Politikberatung durch Politische Stiftungen


Dossier / Travail de Séminaire, 2002

24 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Politische Stiftungen
2.1 Organisationsformen
2.2 Aufgabenbereiche
2.3 Ziele
2.4 Finanzierung
2.5 Parteinähe oder –ferne

3. Politikberatung
3.1 Das dezisionistische Modell
3.2 Das technokratische Modell
3.3 Das pragmatistische Modell
3.4 Bewertung der Modellvorstellungen

4. Politikberatung durch Politische Stiftungen
4.1 Politikberatung im Inland
4.2 Politikberatung und Entwicklungshilfe im Ausland

5. Schlussbetrachtung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Die Politischen Stiftungen sind unter verschiedenen Bezeichnungen bekannt. Genauso spricht man auch präziser von parteinahen Stiftungen oder etwas kritischer von Parteistiftungen. Zu ihnen rechnet man mittlerweile sechs Organisationen, die jeweils den im Bundestag vertretenen Parteien nahe stehen. Die älteste unter ihnen ist die Friedrich-Ebert-Stiftung (SPD). Sie wurde schon vor dem zweiten Weltkrieg gegründet, wurde zwischenzeitlich von den Nazis verboten und war nach dem Krieg als erste wieder aktiv. Es folgten in den fünfziger und sechziger Jahren die Gründungen der Friedrich-Naumann-Stiftung (FDP), der Konrad-Adenauer Stiftung (CDU) und der Hanns-Seidel-Stiftung (CSU). Nach langen Überlegungen entschlossen sich in den neunziger Jahren schließlich auch die Grünen zur Gründung einer Stiftung. Sie hatten diese Praxis jahrelang kritisiert, nach erfolglosem Kampf setzten sie aber auf Gleichberechtigung und riefen über einige Umwege die Heinrich-Böll-Stiftung ins Leben. Die Gründung der Rosa-Luxemburg-Stiftung (PDS) verlief einige Jahre darauf nach ähnlichem Muster und hat bis heute ihren Entwicklungsprozess zur ebenbürtigen Stiftung noch nicht vollständig abgeschlossen. All diese Institutionen prägen unverwechselbar die politische Kultur in Deutschland und sind in dieser Form ein weltweit einzigartiges Phänomen.

In dieser Arbeit geht es jedoch nicht nur um die Politischen Stiftungen selbst, sondern um eine spezielle von ihnen ausgeübte Funktion: Die Politikberatung. Trotzdem werden zunächst die Politischen Stiftungen näher betrachtet, um ihren Aufbau zu verstehen und auch die problematischen Seiten kennen zu lernen. Dazu werden zunächst Organisationsform, Aufgabenbereiche und Ziele abgeklärt, um schließlich das Thema Finanzen etwas genauer zu betrachten. Denn gerade an dieser Stelle zeigt sich, dass die Politischen Stiftungen durchaus kontrovers diskutiert werden und dass ihre Arbeit auf einigen fragwürdigen Grundlagen basiert. Die Frage nach der Finanzierung ist wiederum eng verbunden mit der Frage nach der Parteinähe der Stiftungen und auch hier sind einige kritische Anmerkungen zu machen.

Ähnlich wie die Politischen Stiftungen im ersten Teil, wird im zweiten Abschnitt die Politikberatung als eigenständiges Gebiet betrachtet. Dabei soll deutlich werden, wo die Chancen und Risiken der Politikberatung liegen und wie die unterschiedlichen wissenschaftlichen Modelle dazu aussehen. In einem letzten großen Abschnitt werden die beiden Themenbereiche schließlich zusammengeführt und gemeinsam betrachtet. Dabei wird die Arbeit innerhalb Deutschlands von der im Ausland unterschieden, da dort jeweils sehr unterschiedliche Funktionen wahrgenommen werden.

Die vorliegende Arbeit hat sich gezielt um einen breiten Überblick bemüht und geht deshalb im Gegensatz zu der meisten Literatur, die bisher zu diesem Thema vorliegt, nicht auf einzelne Stiftungen ein, sondern betrachtet sie in ihrer Gesamtheit. Die konkreten Projekte der Stiftungen kommen dabei etwas kurz, doch über sie erfährt man problemlos etwas auf den Homepages der Stiftungen. Wichtiger war an dieser Stelle die Betrachtung ihrer Rolle insgesamt, da dies auch von längerer Aktualität sein wird als die einzelnen Aktivitäten.

