Die konfessionelle Spaltung im Deutschland der „Weimarer Republik“ und des „Dritten Reiches“


Trabajo Escrito, 2011

27 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung

2. Die Kirchen in der „Weimarer Republik“
2.1. Protestanten
2.2. Katholiken

3. Konfession und Wahlverhalten

4. Die Kirchen im „Dritten Reich
4.1. Deutsche Christen und Bekennende Kirche
4.2. Das Reichskonkordat

5. Schlusswort

6. Literaturverzeichnis

1. Einführung

„Der Zusammenbruch des Kaiserreiches stürzte auch die beiden großen Kirchen in Deutschland in eine tiefe Krise. Beide waren national, monarchisch und kaisertreu gewesen. Die Flucht des Kaisers, der Sturz der alten Fürstenhäuser und die Ausrufung der Republik traf sie beide gleichermaßen wie ein Schock. Trotzdem war nicht zu übersehen, daß der 9. November 1918 für den Protestantismus und den Katholizismus verschiedene Bedeutung besaß.“1

Für die Protestanten brach mit der Kriegsniederlage und der Novemberrevolution 1918 eine Welt zusammen. Das Ende der Monarchie und die damit verbundene jahrhundertealte Tradition des landesherrlichen Kirchenregiments bildete für die Protestanten ein Trauma, dass sie die gesamte Weimarer Republik hindurch verfolgen sollte.2 Schließlich hatte sich der evangelische Volksteil seit den 1870er Jahren mit deutscher Nation und hohenzollerschem Kaiserreich überidentifiziert3, sodass ihm der Zusammenbruch der alten Ordnung von einem Moment auf den anderen alles wegnahm, woran sie festhielten. An deren Stelle trat die Weimarer Republik, mit ihren neuen Werten und ihrer Religions- und Kulturfreiheit. So war der Protestantismus im Reich nicht mehr die herrschende Religion, er musste nun in einer pluralistischen Gesellschaft mit anderen Weltanschauungen konkurrieren.4 Für die Katholiken stellte sich die Situation zu Beginn der Weimarer Republik anders dar. Zwar trauerten auch viele unter ihnen der untergegangenen Monarchie nach und lehnten die Revolution als Gesetzes- und Treuebruch ab5, jedoch fanden sie am Papst ultra montes einen festen Halt und erwiesen während der gesamten Zeit der Weimarer Republik eine bemerkenswerte Stabilität.6 Gleichzeitig waren sie sich über ihren Status als Minderheit während des Kaiserreichs bewusst und hatten die staatlichen Repressionen während der Kulturkampfzeit nicht vergessen. Es fiel ihnen somit leichter, sich in einem Staat einzurichten, der allen Bürgern, unabhängig von ihrer Konfession, die gleichen Rechte gewährte.

Ziel dieser Arbeit soll es sein, die konfessionelle Spaltung des Deutschen Reiches während der Weimarer Republik und des Dritten Reiches zu untersuchen. Gegenstand dabei sind die beiden großen Kirchen der Protestanten und Katholiken. Im Mittelpunkt der Betrachtung soll insbesondere die Haltung und der Weg der beiden Kirchen in der Weimarer Republik stehen, sowie die Lage der beiden Kirchen in den Anfangsjahren des Dritten Reiches. Berücksichtigung soll dabei auch der Anteil der Protestanten und Katholiken am Aufstieg der NSDAP in den letzten Jahren der Weimarer Republik finden. Zu Beginn werden wir uns mit der Weimarer Republik befassen, jeweils gesondert mit Protestanten und Katholiken. Es wird die Entwicklung der beiden Kirchen beschrieben sowie ihre Haltung zur Weimarer Republik, die sich insbesondere durch das vielfältige Parteienspektrum auszeichnet. Hervorzuheben ist hier insbesondere für die Katholiken das Zentrum, das die demokratische Entwicklung des Deutschen Reiches während der Weimarer Republik maßgeblich mitbestimmte. Folgen wird schließlich eine kurze Betrachtung über „Konfession und Wahlverhalten“, in welchem untersucht werden soll, wie groß der Anteil der Protestanten und Katholiken am Aufstieg der NSDAP in den letzten Jahren der Weimarer Republik war und damit gleichzeitig ihre Anfälligkeit gegenüber der NSDAP. Der letzte Abschnitt wird sich schließlich mit den beiden Kirchen in den ersten Jahren des Dritten Reiches befassen. Im Mittelpunkt der Betrachtung wird hier die Kirchenpolitik der neuen Machthaber stehen, mit dem Versuch der Gleichschaltung der beiden großen Kirchen mit dem Dritten Reich. Hervorzuheben sind hier insbesondere für die Protestanten die Deutschen Christen und die Gegenbewegung der Bekennenden Kirche sowie für die Katholiken das Reichskonkordat zwischen dem Deutschen Reich und dem Vatikan.

