Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
2 Begriffe
2.1 Nachhaltigkeit
2.2 Gerechtigkeit
2.3 Gerechtigkeitstheorien
2.4 Institutionelle Voraussetzungen für die Gerechtigkeit
2.5 Generationsgerechtigkeit
3 Generationen
3.1 Generationen
3.2 Generationsvertrag
4 Wohnbedürfnisse der älteren Generation
4.1 Privates Wohnen
4.2 Organisiertes Wohnen
4.3 Institutionalisiertes Wohnen
4.4 Gemeinschaftliches Wohnen
5 Partizipation und das Wohnen im Alter
6 Investitionen in Wohnformen für das Alter
7 Spannungsfelder zwischen Generationsgerechtigkeit und Wohnbedürfnissen der älteren Generation
8 Fazit
9 Literaturverzeichnis
10 Internetquellen
1 Einleitung
Das Alter wird heute von vielen Menschen als ein aktiver Lebensabschnitt betrachtet. Das gesellschaftliche und individuelle Potenzial des Alters zeigt auf, dass ältere Menschen mit ihrem Wissen, ihren reflektierenden Erfahrungen und Strategien des Handelns im Alltag die zukünftige Generation, Gesellschaft und Arbeitswelt positiv beeinflussen. Sie können somit etwas geben und leisten einen Beitrag für die Entwicklung der Gesellschaft. Die Sichtweise, das Alter als Belastung oder als Phase der Erkrankung und Verarmung zu betrachten, ist überholt. Die durchschnittliche Lebenserwartung eines Menschen steigt, dank der Forschungsfortschritte in Medizin, Pflege und Technik, an. Selbstbestimmung, Kreativität und verschiedene Lebensstile prägen das heutige Altersbild. Erst zu einem späteren Zeitpunkt zeigt sich, je nach Lebensschicksal, die Fragilität. Diese neugewonnene Flexibilität der älteren Generation äussert sich auch in ihren Wohnbedürfnissen. [1]
Die Diskussion, dass die Überalterung der Gesellschaft die Jüngeren benachteiligt, ist jedoch aktueller denn je. Steigende Bedürfnisse und Anforderungen an die junge Generation bringen den Generationsvertrag und die Generationsgerechtigkeit in die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Diskussionen ein. Die Frage der langfristigen Finanzierbarkeit der verschiedenen (Generationen-) Ansprüche wirft neue Fragen auf.
Investitionen in Projekte, wie das Wohnen im Alter und die Quartierentwicklung erzeugen, aus der Perspektive der Generationsgerechtigkeit und des Generationsvertrages, die Fragestellung, ob eine nachhaltige Entwicklung für die künftigen Generationen gewährleistet ist.
Das Ziel der vorliegenden Arbeit[2] ist die Auseinandersetzung mit der Frage der Generationsgerechtigkeit. Zentral sind dabei die Forschungsfragen:
Was bedeutet die Generationsgerechtigkeit für die ältere Generation im Zusammenhang mit Nachhaltiger Entwicklung?
Welche Spannungsfelder ergeben sich aus der Generationsgerechtigkeit und den Wohnbedürfnissen der älteren Generation?
Es wird eine deskriptive, reflektierende Vorgehensweise gewählt. Hierzu wird die wissenschaftliche Fachliteratur verwendet. Die Leistungskontrolle ist als eine Analyse und kritische Reflexion der Zusammenhänge zwischen den Grundlagen einer Nachhaltigen Entwicklung und dem Thema des Berufsfeldes „Altersarbeit“ zu sehen.
Der Arbeit liegen die folgenden in Kapitel 2 zu definierenden Begriffe zugrunde:
Nachhaltige Entwicklung
Generationsvertrag
Gerechtigkeit, Generationsgerechtigkeit, Gerechtigkeitstheorien und die Partizipation
Anschliessend wird in den Kapiteln 2 bis 6 der Bezug zur Generationsgerechtigkeit und der „Nachhaltigen Entwicklung“ dargelegt, auf die Wohnbedürfnisse der älteren Generation, die Frage der Partizipation, das Wohnen im Alter sowie auf die Investitionsmöglichkeiten in Wohnformen für das Alter eingegangen. Als konkretes Anwendungsbeispiel werden die Wohnbedürfnisse der älteren Generation und die sich daraus ergebenden Spannungsfelder in Kapitel 7 analysiert. Die Arbeit schliesst mit einem Fazit (Kapitel 8), das die Ergebnisse zusammenfasst, die Forschungsfragen „Was bedeutet die Generationsgerechtigkeit für die ältere Generation im Zusammenhang mit Nachhaltiger Entwicklung? Welche Spannungsfelder ergeben sich aus der Generationsgerechtigkeit und den Wohnbedürfnissen der älteren Generation?“ beantwortet und perspektivische Anregungen für die weitere Forschungsarbeit im Rahmen dieser Thematik unterbreitet.
