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Anspruch auf Teilzeitarbeitszeit - Analyse des BAG-Urteils vom 18. Februar 2003, 2 AZR 356/02

Titre: Anspruch auf Teilzeitarbeitszeit - Analyse des BAG-Urteils vom 18. Februar 2003, 2 AZR 356/02

Dossier / Travail de Séminaire , 2004 , 36 Pages , Note: 1,7

Autor:in: Andy Nonnemann (Auteur), Jennifer Schütt (Auteur)

Gestion d'entreprise - Droit économique
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Résumé Extrait Résumé des informations

Das neue Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist nun schon seit 3 1/2 Jahren in Kraft und es liegt eine umfangreiche Rechtssprechung von Arbeitsund Landesgerichten vor. Einige Fragen sind geklärt oder können als geklärt angesehen werden, andere aber sind weiter offen.1 Bisher gab es erst zwei Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichtes zu diesem Gesetz.2 So auch das Urteil, dass als Grundlage der vorliegenden Arbeit dient. Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) vom 18. Februar 2003 – 9 AZR 356/02 „Anspruch auf Teilzeit“ soll in dieser Arbeit analysiert werden. Dabei wird zuerst eine Einleitung in das Thema und in das Teilzeit- und Befristungsgesetz gegeben, um die Kernpunkte des neuen Gesetzes vorzustellen und den theoretischen Rahmen zu legen. Daraufhin folgt die Urteilsanalyse, in der nicht nur die Orientierungssätze der Richter des BAG und der Sachverhalt des Urteils dargestellt werden sollen, sondern auch eine ausführliche Begründung des BAG, eine Analyse und eine kritische Betrachtung des Urteils stattfinden soll. Danach folgt der Sonderteil „Zwischen Familie und Karriere“ – Führungskräfte in der Teilzeitarbeit“ indem der § 6 TzBfG näher betrachtet wird und dargestellt werden soll, was Teilzeit für den einzelnen Arbeitnehmer und vor allem für Führungskräfte bedeutet, und wie der Wunsch nach einer flexiblen Arbeitszeitgestaltung von Unternehmen umgesetzt wird. Abschließend folgt die Schlussbetrachtung der Arbeit, in der wir einen kleinen Ausblick auf die Folgen des BAG-Urteils wagen wollen. 1 Vgl. Dr. Hunold, Wolf (2003): „Teilzeitanspruch in der Praxis“. In: Arbeit und Arbeitsrecht – Personal-Profi 12/03, S. 16. 2 Vgl. Dr. Kornbichler, Hendrik (2003): „Anspruch auf Teilzeitarbeit. Eine Zwischenbilanz“. In: Arbeit und Arbeitsrecht – Personal-Profi 09/03, S. 17.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

2 EINFÜHRUNG IN DAS TEILZEIT- UND BEFRISTUNGSGESETZ

2.1 ZIELE DES TEILZEIT- UND BEFRISTUNGSGESETZES

2.2 DEFINITION DER TEILZEITARBEIT

2.3 KERNPUNKTE DER TEILZEIT IM NEUEN TZBFG

2.3.1 Verringerung und Verlängerung der Arbeitszeit

2.3.2 Verbot der Diskriminierung und der Benachteiligung von Teilzeitbeschäftigten

2.3.3 Förderung der Teilzeitarbeit

3 DIE URTEILSANALYSE

3.1 DIE ORIENTIERUNGSSÄTZE

3.2 ZUM SACHVERHALT

3.3 URTEILSBEGRÜNDUNG

3.4 KRITISCHE BETRACHTUNG DES URTEILS

4 EXKURS: ZWISCHEN FAMILIE UND KARRIERE – FÜHRUNGSKRÄFTE IN DER TEILZEITARBEIT

4.1 § 6 DES TEILZEIT- UND BEFRISTUNGSGESETZ

4.2 FÜHRUNGSKRÄFTE IN DER TEILZEIT

4.2.1 Praxisbeispiel Hewlett Packard

4.2.2 Praxisbeispiel: Ebel

4.2.3 Praxisbeispiel: Siemens

4.3 AUSBLICK

5 SCHLUSSBETRACHTUNG

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit analysiert das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18. Februar 2003 bezüglich des „Anspruchs auf Teilzeit“ und untersucht die Auswirkungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) auf Arbeitnehmer sowie Führungskräfte.

  • Rechtliche Rahmenbedingungen des TzBfG
  • Analyse der BAG-Entscheidung (9 AZR 356/02)
  • Möglichkeiten und Hürden für Teilzeit in Führungspositionen
  • Vereinbarkeit von Familie und Karriere (Work-Life-Balance)
  • Kritische Betrachtung der Verhandlungspflicht nach § 8 Abs. 3 TzBfG

Auszug aus dem Buch

3.4 Kritische Betrachtung des Urteils

Kernstück des Urteils ist die unterschiedliche Auffassung über den § 8 Abs. 3 Satz 2 TzBfG. Wenn eine Verletzung der Erörterungspflicht des Paragraphen vorliegt, kann dann von der Fiktion einer Zustimmung ausgegangen werden? Hat der Arbeitgeber damit sein Recht auf Ablehnung verwirkt, den Teilzeitwunsch seines Arbeitnehmers zu widersprechen?