2. Politische Stiftungen

2.1 Organisationsform

In Deutschland versteht man unter dem Begriff der Politischen Stiftungen in der Regel die sechs großen Stiftungen, die jeweils den im Bundestag vertretenen Parteien nahe stehen. Allerdings ist der Begriff „Stiftung“ in diesem Zusammenhang häufig irreführend, denn mit Ausnahme der Friedrich-Naumann-Stiftung handelt es sich um „eingetragene Vereine“. Problematisch ist diese imagefördernde Namensgebung deshalb, da man unter „Stiftung“ gemeinhin eine Organisationsform versteht, die sich aus den Vermögenserträgen eines festen Stiftungskapitals finanziert. Tatsächlich stammt der Großteil der Gelder der politischen Stiftungen jedoch aus staatlicher Förderung. Für die Wahl der tatsächlichen Rechtsform als „eingetragener Verein“ kommen mehrere Gründe in Frage: Zum einen ist die Gründung eines Vereins ohne viel Aufwand zu bewerkstelligen, zum anderen lässt sich damit eine öffentliche Aufsicht weitgehend vermeiden, was der gerne nachgesagten Scheu vor Publizität der Politischen Stiftungen sehr entgegen kommt.[1] Es gibt jedoch auch Gründe, die den Begriff „Stiftung“ rechtfertigen, denn mit ihm wird häufig auch die Existenz einer zukunftsweisenden Idee und die Orientierung am Gemeinwohl verbunden; beides Eigenschaften, die den Politischen Stiftungen durchaus zugeschrieben werden können.

An der Spitze der Politischen Stiftungen steht jeweils ein Vorstandsgremium, das von der Mitgliederversammlung der Vereine gewählt wird. Die Friedrich-Naumann-Stiftung nimmt hier aufgrund ihrer Rechtsform wieder eine besondere Stellung ein: Ihr oberstes Organ besteht aus einem 29-köpfigen Kuratorium. Die Mitglieder dieser Vorstände sind in allen Fällen deutlich durch die jeweils nahestehende Partei geprägt. Führende Persönlichkeiten der Politik wie amtierende oder ehemalige Parteifunktionäre, Abgeordnete oder Regierungsmitglieder spielen neben einigen anderweitig bedeutsamen Personen wie Wissenschaftlern, Wirtschaftsvertretern oder Journalisten die wichtigste Rolle.

Ihren Hauptsitz haben die meisten Stiftungen mittlerweile in Berlin. Zudem haben sie mehrere Niederlassungen und Bildungseinrichtungen in ganz Deutschland. Gleiches gilt für die internationale Arbeit. Dazu unterhalten sie mehr oder weniger gut ausgestattete Vertretungen in vielen Ländern der Welt. Dabei orientieren sich die Stiftungen an einem 1971 vom Bundesministerium für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) verfassten Grundsatzpapier, in dem festgelegt wurde, dass der Eigeninitiative von gesellschaftlichen Gruppen und Individuen eine hohe Bedeutung bei der Auswahl bestimmter Projekte zukommt. Mit dieser Betonung der Eigenverantwortlichkeit wird dem Prinzip „Hilfe zur Selbsthilfe“ Folge geleistet. Die Projekte werden deshalb grundsätzlich in Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen durchgeführt. Diese Partner müssen sich den Zielen der Stiftung verpflichten und eine gewisse Breitenwirkung haben.[2] Als solche Multiplikatoren kommen beispielsweise Gewerkschaften, kirchliche Gruppen, Bürgerinitiativen oder Ausbildungsstätten in Frage.

2.2 Aufgabenbereiche

In ihren Satzungen haben die Politischen Stiftungen ihre Aufgaben auf mehrere Themenbereiche spezialisiert. Im Vordergrund steht die politische Bildungsarbeit im In- und Ausland, die wiederum verschiedene Gebiete nach sich zieht. Dazu gehört in Deutschland die Vergabe von Stipendien, eigene und kooperierende wissenschaftliche Forschung, verschiedene Publikationen und Veranstaltungen zu speziellen Themenbereichen. Im Ausland steht die Entwicklungszusammenarbeit mit Ländern der Dritten Welt im Vordergrund. Aber auch in anderen Regionen wird Unterstützung in vielen Bereichen geleistet, so etwa bei den Transformationsbemühungen mittel- und osteuropäischer Staaten. Diese Auslandsarbeit macht seit vielen Jahren den größten Teil der Aktivitäten der Politischen Stiftungen aus.

