Eine GmbH ist nach dem Privatrecht eine juristische Person und besitzt eigene Rechtsfähigkeit und ist Träger von Rechten und Pflichten. Die GmbH ist eine Vermögensmasse mit gesetzlich anerkannter rechtlicher Selbstständigkeit, dabei ist sie keine natürliche Person. Die Verleihung der Rechtsfähigkeit ist nicht Ausdruck der natürlichen Würde, sondern unter dem Gesichtspunkt der Zweckmäßigkeit und Einfachheit des Rechtsverkehrs zu sehen. Sie kann jedoch in dieser Form nicht selbstständig handeln und benötigt so verschiedene Organe zur Handlungsfähigkeit.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Problemstellung
- Vorgehensweise und Zielsetzung
- Die Gesellschafterversammlung
- Bedeutung und Kompetenz
- Zuständigkeitsbereich
- Einberufung und Durchführung der Versammlung
- Gesellschafterbeschlüsse
- Die Geschäftsführung
- Kompetenzen und Zuständigkeit
- Vertretungsmacht
- Bestellung des Geschäftsführers
- Haftung
- Der Aufsichtsrat
- Gesetzliche Regelung
- Zusammensetzung
- Aufgabenkreis
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit den Organen der GmbH und deren rechtlichen Rahmenbedingungen. Sie soll einen strukturierten Einblick in die Handlungsfähigkeit der GmbH und die Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Organen liefern.
- Die Bedeutung und Kompetenz der Gesellschafterversammlung als oberstes Organ der GmbH
- Die Aufgaben und die Zuständigkeit der Geschäftsführung
- Die rechtliche Regelung und die Aufgaben des Aufsichtsrats
- Die Abhängigkeiten und Weisungsbefugnisse der Organe untereinander
- Die rechtliche Situation der GmbH im Kontext ihrer Organe
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel behandelt die Einführung in das Thema und die Problemstellung. Es geht um die Rechtsfähigkeit der GmbH und die Notwendigkeit von Organen für deren Handlungsfähigkeit. Im zweiten Kapitel wird die Gesellschafterversammlung als oberstes Organ der GmbH vorgestellt. Es werden die Bedeutung und Kompetenz der Versammlung sowie deren Zuständigkeitsbereich erläutert. Das dritte Kapitel behandelt die Geschäftsführung, ihre Kompetenzen, die Vertretungsmacht, die Bestellung des Geschäftsführers und die Haftung. Das vierte Kapitel beleuchtet den Aufsichtsrat, die gesetzliche Regelung, die Zusammensetzung und die Aufgaben.
Schlüsselwörter
GmbH, Gesellschafterversammlung, Geschäftsführung, Aufsichtsrat, Rechtsfähigkeit, Handlungsfähigkeit, Kompetenz, Zuständigkeit, Vertretungsmacht, Haftung, gesetzliche Regelung, Satzung.
Häufig gestellte Fragen
Welche Organe hat eine GmbH?
Die wesentlichen Organe einer GmbH sind die Gesellschafterversammlung, die Geschäftsführung und – unter bestimmten Bedingungen – der Aufsichtsrat.
Was ist die Aufgabe der Gesellschafterversammlung?
Sie ist das oberste Willensbildungsorgan, zuständig für grundlegende Entscheidungen wie Satzungsänderungen, Gewinnverwendung oder die Bestellung von Geschäftsführern.
Welche Befugnisse hat der Geschäftsführer einer GmbH?
Der Geschäftsführer leitet das Unternehmen operativ und vertritt die GmbH nach außen. Er ist gegenüber der Gesellschafterversammlung weisungsgebunden.
Wann benötigt eine GmbH einen Aufsichtsrat?
Ein Aufsichtsrat kann freiwillig per Satzung eingerichtet werden oder ist ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl aufgrund gesetzlicher Mitbestimmungsregeln zwingend vorgeschrieben.
Was bedeutet "Rechtsfähigkeit" bei einer GmbH?
Die GmbH ist eine juristische Person. Sie kann selbst Rechte erwerben, Verpflichtungen eingehen und vor Gericht klagen oder verklagt werden.
- Citation du texte
- Julia Misoch (Auteur), 2009, Die Organe der GmbH, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/293125