Literatur gibt es zu unserer Thematik in ausreichender Fülle. Als Standardwerk kann Klaus Scholders „Die Kirchen im Dritten Reich“, erschienen in zwei Bänden, angesehen werden. In ihnen gibt er einen umfassenden Überblick über die Geschichte der beiden großen Kirchen von 1918 bis in das Jahr 1934. Ursula Büttner zeichnet mit ihrer Monographie „Weimar - Die überforderte Republik“ ein umfassendes Bild über die Jahre der ersten Demokratie in Deutschland und befasst sich auch umfassend mit den Protestanten und Katholiken. Jürgen W. Falter hat in seiner Monographie „Hitlers Wähler“ Reichtags- und Reichspräsidentenwahlen der Weimarer Zeit analysiert und versucht die Wählerschaft der NSDAP herauszukristallisieren. Insbesondere für unsere Thematik ist das Kapitel „Konfession und NSDAP-Wahl“ von besonderem Interesse. Olaf Blaschke hat mit der Herausgabe des Bandes „Konfessionen im Konflikt. Deutschland zwischen 1800 und 1970: ein zweites konfessionelles Zeitalter“ eine Sammlung von Aufsätzen vorgelegt, in dem sich zwei finden, die insbesondere für unsere Thematik von Belang sind: Thomas Fandel „Konfessionalismus und Nationalsozialismus“ sowie Manfred Kittel „Konfessioneller Konflikt und politische Kultur in der Weimarer Republik“.

2. Die Kirchen in der „Weimarer Republik“

2.1. Protestanten

Für die Protestanten waren die Kriegsniederlage und die Novemberrevolution geradezu eine Katastrophe. Insbesondere die Revolution bedeutete das Ende der traditionellen rechtlichen Ordnung ihrer Kirche und nahm dieser den politischen Rückhalt.7 Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Landesherren die Träger des Kirchenregiments. Wie Klaus Scholder treffend ausdrückte, „(…) gab es doch bis zum November 1918 in den evangelischen Landeskirchen Deutschlands keine irgend bedeutsamen Entscheidungen in personeller oder organisatorischer Hinsicht, die nicht im Namen des jeweiligen Landesherren getroffen worden wären.“8 Die meisten protestantischen Christen hatten sich mit der Monarchie zutiefst verbunden gefühlt, so lehrte eine „neutestamentliche Exegese“ die Unterordnung unter die von Gott eingesetzte Obrigkeit.9 Jenes Fundament, Luthers Obrigkeitshaltung und die protestantisch-friderizianische Tradition10, auf dem die politische Form und Kultur des Deutschen Kaiserreiches beruhte. Noch im Krieg erreichte der protestantische Nationalismus in den Kirchen seinen Höhepunkt. Zahlreiche protestantische Geistliche sahen den Krieg als sacrum bellum und riefen das Kirchenvolk zum gerechten Waffengang für die Sache Gottes auf. 11

Als der Krieg jedoch verloren ging und die alte Ordnung zusammenbrach, war dies ein Desaster für die Protestanten, schließlich ging zu diesem Zeitpunkt alles zugrunde, woran ein deutscher Protestant Jahrzehnte geglaubt hatte und schließlich noch lange Zeit nachtrauern sollte. Diese Stimmung gibt die Eröffnungsrede des Dresdner Kirchentages 1919 bemerkenswert wieder: „Die Herrlichkeit des deutschen Kaiserreichs, der Traum unserer Väter, der Stolz jedes Deutschen ist dahin. Mit ihr der hohe Träger der deutschen Macht, der Herrscher und das Herrscherhaus, das wir als Bannerträger deutscher Größe so innig liebten und verehrten. (…) Wir können nicht anders als hier feierlich es bezeugen, welcher reiche Segen von den bisherigen engen Zusammenhängen von Staat und Kirche auf beide – auf den Staat und die Kirche – und durch beide auf Volk und Vaterland ausgegangen ist. Und wir können weiter nichts anders, als in tiefem Schmerz feierlich zu bezeugen, wie die Kirchen unseres Vaterlandes ihren fürstlichen Schirmherren, mit ihren Geschlechtern vielfach durch eine vielhundertjährige Geschichte verwachsen, tiefen Dank schulden, und wie dieser tiefempfundene Dank im evangelischen Volke unvergeßlich fortleben wird.“12

