Zur ökonomischen Bewertung aktueller Entwicklungen auf dem Gebiet des europäischen Lebensmittelrechts - dargestellt aus der Sicht des Marketing im Lebensmitteleinzelhandel


Diplomarbeit, 2003

58 Seiten, Note: 2,3


Leseprobe


INHALTSVERZEICHNIS

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Das europäische Lebensmittelrecht und seine Auswirkungen auf den deutschen Lebensmitteleinzelhandel
1.1. Einführung in die Problemstellung
1.2. Überblick über Aufbau und Argumentationsfolge

2. Grundlagen der Untersuchung
2.1. Gesetzgebung zum Lebensmittelrecht
2.1.1. Europäisches Lebensmittelrecht
2.1.1.1. EG-Basisverordnung zum Lebens- mittelrecht
2.1.1.2. Wirkung der europäischen auf die nationale Lebensmittel-Gesetzgebung
2.1.2. Deutsches Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG)
2.2. Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland
2.2.1. Terminologische Eingrenzung
2.2.2. Aktuelle Situation
2.3. Marketing im Lebensmitteleinzelhandel
2.3.1. Besonderheiten
2.3.2. Ausgewählte Marketinginstrumente

3. Aktuelle Entwicklungen der Lebensmittelgesetzgebung und Analyse der Folgen für den Lebensmitteleinzelhandel
3.1. Ausgewählte Verordnungen im EG-Lebensmittelrecht
3.1.1. Kennzeichnungs-Verordnungen
3.1.1.1. Etikettierung am Beispiel Rindfleisch
3.1.1.2. Kennzeichnung loser Waren
3.1.1.3. Kennzeichnung von Erzeugnissen aus ökologischem Landbau
3.1.2. Hygiene-Verordnung
3.2. Wirkungsanalyse

4. Analyse der ökonomischen Konsequenzen anhand einzelner Marketingaktionsbereiche des Lebensmitteleinzelhandels
4.1. Preispolitik
4.2. Kommunikationspolitik
4.3. Sortimentspolitik
4.4. Qualitätspolitik
4.4.1. Sorgfaltspflicht
4.4.2. Prinzip der Stufenverantwortung
4.4.3. Qualitätssicherung
4.4.4. Schnellwarnsystem

5. Zusammenfassung, kritische Würdigung und Ausblick

Literaturverzeichnis

URL-Verzeichnis

Sonstige Quellen

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

Abb. 1 Ausgewählte Marketinginstrumente des Lebensmitteleinzelhandels

Abb. 2 Beispiel für die vollständige Kennzeichnung eines Lebensmittels

Abb. 3 Beispiel für die SB-Etikettierung von Rindfleisch

Abb. 4 EU-Gütesiegel

Abb. 5 Deutsches Bio-Siegel

Abb. 6 Prüfzeichen der Qualität und Sicherheit GmbH

TABELLENVERZEICHNIS

Tab. 1 Kennzeichnungsbeispiel für Bio-Produkt

Tab. 2 Beispiel für Gefahrenliste nach dem HAACP- Leitfaden

Tab. 3 Beispiel für einen Warenausgabe-Hygieneplan

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Das europäische Lebensmittelrecht und seine Auswirkungen auf den deutschen Lebensmitteleinzelhandel

1.1. Einführung in die Problemstellung

Die Angleichung der lebensmittelrechtlichen Vorschriften aller Mitglied-staaten ist seit der Öffnung des europäischen Binnenmarktes 1993 eines der Hauptanliegen der Europäischen Gemeinschaft. Mittlerweile sieht sich die Lebensmittelbranche einer Vielzahl von EG-Regelungen gegenüber, die – nicht zuletzt bedingt durch aktuelle Ereignisse wie z.B. dem BSE[1] - oder anderen Lebensmittelskandalen – einer stetigen Änderungsdynamik unter-liegen. Mit der vorliegenden Arbeit soll versucht werden, anhand aktueller Entwicklungen des europäischen Lebensmittelrechts einzelne ökonomische Auswirkungen auf das Marketing des Lebensmitteleinzelhandels (im Folgenden: LEH) in Deutschland darzustellen.