Die Gründung der verschiedenen Stiftungen in der Nachkriegszeit hatte auch historische Gründe. Die Erfahrungen der Weimarer Demokratie hatten gezeigt, dass eine Demokratie nicht besonders standhaft ist, solange nicht die Mehrheit der Bürger von der liberalen Demokratie und ihren Werten überzeugt ist. Mit den Stiftungsgründungen verband sich deshalb auch die Hoffnung, zu einer Festigung der deutschen Nachkriegsdemokratie beizutragen.[3]

Im Einzelnen legen die Stiftungen bei ihrer Arbeit unterschiedliche Schwerpunkte. Die Konrad-Adenauer-Stiftung will neben der Vermittlung von politischer Bildung die Entwicklung der christlich-demokratischen Bewegung dokumentieren, durch Forschung und Beratung Grundlagen der Politik erarbeiten, die europäische Einigung unterstützen, internationale Begegnungen fördern, politisch verfolgten Demokraten Hilfe gewähren und Kunst und Kultur fördern.[4] Die Friedrich-Ebert-Stiftung setzt neben den klassischen Aufgabenbereichen aktuelle Themenschwerpunkte an denen sie ihre Aktivitäten ausrichtet und betreibt gezielt Gewerkschaftsförderung. Die Friedrich-Naumann-Stiftung will im Sinne der liberalen, sozialen und nationalen Ideen ihres Namensgebers Wissen vermitteln, Persönlichkeitswerte erhalten und moralische Grundlagen in der Politik festigen. In ihren Bildungseinrichtungen liegt der Schwerpunkt auf der Vermittlung von wirtschaftlichem, sozialem und technisch-wissenschaftlichem Wissen.[5] Die Hanns-Seidel-Stiftung betont bei ihrer Arbeit vor allem die christlichen Werte. Die Heinrich-Böll-Stiftung orientiert sich stark an den politischen Grundwerten von Ökologie, Demokratie, Solidarität und Gewaltfreiheit. Ein besonderes Anliegen ist außerdem die Gleichberechtigung der Geschlechter und die politische und kulturelle Gleichstellung von Migranten.[6] Die Rosa-Luxemburg-Stiftung schließlich verfolgt eine Humanisierung der Arbeitswelt, die Umgestaltung der Wirtschaft und Gesellschaft nach ökologischen Kriterien, die Überwindung patriarchaler Gesellschaftsstrukturen, konsequenten Antifaschismus, Demilitarisierung und nicht zuletzt einen demokratischen Sozialismus.[7]

Bei den Schwerpunkten der einzelnen Stiftungen scheinen deutlich die Gesinnungen der deutschen Parteien durch. Deshalb ergänzen sich die Stiftungen auch dann, wenn sich ihre Aufgabenbereiche überschneiden, da sie insgesamt das Meinungsspektrum einer pluralistischen Gesellschaft widerspiegeln.

Die Politikberatung stellt unter all diesen Aufgabenfeldern nur einen Bereich unter vielen dar. Trotzdem macht sie einen wichtigen Bestandteil der Arbeit aus, auch wenn sie nicht immer direkt beim Namen genannt wird. Politikberatung ist ein weitgefasster Begriff. Man kann durchaus einen großen Teil der Entwicklungspolitik als Politikberatung bezeichnen, und auch im Inland dienen beispielsweise viele wissenschaftliche Ausarbeitungen diesem Zweck. Zudem findet die politische Beratungsarbeit häufig auf informellen Wegen statt und findet deshalb wenig strukturierte Beachtung. Da die Politikberatung durch die politischen Stiftungen das eigentliche Thema dieser Arbeit ist, wird sie in den folgenden Kapiteln noch ausführlicher behandelt.

2.3 Ziele

Noch weniger als die Aufgabengebiete unterscheiden sich die übergreifenden Ziele der einzelnen Stiftungen. Alle Ansätze beruhen auf den Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und sind den Grundsätzen der Solidarität, Subsidiarität und gegenseitigen Toleranz verpflichtet. Mit der politischen Bildung wollen die Stiftungen einen Beitrag zur politischen Kultur leisten. Die Menschen sollen befähigt werden, aktiv an der Demokratie mitzuwirken. Im Verständnis der Stiftungen ist die verantwortliche Wahrnehmung von politischer Freiheit nicht möglich, ohne eine Erziehung zur Freiheit. Politische Bildung ist demnach die notwendige Voraussetzung zur politischen Freiheit.[8]

