Betrachtung der Figuren Brünhild und Krimhild im Nibelungenlied

Literatur des Hochmittelalters


Term Paper, 2015

21 Pages, Grade: 2,0


Excerpt


Inhalt

1. Einleitung

2. Die Epoche des Mittelalters
2.1 Rechte und Pflichten der Frau
2.2 Rechte und Pflichten des Mannes

3. Die Rolle der Frau im Nibelungenlied
3.1 Charakterisierung der Figur Krimhild
3.2 Charakterisierung der Figur Brünhild

4. Abschließende Bemerkungen

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„In alten Berichten wird uns Erstaunliches erzählt von berühmten Helden, von großer Not und Bedrängnis, von Festen und geselligen Freuden, von Weinen und Klagen. Ihr werdet Unerhörtes vernehmen von den Taten kühner Rekken.“[1]

Bereits im ersten Absatz des Nibelungenlieds wird eine Vorausdeutung hinsichtlich einer Erzählung über Helden angedeutet. Diese Exposition impliziert den Fokus auf die Handlung männlicher Protagonisten im Werk. Weibliche Figuren finden hingegen keine Erwähnung, was die Rollenverteilung widerspiegelt.

Mit diesem Verhältnis von mittelalterlichen literarischen Gattungen und dem mittelalterlichen Geschlechterverhältnis im Nibelungenlied beschäftigten sich hauptsächlich drei Ansätze, in denen Überlegungen über Geschlechterrollen, Beziehungen, Machtkonstellationen und Spannungsverhältnissen von Frauen und Männern analytisch behandelt wurden. Zum einen setzte sich Thomas LAQUEURS in seiner gender-Theorie „Ein-Geschlecht Modell“, zum anderen Stephan GREENBLATT in seiner gender-Konzeption und letztlich Simon GAUNT in der „monologic masculinity“.Theorie damit auseinander.[2] Wie bereits die Bezeichnungen der Theorien vermuten lassen, steht immer der Mann im Mittelpunkt des Werte- und Normensystems, da er den vollkommenen Mensch repräsentiert.[3]

Betrachtet man jedoch den anfangs postulierten Verlauf, fällt im Fortgang des Werks eine dazu konträr verlaufende Entwicklung auf. Nicht mehr nur die Männer bilden den Mittelpunkt der Erzählung, vielmehr treten auch Frauen als Hauptpersonen in Erscheinung. Diese Entwicklung verläuft konträr zu dem höfischen Ideal einer Dame, die sich durch Zurückhaltung und Minderwertigkeit gegenüber dem Mann auszeichnet. Hinsichtlich dieser Entwicklung wird im Verlauf dieser Arbeit herausgearbeitet, inwiefern diese „Vorherrschaft“ des männlichen Geschlechts im Heldenepos Nibelungenlied gegeben ist. Darüber hinaus wird explizit eine Bearbeitung der Frage angestrebt, in wie weit im Nibelungenlied das höfische Ideal einer Frau umgesetzt, beziehungsweise widerlegt wird. Zur Beantwortung dieser Fragestellungen muss explizit auf die Rolle der Frau eingegangen werden, die möglicherweise konträr zur gender Konzeption steht.

Dahingehend werden zunächst in Kapitel II Bemühungen angestellt, ein theoretisches Fundament hinsichtlich der Rechten und Pflichten von Frauen und Männern zu schaffen. Genauer wird dabei auf die Stellung der Frau in der Gesellschaft eingegangen. Die Darstellungen beziehen sich auf die Entstehungszeit des Heldenepos, das Mittelalter. Dieses Fundament dient zur Einordnung, beziehungsweise Abgrenzung der Darstellung im Werk in die gesellschaftlich etablierte Konvention.

Im dritten Kapitel dieser Arbeit wird dann zunächst die Charakteristik Krimhilds, anschließend Brünhilds, anhand der Darstellung im Nibelungenlied analysiert und mit der gesellschaftlich etablierten Konvention bezüglich des Geschlechterverhältnisses verglichen. Im vierten und letzten Kapitel werden dann die Ergebnisse der Analyse zusammenfassend dargestellt.

2. Die Epoche des Mittelalters

Im Folgenden werden die Rechte und Pflichten der Frauen und Männer im Mittelalter genauer beleuchtet und dargestellt. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Frau gelegt, da deren Stand in der Gesellschaft später auf die beiden Figuren im Nibelungenlied übertragen werden soll. Die Ausarbeitung bezieht sich auf die Gewohnheiten des höfischen Lebens, da sich auf diesen Stand im Werk bezogen wird.