Hierzu müssen im Vorfeld u.a. folgende Fragen beantwortet werden: Welche lebensmittelrechtliche Basis gibt Europa vor? Wie wirkt sich das europäische Recht auf das deutsche Recht aus? Welche aktuellen Gesetzes-novellen auf dem Gebiet des EG-Lebensmittelrechts beeinflussen den Tätigkeits- und Verantwortungsbereich des LEH?

Ohne Zweifel hat die Lebensmittelgesetzgebung die Intention, die Gesund-heit der Verbraucherschaft zu schützen sowie einen umfangreichen Informationsfluss zu sichern. Aus Sicht des LEH, der als Bindeglied zwischen Lebensmittelhersteller und –verbraucher direkt von der Dynamik der Ereignisse betroffen ist, verlangt diese zusehends umfangreicher und restriktiver werdende gesetzliche Regulierung des Lebensmittelbereichs eine ununterbrochene Anpassung. Inwiefern diese Anpassung an neue Gesetze im LEH mit Hilfe seines marketingpolitischen Instrumentariums erfolgen kann, soll im Folgenden herausgestellt werden.

Da es sich bei den dargestellten Entwicklungen des Lebensmittelrechts vor-wiegend um aktuelle Neuerungen handelt, deren Umsetzung in nationales Recht teilweise erst noch zu erfolgen hat, kann die Darstellung der ökono-mischen Konsequenzen auf das Marketing des LEH größtenteils nur hypothetisch erfolgen.

1.2. Überblick über Aufbau und Argumentationsfolge

Nach der Skizzierung der Problemstellung werden in Kapitel 2 die Grundlagen der vorliegenden Untersuchung erarbeitet. Schwerpunktmäßig wird hier eine kurze Einführung in die Gesetzgebung zum Lebensmittelrecht gegeben. Ausgangspunkt bildet das europäische Lebensmittelrecht mit der jüngst erlassenen EG-Basis-Verordnung. Daran anschließend wird der Ein-fluss des EG-Rechts auf die nationale Umsetzung innerhalb des deutschen Lebensmittelrechts dargestellt, bevor die Kernpunkte des Deutschen Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes erläutert werden. Die Untersuchung soll aus Sicht des deutschen LEH erfolgen. Aus diesem Grund wird eine terminologische Eingrenzung desselben vorgenommen, bevor auf dessen aktuelle Situation eingegangen wird. Im Anschluss werden das Marketing des LEH sowie dessen Besonderheiten und einzelne Aktionsparameter, auf die in der Arbeit auszugsweise Bezug genommen wird, stichpunktartig dargestellt.

Kapitel 3 beschäftigt sich dann mit ausgewählten EG-Verordnungen unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzesnovellen, um anschließend auf der Basis dieser ausführlichen Darstellung eine Analyse der Wirkung auf den deutschen LEH vorzunehmen.

In Kapitel 4 werden schließlich die sich aus der aktuellen Lebensmittel-rechtsprechung ergebenden Verpflichtungen, Möglichkeiten und ökonomi-schen Konsequenzen anhand einzelner Aktionsbereiche erläutert. Der Schwerpunkt liegt hier bei der auf den Lebensmittelhygiene-Vorschriften beruhenden Qualitäts-Thematik. Den Abschluss der Arbeit bilden die Zusammenfassung der dargestellten Ergebnisse sowie eine kritische Einschätzung der zukünftigen Entwicklung.

2. Grundlagen der Untersuchung

2.1. Gesetzgebung zum Lebensmittelrecht

„Das Lebensmittelrecht, das in erster Linie dem Gesundheitsschutz dient, ist eine der wichtigsten Verbraucherschutzregelungen der Gegenwart und der Zukunft.“[2]

Es handelt sich dabei um ein besonders sensibles Rechtsgebiet, das hauptsächlich der präventiven Gefahrenabwehr dient. Die Regelungen in diesem Bereich müssen daher streng, präzise, effektiv und von allgemeiner Gültigkeit sein.[3]

Die lebensmittelrechtlichen Rahmenbedingungen werden heute überwie-gend von Europa vorgegeben. Auf die Einbindung des europäischen und deutschen Lebensmittelrechts in supranationales Recht (WTO, Codex Alimentarius)[4] wird an dieser Stelle nicht näher eingegangen.