2 Begriffe
Nachstehend wird auf die Begriffe der Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit, Gerechtigkeitstheorien eingegangen, und es werden die institutionellen Voraussetzungen für die Gerechtigkeit und die Generationsgerechtigkeit erläutert.
2.1 Nachhaltigkeit
Die Definition nach der World Commission on Environment and Development bezeichnet eine Entwicklung als nachhaltig, wenn sie die Bedürfnisse der heutigen Generation befriedigt, und zwar so, dass nicht riskiert wird, dass zukünftige Generationen die eigenen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen können.[3] Das Drei-Säulen-Modell der Nachhaltigen Entwicklung (Oekonomie, Oekologie und Soziales) geht davon aus, dass die Nachhaltige Entwicklung nur durch das gleichzeitige, aber auch gleichberechtigte Umsetzen von umweltbezogenen, sozialen und wirtschaftlichen Zielen erreicht werden kann. Die drei Aspekte bedingen sich dabei gegenseitig. Damit können die ökologischen, ökonomischen und sozialen Leistungsfähigkeiten einer Gesellschaft sichergestellt und auch verbessert werden.[4] Auch soll die Nachhaltigkeit die Grundbedürfnisse der Menschen in Gegenwart und Zukunft befriedigen und ihnen ein gutes Leben gewährleisten.[5]
Auf die Zieldimension „gesellschaftliche Solidarität“ ist die Entwicklung nachhaltig, wenn die Entwicklung und das Leben des Menschen in Wohlbefinden und Solidarität ermöglicht werden, das heisst:
Gesundheit und Sicherheit der Menschen schützen und fördern
Bildung und Entwicklung wie Identität gewährleisten
Solidarität innerhalb der und zwischen den Generationen sowie global fördern
Kultur und Sozialkapital für alle gewährleisten.[6]
2.2 Gerechtigkeit
Gerechtigkeit ist ein normativer Begriff. Es wird gefordert, ungerechte Zustände in gerechte zu verwandeln. Gerechtigkeit als Sittlichkeitsgebot trägt einen Teil der Verantwortung, dass gerechte Verhältnisse hergestellt werden. Der Begriff wird in verschiedenen Zusammenhängen verwendet (menschliche Handlungen und ihre Ergebnisse, Urteile über Handlungen, soziale Regeln, Einstellungen, Beziehungen zwischen Personen und Gesellschaft). Verschiedene Gerechtigkeitskonzepte sind für das menschliche Leben bedeutsam.[7]
Es wird zwischen der personalen Gerechtigkeit und der politischen Gerechtigkeit unterschieden. Die politische Gerechtigkeit umfasst zwei Gerechtigkeitsbegriffe wie die Gerechtigkeit sozialer Institutionen (Wirtschaft, Familie, Systeme der Bildung u. a.) und die Gerechtigkeit, die Staat, Recht und Politik sowie deren Organisation und deren Zugang dazu betrifft. Die personale Gerechtigkeit betrifft Charaktermerkmale von Personen wie auch Gruppen und damit verbunden ihre Handlungen, Urteile und Wertungen.[8]
2.3 Gerechtigkeitstheorien
Gerechtigkeitstheorien zeigen auf, was Gerechtigkeit bedeutet, wie sie begründet werden kann und in einer gesellschaftlichen Ordnung wirksam werden soll. Philosophie, Soziologie und Volkwirtschaftslehre befassen sich mit der Frage der Gerechtigkeit.[9]
In der Neuzeit ist die Vorstellung der gottgegebenen Gerechtigkeitsordnung, dem Prinzip von Thomas Hobbes gewichen, der Gerechtigkeit als notwendiges Prinzip aus der Natur des Menschen sieht. Hobbes Vertrag ist ein Modell einer rationalen Zweckgemeinschaft. Die aggressive Natur des Menschen soll gebändigt werden. John Locke sieht ein gottgegebenes Naturrecht, in dem der Mensch frei ist und das Recht hat, Eigentum zu bilden. Bei Jean Jaques Rousseau hat der Staat eine Schutzfunktion wahrzunehmen. Er dient der Verhinderung von Ungerechtigkeiten. Zu diesem Zweck darf auch Gewalt angewendet werden. Der Gesellschaftsvertrag wird bei Rosseau mit einem Staat abgeschlossen, der den Gemeinwillen (volonté générale) verkörpert. David Hume und Immanuel Kant verweisen auf die Unmöglichkeit der Verknüpfung von Sein und Sollen. Kant entwickelte die Idee des Vernunftrechts. Es basiert auf der Überlegung, dass die Handlungen von Menschen durch die Vernunft bestimmt werden. Der Mensch ist frei und autonom. Er muss die Persönlichkeit und die Würde der anderen achten (kategorischer Rechtsimperativ).[10]