Das BAG entschied in seinem Urteil vom 18. Februar 2003, dass die Auffassung des LAG falsch sei, dass eine Verletzung des § 8 Abs. 3 TzBfG zu der gesetzlichen Fiktion einer Zustimmung von Seiten des Arbeitgebers führt. Des Weiteren entschied das BAG, dass der Arbeitgeber durch diese Verletzung sein Recht auf Ablehnung des Änderungswunsches nicht verwirkt hat. Nach Auffassung der Richter hätten solche Rechtsfolgen ausdrücklich im Gesetz vorgesehen werden müssen.

Zusammenfassung der Kapitel

1 EINLEITUNG: Einführung in die Thematik des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und Darlegung des Aufbaus der Urteilsanalyse sowie des Sonderteils zu Führungskräften.

2 EINFÜHRUNG IN DAS TEILZEIT- UND BEFRISTUNGSGESETZ: Darstellung der gesetzlichen Grundlagen, der Ziele des Gesetzes sowie der zentralen Paragraphen zur Arbeitszeitverringerung und zum Diskriminierungsverbot.

3 DIE URTEILSANALYSE: Systematische Untersuchung des BAG-Urteils, inklusive Orientierungssätze, Sachverhalt, Begründung und einer kritischen Auseinandersetzung mit der Fiktionswirkung.

4 EXKURS: ZWISCHEN FAMILIE UND KARRIERE – FÜHRUNGSKRÄFTE IN DER TEILZEITARBEIT: Diskussion über die Realisierbarkeit von Teilzeit in leitenden Positionen anhand von Praxisbeispielen und unter dem Aspekt der Work-Life-Balance.

5 SCHLUSSBETRACHTUNG: Zusammenfassende Bewertung der Praxistauglichkeit des TzBfG und der Bedeutung von Verhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer für eine moderne Personalpolitik.

Schlüsselwörter

Teilzeit- und Befristungsgesetz, TzBfG, Bundesarbeitsgericht, Arbeitszeitverringerung, Teilzeitarbeit, Führungskräfte, Work-Life-Balance, Diskriminierungsverbot, Verhandlungspflicht, Rechtsfiktion, Arbeitsverhältnis, Karriere, Familienfreundlichkeit, Personalpolitik, BAG-Urteil.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der Analyse eines Grundsatzurteils des Bundesarbeitsgerichts zum Anspruch auf Teilzeit nach dem TzBfG.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Neben der rechtlichen Analyse des Urteils werden die Förderung der Teilzeit und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, speziell für Führungskräfte, behandelt.

Was ist das primäre Ziel der Arbeit?

Ziel ist es, die Auswirkungen des BAG-Urteils auf die Anwendung des § 8 TzBfG zu bewerten und die Wirksamkeit der gesetzlichen Regelungen zu hinterfragen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Urteilsanalyse unter Einbeziehung von Fachliteratur, Gesetzeskommentaren und aktuellen Praxisbeispielen aus der Wirtschaft.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in eine fundierte Analyse der Gesetzeslage, eine detaillierte Auseinandersetzung mit dem Urteil 9 AZR 356/02 sowie einen Exkurs zu Teilzeit-Karrieremodellen.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Schlagworte umfassen Teilzeit- und Befristungsgesetz, BAG-Urteil, Verhandlungspflicht und Work-Life-Balance.

Wie bewerten die Autoren die Rolle der Verhandlungspflicht im TzBfG?

Sie kritisieren, dass der § 8 Abs. 3 TzBfG zu unbestimmt ist und keine klare Rechtsfolge für den Fall einer unterlassenen Verhandlung definiert.

Welche Rolle spielen Praxisbeispiele für die Untersuchung?

Sie dienen dazu zu veranschaulichen, dass flexible Arbeitszeitmodelle in Unternehmen oft erfolgreich unabhängig von starren gesetzlichen Ansprüchen umgesetzt werden können.

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Résumé des informations

Titre
Anspruch auf Teilzeitarbeitszeit - Analyse des BAG-Urteils vom 18. Februar 2003, 2 AZR 356/02
Université
University of Lüneburg  (Rechtswissenschaftliches Institut)
Cours
Arbeitsrechtseminar
Note
1,7
Auteurs
Andy Nonnemann (Auteur), Jennifer Schütt (Auteur)
Année de publication
2004
Pages
36
N° de catalogue
V29039
ISBN (ebook)
9783638306669
Langue
allemand
mots-clé
Anspruch Teilzeitarbeitszeit Analyse BAG-Urteils Februar Arbeitsrechtseminar
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Andy Nonnemann (Auteur), Jennifer Schütt (Auteur), 2004, Anspruch auf Teilzeitarbeitszeit - Analyse des BAG-Urteils vom 18. Februar 2003, 2 AZR 356/02, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29039
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Extrait de  36  pages
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