2.1.1. Europäisches Lebensmittelrecht

Seit 1993 ist es Aufgabe der Europäischen Kommission, europaweit gültige Rechtsgrundlagen für die Produktion, Be- und Verarbeitung sowie den Absatz von Lebensmitteln[5] zu schaffen. Ziel war und ist der Erlass „gemeinschaftsweiter harmonisierter Vorschriften“[6] im Lebensmittelbe-reich. Insbesondere handelt es sich hierbei um Vorschriften betreffend Lebensmittelzusatzstoffe, Rückstände, Materialien und Gegenstände, die mit Lebensmittel in Kontakt kommen[7], Herstellungs- und Behandlungsver-fahren sowie Etikettierung und Verpackung der Lebensmittel.[8]

Infolge diverser „unliebsamer Lebensmittelereignisse“[9], gemeinhin als Lebensmittelskandale tituliert, (z.B. Hormonrückstände in Fleisch, organi-sche Lösungsmittel in Olivenöl, Mykotoxine in Kaffee, Dioxine in Hühner-fleisch, etc.)[10] wurde im Januar 2000 ein „Weißbuch zur Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit“[11] vorgelegt, in dem ein integrierter Ansatz zur Neuorientierung des europäischen Lebensmittelrechts v.a. im Hinblick auf die Lebensmittelqualität und Lebensmittelsicherheit angestrebt wurde. Leitgedanke war die Schaffung eines umfassenden, inhaltlich schlüssigen und einheitlichen Konzeptes der Lebensmittelkette von der Herstellung der Futtermittel bis zur Abgabe an den Verbraucher (von Hof bis Herd).

„In Europa soll der höchste Standard der Lebensmittelsicherheit gelten.“11 Diese Zielsetzung beinhaltet den Schutz der öffentlichen Gesundheit, die Verbraucherinformation sowie die amtliche Überwachung und Kontrolle.[12]

2.1.1.1. EG-Basis-Verordnung zum Lebensmittelrecht

Die Neugestaltung des europäischen Rechtsrahmens wurde mit der Verab-schiedung der sogenannten „EG-Basisverordnung zum Lebensmittelrecht“[13] im Januar 2002 begonnen. Diese Verordnung beinhaltet einheitliche, der aktuellen Situation entsprechende Rechtsgrundsätze zur Lebensmittel-sicherheit, Lebensmittelqualität und zum Gesundheitsschutz. Der Anwen-dungsbereich der Verordnung umfasst die Lebensmittelkette mit ihren einzelnen Akteuren auf sämtlichen Stufen der Produktion, der Verarbeitung und des Vertriebs sowie die klare Regelung der Verantwortlichkeiten innerhalb dieser.

Die EG-Basis-Verordnung gliedert sich in drei große Bereiche, die im Wesentlichen a) allgemeine Grundsätze sowie Begriffsbestimmungen des Lebensmittelrechts, b) die Einrichtung einer Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS)[14] und c) Regelungen zu einem Schnellwarnsystem und Krisenmanagement[15] (siehe hierzu Kapitel 4.4.4.) beinhalten.[16] Die Anpassung der nationalen Grundsätze hat bis zum 31.12.2006 zu erfolgen.[17]

2.1.1.2. Wirkung der europäischen auf die nationale Lebensmittel-Gesetzgebung

Für die Auswirkungen des Gemeinschaftsrechts auf das nationale Lebensmittelrecht ist die Rangordnung der beiden Rechtskreise zueinander maßgebend. Grundsätzlich hat das europäische Gemeinschaftsrecht Vorrang[18] vor dem nationalen Recht. Dies gilt sowohl für das Primärrecht (Gründungsverträge) als auch für das auf dessen Grundlage erlassene Sekundärrecht (Verordnungen, Richtlinien etc.).[19]

