Historie der Europäischen Union - geschichtlicher Überblick


Dossier / Travail, 2001

27 Pages, Note: 2,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Historische Grundlagen

3. Die Entstehung und Entwicklung der Europäischen Gemeinschaft
3.1 Die Situation in Europa nach dem 2. Weltkrieg
3.2 Der Marshall-Plan
3.3 Der Europarat
3.4 Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EKGS)
3.5. Die Europäische Verteidigungsgemeinschaft und die Europäische Politische Gemeinschaft
3.6 EWG und EAG
3.6.1 Die Römischen Verträge
3.6.2 Erfolge der EWG
3.6.3 Erste Krisen und Reformversuche

4. Von der EG zur Europäischen Union
4.1 Der Aufbau der EG
4.1.1 Der Europäische Rat
4.1.2 Der Ministerrat
4.1.3 Die EG-Kommission
4.1.4 Das Europäische Parlament
4.1.5 Der Europäische Gerichtshof
4.1.6 Der Wirtschafts- und Sozialausschuss
4.2 Die Europäische Politische Zusammenarbeit (EPZ)
4.3. Erweiterung der EG
4.3.1 Die Norderweiterung
4.3.2 Die Süderweiterung
4.4. Währungspolitik
4.4.1 Der Werner-Plan und die „Schlange“
4.4.2 Das EWS
4.5. Krisen und Probleme
4.6. Die einheitlich Europäische Akte
4.7 Verträge von Maastricht

5. Die Europäische Union
5.1 Kurzer Überblick über die EU
5.2 Institutionen der EU
5.3 Ziele der EU
5.4 Die Wirtschafts- und Währungsunion
5.4.1 Der Delors-Bericht und die erste Stufe der WWU
5.4.2 Die zweite Stufe der WWU
5.4.3 Die dritte Stufe der WWU: Die Einführung des EURO
5.5 Weiterentwicklung der EU
5.5.1 Von Maastricht nach Amsterdam
5.5.2 Europa als Zukunft und Aufgabe

6. Zusammenfassung

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Das Thema Europäische Union ist heutzutage aktueller denn je. Wir befinden uns kurz vor der Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion, die uns zum 1. Januar 2002 den Euro bringt. In den Medien spricht man immer wieder von der Europäischen Union, vom Euro und dergleichen. Viele Bürger verfolgen diesen Prozess mit großem Interesse. Und auch vor dem hochaktuellen, aber auch tragischen, Hintergrund der Terroranschläge in den USA erreicht das Thema Europäische Union eine neue Dimension: ein geeintes und starkes Europa als gewichtiger Gegenspieler gegen den Terrorismus.

Das Projekt „Vereintes Europa“ kann man sehr weit in der Geschichte zurückverfolgen. Die Entstehung der heutigen Europäischen Union ist ein Prozess von Jahrzehnten, man kann sogar sagen, von Jahrhunderten. Derzeit besteht die Europäische Union aus 15 Mitgliedsstaaten. Seit Anfang 2000 verhandelt sie mit zehn ost- und mitteleuropäischen Staaten sowie Zypern, der Türkei und Malta über deren Aufnahme in die Union. Entwickelt sich die Integration wie geplant, wird sich das Europa der fünfzehn bald zu einer Union von 28 Staaten gewandelt haben. Die EU wird dann im Osten und Südosten bis an die Grenzen Russlands, der Ukraine, Moldawiens, Armeniens, Georgiens, des Iran und Syriens reichen.

Mit dieser Arbeit möchte ich die Entstehung und Weiterentwicklung der Europäischen Union dokumentieren. Zunächst werde ich einige historische Grundlagen der europäischen Einigungsbestrebungen erläutern. Danach stelle ich die Entstehung der Europäischen Gemeinschaft und schließlich den Übergang von der EG zur EU dar. Die Thematik EU werde ich nur kurz anreißen, da sie so komplex ist, dass man mehrere Hausarbeiten zu jedem einzelnen Politikbereich verfassen könnte. Hierbei möchte ich mich auf die Wirtschafts- und Währungsunion konzentrieren.

