Mittelalterliche Königshöfe und Pfalzen im heutigen Niedersachsen. Pöhlde als herrscherlicher Aufenthaltsort


Wissenschaftlicher Aufsatz, 2015

47 Seiten


Leseprobe


Die mit den Reisewegen der hochmittelalterlichen Herrscher verbundenen Fragen genießen seit langem die besondere Aufmerksamkeit der Forschung, denn die vor allem vergleichende Untersuchung der Aufenthaltsorte führt in wichtige strukturelle, die Funktionsgeschichte des Königtums berührende Zusammenhänge. Mit Blick auf die Auswahl der Itinerarstationen, auf die Anzahl und die Dauer der Besuche, auf die den Hof jeweils bildenden Großen und auf das herrscherliche Handeln liegen mittlerweile etliche Arbeiten vor, die sich mit unterschiedlichen Herangehensweisen und in unterschiedlicher Gewichtung dieses Themenkreises annehmen. Neben prominenten Aufenthaltsstätten wie zum Beispiel Aachen, Frankfurt, Goslar, Quedlinburg, Regensburg, Speyer oder Würzburg lassen sich zahlreiche Orte verzeichnen, die zwar dem reisenden Königshof oft Unterkunft geboten haben und durchaus Schauplatz wichtiger Entscheidungen waren, aber einen weniger bekannten Namen haben, weil sie zum Beispiel nicht Sitz eines Bischofs waren, sich nicht zu einem städtischen Gemeinwesen entwickelten oder bald wieder aufgegeben wurden1. Zu diesem Kreis zählt das am südwestlichen Harzrand gelegene und heute zur niedersächsischen Stadt Herzberg zählende Pöhlde, das im 10. und 11. Jahrhundert als Itinerarstation der Könige und Kaiser in der Tat nicht ganz bedeutungslos war, wie im Folgenden umrissen werden soll2.

Pöhlde war liudolfingisches Eigengut, wie wir aus einem knappen, im 17. Jahrhundert hergestellten Regest erfahren, das auf einem verlorenen, am 13. Mai 927 an unbekanntem Ort ausgestellten Diplom König Heinrichs I. beruht. An diesem Pfingsttag schenkte Heinrich seiner Gemahlin Mathilde neben Quedlinburg, Nordhausen, Duderstadt und zwei weiteren Rechtstiteln auch Pöhlde (Palithi), das mit den anderen Orten als propria hereditas bezeichnet wird. Diese Schenkung wurde am 16. September 929 in Quedlinburg wiederholt, wovon eine im Original erhaltene Urkunde des Königs zeugt. Erneut werden Palidi und die übrigen, noch um Grone erweiterten Orte als Heinrichs ererbter Besitz genannt und zudem als locus bezeichnet, doch werden sie jetzt ausdrücklich der Königin als Witwengut zugewiesen3. Wann und auf welchem Weg der Ort in liudolfingischen Besitz gelangte, ist unbekannt. Ortsnamen mit dem Suffix -ithi und die jüngeren Ableitungen sollen zur ältesten Namenschicht der Region gehören und noch vor dem 6. Jahrhundert entstanden sein4.

Am 20. März 922, einem Mittwoch, urkundete König Heinrich in Salithi für das Benediktinerkloster Corvey. Der Ausstellort ist in dem nur abschriftlich auf uns gekommenen Stück zweifelsfrei verderbt, und wenn er wohl zutreffend als Palithi gedeutet wird, dann bietet es den ersten Beleg sowohl für den Ortsnamen als auch für einen herrscherlichen Aufenthalt5. Weil der in einem vom 30. Juni 930 datierenden und nur als Druck bekannten Diplom angeführte Ortsname Aliti mehrere Deutungen zuläßt, fand der nächste gesicherte und zugleich letzte nachweisbare Besuch des Liudolfingers am 7. Januar 932 (Polida) statt. Heinrich stellte an diesem Tag eine Urkunde für die Verdener Bischofskirche aus, und es steht zu vermuten, daß er das am 6. Januar begangene Epiphaniasfest, ja vielleicht schon Weihnachten 931 in Pöhlde verbracht hat6.

Die 922 und 932 gefertigten Verfügungen weisen mit Blick auf die Empfänger einen regionalen Bezug auf, der durch den als Fürsprecher und Bittsteller genannten Bischof Adalward von Verden noch unterstrichen wird. Adalward, der dem verwandtschaftlichen Umfeld von Heinrichs Gemahlin Mathilde entstammte und als Fürsprecher noch in einem 926 in Worms für den Bischof Waldo von Chur ausgestellten Diplom angeführt wird, gehörte freilich zum engeren Kreis um Heinrich I.7. Als Intervenienten erscheinen 922 neben Adalward noch Heinrichs Gemahlin, die Königin Mathilde, und sein gleichnamiger Sohn, der hier erstmals erwähnt wird8. Grundsätzlich ist es indes keineswegs sicher, daß die als Intervenienten und Petenten genannten Personen sich zu dem in der jeweiligen Urkunde genannten Datum tatsächlich im Umfeld des Königs aufgehalten haben, denn sie können bereits zu einem früheren Zeitpunkt und an einem anderen Ort tätig geworden sein9.

Von Heinrich I., dem ersten liudolfingischen König, der von 919 bis 936 regierte, sind nur knapp über 40 echte Urkunden auf uns gekommen, die er an rund 25 Orten ausgestellt hat. Darüber hinaus sind aus erzählenden Quellen einige weitere Aufenthaltsorte bekannt, die indes zu einem großen Teil mit Feldzügen verbunden waren und daher die Aufmerksamkeit der nur wenigen Geschichtsschreiber auf sich gezogen haben. Mit Allstedt, Erfurt, Nordhausen, Pöhlde, Quedlinburg, Rohr, Wallhausen und Werla sowie dem als Ritteburg gedeuteten Reot liegen neun dieser urkundlich genannten Stätten am Harz und in Thüringen und damit im liudolfingischen Kerngebiet. Hinzukommen aus erzählenden Quellen noch Bodfeld und Memleben, wo der König am 2. Juli 936 starb. Selbst wenn man die schmale Überlieferung in Rechnung stellt und bedenkt, daß Heinrich das Reich auf seinem Umritt nicht gleichermaßen erfaßt hat und sowohl Bayern als auch Schwaben Fernzonen der Königsherrschaft waren, fallen die zwei sicher für Pöhlde belegten Besuche des Königs durchaus ins Auge, denn damit gleicht der Ort hinsichtlich der Aufenthaltszahl Erfurt, Frankfurt, Salz, Werla und Worms. Nur in Quedlinburg und Wallhausen ist Heinrich öfter bezeugt10.

Königin Mathilde nahm nach Heinrichs 936 eingetretenem Tod ihr Witwengut in Anspruch und gründete im Harzraum ebenso wie in Quedlinburg und Nordhausen auch in Pöhlde eine geistliche Gemeinschaft, wie die beiden Mathildenviten berichten, die bald nach der 973 begonnenen selbständigen Herrschaft Ottos II. und dem 1002 erfolgten Herrschaftsantritt Heinrichs II. entstanden sind. Derartige Gründungen entsprachen bekanntlich dem adligen Eigenverständnis, waren ein frommes Werk und dienten gleichermaßen der Pflege der Memoria wie der Herrschaftsrepräsentation. Während die 936 umgesetzten Pläne für den Aufbau eines Kanonissenstifts in Quedlinburg noch in die Zeit Heinrichs I. reichen, scheinen die Frauengemeinschaft in Nordhausen und die Männergemeinschaft in Pöhlde auf den alleinigen Wunsch der nunmehr verwitweten Königin zurückzugehen. Pöhlde wurde vielleicht zwischen 946 und 950 eingerichtet, doch ist über die Zusammensetzung und die Herkunft des in der Mainzer Diözese gelegenen Konvents nichts bekannt. Die Ausstattung soll die Königin selbst besorgt haben11. Mathilde scheint sich öfter in Pöhlde aufgehalten zu haben, denn aus der Vita Mathildis posterior geht hervor, daß ihr jüngerer Sohn Heinrich sie dort kurz vor seinem am 1. November 955 eingetretenen Tod noch besucht habe12.

Die Reihe der Herrscheraufenthalte setzte Otto der Große fort, der am 6. Januar 958, dem Epiphaniasfest, in Pöhlde urkundlich bezeugt ist. Angefüllt waren die vorangegangenen Monate von einem Feldzug gegen die Slaven, den Otto selbst anführte, und von kriegerischen Auseinandersetzungen im Westen des Reiches sowie von der italischen Heerfahrt seines Sohnes Liudolf, der auf dem Unternehmen jedoch den Tod fand. Das Diplom zeigt einen weit über Sachsen hinausgehenden Bezug, denn es begünstigt das zum Konstanzer Bistum zählende Reichskloster Einsiedeln13. Ob der König, über den sonst keine Nachrichten vorliegen, bereits am 26. November 957 in Pöhlde geurkundet und sich somit vielleicht über Weihnachten hinaus für längere Zeit am westlichen Harzrand aufgehalten hat, ist völlig unklar, denn die einschlägige Verfügung ist eine Fälschung des 17. Jahrhunderts. Ort und Datum können erfunden, doch ebenso zuverlässig sein und in diesem Fall zudem auf das Jahr 958 bezogen werden. Dann wäre Otto von Dornburg (Saale) über Pöhlde nach Allstedt gezogen. Die Fälschung wurde jedenfalls für das in der Diözese Chur gelegene Reichskloster Pfäfers gefertigt. Als Fürsprecher begegnen neben Ottos Gemahlin Adelheid noch die Bischöfe Ulrich von Augsburg und Hartbert von Chur, die beide im Umfeld Ottos des Großen eine wichtige Rolle gespielt haben14. Ebensowenig läßt sich entscheiden, ob man aus einer für Pöhlde selbst im 13. Jahrhundert gefertigten Fälschung einen weiteren Aufenthalt Ottos I. ableiten kann. Das Stück gibt zwar vor, am 16. April 952 in Pöhlde ausgestellt worden zu sein, doch dürfte ein Besuch des Königs an diesem Karfreitag eher unwahrscheinlich sein, denn das am 18. April begangene Osterfest feierte er zweifelsfrei in Magdeburg. Otto befand sich auf dem Rückweg von seinem ersten Italienzug, der ihn von Pavia über Como, Chur, Zürich und zuletzt Erstein im Elsaß geführt hat, wo er am 10. und 12. März bezeugt ist15. Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß Pöhlde im Itinerar Ottos I. keine erkennbare Rolle spielte16.

Nachdem Mathilde am 14. März 968 und Otto I. am 7. Mai 973 gestorben waren, vollzogen sich unter dem gleichnamigen Sohn und Nachfolger des Kaisers einige in die Pöhlder Verhältnisse eingreifende Änderungen. Zunächst schenkte Otto II. vor dem 30. August 974 die abbacia in Palithi dem von ihm sehr geschätzten Merseburger Bischof Giselher, wie dessen übernächster Nachfolger Thietmar berichtet. Die Zeitstellung ergibt sich aus der von Thietmar im Anschluß erwähnten Übertragung von Zwenkau, die überdies urkundlich verbürgt ist und an dem genannten Tag stattfand. Die einschlägigen Worte sind zwar in der im Autograph auf uns gekommenen Chronik als Nachtrag einer jüngeren Hand zu erkennen, doch gehen sie auf Thietmar selbst zurück, der im nämlichen Zusammenhang mehrere Vergabungen Ottos II. an die Merseburger Bischofskirche auflistete und sich eben nachträglich Pöhldes erinnerte17. Sodann gab Otto am 17. März 978 in Sömmeringen die curtis [...] Polida mit allem Zubehör seiner Gemahlin Theophanu zu freiem Eigen18. Des weiteren übereignete der Kaiser am 23. September 981, dem Tag nach dem Fest des Magdeburger Bistumspatrons Mauritius, auf Bitten Theophanus im italischen Lucera die von seinen Vorfahren auf eigenem Besitz errichtete abbatia zu Pöhlde mit sämtlichen Rechtstiteln der erzbischöflichen Kirche zu Magdeburg. Die Schenkung wurde um die Bestimmung erweitert, daß niemand in die abbatia (und ihren Besitz) ohne Zustimmung des Erzbischofs eingreifen dürfe19. Vorausgegangen waren der Tod des Magdeburger Erzbischofs Adalbert am 20. Juni 981, die Aufhebung des zur Magdeburger Kirchenprovinz zählenden Bistums Merseburg am 10./11. September 981 und der damit verbundene Wechsel Giselhers auf den Erzstuhl. Der ehrgeizige Giselher befand sich zu dieser Zeit am Hof und dürfte die am 23. September gefertigte Urkunde nach Magdeburg mitgenommen haben20. Schließlich überließ der Kaiser der abbatia monachorum zu Pöhlde auf Giselhers Bitten am 17. Juni 983 in Verona sein Gut in Bunonroth mit allem Zubehör und bestimmte, daß nur der vom Erzbischof erhobene Vogt dort Rechtshandlungen vornehmen dürfe21. Bei der Wiederherstellung des Bistums Merseburg im Jahre 1004 blieb Pöhlde in Magdeburger Besitz22.