Mit der Vergabe von Stipendien soll der wissenschaftliche Nachwuchs gefördert werden, um ihn darauf vorzubereiten, an der an der Gestaltung des politischen Systems mitzuwirken. Im Rahmen der Entwicklungspolitik im Ausland wollen die Stiftungen einen Beitrag zu sozialer Gerechtigkeit, Demokratie und wirtschaftlicher Eigenständigkeit leisten. Außerdem wollen sie durch ihre internationale Arbeit zur Völkerverständigung beitragen und den Frieden fördern und erhalten.[9]

2.4 Finanzierung

Die Politischen Stiftungen finanzieren sich fast vollständig aus Mitteln des Bundes und der Länder, wobei die Mittel des Bundes etwa neunzig Prozent ausmachen.[10] Kleinste Beträge stammen aus Spenden, Teilnehmergebühren oder ähnlichen Quellen. Bei den staatlichen Zuwendungen wird zwischen zwei Finanzierungsarten unterschieden. Zum einen gibt es die Projektfinanzierung, deren Mittel nur zweckgebunden eingesetzt werden müssen und zum anderen die institutionelle Förderung, auch „Globalmittel“ genannt. Mit den Globalmitteln werden eigene Veranstaltungen organisiert sowie Personal- und Verwaltungsausgaben beglichen.[11]

Der größte Teil des Geldes wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit für entwicklungspolitische Projekte zur Verfügung gestellt. Daneben gibt es die Mittel zur Studienförderung durch das Bundesministerium für Bildung und Wissenschaft sowie weitere Beträge aus dem Bundesinnenministerium und dem Auswärtigen Amt. Neben dem Bund können auch die Länder und Kommunen als Geldgeber tätig werden. Die Legitimation für diese staatliche Förderung sehen die Stiftungen darin, dass sie Leistungen erbringen, die im öffentlichen Interesse liegen und die dem Gemeinwohl dienen. Der Staat habe durch die Verfassung den Auftrag, politische Bildung zu fördern und er könne diesen Bildungsauftrag effizienter erfüllen indem er Finanzleistungen erbringt, anstatt selbst durch eigene Behörden tätig zu werden. Auch die Neutralitätspflicht des Staates sei gewährleistet, da alle wichtigen politischen Grundströmungen berücksichtigt werden.[12]

Die Stiftungen sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihre Mittelverwendung offen zu legen. Aufgrund ihrer besonderen Stellung und zahlreicher Kritik an ihrer mangelnden Transparenz, haben sie sich nach langer Diskussion schließlich auch ohne gesetzliche Publizitätspflicht zur jährlichen Veröffentlichung ihrer Bilanzen entschlossen. Während die Stiftungen sich nun damit rühmen, bereits für „ein hohes Maß an Transparenz“ gesorgt zu haben, bleiben jedoch widersprüchliche und äußerst sparsame Angaben sowie unübersichtliche Aufstellungen ein Problem für zuverlässige Daten. Zudem sind die Bilanzen der einzelnen Stiftungen aufgrund unterschiedlicher Posten kaum miteinander zu vergleichen. Diese Geheimhaltungs- und Verschleierungstaktik bereitet natürlich auch den Boden für Gerüchte und Unterstellungen.

[...]


[1] Vieregge 1977, S.32

[2] Kress 1993, S.454f

[3] Langguth 1993, S.39

[4] Satzung der KAS unter: http://www.kas.de/stiftung/wir_ueber_uns/20_webseite.html [26.08.2002]

[5] Satzung der FNS unter: http://www3.fnst.de/stiftung/satzung.phtml [26.08.2002]

[6] Satzung der hbs unter: http://www.boell.de/ [26.08.2002]

[7] Satzung der RLS: http://www.rosaluxemburgstiftung.de/Stiftung/Uebersicht/Satzung/index.htm [26.08.2002]

[8] Halfmann 2000

[9] Gemeinsame Erklärung 1998

[10] Kress 1993, S.455

[11] Halfmann 2000

[12] Gemeinsame Erklärung 1998

Fin de l'extrait de 24 pages

Résumé des informations

Titre
Politikberatung durch Politische Stiftungen
Université
University of Augsburg
Cours
Politikberatung
Note
1,7
Auteur
Année
2002
Pages
24
N° de catalogue
V29187
ISBN (ebook)
9783638307635
Taille d'un fichier
531 KB
Langue
allemand
Mots clés
Politikberatung, Politische, Stiftungen, Politikberatung
Citation du texte
Carolin Salvamoser (Auteur), 2002, Politikberatung durch Politische Stiftungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29187

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