Der Utilitarismus als ethisches Prinzip sieht die allgemeine Wohlfahrt (den gesamtwirtschaftlichen Nutzen) als Mittelpunkt der Werte. Gerechtigkeit wird auf die Ebene von Rahmenbedingungen gewiesen. Das Kriterium des Utilitarismus ist das Nützlichkeitsprinzip. Nach diesem Prinzip soll diejenige Handlung gewählt werden, die den grössten Nutzen zur Folge hat. Das Glück, das diesem Handeln entspringt, soll nicht nur dem Handelnden zugutekommen, sondern allen, die von diesem Handeln betroffen sind. Alle gesetzlichen Regelungen sollen nach diesem Prinzip verfasst werden. Das Interesse des Einzelnen, aber auch diejenigen der anderen sollen berücksichtigt werden.[11]
Die Theorie der Gerechtigkeit nach John Rawls stellt eine Vertragstheorie dar, die in ihren Grundgedanken an Locke und Kant anknüpft. Rawls Theorie bezieht jedoch die Frage der sozialen Gerechtigkeit mit ein. Die Gesellschaft hat nach ihm die Grundfunktion der Förderung der Interessenharmonie und Konfliktbewältigung. Damit dies erfolgen kann, ist die Gerechtigkeit notwendig. Er nennt als Beispiele sowohl die Gedanken- und Gewissenfreiheit als auch die Verfassung. Nach Rawls berücksichtigt der Utilitarismus die Verschiedenartigkeit der Menschen nicht. Rawls ist der Meinung, dass die Gesellschaft ein Koordinationssystem ist. Der Einzelne, der daran teilnimmt, kann einen möglichst grossen Vorteil haben. Freie und vernünftige Menschen treten einem solchen System bei, wenn die Prinzipien der Gerechtigkeit in einer Ausgangssituation der Gleichheit festgelegt werden. Rawls stellt seine Theorie durch eine fiktive Ausgangssituation, den Urzustand, dar. Dieser enthält die Elemente der Gleichheit, Verbindlichkeit und den „Schleier des Nichtwissens“ (Zustand der Menschen in einer fiktiven Entscheidungssituation), der Neutralität sowie der Anerkennung vor gesellschaftlichen Gütern. Sind diese Grundbedingungen gegeben, können die Beteiligten sich auf zwei Grundprinzipien einigen. Erstens hat jede Person das gleiche Recht auf die Grundfreiheiten, das mit demselben System von Freiheiten für alle vereinbar ist. Des Weiteren sind soziale und ökonomische Ungleichheiten zugelassen, wenn sie mit Positionen und Ämtern verbunden sind, die mit einer fairen „Chancengleichheit“ allen zur Verfügung stehen. Sie führen zu einem grösseren zu erwartenden Vorteil für die am wenigsten Begünstigten. Rawls Gerechtigkeitskonzept hat die Freiheit und Gleichheit aller Beteiligten in einer Gesellschaft als Leitbild.[12]
2.4 Institutionelle Voraussetzungen für die Gerechtigkeit
Nach Rawl müssen die Gerechtigkeitsgrundsätze ausgearbeitet werden, und zwar hinter dem Schleier des Nichtwissens. Sie sollen für alle Mitglieder der Gesellschaft und für die folgenden Generationen fair sein. Alle Individuen haben gleiche Rechte, Pflichten und Freiheiten. Was unvermeidbar ungerecht ist, muss so gut wie möglich ausgeglichen werden. Die Chancengleichheit soll als Prinzip vorherrschen. Ist sie nicht vorhanden, so soll sie durch das Umverteilen oder auch die Bevorzugung der Benachteiligten hergestellt werden. Ein Mitglied einer gerechten Gesellschaft hat die Pflicht, sich gerecht zu verhalten. Er soll sich den Regeln von Institutionen unterwerfen, wenn es deren Vorteile freiwillig angenommen hat. Die Institutionen müssen aber gerecht sein. Der Grundsatz der Fairness bezeichnet die gerechte Gesellschaft als einen Mechanismus des Geben und Nehmens.[13]
