Die Kalkulation von Kreditpreisen vor dem Hintergrund von Basel III


Seminararbeit, 2015

16 Seiten, Note: 1,5


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abkürzungs- und Symbolverzeichnis

1. Einleitung

2. Basel III
2.1. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht
2.2. Neue Eigenkapitalanforderungen
2.3. Verschuldungsquote (Leverage Ratio)
2.4. Anforderungen an die Liquidität

3. Die Kalkulation von Kreditpreisen
3.1. Einfluss von Basel III auf die Kreditzinsen

4. Handlungsempfehlungen für Unternehmen

5. Fazit

Literaturverzeichnis

Abbildungs- und Tabellenverzeichnis

Abbildung 1: Einführung neuer Mindestanforderungen und Aufbau der Kapitalpuffer

Abbildung 2: Kalkulationsbestandteile eines Kreditpreises

Abbildung 3: Beispielhafte Kundenzinsänderung unter Basel III

Abkürzungs- und Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Grundlage jeder soliden Geschäftsführung einer Bank ist ein angemessenes haftendes Eigenkapital und eine ausreichende Liquidität. Dieser einfache und zugleich essenzielle Leitsatz wurde im Vorfeld der im Jahr 2007 einsetzenden Finanz- und Wirtschaftskrise von vielen Banken vernachlässigt. In den Banksektoren zahlreicher Länder hatte sich eine unverhältnismäßig hohe Fremdfinanzierung aufgebaut. Die Eigenkapitalausstattung der Banken war oftmals nicht ausreichend im Verhältnis zu den eingegangenen Risiken. Gleichzeitig offenbarte die Krise erhebliche Qualitätsmängel beim Eigenkapital. Dies hatte zur Folge, dass die aufgelaufenen Verluste von den Banken nicht mehr absorbiert werden konnten. Hinzu kam eine unzureichende Ausstattung der Banken mit Liquidität, die den veränderten Marktbedingungen, insbesondere dem Vertrauensverlust der Banken untereinander, nicht gewachsen war. In der Folge musste die öffentliche Hand durch Liquiditäts- und Kapitalzufuhren eingreifen, um die Insolvenz so genannter systemrelevanter Banken und damit einen Zusammenbruch des gesamten Bankensystems zu verhindern.[1] Basierend auf diesen Erfahrungen beauftragten die G 20[2] Staats- und Regierungschefs den bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich angesiedelten Basler Ausschuss für Bankenaufsicht, die Eigenkapital- und Liquiditätsausstattung der Banken zu verbessern.[3] Aus diesem Grund hat der Basler Ausschuss am 16. Dezember 2010 neue Eigenkapital und Liquiditätsregeln für Banken, das sogenannte Basel III, beschlossen und veröffentlicht. Das Basel III Rahmenwerk wurde Ende 2012 in die nationale Gesetzgebung aufgenommen, sodass die Regeln pünktlich zum 01. Januar 2013 in Kraft treten konnten. Dabei wird es Übergangsfristen geben, die eine schrittweise Einführung der Neuregelungen bis spätestens 01. Januar 2019 vorsehen. Eine so gestreckte Einführung wird es den Banken ermöglichen, das in Folge der strengeren Vorgaben notwendige zusätzliche Eigenkapital zu bilden.[4] Jedoch bleibt die Frage offen, wie sich Basel III auf den Kreditpreis auswirken wird. Schätzungen haben ergeben, dass sich die Kreditpreise je nach Bonität des Kunden um ca. 0,15 – 0,60 Prozentpunkte verteuern werden.[5]

2. Basel III

2.1. Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde 1974 geschaffen und tritt regelmäßig in Basel in der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (BIS) zusammen. Mitglieder sind die Chefs der Zentralbanken und der nationalen Aufsichtsbehörden der wichtigsten Wirtschaftsnationen. Bei seiner Gründung gehörten dem Ausschuss zehn Staaten an. Seit dem Jahr 2009 beteiligen sich 27 Länder an diesem Gremium. Neben den G 20 sind unter anderem Hongkong, Singapur und die Schweiz vertreten. Aufgabe des Ausschusses ist es, staatenübergreifende Regeln zur Bankenaufsicht zu erarbeiten. Die Beschlüsse des Ausschusses sind nicht unmittelbar bindend, sondern müssen in nationales Recht umgesetzt werden.[6]

