Die pronominalen Anredeformen im Deutschen - Beispieltext: Briefe Martin Luthers


Term Paper (Advanced seminar), 2003

24 Pages, Grade: 2,0


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Geschichtlicher Abriss der Anredeformen
2.1 Am Anfang war das „Du“
2.2 „er“ und „sie“ (3. Pers. Sing.) als Steigerung der Höflichkeitsanrede „Ihr“
2.3 Das Vierersystem im 18. Jahrhundert
2.4 Das neue Zweiersystem „Du“/„Sie“ im 19. Jahrhundert

3. Die Anredeformen in den Briefen Martin Luthers (1483-1546)
3.1 Briefe an seine Familie
3.2 Briefe an Freunde und Bekannte
3.3 Briefe an seine Gegner
3.4 Briefe an Grafen und Kurfürsten
3.5 Briefe an Papst und Kaiser

4. Schlußbetrachtungen

5. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

Der Gebrauch der Anredepronomina hat sich im Deutschen, wie in vielen anderen Sprachen im Laufe der Jahrhunderte - bis heute entscheidend verändert. Die ältesten Anredepronomina germanischer Sprachen sind das „du“ und das „ihr“. Davon ausgehend entwickelte sich ein vielfältiges System, wobei den Sprechern der deutschen Sprache zeitweise bis zu fünf verschiedenen Anredepronomina zur Verfügung standen. Diese Entwicklung ist eng verbunden mit den gesellschaftlichen Veränderungen jeder Epoche. Auch heute ist vieles noch im Umbruch, was oft zu Unsicherheit führt. Um gegenwärtige Entwicklungsprozesse im Gebrauch der pronominalen Anrede verstehen und beurteilen zu können ist es wichtig, die historische Entwicklung dieses Systems genauer zu betrachten.

Deshalb möchte ich im ersten Teil dieser Hausarbeit die historische Entwicklung des Gebrauchs der Anredepronomina vom Mittelalter bis ins 19. Jahrhundert darstellen. Dabei sollen insbesondere sprachliche Übergänge und deren Ursachen, aber auch die Folgen solcher Umbrüche im Sprachgebrauch herausgearbeitet werden. Da sich im Gebrauch der Anredepronomina auch gesellschaftliche Veränderungen zeigen, möchte ich die wichtigsten thematisch relevanten Prozesse kurz skizzieren, aber nicht ausführlich darstellen. Auch die Diskussion über Sinn oder Unsinn einer großen Vielfalt pronominaler Anredemöglichkeiten, wie sie insbesondere im 18. Jahrhundert geführt wurde, möchte ich im Rahmen dieser Hausarbeit nicht erörtern.

Da ich im ersten Teil dieser Hausarbeit auf Beispiele aus Quellentexten ganz verzichten möchte, soll im zweiten Teil an einem Beispiel exemplarisch der Gebrauch der Anredepronomina vor dem Hintergrund der historischen Entwicklung des gesamten Systems dargestellt werden.

Als Beispiel habe ich aus der umfassenden Vielzahl an Briefen Martin Luthers einige ausgewählt, um sie hinsichtlich des Gebrauchs der pronominalen Anrede näher zu untersuchen. Luther, der Zeit seines Lebens ein unermüdlicher Briefschreiber war, hinterließ mehr als 2500 Briefe. Die Mehrzahl dieser Briefe ist allerdings in lateinischer Sprache verfasst.[1] Interessant dabei ist, dass sich Luther in der Wahl der lateinischen oder deutschen Sprache nach seinen Briefpartnern richtete, an des Lateinischen nicht kundige Empfänger schrieb er auf deutsch. Mitunter gebrauchte er aber auch beide Sprachen innerhalb eines Briefes. Ich möchte mich in meinen Untersuchungen auf die ausschließlich in deutscher Sprache verfassten Briefen beschränken.

