Analyse zur Regulierung in Versicherungsmärkten mit Marktversagen aufgrund asymmetrischer Information


Thèse de Bachelor, 2014

78 Pages, Note: 1,5


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Definition und Bedeutung von Versicherung
2.1 Grundlegende Begriffe
2.1.1 Gefahren
2.1.2 Risiko
2.2 Definition von Versicherung
2.3 Aufgaben und Funktionen der Versicherung
2.4 Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Versicherung

3 Informationsasymmetrien in der Versicherungswirtschaft - Ursachen, Arten und marktliche Bekämpfungsmöglichkeiten
3.1 Der Versicherungsmarkt und asymmetrische Informationsverteilung
3.2 Prinzipal-Agent Theorie
3.2.1 Verborgene Handlungen und verborgene Informationen
3.2.2 Verborgene Eigenschaften
3.2.3 VerborgeneAbsichten
3.3 Adverse Selektion und versicherungsmarktspezifische Betrachtungen
3.4 Moralisches Risiko und versicherungsmarktspezifisch Betrachtungen
3.5 Schlussfolgerungen aus asymmetrischen Informationsverteilungen in Versicherungsmärkten
3.6 Marktlösungen zur Bekämpfung
3.6.1 Marktliche Bekämpfungsmöglichkeiten der adversen Auslese
3.6.2 Marktliche Bekämpfungsmöglichkeiten des moralischen Risikos

4 Die Regulierung in der Versicherungswirtschaft
4.1 Staatliche Regulierung: Begriffserklärung und Überblick
4.1.1 Definition der Regulierung
4.1.2 Subjekt, Objekt und Instrumente der Regulierung
4.1.3 Allgemeine Gründe für Regulierung aus ökonomischer Sicht
4.2 Gründe für die Regulierung des Versicherungsmarktes
4.2.1 Begründung der materiellen Aufsicht
4.2.2 Begründung der formellen Aufsicht
4.3 Theorien der Versicherungsregulierung
4.3.1 Normative Theorie der Regulierung
4.3.1.1 Free Market Theory
4.3.1.2 Regulierung im öffentlichen Interesse (Public Interest Theorie)
4.3.2 Positive Theorie der Regulierung
4.3.2.1 Vereinnahmung durch den regulierten Wirtschaftszweig (Capture Theory).
4.3.2.2 Ökonomische Theorie der Regulierung (Economic Theory of Regulation) ..
4.3.3 Beurteilung der Regulierungstheorien
4.4 Liberalisierung und derzeitiger Stand der Regulierung
4.5 Beurteilung der aktuellen Versicherungsregulierung

5 Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Verborgene Handlungen bei festem Honorar

Abbildung 2: Verborgene Handlungen bei variablem Honorar

Abbildung 3: Verborgene Eigenschaften

Abbildung 4: Nachfrageverhalten ohne asymmetrische Informationsverteilung

Abbildung 5: Nachfrageverhalten bei einer asymmetrischen Informationsverteilung

Abbildung 6: Die Erscheinungsformen des moralischen Risikos

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Begrenzungsstrategien in den verschiedenen Versicherungssparten

Tabelle 2: Regulierungsmaßnahmen auf dem Versicherungsmarkt

1 Einleitung

Die mit regulierenden Eingriffen in die Marktwirtschaft verbundenen Probleme wer­den seit der Finanzkrise wieder intensiv in der Öffentlichkeit diskutiert und gehören zu den spannendsten Themen der Wirtschaftspolitik. Dabei stehen die Probleme der Finanzdienstleistungsbranche im Mittelpunkt der Diskussion, die seit der Liberalisie­rung der regulierten Märkte Mitte der 1990er Jahre zugenommen haben. Speziell in der Versicherungswirtschaft kommt es aufgrund ungleich verteilter Informationen zwischen Unternehmen und Kunden, Unternehmen und Kapitalgeber und zahlrei­chen anderen Wirtschaftssubjekten zu Beeinträchtigung des Wirtschaftsablaufs, die im Zuge der Deregulierung dieses Marktes neu geordnet werden mussten. Ziel die­ser Arbeit ist es, die in der Versicherungswirtschaft aufkommenden Probleme auf­grund Informationsasymmetrien zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungs­unternehmen zu analysieren. Es werden die marktlichen Lösungsmöglichkeiten so­wie die notwendigen regulativen Eingriffe dargestellt und erörtert, die zu der Bekämp­fung dieser Probleme dienen und zur Steigerung der Effizienz des Versicherungs­marktes beitragen. Im Rahmen der Analyse der Versicherungsregulierung steht der Verbraucherschutz im Vordergrund. Der Fokus liegt dabei auf der Transparenz des Versicherungsnehmers vor dem Vertragsabschluss sowie auf der Sicherheit seiner Ansprüche nach dem Vertragsabschluss. Diese Fälle werden vor dem Hintergrund eines sinnvollen Maßes an Regulierung analysiert. Den Schwerpunkt derArbeit bil­den die Analyse der Probleme bezüglich ungleich verteilter Informationen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen vor und nach Vertragsab­schluss sowie die regulative Eingriffe zum Schutz der Versicherungsnehmer im Hinb­lick auf die Transparenz vor Vertragsabschluss und auf die Sicherheit während des Versicherungsverhältnisses. Dabei werden kartellrechtliche, steuerrechtliche und versicherungsvertragsrechtliche Ansichten im Einzelnen nicht betrachtet. Ebenfalls gehören die Probleme der Sozialversicherung nicht zum Gegenstand dieser Arbeit.

Die Arbeit ist wie folgt unterteilt: In Kapitel 2 werden die wesentlichen Merkmale der Versicherungswirtschaft mit Hilfe grundlegender Begriffe sowie der Definition darges­tellt. Daraufhin werden dieAufgaben und Funktionen der Versicherung im Kontext mit der gesamtwirtschaftlichen Bedeutung der Versicherung erläutert. Kapitel 3 stellt zunächst die Prinzipal-Agent Theorie als theoretische Fundierung der Probleme hin­sichtlich asymmetrischer Informationsverteilung in der Versicherungswirtschaft dar.