Otto II. hat allerdings nicht nur über den Konvent und die Curtis verfügt, sondern sich auch in Pöhlde aufgehalten. Bezeugt sind vier Besuche, von denen zwei zur Weihnachtsfeier stattfanden. Der Abstecher im Jahre 974 ist ausschließlich aus den wohl in Lüttich zusammengestellten Annales Lobienses bekannt, die dem Nativitätsstil folgen und für die Regierungszeit Ottos II. bis zum Berichtsende Ostern 982 nur die Weihnachts- sowie Osteraufenthaltsorte des Kaisers verzeichnen und glaubwürdig sind. Hier wird Pöhlde als villa bezeichnet23. Epiphanias 975 beging der Kaiser dann in Werla24. Der Besuch zu Weihnachten 979 wird zudem in den Gesta episcoporum Cameracensium erwähnt, nach denen Otto zuvor auf einem kurzen Slavenfeldzug gewesen sein soll. In Pöhlde, erneut als villa und zudem als propria [...] sedes angeführt, soll dem Kaiser die Vakanz des Bischofsstuhls von Cambrai gemeldet worden sein. Angesichts der Praxis der Bischofserhebungen ist es sehr wahrscheinlich, daß der in diesem Zusammenhang genannte Bischof Notker von Lüttich und der schließlich neuernannte Rothard von Cambrai persönlich am Harz waren. Notker, der aus der Hofkapelle hervorgegangen ist und in seiner von 972 bis 1008 währenden Amtszeit zu den wichtigen Helfern der liudolfingischen Herrscher zählte, empfing jedenfalls an Epiphanias 980 in Grone, wo der Kaiser sodann bezeugt ist, noch eine Urkunde25. Zu diesem Weihnachtsaufenthalt gehört schließlich noch ein am 30. Dezember ausgestellte Schriftstück, in dem der Kaiser einen Streit zwischen den Äbten von Fulda und Hersfeld über die Schiffahrt auf der Hörsel schlichtete. Mit der Untersuchung des Falles waren neben drei Grafen die Bischöfe Dietrich von Metz und Hildibold von Worms befaßt, die ebenfalls zum engeren Kreis um die Ottonen zählten und vielleicht in Pöhlde zugegen waren. Dietrich war zudem ein Verwandter von Ottos Großmutter Mathilde26. Die beiden übrigen Besuche Ottos II. sind aus Urkunden bekannt und weisen im Gegensatz zum Aufenthalt von 979 deutlich einen regionalen Bezug auf: An einem unbekannten Tag des Jahres 973 tätigte der Kaiser eine Schenkung an die Frauengemeinschaft zu Nordhausen, und am 3. November 975 wurden die Besitzungen und Rechte des Kanonissenstiftes Gandersheim erneuert27.

Im nordalpinen Reich waren das östliche Sachsen und Thüringen unter Otto II. zwar die Kernregion der Königsherrschaft, doch spielte Pöhlde unter dem Strich keine große Rolle. Am häufigsten hielt der Kaiser sich seit dem Beginn der Alleinherrschaft in Aachen (5), Allstedt (12), Dornburg (Saale) (6), Frankfurt (5), Magdeburg (9), Nimwegen (6) und Trebur (5) auf. Hinsichtlich der Besuchszahl gleicht Pöhlde dem im Harz gelegenen Jagdhof Bodfeld, Grone, Memleben und Sömmeringen. In Quedlinburg ist der Kaiser nur dreimal bezeugt, doch davon zweimal zur Feier des Osterfestes28.

Nach Theophanus Tod, der am 15. Juni 991 eingetreten war, dürfte die Pöhlder Curtis an ihren Sohn Otto III. gefallen sein. Er ist nur während der vormundschaftlichen Regierung der Kaiserinnen Theophanu und Adelheid, die im September 994 endete, in Pöhlde bezeugt. Am 9. April 986, wenige Tage nach dem zu Quedlinburg verbrachten Osterfest, stellte der fünfjährige König auf Bitten Herzog Heinrichs von Bayern, des Vetters Ottos II., eine Verfügung für einen Grafen Ulrich aus29. Aus den am 29. Dezember 991 und 4. Januar 992 ausgestellten Stücken läßt sich vermutlich ableiten, daß der König bereits das Weihnachtsfest zu Pöhlde verbracht hat. An diesen Tagen urkundete er jedenfalls für das kurz zuvor von seiner Großmutter Adelheid gegründete Benediktinerkloster Selz im Elsaß, das nicht nur beschenkt, sondern zum Reichskloster erhoben wurde. Aus den Urkunden läßt sich auf die Anwesenheit der Kaiserin Adelheid und der Äbtissin Mathilde von Quedlinburg, einer Tante Ottos III., schließen30. Bereits an Epiphanias, dem 6. Januar, übertrug der König im benachbarten Grone dem Quedlinburger Servatiusstift den zu Adelheids Witwenausstattung zählenden Hof Walbeck (Landkreis Mansfeld-Südharz), wo ein Quedlinburg unterstelltes Benediktinerinnenkloster gegründet wurde. Neben Adelheid und Mathilde werden die Oberhirten Willigis von Mainz, Giselher von Magdeburg, Hildiward von Halberstadt, Hildibold von Worms und Gerdag von Hildesheim sowie Herzog Bernhard von Sachsen, die Markgrafen Ekkehard und Hodo, die Pfalzgrafen Hermann und Dietrich sowie die Grafen Ekbert, Sigebert und Hermann genannt, und es steht zu vermuten, daß die genannten Männer bereits in Pöhlde zugegen waren. Mathilde von Quedlinburg, Willigis und Hildibold zählten zu Theophanus und Adelheids vertrauten Ratgebern31. Ein zweiter und letzter Weihnachtsaufenthalt Ottos III. läßt sich vielleicht aus einer am 31. Dezember 992 für das Bistum Würzburg ausgestellten Verfügung erschließen, die Bischof Bernward selbst erbeten hat. Sein Anliegen wurde von Kaiserin Adelheid unterstützt32.

Am 22. und 23. Juni 1001 war Pöhlde Schauplatz einer Synode, die den Gandersheimer Streit verhandeln sollte. Dieser Konflikt entzündete sich 987 am Wunsch Sophias, einer dem Stift Gandersheim übergebenen Schwester Ottos III., die Einkleidung als Kanonisse nicht vom zuständigen Hildesheimer Bischof Bernward, sondern vom höherrangigen Erzbischof Willigis von Mainz zu empfangen. Die nicht ohne Gandersheimer Eigeninteressen begonnene Auseinandersetzung kreiste schließlich um die Frage, ob das Stift zur Hildesheimer oder zur Mainzer Diözese gehöre, und erhitzte die Gemüter der Zeitgenossen bis zur endgültigen Beilegung im Jahre 1030. Kaiser Otto III., der sich 1001 in Italien befand, hatte jedenfalls auf Klage des Bischofs Bernward von Hildesheim gemeinsam mit Papst Silvester den mit jeweils einem kaiserlichen und einem päpstlichen Schreiben ausgestatteten Kardinalpriester Friedrich als Legaten nach Sachsen gesandt, der den in eine neue Phase getretenen Streit lösen sollte. Die am 22. Juni in der nicht näher beschriebenen Pöhlder Kirche zusammengetretene Versammlung, aus deren Kreis neben Friedrich, Willigis und Bernward nur der Erzbischof Liawizo von Bremen bekannt ist, wurde allerdings von Willigis gesprengt, der den Vorsitz des päpstlichen Legaten nicht anerkennen wollte und sein Gefolge einließ, doch konnten Friedrich und Bernward eine Auseinandersetzung verhindern. Die Verhandlungen wurden auf den 23. Juni vertagt. Der zuvor heimlich abgereiste Willigis wurde schließlich vom päpstlichen Legaten suspendiert33.

Nicht minder aufsehenerregend als diese Synode war die am 30. April des folgenden Jahres in Pöhlde erfolgte Ermordung des Markgrafen Ekkehard von Meißen. Ekkehard, der, wie Thietmar von Merseburg berichtet, von Otto III. besonders geschätzt worden sein soll, wollte nach dem im Januar 1002 eingetretenen Tod des Kaisers an die Spitze des Reiches treten, konnte aber die sächsischen Großen nicht für sich gewinnen. Thietmar schildert die letzten Stationen des Markgrafen, die von Werla über Hildesheim, Paderborn und Northeim nach Pöhlde führten, und bekennt freimütig, daß er die Gründe für diese von Graf Siegfried dem Jüngeren von Northeim verübte Bluttat nicht kenne. Siegfried und Benno von Northeim sowie Heinrich und Udo von Katlenburg hätten sich aber gegen Ekkehard verschworen – entweder weil Heinrich auf Betreiben Ekkehards einmal mit Peitschenhieben bestraft worden sei, oder weil sie das Verhalten des Markgrafen wenige Wochen zuvor hätten rächen wollen: Auf einer Versammlung zu Werla hätten die Sachsen unter Beteiligung der ottonischen Prinzessinnen Sophia und Adelheid nämlich über die Königswahl beraten, und Ekkehard habe anmaßend zusammen mit Bischof Arnulf von Halberstadt und Herzog Bernhard von Sachsen an der für die Damen gedeckten Tafel Platz genommen, was den alten Haß gegen ihn wieder angestachelt habe. Ekkehard, der bereits in Hildesheim wie ein König aufgenommen worden sei, beanspruchte, so scheint es, mit dem Aufenthalt in Pöhlde durchaus königliche Rechte. Als er in Pöhlde angekommen sei, habe er zu Abend gegessen und sich mit wenigen in einer lignea caminata zur Ruhe begeben, während der größere Teil seiner Begleitung auf dem nahen solarium sich gelagert habe. Nach seiner Ermordung, so Thietmar, habe der Pöhlder Vorsteher Alfker die commendatio animae vorgenommen34.

Unter Heinrich II., der sich 1002 nach dem Tod Ottos III. als neuer König durchsetzen konnte, erlangte Pöhlde seine größte Bedeutung, denn der letzte liudolfingische Herrscher beging dort 1003, 1005, 1006, 1007, 1008, 1009, 1012, 1014 und 1016 das Weihnachtsfest. Diese Aufenthalte sind teils nur aus den Hildesheimer Annalen, die übrigens dem Nativitätsstil folgen, hauptsächlich aber sowohl aus den Annalen als auch aus der Chronik Thietmars von Merseburg bekannt. Thietmar, der dem König die 1004 erfolgte Wiederherstellung des Merseburger Bistums dankte, rückte Heinrich II. ohnehin in den Mittelpunkt seines Geschichtswerks und unterhielt zum Herrscher gute Beziehungen, und in dem Pöhlde benachbarten Hildesheim war Heinrich erzogen worden, was genug Anlaß gewesen sein dürfte, die Schritte des Liudolfinger zu beobachten35.

