Mitschrift der Vorlesung Europarecht
Europa: Geht vermutlich auf das griech./semitische „ereb“ (=dunkel) zurück. Europa ist demnach das Abendland gegenüber dem Morgenland Asien.
Alternativ: „europa“ (gr.) =weithin blickend
Asien: Der Name Asien stammt vermutlich von dem assyrischen Wort „acu“ (=Sonnenaufgang). Asien ist demnach das Morgenland.
Europaflagge: Sie ist ein Symbol nicht nur für die Europäische Union, sondern auch für die Einheit und in einem weiteren Sinne für die Identität Europas. Der Kreis der goldenen Sterne steht für Solidarität und Harmonie zwischen den europäischen Völkern.
Die Zahl der Sterne hat nichts mit der Anzahl der Mitgliedsstaaten zu tun. Es gibt zwölf Sterne, weil die zwölf traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit ist. Die Flagge wird folglich ungeachtet künftiger Erweiterungen der Union unverändert bleiben.
Europa hat sechs Gründerstaaten.
Europahymne: Symbolik der Europahymne: Dies ist die Hymne nicht nur der Europäischen Union, sondern Europas in einem weiteren Sinne. Die Melodie ist der Neunten Symphonie Ludwig van Beethovens von 1823 entnommen. Mit dem letzten Satz dieser Symphonie vertonte Beethoven die "Ode an die Freude" von Friedrich von Schiller aus dem Jahr 1785. Dieses Gedicht entsprang Schillers idealistischer Vision der Menschen, die zu Brüdern werden - einer Vision, die Beethoven teilte.
Europa a la Carte: jeder Mitgliedsstaat hat die freie Entscheidung, an welchen Bereichen der Gemeinschaftspolitik es sich beteiligen will.
Recht: Gesamtheit aller Vorschriften (Normen), die das Verhältnis der Menschen zueinander sowie zu übergeordneten Hoheitsträgern regeln.
Objektives Recht: eine Rechtsordnung, d.h. Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, durch die das Verhältnis der Menschen zueinander sowie zu übergeordneten Hoheitsträgern geregelt ist.
Subjektives Recht: eine Befugnis, die sich für den Berechtigten aus dem objektiven Recht unmittelbar ergibt („gesetzliches Recht") oder auf Grund des objektiven Rechts erworben wird („erworbenes Recht")
Inhaltsverzeichnis
2. Prozess der Europäischen Integration und beteiligte Institutionen / Organisationen
3. Begriff und Rechtsquellen des Europarechts
3.1 Internationales Recht und Europarecht
3.2 Internationales Recht und nationales (deutsches) Recht
3.2.1 Internationale Verträge (Art. 59, 24 GG)
3.2.2 Allgemeine Rechtsgrundsätze (Art. 25 GG)
3.2.3 Völkergewohnheitsrecht (Art. 25 GG)
3.2.4 Recht der Europäischen Union (Art. 59, 23 GG)
3.3 Primäres und sekundäres Gemeinschaftsrecht
3.4 Exkurs: „Solange- Beschlüsse“ des BverfG
4. Primärrechtliche Grundlagen der Europäischen Gemeinschaft
4.1. Europäische Gemeinschaft und Europäische Union
4.2 Aufgaben und Tätigkeiten der EG (Art. 1-4 EGV)
4.3. Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung (Art. 5 EGV)
4.4 Aufgaben und Pflichten der Mitgliedsstaaten.(Art. 10-11 EGV)
4.5. Unionsbürgerschaft ( Art. 17-22 EGV)
4.6 Organe der Europäischen Gemeinschaft (art 7 EGV)
4.6.1. Europäisches Parlament (Art. 189-201 EGV)
4.6.2. Rat[Ministerrat] (Art. 202-210 EGV)
4.6.3. Europäische Komission (Art. 211-219 EGV)
4.6.4 Europäischer Gerichtshof (Art. 220-245 EGV)
4.6.5. Europäicher Rechnungshof (Art. 246-248 EGV)
4.6.6. Wirtschafts- und Sozialausschuss (Art. 257-262 EGV)
4.6.7. Ausschuss der Regionen (Art. 263-267 EGV)
4.7. Rechtsakte des sekundären Gemeinschaftsrechts (Art. 249, 253-255 EGV)
4.7.1. Verordnungen
4.7.2. Richtlinien
4.7.3. Entscheidungen
4.7.4. Empfehlungen
4.7.5. Stellungnahmen
4.8. Verfahren der Rechtsetzung [Entscheidungsverfahren]
4.8.1. Konsultationsverfahren [Anhörungsverfahren] (EGV)
4.8.2. Kooperationsverfahren [Zusammenarbeitsverfahren] (Art. 252 EGV)
4.8.3. Kodezisionsverfahren [Mitentscheidungsverfahren] (Art. 251 EGV)
4.8.4. Zustimmungsverfahren (EGV)
5. Binnenmarkt - Zentraler Baustein Europas
5.1. Marktintegration als Mittel europäischer Politik (Art. 2 u. 14 EGV)
5.2 Formen regionaler Marktintegration
5.3 Vorteilhaftigkeit des Freihandels
5.3.1 Theorie der komparativer Kostenvorteile
5.3.2 Lokomotiventheorie
5.4 Binnenmarktprogramm der EG („Weißbuch" der Kommission)
5.5 Freier Warenverkehr(Art. 23-31 EGV)
5.5.1. (Mögliche) Ökonomische Effekte einer Zollunion
5.5.2. Effekt der Handelsumlenkung
5.5.1.2. Effekt der Handelsschaffung
5.5.1.3. Terms-of-Trade-Effekt
5.5.1.4. Produktionseffekt
5.5.1.5. Wettbewerbseffekt
5.6 Freier Personenverkehr
5.6.1. Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art. 39-42 EGV)
5.7 Freier Dienstleistungsverkehr §49-55 EGV
5.7.1. Formen der Dienstleistungsfreiheit
5.7.2. Dienstleistungsfreiheit als Auffangtatbestand
5.7.3. Dienstleistungsfreiheit und Niederlassungsfreiheit
5.8 Freier Kapital- und Zahlungsverkehr (Art. 56-60 EGV)
5.8.1. Kapitalverkehr
5.8.2. Zahlungsverkehr
5.8. Erfolge der Binnenmarktpolitik der EG/EU
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die rechtlichen Grundlagen und die historische Entwicklung der Europäischen Integration sowie die Funktionsweise des EU-Binnenmarktes. Sie beleuchtet die institutionelle Architektur der Union und die Mechanismen der Rechtssetzung.