Danach werden die Probleme von Informationsasymmetrien auf Versicherungsmärk­ten aufgezeigt. Dabei unterscheidet man zwischen den Phänomenen adverse Selek­tion und moralisches Risiko, die vorerst allgemeingültig und danach versicherungs­marktspezifisch untersucht werden. Anschließend werden Schlussfolgerungen aus diesen untersuchten Problemen abgeleitet und dazu differenzierte marktliche Be­kämpfungsmöglichkeiten entwickelt. Kapitel 4 zeigt zunächst die grundlegenden Merkmale der staatlichen Regulierung auf, danach wird die Regulierung des Versi­cherungsmarktes in das Gesamtsystem staatlicher Regulierungsaktivitäten eingeord­net. Das darauffolgende Teilkapitel geht der Frage nach, wie sich regulative Eingriffe in der Versicherungswirtschaft aus Sicht der Regulierungstheorien erklären lassen. Dabei wird zunächst die normative Theorie der Regulierung erklärt, wobei die Analy­se einer gegebenen Marktsituation unter Effizienzpunkten im Mittelpunkt steht. Im Anschluss wird die positive Theorie der Regulierung erläutert, wobei die Ansätze analysiert werden, die aus bestimmten Gesetzmäßigkeiten bei Zustandekommen und Entwicklung der Regelungen aus der Untersuchung bestehender Regulierungspro­zessen abgeleitet werden. Anschließend wird die Liberalisierung des Versiche­rungsmarktes diskutiert und der derzeitige Stand der Regulierung dargestellt, gefolgt von einer Beurteilung der derzeitigen Versicherungsregulierung unter Berücksichti­gung der sinnvollen Maß an Regulierungsintensität. Die Arbeit schließt mit einer Zu­sammenfassung der wesentlichen Ergebnisse ab.

2 Definition und Bedeutung von Versicherung

2.1 Grundlegende Begriffe

Den Ansatzpunkt der Versicherung bildet die Unsicherheit. Unsicherheit liegt vor, wenn Aktivitäten abhängig von ungewissen oder unbekannten Umständen sind und jenseits der Kontrolle des einzelnen Wirtschaftssubjekts liegen. Diese kann nicht ge­messen und folglich auch nicht eliminiert werden (Zweifel/Eisen 2003: 1/2). Dagegen versteht man unter Risiko eine messbare (und daher versicherbare) Ungewissheit. „Der praktische Unterschied zwischen diesen beiden Kategorien Risiko und Unsi­cherheit besteht darin, dass beim Risiko die Verteilung der Ergebnisse in einer Grup­pe von Fällen bekannt ist (entweder aufgrund von logischen Berechnungen oder auf­grund von statistischen Angaben über vergangene Ereignisse), während bei Unsi­cherheit dies nicht zutrifft“ (Zweifel/Eisen 2003: 2) zitiert nach (Knight 1921: 233). Der Versicherung kommt eine sonderliche Bedeutung zu, wenn man Risiken mit negati- ven Folgen betrachtet. Im umgangssprachlichen Gebrauch werden mit dem Wort Risiko meist negative Folgen in Verbindung gebracht. Darunter wird meist ein Verlust verstanden, der durch Gefahren in der Lebensstruktur sowie in der Lebenskultur ei­nes Menschen verursacht wird. Die Bedrohung von menschlichem Leben, von Ver­mögenswerten und Vorhaben durch Gefahren, die in der Lebensstruktur (wie Krank­heit, Unfall, Tod) und in der Lebenskultur (wirtschaftliche Gefahren, Arbeitslosigkeit, Vermögensverlust) Vorkommen, bilden den Anstoß zur Versicherung (Zweifel/Eisen 2003: 2/3). Folgend werden die für diese Arbeit relevanten Begriffe im Einzelnen dargestellt.

2.1.1 Gefahren

Gefahren werden als unmittelbaren Ursachen von Verlusten bezeichnet (Wein 2001: 11). Die Sicherheit des Individuums wird von Gefahren bedroht, daher versteht man darunter die Möglichkeit des Eintritts von wirtschaftlichen Nachteilen (Koch u.a. 2002: 1). Gefahren können je nach Entstehungsursache zwischen natürlichen und men­schlichen Gefahren unterschieden werden. Wenn Menschen die Schadensursachen nicht kontrollieren können, dann liegen natürliche Gefahren vor, wie z.B. Vulkanaus­brüche, Stürme oder Blitzschläge. Diese können auch objektive Gefahren genannt werden. Stammen allerdings die Gefahren aus dem menschlichen kulturellen Zu­sammenleben, auf die die Menschen Einfluss nehmen können, dann liegen „men­schliche Gefahren“ vor. Diese können z.B. Diebstahl oder Kriegsereignisse sein, so­genannte subjektive Gefahren (Wein 2001: 11).

2.1.2 Risiko

Ein anderer grundlegender Begriff des Versicherungswesens ist das Risiko. Nach (Wein 2001: 10) zitiert nach (Rejda 1995: 5) wird Risiko folgendermaßen beschrie­ben: „Risk is defined as uncertainty concerning the occurence of a loss“. Eine andere Definition liegt nach (Wein 2001: 10) zitiert nach (Vaugham/Vaugham 1996: 5) vor, „Risk is a condition in which there is a possibility of an adverse deviation from a de­sired outcome that is expected or hoped for”. Beide Definitionen setzen voraus, dass alle zukünftigen Situationen völlig unbekannt sind und somit mindestens zwei Zu­stände in der Zukunft möglich sein müssen. Es muss mindestens eine der möglichen Begebenheiten ein unerwünschtes Resultat mit sich bringen oder die Möglichkeit muss vorliegen, dass erwartete Gewinne kleiner ausfallen als angenommen. Wenn ein Ereignis auf alle Fälle eintreten wird oder die Sicherheit besteht, dass der Scha­denseintritt ausgeschlossen wird, dann liegt kein Risiko mehr vor (Wein 2001: 10/11). Wie bereits erwähnt, erfasst das Risiko „nur die Verlustgefahr, die Möglichkeit des Eintritts eines ungünstigen Falles, die auf Unsicherheit oder mangelnder Kenntnis beruht“ (Zweifel/Eisen 2003: 34). Die Chance keinen Verlust zu erleiden oder gar einen Gewinn zu erzielen, steht dem Risiko gegenüber (Zweifel/Eisen 2003:34).