2.1 Rechte und Pflichten der Frau

Das Leben der Frau im Mittelalter ist durch eine lebenslange Unmündigkeit geprägt, die sich aus mehreren Faktoren zusammensetzt. Zum einen besitzt die Frau keine eigene Rechtsfähigkeit. Vor Gericht hat sie keine eigene Stimme und wird durch ihre Eltern vertreten, die der Munt über die Tochter besitzen. Diese Vormundschaft überträgt sich durch die Heirat von den Eltern auf den Ehemann. Ihre Rechtslosigkeit spiegelt sich auch in den Erbschaftsverhältnissen wider. Beim Tod ihres Mannes hat die Frau keinerlei Ansprüche auf den Besitz. Ihre Vormundschaft überträgt sich dann auf den ältesten Sohn.[4]

Auch bei der Auswahl ihres Ehemannes hat die Frau im Mittelalter keine Stimme. Die Eltern, insbesondere der Vater, entscheiden über die Auswahl des Ehepartners für die Frau. Sollte die Ehe scheitern, erwartet die Frau ein Leben in einem geistlichen Stift.[5]

„Alle, die für die Famliengeschicke verantwortlich waren, also alle Männer, die irgendein Anrecht auf das Erbe hatten, an ihrer Spitze der Älteste, den sie berieten und der in ihrem Namen sprach, sahen es daher als ihr erstes Recht und ihre erste Pflicht an, die Nachkommen zu verheiraten, und zwar gut zu verheiraten. Das bedeutete einerseits, die Mädchen zu geben, ihre Fortpflanzungsfähigkeit und die Vorzüge, die sie wie möglichen bei den Verhandlungen einzusetzen, andererseits den jungen Männern dabei zu helfen, sich zu verheiraten, eine Frau zu finden.“[6]

Wie ebenfalls in dem Zitat von DUBY belegt wird, ist es die Aufgabe des Vaters den Ehemann für seine Tochter auszuwählen. Die dabei gewählte Begrifflichkeit „Verhandlungen“ verleiht der Frau einen Objektcharakter, über das wie in einer geschäftlichen Besprechung verhandelt wird. Dabei wird versucht das „Objekt Frau“ in ein möglichst gutes Licht zu rücken, um eine Heirat zu ermöglichen. Indes wird die vorrangige Funktion einer Frau im Ehebündnis, die Fortpflanzung, besonders stark betont.[7] Darüber hinaus hat die Ehe eine weitere zentrale Aufgabe, nämlich die Verbreitung der Liebe. Diese ist nach hochmittelalterlichem Verständnis nicht schon vor der Hochzeit existent, sondern entsteht erst durch die Vermählung. Letztlich legitimiert die Ehe die Unzucht der Frau, da der Fokus der Fortpflanzung die körperliche Liebe erlaubt.[8] Verliert eine Frau jedoch bereits vor der Hochzeit ihre Jungfräulichkeit, ist sie kein Gegenstand der Verehrung mehr. Daher ist es im Voraus Aufgabe der Eltern, ihre Tochter durch strenge Beobachtung vor dem Verlust der Jungfräulichkeit zu bewahren.[9] Missachtet eine Frau dennoch dieses Verbot, wird sie durch Missachtung und Ausstoßung getadelt,[10] wie auch BUMKE in einem Zitat bestätigt:

„Nur in der Gestalt unberührter Jungfräulichkeit war die Frau, im Schmuck ihrer Keuschheit und Reinheit, für die Christen ein Gegenstand der Verehrung. Als Geschlechtswesen wurde sie verdächtigt, den sündhaften Begierden des Fleisches leichter zu erliegen als der Mann.“[11]

Bereits in ihrer Erziehung wird die höfische Dame auf ihre spätere Rolle als Ehefrau vorbereitet. Dazu wird sie insbesondere in guten Sitten und Bräuchen unterwiesen, um das Idealbild einer Frau zu erreichen. Dieses zeichnet sich durch Schamhaftigkeit, Demut, Schweigsamkeit und Würde der Sitten und Gebärden aus.[12] Wie bereits die Definition von Ehe nach DUBY zeigt, sind diese Eigenschaften der Frau unerlässlich:

„Regulierung, Offizialisierung, Kontrolle, Kodifizierung: die Institution Ehe wird, allein schon durch ihre Position und die Rolle, die sie übernimmt, in ein straffes Gefüge von Riten und Verboten eingeschlossen. Von Riten, weil es darum geht, eine private Handlung öffentlich zu machen und ihr so gesellschaftliche Anerkennung zu verschaffen, sie zu legalisieren.“[13]