Zu den Jahren 1005, 1007, 1014 und 1016 werden nur die Aufenthalte selbst genannt36. Für die übrigen Weihnachtsfeiern verzeichnen die Annalen und Thietmar noch einige politische Ereignisse. So trafen 1003 Bischof Otbert von Verona und andere italische primores in Pöhlde ein, die königliche Geschenke überbrachten. Der Besuch stand mit den Verhältnissen in Italien zusammen, wo Arduin von Ivrea sich nach dem Tod Ottos III. zum König aufgeschwungen hatte. Zudem läßt sich vermuten, daß Erzbischof Willigis von Mainz in Pöhlde zugegen war37. Die von den Annales Ottenburani, die mit den Hildesheimer Jahrbüchern quellenkritisch verwandt sind, mit Bestimmtheit nach Pöhlde verlegte und auf diesen Weihnachtsaufenthalt zu beziehende Nachricht über den Ausgleich König Heinrichs mit seinem Bruder Brun gehört nach Thietmar von Merseburg in das Jahr 1004 und fand in Süddeutschland an einem Ort namens Tinga statt38. 1006 tagte wegen des Gandersheimer Streites eine weitere Kirchenversammlung. Als Teilnehmer werden abgesehen von Heinrich, Willigis von Mainz und Bernward von Hildesheim noch die Oberhirten von Magdeburg, Paderborn, Augsburg, Minden, Halberstadt, Verden, Schleswig, Zeitz, Brandenburg und Cambrai sowie 20 weltliche Große genannt, unter ihnen die Herzöge von Sachsen und Schwaben39. Zwei Jahre später beging der König nach Thietmar, der es wissen mußte, mit Erzbischof Tagino von Magdeburg das Weihnachtsfest und besprach mit ihm die Nachfolge des kranken Merseburger Oberhirten Wigbert, woraufhin Thietmar von Tagino vorgeschlagen wurde40. Im Zusammenhang des Aufenthaltes von 1009 griff Heinrich in die sächsischen Verhältnisse ein, denn nachdem der Wettiner Dedi in einer Fehde mit Werner, dem Markgrafen der Nordmark, gefallen war, übertrug er auf Bitten der Königin Kunigunde und namentlich nicht genannter principes Dedis Lehen dessen Sohn Dietrich und die Nordmark dem Grafen Bernhard41. Das Jahr 1012 zeigt dann weitere Bezüge, denn vor Heinrich erschien cum omni paratu apostolico Papst Gregor (VI.), der als Kandidat der römischen Familie der Crescentier seinem dem Haus der Grafen von Tusculum entstammenden Widersacher Benedikt VIII. hatte weichen müssen. Heinrich soll dem Papst das Kreuz abgenommen, ihm Amtshandlungen (oder das Tragen weiterer Insignien) verboten und zugesagt haben, die Sache auf dem Romzug zu entscheiden. Thietmars Worte über Gregor sind übrigens die letzte gesicherte Nachricht über den Papst42. Der Merseburger Bischof dürfte Zeuge dieses Geschehens gewesen sein, denn er berichtet in der ersten Person Plural, daß Heinrichs Kaplan Walker beim Aufbruch des herrscherlichen Hofes krank in Pöhlde zurückgelassen worden und am 11. Januar 1013 ebendort gestorben sei. König Heinrich ist am 6. Januar in Allstedt und anschließend in Merseburg bezeugt, wie man ebenfalls aus Thietmars Chronik weiß43.

Diese Reihe der Besuche kann man vielleicht noch um einen Abstecher Heinrichs II. an Weihnachten 1011, von dem Thietmar von Merseburg berichtet, ergänzen, doch kommt als Aufenthaltsort wohl ebenso Dornburg (Saale) in Frage, wie die Hildesheimer Annalen melden44. In Dornburg ist der König sonst nur an der Jahreswende von 1003 auf 1004 und am 25. sowie 28. Dezember 1004 bezeugt. Der Weihnachtsaufenthalt von 1004 ist allein aus den Annales Hildesheimenses bekannt, doch wird deren Glaubwürdigkeit durch die am 28. Dezember dort ausgestellte Urkunde gestützt45. Die Jahrbücher bieten wenigstens für die Weihnachtsaufenthalte Heinrich II. Ortsangaben, die durch andere Quellen bestätigt werden oder deren exklusiver Charakter für zuverlässig gehalten wird. Allerdings lassen sich auch mehrere falsche Benennungen verzeichnen46. Für den Merseburger Geschichtsschreiber Thietmar, der aus eigenem Erleben berichtete, spricht, daß er von einem auf den Pöhlder Aufenthalt folgenden Besuch des Königs in seiner eigenen Bischofsstadt weiß47.

Im Zusammenhang der Weihnachtsaufenthalte von 1003, 1006, 1012 und 1014 hat Heinrich II. in Pöhlde auch Urkunden ausgestellt. Als Empfänger begegnen uns die Bischofskirchen von Würzburg und Meißen (mit Erwähnung des Bischofs Eid), das Speyrer Domkapitel sowie das Kloster Fulda, als Fürbitter Heinrichs Gemahlin Kunigunde sowie in eigener Sache die Oberhirten Heinrich von Würzburg und Walter von Speyer sowie der Abt Branthog von Fulda. Zudem werden einmal Bischof Heinrichs besondere Verdienste hervorgehoben. In dem für Fulda 1014 ausgestellten Stück werden mit dem Erzbischof Erkanbald von Mainz, dem Abt Arnold von Hersfeld und drei weltlichen Großen noch Konsentienten genannt, die den Liudolfinger also möglicherweise ebenfalls begleitet haben wie der namentlich angeführte Abt Poppo von Fulda. Eine ohne Tagesdatum in Pöhlde 1007 gegebene Verfügung für den Bischof Landulf von Cremona gehört vielleicht zu dem sonst bezeugten Weihnachtsaufenthalt48. Übrigens dürfte die als Fürsprecherin genannte Kunigunde ihren Mann auch sonst begleitet haben. Solange keine anderen Nachrichten vorliegen, gilt das grundsätzlich für alle Königinnen49.

Im Itinerar Heinrichs II. wird Pöhldes Rang dadurch unterstrichen, daß der Ort anscheinend ausschließlich zur Feier des Weihnachtsfestes aufgesucht wurde. Wenn man die für die Herrenfeste Weihnachten, Ostern und Pfingsten eindeutig bezeugten und lokalisierbaren sowie mit guten Gründen erschließbaren Aufenthaltsorte nördlich der Alpen zusammenstellt, dann steht Pöhlde mit neun Weihnachtsbesuchen an der Spitze. Es folgen Merseburg mit insgesamt acht Abstechern zu Ostern und Pfingsten, Bamberg mit vier Besuchen zu Ostern, Pfingsten und Weihnachten, Paderborn mit vier Aufenthalten zu Ostern und Weihnachten, Mainz mit wohl drei Abstechern nur zu Pfingsten und Frankfurt mit ebenfalls drei Aufenthalten nur zu Weihnachten. Heinrich ist zwar unter dem Strich in Allstedt, Bamberg, Magdeburg, Mainz oder Merseburg öfter verbürgt als in Pöhlde, doch verdeutlicht gerade dieser Befund den singulären Charakter von Pöhlde als Ort für die Feier von Christi Geburt50.

Wenn man abschließend beispielhaft den Blick auf die Aufenthaltsdauer lenkt, dann zeigen schon die am 1. Januar 1007, 29. Dezember 1012 sowie 29. und 30. Dezember 1014 ausgestellten Urkunden, daß Heinrich II. (ebenso wie die übrigen Herrscher) jeweils mehrere Tage in Pöhlde war, denn nahe beieinander liegende Belege wird man zu einem Besuch zusammenziehen dürfen51. Gestützt wird dieses Vorgehen im Fall des Herrenfestes Weihnachten durch einschlägige Canones, die Jesu Geburt mit Vigil und Oktav rahmten und daher einen längeren Festtagsaufenthalt nahelegen. Für andere Festtage wie Ostern und Pfingsten gab es ähnliche Bestimmungen, die in ihrer Gesamtheit von der Forschung herangezogen wurden, um die Verweildauer der Herrscher an den einzelnen Festtagsorten näher zu bestimmen52. Bei Heinrich II. scheint in der Tat jeder Besuch über die Weihnachtsoktav, also über die Circumcisio domini am 1. Januar, hinausgegangen zu sein, wie die nächstbezeugten Aufenthalte vermuten lassen: 1004 traf Heinrich II. vor dem 25. Januar in Dornburg (Saale) ein, urkundete am 25. Januar 1006 in Merseburg, nahm am 5. Januar 1007 in Gandersheim an der Kirchweihe teil, feierte am 28. März 1008 Ostern in Merseburg, war Anfang März 1009 in Goslar, urkundete am 6. April 1010 in Regensburg, beging Epiphanias 1013 in Allstedt, stellte am 15. Januar 1015 in Mühlhausen ein Diplom aus und feierte Epiphanias 1017 nochmals in Allstedt53. Thietmar bemerkte bereits zum Jahre 1003, daß Heinrich nach Art seiner Vorgänger göttlicher- wie menschlicherseits ehrenvoll das Weihnachtsfest zu Pöhlde begangen habe54.

Im Jahre 1017 ist der größte Teil der Pöhlder curtis niedergebrannt, wie Thietmar berichtet55. Dieser Unglücksfall und der Tod Heinrichs II. 1024 führten zum Abbruch des Brauchs, in Pöhlde Weihnachten zu feiern, obgleich unter Heinrichs Nachfolger Konrad II. Ostsachsen und Nordthüringen weiterhin einen Zentralraum der Königspräsenz bildeten. Über die Oster- und Weihnachtsaufenthalte Konrads II. sind wir sehr gut unterrichtet. Bei einem Vergleich mit Heinrich II. muß man indes bedenken, daß der Salier nur 15 Jahre an der Spitze des Reiches stand und sich rund 37 Monate in Italien aufgehalten hat, wohingegen Heinrich II. 22 Jahre regierte, von denen er etwa 20 Monate im italischen Regnum zubrachte. Nördlich der Alpen lassen sich die meisten Festtagsaufenthalte Konrads II. für Nimwegen verzeichnen, wo er dreimal zu Ostern und einmal zu Pfingsten bezeugt ist, gefolgt von Paderborn mit einem Abstecher zu Ostern und zweien zu Weihnachten sowie von Goslar mit drei Besuchen anläßlich der Weihnachtsfeier. Goslar wurde aber auch sonst vom salischen Hof besucht, war also anders als Pöhlde unter Heinrich II. nicht ausschließlich Ort für die Feier des Weihnachtsfestes. Daneben finden sich mit Konstanz, Minden, Seligenstadt oder Straßburg Orte in Konrads Itinerar, die von Heinrich gar nicht oder abseits der genannten Herrenfeste angesteuert wurden, was umgekehrt mit Dornburg (Saale), Erstein, Frankfurt, Halberstadt, Hammerstein, Imbshausen, Magdeburg und Quedlinburg für den Salier gilt. Hinter diesem Befund wird man aber wohl kaum langwirkende strukturelle Veränderungen vermuten dürfen, sondern vielmehr aktuelles Reagieren und persönliche Vorlieben, wenngleich diese beiden Punkte im Einzelfall nur schwer zu beweisen sein dürften56.

Im Jahre 1028 waren die Gebäude zu Pöhlde jedenfalls so weit wiederhergestellt, daß Konrad II. dort Aufenthalt nehmen konnte. Nach Wolfheres Vita Godehardi prior, die zeitgenössisch zu Pergament gebracht wurde, habe sich der kaiserliche Hof nach dem am 29. September begangenen Tag des Erzengels Michael eine Weile in Pöhlde aufgehalten, als der ebenfalls anwesende Erzbischof Aribo von Mainz für den 6. Oktober den Zusammentritt einer Synode habe erwirken können, auf der erneut über den Gandersheimer Streit verhandelt werden sollte. Weil Pöhlde aber im Itinerar Konrads II. sonst keine Rolle spielt und die Wahl dieses Synodalortes sich mit den Versammlungen von 1001 und 1006 gut erklären läßt, ist es entgegen Wolfheres Bericht allerdings sehr wohl denkbar, daß die Kirchenversammlung bereits zuvor geplant worden ist. Neben Aribo und dem geladenen Bischof Godehard von Hildesheim seien jedenfalls noch die namentlich genannten Oberhirten von Halberstadt, Magdeburg, Meißen, Minden, Oldenburg, Osnabrück, Paderborn und Würzburg sowie ein römischer und ein griechischer Bischof zugegen gewesen, die freilich anonym bleiben. Gleichwohl konnte die Angelegenheit nicht zu Ende gebracht werden. Neben Wolfhere, der von diesem Geschehen noch knapp in der Vita Godehardi posterior berichtet, stellen auch die Hildesheimer Annalen den kaiserlichen Aufenthalt zum Jahre 1029, doch konnte bereits Harry Breßlau zeigen, daß der Besuch in das Jahr 1028 gehört. Die Annalen wissen zudem von elf anwesenden Bischöfen, die jedoch nicht näher genannt werden, und berichten vom Eintreffen einer liutizischen Gesandtschaft57.

