Die Möglichkeit der Klage wegen Falschberatung von Anlegern gegen Banken


Hausarbeit (Hauptseminar), 2011

19 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung
1.1 Problemstellung
1.2 Ziel und Aufbau der Arbeit

2 Grundlagen
2.1 Typische Anlageformen und ihre Besonderheiten
2.2 Die Stellung der Bank im Kapitalanlagevertrieb
2.3 Begriff der Anlageberatung

3 Der Pflichtenumfang der Bank in der Anlageberatung
3.1 Der Beratungsvertrag
3.2 Grundsatz der anleger- und anlagegerechten Beratung
3.3 Der allgemeine Pflichtenumfang des Finanzdienstleisters nach § 31 I WpHG
3.4 Erkundigungspflicht
3.5 Informationspflicht
3.6 Spezielle Aufklärungs- und Beratungspflichten

4 Haftungsgrundlagen bei fehlerhaften Anlageberatung
4.1 Anspruchsgrundlagen
4.1.1 Vertragliche Haftung
4.1.2 Haftung aus culpa in contrahendo bei fehlerhaften Aufklärung
4.1.3 Deliktische Haftung
4.2 Haftungsvoraussetzungen
4.2.1 Verschulden
4.2.1.1 Verschulden des Beraters
4.2.1.2 Mitverschulden des Anlegers
4.2.2 Beginn und Dauer der Haftung
4.2.3 Schaden
4.2.4 Kausalität
4.3 Darlegungs- und Beweislast
4.4 Verjährung der Haftungsansprüche

5 Schlussfolgerung

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

1.1 Problemstellung

Bank- und kapitalmarktrechtliche Fragen sind sowohl für die Öffentlichkeit, als auch für die Gesetzgebung von besonderem Interesse. Zahlreiche Medienberichte in den letzten Jahrzehnten informieren über das Thema Anlagebetrug und die dadurch ver- ursachten Schäden. Im Mittelpunkt der Diskussion stehen die mehr schlecht, als recht beratenen Bankkunden, Versicherungsunternehmen oder anderen Finanz- dienstleister und die daraus resultierenden Rechtsfolgen. Insbesondere nach dem Ausbruch der Finanzmarktkrise hat die Zahl der betrogenen Anleger im Zusammen- hang mit Beteiligungen und Anlagen stark zugenommen. Fachleute schätzen die für die Anleger entstandenen Schäden infolge einer Falschberatung oder eines Anlage- betrugs auf mehrere Milliarden Euro pro Jahr.

Die starke Kapitalnachfrage und die sich damit ständig ändernden Kundenbedürfnis- se haben die Stellung der Bank im Kapitalanlagevertrieb gestärkt. Zahlreiche Sparer, private und institutionelle Anleger verlassen sich aufgrund mangelnder Geldanlage- kenntnisse immer mehr auf die Arbeit fachkundiger Berater, wenn es sich um Finanz- fragen handelt. Die Kreditinstitute liefern Informationen über die verschiedenen Geld- und Kapitalanlagemöglichkeiten und unterstützen die Kundenentscheidungen im Rahmen des Anlagegeschäfts. Mit der Entwicklung von neuen hochkomplexen und oft wenig transparenten Anlageformen steigt das Beratungsbedürfnis der Investoren. Aus diesem Grund hat sich die Anlageberatung zu einem selbständigen Dienstleis- tungsgeschäft der Kreditinstitute entwickelt. In der Regel kann der durchschnittliche Anleger aufgrund eines fehlenden Basiswissens nicht einschätzen, ob eine Anlage- beratung den wirtschaftlichen und juristischen Anforderungen entspricht. Dies führt oft dazu, dass die Bank ihr Spezialwissen auf Kosten der Anleger ausnutzt und somit enorme Gewinne realisiert, während die Anlagen der Investoren einem hohen Risiko ausgesetzt sind.