2.5 Generationsgerechtigkeit
Mit dem Begriff „Generationsgerechtigkeit“ werden die ungleichen Lebensbedingungen der Generationen untereinander angesprochen. Themenfelder sind politische, soziale und ökologische Inhalte. Hauptursache der Generationsgerechtigkeit ist die demografische Entwicklung. Die Zahl der älteren Menschen steigt, während die Kinderzahl der Familien abnehmend verläuft. Die Sozialsysteme, die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und auch die Berufliche Vorsorge (BVG) sind in ihrem Fortbestand bedroht. Die Generationsgerechtigkeit ist bedeutsam für die Nachhaltigkeitsstrategien. Sie hat das Ziel, das wirtschaftliche, soziale wie auch ökologische Gleichgewicht für die zukünftigen Generationen zu bewahren.[14] Die Generationsgerechtigkeit kann auch wie folgt definiert werden: Es geht nicht nur um eine Nichtschlechterstellung der künftigen Generation, sondern auch um eine Besserstellung. Die bisherigen Generationen haben Wachstum und zunehmenden Wohlstand erfahren. Sie sollten auch darum besorgt sein, dies auch für zukünftige Generationen zu gewährleisten.[15]
Nachhaltige Entwicklung impliziert gemäss der Schweizer Position zur Agenda für eine Nachhaltige Entwicklung, dass die Generationsgerechtigkeit, im Sinne der gegenwärtigen politischen, ökonomischen Aktivitäten, zukünftigen Generationen erlauben soll, gut ausgebildet, gesund und sicher vor Gewalt und Ausgrenzung in einer sicheren Umwelt aufwachsen zu können.[16] Im Bericht über die Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz ist aufgeführt, dass es bedeutsam ist, dass jedes Mitglied der Gesellschaft das Recht auf ein menschenwürdiges Leben hat. Dies beinhaltet die freie Entfaltung der Persönlichkeit, Demokratie, Rechtssicherheit sowie kulturelle Vielfalt. Jedoch werden auch die Grenzen aufgeführt. Die individuellen Entwicklungsmöglichkeiten stossen an Grenzen, wenn gleichzeitig die Menschenwürde anderer Individuen sowie künftiger Generationen eingeschränkt wird.[17] Der fiktive Vertrag zwischen den Generationen ist zu überdenken.
3 Generationen
Nachstehend wird der Begriff „Generationen“ beschrieben sowie der Generationsvertrag erläutert.
3.1 Generationen
Die erste Möglichkeit der Definition ist die „enge Definition“: Diese betrachtet die heute lebenden jungen und alten Menschen. Die „weite Definition“ bezieht in der Betrachtung auch die zukünftig Lebenden ein. Die „soziale Generation“ basiert auf den prägenden Erfahrungen der Generation „Praktikum“, 68er-Generation, Baby-Boomer-Generation u. a. m.[18]
3.2 Generationsvertrag
Der Generationsvertrag ist ein fiktiver Vertrag zwischen Alt und Jung mit solidarischem Charakter. Auf staatlicher und privater Ebene bewirkt er den Transfer zwischen der jungen und alten Generation. Er kann dann als gerecht betrachtet werden, wenn die Chancen und die Bedürfnisbefriedigung der künftigen Generation gleich derjenigen der heutigen ist. Die Verantwortung gegenüber der zukünftigen Generation ist in der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft aufgeführt. Somit wird die gesellschaftliche Bedeutung der Thematik unterstrichen. Der demografische Wandel ist eine grosse Herausforderung für den Gesellschaftsvertrag. Die Jungen werden zunehmend stärker belastet, und zwar sowohl in den Bereichen der Sozialversicherungen als auch bei anderen Investitionen für das Gemeinwohl. Damit die erwünschte Generationsgerechtigkeit gewahrt werden kann, sind Reformmassnahmen zu planen.[19] – Bei Investitionen sind auch die Wohnbedürfnisse der älteren Generation zu beachten und zu hinterfragen, ob sie die Möglichkeit künftiger Generationen gefährden.