Am 9. Oktober 1028 urkundete Konrad zudem in Peolidę, wie es in dem kopial überlieferten Stück heißt, noch für den Patriarchen Poppo von Aquileja und dessen Kirche. Poppo hatte bereits am 11. September 1028 in Imbshausen (Northeim) ein Diplom empfangen, in dem ebenso wie in der Verfügung vom 9. Oktober Kaiserin Gisela, König Heinrich und Aribo von Mainz als Fürsprecher auftreten. Als Konsentienten begegnen uns in der jüngeren Urkunde noch Bischof Eberhard von Bamberg, Bischof Helmger von Ceneda und mehrere namentlich genannte Männer, die vermutlich ebenso zu Poppos Gefolge zählen wie der Bischof Helmger, dessen Diözese zur Kirchenprovinz Aquileja gehörte. In dem Diplom vom 11. September werden als Fürsprecher noch der Kanzler Bruno und Herzog Adalbero von Kärnten angeführt, die den Hof wohl ebenfalls nach Pöhlde begleitet haben dürften58. Die Urkunde und die Fürsprecher zeigen ebenso wie die zu Pöhlde abgehaltene Synode, daß der Ort Schauplatz einer größeren Versammlung war und eine über Sachsen hinausreichende Angelegenheit verhandelt wurde. Der Aufenthalt währte wenigstens elf Tage.

Konrad II. starb im Jahre 1039. Heinrich III., sein Sohn und Nachfolger, ist in seiner bis 1056 währenden Herrschaftszeit viermal in Pöhlde nachweisbar, davon einmal am Michaelisfest und dreimal zu Weihnachten. Nördlich der Alpen lassen sich mit Blick auf die Herrenfeste Ostern, Pfingsten und Weihnachten für Pöhlde ebenso viele Abstecher nachweisen wie für Paderborn und Speyer, doch ist der Salier in Speyer auch sonst noch verbürgt. Über 20 und damit die meisten Aufenthalte Heinrichs III. werden ohnehin für Goslar genannt, wo er einmal Ostern und viermal Weihnachten feierte, gefolgt von Regensburg und Speyer. Die geringe Bedeutung Pöhldes im Itinerar Heinrichs III. hängt vielleicht mit der grundsätzlichen Orientierung des Saliers auf das benachbarte Goslar zusammen59.

Die drei Weihnachtsaufenthalte, die aus zwei mehr oder weniger zeitgenössisch entstandenen Werken, den Annales Altahenses und den Annalen Lamperts von Hersfeld, bekannt sind, weisen sämtlich eine überregionale Bedeutung auf. Im Zusammenhang des Weihnachtsfestes von 1047 traf eine römische Gesandtschaft am salischen Hof ein, die den Tod des Papstes Clemens meldete und um die Bestimmung eines Nachfolgers bat60. Die Wahl fiel auf den Bischof Poppo von Brixen, der seit 1039 im Amt war und sich vermutlich im Gefolge des Kaisers befand. Seine Bischofskirche hat jedenfalls 1040 und am 25. Januar 1048 herrscherliche Vergünstigungen erfahren, 1043 trat er als Fürsprecher für Angehörige seiner Diözese auf und 1046/1047 begleitete er den Salier auf dem Romzug, mit dem bekanntlich das Zeitalter des Reformpapsttums begann61. 1049 wies der Kaiser in Pöhlde einen namentlich allerdings nicht genannten Mann in das Bistum Como ein. Vermutlich handelte es sich um einen gewissen Benno, der 1054 und 1055 im Umfeld Heinrichs III. bezeugt ist62. Im folgenden Jahr veranlaßte Heinrich dann die am Hof versammelten Großen, seinem gleichnamigen Sohn Treue zu schwören. Während die Annales Altahenses, die ebenso wie Lamperts Annalen dem Nativitätsstil folgen, nur den Aufenthalt für 1050 melden, ist die Berichterstattung des Hersfelders, der von dem Treueschwur weiß, für die Weihnachtsaufenthalte von 1050 und 1051 verwirrt63. Heinrich IV. wurde übrigens am 11. November 1050 geboren, und weil sein Vater am 16. September und am 24. November in Goslar bezeugt ist, nimmt man an, daß er ebendort das Licht der Welt erblickt habe64. Über die Dauer der Weihnachtsaufenthalte läßt sich Folgendes sagen: 1048 reiste Heinrich III. über Würzburg nach Ulm, wo er am 25. Januar bezeugt ist; am 13. Januar 1050 urkundete er in Quedlinburg und vielleicht am 4. Januar 1051 in Mühlhausen65.

Die Feier des Michaelisfestes 1048 ist allein aus Lamperts Jahrbüchern bekannt und wurde vielleicht nur deswegen für mitteilenswert gehalten, weil am folgenden Tag ebenfalls in Pöhlde ein gerichtlicher Zweikampf zwischen dem Billunger Thietmar und dessen miles Arnold stattfand. Thietmar, der unterlag, war beschuldigt worden, Drahtzieher eines im Jahr zuvor geplanten Anschlags auf den Salier gewesen zu sein. Mit diesem Besuch hängen zwei Urkunden für Domkapitel und Bischofskirche von Bamberg zusammen, die vom 2. Oktober stammen, doch nach Ansicht des Herausgebers uneinheitlich datiert sind. Als Fürsprecher werden das eine Mal Heinrichs Gemahlin Agnes, das andere Mal Bischof Hartwig von Bamberg genannt66.

Nach dem Tod Heinrichs III. am 5. Oktober 1056 lag die Regentschaft für dessen fünfjährigen Sohn und Nachfolger zunächst in den Händen der Kaiserin Agnes. Unter ihrer Leitung machte der salische Hof 1057 und 1059 in Pöhlde Station, was zudem die letzten bezeugten Herrscheraufenthalte sind. Am 27. Dezember 1057, dem Tag des Apostels Johannes, wurde Gundechar von Eichstätt in Anwesenheit der Erzbischöfe von Bremen, Magdeburg und Mainz, der Bischöfe von Bamberg, Hildesheim, Konstanz, Lucca, Meißen, Merseburg, Paderborn, Sitten, Speyer, Verden, eines Oberhirten aus Polen und des Subdiakons Hildebrand, des römischen Gesandten und späteren Papstes Gregor, zum Bischof geweiht. Die Gegenwart der Kaiserin Agnes wird ausdrücklich erwähnt. Diese Weihe beschloß den am 20. August in Tribur mit der Ernennung und Überreichung eines Ringes begonnenen sowie am 5. Oktober in Speyer mit der Investitur fortgesetzten Erhebungsvorgang des neuen Eichstätter Oberhirten67. Das Weihnachtsfest 1057 soll der Königshof nach den Annales Altahenses in Goslar, nach Lampert von Hersfeld jedoch in Gegenwart namentlich nicht genannter principes sowie Hildebrands in Merseburg begangen haben. Die Literatur sprach sich für Goslar aus, doch wurde die Frage aufgeworfen, ob Weihnachten nicht auch in Pöhlde gefeiert worden sei68. In Goslar ist Heinrich dann jedenfalls am 7. Februar 1058 bezeugt. Auf Bitten der Kaiserin Agnes und auf Rat der Bischöfe von Mainz, Bremen, Augsburg, Hildesheim, Bamberg, Paderborn und Verden sowie des Herzogs Bernhard von Sachsen und des Grafen Otto von Northeim urkundete er für die Halberstädter Bischofskirche69. Am 3. März 1058 ist Heinrich IV. in Minden bezeugt, und es scheint, daß der salische Hof den gesamten Winter in Sachsen zugebracht hat70. Am 27. Juli 1059 wurde schließlich in Pöhlde ein Diplom für die Bischofskirche von Minden ausgestellt. Heinrich IV. ist zuvor am 27. Mai, am 1. Juni und anschließend am 22. August in Goslar bezeugt, wo er vielleicht bereits das am 23. Mai begangene Pfingstfest verbracht hat. In dreien der zu Goslar ausgefertigten Urkunden begegnet uns Heinrichs Mutter Agnes als Fürsprecherin71.

Damit enden die in den Quellen ermittelbaren Herrscherbesuche. Pöhlde wird zwar noch in dem vielleicht gegen 1152/1153 angefertigten Tafelgüterverzeichnis als zur mensa des römischen Königs gehörend aufgelistet, doch war der Hof allem Anschein nach für das Königtum schließlich so unbedeutend, daß Friedrich I. Barbarossa ihn neben anderen sächsischen Rechtstiteln 1158 mit Heinrich dem Löwen gegen südwestdeutschen Besitz tauschte72.

Warum die Herrscher Pöhlde seit der frühen Salierzeit nicht mehr aufgesucht haben, läßt sich nicht verbindlich beantworten, ist aber angesichts ähnlicher Entwicklungen nicht überraschend, denn auch andere oft genannte Orte wie zum Beispiel Quedlinburg verloren ihre Bedeutung, während wiederum andere wie Altenburg oder Hagenau neu hinzutraten. Als einen Faktor wird man wohl gerade beim Wechsel des Herrscherhauses die Lage des Eigengutes anführen müssen. Hinzukommen Versuche, bestimmte Herrschaftsregionen auszubauen, konkurrierende Gewalten, wirtschaftliche Aspekte, Baulichkeiten, wenigstens eine gewisse Zeit währende Traditionen und persönliche Vorlieben73. Pöhlde wurde dabei zumal nach dem Brand von 1017 von dem nahen und sowohl wirtschaftlich als auch kommunal aufstrebenden Goslar überflügelt, dessen Entwicklung nach ersten Maßnahmen Heinrichs II., von denen Thietmar von Merseburg berichtet, von Heinrich III. tatkräftig gefördert wurde74. Dabei lag Pöhlde keineswegs abseits, sondern war mit dem mittelalterlichen Wegenetz verbunden, doch bleiben daraus erschlossene Aufenthalte nicht mehr als eine Vermutung75.

Die Qualifizierung Pöhldes als locus und villa sagt über die örtlichen Gegebenheiten nichts aus, weil locus ganz allgemein einen Ort bezeichnet und in den Annales Lobienses nicht nur Pöhlde, sondern auch der Bischofssitz Utrecht (publica) villa genannt werden76. In der Urkunde Heinrichs I. von 929 für seine Gemahlin Mathilde werden eigens civitates, in der Pertinenzformel das Zubehör und am Ende des Kontextes Gestüte erwähnt. In der Verfügung Ottos II. aus dem Jahre 978, in der es lediglich um Pöhlde geht, werden diese civitates sowie die Gestüte jedoch nicht gelistet77. Die für Pöhlde genannte civitas wurde von einer stark systematisierenden Forschung mit einer Wallanlage identifiziert, die wohl als Fluchtraum gedient haben und gegen Ende des 10. Jahrhunderts aufgegeben worden sein soll. Vielleicht läßt sie sich mit den von Heinrich I. ergriffenen Schutzmaßnahmen gegen die Ungarn in Verbindung bringen78. Die in der archäologischen Literatur nach älteren Traditionen begegnenden Bezeichnungen dieses Baues als „König Heinrichs Vogelherd“ oder „Finkenherd“, an dem der Liudolfinger angeblich von seiner Erhebung zum König erfahren haben soll, können auf sich beruhen und müssen hier nicht diskutiert werden79.