1.2 Ziel und Aufbau der Arbeit

Das Hauptziel der vorliegenden Arbeit besteht darin, die Möglichkeit von Anlegern, Banken wegen der Verletzung von Aufklärungs- und Beratungspflichten zu verkla- gen, darzustellen. Dazu werden zunächst die typischen Anlageformen des Kapital- markts und die damit verbundenen möglichen Risiken für die Anleger erläutert. Wei- terhin werden die Aufklärungs- und Beratungspflichten der Kreditinstitute im Rahmen eines Anlagegeschäfts aufgezeigt. Anschließend werden die Haftungsvoraussetzungen bei fehlerhafter Anlageberatung und die damit verbundenen Rechtsfolgen für die Anleger näher betrachtet.

2 Grundlagen

2.1 Typische Anlageformen und ihre Besonderheiten

Das Bank- und Börsenwesen hat sich in den vergangenen Jahren stark geändert. Heute beschränken sich Investoren nicht mehr auf konservative Anlageformen, wie z.B. die Spareinlage. Um die unterschiedlichen Anlagewünsche der Kunden zu befriedigen, entwickelten Banken zahlreiche Anlageprodukte, die sehr komplex, intransparent und risikobehaftet sind.1

In der Literatur wird grundsätzlich zwischen klassischen und „alternativen“ Vermögensanlagen unterschieden. Die „alternativen“ Anlagen umfassen Rohstoffe, Edelmetalle, Edelsteine, Antiquitäten, Private Equity und Oldtimer. Zu den klassischen Anlagen gehören die Bankeinlagen und -sparpläne, Anleihen, Aktien und Immobilien. Die am Kapitalmarkt angebotenen und von Beratern oft empfohlenen klassischen Anlagen weisen folgende Erscheinungsformen auf:

- ein Basisprodukt (Aktie)
- mehrere Basisprodukte (Fonds)
- Derivat
- strukturierte Produkte (Zertifikate)2

Für die meisten Anleger sind die Bankeinlagen und -sparpläne die transparentesten und risikoärmsten Anlageformen.3 Basisprodukte wie Aktien und Anleihen sind leicht verständlich, weisen jedoch unterschiedlich hohe Risiken auf. Der Risikograd einer Anleihe hängt von der Bonität des Emittenten ab. Je instabiler die wirtschaftliche La- ge des Emittenten, umso riskanter die Anleihe. Diese unterliegt außerdem noch ei- nem Inflations-, Zinsänderungs-, und Währungsrisiko.4 Der Inhaber einer Aktie be- sitzt Eigentümerrechte an einer Aktiengesellschaft. Aktien können als Stamm-, Vor- zugs-, Belegschafts-, Gratis-, Zusatz-, Fonds- und Billigaktien emittiert werden und stellen risikobehaftete Anlagen dar, deren Risikohöhe von möglicher Insolvenz des Unternehmens, der Schwankung des Marktes, der unterschiedlichen politischen und steuerlichen Entscheidungen sowie der Liquidierbarkeit abhängig ist.5 Hierfür muss der Anleger über mögliche Kursveränderungen, Provisionen, besondere Merkmale von Vorzugsaktien oder neuartige Finanzprodukte informiert werden.6

Als Investmentfonds wird die Kombination einzelner Basisprodukte in einem neuen Produkt bezeichnet. Je nach Anlagestrategie lassen sich die Investmentfonds in unterschiedliche Anlageformen wie z.B. Aktien-, Renten- oder Geldmarktfonds unterscheiden. Die Investmentfonds stellen ein vom Vermögen der Gesellschaft unabhängigen Sondervermögen dar, das im Falle einer Insolvenz unberührt bleibt. Allerdings kann in diesem Fall die Bank mit positiver Wahrscheinlichkeit, die von den Anlegern zu tragenden Kosten zu niedrig ausweisen oder verstecken.7

An der Börse werden auch die sogenannten Exchange Traded Funds (ETF) gehandelt. In ihrer Funktionsweise ähneln sie dem Investmentfond mit dem einzigen Unterschied, dass hier das aktive Management fehlt. Ein ETF ist für Anleger transparent und mit wenig Kosten verbunden. Mit zunehmender Popularität dieses einfachen Anlageproduktes, steigt der Komplexitätsgrad dieser Konstruktion, indem beispielsweise häufig strukturierte Produkte oder Hedgefonds in ETF im Investmentpaket mit integriert werden. Diese sind in der Regel sehr riskant und ermöglichen diverse Kostenverdeckungen, von denen die Bank profitieren kann.8