4 Wohnbedürfnisse der älteren Generation
In den vergangenen Jahren sind in der Gesellschaft die Anforderungen und die Ansprüche, die in der heutigen Gesellschaft von den Biografien der älteren Generation geprägt sind, gestiegen. Der alte Mensch möchte solange wie möglich seine Selbstständigkeit und Mitbestimmung aufrecht erhalten. Bei Investitionen in Wohnformen im Alter gilt es die Folgewirkungen zu beachten. Der ältere Mensch soll sich bewusst sein, dass er ein Teil der Generationsfolge ist. Innerhalb dieser Kette ist die Verantwortung wahrzunehmen und zu übernehmen. Er soll sensibilisiert werden, Rechte und Bedürfnisse nachfolgender Generationen zu beachten und diese auch bei seinen Investitionsentscheidungen einbeziehen. Bei den Wohnformen im Alter stehen die Fragen nach Sicherheit und Autonomie im Vordergrund. Die funktionalen Anforderungen an das Wohnen im Alter sind nicht dieselben wie in den anderen Lebensphasen. Ist die vorhandene Wohnform nicht entsprechend eingerichtet, ist ein Umzug anzugehen, damit die Lebensqualität gewährleistet sein kann. Der Umzug ist für den Betroffenen ein einschneidender Lebensabschnitt, auch wenn er im selben Quartier oder in der selben Region erfolgt. Es ist ein Abschiedsprozess von seiner bisherigen Wohnbiografie. Die Grundbedürfnisse Sicherheit und Autonomie werden in der Age-Wohnmatrix anhand der folgenden drei Wohnformen abgebildet: Privater Wohnraum, Organisiertes Wohnen, Institutionalisiertes Wohnen.[20]
[...]
[1] Bericht des Bundesrates, Strategie für eine schweizerische Alterspolitik, (2007), S. 1 f
[2] Zur besseren Leserlichkeit wird in dieser Arbeit die männliche Form verwendet. Dabei soll es sich nicht um eine Diskriminierung des weiblichen Geschlechts handeln. Die männliche Form schliesst jedoch die weibliche Form stets ein.
[3] United Nations, Report of the World Commission on Environment and Development: Our Common Future (1987), S. 43
[4] Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages: Nachhaltigkeit, der aktuelle Begriff 06/2004, 06.04.2004
[5] Di Giulio, Die Idee der Nachhaltigkeit im Verständnis der Vereinten Nationen. Anspruch, Bedeutung und Schwierigkeiten (2004), S. 308
[6] Bericht des Schweizerischen Bundesrates (2002),Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002, S. 10 f
[7] Books LCC, Rechtsphilosophie (2011), S. 84 f
[8] Bevc, Politische Theorie (2007), S. 16 ff
[9] Books LCC, Rechtsphilosophie (2011), S. 98
[10] Books LCC, Rechtsphilosophie (2011), S. 104-107
[11] Bevc, Politische Theorie (2007), S. 22-23
[12] Books LLC , Rechtsphilosophie (2011), S. 108-111
[13] Bevc, Politische Theorie (2007), S. 29-31
[14] Meyer, Historische Gerechtigkeit (2005), S. 40
[15] Tremmel, Handbuch der Generationsgerechtigkeit (2003), S. 34
[16] Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA, Schweizer Position zur Agenda für eine Nachhaltige Entwicklung post-2015, S. 7
[17] Montmollin/Altwegg/Meier/Roth/Scheller, Nachhaltige Entwicklung in der Schweiz, Indikatoren und Kommentare (2003), S. 9 ff
[18] Eling¸Der Generationsvertrag in Gefahr: Eine Analyse der Transfers von Jung nach Alt in der Schweiz (2012), S. 10, Tremmel, Generationsgerechtigkeit – Versuch einer Definition, in: Handbuch der Generationsgerechtigkeit, S. 27-80
[19] Ebd., S. 5 ff
[20] Jann, Age-Wohnmatrix (2013), S. 1-4