In der Urkunde Ottos II. aus dem Jahre 978 wird Pöhlde als curtis bezeichnet, Thietmar spricht von einer curtis [...] inperialis, also von einem kaiserlichen oder herrscherlichen Hof, und im Tafelgüterverzeichnis ist von einer curia die Rede80. Diese curtis ist allerdings nicht in der Wallanlage zu suchen. Grabungen haben nämlich ergeben, daß es in einiger Entfernung von der Wallanlage, die auch gar keine größere Bebauung aufwies, mehrere zum Teil vielleicht in das 10. Jahrhundert zu datierende Gebäude gegeben hat, von denen eines ein mehr oder weniger repräsentativer Hallenbau gewesen sein dürfte, der königlichen Versammlungen und damit der − modern gesprochen − Regierungstätigkeit gedient hat. Darüber hinaus geht die heutige Pöhlder Kirche auf eine mittelalterliche Anlage zurück, in der man die Gründung der Königin Mathilde erkennen darf. Ein zweifelsfrei vorhandener Wirtschaftshof konnte bislang jedoch nicht ergraben werden81. Thietmar von Merseburg erwähnt anläßlich der Ermordung Ekkehards von Meißen 1002 eine lignea caminata und ein solarium, also einen heizbaren Raum oder ein heizbares Wohngebäude aus Holz und einen Söller82.

[...]


1 Vgl. zum mittelalterlichen Reisekönigtum aus jüngerer Zeit nur den Sammelband Orte der Herrschaft, Stieldorf, Reiseherrschaft S. 147 ff., zur umrissenen Fragestellung und zur Vorgehensweise Schütte, Philipp S. 8 ff., zur Entwicklung einzelner Aufenthaltsorte beispielhaft Brühl, Fodrum 1 S. 158. Weitere Literatur wird im Folgenden in den Anmerkungen genannt.

2 Vgl. aus der Literatur mit unterschiedlichen Schwerpunkten und weiterführenden Hinweisen nur (in zeitlicher Reihenfolge) Claus, Burganlage S. 265 ff., Stolberg, Befestigungsanlagen S. 291–293 Nr. 333–334, Claus, Topographie S. 283 ff., Germania Pontificia 4 S. 329–331, Jankowski, Pöhlde S. 404 ff., Backmund, Monasticon Praemonstratense [...] 1/2 S. 307–309, Streich, Burg 1 S. 162–165, Granzin, Pöhlde S. 382 f., Claus, Palithi, Heinemeyer, Pöhlde Sp. 39, Heine, Pöhlde S. 222 ff., Könighaus, Pöhlde S. 1254 ff.

3 D H I 20 (mit Anhang); vgl. Regesta Imperii 2/1 Nr. 17, Nr. 24, zu dieser vieldiskutierten Urkunde nur Giese, Heinrich I. S. 126 ff., der eine Gesamtschau der Zeit Heinrichs I. bietet, zur Witwenausstattung Fössel, Königin S. 67–80. Sowohl im Regest als auch in D 20 ist nur vom Erbbesitz in Pöhlde und den anderen Orten die Rede, was weitere Inhaber von Rechtstiteln strenggenommen nicht ausschließt.

4 Vgl. Flechsig, Ortsnamen S. 83 ff., Ohainski / Udolph, Ortsnamenbuch 2 S. 127−131.

5 D H I 3 (erste Ausfertigung); vgl. Regesta Imperii 2/1 Nr. 4, Nr. 5.

6 Aliti: D H I 24; vgl. Regesta Imperii 2/1 Nr. 29, Meyer, Diplom S. 116 f. Anm. 2. − Polida: D H I 31; vgl. Regesta Imperii 2/1 Nr. 38.

7 D H I 11; vgl. Regesta Imperii 2/1 Nr. 14, zu Adalward Schmid, Nachfahren S. 79 f., S. 94, Schmid, Gemeinschaftsbewußtsein S. 535 ff., S. 589 ff., Althoff, Adels- und Königsfamilien S. 330 Nr. B 150, Vogtherr, Verden S. 20−23.

8 D H I 3 wurde am 22. April 922, einen Tag nach der Feier des Osterfestes, in Quedlinburg ausgestellt, die erste Ausfertigung bereits am 20. März 922 in Pöhlde; siehe oben Anm. 5. Die Überlegungen von Althoff, Gandersheim S. 129 f. mit Anm. 22, zum Geburtstag Heinrichs des Jüngeren sind haltlos, weil der Königssohn bereits am 20. März erwähnt wird und daher nicht erst am 21. April, dem Ostertag, geboren worden sein kann. Demnach ist auch Schütte, Untersuchungen S. 79 Anm. 16, zu präzisieren.

9 Vgl. Bresslau, Handbuch 2 S. 212–214, darüber hinaus in inhaltlicher Hinsicht nur Schetter, Intervenienz, Fössel, Königin S. 123–150, oder Görich, Mathilde S. 251 ff.

10 Das Material ist zusammengestellt in Regesta Imperii 2/1 und Regesta Imperii 2/6 (insgesamt nicht fehlerfrei). Später entdeckt wurde eine am 1. Dezember 929 in Wallhausen ausgestellte Urkunde, die als D H I 20 a und Regesta Imperii 2/1 Nr. 24 A zu zählen ist; vgl. Meyer, Diplom S. 115 ff., Regesta Imperii 2/1 S. 253. Dieses Stück wurde in Regesta Imperii 2/6 nicht berücksichtigt. Daß Freund, Wallhausen (2013), trotz des im Vorwort S. 7 gebieterisch erhobenen Anspruchs, „den derzeitigen Forschungsstand zur Geschichte des einstigen königlichen Aufenthaltsortes Wallhausen“ zu bieten, die Urkunde nicht erwähnt, mindert zumindest nicht den illustrativen Wert seiner Broschüre; vgl. auch Nass, Besprechung S. 749. Freund, Wallhausen (2014) S. 115 ff., wiederholt − mit wenigen Auslassungen, doch vermehrt um Fußnoten − wörtlich seinen Beitrag von 2013, was er redlicherweise an keiner Stelle erwähnt. Alles in allem also ein verheißungsvoller Auftakt für die Bemühungen des Pfalzenarbeitskreises Sachsen-Anhalt. Vgl. zu strukturgeschichtlichen Fragen Giese, Heinrich I. S. 70 ff., S. 133 ff., zu Reot Gockel, Ritteburg S. 402 ff. Literatur zum ottonischen Sachsen ist unten Anm. 11 notiert.

11 Quedlinburg, St. Servatius: Vita Mathildis reginae antiquior 4 S. 120–122, Vita Mathildis reginae posterior 7 S. 158, 8 S. 161; vgl. nur Reuling, Quedlinburg S. 184 ff., Ehlers, Heinrich I. S. 235 ff., Germania Pontificia 5/2 S. 295 ff. – Nordhausen: Vita Mathildis reginae antiquior 11 S. 132 f., Vita Mathildis reginae posterior 21 S. 187; vgl. Gockel, Nordhausen S. 319 ff., Wand, Reichsstift, der sich S. 72 ausdrücklich dafür ausspricht, daß Mathilde kein Nonnenkloster, sondern vielmehr ein Kanonissenstift eingerichtet habe. – Pöhlde: Vita Mathildis reginae antiquior 8 S. 127, Vita Mathildis reginae posterior 15 S. 172 f. – Die Gründung von Pöhlde und Nordhausen durch die Königin wird auch in den Annales Palidenses S. 61, erwähnt, doch ist die Vita Mathildis reginae antiquior nur im Rahmen dieser Annalen überliefert. Es handelt sich um eine gegen Ende des 12. Jahrhunderts höchstwahrscheinlich im späteren Pöhlder Prämonstratenserstift entstandene und bis in das Jahr 1182 geführte Weltchronik; vgl. Backmund, Geschichtsschreiber S. 128–135, Wattenbach / Schmale, Geschichtsquellen 1 S. 388 f. Die Behauptung von Hauck, Monarchie S. 109, in Pöhlde sei von Mathilde mit Unterstützung von Corveyer Mönchen ein Benediktinerkloster eingerichtet worden, ist durch die Quellen nicht gedeckt. In einer auf einen Erzbischof Hatto von Mainz gefälschten Urkunde (siehe unten Anm. 15) werden Otto [I] und dessen parentela zu Fundatoren gemacht. Vgl. zu Mathildes Gründungen, zu denen noch Enger in Westfalen gehört, allgemein Fössel, Königin S. 231−237, Vogtherr, Reichsabteien S. 56–58, die unten Anm. 89 genannte Literatur, zu den Mathildenviten die Editionseinleitung, darüber hinaus Schütte, Untersuchungen, Berschin, Biographie 4/1 S. 93–105, sowie die mit einer Einleitung versehene englische Übersetzung von Gilsdorf, Queenship, aus der umfangreichen Literatur zum ottonischen Sachsen nur Leyser, Herrschaft, den Sammelband Herrschaftsrepräsentation im ottonischen Sachsen, Schulze, Raum S. 83 ff., Schulze, Harz-Elbe-Saale-Unstrutraum S. 13 ff., und Schieffer, Entstehung S. 7 ff.

12 Vita Mathildis reginae posterior 16 S. 175; vgl. zu Heinrich nur Glocker, Ottonen S. 53−80, S. 273 f.

13 D O I 189; vgl. Regesta Imperii 2/1 Nr. 256, zu den genannten Fakten nur Regesta Imperii 2/1 Nr. 252 a, Nr. 254 a−c, im Zusammenhang Köpke / Dümmler, Otto der Große S. 284 ff. Keller, Otto der Große S. 237–243, ordnet D O I 189 und das im Folgenden genannte D O I 188 in den größeren Zusammenhang von mehreren in dieser Zeit für schwäbische Empfänger ausgestellten Verfügungen ein und meint, daß nach Liudolfs Tod die schwäbischen und damit auch italischen Angelegenheiten hätten geklärt werden müssen, doch sind seine Darlegungen zum Teil recht spekulativ. Herzog Burchard von Schwaben hat entgegen Keller S. 239 in D O I 189 nicht interveniert. Vgl. zum Reiseweg Ottos I. die ein neues Vorgehen begründende Untersuchung von Müller-Mertens, Reichsstruktur, als neue Gesamtschau Becher, Otto der Große.

14 D O I 188; vgl. Regesta Imperii 2/1 Nr. 255, Mendelsohn, Urkundenfälschungen S. 179–181, S. 267 f., Vogler, Rezeption S. 711 ff., Keller, Otto der Große S. 238 Anm. 109, zu Dornburg und Allstedt 958 Regesta Imperii 2/1 Nr. 264, Nr. 265, Gockel, Allstedt S. 11, Gockel, Dornburg S. 91, der aber die Möglichkeit eines Aufenthaltes in Pöhlde nicht durchspielt, zu den genannten Bischöfen im Überblick Kreuzer, Udalrich Sp. 1173 f., Karpf, Hartbert Sp. 1943. Die Churer Bischofskirche empfing am 16. Januar 958 eine Urkunde; vgl. D O I 191, Regesta Imperii 2/1 Nr. 258. Jankowski, Pöhlde S. 406, vermutet für 957 den „erste[n] einigermaßen sicher bezeugte[n] Weihnachtsaufenthalt eines Königs“.

15 D O I 439 (unecht); vgl. Regesta Imperii 2/1 Nr. 211, zum Reiseweg des Königs Nr. 206–212. Dieses Stück hängt mit einer auf einen Erzbischof Hatto von Mainz gefälschten Urkunde zusammen, die dieser 953 auf Bitten Ottos des Großen in Pöhlde für die dortige abbacia ausgestellt haben soll; vgl. Mainzer Urkundenbuch 1 S. 120–122 Nr. 197 (Fälschung), dazu Regesta Imperii 2/5 Nr. † 239 a, darüber hinaus Jankowski, Pöhlde S. 405.