2.2. Neue Eigenkapitalanforderungen

Am 16. Dezember 2010 veröffentlichte der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht unter dem Namen Basel III ein neues Rahmenwerk mit geänderten Eigenkapital- und Liquiditätsverordnungen. Auch die Einführung eines Verschuldungsmaßes (Leverage Ratio) sowie Maßnahmen zur Eindämmung möglicher pro-zyklischer Effekte der risikosensitiven Eigenkapitalanforderungen sind Bestandteile des Pakts.[7] Mit den Basel III Regeln soll eine Erhöhung der Quantität, Qualität und Transparenz der Eigenkapitalbasis der Banken gewährleistet werden. Seit dem Jahr 2013 steigen die quantitativen Kapitalanforderungen stufenweise von heute 8 % auf bis zu 13 % in 2019. Die mindestens geforderte Quote soll 10,5 % betragen. Die zusätzlichen qualitativen Anforderungen sehen vor, dass das harte Kernkapital (Core Tier 1) von bislang 2 % auf 7 % der risikogewichteten Aktiva erhöht werden muss. Um die vorgegebenen 10,5 % zu erreichen, kann das weitere Kernkapital damit nur noch 1,5 % statt wie bisher 2 % betragen. Hinzu kommt das Ergänzungskapital mit nur noch 2 % an Stelle von bislang 4 %. In diesen aufsummierten 10,5 % Eigenkapital ist ein neuer Kapitalerhaltungspuffer (Capital Conservation Buffer) in Höhe von 2,5 % enthalten, den die Institute in guten Zeiten aufbauen sollen und der in hartem Kernkapital zu halten ist. Dieser Puffer kann zum Auffangen von Verlusten aus dem laufenden Geschäftsbetrieb teilweise oder vollständig abgeschmolzen werden. Die Eigenkapitalquote kann von 10,5 % um einen antizyklischen Kapitalpuffer (Countercyclical Capital Buffer) von maximal 2,5 % auf bis zu 13 % erhöht werden, sofern die Bankenaufsicht eine Phase von extremem und überzogenem Kreditwachstum erkennt. Durch die dadurch induzierte Erhöhung der Kreditkosten für Banken soll eine Überhitzung bei der Kreditvergabe verhindert werden. In der folgenden Abbildung wird der Eigenkapitalaufbau nach Basel II und Basel III grafisch gegenübergestellt.

Abbildung 1: Einführung neuer Mindestanforderungen und Aufbau der Kapitalpuffer

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Wie die Finanzkrise gezeigt hat, besteht ein besonders großes Ansteckungsrisiko auf die Realwirtschaft bei dem Ausfall großer, international aktiver Banken. Um dieses Risiko für die Volkswirtschaften zu verringern, werden von global und national systemrelevanten Banken nochmals Eigenkapitalzuschläge von 1 % bis 3 % verlangt. Diese Anforderungen an Menge und Güte des Eigenkapitals erhöhen die Kosten für die Kreditinstitute. Das vorzuhaltende Eigenkapital ist relativ teuer und steht bei einer Kreditvergabe nicht mehr anderen, möglicherweise lukrativeren Geschäften zur Verfügung.[8]

2.3. Verschuldungsquote (Leverage Ratio)

Ein mit Basel III neu eingeführtes Element ist die Verschuldungsquote (Leverage Ratio). Sie gilt pauschal für die Summen aller Aktiva einer Bank inklusive außerbilanzieller Positionen und unterscheidet nicht zwischen riskantem und weniger riskantem Geschäft. Das Verhältnis von Kernkapital zu Geschäftsvolumen soll mindestens 3 % betragen, das heißt die Summe der Aktiva zuzüglich der außerbilanziellen Positionen darf das 33-fache des Eigenkapitals nicht überschreiten. Zunächst wird sie nicht als festes Limit vorgegeben, sondern als Beobachtungskennziffer für die Bankenaufsicht eingeführt. Die endgültige Quote soll bis 2018 auf EU-Ebene festgelegt werden.[9]