Welche Anredepronomina verwendet Martin Luther in diesen Briefen, um Familienmitglieder, Freunde, Grafen, Kurfürsten oder auch seine Gegner anzusprechen? Welche sozialen Relationen spiegeln sich darin wieder? Entsprechen diese Anredeformen den im 15. und 16. Jahrhundert allgemein üblichen Regeln des Gebrauchs der pronominalen Anrede, oder gibt es hier Abweichungen? Wie lassen sich eventuelle Abweichungen erklären?

Diese Fragen sollen anhand der ausgewählten Briefausschnitte beantwortet werden. Gleichzeitig soll daran, in Zusammenhang mit dem historischen Abriss der pronominalen Anrede veranschaulicht werden, wie vielschichtig und komplex der sprachliche Entwicklungsprozess des deutschen pronominalen Anredesystems ist, der bis heute andauert.

2. Geschichtlicher Abriss der Anredeformen

2.1 Am Anfang war das „Du“

In den gotischen und frühen althochdeutschen Quellen sind ausschließlich die Anredeformen „Du“ gegenüber einem und „Ihr“ gegenüber mehreren Adressaten nachzuweisen.[2] Dieses System, nach dem ohne Rücksicht auf Standesunterschiede lediglich nach Singularität oder Pluralität der Adressaten differenziert wurde, war zu dieser Zeit in allen europäischen Sprachen gebräuchlich.

Im 9. Jahrhundert trat erstmals in deutscher Sprache die 2. Person Plural als Höflichkeitsform für eine Einzelperson auf. Der frühe Beleg stammt aus der Klosterzelle Otfrid von Weißenburg`s um 865, und ist in Verehrung an den Bischof Salomo von Konstanz gerichtet.[3] Diese neue Anredeform entstand aus der Absicht, durch den Plural den Angeredeten zu ehren, seinen höheren sozialen Rang zu betonen. Damit bildete sich ein Zweiersystem der Anredeformen heraus, das während des gesamten Mittelalters bestand hatte.

Im Lateinischen allerdings waren solche pluralischen Höflichkeitsformen schon vor diesem Beleg bekannt. Seit dem Ausgang des Altertums trat in der lateinischen Literatur gelegentlich „vos“ auf. Da der Gebrauch des Plurals des Pronomens und Verbs für eine einzelne Person im Widerspruch zu den grammatischen Regeln steht, wurde immer wieder nach Erklärungen für diese Erscheinung gesucht.

Ehrismann führt den Gebrauch der 2. Person Plural auf Caesar zurück, weist aber gleichzeitig darauf hin, dass Quellen hierfür bisher nicht gefunden wurden. Caesar soll, da er als Alleinherrscher eine Menge von Ämtern vereinigte, von den Römern mit dem vervielfältigenden „Ihr“ ausgezeichnet worden sein.[4] Ammon hingegen sieht die Verwendung des pluralis majestatis, wie er gegenüber römischen Kaisern gebräuchlich war, als Ausdruck dafür, dass der Kaiser auch seine Untertanen (also eine Pluralität) repräsentierte.[5] Bekannt ist, dass dieses „vos“ auf die lateinisch öffentliche Sprache in Erlassen, Geschäftsbriefen und Kurialschreiben zurückgeht.

Das deutsche System der Anredeformen besaß mit dem Gebrauch der 2. Person Plural (bezogen auf eine Person) erstmals die Möglichkeit, soziale Strukturen und Partnerrelationen pronominal auszudrücken. Die ersten Belege lassen keinen Zweifel daran, dass die sozial differenzierte Anrede vom Gipfel der sozialen Hierarchie ausging. Jacob Grimm beschreibt für den Gebrauch des „du“ und „ir“ im 12. und 13. Jahrhundert folgende Hauptregeln:

