Die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland besteht aus den gesetzlichen Krankenkassen. Aufgaben der Krankenversicherung sind unter anderen die Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des Gesundheitszustandes. Über 70 Millionen Menschen sind dort versichert, das entspricht einem Anteil von 90 % der Bevölkerung. Der gesetzlich versicherte Personenkreis wird in drei Gruppen unterschieden, die in Kapitel 2 näher beschrieben werden. Die Versicherten zahlen jeden Monat Beiträge an die Krankenkassen, welche wiederrum Verträge mit den Leistungserbringern schließen. Die Leistungserbringer verpflichten sich, die Versicherten im Bedarfsfall zu behandeln und die Krankenkassen, die erbrachten Leistungen finanziell zu übernehmen. Dabei kann es allerdings Einschränkungen geben. Neben den Behandlungen im Inland können auch Behandlungen im Ausland für in Deutschland Versicherte in Anspruch genommen werden. Zur Komplexitätsreduktion behandelt diese Seminararbeit ausschließlich die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz. Die zuvor genannten Einschränkungen sind hier besonders zu beachten. Kapitel 3 zeigt auf, welche Voraussetzungen für eine Übernahme der Kosten der erbrachten Leistungen im Ausland gegeben sein müssen. Dabei werden verschiedene Gründe für den Aufenthalt der Versicherten im jeweiligen Land berücksichtigt. Das Gesundheitssystem verändert sich stetig, auch auf internationaler Ebene gibt es fortlaufend Weiterentwicklungen. Kapitel 4 geht auf die Akteure des Gesundheitswesens ein, beschreibt gesetzliche Vorgaben, erklärt die die Abrechnung betreffende Kostenerstattung und beschäftigt sich mit neueren Entwicklungen in der länderübergreifenden Gesundheitspolitik. Auch wird auf die Besonderheiten in den Niederlanden eingegangen.
Ziel der Arbeit ist es herauszuarbeiten, wie die länderübergreifende Kommunikation des Gesundheitssystems funktioniert und wie groß die Barrieren für die Versicherten sind. Es werden ausschließlich gesetzlich versicherte Personen berücksichtigt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung
3 Ansprüche der unterschiedlichen Versichertengruppen auf medizinische Leistungen im Ausland
3.1 Europäische Krankenversicherungskarte/Auslandskrankenschein
3.2 In Deutschland lebende und arbeitende Versicherte
3.2.1 Aufenthalt außerhalb Deutschlands
3.2.2 Geplante Behandlung im Ausland
3.2.3 Vorübergehende Erwerbstätigkeit im Ausland
3.3 Im Ausland lebende Rentner
3.4 Studierende
3.5 Grenzgänger
4 Rechtliche Regelungen zur Abrechnung medizinischer Leistungen
4.1 Entscheidungsebenen innerhalb der EU
4.2 Allgemeine Vorschriften und Abrechnungsmodalitäten
4.3 Niederländisches Recht
5 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert die komplexen rechtlichen Rahmenbedingungen und Abrechnungsmodalitäten für gesetzlich Krankenversicherte, die medizinische Leistungen in EU-Mitgliedsstaaten, insbesondere in den Niederlanden, in Anspruch nehmen. Ziel ist es, die länderübergreifende Kommunikation im Gesundheitssystem zu beleuchten und Barrieren für Versicherte aufzuzeigen.
- Grundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung und Versichertengruppen
- Leistungsansprüche im europäischen Ausland (EHIC/Auslandskrankenschein)
- Spezifische Regelungen für verschiedene Personengruppen (Rentner, Studierende, Grenzgänger)
- Rechtliche Abrechnungsgrundlagen und Entscheidungsebenen innerhalb der EU
- Besonderheiten des niederländischen Gesundheitssystems und der Kostenerstattung
Auszug aus dem Buch
3.2.1 Aufenthalt außerhalb Deutschlands
In welchem Umfang die Kasse medizinische Leistungen während eines Urlaubs des Versicherten übernimmt, ist der Internetseite der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland (DVKA) zu entnehmen. Die EG-Verordnung 883/04 besagt, dass „ein Versicherter und seine Familienangehörigen, die sich in einem anderen als dem zuständigen Mitgliedsstaat aufhalten, Anspruch auf Sachleistungen [haben], die sich während ihres Aufenthalts als medizinisch notwendig erweisen, wobei die Art der Leistung und die voraussichtliche Dauer des Aufenthalts zu berücksichtigen sind. Diese Leistungen werden vom Träger des Aufenthaltsorts nach den für ihn geltenden Rechtsvorschriften für Rechnung des zuständigen Trägers erbracht, als ob die betreffende Person nach diesen Rechtsvorschriften versichert wäre.“ Der Umfang der übernommenen Leistungen der Krankenversicherung kann somit sehr unterschiedlich sein. Das Bundesministerium erklärt innerhalb der Patientenmobilitätsrichtlinie, dass grundsätzlich Kosten nur bis zu der Höhe übernommen werden, die eine entsprechende Behandlung in Deutschland gekostet hätte. Außerdem gibt es Weiteres zu beachten. Laut der Betriebskrankenkasse Deutsche Bank AG ist es möglich, dass ein Versicherter die gesamten Kosten zunächst vorstrecken muss. Dabei ist es möglich, dass auch nur ein Teil der Kosten erstattet wird. Für Medikamente sind teilweise höhere Zuzahlungen zu leisten als in Deutschland.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland ein und definiert den Fokus der Arbeit auf die EU-Mitgliedsstaaten und die Bedingungen für Kostenerstattungen bei Auslandsbehandlungen.
