Unbeschränkt Steuerpflichtige können Einkünfte der inländischen Besteuerung
dadurch entziehen, dass sie sie auf eine von ihnen beherrschte ausländische Gesellschaft
verlagern. Ziel der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 bis 14 AStG ist es,
diese Verlagerung steuerlich rückgängig zu machen. Unbeschränkt Steuerpflichtigen
werden die Einkünfte (Zwischeneinkünfte) ausländischer Gesellschaften (Zwischengesellschaften)
entsprechend ihrer Beteiligung hinzugerechnet (Hinzurechnungsbetrag),
wenn:
1. sie an einer ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt sind,
2. sie die Gesellschaft beherrschen,
3. die Gewinne nicht aufgrund aktiver Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr erzielt
werden,
4. die Gesellschaft in sogenannten Niedrigsteuerländern residiert und
5. die Freigrenze nach § 9 AStG überschritten wird.
Die Hinzurechnung erfolgt als Kapitaleinkünfte im Rahmen einer sogenannten Ausschüttungsfiktion.
Bei der Hinzurechnungsbesteuerung wird zwar die rechtliche Selbstständigkeit der
ausländischen Gesellschaft anerkannt, sie führt jedoch zu einem steuerlichen Zugriff
auf Gewinne der ausländischen Gesellschaft unabhängig von deren Ausschüttung. Mit
anderen Worten wird für steuerliche Zwecke das Trennungsprinzip aufgehoben.
Nach § 20 Abs. 1 AStG haben die Vorschriften der Hinzurechnungsbesteuerung grundsätzlich
Vorrang vor einem bestehenden DBA. [...]
Inhaltsverzeichnis
1 Grundlagen der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG
2 Die Tatbestandsmerkmale der §§ 7 bis 9 AStG
2.1 Ausländische Gesellschaft
2.2 Beherrschung durch inländische Gesellschafter
2.3 Passive Einkünfte
2.4 Niedrige Besteuerung
2.5 Überschreitung der Freigrenze
2.6 Beispiele zu den Tatbestandsvoraussetzungen
3 Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung
3.1 Ermittlung des Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG
3.2 Veräußerungsgewinne nach § 11 AStG
3.3 Steueranrechnung nach § 12 AStG
3.4 Nachgeschaltete Zwischengesellschaften nach § 14 AStG
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die Mechanismen der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz (AStG), um aufzuzeigen, wie die Verlagerung von Einkünften auf beherrschte ausländische Gesellschaften in Niedrigsteuerländern steuerlich rückgängig gemacht wird.
- Grundlagen und Zielsetzung der Hinzurechnungsbesteuerung
- Analyse der Tatbestandsvoraussetzungen gemäß §§ 7 bis 9 AStG
- Klassifizierung aktiver und passiver Einkünfte
- Technische Abwicklung und Rechtsfolgen nach den §§ 10 bis 14 AStG
- Praktische Anwendungsbeispiele und Berechnungsmodelle
Auszug aus dem Buch
2.3 Passive Einkünfte
Weitere Voraussetzung der Hinzurechnungsbesteuerung ist, dass die Einkünfte der Zwischengesellschaft „passive“ oder „schlechte“ Einkünfte sind. Die Frage, welche Tätigkeit der Gesellschaft zuzurechnen ist, richtet sich nach den allgemeinen ertragsteuerrechtlichen Grundsätzen. Nach BFH erzielen Mitunternehmer einer ausländischen Personengesellschaft, bezogen auf ihren Gewinnanteil, die Art von Einkünften, die die Gesellschaft erzielt.