1. gegenseitiges duzen galt unter Geschwistern und Geschwisterkindern.
2. Eltern duzen ihre Kinder, der Vater empfing von Sohn und Tochter ir, die Mutter vom Sohn ir, von der Tochter gewöhnlich du, weil es zwischen Mutter und Tochter eine größere Vertraulichkeit gab.
3. Eheleute irzen sich.
4. Liebende, Minnewerbende nennen sich ir, gehen aber leicht in das vertrauliche Du über.
5. Der Geringere gibt dem Höheren ir und erhält du zurück.
6. Zwischen Freunden und Gesellen gilt du.
7. Frauen , Geistliche und Fremde erhalten ir.
8. Personifizierte Wesen werden vom Dichter geirzt.
9. Das einfache Volk hat das Irzen unter sich noch gar nicht angenommen, sondern bleibt beim duzen.
10. In stark emotionalen Reden wird nicht auf die Sitte geachtet und es wechseln höfisches ir und vertrauliches du.[6]

Im Verlauf der folgenden Jahrhunderte breitete sich der Gebrauch der pluralischen Anrede gegenüber Einzeladressaten allmählich aus. Dies geschah vor allem unter dem starken französischen Kultureinfluss. Gading weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es die französischen Ritter waren, die als erste die Mehrzahl der Anredeform nicht mehr als Ausdruck der eigenen Machtfülle gebrauchten.

„Indem sie von sich selbst nur in der Ichform sprachen und die Mehrzahl nur dem anderen von ihresgleichen gegenüber verwendeten, brachten sie das Moment der Bescheidenheit zur Geltung und begründeten damit die Courtoisie, oder Höflichkeit, unter deren gesellschaftlichen Folgen wir heute noch stehen.“[7]

Der Gebrauch der Anrede in der 2. Person Plural breitete sich dann allmählich auch auf die tiefer liegenden Ränge der gesellschaftlichen Hierarchie, den niederen Adel und das allmählich aufkommende städtische Bürgertum aus. Indem das „ir“ der höheren Schichten im 15. und 16. Jahrhundert immer tiefer sank, nutzte sich allerdings auch deren ehrerbietige Bedeutung allmählich ab. Das städtische Bürgertum eignete sich höfische Ritterformen und -sitten an und gebrauchte untereinander das „ir“. Auch die höfischen Anreden „herr“ und „frouwe“ waren damit nicht mehr allein dem Adel vorbehalten.[8] War Hartmann von Aue zum Beispiel noch stolz darauf, dass ihm der Standestitel „herr“ zukam, so wurde aus diesem Titel Ende des 16. Jh. eine Anredeform. In gleicher Weise haben im 17. Jh. auch die Titel „Junker“ und „Jungfrau“ ihre ständischen Bedeutungen verloren. Im Verlauf dieser Entwicklung konnte sich im 16. und 17. Jahrhundert der Gebrauch des Anredepronomens „Ihr“ gegenüber dem „Du“ deutlich ausweiten.

„Ihr sagen sich alle besseren Kreise, alle, zu denen man aufblickt, bekommen es. Die Überlegenheit irgendwelcher Art (durch Geburt, des Standes, des Alters usw.) drückt sich durch Dutzen aus.“[9]

Ammon erklärt die Entwicklung und Verwendung der Anrede in der 2. Person Plural sozialpsychologisch damit, dass in einer streng hierarchisch strukturierten Gesellschaft im Zweifelsfall stets die höflichere Anredeform gewählt wird, um eine Kränkung des Adressaten zu vermeiden. Vor allem gegenüber Unbekannten, deren sozialer Rang nicht auszumachen war, wurde aus Vorsicht „Ihr“ verwendet. Die ursprünglich nur gegenüber Höhergestellten übliche Anrede wurde damit allmählich auch gegenüber Fremden gebräuchlich und somit zum Ausdruck distanzierter Sozialbeziehungen.[10]

Das Anredepronomen „Du“ wurde damit zum Ausdruck näherer Bekanntschaft, Vertrautheit und intimer Sozialbeziehungen. Es konnte aber auch als Ausdruck der Geringschätzung verwendet werden.

