Einleitung
Aufgabe und Ziel vorliegender Arbeit ist in der gebotenen Kürze eine Darstellung der Rechtsprechung des EuGH zur objektiven Direktwirkung von Richtlinien im europäischen Gemeinschaftsrecht. Diese stellt eine bislang va im Umweltrecht und dem Bereich technischer Normen im Anschluss an die bereits umfassend ausgebildete Rechtsprechung zur subjektivunmittelbaren Wirkung von Richtlinien einen weiteren Schritt richterlicher Rechtsfortbildung dar, welche die Richtlinie weiter an die Verordnung annähert und sohin dem Gemeinschaftsrecht in den Mitgliedstaaten stärkere Wirksamkeit verleihen soll. Nach einem kurzen Überblick über den bisherigen Stand der subjektiv-unmittelbaren Wirkung von Richtlinien werden systematisch wichtige Urteile des EuGH zur objektiven Wirkung von Richtlinien betrachtet, anhand denen die wesentlichen Aspekte der Rechtsprechung zu ggst Problemkreis herausgearbeitet werden. Aufgrund des gebotenen Umfanges erfolgt eine Schwerpunktsetzung auf den Bereich der objektiv- unmittelbaren (= direkten) Wirkung von Richtlinien. Definiert man den Bereich der objektiven Wirkung von Richtlinien umfassender im Sinne solcher Wirkungen, die Gesetzgebung, Exekutive und Rechtsprechung der Mitgliedstaaten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu beachten haben, ohne dass sie von Individuen geltend gemacht werden, dann fallen in den ggst Problemkreis auch Fragen wie nach dem Umsetzungsbefehl, der Handlungsermächtigung für den nationalen Gesetzgeber, Vorwirkungen der Richtlinie, richtlinienkonforme Auslegung, Verdrängungseffekt (nationalen Rechts) von Richtlinien und die Maßstabs- und Kontrollfunktion der Richtlinie...
Derartige Wirkungen, mögen sie auch von einer subjektiven Geltendmachung gänzlich unabhängig sein, sind mittelbare Wirkungen von Richtlinien, welche durch nationale Rechtsakte vermittelt sind. Während die unmittelbare Wirkung von Richtlinien, welche hier vornehmlich Gegenstand der Erörterungen sein wird, dazu führt, dass Bestimmungen einer Richtlinie trotz nichterfolgter oder fehlerhafter Umsetzung direkt zur Anwendung gelangen, bleiben die er- wähnten Aspekte der mittelbaren Wirkung auf Auslegung und Anwendung des nationalen Rechts beschränkt. Allerdings ist eine klare Grenzziehung schwierig geworden. Insbesondere der Rechtsfall CIA Security wird zeigen, dass eine rechtswidrig nicht notifizierte nationale technische Normverordnung zur unmittelbaren Anwendung der Richtlinie und damit (mittelbar) zur Nichtanwendung der nationalen Norm führt. D
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Rechtsnatur und Wirkung der Richtlinie
- Objektiv-unmittelbare Wirkung von Richtlinien
- Rs C-431/92, Slg 1995, I-2189 ff - Großkrotzenburg
- Rs C-435/97 - WWF ua / Autonome Provinz Bozen ua
- Rs C-72/95, Slg 1996, I-5403 - Kraaijeveld
- Rs C-194/94, Slg 1996, I-2230 ff - CIA Security Intern. / Signalson u Securitel
- Rs C-226/97, Slg 1998, I-3711ff – Lemmens
- Ergebnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur objektiven Direktwirkung von Richtlinien im europäischen Gemeinschaftsrecht. Sie analysiert die Entwicklung dieses Bereichs des Rechts, der im Anschluss an die bereits etablierte Rechtsprechung zur subjektiv-unmittelbaren Wirkung von Richtlinien eine stärkere Wirksamkeit des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten bewirken soll.
- Die Entwicklung der Rechtsprechung des EuGH zur objektiven Direktwirkung von Richtlinien
- Die Bedeutung der objektiven Direktwirkung für die Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts
- Die Auswirkungen der objektiven Direktwirkung auf die nationale Rechtsordnung
- Die Rolle des EuGH bei der Auslegung und Anwendung von Richtlinien
- Der Vergleich der objektiven und subjektiven Direktwirkung von Richtlinien
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Diese Einleitung führt in das Thema der objektiven Direktwirkung von Richtlinien im europäischen Gemeinschaftsrecht ein und skizziert die Ziele und den Aufbau der Arbeit. Sie verdeutlicht die Bedeutung der objektiven Direktwirkung für die Durchsetzung des Gemeinschaftsrechts in den Mitgliedstaaten.
- Rechtsnatur und Wirkung der Richtlinie: Dieses Kapitel behandelt die Rechtsnatur der Richtlinie als Rechtsakt des Gemeinschaftsrechts und ihre spezifische Wirkung. Es analysiert die Beziehung zwischen der Richtlinie als Rechtsakt und ihrer Umsetzung in nationales Recht. Es wird erläutert, dass Richtlinien zwar für die Mitgliedstaaten verbindlich sind, aber nicht direkt im innerstaatlichen Recht gelten, sondern umgesetzt werden müssen.
- Objektiv-unmittelbare Wirkung von Richtlinien: Dieses Kapitel behandelt die objektiv-unmittelbare Wirkung von Richtlinien. Es präsentiert eine Auswahl relevanter Rechtsfälle des EuGH und analysiert deren Kernaussagen. Das Kapitel untersucht die Grenzen und Möglichkeiten der objektiven Direktwirkung von Richtlinien und ihre Auswirkungen auf die nationale Rechtsordnung.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beschäftigt sich mit der objektiven Direktwirkung von Richtlinien im europäischen Gemeinschaftsrecht. Schlüsselwörter sind: Richtlinien, Rechtsakte, Gemeinschaftsrecht, objektive Wirkung, subjektive Wirkung, Direktwirkung, EuGH, Rechtsprechung, nationale Rechtsordnung, Umsetzung, Durchsetzung, Rechtsfortbildung.
- Arbeit zitieren
- Dr. Marcus Schmitt (Autor:in), 2000, Objektive Wirkung von Richtlinien, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28943