2.4. Anforderungen an die Liquidität

Bankaufsichtliche Mindestliquiditätsvorschriften haben das Ziel, die jederzeit ausreichende Zahlungsbereitschaft der Banken sicherzustellen. Mit Basel III werden erstmalig international einheitliche Liquiditätsregeln eingeführt, mit denen die Abhängigkeit der Bankenrefinanzierung vom Interbankenmarkt verringert werden soll. Zukünftig sollen die Institute auch in Stresssituationen über ausreichend Liquidität verfügen, um ohne externe Refinanzierung über einen bestimmten Zeitraum zahlungsfähig zu sein. Dazu wurden, neben qualitativen Regeln, zwei Kennzahlen definiert. Nach einer Beobachtungsphase soll die kurzfristige Liquiditätsdeckungskennziffer Liquidity Coverage Ratio (LCR) in 2015 eingeführt werden. Demnach müssen die Institute jederzeit einen Bestand an hochliquiden Aktiva vorhalten, um selbstständig den innerhalb von 30 Tagen kumulierten Nettozahlungsverpflichtungen nachkommen zu können, die nach einem spezifizierten schweren Stressszenario eintreten könnten. In einer extremen Stresssituation sollen Banken also für die kommenden 30 Tage zahlungsfähig bleiben. Die längerfristige Finanzierungskennziffer Net Stable Funding Ratio (NSFR) soll in 2018 eingeführt werden und verfolgt das Ziel, dass für den Betrachtungszeitraum von mindestens einem Jahr die illiquiden Aktiva der Bank, zum Beispiel Unternehmenskredite, durch stabile Quellen refinanziert sind. Damit soll eine exzessive Fristentransformation, also zum Beispiel eine hohe Refinanzierung langfristiger Kredite über die Annahme kurzfristiger Kundeneinlagen, begrenzt werden. Durch die NSFR ist insbesondere das Geschäft der kleinen und mittleren Kreditinstitute betroffen, die einen hohen Anteil ihrer Erträge aus der Fristentransformation erwirtschaften. Um die Anforderung zu erfüllen, müssen die Banken entweder die Kreditlaufzeiten verringern oder längerfristige Refinanzierungen erhalten. Letzteres ist teuer und häufig gar nicht möglich.[10]

3. Die Kalkulation von Kreditpreisen

Der Kreditpreis setzt sich aus fünf Komponenten zusammen:

Abbildung 2: Kalkulationsbestandteile eines Kreditpreises

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Der in der Regel größte Anteil ergibt sich aus den Einstands- bzw. Refinanzierungskosten, also den Zinskosten eines Kredits, die beispielsweise nach der Marktzinsmethode als Opportunitätskosten ermittelt werden. Sie drücken die Kosten der strukturkongruenten Refinanzierung der Transaktion für die Bank aus. Einen weiteren Teil machen die Stückbetriebskosten, also die anteiligen Personal- und Sachkosten eines Kredits aus, die bei der Bearbeitung anfallen und auf der Basis der Standard-Einzelkostenrechnung zustande kommen. Es sind anteilige Overheadkosten zu berücksichtigen, die Betriebskosten darstellen, die nicht direkt zurechenbar sind. Dies resultiert daraus, dass sie in Kostenstellen entstehen, in denen keine standardisierbaren Leistungen erstellt werden und die auch nicht eindeutig dem Kunden- oder dem Nichtkundengeschäft zugeordnet werden können. Sie stehen mit der Leistungserstellung in keinem direkten Zusammenhang, müssen aber im Rahmen des Bankbetriebs durch die Marktbereiche erwirtschaftet und damit anteilig auf die Konditionen der einzelnen Bankdienstleistungen umgelegt werden. Typische Beispiele hierfür sind die Kosten des Vorstandsstabes, des Rechnungswesens oder der Verwaltung. Zudem werden auf der Grundlage historischer Ausfallwahrscheinlichkeiten Standardrisikokosten kalkuliert, die den erwarteten Verlust nach dem Versicherungsprinzip abdecken sollen. Sie spiegeln die statistisch erwarteten Verluste (expected loss) der Darlehensgewährung an den Darlehensnehmer einer bestimmten Risikokategorie wieder und werden daher auch als Risikoprämien bezeichnet. Als letzte Komponente beinhaltet der Kreditpreis eine Gewinnprämie, präziser einen Aufschlag für die Eigenkapitalkosten, der der Abdeckung unerwarteter Verluste dient. Er drückt die Renditeforderung für die zur Unterlegung des Aktivgeschäfts benötigten Eigenmittel aus und dient als Puffer für die unerwarteten Verluste (unexpected loss).[11]