Der Waffenstillstand vom 11. November 1918 hatte den Traum vom Sieg des Deutschen Reiches in der protestantischen Kirche zerschlagen. Für viele Christen war die Niederlage des deutschen Heeres einfach unbegreiflich, so war man doch in dem Glauben, das man in den letzten Kriegsmonaten kurz vor dem erhofften Sieg stand. Die Dolchstoßlegende, sozialistische Unruhestifter in der Heimat seien den heldenhaft kämpfenden Truppen an der Front in den Rücken gefallen, fiel in den Kirchen auf breites Gehör.13 Die deutsche Selbstüberhöhung ließ kein differenziertes Bild der Situation in der protestantischen Kirche zu. „Die unbesiegbaren Deutschen waren nur von den Deutschen besiegbar!“14

Aus der nationalistischen Selbstüberhöhung ergab sich somit das nicht Akzeptieren der Kriegsniederlage. Hinzu kamen die Bestimmungen des Versailler Vertrages und damit verbunden die These an der alleinigen Schuld Deutschlands am Krieg. Daraus entstand schließlich Trauer über den Verlust des Kaiserreiches, Zorn über die linken Revolutionäre, sowie das Gefühl eines nationalen Ehrverlusts.15 Als erstmals im Mai 1919 der Inhalt des künftigen Friedensvertrages bekannt wurde, ging ein Sturm der Empörung durch Deutschland, der sich gegen die Alliierten als Kriegsgewinner richtete und der sich auch in der protestantischen Kirche finden ließ. So begannen protestantische Presseorgane eine Kampagne, die sich gegen die Unterzeichnung des Vertrages richtete: „Das Schicksal, das die Alliierten uns bereiten wollen, ist schlimmer als das, was uns geblüht hätte, wenn ganz Deutschland von der Entente einfach annektiert worden wäre. In diesem Fall hätten die Alliierten dafür sorgen müssen, daß wir unser Leben fristen können (…) Nicht nur Sklavenvolk sollen wir werden, sondern auch den letzten Rest Ehre hingeben durch Auslieferung der führenden Persönlichkeiten. Ein Volk, das seine Zustimmung gäbe, wäre wert, bis auf den letzten Rest ausgerottet zu werden (…).“16 Man traf damit den Nerv des Kirchenvolkes, mit seiner nationalistischen Verklärung des Deutschen Reiches. In protestantischen, nationalistischen Kreisen, war man nicht gewillt, den Friedensvertrag, den man als Diktat sah, anzunehmen. Die Folge war eine tiefe Abneigung gegen die staatstragenden Parteien der Weimarer Koalition, zu der auch das Zentrum gehörte, die die Geschicke der noch jungen Republik in den ersten Jahren bestimmten.17 Nachdem der Vertrag schließlich unterzeichnet wurde, ordneten die Kirchenleitungen für den 6. Juli 1919 einen Trauergottesdienst an, in welchem der tiefe Schmerz über den „Schmachfrieden“ sowie die Pflicht einer demütigen Beugung vor Gott zum Ausdruck gebracht werden sollte. Somit nahm die Kirche selbst einen Standpunkt gegen den Versailler Vertrag ein, welchen die Mehrheit der protestantischen Christen über den gesamten Zeitraum der Weimarer Republik hinweg teilte.