Banken, Sparkassen und Volksbanken bieten geschlossene Fonds an, unter denen sich immer mehr schlechte Produkte finden. Die Zusammensetzung dieser ist ohne große Anstrengung nachvollziehbar. Dennoch stellte sich nach jahrelangen Praxiser- fahrungen heraus, dass die meisten Anleger während des Beratungsgesprächs nicht ausführlich über die neue ins Portfolio gelegte Anlage informiert sind. So weiß z.B. ein Arzt bei der Zeichnung eines geschlossenen Fonds einer Gesellschaft bürgerli- chen Rechts (GbR) nicht, dass er somit Gesellschafter wird und damit mit seinem gesamten Privatvermögen haftet.9

Neben den klassischen Anlagearten werden auch immer mehr innovative Finanzpro- dukte entwickelt, nämlich die sogenannten Derivate wie z.B. Optionen, Options- scheine, sowie Futures, die von einem Basiswert abhängig sind.10 Im Gegensatz zu den bisher behandelten Anlageprodukten sind dies Termingeschäfte, bei denen der Abschluss des Geschäfts und die eigentliche Transaktion in unterschiedliche Perio- den fallen.

Optionen gewähren dem Anleger das Recht eine bestimmte Anzahl des Basiswertes zu einem im Voraus festgelegten Preis bis zu oder an einem fixierten Fälligkeitsdatum zu kaufen oder zu verkaufen. Für den unerfahrenen Anleger sind Optionen nicht empfehlenswert, da sie unterschiedlichen Risiken unterliegen und zu einem Verlust des eingesetzten Kapitals führen können. Solche Risiken sind z.B. die Änderung des Basiswertkurses, die Restlaufzeit und das Währungsrisiko.11

Bis zum Jahr 1994 waren Optionsscheine auf Indizes ein sehr profitables Geschäft für die Banken in Deutschland, da sie dem einzelnen Anleger als Wertpapiere und nicht als hochriskante Börsentermingeschäfte vorgestellt wurden. Geworben wurde vor allem mit hohen Renditen und steuerfreien Gewinnen, ohne über das mit dem Optionsschein verbundenen Risiko der Hebelwirkung aufzuklären.12

Futures sind Termingeschäfte, bei denen zu einem im Voraus festgelegten Preis eine bestimmte Menge zu einem späteren Zeitpunkt, die Verkäufer zur Lieferung und die Käufer zum Kauf verpflichtet sind. Der Future-Kontrakt muss spätestens am Fälligkeitsdatum ausgeübt werden und unterliegt damit dem Risiko eines Wert- oder Totalverlustes. Für die unerfahrenen Anleger ohne Kenntnis über die Funktionsweise und die möglichen Risiken stellt dieser Future-Kontrakt ein hochriskantes Geschäft dar, das zu erheblichen Kapitalverlusten führen kann.13

Strukturierte Produkte zählen zu den kompliziertesten und hochriskantesten Anlage- formen, da sie die Kombination von Basiswerten der Kassa- und Terminmärkte er- möglichen und damit einem höheren Risiko ausgesetzt sind. Typisches Beispiel für strukturierte Produkte sind die Zertifikate, die zu den gefährlichsten Anlagearten ge- hören. In der Regel sind Zertifikate nichts anderes als eine Inhaberschuldverschrei- bung, deren Rückzahlung und Verzinsung von einem Basiswert abhängig sind. Auf- grund der Systematisierung nach der Struktur, der Art der Basiswerte und der Zah- lungsstruktur sind Zertifikate mit höherer Komplexität verbunden und eher für Kapi- talanlagespezialisten geeignet. Da der Zertifikate-Markt gesetzlich nicht reguliert ist, stellt der Verkauf solcher Produkte ein attraktives Geschäft für die Banken dar. So können z.B. höhere Margen für Herausgeber und tatsächliche Kosten dem Anleger verheimlicht werden. Grundsätzlich verkaufen die Banken Zertifikate an konservative Anleger mit längerfristigem Anlagehorizont, die in den meisten Fällen einen Totalver- lust erleben müssen.14 So haben z.B. viele Kundenberater in den Banken die Leh- man-Zertifikate aufgrund hoher Provisionen nach dem Motto „…mit Lehman- Zertifi- kate würden sie kein Risiko eingehen…“15 empfohlen, ohne überhaupt über ein To- talverlustrisiko zu informieren. Zahlreiche Anleger sind aufgrund dieses unverant- wortlichen Verhaltens der Berater der Finanzkrise zum Opfer gefallen und führen immer noch Prozesse um Schadenersatz gegen die Banken.16

