, Johann Martin: Von der Cistercienserinnen-Abtei zu Herwardeshuthe und deren
Umwandlung in das St.Johannis-Kloster. - In:ZHG 4, S. 527
2 Rees, Wilhelm: Die Strafgewalt der Kirche. Das geltende kirchliche Strafrecht - dargestellt auf der
Grundlage seiner Entwicklungsgeschichte. Geschichtlicher Diskurs: S. 116-169
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Das Mandat aus dem alten Harvestehuder Kopialbuch
- Die Bedeutung des Harvestehuder Mandats
- Das Kloster Harvestehude als Herrschaftsträger
- Die Grundzüge der Herrschaft
- Die klösterliche Gerichtsbarkeit
- Schlussbetrachtung
- Quellen- und Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert ein Mandat aus dem alten Harvestehuder Kopialbuch, um die klösterliche Gerichtsbarkeit des Zisterzienserinnenklosters Harvestehude zu beleuchten.
- Die Rolle des Klosters als Herrschaftsträger
- Die Bedeutung von Abgaben und deren Durchsetzung
- Die Anwendung der Exkommunikation als Mittel der Rechtsdurchsetzung
- Die Bedeutung des Kopialbuches als Quelle für die klösterliche Verwaltung
- Die wirtschaftliche und rechtliche Bedeutung des Klosters Harvestehude im Mittelalter
Zusammenfassung der Kapitel
- Die Einleitung stellt das Zisterzienserinnenkloster Harvestehude und seinen Besitz vor. Sie führt die Fragestellung der Arbeit ein und erläutert die Relevanz der Quelle - ein Mandat aus dem Kopialbuch - für die Untersuchung.
- Das zweite Kapitel beschreibt die Quelle, das Mandat, und erklärt den historischen Kontext seiner Entstehung. Es beleuchtet die Geschichte des Kopialbuches und die Umstände seiner Überlieferung.
- Das dritte Kapitel analysiert die Bedeutung des Mandats für die Geschichte des Klosters. Es diskutiert die Macht des Klosters als Herrschaftsträger und die Rolle der Abgaben für die Finanzierung des Klosters.
- Das vierte Kapitel untersucht die klösterliche Gerichtsbarkeit. Es analysiert die Anwendung der Exkommunikation als Strafe für säumige Abgaben und ihre Wirkung auf die Untertanen des Klosters.
Schlüsselwörter
Klösterliche Gerichtsbarkeit, Mandat, Kopialbuch, Kloster Harvestehude, Zisterzienser, Abgaben, Exkommunikation, Herrschaft, Mittelalter, Recht, Verwaltung, Wirtschaft.
- Quote paper
- Anonym (Author), 2003, Klösterliche Gerichtsbarkeit, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28813