Die Revolution in Deutschland war vollzogen. Im Januar 1919 fanden die Wahlen zur Verfassunggebenden Nationalversammlung statt, in welcher die SPD einen gewaltigen Sieg erringen konnte. Zusammen mit dem Zentrum und der linksliberalen DDP (Deutsche Demokratische Partei) bildete sie die bereits erwähnte Weimarer Koalition. Parteien also, die für die nationalistischen deutschen Protestanten alles andere als ein Ideal waren. Die alten „Reichsfeinde“, die Zentrumspartei, die „gottlose“ sozialistische Arbeiterbewegung und der „jüdische“ Linksliberalismus stellten also nun die neue Regierung.18 Insbesondere an diesem Punkt brach die alte Feindschaft zwischen Protestanten und Katholiken wieder auf. Die Protestanten sahen den Katholizismus als konfessionalistischen „politischen“ Katholizismus, hatte doch das Zentrum in ihren Augen maßgeblichen Anteil am Niedergang des Kaiserreiches und an der Gründung der Republik.19 Die Protestanten trauerten dem konservativen monarchischen Staatsgedanken nach, während die Katholiken sich zunehmend mit den neuen Verhältnissen arrangierten und Teil der Weimarer Demokratie wurden. Wie Manfred Kittel feststellte, gelang es den Protestanten nicht, eine „Theologie der Demokratie“ hervorzubringen, die den Erfordernissen einer pluralistischen Gesellschaft und der neuen politischen Realität in Deutschland entsprochen hätte.20 Freilich fanden sich auch im Protestantismus liberale Kräfte, zu denen Persönlichkeiten wie Ernst Troeltsch, Otto Baumgarten oder Martin Rade gehörten, die sich auf den Boden des Weimarer Verfassungsstaates stellten, jedoch zahlenmäßig viel zu klein waren und zu Beginn der 1920er Jahre zunehmend an Einfluss verloren. Zu ihren Zielen gehörten Mitgestaltung der Demokratie, Versöhnung der sozialen Klassen, Friedensarbeit im Rahmen des Völkerbundes und der beginnenden ökumenischen Bewegung.21 Als Befürworter demokratischer Strukturen auch in der Kirche, gehörte zu ihrer Programmatik die Durchführung von Urwahlen in den einzelnen Landeskirchen. Als solche im Sommer 1919 in den ersten Landeskirchen stattfanden, kamen massive konservative Mehrheiten zustande.22 Die Kirchenmänner der Kaiserzeit verfügten also in den Ämtern, Gremien und Versammlungen der protestantischen Kirche, weiter über großen Einfluss.

Im Januar 1919 wurde ein erster Entwurf der Reichsverfassung der zukünftigen deutschen Republik veröffentlicht, in der es hieß, das in Zukunft niemand mehr verpflichtet sei, seine Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft offenzulegen und keine Religionsgemeinschaft durch den Staat zu bevorrechten sei.23 Vor allem der letzte Punkt weckte bei den Protestanten große Bedenken. Der Weimarer Staat schickte sich an, ein weltanschauungsneutraler Staat zu werden24, was das endgültige Ende der Vorherrschaft der protestantischen Geisteskultur in Deutschland bedeutete.25 Verhieß dies nichts anderes als die Trennung von Staat und Kirche, ein Schreckgespenst für die protestantische Kirche, die sich als Fundament der Kultur in Deutschland sah.26

Tatsächlich entfalteten die sozialistischen Revolutionsregierungen in Preußen und anderen Ländern beachtliche kirchenpolitische Geschäftigkeit. Insbesondere Preußen, in welchem die Maßnahmen zur Trennung von Staat und Kirche besonders radikal ausfielen, wurde für die protestantische Kirche zu einem abschreckenden Beispiel für die zukünftige Entwicklung. Der der USPD angehörige Volksbeauftragte für Kultur und Kirche, Adolf Hoffmann, wurde, wie Klaus Scholder feststellte „zum Symbol für die radikale Kirchenfeindschaft der Linken, das wesentlich dazu beitrug, die christlichen Wähler der Rechten in die Arme zu treiben.“27 Hoffmann traf drei Entscheidungen, die die Kirche als alarmierendes Signal auffasste. Am 16. November 1918 kündigte er an, sämtliche Staatszuschüsse für die Kirchen bis zum 1. April 1919 zu streichen. Am 19. November schuf er mit einem Erlass den Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an sämtlichen Schulen Preußens ab und beseitigte damit den christlichen Charakter der Schulen.28 Am 13. Dezember schließlich folgte ein Gesetz zur Erleichterung des Kirchenaustritts. Diese Entscheidungen riefen den lauten Protest der preußischen Kirchenleitung hervor. Das Wort vom „Staat ohne Gott“ wurde auf Seiten der Protestanten zum großen Vorbehalt gegen den neuen deutschen Staat.29 Im Wahlkampf für die Nationalversammlung spielte die Trennung von Staat und Kirche, die in den einzelnen Ländern ihren Anfang nahm, eine besondere Rolle. So sah man sich in den protestantischen Kirchenleitungen genötigt, eine klare Wahlempfehlung, auch für die Zukunft, gegen die sozialistischen Parteien und damit für rechtsstehende auszusprechen, wobei schließlich jedoch die Mehrheit der protestantischen Wähler die SPD wählte.30