Um den Begriff des Risikos vollständig zu erläutern, muss es aus Sicht des Versiche­rungsnehmers sowie des Versicherers erfasst werden. In der Versicherungsökono­mie wird der Versicherungsnehmer oder der Versicherungsvertrag, der ihn repräsen­tiert, als Risiko bezeichnet. Dabei sichertsich der Versicherer die Prämieneinnahmen als Chance, während das Risiko beim Versicherungsnehmer liegt (Zweifel/Eisen 2003: 33/34). Beim Versicherungsnehmer als Risiko für die Versicherungsgesell­schaft unterscheidet man zwischen dem objektiven und dem subjektiven Risiko. Das objektive Risiko repräsentiert die Gefahrenmerkmale, die vom versicherten Gegens­tand oder Person selbst (Eigengefahr) ausgehen oder von außen diese beeinflussen. Unter dem subjektiven Risiko versteht man die Gefahrenmerkmale, die von den Ei­genschaften oder dem Verhalten des Versicherungsnehmers abhängen, die auf den versicherten Gegenstand oder auf die versicherte Person einwirken können. Diese Eigenschaften und Verhaltensweisen sind weder von außen objektiv erfassbar noch vom Versicherer vorhersehbar. Der Versicherungsnehmer kann direkt auf die Wahr­scheinlichkeit des Schadenseintritts Einfluss nehmen (Holthausen u.a. 2002: 229).

Im Folgenden werden bestimmte Bedingungen „hazard“ beschrieben, die die Wahr­scheinlichkeiten für einen Verlust erhöhen, oder die Schadenhöhe vergrößern kön­nen.

1. Physical hazards

Unter physical hazards versteht man Umweltbedingungen, die die Schadenwahr­scheinlichkeit oder den Schaden erhöhen können. Diese können mit dem objektiven Risiko des Versicherers gleichgestellt werden, denn sie sind vom Versicherungs­nehmer nicht direkt beeinflussbar.

2. Intangible hazards

Bei den intangible hazards kann die Schadenwahrscheinlichkeit und die Schadenhö­he ebenfalls erhöht werden, allerdings hängen diese von der Verhaltensweise des Versicherungsnehmers ab. Diese sind mit dem subjektiven Risiko des Versiche­rungsnehmers vergleichbar. Bei den nicht-physischen Bedingungen unterscheidet man zwischen „moral hazards“ und „social hazards“. Da diese Phänomene zentrale Bestandteile der Informationsasymmetrie darstellen, werden sie im späteren Verlauf der Arbeit genauer beschrieben (Wein 2001: 10/11).

Bisher wurde das Risiko aus der Sichtweise des Versicherers erläutert, nun wird das Risiko aus der Sicht des Versicherungsnehmers dargestellt. Das Interesse der Versi­cherungsnehmer an der Vermeidung der zukünftigen Risiken, lässt sich durch die Risikoaversion erklären. „Risikoaversion (Risikoscheu) wird in der ökonomischen Theorie als typische Eigenschaft des Menschen unterstellt“ (Zweifel/Eisen 2003: 42). Aufgrund der Risikoaversion der Menschen liegt es in ihrem eigenen Interesse die zukünftigen Risiken zu mindern. Es ist für jeden Menschen bedeutend seine Ge­sundheit, sein Finanzkapital und sein Vermögen optimal zu verwalten. Diese men­schlichen Vermögenswerte ermöglichen es dem Individuum ein Arbeits- und Kapital­einkommen zu erzielen um so im Arbeitsleben und im Ruhestand seine Lebenshal­tung zu sichern. Der Ausfall von solchen Werten und Nutzen bildet den Ausgangs­punkt des Risikos (Zweifel/Eisen 2003: 33/34).Da das Risiko des Eintritts zukünftiger Ereignisse messbar ist, kann es durch verschiedene Maßnahmen gemindert werden. Die unterschiedlichen Möglichkeiten beim Umgang mit Risiken lassen sich als In­strumente der Risikopolitik auffassen (Zweifel/Eisen 2003: 47). Neben den Möglich­keiten der Risikomeidung und Risikoprävention, die zu der ursachenbezogenen Risi­kopolitik gehören, sind somit die Risikoübernahme, Risikominderung und die Risiko­überwälzung Maßnahmen die vor allem auf die Höhe des zu tragenden Schadens abzielen. Diese werden als schadensbezogene Maßnahmen bezeichnet und sind als Begründung von Versicherung aufzuführen (Zweifel/Eisen 2003: 48).

2.2 Definition von Versicherung

Für den Versicherungsbegriff existieren eine Vielzahl von Definitionen. Eine umfas­sende Beschreibung der Versicherung bietet die Definition nach der Bedarfsde­ckungstheorie. Demzufolge gilt: „Versicherung ist die gegenseitige Dekkung (!) eines im einzelnen zufälligen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs durch eineVielzahl gleichartig bedrohter Wirtschaftseinheiten“ (Wein 2001: 11) nach (Müller-Lutz 1984: 406). Wesentliche Eigenschaften der Versicherung laut dieser Definition sind De­ckung eines Geldbedarfs, Ungewissheit aber Schätzbarkeit des Bedarfs und zwi­schenwirtschaftlicher Risikoausgleich. Die Versicherung beruht darauf, eine Deckung für einen ungewissen entstehenden Geldbedarf zur Verfügung zu stellen. Dieser Be­darf wird durch die Verwirklichung einer drohenden Gefahr und durch die Notwendig­keit des Ausgleichs der damit verbundenen negativen wirtschaftlichen Folgen her­vorgerufen. Das Ausmaß des Bedarfs, der durch die Versicherung gedeckt werden soll, wird in dem konkreten Bedarf und in dem abstrakten Bedarf unterteilt. Der konk­rete Bedarf richtet sich generell am Umfang des eingetretenen Schadens. Dagegen wird der abstrakte Bedarf vom Versicherungsnehmer ermittelt, indem er die Versiche­rungssumme festsetzt (Koch 2002: 14).

Eine weitere Eigenschaft dieser Definition ist die Unwissenheit, aber Schätzbarkeit des Bedarfs. Der Eintritt und Umfang des versicherten Ereignisses sind dem Zufall überlassen. Ein Ereignis ist dann zufällig, wenn es ungewiss ist, ob es überhaupt ein­tritt oder wenn die Sicherheit des Eintritts besteht allerdings der Zeitpunkt des Ein­tritts nicht bekannt ist. Bedeutend für das Funktionieren der Versicherung ist die Un­gewissheit über den Eintritt der Gefahr. Denn sowohl den Anstoß des Versiche­rungsnehmers zum Abschluss der Versicherung als auch die Rechnungsgrundlagen für die Kalkulation des Versicherers hängen von dieser Ungewissheit ab. Die De­ckung für Gefahren kann über die Versicherung nur gewährleistet werden, wenn der erforderliche Geldbedarf schätzbar ist. Deshalb zieht der Versicherer zur Kalkulation der Prämie bestimmte statistische Angaben heran (Koch 2002: 14).

