Europarecht für Juristen in Stichworten


Vorlesungsmitschrift, 2015

31 Seiten


Leseprobe


Europa

Geht vermutlich auf das griech./semitische „ereb“ (=dunkel) zurück. Europa ist demnach das Abendland gegenüber dem Morgenland Asien.

Alternativ: „europa“ (gr.) =weithin blickend

Asien

Der Name Asien stammt vermutlich von dem assyrischen Wort „acu“ (=Sonnenaufgang). Asien ist demnach das Morgenland.

Europaflagge

Sie ist ein Symbol nicht nur für die Europäische Union, sondern auch für die Einheit und in einem weiteren Sinne für die Identität Europas. Der Kreis der goldenen Sterne steht für Solidarität und Harmonie zwischen den europäischen Völkern.

Die Zahl der Sterne hat nichts mit der Anzahl der Mitgliedsstaaten zu tun. Es gibt zwölf Sterne, weil die zwölf traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit ist. Die Flagge wird folglich ungeachtet künftiger Erweiterungen der Union unverändert bleiben.

Europa hat sechs Gründerstaaten.

Europahymne

Symbolik der Europahymne: Dies ist die Hymne nicht nur der Europäischen Union, sondern Europas in einem weiteren Sinne. Die Melodie ist der Neunten Symphonie Ludwig van Beethovens von 1823 entnommen. Mit dem letzten Satz dieser Symphonie vertonte Beethoven die "Ode an die Freude" von Friedrich von Schiller aus dem Jahr 1785. Dieses Gedicht entsprang Schillers idealistischer Vision der Menschen, die zu Brüdern werden - einer Vision, die Beethoven teilte.

Europa a la Carte

jeder Mitgliedsstaat hat die freie Entscheidung, an welchen Bereichen der Gemeinschaftspolitik es sich beteiligen will.

Recht: Gesamtheit aller Vorschriften (Normen), die das Verhältnis der Menschen zueinander sowie zu übergeordneten Hoheitsträgern regeln

Objektives Recht: eine Rechtsordnung, d.h. Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, durch die das Verhältnis der Menschen zueinander sowie zu übergeordneten Hoheitsträgern geregelt ist.

Subjektives Recht: eine Befugnis, die sich für den Berechtigten aus dem objektiven Recht unmittelbar ergibt („gesetzliches Recht") oder auf Grund des objektiven Rechts erworben wird („erworbenes Recht")

Internationales Recht: auf dem Gebiet des Zivilrechts in erster Linie das internationale Privatrecht, also die Rechtsnormen, die bei über ein Land hinausgreifenden Tatbeständen die anwendbare Rechtsordnung bestimmen darüber hinaus auch das supranationale Recht, d.h. die von übernationalen Instanzen (Supranationale Organisationen, Internationale Organisationen) für mehrere Staaten einheitlich (z.B. von der Organisation der EG)erlassen wird, gelegentlich auch Völkerrecht schließlich auch das Recht, das durch Ratifikation vorher abgeschlossener Verträge in mehreren Staaten mit gleichem Wortlaut gilt.

Europarecht:

objektives Recht, das nur spezifisch im europäischen Raum gilt, d.h. die Summe der dort wirksamen, zwischenstaatlichen - nicht nationalen- Normen. Sammelbegriff, keine geschlossene Kodifikation (Zusammenfassung von Normen eines Rechtsgebiets) wie etwa das BGB, sondern Oberbegriff für Normen, die europaweit gelten diese Normen sind meist Teil von internationalen Verträgen (internationale Verträge sind die Grundlage!) zwischen Staaten oder von Staaten mit einer internationalen Organisation, wie z.B. der EU ein internationales Recht, weil es die rechtlichen - nicht politischen (!)- Beziehungen & Bindungen zwischen den europäischen Staaten regelt ist abzugrenzen vom nationalen, nur innerstaatlich wirksamen Recht; nationales Recht gilt im Grundsatz nur im Hoheitsbereich des jeweiligen Staates, also innerhalb einer Staatengrenze der praktisch wichtigste Teil umfasst die Gründungsverträge & Rechtsakte der europäischen Gemeinschaft, sowie den sie umschließenden Maastrichter Unionsvertrag

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

OEEC Organisation for European Economic Cooperation

Organisation die in der Lage sein sollte, zentral die amerikanische Wirtschaftshilfe für Europa (Marshall- Plan) zu verteilen. In den fünfziger Jahren hat die OEEC ihr Arbeitsgebiet auf die Abschaffung von so genannten nichttarifären Handelshemmnissen verlegt, das sind insbesondere Mengenbeschränkungen beim Import und Export.