16 Vgl. die Übersicht bei Müller-Mertens, Reichsstruktur S. 265 f.

17 Thietmar von Merseburg, Chronicon 3,1 S. 98, D O II 89; vgl. Regesta Imperii 2/2 Nr. 930, Nr. 670, Lübke, Regesten 2 S. 249 f. Nr. 177 a, zur Schenkung Jankowski, Pöhlde S. 405 f., zu Giselher Claude, Geschichte 1 S. 136 ff., Huschner, Kommunikation 2 S. 728 ff., zu Thietmar im Überblick Beumann, Thietmar Sp. 795 ff., zur sogenannten Corveyer Überarbeitung des Chronicon Hoffmann, Mönchskönig S. 151–176, zum paläographischen Befund die Editionseinleitung S. XXXV f. Zu Huschner, Kommunikation, hat Hoffmann, Notare S. 435 ff., in diplomatisch-paläographischer Hinsicht alles Nötige gesagt. Vgl. zur Zeit Ottos II. Eickhoff, Theophanu, Seibert, Sohn S. 293 ff., zum Itinerar Alvermann, Königsherrschaft.

18 D O II 171; vgl. Regesta Imperii 2/2 Nr. 762.

19 D O II 259; vgl. Regesta Imperii 2/2 Nr. 858, Huschner, Kommunikation 2 S. 750 f.

20 Vgl. Regesta Imperii 2/5 Nr. 597–600, aus der Literatur nur Holtzmann, Aufhebung S. 86 ff., Claude, Geschichte 1 S. 139 ff., Hehl, Merseburg S. 96 ff., Huschner, Kommunikation 2 S. 729 ff., zu Giselhers Anwesenheit am kaiserlichen Hof Regesta Imperii 2/2 Nr. 858 a.

21 D O II 310; vgl. Regesta Imperii 2/2 Nr. 911. Bunonroth wird im Regest von D O II 310 mit einem nicht lokalisierten „Bonnrode“ und in Regesta Imperii 2/2 Nr. 911 mit einem ebenfalls nicht identifizierten „Bonrode“ gleichgesetzt sowie in Regesta Imperii 2/6 S. 175 als „Bonrode [...], Ortsteil v. Oberbösa, O. (bei Göllingen) in Deutschland (Erfurt)“ ausgewiesen. Es handelt sich wohl um eine Wüstung bei Osterode oder bei Pöhlde; vgl. Ohainski / Udolph, Ortsnamenbuch 2 S. 31−33. Huschner, Kommunikation 2 S. 756–794, identifiziert den Verfasser und Schreiber des Kontextes von D O II 310 mit Giselher selbst; vgl. Hoffmann, Notare S. 453 f. Siehe auch unten nach Anm. 87.

22 Vgl. die oben Anm. 20 genannte Literatur, Claude, Geschichte 1 S. 150, danach Schwarze-Neuss, Herrschaft S. 53.

23 Annales Lobienses z. J. 975 S. 235; vgl. Regesta Imperii 2/2 Nr. 672 a, zum Werk Wattenbach-Levison. Geschichtsquellen 6 S. 909 f. Die Glaubwürdigkeit der Annalen ergibt sich insgesamt dadurch, daß einige Meldungen durch andere Quellen bestätigt werden. Es handelt sich um den ersten aus einer erzählenden Quelle bekannten Herrscheraufenthalt. Offenkundige sekundäre Erwähnungen wie zum Beispiel in der Reichschronik des Annalista Saxo werden im Folgenden nicht verzeichnet; vgl. zu dieser Quelle ausführlich Nass, Reichschronik.

24 DD O II 92, 93; vgl. Regesta Imperii 2/2 Nr. 673, Nr. 674.

25 Annales Lobienses z. J. 980 S. 235, Gesta episcoporum Cameracensium 1,101 S. 442 f., 1,102 S. 443, Grone: D O II 210; vgl. Regesta Imperii 2/2 Nr. 798 a, Nr. 800 a, Nr. 802, zu den Gesta und zu Notker von Lüttich im Überblick Sot, Gesta episcoporum Cameracensium Sp. 1407 f., Kupper, Notker Sp. 1288 f., und zur Praxis der Bischofserhebungen Schütte, Bischofserhebungen S. 139 ff. Zeitliche Einordnung und Ziel des Feldzugs sind ebenso umstritten wie die Einreihung zweier damit zusammenhängender Urkunden; vgl. DD O II 206, 207, 208, Regesta Imperii 2/2 Nr. 798, Nr. 799, Nr. 800, Claude, Walbeck S. 2 f., S. 16 mit Anm. 101, Gockel, Allstedt S. 13 f. Zuletzt vermutete Alvermann, Königsherrschaft S. 301–303, daß der Slavenfeldzug zwischen urkundlich genannten Aufenthalten in Walbeck (19. November 979, Regesta Imperii 2/2 Nr. 799) und Allstedt (6. Dezember 979, Regesta Imperii 2/2 Nr. 800) einzureihen sei, so daß Otto von Allstedt nach Pöhlde gereist sein könnte. Alvermann scheint nach S. 299 an Walbeck an der Aller (Landkreis Börde) zu denken, doch handelt es sich um den Stammsitz der gleichnamigen Grafen, für den sonst kein Herrscheraufenthalt bezeugt ist; siehe unten nach Anm. 93. Die sich mit dem Königshof Walbeck (Landkreis Mansfeld-Südharz) befassende Arbeit von Claude scheint er nicht zu kennen; siehe unten nach Anm. 30.

26 D O II 209; vgl. Regesta Imperii 2/2 Nr. 801, Parisse, Dietrich I. Sp. 1030, zu Hildibold die unten Anm. 31 genannte Literatur.

27 DD O II 83, 119; vgl. Regesta Imperii 2/2 Nr. 638 b, Nr. 664, Nr. 701, zu D O II 119 noch Lübke, Regesten 2 S. 259 Nr. 185 a.

28 Vgl. Alvermann, Königsherrschaft S. 126 ff., S. 203 ff.

29 D O III 25; vgl. Regesta Imperii 2/3 Nr. 980 b (Quedlinburg), Nr. 981, wo die Frage der vielleicht uneinheitlichen Datierung diskutiert wird. Nach Nr. 981 könnte es sich um den Grafen Ulrich von Ebersberg handeln, was hier aber nicht weiter verfolgt werden muß. Zum Itinerar Ottos III. gibt es keine Untersuchung. Vgl. zur vormundschaftlichen Regierung nur die große Gesamtdarstellung von Eickhoff, Theophanu S. 93 ff. darüber hinaus Offergeld, Reges pueri S. 649 ff. Althoff, Otto III., verrät hauptsächlich etwas über Gerd Althoff (S. 118: „Aus ungefähr der gleichen Zeit stammt ein Brief Gerberts an den Kaiser, der den berühmten Ausruf ‚Noster, noster est Romanum imperium’ enthält“), und der Rest ist Wissenschaftsgeschichte; vgl. Borgolte, Biographie S. 128 ff.

30 DD O III 77, 78, 79 a–b, 80; vgl. Regesta Imperii 2/3 Nr. 1041, Nr. 1042, Nr. 1042 a, Nr. 1045, Nr. 1046, zu Selz knapp Seibert, Selz Sp. 1738. Siehe zu Mathilde unten Anm. 31.

31 D O III 81; vgl. Regesta Imperii 2/3 Nr. 1047, zu Mathilde, Willigis und Hildibold nur Offergeld, Reges pueri S. 689 f., S. 694 f., S. 723 f. Die Laien werden Regesta Imperii 2/3 Nr. 1046 a identifiziert, doch ist der Rest bloße Vermutung. Vgl. zu Walbeck Claude, Walbeck S. 1 ff.

32 D O III 110; vgl. Regesta Imperii 2/3 Nr. 1076 b, Nr. 1077, Lübke, Regesten 3 S. 101 f. Nr. 277. Regesta Imperii 2/3 Nr. 1076 b ist nur erschlossen, und die Nr. 1078 a angestellte Vermutung, daß Kaiserin Adelheid im Januar 973 nach der Abreise Ottos III. in Pöhlde geblieben sei, ist reine Spekulation. Am 9. Juli 997 stellte Otto III. in Gandersheim eine Urkunde aus, in der er seinem Ministerialen Sigibert den in der marcha Polidę gelegenen Ort Emmikenrot schenkte; vgl. D O III 248, Regesta Imperii 2/3 Nr. 1230, Ohainski / Udolph, Ortsnamenbuch 2 S. 52 f. Mit marcha ist wie zum Beispiel in DD O I 16, 40 oder DD O III 125, 344 die Gemarkung gemeint; vgl. nur Cordes, Mark Sp. 298 ff., Niermeyer, Mediae Latinitatis lexicon minus 2 S. 850−853.

33 Thangmar von Hildesheim, Vita Bernwardi 22 S. 768 f., 28–29 S. 771 f., Wolfhere von Hildesheim, Vita Godehardi prior 22 S. 183; vgl. Konzilien Deutschlands und Reichsitaliens 916–1001 S. 619–623 Nr. 67, aus dem Kreis der Regestenwerke zuletzt Germania Pontificia 5/2 S. 25–31 Nr. *20–*33, zur Sache insgesamt Goetting, Hildesheimer Bischöfe S. 159–161, S. 183–193, S. 197–200, S. 239–247, Wolter, Synoden S. 182 ff., zur Pöhlder Versammlung S. 200–203, Görich, Streit S. 56 ff., zu den Quellenautoren im Überblick Stumpf, Thangmar Sp. 1512 ff., Jacobsen, Wolfhere Sp. 1370 ff.

34 Thietmar von Merseburg, Chronicon 4,45 S. 182, 5,3–8 S. 222–230; vgl. auch Annales Quedlinburgenses z. J. 1002 S. 517 f., Regesta Imperii 2/4 Nr. 1483 dd, Nr. 1483 ll, Nr. 1483 tt−vv, Lübke, Regesten 3 S. 189 f. Nr. 349, aus der Literatur nur Zotz, Vorbemerkungen S. 200 f., Rupp, Ekkehardiner S. 70 ff., Patzold, Königserhebungen S. 467 ff., besonders S. 479 Anm. 50 mit einem weiteren Literaturreferat, zur commendatio animae Angenendt, Theologie S. 168–171. Siehe zu den Baulichkeiten und zu Alfker unten nach Anm. 79, nach Anm. 90.

35 Die Aufenthalte sind im Folgenden nachgewiesen. Vgl. zu Thietmar die oben Anm. 17 genannte Literatur, zu dem mit den erhaltenen Hildesheimer Annalen verbundenen Traditionskomplex Wattenbach / Holtzmann, Geschichtsquellen 1 S. 40–46, Annales Quedlinburgenses S. 143−152, zur Erziehung Heinrichs in Hildesheim Regesta Imperii 2/4 Nr. 1483 a−b. Zum Itinerar Heinrichs II. gibt es keine Untersuchung. Einen Aspekt behandelt Ehlers, Bayern S. 799 ff. Vgl. zur Zeit Heinrichs II. die solenne Gesamtdarstellung von Weinfurter, Heinrich II.

36 1005: Annales Hildesheimenses z. J. 1006 S. 29; vgl. Regesta Imperii 2/4 Nr. 1605 a, darüber hinaus noch Nr. 1605 b. – 1007: Annales Hildesheimenses z. J. 1008 S. 29; vgl. Regesta Imperii 2/4 Nr. 1678 a. – 1014: Thietmar von Merseburg, Chronicon 7,4 S. 402, 7,8 S. 408, Annales Hildesheimenses z. J. 1015 S. 31; vielleicht lud Heinrich Ulrich von Böhmen und Bolezlaw von Polen von Pöhlde aus zum kommenden Osterfest nach Merseburg vor; vgl. Regesta Imperii 2/4 Nr. 1852 b, Lübke, Regesten 4 S. 33 Nr. 480, zum gesamten Hintergrund Görich, Wende S. 95 ff. – 1016: Thietmar 7,50 S. 460, Annales Hildesheimenses z. J. 1017 S. 32; vgl. Regesta Imperii 2/4 Nr. 1896 a. − Die Besuche in Pöhlde meldet auch die sogenannte Corveyer Überarbeitung der Chronik Thietmars (siehe oben Anm. 17) S. 265, S. 321, S. 339, S. 347, S. 379, S. 395, S. 403, S. 409, S. 459 / S. 461. Die Worte z. J. 1008 fehlen allerdings in Thietmars Autograph wegen eines mechanischen Blattverlustes; vgl. S. 318 Var. p.