Von den Gefahren, die alle Wirtschaftssubjekte gleichermaßen bedrohen, ist tatsäch­lich nur eine geringe Anzahl betroffen. Die Versicherung beruht aus diesem Grund auf einem Risikoausgleich im Kollektiv. Das bedeutet, dass der Versicherer die Ein­zelrisiken gegen eine Prämie übernimmt und die anfallenden Schäden ausgleicht. Dabei müssen die Gesamteinnahmen sowohl für die Auszahlung an die Geschädig­ten als auch für die Deckung der Kosten ausreichen. Das Funktionieren der Versi­cherung erfordert deshalb ein Gleichgewicht zwischen der Summe aller Einnahmen und Ausgaben. Diese Notwendigkeit des Gleichgewichts wird auch Äquivalenzprinzip der Versicherung genannt. Um dieses Gleichgewicht zu erreichen, orientieren sich die Versicherer bei der Kalkulation der Prämien an statistischen Erfahrungssätzen, die über die Wahrscheinlichkeit des Schadeneintritts Auskunft erteilen (Koch 2002: 15).

Der Risikotransfertheorie zufolge gilt nach (Wein 2001: 13) zitiert nach (Vaugham/ Vaugham 1996: 20): „From an individual point of view, insurance is an economic de­vice whereby the individual substitutes a small certain cost (the premium) for a large uncertain financial loss (the contingency insured against) that would exist if it were notforthe insurance”. Demzufolge ist die Hauptaufgabe der Versicherung, Sicherheit zu gewährleisten. Die Versicherung beseitigt dabei nicht die Unsicherheit über den Eintritt des schädigenden Ereignisses, sondern begrenzt die damit einhergehenden negativen Folgen. Aus diesem Grund wird vom Versicherungsnehmer eine Prämie entrichtet, um die Unsicherheit über einen möglichen finanziellen Verlust durch einen Schaden einzudämmen oder zu beseitigen. Da der Versicherer den Betroffenen ex ante von der Unsicherheit eines finanziellen Verlustes befreit hat, wurde die Leistung somit erbracht und die Prämie kann im Nichtschadensfall nicht zurückerstattet wer­den. Ferner wäre die Rückerstattung nicht möglich, da ansonsten dem Versicherer der Geldbedarf für die Regulierung der eingetretenen Schäden fehlen würde (Wein 2001: 13).

2.3 Aufgaben und Funktionen der Versicherung

Die Bedeutung der Versicherung kann indirekt auch aus den volkswirtschaftlichen Aufgaben und Funktionen ermittelt werden. In der heutigen Marktwirtschaft fördert das Versicherungswesen die wirtschaftliche Effizienz auf mehreren unterschiedlichen Wegen.

Die Versicherung hat eine Sicherungsfunktion für den Versicherten und den von ihm Abhängigen. „Diese konkretisiert sich in Schutz und Geborgenheit, Freiheit von Angst und Sorge, seelischem Gleichgewicht, Ordnung und Orientierung.“ (Farny 1988: 49). Dadurch erhöht sie die Lebensqualität und den individuellen Nutzen der Wirtschafts­subjekte (einzelwirtschaftlicher Wohlfahrtseffekt) (Farny 1988: 49).

Eine bedeutende Funktion der Versicherung ist die Verbesserung der Risikoallokati­on. „Die effiziente Allokation der Risiken minimiert die Transaktionskosten und redu­ziert die Schäden (...)“ erstens durch technische Kontrollen und zweitens durch un­verzügliche Bereitstellung der Mittel zur Regulierung der eingetretenen Schäden (Zweifel/Eisen 2003: 16). Wie bereits schon aufgeführt, besteht die Funktion der Ver­sicherung im einzelwirtschaftlichen Charakter in der Minderung oder Beseitigung der aus der Unsicherheit drohenden Verluste. Insofern hat die Versicherung einen ein­zelwirtschaftlichen Stabilisierungseffekt auf Unternehmen und Haushalte. Die Versi­cherung hat die Aufgabe das Erreichen von Zielen in dem vom Wirtschafssubjekt festgelegten Umfang abzusichern, also die Differenz zwischen dem geplanten Zu­stand und dem tatsächlichen Zustand zu verringern (Planstabilisierung) (Farny 1988: 50). Aus volkswirtschaftlicher Sicht bleibt aber der Verlust durch den Eintritt des Schadens bestehen. Dennoch hat die Versicherung volkswirtschaftlich gesehen eine schadenmindernde oder schadeneindämmende Wirkung. Erstens werden durch die technischen Kontrollen, wie Inspektionen, Revisionen und Beratungen die Schäden gemindert und zweitens verhindert die sofortige Behebung der eingetretenen Schä­den oft Folgeschäden und reduziert somit das Ausmaß des volkswirtschaftlichen Ver­lustes. Sowohl die sofortige Schadensregulierung als auch die technische Kontrollen steigern die Effizienz des Wirtschaftsprozesses und tragen zum Wachstum und Sta­bilisierung der Wirtschaft bei (Zweifel/Eisen 2003: 16).

Des Weiteren besteht durch die Versicherung Schutz vor unplanmäßigen Ausgaben und Einnahmeausfällen, sie hat somit die Funktion der finanziellen Stabilisierung für die Wirtschaftssubjekte (Farny 1988: 50). Zur finanziellen Stabilisierung gehört zum einen der Schutz bestehenden Vermögens. Somit wird den Wirtschaftssubjekten eine gesicherte Grundlage für ihre Planung bereitgestellt. Die Individuen können aufgrund dieser sicheren Grundlage risikobehaftete, aber gewinnträchtige Handlungen ange­hen (Zweifel/Eisen 2003: 16). Aus der unternehmerischen Sichtweise setzt die Versi­cherung Potenzial frei (Pionierunternehmereffekt). Es können nun Aktivitäten vorge­nommen werden, die bisher wegen ihrer Risikoträchtigkeit unterblieben sind. Hier wird die Sichtweise zugrunde gelegt, dass das Risiko als Produktionsfaktor agiert. Durch den vermehrten Einsatz von Risiko kann möglicherweise das Produktionsni­veau erhöht werden, das folglich zu möglichen Gewinnsteigerungen führt. Der Ein­satz des Risikos kann aufgrund einer Kapazitätsgrenze des Gesamtrisikos, das ein

Wirtschaftssubjekt selbst tragen kann, nicht unbegrenzt erhöht werden. Die Versiche- rungsnahme entlastet somit die Wirtschaftssubjekte bei ihrer Risikotragung, bisher gebundene Teile der Gesamtrisikokapazität werden freigesetzt und sie können weite­re risikobehaftete Aktivitäten eingehen (Farny 1988: 51). Zum anderen dient die Ver­sicherung einer Verstetigung des individuellen Einkommensverlaufes. Durch die Ein­kommensumschichtung, in der Individuen in ihren gesunden und produktiven Le­bensperioden Kapital für die unproduktiven Lebensperioden (Alter, Krankheit) an­sammeln, wird eine Verstetigung des gesamtwirtschaftlichen Kreislaufprozesses rea­lisiert (Zweifel/Eisen 2003: 19).