Des Weiteren zeigt sich hier, dass die Unterwerfung unter dem Mann zwingende Gegebenheiten in einer Ehe darstellen. Diese drücken sich insbesondere durch die anerzogene Schamhaftigkeit und Demut aus, die wesentliche Anlässe im Leben der Frau bestimmen. Der Frau ist es daher nur gestattet zu reden, wenn es ihr der Mann erlaubt und auch dann nicht zu viel, nicht zu laut und nicht zu leise. Auch der direkte Blickkontakt mit einem Mann ist ihr strengstens untersagt, ebenso wie das streiten.[14] Wie genau sich diese Unterwerfung ausdrückt, hat BUMKE treffend zusammengefasst:

„Der Mann konnte seine Frau auch einschließen und bewachen lassen, er konnte sie öffentlich bloßstellen und erniedrigen, sie mit Verdächtigungen quälen. Der Ehemann konnte seiner Frau auch das Reden verbieten, am wirkungsvollsten gleich mit Androhung der Todesstrafe. […] Körperliche Züchtigung war auch bei anderen Anlässen üblich.“[15]

In dieser beschrieben Organisation der Ehe im hohen Mittelalter wird sehr deutlich, dass es sich bei dem Idealbild der höfischen Frau nicht um eine Dame handelt, die ihre Interessen verfolgt, sondern vielmehr ihre Selbstverwirklichung außer Acht lässt und nur auf das Glück des Mannes bedacht handelt. Dieses versucht sie durch ihre weibliche Schönheit und ihre Tugendhaftigkeit zu bedienen.[16] Insbesondere durch ihre Repräsentanz vermittelt sie dem Mann Ansehen. Somit kommt der Frau eine ausschließlich repräsentative Aufgabe zu. Ihre Schönheit, ihr feines Benehmen und ihre Fertigkeiten dienen dabei den Männern ein Hochgefühl höfischer Freude zu erlangen. Dieser Dienst ist besonders durch Passivität und Selbstverleugnung ihrer selbst geprägt.[17]

Auch im gesellschaftlichen Leben ist die Frau dem Mann gegenüber benachteiligt. Ausgeschlossen von der Amtskirche, keine aktive Teilnahme am Gottesdienst sowie ein weitest gehender Ausschluss von politischen Ämtern sind Indikatoren dafür. Die Tätigkeitsfelder der Frau beschränken sich ausschließlich auf das Haus und die Familie.[18] Legitimiert wird diese Untertänigkeit und Minderwertigkeit der Frau im Mittelalter durch den Schöpfungsbericht, nach dem Gott die Frau nur „dem Mann zur Hilfe“[19] geschaffen hat. Ist der Ehemann oder König jedoch abwesend, so überträgt sich die Regierungsgewalt auf die Ehefrau. Dazu zählen unter anderem auch militärische Aufgaben, wie beispielsweise die Verteidigung des Hauses oder der Burg im Falle eines Angriffs.[20]

Auch bei Hoffesten kommt der Dame eine besondere Aufgabe zu. Sie sorgt, festlich geschmückt, für eine gesellschaftliche Hochstimmung. Hierbei steht ihre Schönheit im Fokus. Während des Festes schauen die höfischen Damen bei den Festen von den Fenstern oder Zinnen auf die ritterlichen Spiele der Männer, beteiligen sich bei Tänzen und Spielen oder führen höfische Gespräche. Ebenso kann auch die Begrüßung und Betreuung der Gäste zu ihren Aufgaben gemacht werden.[21]

Im vorherrschenden Ständespiegel, der grundsätzlich zwischen gesellschaftlichen Funktionen unterscheidet, erscheinen Frauen gelegentlich als eigenständige Gattung mit spezifischen Merkmalen und Gewohnheiten. Dieser „Stand“ steht in der Hierarchie relativ am Ende, was ebenfalls nochmal die Minderwertigkeit der höfischen Damen im Mittelalter bestätigt.[22] Diese Minderstellung der Frau ist jedoch nicht mit einer Missachtung gleichzusetzen. Vielmehr gilt der Frau Ansehen in der Gesellschaft, insbesondere durch ihre naturgegebene Schwäche und Rechtslosigkeit, durch die sie dem Schutz des Mannes bedarf.[23]

Betrachtet man sich das Frauenbild in der Literatur im hohen Mittelalter, fällt einem anhand der bisher aufgezählten Fakten bezüglich der Stellung der Frau in der Gesellschaft schnell auf, dass die Beschreibung der Dichter „[…] nicht als genaue Beschreibung der Wirklichkeit genommen werden [kann]; sie geben ein ins Ideale verzerrtes Bild.“[24] Dies belegen auch die zahlreich aufgeführten Aspekte, die zeigen, dass die Frau im Hochmittelalter eine minderwertige und dem Mann unterworfene Stellung hat.