Die Weimarer Verfassung trug schließlich den Interessen der Kirchen in Deutschland großzügig Rechnung und vollzog die Trennung von Staat und Kirche auf einem sehr gemäßigten Weg.31 Artikel 137 Absatz 1 der Weimarer Verfassung charakterisierte das kirchenpolitische System der ersten deutschen Republik mit dem Satz „Es besteht keine Staatskirche“ 32 und in Absatz 3 hieß es: „Jede Religionsgemeinschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für alle geltenden Gesetzes. Sie verleiht ihre Ämter ohne Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.“33 Damit war die Trennung von Staat und Kirche im Deutschland der Weimarer Republik vollzogen. Die Kirchen galten als Körperschaften des öffentlichen Rechts, konnten Kirchensteuern aufgrund allgemeiner Steuerlisten erheben und erhielten weiterhin Staatszuschüsse.34 Gleichzeitig durften sie weiterhin in den Schulen Religionsunterricht erteilen und betrieben Seelsorge in Krankenhäusern, Gefängnissen sowie dem Militär. Ebenso schützte der Staat Sonn- und Feiertage. Hatten die Protestanten ihre Interessen in der Verfassung verteidigt, so waren sie dennoch nicht zufrieden mit dem Erreichten, denn „(…) die besondere Bedeutung des Christentums für Staat, Kultur und Gesellschaft(…)“ wurde „(…) nicht eigens hervorgehoben(…). Verfassungsrechtlich standen die Kirchen auf gleicher Ebene wie alle anderen Körperschaften des öffentlichen Rechts im Weltanschauungs- und Religionssektor.“35 Die „Weltanschauungsneutralität“ der Weimarer Republik zwang die Kirchen, mit anderen Ideologien zu konkurrieren und für viele protestantische Theologen war dies als eine Entartung des christlichen Glaubens zu werten.36 Viele Protestanten sahen deshalb den Weimarer Staat als einen religionslosen, gottlosen Staat, was ihr Verhältnis bzw. ihren Zugang zur Weimarer Republik nachhaltig negativ beeinflussen sollte.

Die Weimarer Verfassung wurde schließlich am 11. August 1919 unterzeichnet, womit auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen Neuaufbau der protestantischen Kirche gegeben waren und wobei die Landeskirchen eine besondere Rolle spielten. Die sogenannte Volkskirchenbewegung, welche vom bereits erwähnten liberalen Flügel innerhalb der protestantischen Kirche getragen wurde, erhoffte sich durch Urwahlen eine Demokratisierung der Kirche sowie die Schaffung einer einheitlichen Reichskirche.37 Dem standen jedoch die einzelnen landeskirchlichen Behörden entgegen, welche die Autonomie der Landeskirchen nicht beschneiden wollten. Gleichzeitig spielte die Bekenntnisfrage eine Rolle, so wollten die lutherischen Kirchen in keine Gemeinschaft mit den unierten und reformierten Kirchen gehen.38 So entschied man sich auf dem Dresdner Kirchentag (1. bis 5. September 1919) für einen losen Zusammenschluss der Landeskirchen zum „Deutschen Evangelischen Kirchenbund, der die Selbständigkeit und den Bekenntnisstand der Landeskirchen unangetastet ließ.39 Am 25. Mai 1922 erfolgte die Gründung des Kirchenbundes „mit einer Feier an den Gräbern der Reformatoren in Wittenberg“40. Ihm gehörten zwölf unierte Kirchen mit 24 Millionen Mitgliedern, mit 19 Millionen war die Altpreußische die weitaus größte, 15 lutherische Kirchen mit 16 Millionen Mitgliedern und eine reformierte Kirche, Hannover, mit 230000 Mitgliedern an.41 Der Bund erhielt drei Organe: den Kirchentag mit 210 Mitgliedern, den Kirchenbundesrat als Vertretung der 28 Landeskirchen und den „Deutschen Evangelischen Kirchenausschuß“ (DEKA) als eigentliches Leitungs- und Ausführungsorgan.42 Aufgabe des Kirchenbundes war die Vertretung der deutschen protestantischen Kirche gegenüber dem Staat, der Öffentlichkeit und ausländischen Kirchen. Die finanzielle Absicherung des Bundes stellten die einzelnen Landeskirchen sicher. Der Kirchenbund war der unverbindliche Zusammenschluss der protestantischen Landeskirchen, die stets auf ihre Autonomie bedacht waren, er konnte nie deren Vormachtstellung antasten oder über sie hinausgreifen, was die Tatsache deutlich macht, das es jeder Landeskirche freistand, aus dem Bund auszutreten.43 Gleichzeitig gab sich jede Landeskirche selbständig und unabhängig voneinander eine eigene Verfassung, in denen zwar die Synoden an Bedeutung gewonnen, jedoch nie wirklich die Herrschaft der landeskirchlichen Behörden antasten konnten.44