Tarifäre Handelshemmnisse, also Zölle, wurden dagegen damals nur durch das GATT (Allgemeine Zoll- und Handelsabkommen) geregelt.

OEEC wurde zum 1.1.1961 in die OECD umgebildet und rechtlich überführt. Die OECD ist für alle wirtschaftlichen und sozialen Gebieten beratend tätig.

Brüsseler Pakt (Westunion)

Ist ein Vertrag zur kollektiven Verteidigung der von Frankreich, GB und Benelux abgeschlossen worden ist. Dieser Vertrag hat eine Laufzeit von fünfzig Jahren.

Haager Kongress

750 Politiker aus fast allen europäischen Staaten nahmen im Mai 1948 am Haager-Kongress teil („Geburtsstunde der europäischen Einigungsbewegung“) In seiner Resolution wurde ein geeignetes Instrument entwickelt.

Ziel war die Gründung eines Europarats.

Europarat (5.5.1949) (S. 618)

Gegründet von 10 europäischen Staaten.

Aufgaben: Art. 1 EuRat (S. 619)

Der Europarat umfasst 40 Staaten mit Sitz in Straßburg.

Die Organe des Europarats setzen keine verbindlichen Rechtsnormen.

Konventionen z.B.: Europäische Menschenrechtskonvention, Bioethikkonvention, Europäische Sozialcharta, Konvention gegen Folter und entwürdigende Behandlung

EMRK (1950) Europäische Menschenrechtskonvention

(S. 631 ) Art.1 EMRK

Ein Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte wurde gegründet.

Schuman – Plan

Deutschland und Frankreich sind davon betroffen. Kriegsrelevante Industrien (Stahl und Kohleindustrie) wurden unter eine Aufsichtsbehörde gestellt.

EGKS europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Gibt es nicht mehr, gab es bis vor fünf Jahren) (S.216)

Zweck: Art. 1 EGKS 4 (S.217)

Organe: Art. 7 EGKS 4 (S. 219)

Welche Staaten haben sie gegründet?

1. Belgien

2. Niederlande

3. Luxemburg

4. Frankreich

5. Deutschland

6. Italien

Es wird ein gemeinsamer Markt gebildet.

EVG-Vertrag

Aufstellung einer vereinigten europäischen Armee.

25.5.1952 unterzeichneten die Regierungen Belgiens, der BRD, Frankreich , Benelux und Italien den Vertrag.

Westeuropäische –Union

Ging 1954 aus den zur Verfügung gegen Deutschland entstanden „Brüsseler Pakt“ (1948) hervor.

Aufgaben: primär die umfassende Beistandspflicht im Falle eines Angriffs auf Europa und die Wahrung des Friedens und der Sicherheit in Europa.

Konferenz von Messina

Auf der Konferenz der 6 Außenminister der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) in Messina vom 1-2.6.1955 wurde beschlossen , nach dem Modell der Montanunion auch Verhandlungen über die Integration weiterer Sektoren zu beginnen. Daraus entstanden ausschließlich die 1957 unterzeichneten „ Römischen Verträge“ zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG).

Römische Verträge

Angestoßen von den Verträgen von Messina.

Zwei Verträge:

- Gründungsverträge der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft
- Europäische Atomgemeinschaft

25. März 1957 von Belgien, BRD, Frankreich , Italien und den Benelux unterzeichnet.

Europäische Atomgemeinschaft (S. 151-….. EUR)

Besitzt Rechtspersönlichkeit und Rechts- und Geschäftsfähigkeit

(Art. 184 u. 185 EAGV)

Sicherheitsüberwachung

(Art. 77-85 EAGV)

Eigentumsregelung

(Art. 86 EAGV / Art. 87)

Schaffung eines gemeinsamen Markt auf dem Kerngebiet.

Ziel des EWGV à Bildung einer Wirtschaftsgemeinschaft

Organe(Art. 7 EGV):

Parlament (Art. 189 EGV)

Rat (Art. 189 EGV)

Kommission (Art. 211 EGV)

Gerichtshof (Art. 220 EGV)

EP + EUGH seit 1.1.1958

Rat + Kommission seit 1.7.1976

EWG

Politisches Ziel des Vertrages : Schaffung einer politischen Union Art 2 EGV

Grundlage der EWG sind die Zollunion (Art. 23 EGV) mit einem gemeinsamen Außenzolltarif, die 4 Freiheiten (Freier Warenverkehr, Freizügigkeit der Arbeitnehmer und Niederlassungsrecht, Dienstleistungsfreiheit, sowie freier Kapitalverkehr)

Währungssystem

Ziel: Währungsschwankungen zu begrenzen und Stabilitätsanreize zu setzen.