Art. 249 Abs. 2 EGV[20] zufolge ist die EG-Verordnung ein in allen Teilen verbindlicher Rechtsakt und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. EG-Richtlinien (Art. 249 Abs. 3 EGV) sind dagegen nur hinsichtlich des zu erreichenden Zieles verbindlich (gestufte Verbindlichkeit). Sie entfalten daher nur mittelbare Geltung und bedürfen der Umsetzung in nationales Recht.[21] EG-Verordnungen haben sogenannte Durchgriffswirkung, d.h. wo eine EG-Verordnung nationales Recht (selbst wenn es zeitlich später erlassen wurde) überlagert, sind die kollidierenden Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates zwar nicht nichtig, jedoch unanwendbar.[22]

2.1.2. Deutsches Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz (LMBG)

Gemäß § 1 Abs. 1 LMBG sind Lebensmittel: „Stoffe, die dazu bestimmt sind[23], in unverändertem, zubereitetem oder verarbeitetem Zustand von Menschen verzehrt zu werden“[24].

Das LMBG kann als „Grundgesetz der gesamten Lebensmittel-Branche“[25] betitelt werden, dessen Hauptanliegen der Gesundheits- und der Täu-schungsschutz der Verbraucher ist. Deshalb seien hier als besonders wichtige Regelungen des LMBG exemplarisch die §§ 8 und 17 genannt, die Verbote zur Herstellung, Behandlung und Inverkehrbringung gesundheits-gefährlicher Lebensmittel[26] sowie Verbote zum Schutz vor Irreführung bzw. Täuschung[27] beinhalten. In § 33 LMBG (Deutsches Lebensmittelbuch) finden sich ergänzende Leitsätze[28] und begriffliche Definitionen wie z.B. die der „allgemeinen Verkehrsauffassung“[29] oder des „redlichen Hersteller- und Handelsbrauches“[30].

Die Regelungen des LMBG beruhen gemäß dem Vorrangprinzip auf den europäischen Regelungen bzw. ergänzen diese. Die meisten lebensmittel-rechtlichen EG-Regelungen haben ein deutsches LMBG-Pendant, deshalb soll im Folgenden nach Möglichkeit auch jeweils die entsprechende deutsche Gesetzgebung erwähnt werden.

2.2. Lebensmitteleinzelhandel in Deutschland

Da der LEH ein äußerst heterogenes Erscheinungsbild - vom sogenannten Tante-Emma-Laden bis hin zum filialisierten Handelskonzern mit globaler Reichweite – aufweist,[31] soll eine für diese Arbeit relevante begriffliche Abgrenzung vorgenommen werden.

2.2.1. Terminologische Eingrenzung

Gemäß Definition in der einschlägigen Literatur bezeichnet der LEH im funktionalen Sinn die Beschaffung und Weiterveräußerung von Lebens-mitteln an private Haushalte, ohne diese einer Be- oder Verarbeitung zu unterziehen.[32] LEH im institutionellen Sinn umfasst dann also jene Unter-nehmungen[33], die ausschließlich[34] Lebensmittel beschaffen und in eigenem Namen, für eigene oder fremde Rechnung, an private Haushalte weiterveräußern.[35] Sie übernehmen damit Einzelhandelsfunktionen wie z.B. die Sortimentsfunktion, die darin besteht, ein verbraucherorientiertes Sortiment aus den Angeboten verschiedener Hersteller zusammenzustellen. Des Weiteren übernimmt der LEH Raum- und Zeitüberbrückungs-, Quan-titäts-, Qualitäts- und Vollendungsfunktionen, indem er den Konsumenten die Lebensmittel an geeigneten Orten zu geeigneten Zeitpunkten in geeig-neten Mengen und Qualitäten zum Kauf anbietet und zudem Werbe-, Bera-tungs-, Informations- und sonstige Dienstleistungsaufgaben übernimmt.[36]