In § 8 Abs. 1 AStG findet sich eine abschließende Aufzählung der aktiven Einkünfte, bei deren Vorliegen eine Hinzurechnung ausscheidet. Jede wirtschaftliche Tätigkeit der ausländischen Gesellschaft muss gesondert auf die Anwendung der Katalogvorschrift des § 8 AStG hin untersucht werden. Entfaltet die ausländische Gesellschaft mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten, kann sie, selbst wenn hierfür nur ein Betriebsvermögen eingesetzt wird, nur aktive, aktive und passive oder nur passive Einkünfte beziehen. Hat eine ausländische Kapitalgesellschaft beispielsweise einen Produktionsbetrieb, verwaltet daneben Wertpapiere und vermietet Grundbesitz, sind alle daraus resultierenden Einkünfte jeweils auf ihre Schädlichkeit zu untersuchen. Die Zuordnung erfolgt nach den Grundsätzen der funktionalen Betrachtungsweise. Dabei können an sich passive betriebliche Nebenerträge der aktiven Tätigkeit zugeordnet werden, wenn sie nach der Verkehrsauffassung keinen Bereich mit eigenständigem, wirtschaftlichem Schwergewicht bilden. So können schädliche Einkünfte aus Geldanlagen unschädlichen gewerblichen Einkünften zugerechnet werden, wenn sie aus Finanzmitteln stammen, die für die aktive Tätigkeit notwendig sind. Allerdings sind diese unschädlichen passiven Nebenerträge vom Steuerpflichtigen nachzuweisen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Grundlagen der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG: Einführung in das Ziel der steuerlichen Rückgängigmachung von Gewinnverlagerungen in niedrig besteuerte ausländische Gesellschaften.
2 Die Tatbestandsmerkmale der §§ 7 bis 9 AStG: Detaillierte Darstellung der Voraussetzungen wie Beherrschung, passive Einkünfte und niedrige Besteuerung, die für eine Hinzurechnungsbesteuerung erfüllt sein müssen.
3 Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung: Erläuterung der technischen Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages sowie der Anrechnungsmodalitäten und spezifischer Sonderbestimmungen.
Schlüsselwörter
Hinzurechnungsbesteuerung, Außensteuergesetz, AStG, Zwischengesellschaft, Passive Einkünfte, Niedrige Besteuerung, Ausschüttungsfiktion, Beherrschung, Steuermodelle, Steuerrecht, internationale Besteuerung, Hinzurechnungsbetrag, Kapitalgesellschaft, DBA, Gewerbesteuer.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die Systematik der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem deutschen Außensteuergesetz (AStG) und wie diese verhindert, dass inländische Steuerpflichtige ihre Einkünfte in steuergünstige ausländische Gesellschaften verlagern.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Arbeit konzentriert sich auf die gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzungen für die Hinzurechnung, die Unterscheidung zwischen aktiven und passiven Einkünften sowie die Rechtsfolgen, die sich aus der Anwendung des AStG ergeben.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das primäre Ziel ist die transparente Erläuterung der komplexen Vorschriften des AStG, um zu verdeutlichen, unter welchen rechtlichen Bedingungen der deutsche Fiskus auf Gewinne ausländischer Tochtergesellschaften zugreift.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine systematische juristisch-steuerliche Analyse unter Heranziehung von Gesetzen, Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs und Fachliteratur zum internationalen Steuerrecht.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Tatbestandsmerkmale (Kapitel 2) und die Darstellung der rechtlichen Folgen, wie die Berechnung des Hinzurechnungsbetrages und die Anrechnung ausländischer Steuern (Kapitel 3).
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit ist geprägt durch Begriffe wie AStG, Hinzurechnungsbesteuerung, passive Einkünfte, Zwischengesellschaft und internationale Besteuerung.
Was besagt die Bagatellgrenze bei der Hinzurechnungsbesteuerung?
Die Arbeit erläutert, dass die Hinzurechnung unterbleibt, wenn die passiven Erträge 10% der gesamten Bruttoerträge nicht übersteigen und die Hinzurechnungsbeträge unter der absoluten Freigrenze von 80.000 Euro liegen.
Warum wird im AStG vom "Trennungsprinzip" gesprochen?
Das AStG hebt das Trennungsprinzip für steuerliche Zwecke auf, indem es den direkten Zugriff auf Gewinne der ausländischen Gesellschaft ermöglicht, unabhängig davon, ob diese Gewinne tatsächlich an den inländischen Gesellschafter ausgeschüttet wurden.
- Arbeit zitieren
- Anonym (Autor:in), 2014, Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/293698