Teilnehmende Währungen durften von einen festgesetzten Leitkurs in der Regel nur um +/- 2,25% abweichen.

ECU

War eine fiktive Währung (Korbwährung ) (Europäische Währungseinheit)

Europäischer Rat trat 1975 an die Stelle der Gipfelkonferenzen, nach dem die Staats- und Regierungschef am 9./10.12.1974 in Paris beschlossen hatten, dreimal jährlich und außerdem so oft wie möglich gemeinsam mit den Außenministern als Rat der Gemeinschaft zusammen zu treffen.

Phase der Stagnation (Eurosklerose)

Drei Stufen

1. Stufe: Kapitalverkehrsliberalisierung + verstärkte Koordination
2. Stufe: engere Koordinierung der Wirtschaftspolitik
3. Stufe: Europäische Zentralbank ging daraus hervor.

2. Prozess der Europäischen Integration und beteiligte Institutionen / Organisationen

1946: Winston Churchill (Zürichrede) Winston Churchill fordert in einer Rede an der Universität Zürich die Schaffung "einer Art Vereinigte Staaten von Europa".

1948: - Gründung der Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit (OEEC) zur Koordinierung des Marshall-Plans

1948: - Unterzeichnung des Westunion-Vertrags (Brüsseler Pakt) zwischen Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich.

1948: - Der Koordinierungsausschuss für die europäische Einheit beruft den Kongress von Den Haag unter dem Vorsitz von Winston Churchill ein. Die 800 Delegierten fordern eine Europäische Beratende Versammlung und einen Europäischen Sonderrat zur Vorbereitung der politischen und wirtschaftlichen Integration der europäischen Staaten, die Verabschiedung einer Menschenrechtscharta und die Schaffung eines Gerichtshofs, um die Beachtung dieser Charta zu gewährleisten.

1949: - Gründung des Europarates in London. Frankreich, Großbritannien und die Benelux­Staaten beschließen die Einrichtung eines Europarates und bitten Dänemark, Irland, Italien, Norwegen und die Schweiz, bei der Erarbeitung des Statuts mitzuwirken. Eine internationale Organisation mit Sitz umfasst in Straßburg, die 45 demokratische Staaten Europas

Europarat:

Aufgabe des Europarates: - Der Vertrag, der am 5. Mai 1949, vier Jahre nach dem Ende eines Krieges, der Europa zerrissen hat, unterzeichnet wurde, war ein Gründungsakt neuer Art. Er beschränkte sich nicht darauf, Freundschaftsbeziehungen, Interessengemeinschaften oder Allianzen zwischen den Vertragsparteien herzustellen; vielmehr sollten Werte und Grundsätze, denen die Vertragsparteien verpflichtet waren, durch eine internationale Organisation, die in der Lage sein sollte, die Entwicklung der Gesellschaft in Europa zu beeinflussen, geschützt und gefördert werden.

Zusammensetzung des Europarates: - 45 Mitgliedsstaaten.

Der Europarat, der am 5. Mai 1949 von 10 Ländern (Belgien, Dänemark, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich) gegründet wurde und dem im August 1949 Griechenland und die Türkei beitraten, zählt heute" 45 Mitgliedstaaten: Island und Deutschland (1950), Österreich (1956), Zypern (1961), die Schweiz (1963), Malta (1965), Portugal (1976), Spanien (1977), Liechtenstein (1978), San Marino (1988), Finnland (1989), Ungarn (1990), Polen (1991), Bulgarien (1992), Estland, Litauen, Slowenien, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Rumänien (1993), Andorra (1994), Lettland, Albanien, Moldawien, Ukraine, "die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien" (1995), Russische Föderation, Kroatien (1996), Georgien (1999), Armenien und Aserbaidschan (2001), Bosnien-Herzegowina (2002), Serbien und Montenegro (2003).

Der Europarat ist nicht mit der Europäischen Union zu verwechseln, einer völlig anders gearteten Organisation. Allerdings sind alle 15 Staaten der EU auch Mitglieder des Europarates.

- Januar 2001

Organe des Europarates: - Parlamentarische Versammlung, Europäische Kommission für Menschenrechte, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Europäische Menschenrechtskonvention.

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Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Europarecht für Juristen in Stichworten
Veranstaltung
Europarecht
Autor
Jahr
2015
Seiten
31
Katalognummer
V288188
ISBN (eBook)
9783656890850
ISBN (Buch)
9783656890867
Dateigröße
2817 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
europarecht, juristen, stichworten
Arbeit zitieren
Diplomkauffrau Sabine Wittek (Autor:in), 2015, Europarecht für Juristen in Stichworten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/288188

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