2. Historische Grundlagen

Die europäische Völkerfamilie blickt auf über tausend Jahre gemeinsame Geschichte zurück. Die Vorstellung von Europa als Einheit für sich wurde schon im Mittelalter geschaffen und bezieht sich auf zwei Quellen: auf die Idee einer christlichen Gemeinschaft und auf den Universalismus des Römischen Reiches.[1] Leitbild der mittelalterlichen Denker war, die verlorengegangene Einheit der antiken Welt wiederherzustellen.[2]

Die Geschichte der europäischen Einheit in der Neuzeit unterscheidet sich stark von der im Mittelalter. Das Ziel der europäischen Bewegung in dieser Zeit war, den Frieden in Europa im 17. Jahrhundert wiederherzustellen. Als erster Verfechter kann der französische Herzog Maximilian de Béthune Sully (Berater und Minister Heinrichs IV.) genannt werden. Er entwarf zu Beginn des 17. Jh. in seinem „grand dessein“ das Bild eines europäischen Gleichgewichts zwischen 15 gleich starken Staaten als Wächter des Friedens. Ein weiterer Vertreter der europäischen Friedensorganisation war Abbé Saint Pierre, der 1713 von einem föderativen Zusammenschluss souveräner europäischer Staaten sprach.[3] Im ausklingenden 18. Jahrhundert war u. a. Immanuel Kant ein Befürworter der europäischen Einigung. Er hatte die Vorstellung einer föderalen Organisation Europas mit republikanischen Staaten, die durch eine bürgerliche republikanische Verfassung in jedem Staat und einem auf dem Föderalismus freier Staaten gegründetem Völkerrecht den Friedenszustand begründen sollten. Ein anderer Verfechter der europäischen Bewegung war im frühen 19. Jahrhundert Graf von Saint-Simon, der eine europäische Gemeinschaft mit supranationalem Parlament errichten wollte.[4]

Der Nationalismus und Imperialismus im 19. und beginnenden 20. Jh. führte zu einer Verdrängung der europäischen Werte durch nationale Werte. Der Gedanke einer Einheit Europas kam fast zum Erliegen.[5] Im 20. Jahrhundert, besonders nach Beendigung des ersten Weltkrieges, durch den Europa tief zerissen war, erreichte das Vorhaben eines einheitlichen Europas eine neue Dimension. Anfang der 20er Jahre rief Graf Coudenhove-Kalergi die Paneuropa-Bewegung ins Leben. Seine Idee war ein föderativer Zusammenschluss zu einer übernationalen Völkergemeinschaft, zu Paneuropa. Er schuf 1923 die Paneuropa-Union. Der 1926 stattfindende Paneuropa-Kongress in Wien sorgte für eine große Ausstrahlung der Europaidee.[6] Auch Politiker nahmen sich in dieser Zeit des Europa-Gedankens an. Zum Beispiel Briand, damals französischer Außenminister, vertrat den Gedanken der Einheit Europas. Zusammen mit Gustav Stresemann (deutscher Außenminister) bewirkte er 1925 den Abschluss des Locarno-Pakts, eines Nichtangriffs- und Garantiepakts zwischen Deutschland und Frankreich. Dieser wurde mit Hilfe der USA zum Kellogpakt erweitert, der 1928 von 15 Staaten unterzeichnet wurde und in dem Krieg als Mittel zur Lösung nationaler Differenzen abgelehnt wurde.[7]

Mit dem Entstehen des Dritten Reiches in Deutschland unter Adolf Hitler und dem darauffolgenden zweiten Weltkrieg kamen die Bestrebungen für die Verwirklichung eines einheitlichen Europas zunächst zum Erliegen.

3. Die Entstehung und Entwicklung der Europäischen Gemein-schaft

3.1 Die Situation in Europa nach dem 2. Weltkrieg

Die Bilanz des 2. Weltkrieges war verheerend. Millionen von Menschen waren gefallen, Städte und Dörfer vernichtet, das Wirtschaftsleben war zerüttet und die Industrien lagen am Boden. Die politische Macht Europas war am Rande des Zusammenbruchs. Die europäischen Staaten hatten die Führung an die beiden Weltmächte USA und Sowjetunion abgegeben. Nur durch einen Zusammenschluss konnte Europa seine Kraft zurückgewinnen[8]

Die Einigungsbestrebungen in Europa waren auf verschiedene Antriebskräfte zurückzuführen. Die Erreichung eines Gleichgewichts durch klassische Allianzen richtete sich gegen eine dominierende Hegemonialmacht. Die Einbindung einer dominierenden Macht in breitere Strukturen bildete die nächste Stufe des Einigungsprojektes. Vor dem Hintergrund des sich nach Kriegsende verschärfenden Ost-West-Konflikts zwischen den USA und der Sowjetunion gewann das Konzept von Europa als „Dritter Kraft“ an Bedeutung, bei dem Europa als Mittler zwischen den beiden Weltmächten gesehen wurde. Deutsche Politiker sahen europäische Konzepte als Möglichkeit, die Frage der deutschen Teilung zu lösen. Die Hoffnung auf wirtschaftliche Prosperität war ein weiteres wichtiges Motiv.[9]