3.1. Einfluss von Basel III auf die Kreditzinsen

Vor In-Kraft-Treten von Basel II forderten die Banken von allen Kreditnehmern unabhängig vom Risiko im Wesentlichen denselben Zinssatz. Mit der zunehmenden Kapitalmarktorientierung auch mittelgroßer Unternehmen und der notwendigen ratingorientierten Risikoeinschätzungen sind die Banken dazu übergegangen, die Standardrisikokosten eines Kredites stärker individuell auf Grundlage des Risikos eines Kreditnehmers zu kalkulieren. Da auch die Eigenkapitalkosten aufgrund der Bestimmungen von Basel II auf dem Risiko des Unternehmens aufbauen, ergibt sich eine Abhängigkeit der Kreditzinsen vom Ratingergebnis. Somit haben risikoreiche Kreditnehmer tendenziell einen höheren Zinssatz für Kredite zu entrichten, während demgegenüber für Unternehmen mit einem geringen Risiko der Zinssatz deutlich niedriger ausfällt. Umgerechnet bedeutet dies: Wenn ein Unternehmen, respektive der Kreditnehmer, durch ein externes Rating mit 20 % Ausfallrisiko klassifiziert wird, hat das kreditgebende Institut hierfür unter den derzeit geltenden Regeln von Basel II nur 1,6 % Eigenkapital und im Zuge der vollständigen Umsetzung von Basel III 2,6 % Eigenkapital zu hinterlegen. Findet eine Klassifikation bei 100 % statt, sind nach wie vor 8 % Eigenkapital und in Folge von Basel III maximal 13 % als Hinterlegung notwendig. Wird mit diesen Werten kalkuliert, so ergeben sich unter Berücksichtigung weiterer Annahmen bezüglich der Standardrisikokosten, der Eigenkapitalkosten und der Produktkosten, die unverändert auch nach Basel II so gelten, beim IRBA die in der folgenden Tabelle dargestellten theoretischen Zinssätze.[12]

[...]


[1] Vgl. Lessenich P., Basel III- Die neuen Eigenkapital und Liquiditätsregeln für Banken, Hamburg 2013, S. 11

[2] Gruppe der zwanzig wichtigsten Industrie- und Schwellenländer

[3] Vgl. Lessenich P., Basel III- Die neuen Eigenkapital und Liquiditätsregeln für Banken, Hamburg 2013, S. 12

[4] Vgl. Deutsche Bundesbank, Basel III- Leitfaden zu den neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln für Banken, S. 5

[5] Vgl. Die Familienunternehmer: Kreditvergabe der Banken, Sparkassen und genossenschaftlichen Kreditinstitute, http://www.familienunternehmer.eu/uploads/tx_wfmedienpr/gutachten_basel_III.pdf, S. 4 [Zugriff: 24.11.2014]

[6] Vgl. Bundesverband deutscher Banken, Basel III- Die Folgen für den Mittelstand, https://bankenverband.de/publikationen/ods/basel-iii-die-folgen-fuer-den-mittelstand, S. 5 [Zugriff: 24.11.2014]

[7] Vgl. BaFin, Basel III / CRD IV, http://www.bafin.de/DE/Internationales/Regelungsvorhaben/Basel_CRD/basel_crd_node.html, [Zugriff: 24.11.2014]

[8] Vgl. O. Everling, Basel III - Auswirkungen des neuen Bankenaufsichtsrechts auf den Mittelstand, Köln 2013, S. 16 ff.

[9] Vgl. O. Everling, Basel III - Auswirkungen des neuen Bankenaufsichtsrechts auf den Mittelstand, Köln 2013, S. 18

[10] Vgl. O. Everling, Basel III - Auswirkungen des neuen Bankenaufsichtsrechts auf den Mittelstand, Köln 2013, S. 19

[11] Vgl. Dr. Brost H./ Dr. Dahmen A./ Dr. Lippmann I., Corporate Banking, Frankfurt a. M. 2008, S. 210

[12] Vgl. Prof. Dr. Müller S./ Dr. Brackschulze K./ Prof. Dr. Mayer-Friedrich M. D., Finanzierung mittelständischer Unternehmen nach Basel III, München 2011, S. 17 f.

Ende der Leseprobe aus 16 Seiten

Details

Titel
Die Kalkulation von Kreditpreisen vor dem Hintergrund von Basel III
Hochschule
Frankfurt School of Finance & Management
Note
1,5
Autor
Jahr
2015
Seiten
16
Katalognummer
V292723
ISBN (eBook)
9783656898917
ISBN (Buch)
9783656898924
Dateigröße
857 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
kalkulation, kreditpreisen, hintergrund, basel
Arbeit zitieren
Daniel Hafner (Autor:in), 2015, Die Kalkulation von Kreditpreisen vor dem Hintergrund von Basel III, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/292723

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