37 Thietmar von Merseburg, Chronicon 5,38 S. 264, 5,39 S. 264, Annales Hildesheimenses z. J. 1004 S. 29 (Zitat); vgl. Regesta Imperii 2/4 Nr. 1552 b, Nr. 1553 a, Pauler, Regnum Italiae S. 93–96, Huschner, Kommunikation 2 S. 796 f., zum Hintergrund Brunhofer, Arduin S. 172 ff.

38 Annales Ottenburani z. J. 1004 S. 5, Thietmar von Merseburg, Chronicon 6,3 S. 278; in den Annales Hildesheimenses z. J. 1004 S. 29 folgt der Bericht über die Aussöhnung unmittelbar auf die Worte über die in Pöhlde eingetroffenen italischen Gesandten und wird mit et verbunden, kann also auch auf den Weihnachtsaufenthalt bezogen werden. Vgl. Regesta Imperii 2/4 Nr. 1559 c, Regesten Augsburg 1 Nr. 215, Nr. 217, Ehlers, Bayern S. 809 f., zur Quellenkritik Giese, Annales Ottenburani S. 72–75.

39 Annales Hildesheimenses z. J. 1007 S. 29, Thangmar von Hildesheim, Vita Bernwardi 43 S. 777, Wolfhere von Hildesheim, Vita Godehardi prior 24 S. 185, Wolfhere, Vita Godehardi posterior 17 S. 205, D H II 255; vgl. Regesta Imperii 2/4 Nr. 1624 b, Nr. 1627, Nr. 1627 a, Nr. 1627 b, Nr. 1771, Wolter, Synoden S. 227–230. Bei D H II 255 handelt es sich um die 1013 gefertigte Erneuerung eines in diesem Jahr bei dem Brand des Hildesheimer Doms zerstörten Stücks von 1007, in dem die in Pöhlde erzielte Beilegung des Gandersheimer Streites beglaubigt wurde. In D H II 255 heißt es im Anschluß an die Worte über den Ausgleich zwischen Willigis und Bernward: His actis ecclesia ipsa die ex more consecrata est et sequenti die velatio ancillarum dei celebrata, auctorante B. venerabili episcopo. Falls diese Worte der verlorenen Urkunde entstammen, muß sie entgegen Regesta Imperii 2/4 Nr. 1627 nach der am 6. Januar erfolgten Einkleidung der Kanonissen ausgestellt worden sein. Die in einer am Rand stehenden Subskriptionsliste genannten Männer waren nicht nur in Gandersheim, sondern bereits in Pöhlde zugegen. Auffällig ist allerdings, daß in der Subskription Bernward und die in DD H II 124, 125, ausgestellt am 1. Januar 1007 in Pöhlde (siehe unten Anm. 48), genannten Oberhirten von Meißen und Speyer fehlen; vgl. Schuffels, Urkunde S. 491 ff., zur Gandersheimer Kirchweihe ausführlich Benz, Untersuchungen S. 105−118.

40 Thietmar von Merseburg, Chronicon 6,38 S. 321; vgl. Regesta Imperii 2/4 Nr. 1696 a, Schütte, Bischofserhebungen S. 181. Die Annales Hildesheimenses z. J. 1009 S. 30 meinen mit Salzburgh, wo Heinrich Weihnachten gefeiert haben soll, vielleicht Salz an der Saale, das in karolingischer und ottonischer Zeit einige Male als herrscherlicher Aufenthaltsort bezeugt ist, doch heißt es Regesta Imperii 2/4 Nr. 1696 a „Salzburg (Pfalz im fränk. Saalgau)“. Sonst ist über diesen Aufenthaltsort nichts bekannt; vgl. Wagner, Topographie S. 149 ff., der auf 1008 aber nicht eingeht.

41 Thietmar von Merseburg, Chronicon 6,50 S. 338 (Zitat), Annales Hildesheimenses z. J. 1010 S. 30; vgl. Regesta Imperii 2/4 Nr. 1721 a, Lüpke, Markgrafen S. 15−17, Pätzold, Wettiner S. 12–14, Görich, Wende S. 126, S. 129 f.

42 Thietmar von Merseburg, Chronicon 6,87 S. 378, 6,101 S. 394 (Zitat), Annales Hildesheimenses z. J. 1013 S. 31; vgl. Regesta Imperii 2/4 Nr. 1767 a, Regesta Imperii 2/5 Nr. 1108, weiter Herrmann, Tuskulanerpapsttum S. 4−7, Huschner, Kommunikation 2 S. 799. Thietmars Worte a caeteris abstinere precepit (6,101 S. 394) werden im Sinne eines Verbotes von Amtshandlungen oder des Tragens von Insignien gedeutet.

43 Thietmar von Merseburg, Chronicon 6,87 S. 378: et ibi tunc Walkerus, Treverensis aecclesiae servus et capellae suimet custos providus, egrotavit et nobis inde euntibus ibidem relinquitur, III. Id. Ian., pro dolor! moriturus, Thietmar 6,89 S. 380; vgl. Regesta Imperii 2/4 Nr. 1769 a–b, zu Walker Fleckenstein, Hofkapelle 2 S. 186, S. 189, S. 203.

44 Thietmar von Merseburg, Chronicon 6,59 S. 346 (Palithi), Annales Hildesheimenses z. J. 1012 S. 30 (Thornburg); vgl. Regesta Imperii 2/4 Nr. 1750 c, Nr. 1754 a, Gockel, Dornburg S. 83 ff., besonders S. 95. Dort wird vermutet, daß ein ursprünglich für Dornburg geplanter Weihnachtsaufenthalt „aufgrund besonderer Umstände“ nach Pöhlde verlegt worden sei.

45 Vgl. Regesta Imperii 2/4 Nr. 1553 a, Nr. 1590 a (Annales Hildesheimenses z. J. 1005 S. 29), Nr. 1591, Gockel, Dornburg S. 94 f.

46 Vgl. Regesta Imperii 2/4 Nr. 1524 a, Nr. 1552 b, Nr. 1721 a, Nr. 1767 a, Nr. 1790 c, Nr. 1852 b, Nr. 1870 b, Nr. 1896 a, Nr. 2054 a, exklusiv: Nr. 1590 a, Nr. 1605 a, Nr. 1624 a, Nr. 1678 a, Nr. 1737 a, Nr. 1959 b, irrig: Nr. 1696 a, Nr. 1916 b, Nr. 1937 a, Nr. 2008 a, Nr. 2031 c.

47 Thietmar von Merseburg, Chronicon 6,59 S. 346; vgl. Regesta Imperii 2/4 Nr. 1754 a. In diesem Sinne spricht sich auch Claude, Dornburg – Derenburg S. 299 Nr. 18 b, für die höhere Glaubwürdigkeit Thietmars aus.

48 25. Dezember 1003: D H II 60 für die Würzburger Bischofskirche; vgl. Regesta Imperii 2/4 Nr. 1553. – 1. Januar 1007: D H II 124 für die Bischofskirche von Meißen, D 125 für das Speyrer Domkapitel; vgl. Regesta Imperii 2/4 Nr. 1625, Nr. 1626, zu D 124 noch Lübke, Regesten 3 S. 256 f. Nr. 405. – 1007 für Cremona: D H II 172; vgl. Regesta Imperii 2/4 Nr. 1679. – 29. Dezember 1012: D H II 253 für das Kloster Fulda; vgl. Regesta Imperii 2/4 Nr. 1768. – 29. Dezember 1014: D H II 326 für die Bischofskirche von Würzburg; vgl. Regesta Imperii 2/4 Nr. 1853. − 30. Dezember 1014: D H II 327 für das Kloster Fulda; vgl. Regesta Imperii 2/4 Nr. 1854, Lübke, Regesten 4 S. 480 f. Nr. 481. – Kunigunde: DD H II 60, 124, 326, 327, Heinrich: DD H II 60, 326, Walter: D H II 125, Branthog: D H II 253.

49 Vgl. Fössel, Königin S. 95 ff.

50 Die Ergebnisse beruhen auf Regesta Imperii 2/4, Regesta Imperii 2/6 S. 6–20; vgl. zu den Festtagsaufenthalten Zotz, Königspfalz S. 24 mit Anm. 31, der auf Klewitz, Festkrönungen S. 48 ff., verweist. Klewitz S. 78 mit Anm. 2 bemerkt, daß es schwierig sei, die Pfingstaufenthalte zu ermitteln; S. 87 ff. stellt er Festaufenthalte in ottonisch-salischer Zeit zusammen. Die Übersichten von Zotz, Gegenwart S. 384–386, und Müller-Mertens / Huschner, Reichsintegration S. 372−375, sind lückenhaft und unzuverlässig.

51 Vgl. zum Vorgehen Müller-Mertens / Huschner, Reichsintegration S. 83 f., Schütte, Philipp S. 17. Siehe zu den Urkunden oben Anm. 48.

52 Vgl. Müller-Mertens / Huschner, Reichsintegration S. 83 ff., Huschner, Kirchenfest 1 S. 24 ff., Huschner, Kirchenfest 2 S. 117 ff., darüber hinaus auch Beyreuther, Osterfeier S. 245 ff., zur Entstehung des Weihnachtsfestkreises Kellner, Heortologie S. 96 ff. Huschner, Kirchenfest 1 S. 27, beruft sich auf Canones der Synoden von Mainz 813, Erfurt und Dingolfing 932, Ingelheim 948, Trebur 1036 sowie auf Burchard von Worms; vgl. Concilia aevi Karolini 2/1 S. 258−273 Nr. 36 (Mainz), Konzilien Deutschlands und Reichsitaliens 916−1001 S. 97−114 Nr. 8 (Erfurt), S. 114−124 Nr. 9 (Dingolfing), S. 135−163 Nr. 13 (Ingelheim), Burchard von Worms, Decretum 2,77 fol. 41vb−42ra. Der Hinweis auf Trebur 1036 mit der Referenz Wolter, Synoden S. 356, ist aber gar nicht einschlägig; vgl. Konzilien Deutschlands und Reichsitaliens 1023−1059 S. 139−145 Nr. 16, zu den Versammlungen Hartmann, Synoden S. 128 ff., Wolter S. 30 ff., S. 45 ff., S. 353 ff., grundsätzlich auch Amiet, Gesetzgebung S. 1 ff., S. 209 ff., zu Burchard Kerner, Burchard Sp. 1121 ff. Wie sehr diese Bestimmungen das Reiseverhalten der Könige beeinflußt haben, muß aber offenbleiben: Heinrich IV. war 1057 Weihnachten vielleicht in Goslar und am 27. Dezember in Pöhlde (siehe unten nach Anm. 66), 1063 nach Regesta Imperii 3/2/3/1 Nr. 315−316, Nr. 318 am 25. und 28. Dezember in Köln, doch am 30. Dezember in Bonn, 1072/1073 nach Regesta Imperii 3/2/3/2 Nr. 619, Nr. 621 am 25. Dezember in Bamberg, doch am 2. Januar in Würzburg, 1074 nach Regesta Imperii 3/2/3/2 Nr. 701, Nr. 702 am 20. April (Ostern) in Bamberg, doch am 26. April in Nürnberg.

53 Vgl. nur Regesta Imperii 2/4 Nr. 1553 a, Nr. 1606, Nr. 1627 a, Nr. 1680 a, Nr. 1696 c–d, Nr. 1724, Nr. 1769 a (oben Anm. 43), Nr. 1855, Nr. 1896 c.

54 Thietmar von Merseburg, Chronicon 5,38 S. 264: Post haec natale Domini in Palithi more priorum divinitus ac humanitus honorando peregit.

55 Thietmar von Merseburg, Chronicon 7,75 S. 490: Curtis pars maxima inperialis in Palithi [...] casu accidente combusa est; im Anschluß berichtet Thietmar, daß Heinrich Weihnachten in Frankfurt gefeiert habe; vgl. dazu Regesta Imperii 2/4 Nr. 1916 b.

56 Die Aussagen stützen sich auf Regesta Imperii 2/4, Regesta Imperii 2/6 S. 6–20 und Regesta Imperii 3/1; vgl. zum Itinerar Konrads II. Müller-Mertens / Huschner, Reichsintegration, vor allem die Tabellen S. 369 ff. (S. 373−375 lückenhaft), darüber hinaus die maßgebliche Gesamtdarstellung von Wolfram, Konrad II.