In allen westeuropäischen Ländern fanden sich nationale Bewegungen, die eine europäische Föderation anstrebten. Das war der Anfang der sogenannten europäischen Bewegung. Vertreter dieser Gruppierungen trafen sich im September 1946 in Hertenstein zu einer Konferenz, in deren Ergebnis das Hertensteiner-Programm verabschiedet wurde. Dieses wird als richtungsweisend für alle europäischen Einigungsbestrebungen angesehen. Die Leitsätze dieses Programms können kurz wie folgt beschrieben werden: Die europäische Gemeinschaft soll „auf einer föderativen Grundlage“ errichtet werden und einen „demokratischen Aufbau von unten nach oben“ haben. Sie wird sich in die Organisation der Vereinten Nationen einfügen. Einzelne Mitglieder „übertragen einen Teil ihrer wirtschaftlichen, politischen und militärischen Souveränitätsrechte an die von ihnen gebildete Föderation“. „Die Europäische Union steht allen Völkern europäischer Wesensart (...) zum Beitritt offen“[10]. Im Dezember 1947 schlossen sich die verschiedenen Gruppierungen zur Union europäischer Föderalisten (UEF) zusammen.

Kurze Zeit vor dem Hertensteiner Kongress hatte auch Winston Churchill in einer Rede an der Universität Zürich die Schaffung einer europäischen Union gefordert.[11] Churchill beharrte, im Gegensatz zu den Föderalisten, auf einem Konzept souveräner Nationalstaaten, die unter einem europäischen Rat als Konsultations- und Entscheidungsorgan zusammenfinden würden. Die Föderalisten hingegen befürworteten einen europäischen Bundesstaat.[12] In dieser Zeit existierten also zwei Möglichkeiten hinsichtlich der Art des Zusammenschlusses, Europa als Staatenbund (eine Konföderation, von Churchill propagiert) oder Europa als Bundesstaat (eine Förderation).[13]

3.2 Der Marshall-Plan

In der Nachkriegszeit lag die Priorität beim wirtschaftlichen Wiederaufbau, den die USA förderte. Denn nur eine Überwindung der wirtschaftlichen Schwäche würde zu einem politischen Wiedererwachen führen. Der amerikanische Außenminister Marshall führte im Juni 1947 ein neues System wirtschaftlicher Hilfe ein, das auf die Bildung eines gemeinsamen europäischen Marktes zielte. Das Europäische Wiederaufbauprogramm (Marshall-Plan genannt) gewährte europäischen Länder Hilfe unter der Voraussetzung, dass sie gewillt sind, durch engeren wirtschaftlichen Zusammenschluss selbst zum Wiederaufbau der geschädigten Wirtschaft beizutragen. Der Marshall-Plan bewirkte eine zunehmende europäische Zusammenarbeit, das sogenannte „Wirtschaftseuropa“ entstand.[14] Die UdSSR und die Ostblockstaaten schlugen diese Hilfe aus. 18 westeuropäische Staaten nahmen sie an und gründeten im April 1948 die OEEC (Organisation for European Economic Cooperation – Organisation für europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit). Die Hauptaufgabe der 18 Mitgliedsstaaten (Belgien, Dänemark, Bundesrepublik, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Island, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, die Schweiz, Türkei und Spanien) war die zweckmäßige Verteilung der amerikanischen Wirtschaftshilfe. Neben der Vorbereitung des Zusammenschlusses eines gemeinsamen europäischen Marktes, schuf die OEEC die Europäische Zahlungsunion (EZU). Sie hatte den Zweck, die europäischen Währungen für den intereuropäischen Zahlungs- und Warenverkehr austauschbar zu machen.[15]

Die Unterstützung der USA waren der Anstoß für die ersten wirtschaftlichen Integrationsbestrebungen und die OEEC das erste funktionierende europäische Gremium.

3.3 Der Europarat

Bis 1948 hatten sich verschiedene politische Gruppierungen und Vereinigungen in den Ländern Europas gebildet, z. B. European Union of Federalists, aus der das European Movement hervorging (England), Conseil francais pour l’Europe (Frankreich) oder der Europa-Bund (Deutschland).[16] Zwischen und in diesen Vereinigungen gab es jedoch beträchtliche Abweichungen nach Ziel und Methode der europäischen Einigung. Die Forderung nach einer ständigen politischen europäischen Institution, die eine europäische Einigung koordinieren sollte, wurde stärker. Im Mai 1948 konnte Winston Churchill den ersten europäischen Kongress nach Den Haag einberufen. Auf dem sogenannten Haager Kongress traf sich die Europa-Bewegung[17] und forderte eine Europäische Beratende Versammlung und einen Europäischen Sonderrat zur Vorbereitung der politischen und wirtschaftlichen Integration der europäischen Staaten und die Schaffung eines Gerichtshofs.[18] Die Vorschläge des Kongresses riefen bei den verschiedenen europäischen Regierungen unterschiedliche Reaktionen hervor. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage des Souveränitätsverzichtes auf nationaler zugunsten der europäischen Ebene. Vor allem die Briten und die Skandinavier hielten die Wahrung ihrer Souveränität für unverzichtbar und die Verpflichtung der Regierungen zu einer engeren Zusammenarbeit für ausreichend.[19]