2.2 Rechte und Pflichten des Mannes

Wie bereits in dem ersten Zitat in Kapitel 2.1 angeführt wird, sind die Männer im hohen Mittelalter für die „Familiengeschicke“ zuständig.[25] Neben der Ausübung der wichtigen Hofämter, die fast ausschließlich von Männern dirigiert werden[26], leitet der Vater und Ehemann das Zusammenleben im herrschaftlich organisierten Haus. Auch im Falle seines Todes bleibt die Erbschaft im Besitz eines Mannes, seinem ältesten Sohn. Zu den Aufgaben des Mannes gehört beispielweise die Hochzeit seiner Nachkommen zu arrangieren. Darüber hinaus besitzt alleine der Hausherr die rechtlich legitimierte Gewalt in Form der Vormundschaft. Frauen haben hingegen keine eigene Stimme und unterwerfen sich im herrschaftlich organisierten Familienleben des Hausherrn.[27]

Dem ritterlichen Gesellschaftskodex, dem der Mann dabei Folge zu leisten hat, setzt sich aus kriegerischer Tapferkeit und einem gesitteten Verhalten gegenüber seiner Frau und der Gesellschaft zusammen.[28] Das Verhalten seiner Frau gegenüber impliziert dabei jedoch die Legitimation von Gewaltanwendung an ihr. Durch das Züchtigungsrecht ist es ihm erlaubt aufgrund „der Notwendigkeit ihrer Führung“[29] Gewalt anzuwenden, die im Falle eines Ehebruchs, bis hin zum Tode der Frau führen kann, ohne eine anschließende Bestrafung zu erwarten. Diese Züchtigung kontrolliert die Normen, die unter anderem von den Männern, als Ideal für die Frau geschaffen wurden und somit für sie als verbindlich gelten.[30] Diese Züchtigung drückt sich über die gewaltsamen Übergriffe hinaus auch in Bestimmungen im Alltag aus. Dazu zählt unter anderem, dass es den Ehemännern gestattet ist, ihre Frauen öffentlich zu erniedrigen, sie bloßzustellen oder ihnen sogar das Reden zu verbieten.[31]

[...]


[1] Bierwitsch/Johnson (2006): S.9.

[2] Vgl. Werthschulte (2011): S.269f.

[3] Vgl. ebd. S.270.

[4] Vgl. Goetz (2002): S.35f.

[5] Vgl. Bumke (1990): S.33.

[6] Duby (2000): S.13.

[7] Vgl. ebd.

[8] Vgl. Goetz (2002): S.41.

[9] Vgl. Bumke (2005): S.454.

[10] Vgl. Duby (2000): S.16.

[11] Bumke (2005): S.454.

[12] Vgl. Bumke (2005): S.481.

[13] Duby (2000): S.8.

[14] Vgl. Bumke (2005) S.465f.

[15] Bumke (2005): S.465f.

[16] Vgl. Scheuble (2005): S.97.

[17] Vgl. Rösener (1990): S.225.

[18] Vgl. ebd. S.227.

[19] Bumke (2005): S.455.

[20] Vgl. Bumke (1990): S.33.

[21] Vgl. Bumke (2005): S.467.

[22] Vgl. Goetz (2002): S.50.

[23] Vgl. ebd.

[24] Bumke (1990): S.33.

[25] Vgl. Duby (2000) S.13.

[26] Vgl. Rösener (1990): S.229.

[27] Vgl. Goetz (2002): S.35.

[28] Vgl. Rösener (1990): S.225.

[29] Scheuble (2005): S.98.

[30] Vgl. ebd. S.101.

[31] Vgl. Bumke (2005): S.466.

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Details

Title
Betrachtung der Figuren Brünhild und Krimhild im Nibelungenlied
Subtitle
Literatur des Hochmittelalters
College
University of Koblenz-Landau  (Institut für Germanistik)
Course
Literatur des Hochmittelalters
Grade
2,0
Author
Year
2015
Pages
21
Catalog Number
V288657
ISBN (eBook)
9783656889021
ISBN (Book)
9783656889038
File size
631 KB
Language
German
Keywords
betrachtung, figur, brünhild, krimhild, nibelungenlied, literatur, hochmittelsalters
Quote paper
Jasmin Röhrig (Author), 2015, Betrachtung der Figuren Brünhild und Krimhild im Nibelungenlied, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/288657

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