Es existieren noch weitere versicherungsbedingte Faktoren, die zur finanziellen Sta­bilisierung beitragen: die Erhöhung der Kreditwürdigkeit und verringerter Liquiditäts­bedarf. Die Hinterlegung der Kapitallebensversicherung als Absicherung erleichtert die Kreditaufnahme und verbessert deren Konditionen. Ferner kann die Liquidität durch die Aufnahme von Versicherungshypotheken und den Rückkauf von Lebens­versicherungsverträgen erhöht werden. Dadurch werden Zahlungsunfähigkeit, Sanie­rung und Konkurs vermieden. Die Möglichkeit für den Fortbestand der Wirtschafts­einheiten, die Beständigkeit des Betriebsablaufs sowie der Haushaltsführung werden somit erhöht. Auch der Bedarf an liquiden Mittel wird durch den Abschluss einer Ver­sicherung verringert. Würden die Wirtschaftssubjekte alternativ zum Abschluss einer Versicherung Rücklagen in Höhe des Erwartungswerts des Schadens bilden, so könnte das dafür benötigte Kapital nicht anderweitig eingesetzt werden. Da der Zeit­punkt des Schadens ungewiss ist, muss die Rücklagenbildung jederzeit zur Verfü­gung stehen. Die Rentabilität liquider Anlagen ist im Vergleich zu anderen Anlage­formen gering, deshalb leistet die Versicherungsnahme einen Beitrag zur Steigerung der Rentabilität und ist gegenüber der Rücklagenbildung günstiger (Farny 1988: 50).

Durch die genannten Effekte wird der Handlungsspielraum der Wirtschaftssubjekte erweitert. Die Bereitschaft zum Konsum bzw. Investition wird erhöht, die auf die Er­höhung des Sicherheitsgefühls (Wohlfahrtseffekt), auf die erhöhte Planungssicher­heit (Planstabilisierungseffekt), sowie auf die Freisetzung des unternehmerischen Potenzials (Pionierunternehmenreffekt) zurückzuführen ist. Durch die einzelwirt­schaftlichen Effekte trägt die Versicherung insgesamt zur Stabilisierung der Wirt­schaft und zur Förderung des Wirtschaftswachstums bei (Farny 1988: 51).

2.4 Die gesamtwirtschaftliche Bedeutung der Versicherung

Die mit der Versicherung einhergehenden Effekte haben eine wesentliche Bedeutung für das gesamtwirtschaftliche System. Durch die Wirkungsweise einzelwirtschaftli­cher Effekte der Versicherung und die Funktionen der Versicherungswirtschaft wird der Einfluss der Versicherung für die Gesamtwirtschaft begründet. Die einzelwirt­schaftlichen Effekte beeinflussen den realen sowie den monetären Sektor (Farny 1988: 51).

Die Versicherung ist ein wichtiger Faktor für das Funktionieren des Wirtschaftspro­zesses, denn sie verhindert eine mit dem Eintritt von Schäden verbundene Unterbre­chung der zusammenhängenden Wirtschaftsabläufe. Die Versicherung trägt dazu bei, dass sich ein Schaden auf den Bereich des Versicherungsnehmers beschränkt und nicht auf andere mit dem Betroffenen in Beziehung stehenden Wirtschaftssub­jekte ausstrahlt. Beispielsweise würde ein nicht versicherter Schadensfall in einem Industriebetrieb die Kreditgeber, Zulieferer, Arbeitskräfte sowie Kunden beeinträchti­gen (Koch 2002: 36).

Die Versicherung dient ebenfalls der Staatsentlastung. Für Schäden die einzelne Mitglieder der Gesellschaft erleiden und nicht selbst tragen können, müsste der Staat einstehen. Beispielsweise könnten Individuen einen Schaden durch Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit erleiden, der Schaden könnte aber auch Dritte betreffen, die Opfer sein könnten. Die Individuen, die solche Schäden erleiden, müssten vom Staat im Rahmen der Sozialhilfe entlasten werden (Zweifel/Eisen 2003: 19). Die Wirkung der Versicherung befreit den Staat und damit die Gesellschaft von Leistungen aus Steuermitteln bei einem Schadenseintritt. Deshalb ist der Staat an einem funktionie­renden Versicherungswesen interessiert um das Gemeinwesen zu entlasten. Der Staat fördert die Versicherungswirtschaft durch die steuerliche Abzugsfähigkeit der Versicherungsprämien. Ebenfalls führt der Staat gesetzliche Versicherungspflichten für bestimmte Risiken ein (Koch 2002: 36).

Ein weiterer Faktor, der für die Gesamtwirtschaft eine wichtige Rolle spielt, ist die Kapitalakkumulationsfunktion der Versicherung. Die Beiträge der Versicherung wer­den in der Regel zu Beginn der Versicherungsperiode bezahlt. Dadurch entsteht ein Kapitalfonds aus dem die Entschädigungen sowie die laufenden Betriebskosten be­zahlt werden. Der daraus ständig vorhandene Kapitalfonds ist „im Durchschnitt grös­ser als die Hälfte der jährlichen Prämieneinnahmen“ (Zweifel/Eisen 2003: 17). Vor allem in der Personenversicherung haben diese Kapitalfonds eine große Bedeutung. Die Kapitallebensversicherung enthält einen Sparzuschlag, aus dem im Laufe der vereinbarten Versicherungsdauer zusammen mit den fälligen Zinsen, das Deckungs­kapital aufgebaut wird. Die Krankenversicherung erhält einen ähnlichen Alterszu­schlag zum Ausgleich der mit dem Alter ansteigenden Beiträge (Zweifel/Eisen 2003: 17). Dieses Kapital steht dem Versicherungsunternehmen für die Vermögensanlage zur Verfügung. Das Kapital wird für Schuldscheindarlehen, Wertpapiere, Realkredite und Grundstücke verwendet. Somit dienen diese Mitteln vor allem zur Finanzierung des Wohnungsbaus, der Industrie und des Staates. Auf dieser Art tragen versiche­rungsinduszierte Wachstumseffekte zur Förderung der Wirtschaft und zur Steigerung des Volkseinkommens bei (Koch 2002: 37).