„wenn ein Verhältnis vertraulich wird, so geht man zu du über, wie es liebende pflegen, oder freunde, die brüderschaft miteinander trinken. aber auch umgekehrt, in heftiger leidenschaftlicher erregung oder entrüstung bricht es plötzlich hervor.“[11]

So wurde beispielsweise Martin Luther auf dem Wormser Reichstag zunächst in der 2. Person Plural angeredet, bis er den Widerruf verweigerte; dann duzte ihn der Erzbischof von Trier, der damit nur noch den Vorgesetzten spielte.[12]

Mit der Verwendung der 2. Person Plural in der Anrede entstand zugleich ein Unterschied, zwischen dem höflichen, distanzhaltenden, abrückenden „ir“ und dem vertraulichen, aber auch sozial erniedrigenden und verachtenden „du“. Diese ambivalente Funktion des „du/ir“, die wir heute noch beim „Du“ feststellen, ist damit schon im Frühmittelhochdeutschen gegeben.[13] Die Tatsache, dass im Deutschen, wie in vielen anderen Sprachen Anredepronomina mit unterschiedlicher Intension verwendet werden können hat Armin Kohz als dichotomische Funktion der Anredepronomina näher beschrieben.[14]

2.2 „er“ und „sie“ (3.Pers. Sing.) als Steigerung der Höflichkeitsanrede „Ihr“

Ende des 16. Jahrhunderts wurde das im Mittelalter gebräuchliche Zweiersystem der Anredepronomina um eine dritte Form erweitert. Die 3. Person Singular („er/sie“) trat als Anredeform neu hinzu. Im Gegensatz zu den Etiketten, die von oben ausgingen und den unteren Ständen als Gesetz vorgelegt wurden, bildete sich die Anrede in der 3. Person Singular bei den mittleren und unteren Ständen des Volkes zuerst heraus und wurde von den höheren Ständen freiwillig übernommen.[15]

Sie entspringt der im 16. Jahrhundert in der höfischen Rede aufkommenden Sitte, Höherstehende nicht unmittelbar anzureden, sondern ihren Titel zum Subjekt der Aussage zu machen. Das Pronomen in der 3. Person Singular bezieht sich somit immer auf den Anredetitel. Zum Beispiel: Hat er gut geschlafen, der gnädige Herr?

Analog zum Lateinischen hatten sich abstrakte Titel der Anrede schon im 15. Jh. herausgebildet.[16] Ende des 16. Jh. folgte nun die pronominale Ersetzung dieser Titel in der 3. Person Singular. Anfang des 17. Jh. dann hat sich die neue Anrede in der 3. Person Singular selbständig gemacht. „Das Volk erzt und Siezt den Adel, der bisher geihrzt wurde.“[17]

[...]


[1] Vgl. Bornkamm/Ebeling, (1982) S.8

[2] Vgl. Ammon, (1972) S.82

[3] Vgl. Besch, (1998) S.92

[4] Vgl. Ehrismann, (1902) S.118

[5] Vgl. Ammon, (1972) S.82

[6] Vgl. Grimm, (1837) S.303ff

[7] Vgl. Ammon, (1972) S.82

[8] Vgl. Augst, (1977) S.37

[9] Keller, (1904/05) S.129

[10] Vgl. Augst, (1977) S.83-84

[11] Grimm, (1862) S.1469

[12] Vgl. Keller, (1904/1905) S.131

[13] Vgl. Augst, (1977) S.25

[14] Vgl. Kohz, (1982) S.22

[15] Vgl. Keller, (1904/05) S.165

[16] Vgl. Augst, (1977) S.37

[17] Ebd. S.38

Excerpt out of 24 pages

Details

Title
Die pronominalen Anredeformen im Deutschen - Beispieltext: Briefe Martin Luthers
College
University of Dusseldorf "Heinrich Heine"  (Philosophische Fakultät)
Course
Hauptseminar: Bedeutungswandel
Grade
2,0
Author
Year
2003
Pages
24
Catalog Number
V29221
ISBN (eBook)
9783638307857
ISBN (Book)
9783638650182
File size
488 KB
Language
German
Keywords
Anredeformen, Deutschen, Beispieltext, Briefe, Martin, Luthers, Hauptseminar, Bedeutungswandel
Quote paper
M.A. Uta Ziegler (Author), 2003, Die pronominalen Anredeformen im Deutschen - Beispieltext: Briefe Martin Luthers, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29221

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