In Bezug auf unterschiedliche Leistungsprofile im Marktauftritt soll im Fol-

genden nur auf Betriebsformen[37] eingegangen werden, die dem stationären Einzelhandel[38] im Sinne von „Ladengeschäften“[39] mit festem Standort (Residenzhandel) entsprechen. Bei diesen Geschäftsstätten des LEH kann es sich entweder um Filialen eines größeren Handelssystems oder um den Betrieb eines selbständigen Einzelhändlers handeln. Hinsichtlich des Andienungssystems kann man zwischen persönlicher oder Selbstbedienung (SB) differenzieren.[40] Insbesondere soll sich die Untersuchung auf folgende Betriebsformen, die aufgrund ihrer gemischten Sortimentsstruktur (Food und Nonfood) dem Universalhandel[41] zugeordnet werden, beziehen: Discountgeschäft[42], Supermarkt, Verbrauchermarkt, SB-Warenhaus[43].

Sonstige stationäre Einzelhandels-Betriebsformen (wie z.B. Tankstellen-shop, Kiosk, etc.)[44] sowie Formen des ambulanten und halbstationären Einzelhandels (z.B. Wochenmarkt)[45] finden keine Berücksichtigung. Auch gibt es in der Literatur keine Übereinstimmung über die eindeutige Zuord-nung von Bäckerei- und Fleischereibetrieben mit angeschlossenem Laden-lokal. In der Regel werden sie dem ‚Ladenhandwerk’[46] zugeordnet und werden infolgedessen nicht mit in die Betrachtungen einfließen.

2.2.2. Aktuelle Situation

Der deutsche LEH befindet sich in einer schwierigen Lage. Die aktuelle Ausgangssituation ist durch einen gnadenlosen Verdrängungswettbewerb gekennzeichnet. Dieser findet seinen Ausdruck in einer stetigen Aus-weitung der Verkaufsflächen bei gleichzeitig rückläufigem Umsatz[47], dem Auftreten ausländischer Anbieter sowie den zunehmenden Konzentrations-prozessen[48] (die TOP 5 – Metro, Rewe, Edeka, Aldi, Tengelmann - hielten 2000 einen Marktanteil von 62,8 Prozent[49]). Besonders im LEH hat nicht zuletzt aufgrund der fortschreitenden „Discountierung“[50] die Intensität des Preiskampfes[51] in den letzten Jahren weiter zugenommen und die Händler sind oft zu ruinösen Preisabschlägen gezwungen.

Des Weiteren ist der Einzelhandel durch technologische Entwicklungstrends (Scanning, EDI, CWWS) sowie durch Wertewandel bedingte Änderungen im Konsumentenverhalten (Individualisierung der Bedürfnisse, Ökonomisierung des Einkaufsverhaltens, hybrides Einkaufsverhalten[52], Convenience Shopping[53], Smart Shopper[54]) und in den Konsumenteneinstel-lungen (Umwelt- und Gesundheitsbewusstsein) geprägt. Gleichzeitig gewinnen Absatzkanäle außerhalb des LEH an Bedeutung: Außer-Haus-Verzehr (Gastronomie, Kantine, Imbiss), Direktabsatz von Lebensmitteln (ab Hof, Wochenmarkt), Tankstellen-, Bahnhofs- und Flughafenshops sowie Lieferservice (z.B. bei TK-Kost) und E-Commerce sind zu wichtigen Ein-richtungen avanciert. Diese ausgewählten Aspekte der aktuellen Trends zusammen mit der stetigen Veränderung der demographischen Strukturen stellen große Herausforderungen an das Management des LEH.

Der deutsche LEH muss zudem vor dem Hintergrund der fortschreitenden Entstehung von national bzw. supranational kooperierenden und/oder filialisierenden Handelssystemen gesehen werden. Die Bedeutung des selbständigen Einzelhandels nimmt zusehends ab, die Grenzen zwischen den Distributionsstufen Groß- und Einzelhandel verschwimmen[55] und der mit Lebensmitteln getätigte Umsatz wird an immer weniger großflächigeren Verkaufsstellen erzielt.