Des Weiteren trägt die Versicherung zur Förderung der technischen Entwicklung und zur Aufnahme neuer Produktionsverfahren bei. Durch die Übernahme der damit ver­bundenen Risiken, erhöht sich die Investitionsbereitschaft der Wirtschaftssubjekte. Beispielsweise wären die technische Einrichtungen bestimmter Energieanlagen oder der moderne Auto- und Luftverkehr ohne genügenden Versicherungsschutz nicht durchführbar (Koch 2002: 37).

In engem Zusammenhang mit dem technischen Fortschritt ist schließlich der Schutz des geschädigten Dritten durch die Haftpflichtversicherung, der eine große soziale Bedeutung hat. Diese Art der Versicherung dient dem Schutz des Schädigers, den sie von Ansprüchen des Geschädigten freistellt sowie dem Schutz des Geschädig­ten, dem sie in den meisten Fällen erst ermöglicht, Ersatzleistungen zu erhalten. Als Beispiel kann die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung genannt werden, zu deren Abschluss jeder Kraftfahrzeughalter gesetzlich verpflichtet ist (Koch 2002: 37).

3 Informationsasymmetrien in der Versicherungswirtschaft - Ursa­chen, Arten und marktliche Bekämpfungsmöglichkeiten

3.1 Der Versicherungsmarkt und asymmetrische Informationsverteilung

Um die Probleme des Versicherungsmarktes hinsichtlich der unvollständigen Infor­mationsverteilung zu erläutern, muss zunächst das Modell eines vollkommenen Marktes betrachtet werden.

In der klassischen Mikroökonomie wird von einem vollkommenen Markt ausgegan­gen. Ein vollkommener Markt ist durch Homogenität der Güter, unendlich schnelle Reaktion der Marktteilnehmer, vollständige Markttransparenz, zahlreiche Anbieter und Nachfrager (der Einzelne ist daher strategieunfähig), keine sonstigen Präferen­zen der Marktakteure und keine räumliche und zeitliche Differenzen gekennzeichnet (Mankiw/Taylor 2012: 78). In der Realität ist jedoch die Form eines unvollkommenen Marktes vorherrschend, bei der nicht alle Voraussetzungen für einen vollkommenen Markt vorhanden sind. Bei solch einem unvollkommenen Markt kann es Vorkommen, dass der Preismechanismus, der die Knappheit eines Gutes ausdrückt, nicht mehr funktioniert. In diesem Fall spricht man von „Marktversagen“ (Fritsch/Wein/Ewers 2007: 282). Marktversagen ist ein Zustand, in dem es einem selbstgesteuerten Markt nicht gelingt, die Ressourcen effizient zuzuteilen. Marktmacht und Externalitäten sind Beispiele des generellen Phänomens des Marktversagens. In solchen Fällen kann durch politische Maßnahmen das Problem möglicherweise geheilt und die Effizienz gesteigert werden (Mankiw/Taylor 2012: 13/192). In Bezug auf das Modell der voll­ständigen Konkurrenz stellt auf dem Versicherungsmarkt vor allem die unvollständige Markttransparenz ein Problem dar. In einem vollkommenen Markt wird unterstellt, dass die Wirtschaftssubjekte vollständig, rechtzeitig und kostenlos informiert sind. In der Realität werden Entscheidungen von Wirtschaftssubjekten getroffen, bei denen sie nicht einmal annähernd über vollständige Informationen verfügen. Im Bereich des Marktversagens aufgrund von Informationsmängel existieren Fälle, bei denen die Marktakteure derart uniformiert sind, dass dadurch die Funktionsweise des Marktes beeinträchtigt ist und somit der Markt völlig „versagt“. Zunächst werden die beiden grundlegenden Arten von Informationsmängeln erläutert, nämlich Unsicherheit und Unkenntnis (Fritsch/Wein/Ewers 2007: 282).

Unsicherheit

Unsicherheit liegt vor, wenn eine zukünftige Entwicklung auch unter sehr großem Aufwand nicht mit vollständiger Sicherheit vorausgesagt werden kann. Die vollstän­dige Beseitigung der Informationsmängel kann somit nicht realisiert werden. Zur Be­antwortung der Frage, ob ein Marktversagen vorliegt, bei dem ein Staatseingriff er­forderlich ist, muss man zwischen unternehmerischer Unsicherheit und nicht­unternehmerischer Unsicherheit unterscheiden. Auf der unternehmerischen Unsi­cherheit lassen sich die Akteure freiwillig ein, mit der Hoffnung im Erfolgsfall einen Gewinn zu erzielen. Dagegen handelt es sich bei der nicht-unternehmerischen Unsi­cherheit um keine freiwillige Übernahme der Unsicherheit. Hier stellen die Risiken eine normale Lebenssituation dar, die nicht mit der Gelegenheit auf einer Gewinner­zielung verbunden sind (Fritsch/Wein/Ewers 2007: 283/284).

Unkenntnis

Für die weitere Analyse dieser Arbeit ist die Unkenntnis bedeutender. Unkenntnis besteht dann, wenn Marktakteure nicht ausreichend informiert sind, die Möglichkeit aber vorliegt, sich durch verschiedene Quellen die fehlenden Informationen zu be­schaffen. Hier muss beachtet werden, dass Marktversagen nicht nur aufgrund feh­lender Informationen, sondern auch infolge qualitativer Mängel der Informationen Vorkommen kann (Fritsch/Wein/Ewers 2007: 283). In der klassischen Mikroökonomie wird vollkommene Markttransparenz unterstellt, das bedeutet dass sowohl Nachfra­ger als auch Anbieter über die Preise und Qualitätsmerkmale Bescheid wissen. Da in der Realität die Informationsbeschaffung normalerweise mit Kosten verbunden ist, kann eine „optimale“ und keine vollständige Informationsgewinnung ein sinnvolles Ziel sein. Das Optimum ist dann erreicht, wenn die Kosten der Infomationsgewinnung einer zusätzlichen Informationseinheit dem erwarteten zusätzlichen Nutzen entspre­chen. Oft sind die Kosten der Informationsbeschaffung gering, so dass sich die Ak­teure eine ausreichende Marktübersicht erschaffen können. Hingegen können auf dem Versicherungsmarkt Informationsmängel häufig nur gegen einen erheblichen Aufwand, aber meistens auch nicht vollständig beseitigt werden (Zweifel/Eisen 2003: 309).

