Der Paragraph 1 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hat das Ziel, dass „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen“ [Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz] sind.
Da eine Gleichbehandlung auch eine Diskriminierung beinhalten kann, werden unter §10 Ausnahmen wie besondere Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen in Anlehnung an die Berufserfahrung und Alter bestimmt, die betriebliche Vorteile mit sich bringen. Den Unternehmen kommt in Angesicht des Antidiskriminierungsgesetzes und der alternden Gesellschaft eine besondere Verantwortung zu. Sie müssen laut des Paragraphen für „besondere Bedingungen […] zur beruflichen Bildung“ sorgen. In Form von beispielsweise Weiterbildungen für ältere Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer müssen diese demnach auch altersgerecht aufgebaut sein.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Ausgangspunkt
2.1 Wandel der gesellschaftlichen Altersstruktur
2.2 Erwerbsbeteiligung
3 Veränderungen im Alter
3.1 Begriffsbestimmung ältere Arbeitnehmer
3.2 Körperliche Leistungsfähigkeit
3.3 Kognitive Leistungsfähigkeit
3.4 Berufliche Leistungsfähigkeit
3.5 Zusammenfassung
4 Altersgerechte Didaktik
4.1 Lernen im Alter
4.2 Didaktische Prinzipien für Ältere
5 Schlussbetrachtung
6 Literaturverzeichnis
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