Die berufliche Integration von Menschen mit Behinderung ist rechtlich differenziert und genau gegliedert. Die zu erbringenden Leistungen sind festgelegt und aufgeteilt auf verschiedene Leistungsträger. Im Falle der beruflichen Eingliederung behinderter Jugendlicher ist der Träger meist die Bundesanstalt für Arbeit.
Auch die Aufgaben, die mit der beruflichen Eingliederung einhergehen, sind vielfältig. Angefangen mit der Berufsberatung und Berufsvorbereitung, über Berufsausbildung und Umschulung, Unterstützungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (wie die Arbeitsassistenz), hin zu Integrationsprojekten, zeigt, dass verschiedene Einrichtungen für die Erfüllung dieser Aufgaben zuständig sein müssen. (...)
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Theoretische und gesetzliche Grundlagen
2.1. Definitionen von Behinderung
2.2. Gesetzliche Vorgaben für die Beschäftigung behinderter Menschen
2.2.1. Gewährleistungen des Grundgesetztes
2.2.2 Regelungen des Sozialgesetzbuches
2.2.3 Das SGB IX - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
3 Einrichtungen zur beruflichen Eingliederung behinderter Menschen
3.1. Berufsberatung durch das Arbeitsamt
3.2. Berufsvorbereitung durch Schulen und Bildungsmaßnahmen
3.3. Berufsausbildung auf verschiedenen Ausbildungswegen
3.4. Unterstützungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch die Bundesanstalt für Arbeit, die Integrationsämter und- fachdienste
3.5. Beschäftigungsmöglichkeiten durch Integrationsprojekte
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die vielfältigen Möglichkeiten zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung jenseits der klassischen Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM). Ziel ist es, aufzuzeigen, dass auch Menschen mit geistigen oder starken Lernbehinderungen erfolgreich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein können, indem die bestehenden institutionellen Unterstützungsangebote und rechtlichen Rahmenbedingungen detailliert analysiert werden.
- Rechtliche Grundlagen und das SGB IX
- Methoden der Berufsvorbereitung und Ausbildung
- Die Rolle der Integrationsfachdienste
- Integrationsprojekte als alternative Beschäftigungsform
- Herausforderungen der beruflichen Teilhabe
Auszug aus dem Buch
3.1. Berufsberatung durch das Arbeitsamt
Die Berufsberatung im Arbeitsamt, bzw. in den neu eingerichteten Servicestellen, ist zuständig für die Berufsorientierung, die individuelle Beratung im Rahmen der Berufswahl, die Vermittlung in Ausbildungsstellen, die Förderung der beruflichen Erstausbildung und die Förderung der beruflichen Rehabilitation von jungen behinderten Menschen, die vor dem Eintritt in Ausbildung und Beruf stehen. Hierbei erfüllt die Berufsberatung ihre Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit allen, die an der Berufswahl und der beruflichen Eingliederung beteiligt sind (vgl. BAA- online, 1998)
Wie schon im vorherigen Kapitel erwähnt, trifft die Beratung im Arbeitsamt aber allem die Entscheidung über zu bewilligende Leistungen und Maßnahmen. Dazu wird oft der ärztliche und psychologische Dienst des Arbeitsamtes herangezogen und ein Eignungstest durchgeführt. Es kann passieren, dass eine von einem Menschen mit Behinderung gewünschte Maßnahme nicht finanziert wird, da dieser Mensch nach Entscheidung der Experten des Arbeitsamtes dazu nicht geeignet erscheint (vgl. Doose, 2002, S. 246).
Es findet hier keine ausführliche Berufsberatung im Sinne von Informationsbeschaffung über Eignung für und Interesse an unterschiedlichen Berufen statt. Diese findet man in den Schulen und auch das Berufsinformationszentrum des Arbeitsamtes ist hierfür eine gute Anlaufstelle.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung thematisiert die Vorherrschaft der Werkstätten für behinderte Menschen und stellt das Ziel der Arbeit heraus, alternative Eingliederungsmöglichkeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufzuzeigen.
2 Theoretische und gesetzliche Grundlagen: Dieses Kapitel definiert den Begriff der Behinderung aus verschiedenen Perspektiven und erläutert die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere das Sozialgesetzbuch (SGB IX) und das Grundgesetz.
3 Einrichtungen zur beruflichen Eingliederung behinderter Menschen: Der Hauptteil beschreibt detailliert die verschiedenen Institutionen und Maßnahmen, von der Berufsberatung über Berufsvorbereitung und Ausbildung bis hin zu Integrationsprojekten, die eine berufliche Teilhabe ermöglichen.
Schlüsselwörter
Berufliche Eingliederung, Menschen mit Behinderung, SGB IX, Werkstatt für behinderte Menschen, Arbeitsamt, Berufsvorbereitung, Berufsausbildung, Integrationsamt, Integrationsfachdienste, Arbeitsassistenz, Integrationsprojekte, berufliche Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, Inklusion, berufliche Erstausbildung.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der beruflichen Situation von Menschen mit Behinderung und zeigt auf, welche Wege und Unterstützungssysteme neben den klassischen Werkstätten existieren, um eine Teilhabe am allgemeinen Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Zu den Schwerpunkten zählen die gesetzlichen Rahmenbedingungen (insbesondere SGB IX), verschiedene Wege der Berufsausbildung, Maßnahmen der Berufsvorbereitung sowie die Rolle spezialisierter Dienste wie der Integrationsfachdienste.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Hauptziel ist es, die Möglichkeiten zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung darzustellen und zu belegen, dass eine Beschäftigung außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen realisierbar ist.
Welche wissenschaftliche Methodik wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturanalyse rechtlicher und pädagogischer Grundlagen sowie einer Darstellung der bestehenden Strukturen der beruflichen Rehabilitation.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden konkret die Einrichtungen und Instrumente wie Berufsberatung, Berufsvorbereitungsjahre, Berufsbildungswerke, außerbetriebliche Ausbildungen und Integrationsprojekte analysiert.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit charakterisieren?
Die Arbeit lässt sich durch Begriffe wie berufliche Rehabilitation, Teilhabe am Arbeitsleben, SGB IX, Integrationsprojekte und berufliche Eingliederung charakterisieren.
Welche Bedeutung haben die gemeinsamen Servicestellen?
Die gemeinsamen Servicestellen sind eine wesentliche Neuerung des SGB IX; sie dienen als Anlaufstelle, um Betroffene schnell und unbürokratisch zu beraten und Leistungen verschiedener Rehabilitationsträger zu koordinieren.
Was versteht man unter dem Modell der "Maßnahmekarriere"?
Dieser Begriff beschreibt das problematische Phänomen, dass behinderte Menschen von einer Eingliederungsmaßnahme zur nächsten gelangen, ohne dass eine tatsächliche Vermittlung in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erfolgt.
Was leisten Integrationsfachdienste für Arbeitgeber?
Sie fungieren als zentrale Ansprechpartner, die Arbeitgeber bei der Besetzung von Arbeitsplätzen beraten, bei der Einarbeitung unterstützen und bei Krisen im Beschäftigungsverhältnis intervenieren.
- Citar trabajo
- Alexandra Franke (Autor), 2004, Einrichtungen zur beruflichen Eingliederung von Menschen mit Behinderung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/288432