Somit ist die Unkenntnis ein wesentlicher Aspekt für die weitere Analyse dieser Ar­beit. Der grundlegende Ansatzpunkt dieser Überlegung sind Tauschbeziehungen, in denen der eine Wirtschaftsakteur besser informiert ist als der entsprechende Partner auf der Marktgegenseite. In so einer Situation spricht man von einer asymmetrischen Informationsverteilung, deren einzelne Formen und Ausprägungen im nächsten Ab­schnitt genau untersucht werden. Die Literatur der Versicherungsökonomie legt zu­grunde, dass das Marktversagen auf dem Versicherungsmarkt aufgrund der unglei­chen Informationsverteilung zu Lasten des Versicherers sowie des Versicherungs­nehmers auftreten kann. Diese Probleme der asymmetrischen Informationsverteilung sind Gegenstand des Prinzipal-Agent-Ansatzes, die als allgemeine Theorie asym­metrischer Informationsverteilung gilt (Fritsch/Wein/Ewers 2007: 283).

3.2 Prinzipal-Agent Theorie

Die Prinzipal-Agent-Theorie beschreibt den systematischen Zusammenhang der mit asymmetrisch verteilten Informationen verbundenen Probleme. Die asymmetrische Information zeigt sich als der Grund für zwei Phänomene, die in der Versicherungs­wirtschaft seit langem Vorkommen: Moralisches Risiko und Adverse Selektion. Diese Marktgegebenheiten werden später in diesem Abschnitt erläutert. Zunächst unter­scheidet man zwischen der uniformierten Marktseite, dem Prinzipal (= Auftragge­ber) und der informierten Marktseite, dem Agenten (= Beauftragter), der vom Prinzi­pal beauftragt wird, gewisse Handlungen auszuführen bzw. Leistungen zu erbringen. Es stellt sich hier die Frage ob man davon ausgehen kann, dass der Agent genauso handelt wie es der Prinzipal von ihm erwartet. Zu einer Missachtung der Interessen des Prinzipals kann es insbesondere dann kommen, wenn der Prinzipal keine voll­ständigen Informationen über die Eigenschaften oder Handlungen des Agenten hat. Dies ist der Fall, wenn eine asymmetrische Informationsverteilung zu Lasten des Prinzipals besteht. In der Prinzipal-Agent-Theorie werden drei Aspekte ungleich ver­teilter Informationen erörtert, die im Folgenden genauer erläutert werden: Verborgene Handlungen bzw. Informationen, verborgene Eigenschaften und verborgene Absich­ten (Fritsch/Wein/Ewers 2007: 294/295).

3.2.1 Verborgene Handlungen und verborgene Informationen

Ansatzpunkt der verborgenen Handlungen in der Prinzipal-Agent-Theorie ist einer­seits, dass man weder die Handlungen des Agenten beobachten, noch die Auswir­kungen auf die Mühe und Anstrengungen des Agenten zurückführen kann. Das Er­gebnis des Agenten wird folglich nicht allein von seiner Mühe und seinen Anstren­gungen, sondern auch von unbeobachtbaren Zufallsereignissen beeinflusst. Dem­nach besteht auch nicht die Möglichkeit, bei einem schlechten Resultat unbedingt auf einer entsprechend schlechten bzw. bei einem guten Resultat auf einer guten Leis­tung zu schließen. Somit kann die Vergütung auch nicht an das Ergebnis gekoppelt werden. Aufgrund von bestehenden Zufallsvariablen können dann verborgene Hand­lungen („hidden action“) entstehen. Die hier beschriebene Situation kann ebenfalls auftreten, wenn verborgene Informationen („hidden information“) vorliegen. Diese Situation verborgener Informationen entsteht durch die Tatsache, dass man die Handlungen des Agenten zwar beobachten kann, aber aufgrund ungenügender Sachkenntnis die Angemessenheit der Handlung nicht beurteilen kann. Die Unter­schiede der beiden Aspekte sind gering und deren Unterscheidung ist für den Prinzi­pal nicht bedeutend. In beiden Fällen bleibt es für ihn fraglich, ob ein bestimmtes Er­gebnis aufgrund der Bemühungen und Anstrengungen des Agenten zustande kam oder ob es hauptsächlich durch Zufallseinflüsse entstanden ist. Die Auswirkungen sind für ihn letztendlich dieselben. Im Folgenden werden die Effekte beider Aspekte genauer definiert (Fritsch/Wein/Ewers 2007: 295/296/298).

Verborgene Handlungen

Das Problem der verborgenen Handlungen liegt darin, dass der Prinzipal die Hand­lung seines Agenten nicht vollständig beobachten kann. Demnach kann der Agent unbemerkt vertraglich zugesicherte Handlungen unterlassen oder vereinbarungsge­mäß zu unterlassene Handlungen vornehmen, die nicht mit den Interessen des Prin­zipals vereinbar sind. Man kann von solch einem Verhalten des Agenten ausgehen, wenn er dadurch seinen Nutzen erhöhen kann. Wie vorhin schon erwähnt, hängt das Ergebnis nicht nur von den Anstrengungen (e) des Agenten ab, sondern wird zusätz­lich von Zufallsvariablen (0) beeinflusst. Wenn das Ergebnis der Handlung allein von den Anstrengungen des Agenten (E= f(e)) abhängen würde, dann würden verborge­ne Handlungen kein Problem darstellen, denn das Entgelt des Agenten könnte prob­lemlos an dessen Ergebnis angepasst werden. Aus diesem Grund kann die Vergü­tung nicht an das Ergebnis gekoppelt werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass der Agent keine gerechte Vergütung erhält, obwohl er unter Umständen das schlech­te Ergebnis gar nicht zu verantworten hat. Demzufolge sind in der Prinzipal-Agent­Theorie ungleich verteilte Informationen nur dann relevant, wenn das Ergebnis auch durch unbeobachtbare Zufallsereignisse bestimmt wird (E= f(e, 0)). Bei den „verborgenen Handlungen“ handelt es sich um den gleichen Sachverhalt, wie derjenigen des „moralischen Risikos“, der im Abschnitt 3.4 ausführlich erläutert wird. Es geht in dieser Hinsicht um Probleme aufgrund von Informationsasymmetrien, die nach Ver­tragsabschluss (ex post) erscheinen. Dieses Problem wird anhand der folgenden Grafik veranschaulicht (Fritsch/Wein/Ewers 2007: 295).