57 Wolfhere von Hildesheim, Vita Godehardi prior 35 S. 193, Vita Godehardi posterior 24 S. 209, Annales Hildesheimenses z. J. 1029 S. 35; vgl. Konzilien Deutschlands und Reichsitaliens 1023–1059 S. 117–122 Nr. 12, wo S. 119 Anm. 21 vermutet wird, mit dem römischen Bischof sei Poppo von Aquileja (siehe unten Anm. 58) gemeint, darüber hinaus Regesta Imperii 3/1/1 Nr. 134 a−b, Lübke, Regesten 4 S. 138 f. Nr. 583, Bresslau, Jahrbücher 1 S. 355–357, Wolter, Synoden S. 340–344. Die Annales Magdeburgenses z. J. 1029 S. 169 und der Annalista Saxo z. J. 1029 S. 366 folgen der Vita Godehardi posterior und verbinden die Synode zudem irrig mit einem Weihnachtsaufenthalt zu Pöhlde; vgl. Regesta Imperii 3/1/1 Nr. 138 a. Siehe zu Wolfhere und zum Gandersheimer Streit oben Anm. 33.

58 DD Ko II 131 (Imbshausen), 132 (Pöhlde); vgl. Regesta Imperii 3/1/1 Nr. 134, Nr. 135. Die Zugehörigkeit der genannten Männer vielleicht zum Gefolge Poppos (und Helmgers) läßt sich daraus erschließen, daß sie im Umfeld Konrads II. urkundlich sonst nicht mehr genannt werden. Helmger (und sein Bruder Wezelin) erscheinen nach DD Ko II 91, 92 noch einmal in Italien am Hof; vgl. Schwartz, Besetzung S. 45 f.

59 Vgl. Müller, Itinerar, der das Material vornehmlich unter urkundenkritischen Gesichtspunkten chronologisch und eben nicht systematisch zusammenstellt, darüber hinaus Huschner, Aachen S. 51 ff., sowie als Gesamtdarstellung der Herrschaft des Saliers Laudage, Heinrich III. S. 85 ff.

60 Annales Altahenses maiores z. J. 1048 S. 44, Lampert von Hersfeld, Annales z. J. 1048 S. 61; vgl. Steindorff, Jahrbücher 2 S. 29, Müller, Itinerar S. 68, zu den Quellen Wattenbach / Holtzmann, Geschichtsquellen 2 S. 545–548, weiter Schieffer, Lampert Sp. 513 ff.

61 DD H III 22, 23, 24, 109, 209, Constitutiones et acta publica 1 S. 94 f. Nr. 48, Migne, Patrologia Latina 142 Sp. 581 f.; vgl. Frech, Päpste S. 308 f., Wolter, Synoden S. 375, S. 399 f.

62 Annales Altahenses z. J. 1050 S. 45, DD H III 318, 358; vgl. Steindorff, Jahrbücher 2 S. 103, Müller, Itinerar S. 79, zu Benno Schwartz, Besetzung S. 48 f. Hermann von Reichenau, Chronicon z. J. 1050 S. 129, berichtet, Heinrich habe das Weihnachtsfest in Sachsen zugebracht. Er gehorcht ebenfalls dem Nativitätsstil; vgl. zum Autor Schmale, Hermann Sp. 1082 ff.

63 Annales Altahenses z. J. 1051 S. 47, Lampert von Hersfeld, Annales z. J. 1052 S. 63; Hermann von Reichenau, Chronicon z. J. 1051 S. 129, verlegt den Treueschwur wohl irrig nach Goslar. Vgl. Lampert S. 62 Anm. 8, Steindorff, Jahrbücher 2 S. 118, Müller, Itinerar S. 83 f., Regesta Imperii 3/2/3/1 Nr. 2.

64 Annales Altahenses z. J. 1050 S. 47, Hermann von Reichenau, Chronicon z. J. 1050 S. 129, Lampert von Hersfeld, Annales z. J. 1051 S. 63, DD H III 255, 256, 257; vgl. nur Müller, Itinerar S. 82 f., Regesta Imperii 3/2/3/1 Nr. 1.

65 Würzburg: Hermann von Reichenau, Chronicon z. J. 1048 S. 127, Ulm: D H III 209, Hermann z. J. 1048 S. 127, Quedlinburg: D H III 247, Mühlhausen: D H III 259; vgl. Müller, Itinerar S. 68 f., S. 80, S. 84.

66 Lampert von Hersfeld, Annales z. J. 1048 S. 61, DD H III 223, 224; vgl. Steindorff, Jahrbücher 2 S. 40, Müller, Itinerar S. 72, zur Sache Althoff, Billunger S. 309, S. 319 f.

67 Gundechar von Eichstätt, Liber pontificalis Eichstetensis S. 245 f.; vgl. Regesta Imperii 3/2/3/1 Nr. 121, Nr. 124, Nr. 130, zu Gundechar Wendehorst, Bischofsreihe S. 64−69, zu Agnes und zur vormundschaftlichen Regierung Black-Veldtrup, Agnes, zum Reiseweg 1057/1058 S. 86 f. Ein Gesamtbild der Zeit Heinrichs IV. entwirft Robinson, Henry IV. Althoff, Heinrich IV., ist letztlich ein umfangreicher Essay, der wegen des sehr persönlichen Charakters für eine weitergehende wissenschaftliche Auseinandersetzung nur bedingt taugt; vgl. Schütte, Besprechung.

68 Annales Altahenses z. J. 1058 S. 54, Lampert von Hersfeld, Annales z. J. 1058 S. 72 f.; vgl. Regesta Imperii 3/2/3/1 Nr. 129, Dahlhaus, Anfänge S. 382 mit Anm. 82, der sich angesichts des Festtages und der Entfernung zwischen Goslar und Pöhlde für Pöhlde als Ort der Weihnachtsfeier ausspricht. Nach Schmidt, Hildebrand S. 299 ff., soll der Hof von Goslar über Gandersheim nach Pöhlde gezogen sein.

69 D H IV 32; vgl. Regesta Imperii 3/2/3/1 Nr. 133.

70 D H IV 33; vgl. Regesta Imperii 3/2/3/1 Nr. 131, Nr. 132, Nr. 134.

71 Pöhlde: D H IV 56, Goslar: DD H IV 54, 55, 57, 58, Agnes: DD H IV 54, 55 58; vgl. Regesta Imperii 3/2/3/1 Nr. 167–169, Nr. 171–173, Black-Veldtrup, Agnes S. 88.

72 Brühl / Kölzer, Tafelgüterverzeichnis S. 53, D F I 199; vgl. zur Diskussion um das Tafelgüterverzeichnis die Editionseinleitung, darüber hinaus weitschweifig, am Titel des Aufsatzes vorbei und überflüssig Rösener, Königshöfe S. 288 ff., zu 1158 und dem Hintergrund Regesta Imperii 4/2/1 Nr. 515, Ehlers, Heinrich der Löwe S. 124–126.

73 Vgl. allgemein nur Zotz, Pfalz und Pfalzen S. 640 ff., besonders S. 641 mit den weiterführenden Hinweisen, zu den Orten Reuling, Quedlinburg S. 184 ff., Gockel, Altenburg S. 39 ff., Burg, Haguenau S. 29 ff.

74 Thietmar von Merseburg, Chronicon 7,53 S. 464; vgl. neben Huschner, Aachen S. 51 ff., nur noch Zotz, Goslarer Pfalz S. 248 ff., und Ehlers, Anfänge S. 45 ff. Ehlers S. 63 beobachtet zu Recht, daß Pöhlde von Goslar abgelöst worden sei, weist aber nicht auf den Brand von 1017 hin.

75 Vgl. nur Claus, Palithi S. 13 f., mit weiteren Hinweisen, darüber hinaus Rieckenberg, Königsstraße S. 32 ff., Hermann, Lothar III., der angesichts der von den Herrschern nachweislich angesteuerten Aufenthaltsorte die möglichen Reiserouten Lothars III. durchspielt und daher auch mehrmals Pöhlde erwähnt.

76 Locus: D H I 20, villa: Annales Lobienses z. J. 975 S. 235 (Pöhlde), z. J. 974 S. 234 (Utrecht), Gesta episcoporum Cameracensium 1,102 S. 443; vgl. Niermeyer, Mediae Latinitatis lexicon minus 1 S. 808 f. (locus), 2 S. 1434−1436 (villa), Köbler, Ortsbegriffe S. 1 ff.

77 D H I 20, D O II 171; vgl. Schwinekörper, Pertinenzformeln S. 22 ff., zu den Gestüten Zotz, Grundherrschaft S. 80 f. In D O II 171 wird die Pertinenzformel allerdings um die Worte hec ut paucis concludatur et si qua sint omissa ad eundem locum iure pertinentia ergänzt. Von equaricia (Gestüt) ist in den Herrscherurkunden wohl sonst nur noch in D Ko II 216 die Rede; vgl. Niermeyer, Mediae Latinitatis lexicon minus 1 S. 496.

78 Vgl. nur Claus, Palithi S. 2 ff., S. 78−82, zusammenfassend Heine, Pöhlde S. 222 ff., zur sogenannten „Burgenordnung“ Heinrichs I. nur Erdmann, Burgenordnung S. 131 ff., Giese, Heinrich I. S. 100 ff., zum breiten Bedeutungsfeld von civitas Mittellateinisches Wörterbuch 2 Sp. 661−664. Die archäologischen Ergebnisse können hier nur referiert werden.

79 Vgl. Claus, Palithi S. 15 f., Heine, Pöhlde S. 222, zum Nachleben Heinrichs I. Waitz, Jahrbücher S. 209 ff., Erdmann, Beiträge (I−III) S. 66−74, Erdmann, Beiträge (IV−VI) S. 106−117, Lippelt, Thietmar S. 219 ff. Entgegen Claus S. 15 berichten die Annales Palidenses S. 61, daß Heinrich vielmehr in curia sua Dinkelere während des Vogelstellens von seiner Königswahl erfahren habe.

80 D O II 171, Thietmar von Merseburg, Chronicon 7,75 S. 490 (Corveyer Fassung S. 491: curtis regalis), Brühl / Kölzer, Tafelgüterverzeichnis S. 53; vgl. zu curtis (cortis) und curia Mittellateinisches Wörterbuch 2 Sp. 1952−1954, Sp. 2129−2133, sowie die unten Anm. 83 genannte Literatur.

81 Vgl. zuletzt Claus, Palithi S. 2 ff., zusammenfassend Heine, Pöhlde S. 222 ff., zu den auch sonst nachzuweisenden Hallenbauten Ludowici, Halle S. 259 ff.

82 Thietmar von Merseburg, Chronicon 5,6 S. 226; er spricht auch 2,30 S. 76, 4,26 S. 162, 5,9 S. 230, 6,61 S. 350, 6,66 S. 356, 6,71 S. 360, 6,73 S. 362 und 6,84 S. 374 von einer caminata. Vgl. Mittellateinisches Wörterbuch 2 Sp. 118 f., Zotz, Camera S. 55 ff., der auch auf diese Thietmar-Stelle eingeht, zu solarium, bei Thietmar nur einmal belegt, Niermeyer, Mediae Latinitatis lexicon minus 2 S. 1273. Illustratives Material zum Hausbau bieten Heyne, Hausaltertümer (mit Erwähnung von Pöhlde S. 80, S. 89 f.), Stephani, Wohnbau 2, Kluger-Pinsker, Wohnen S 85 ff.

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Details

Titel
Mittelalterliche Königshöfe und Pfalzen im heutigen Niedersachsen. Pöhlde als herrscherlicher Aufenthaltsort
Autor
Jahr
2015
Seiten
47
Katalognummer
V293556
ISBN (eBook)
9783656911258
ISBN (Buch)
9783656911265
Dateigröße
671 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Mittelalterliche Geschichte, Königtum, Pöhlde, Pfalzenforschung
Arbeit zitieren
Bernd Schütte (Autor:in), 2015, Mittelalterliche Königshöfe und Pfalzen im heutigen Niedersachsen. Pöhlde als herrscherlicher Aufenthaltsort, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/293556

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