Die Weimarer Republik galt vielen Protestanten als „artfremdes“ Staatsgebilde, welches vor allem durch die Sanktionen der Alliierten als Sieger des Weltkrieges geschaffen worden war.45 Vor allem der Versailler Vertrag, wie wir bereits festgestellt haben, war eine schwere Belastungsprobe für die noch junge Republik. Der Weimarer Koalition gelang es nicht, die wirtschaftlichen und sozialen Probleme, die den Staat bedrohten, zu bekämpfen. Ebenso gelang es ihr nicht, die Masse des Volkes hinter der Demokratie zu vereinigen. Vor allem in kirchlichen Kreisen wuchsen antirepublikanische Vorbehalte, die besonders dem „(…) wirtschaftlichen Chaos der Nachkriegsjahre“ geschuldet waren, „die tiefgreifende Umschichtungen in der Sozialstruktur mit sich brachten, von denen besonders das mittlere Bürgertum, und damit auch die Pfarrer betroffen (…)“ waren.46

Die antirepublikanische Gesinnung der Mehrheit der Protestanten führte dazu, dass für sie nur rechte Parteien als politische Partner in Frage kamen, allen voran die DNVP, in Teilen auch die nationalliberale DVP.47 Besonders die DNVP fand bis in die Mitte der Zwanziger Jahre die Zustimmung großer Teile der Protestanten. Schließlich bekannte sich das Programm der Partei zum Nations- und Volksgedanken sowie zur Monarchie und stieß damit bei den Protestanten auf großes Gehör.48 Gleichzeitig knüpfte sie an den Vorbehalt der Kirche gegenüber der Weimarer Republik als „Staat ohne Gott“ an. So wurde „eine ‚religionslose‘ Staatsgewalt (…) von der DNVP verworfen, weil ihr der ‚Untergrund fester sittlicher Maßstäbe und damit das Vertrauen und Ansehen, ohne das eine lebendige Staatsgesinnung nicht erwachsen kann‘, fehle.“49 Gleichzeitig zeigte sich eine tiefe Verbundenheit der DNVP mit der Kirche dadurch, dass viele ihrer Pfarrer, aber auch hohe Amtsträger sowie zahlreiche Männer und Frauen protestantischer Vereine DNVP-Mitglieder waren und auch als diese öffentlich in Erscheinung traten.50