Aber vor allem ist die Lebensmittelbranche seit Mitte der 80er Jahre geprägt von immer neuen Lebensmittelskandalen und ihren ökonomischen Folgen. So erhöhten sich z.B. die Preise für Fleisch und Fleischwaren als Folge der durch Tierseuchen wie BSE und MKS[56] zusätzlich eingeleiteten Maßnahmen der Qualitätssicherung im Jahr 2001 um fast 8 Prozent.[57]

Parallel zu dieser Entwicklung sieht sich der Einzelhandel gestiegenen Handlungskosten (Löhne, Mieten und dergleichen mehr) gegenüber. Dieses Dilemma findet seinen Ausdruck im Rückgang der Betriebshandelsspanne[58] und fallenden Rohgewinnen sowie letztendlich wohl auch in der abneh-menden Zahl von Verkaufsstätten des LEH.

[...]


[1] B ovine S pongiforme E nzephalopathie (schwammartige Hirnkrankheit des Rindes); siehe auch URL 8d, o.S.

[2] Nüssel 1991, S. 10.

[3] Vgl. Berg 1991, S. 155.

[4] Siehe hierzu u.a. Meyer 1998, S. 129 ff.; BLL 2002, S. 18-21; Gelbert 2001, S. 62f.; Sander 2000, S. 5ff.

[5] Zum Lebensmittel-Begriff vgl. Europäische Kommission 1997, S. 28.

[6] Brunner 1991, S. 35.

[7] = Definition „Bedarfsgegenstände“ lt. Gaerner 1991, S. 211; zu Bedarfsgegenständen siehe auch Meyer 1998, S. 188 (§ 5 LMBG) und S. 200ff. sowie BLL 2002, S. 148 ff.

[8] Vgl. Oberender 1991, S. 201.

[9] Pichhardt 2002, S. 51.

[10] Vgl. Gelbert 2001, S. 6.

[11] DOC/00/1 vom 12.01.2000, KOM (1999) 719; zum Aufbau s. auch Horst/Mrohs 2000, S. 130f., zum Inhalt URL 8b, o.S.

[12] Vgl. Gaerner 1991, S. 209.

[13] VO (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit (ABl. L 31 vom 01.02.2002, S. 1) vom 28.01.2002.

[14] Auch: EFSA (E uropean F ood S afety A uthority); vgl. BVL 2002a, S. 44; Sander 1998, S. 2; URL 7, o.S.

[15] Vgl. auch URL 8e, o.S. und Horst 2000, S. 485.

[16] Vgl. BLL 2002, S. 15.

[17] Vgl. BVL 2002a, S. 43.

[18] Zum Vorrangprinzip s. auch Meyer 1998, S. 131f. und Streinz 2001, Rdn. 200, S. 74.

[19] Vgl. Eckert 1991, S. 57 ff.

[20] EGV = Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft vom 25.03.1957; vgl. Streinz 2001, S. 32.

[21] Vgl. Meyer 1998, S. 131f; Trenkle 1994, S. 131; Sperling 1998, S. 27; Streinz 2001, S. 149f.

[22] Vgl. Streinz 2001, Rdn. 200, S. 74.

[23] Zum LMBG vgl. Meyer 1998, S. 187-230 sowie zum Inhalt URL 2, o.S.

[24] Meyer 1998, S. 187 und S. 1.

[25] BVL 2002c, S. 11.

[26] § 8 Verbote zum Schutz der Gesundheit: siehe hierzu u.a. BVL 2002c S. 11 und Meyer 1998, S. 190.

[27] § 17 Verbote zum Schutz vor Täuschung: siehe hierzu u.a. Meyer 1998, S. 196f.

[28] Vgl. zum Inhalt der Leitsätze BLL 2002, S. 145-147 und Hauser 1994, S. 75ff.