2.2 Die Stellung der Bank im Kapitalanlagevertrieb

Mit der Zunahme der Kapitalnachfrage von Seiten privater und institutioneller Anleger in den vergangenen Jahren hat sich die Stellung der Banken im Kapitalanlagever- trieb gestärkt. Die unterschiedlichen Anlagewünsche der Kunden setzten die Ent- wicklung von innovativen Anlageprodukten voraus. Dies führt zu einem schärferen Wettbewerb zwischen den Kreditinstituten, die die speziellen kundenorientierten Fi- nanzdienstleistungen im Bereich Kapitalanlagen weiterentwickeln. Aufgrund der Komplexität der neuen Produkte steigt das Beratungsbedürfnis der Anleger. Immer mehr Investoren informieren sich über die Form der Geld- und Kapitalanlage. Aus diesem Grund bieten die Kreditinstitute über die normalen Bankdienstleistungen hi- naus eine fachkundige Beratung über die verschiedenen Anlagemöglichkeiten mit dem Ziel an, die Kunden bei der Auswahl, Kombination, Umschichtung und Ent- scheidung von Kapitalanlagen zu unterstützen. Im Laufe der Zeit entwickelte sich die Anlageberatung zu einem selbständigen Dienstleistungsgeschäft.17

[...]


1 Vgl. Stafflage, A. (1996): S.6.

2 Vgl. Fischer, D.; Schefold, H. J. (2011): S.52 f.

3 Vgl. Fischer, D.; Schefold, H. J. (2011): S.56 f.

4 Vgl. Fischer, D.; Schefold, H. J. (2011): S. 58.

5 Vgl. Oikonomou, A. (1999): S. 6; Fischer, D.; Schefold, H. J. (2011): S. 60.

6 Vgl. Lange, M. (2000): S. 177 f.

7 Vgl. Fischer, D.; Schefold, H. J. (2011): S. 61 f.

8 Vgl. Fischer, D.; Schefold, H. J. (2011): S. 64 f.

9 Vgl. Fischer, D.; Schefold, H. J. (2011): S. 68 f.

10 Vgl. Oikonomou, A. (1999): S. 6.

11 Vgl. Fischer, D.; Schefold, H. J. (2011): S. 79 ff.

12 Vgl. Fischer, D.; Schefold, H. J. (2011): S. 81 f.

13 Vgl. Fischer, D.; Schefold, H. J. (2011): S. 83 f.

14 Vgl. Fischer, D.; Schefold, H. J. (2011): S. 84 ff.

15 Baum, G.; Reiter, J.; Menthner, O. (2009): S. 120.

16 Vgl. Handelsblatt (2011): S. 1.

17 Vgl. Stafflage, A. (1996): S. 6.

Ende der Leseprobe aus 19 Seiten

Details

Titel
Die Möglichkeit der Klage wegen Falschberatung von Anlegern gegen Banken
Hochschule
Universität Leipzig  (Handel und Banken)
Veranstaltung
Aktuelle Entwicklungen in der Bankwirtschaft
Note
1,7
Autor
Jahr
2011
Seiten
19
Katalognummer
V293402
ISBN (eBook)
9783656909323
ISBN (Buch)
9783656909330
Dateigröße
568 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bank, Anleger, Falschberatung, Finanzkrise, Kredit
Arbeit zitieren
Yordanka Voynova (Autor:in), 2011, Die Möglichkeit der Klage wegen Falschberatung von Anlegern gegen Banken, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/293402

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