- Historische Meilensteine und Verträge der europäischen Einigung
- Rechtliche Strukturen und Abgrenzung zum internationalen Recht
- Die Rolle und Zuständigkeiten der EU-Organe
- Die vier Grundfreiheiten des EU-Binnenmarktes
Auszug aus dem Buch
5.5.1.3. Terms-of-Trade-Effekt
Terms of Trade:
- die Erhebung eines Außenzolls verbessern die ToT
- - geben - als außenwirtschaftlicher Indikator - das reale Außenverhältnis zwischen einer VW und dem Ausland an:
ToT = Export-Preis(index)
Import-Preis(index)
Zusammenfassung der Kapitel
2. Prozess der Europäischen Integration und beteiligte Institutionen / Organisationen: Überblick über die wesentlichen historischen Etappen der europäischen Einigung von 1946 bis zu den Reformverträgen der 2000er Jahre.
3. Begriff und Rechtsquellen des Europarechts: Definition und Einordnung des Europarechts sowie Erläuterung des Verhältnisses zum nationalen Recht und zu internationalen Rechtsquellen.
4. Primärrechtliche Grundlagen der Europäischen Gemeinschaft: Darstellung der rechtlichen Basis, der Kompetenzverteilung und der Aufgaben der Union inklusive einer detaillierten Analyse der einzelnen EU-Organe.
5. Binnenmarkt - Zentraler Baustein Europas: Untersuchung des Binnenmarktkonzepts, der vier Grundfreiheiten und der ökonomischen Effekte der Marktintegration innerhalb der Gemeinschaft.
Schlüsselwörter
Europarecht, Europäische Union, Binnenmarkt, Grundfreiheiten, Integration, EGKS, Europäische Kommission, Europäischer Gerichtshof, Rechtssetzung, Zollunion, Vertrag von Maastricht, Wirtschaftsunion, Primärrecht, Sekundärrecht, Unionsbürgerschaft
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in diesem Dokument grundsätzlich?
Das Dokument bietet einen strukturierten Überblick über die Entwicklung, die rechtlichen Grundlagen und die institutionelle Organisation der Europäischen Union.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit fokussiert sich auf die historische Genese der EU, das Zusammenspiel der Organe, die Funktionsweise des Binnenmarktes und die rechtlichen Rahmenbedingungen der Integration.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Ziel ist es, die komplexen Strukturen und rechtlichen Prozesse der europäischen Einigung für den Leser verständlich aufzuarbeiten und die Funktionsmechanismen des Binnenmarktes darzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine strukturierte rechts- und politikwissenschaftliche Zusammenfassung, die auf der Analyse von Verträgen, Verordnungen und institutionellen Abläufen basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der EU-Organe (Parlament, Rat, Kommission, EuGH), der sekundärrechtlichen Verfahren zur Rechtsetzung sowie der ökonomischen und rechtlichen Aspekte des Binnenmarktes.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind insbesondere die vier Grundfreiheiten, die verschiedenen Entscheidungsverfahren (Konsultations-, Kooperations-, Mitentscheidungs- und Zustimmungsverfahren) und das Verhältnis von nationalem Recht zu EU-Recht.
Was unterscheidet das Primärrecht vom Sekundärrecht?
Das Primärrecht umfasst die Gründungsverträge der Union, während das Sekundärrecht (wie Verordnungen und Richtlinien) auf Basis dieser Verträge durch die EU-Organe erlassen wird.
Wie funktioniert das Mitentscheidungsverfahren konkret?
Das Mitentscheidungsverfahren (Art. 251 EGV) stärkt die Rolle des Parlaments, indem es bei Meinungsverschiedenheiten mit dem Rat den Vermittlungsausschuss einschaltet und dem Parlament faktisch ein Vetorecht einräumt.
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- Diplomkauffrau Sabine Wittek (Autor), 2015, Europarecht für Juristen in Stichworten, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/288188