[29] Vgl. zum Begriff „Verkehrsauffassung“ Borrmann 1990, S. 81f.; Streinz 1991, S. 245; Grube 1997, S. 89-97 und 108-110; § 17 LMBG und § 3 UWG.

[30] BLL 2002, S. 143.

[31] Vgl. Hansen 1990, S. 2.

[32] Vgl. Olbrich 1998a, S. 2.

[33] Zu den Begriffen „Handelsbetrieb“ und „Handelsunternehmung“ siehe u.a. Schenk 1991, S. 141-145; im Folgenden sollen beide Begriffe synonym verwendet werden.

[34] Der LEH soll in der vorliegenden Arbeit ausschließlich als letztes Glied in der Distributionskette betrachtet werden. Andere Funktionen bleiben ausgeklammert.

[35] Vgl. Olbrich 1998a, S. 2.

[36] Ebd., S. 1.

[37] Im Folgenden synonym zu „Betriebstypen“ verwendet; zur Begriffsbestimmung s. auch Müller-Hagedorn 1995, Sp. 238-241; Olbrich 1998a, S. 15; Schenk 1991, S. 152ff.; Müller-Hagedorn 2002, S. 69.

[38] Vgl. hierzu Olbrich 1998a, S. 3.

[39] Diller 2001, S. 385.

[40] Vgl. Müller-Hagedorn 2002, S. 313f.

[41] Vgl. Olbrich 1998a, S. 3.

[42] Definition in Weberpals/Clemenz 2002, S. 42 und Müller-Hagedorn 1995, Sp. 244f.

[43] Vgl. zu Definitionen Katalog E 1995, S. 46 u. 47.

[44] Vgl. hierzu Diller 2001, S. 385.

[45] Ebd.

[46] Diller 2001, S. 595.

[47] Vgl. IRI/GfK 2002, S. 4

[48] Vgl. zu „Handelskonzentration“ Barth 1999, S. 6-8 und Olbrich 2001, S. 1-3.

[49] Vgl. URL 9a, o.S.

[50] Vgl. M+M Eurodata 2002, S. 1-4; o.V. 1997; IRI/GfK 2002, S. 12f.

[51] Vgl. hierzu Rudolph 1995, S. 2; URL 9b, o.S.

[52] Vgl. hierzu Villiger 1998, S. 49f.; Pepels 1995, S. 28 und Schmalen 1999, S. 477-479.

[53] Vgl. Zentes 1996, S. 125ff.

[54] Siehe hierzu Barth 1999, S. 10 und Diller 2001, S. 1558f.

[55] Vgl. zur Handelssystembildung Olbrich/Braun 1999, S. 237ff. u. Olbrich 1998b, S. 8.

[56] M aul- und K lauen s euche (Viruskrankheit der Klauentiere).

[57] Vgl. BVL 2002a, S. 15.

[58] Zu „Betriebshandelsspanne“ vgl. Falk/Wolf 1992, S. 25 u. S. 420-423.

Ende der Leseprobe aus 58 Seiten

Details

Titel
Zur ökonomischen Bewertung aktueller Entwicklungen auf dem Gebiet des europäischen Lebensmittelrechts - dargestellt aus der Sicht des Marketing im Lebensmitteleinzelhandel
Hochschule
FernUniversität Hagen
Note
2,3
Autor
Jahr
2003
Seiten
58
Katalognummer
V28975
ISBN (eBook)
9783638306140
Dateigröße
669 KB
Sprache
Deutsch
Anmerkungen
Arbeit gewährt tieferen Einblick in Europäisches Lebensmittelrecht
Schlagworte
Bewertung, Entwicklungen, Gebiet, Lebensmittelrechts, Sicht, Marketing, Lebensmitteleinzelhandel
Arbeit zitieren
Gabriele Klein (Autor:in), 2003, Zur ökonomischen Bewertung aktueller Entwicklungen auf dem Gebiet des europäischen Lebensmittelrechts - dargestellt aus der Sicht des Marketing im Lebensmitteleinzelhandel, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/28975

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