2 Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung: Dieses Kapitel differenziert zwischen Pflichtversicherten, freiwillig Versicherten und mitversicherten Familienangehörigen und erläutert die jeweiligen Voraussetzungen für den Versicherungsschutz.
3 Ansprüche der unterschiedlichen Versichertengruppen auf medizinische Leistungen im Ausland: Hier werden die spezifischen Ansprüche und notwendigen Nachweise für diverse Gruppen wie Urlauber, Rentner, Studierende und Grenzgänger bei medizinischer Inanspruchnahme im Ausland dargelegt.
4 Rechtliche Regelungen zur Abrechnung medizinischer Leistungen: Dieses Kapitel analysiert das europäische Mehrebenensystem, die maßgeblichen EU-Verordnungen für die Abrechnung und die spezifischen Prozeduren bei einer Behandlung in den Niederlanden.
5 Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass die Inanspruchnahme medizinischer Leistungen im Ausland möglich ist, jedoch durch unterschiedliche Regelungen und die Notwendigkeit korrekter Anspruchsnachweise komplex bleibt.
Schlüsselwörter
Gesetzliche Krankenversicherung, GKV, Auslandsbehandlung, Europäische Krankenversicherungskarte, EHIC, Kostenerstattung, Patientenmobilitätsrichtlinie, EG-Verordnung 883/04, DVKA, Grenzgänger, Sachleistungen, Leistungserbringer, Niederlande, Abrechnungsmodalitäten, Sozialgesetzbuch V
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit bietet einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen und Abrechnungswege, wenn in Deutschland gesetzlich versicherte Personen medizinische Leistungen in einem anderen EU-Staat in Anspruch nehmen.
Welches sind die zentralen Themenfelder?
Die zentralen Themen umfassen die verschiedenen Versichertengruppen, die Verwendung der EHIC, die Abrechnung nach EU-Verordnungen und die spezifische Situation in den Niederlanden.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist herauszuarbeiten, wie die länderübergreifende Kommunikation des Gesundheitssystems funktioniert und welche Barrieren für die Versicherten bei der Kostenerstattung bestehen.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literatur- und Dokumentenanalyse, insbesondere unter Heranziehung von SGB-V-Vorgaben, EU-Verordnungen und Informationsmaterial der DVKA.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Im Hauptteil werden die Ansprüche verschiedener Versichertengruppen sowie die rechtlichen Grundlagen für die Abrechnung medizinischer Leistungen in der EU detailliert analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind GKV, Auslandsbehandlung, Kostenerstattung, Patientenmobilitätsrichtlinie, EHIC und Grenzgänger.
Wie unterscheiden sich die Abrechnungsoptionen für Versicherte seit Oktober 2013?
Seit Oktober 2013 besteht ein Wahlrecht: Versicherte können entweder die Kosten vorstrecken und nach deutschem Recht erstatten lassen oder gegen Vorlage der EHIC medizinische Behandlungen als Sachleistung im Behandlungsstaat in Anspruch nehmen.
Welche Besonderheiten gelten für die Abrechnung in den Niederlanden?
Die Niederlande nutzen die Erstattung von Sachleistungen auf der Grundlage von Pauschalbeträgen; zudem gibt es spezifische Regelungen für Zuzahlungen bei Zahnärzten und Medikamenten.
- Quote paper
- Julia Bovensiepen (Author), 2014, Überblick über die rechtlichen Regelungen im Ausland erbrachter medizinischer Leistungen am Beispiel der Niederlande, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/293181