Prinzipal P

Der Agent erhält vom Prinzipal einen Auftrag. Hier ist das Ergebnis der Handlung des Agenten (E) vom Aufwand (e) sowie von Zufallsvariablen (0) abhängig. Da der Prin­zipal nicht beobachten kann, inwieweit die Handlungen des Agenten für das Ergebnis verantwortlich sind, erhält der Agent ein festes Honorar (П). In diesem Fall erhält der Prinzipal die Differenz (R= E- П) zwischen dem Ergebnis und dem festen Honorar. Der Prinzipal trägt hier das alleinige Risiko, sein Einkommen hängt vom Ergebnis ab. Bei solch einer Vereinbarung fehlt dem Agenten der Anreiz für ein stärkeres Anstren­gungsniveau (e), aber auch zur Unterlassung für ihn vorteilhafte verborgene Hand­lungen. Dieses Verhalten kommt dadurch auf, da der Prinzipal das Anstrengungsni­veau (e) des Agenten nicht überprüfen kann und somit kann dem Agenten selbst bei einem schlechten Ergebnis das Entgelt (П) nicht verweigert werden. Im Gegensatz dazu hat ein gutes Ergebnis, das auf große Anstrengungen beruht, ebenfalls keine Auswirkungen auf das Entgelt des Agenten (Fritsch/Wein/Ewers 2007: 296).

Dieser Aspekt zeigt zugleich einen Ansatzpunkt zur Bekämpfung der Probleme auf­grund Informationsasymmetrien, die nach Vertragsabschluss (ex post) entstehen. Eine Lösung des hier aufgeführten Sachverhaltes liegt darin, den Agenten stärker zur Leistung zu motivieren. Es muss eine Interessenharmonisierung angestrebt werden, damit der Agent die Ziele des Prinzipals verfolgt. Eine Interessenharmonisierung soll bezwecken, dass ein Verstoß gegen die Vereinbarung nicht zu einer Erhöhung sei­nes Nutzens führen darf. Eine Möglichkeit die zur Lösung dieses Problems führt, ist eine erfolgsabhängige Entlohnung des Agenten. Die folgende Grafik veranschaulicht diesen Sachverhalt (Fritsch/Wein/Ewers 2007: 296).

Prinzipal P

Der Prinzipal erhält in dem Fall einen konstanten Betrag (B), während der Agent ein Residuum (R) als Differenz zwischen dem Ergebnis und dem festen Betrag des Prin­zipals (R= E- B) bekommt. Bei dieser Konstellation gehen unzureichende Anstren­gungen des Agenten zu dessen Lasten; das Einkommen des Prinzipals wird von dem Verhalten des Agenten nicht beeinflusst. Bei dieser Art des Vertrages wirken besonders gute Leistungen des Agenten zu seinen Gunsten und erhöhen nicht den Betrag des Prinzipals. Das Problem bei dieser Vertragsart sind die weiterhin beste­henden Zufallsvariablen. Das Risiko eines zufällig schlechten Ergebnisses muss al­lein vom Agenten getragen werden. Aus diesem Grund wird der Agent auf solch eine Vertragsform nur dann eingehen, wenn er für die Übernahme dieses Risikos eine entsprechende Entschädigung erhält. Diese Entschädigung fällt dem Festeinkommen des Prinzipals zu Lasten. Trotz dieses damit einhergehenden Problems ist diese Ver­tragskonstellation ein geeigneter Ansatzpunkt zur Bekämpfung von Informations­asymmetrien (Fritsch/Wein/Ewers 2007: 297).

Verborgene Informationen

Wie vorhin schon erwähnt, kann in einer Situation in der verborgene Informationen vorliegen zwar die Handlung des Agenten beobachten werden, der Prinzipal bleibt aber aufgrund von mangelnder Sachkenntnis über die Eignung der Handlung im Un­klaren. Aus diesem Grund können auch hier Informationsasymmetrien nach Ver­tragsabschluss entstehen, da dem Prinzipal die Kenntnis zur Beurteilung der Hand­lung des Agenten fehlt. Das Problem entsteht also nicht wie bei den verborgenen Handlungen durch die Zufallseinflüssen (0), sondern durch die nicht erkennbaren Fähigkeiten und Qualitäten des Agenten.

[...]

Fin de l'extrait de 78 pages

Résumé des informations

Titre
Analyse zur Regulierung in Versicherungsmärkten mit Marktversagen aufgrund asymmetrischer Information
Université
Nürtingen University
Note
1,5
Auteur
Année
2014
Pages
78
N° de catalogue
V290349
ISBN (ebook)
9783656896722
ISBN (Livre)
9783656896739
Taille d'un fichier
772 KB
Langue
allemand
Mots clés
Versicherungswirtschaft, Regulierung, Informationsasymmetrien, Versicherungsregulierung, Finanzwissenschaft, Versicherungen, Marktversagen, Versicherungsmarkt, Principal-Agent-Theorie, Verborgene Handlungen, Verborgene Eigenschaften, Verborgene Absichten, Adverse Selektion, Moralisches Risiko, Marktlösungen, Bekämpfung, Ökonomie, Theorien der Versicherungsregulierng, Normative Theorie der Regulierng, Free Market Theory, Public Interest Theory, Positive Theorie der Regulierung, Capture Theory, Economic Theory of Regulation, Beurteilung der Regulierungstheorien, Liberalisierung, Derzeitiger Stand der Regulierung, gesamtwirtschaftliche Bedeutung, Definition von Versicherung, Gefahren, Risiko, Aufgaben und Funktionen der Versicherung, Ursachen, Arten, Marktliche Bekämpfungsmöglichkeiten, asymmetrische Informationsverteilung, verborgene Informationen, Staatliche Regulierng, Definition der Regulierung, Subjekt, Objekt, Instrumente der Regulierung, materielle Aufsicht, formelle Aufsicht, Analyse, Definition, Aufgaben, Funktionen, gesamtwirtschaftlich, Marktlösungen zur Bekämpfung, Vereinnahmung, Vereinnahmung durch den regulierten Wirtschaftszweig, Beurteilung, Schlussbetrachtung
Citation du texte
Sonja Zübert (Auteur), 2014, Analyse zur Regulierung in Versicherungsmärkten mit Marktversagen aufgrund asymmetrischer Information, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/290349

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