2.2. Katholiken

Anders als für die Protestanten stellte sich die Situation nach Krieg und Revolution für die Katholiken dar. Zwar empfanden auch große Teile von ihnen den verlorenen Krieg und das Ende des Kaiserreiches als großes Unglück, gleichzeitig aber viel es ihnen sehr viel leichter als den Protestanten, sich mit den neuen Verhältnissen zu arrangieren.51 Dazu trug vor allem bei, dass sie in dieser schwierigen Zeit Halt am Papsttum fanden: „So lag es nahe, daß sich nach der Revolution die deutschen Katholiken noch mehr nach Rom orientierten, wo sie im Umsturz aller Verhältnisse das offenkundig Dauernde und Bleibende sahen.“52 Gleichzeitig ermöglichten die Enzykliken „Diuturnum illud“ und Immortale Dei“, die Papst Leo XIII. 1881 und 1885 veröffentlichte, die Annahme der Republik auf Seiten der deutschen Katholiken.53 Dies ermöglichte auch dem Zentrum, von Beginn an Verantwortung für die neue Weimarer Demokratie zu übernehmen. Dies bedeutet nicht, dass sämtliche Katholiken diesen Weg einschlugen. So lehnten monarchistisch-legitimistisch gesinnte Rechtskatholiken den Weimarer Staat und seine Demokratie ab, die „Verfassung ohne Gott“ wurde hier zum Schlagwort.54 Daneben ließ sich auch eine Friedensbewegung unter den Katholiken finden, die sich für eine Verständigung innerhalb Europas sowie Abrüstung und Zusammenarbeit im Völkerbund einsetzte. Wobei aber auch hier die Mehrheit der Katholiken die Empörung über den Versailler Vertrag und der damit verlorenen Großmachtstellung des Deutschen Reiches viel mehr beschäftigte.55 Die große Masse der Katholiken stand jedoch fest auf dem Boden der Weimarer Republik, insbesondere der politische Katholizismus in Form des bereits erwähnten Zentrums, war an der Mitgestaltung der ersten deutschen Republik maßgeblich beteiligt. Das Zentrum bildete auch neben dem Papsttum die zweite große Stütze der deutschen Katholiken, die es ihnen ermöglichte, über den Schrecken der Revolution hinweg zu kommen, indem es von Anfang an ihre Interessen unter den neuen Verhältnissen zu vertreten begann.56

Gleichzeitig waren sich die Katholiken über ihren Status als Minderheit im Deutschen Reich bewusst. Zu tief saßen noch die Erinnerungen an die Kulturkampfzeit des Kaiserreiches, in welcher sie mit staatlichen Repressionen und einer rigorosen Ausnahmegesetzgebung konfrontiert waren.57 Der Weimarer Staat mit seiner freiheitlich-demokratischen Verfassung, die allen Bürgern, unabhängig von ihrer Konfession, die gleichen Rechte gewährte, machte dem schließlich ein Ende. Dessen waren sich die Katholiken bewusst und bereit, dies auch zu verteidigen.58 Zwar waren in der Weimarer Republik „(…) die alten protestantischen Urteile und Vorurteile zu spüren gegen die ‚Reichsfeinde‘ und ‚Ultramontanisten‘, gegen katholische Scheinheiligkeit und unwissenschaftliche Beschränktheit“59, aber sie verschwanden allmählich. Ein großer Anteil an Katholiken ließ sich in der Landwirtschaft finden, während sie in den Großstädten, unter den Selbstständigen, leitenden Angestellten, Akademikern, Studierenden und im Staatsdienst schwächer repräsentiert waren.60 Insbesondere in der staatlichen Verwaltung sollte sich schließlich im Laufe der Zwanziger Jahre der Anteil der Katholiken aufgrund des gewachsenen Einflusses des Zentrums, vergrößern.61

[...]


1 Scholder, Klaus: Die Kirchen und das Dritte Reich, Bd. 1 Vorgeschichte und Zeit der Illusionen 1918-1934, Frankfurt a. M. 1977, S. 3.

2 Vgl. Kittel, Manfred: Konfessioneller Konflikt und politische Kultur in der Weimarer Republik, in: Blaschke, Olaf (Hg.): Konfessionen im Konflikt. Deutschland zwischen 1800 und 1970: ein zweites konfessionelles Zeitalter. Göttingen 2002, S. 246f.

3 Ebenda, S. 247.

4 Vgl. Büttner, Ursula: Weimar Die überforderte Republik 1918-1933, Bonn 2010, S. 270.

5 Ebenda, S. 277.

6 Kittel, S. 247.

7 Vgl. Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich, Bd. 1, S. 3.

8 Ebenda.

9 Vgl. Nowak, Kurt: Evangelische Kirche und Weimarer Republik Zum politischen Weg des deutschen Protestantismus zwischen 1918 und 1932, Göttingen 1981, S. 38.