Im Ergebnis dieses Treffens kam es zur Errichtung des Europarates, dem ersten europäischen Parlament, dessen Statut am 5. Mai 1949 von den zehn Ländern: Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen und Schweden unterzeichnet wurde.[20] In Artikel 1 des Statuts wurde festgelegt: „Der Europarat hat zur Aufgabe, eine engere Verbindung zwischen seinen Mitgliedern zum Schutze und zur Förderung der Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe bilden, herzustellen und ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu fördern.“[21] Hauptorgane des Rates waren der Ministerausschuss und die Beratende Versammlung, die das Ziel verfolgten, durch Diskussionen, Abkommen und gemeinsame Aktionen die wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, wissenschaftlichen, rechtlichen, administrativen und politischen Angelegenheiten im europäischen Sinne zu fördern.[22] An die Öffentlichkeit gerichtete Verlautbarungen des Europarates hießen Konventionen und sind keine Rechtsakte. Erst durch Ratifizierung der Mitgliedsstaaten treten sie als gemeinsames Gesetz in Kraft. Die bedeutendste Leistung des Europarates ist die 1950 unterzeichnete Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten.[23]

[...]


[1] Vgl. Barraclough, G., Die Einheit Europas als Gedanke und Tat, 1964, S. 23.

[2] Vgl. Barraclough, G., Die Einheit Europas als Gedanke und Tat, 1964, S. 26f.

[3] Vgl. Pfetsch, F. R., Die europäische Union, 1997, S. 16.

[4] Vgl. Pfetsch, F. R., Die europäische Union, 1997, S. 17.

[5] Vgl. Hanke, A., Europas Weg zur Einheit, 1959, S. 19.

[6] Vgl. Hanke, A., Europas Weg zur Einheit, 1959, S. 20.

[7] Vgl. Platz, H.-J., Europa – Weg und Aufgabe, 1962, S. 14.

[8] Vgl. Hanke, A., Europas Weg zur Einheit, 1959, S. 36.

[9] Vgl. Pfetsch, F. R., Die europäische Union, 1997, S. 19ff.

[10] Platz, H.-J., Europa – Weg und Aufgabe, 1962, S. 22.

[11] Vgl. http://europa.eu.int/abc/history/1946/1946_de.htm.

[12] Vgl. Pfetsch, F. R., Die europäische Union, 1997, S. 25.

[13] Vgl. Brückner, M.; Maier, R.; Przyklenk, A., Der Europa-Ploetz, 1993, S. 53.

[14] Vgl. Platz, H.-J., Europa – Weg und Aufgabe, 1962, S. 26f.

[15] Vgl. Hanke, A., Europas Weg zur Einheit, 1959, S. 36.

[16] Vgl. Barraclough, G., Die Einheit Europas als Gedanke und Tat, 1964, S. 45f.

[17] Vgl. Platz, H.-J., Europa – Weg und Aufgabe, 1962, S. 22.

[18] Vgl. http://europa.eu.int/abc/history/1948/1948_de.htm.

[19] Vgl. Weidenfeld W.; Wessels W., Europa von A-Z, 1997, S.14.

[20] Vgl. Hanke, A., Europas Weg zur Einheit, 1959, S. 40.

[21] Brückner, M.; Maier R.; Przyklenk, A., Der Europa-Ploetz, 1993, S. 30.

[22] Vgl. Platz, H.-J., Europa – Weg und Aufgabe, 1962, S. 30f.

[23] Vgl. Weidenfeld W.; Wessels W., Europa von A-Z, 1997, S.199f.

Fin de l'extrait de 27 pages

Résumé des informations

Titre
Historie der Europäischen Union - geschichtlicher Überblick
Université
University of Applied Sciences Bremen
Cours
Sozialkunde
Note
2,0
Auteur
Année
2001
Pages
27
N° de catalogue
V28901
ISBN (ebook)
9783638305563
Taille d'un fichier
587 KB
Langue
allemand
Mots clés
Historie, Europäischen, Union, Sozialkunde
Citation du texte
Isabell Keil (Auteur), 2001, Historie der Europäischen Union - geschichtlicher Überblick, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28901

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