10 Ebenda.

11 Vgl. Büttner, S. 269.

12 Zietiert nach: Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich, Bd. 1, S. 4f.

13 Vgl. Nowak, Evangelische Kirche und Weimarer Republik, S. 53f.

14 Ebenda, S. 55.

15 Vgl. Ebenda.

16 Zitiert nach: Ebenda,S. 58.

17 Vgl. Nowak, Evangelische Kirche und Weimarer Republik, S. 61.

18 Kittel, S. 248.

19 Vgl. Ebenda, S. 248ff.

20 Vgl. Ebenda, S. 249.

21 Vgl. Büttner, S. 272.

22 Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich, Bd. 1, S. 11.

23 Nowak, Kurt: Geschichte des Christentums in Deutschland. Religion, Politik und Gesellschaft vom Ende der Aufklärung bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts, München 1995, S. 207.

24 Vgl. Ebenda.

25 Vgl. Kittel, S. 248.

26 Vgl. Nowak, Geschichte des Christentums in Deutschlands, S. 207.

27 Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich, Bd. 1, S. 20.

28 Ebenda.

29 Ebenda.

30 Ebenda, S. 22.

31 Vgl, Nowak, Geschichte des Christentums in Deutschlands, S. 209, Büttner, S. 270.

32 Vgl. Nowak, Geschichte des Christentums in Deutschlands, S. 210; Siehe auch: Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich, Bd. 1, S. 33.

33 Zitiert nach: Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich, Bd.1 S. 33.

34 Vgl. Büttner, S. 270.

35 Nowak, Geschichte des Christentums in Deutschlands, S. 210.

36 Ebenda.

37 Vgl. Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich, Bd.1, S. 35.; Siehe auch: Büttner, S. 271.

38 Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich, Bd. 1, S. 36.

39 Ebenda, S. 37.

40 Ebenda.

41 Vgl. Büttner, S. 271.

42 Vgl. Ebenda.; Siehe auch: Scholder, Bd. 1, S. 38.

43 Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich, Bd. 1, S. 38f.

44 Ebenda, S. 40.

45 Nowak, Evangelische Kirche und Weimarer Republik, S. 85.

46 Nowak, Evangelische Kirche und Weimarer Republik, S. 86.

47 Vgl. Büttner, S. 272.

48 Vgl. Holl, Karl: Konfessionalität, Konfessionalismus und Demokratische Republik – Zu einigen Aspekten der Reichspräsidentenwahl von 1925, in: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte, 17. Jg., 1969, S. 261.

49 Nowak, Evangelische Kirche und Weimarer Republik, S. 101.

50 Vgl. Büttner, S. 272.; Siehe auch: Nowak , Evangelische Kirche und Weimarer Republik, S. 103.

51 Vgl. Büttner, S. 277.

52 Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich, Bd. 1, S. 15.

53 Vgl. Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich, Bd. 1, S. 16.; Siehe auch: Kittel, S. 250.

54 Vgl. Kittel, S. 250.

55 Vgl. Büttner, S. 280.

56 Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich, Bd. 1, S. 18.

57 Vgl. Hehl, Ulrich von: Staatsverständnis und Strategie des politischen Katholizismus in der Weimarer Republik, in: Bracher, Karl Dietrich/ Funke, Manfred/ Jacobsen, Hans Adolf (Hg.): Die Weimarer Republik 1918-1933 Politik Wirtschaft Gesellschaft, Bonn 1988, S. 238.

58 Vgl. Büttner, S. 281.

59 Scholder, Die Kirchen und das Dritte Reich, Bd. 1, S. 13.

60 Vgl. Büttner, S. 278.

61 Ebenda.

Final del extracto de 27 páginas

Detalles

Título
Die konfessionelle Spaltung im Deutschland der „Weimarer Republik“ und des „Dritten Reiches“
Universidad
European University Viadrina Frankfurt (Oder)
Curso
Das 19. Jahrhundert als „zweites konfessionelles Zeitalter“
Calificación
1,3
Autor
Año
2011
Páginas
27
No. de catálogo
V288835
ISBN (Ebook)
9783656891246
ISBN (Libro)
9783656891253
Tamaño de fichero
539 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
spaltung, deutschland, weimarer, republik, dritten, reiches
Citar trabajo
Marcel Fidelak (Autor), 2011, Die konfessionelle Spaltung im Deutschland der „Weimarer Republik“ und des „Dritten Reiches“, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/288835

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