Unbeschränkt Steuerpflichtige können Einkünfte der inländischen Besteuerung
dadurch entziehen, dass sie sie auf eine von ihnen beherrschte ausländische Gesellschaft
verlagern. Ziel der Hinzurechnungsbesteuerung gemäß §§ 7 bis 14 AStG ist es,
diese Verlagerung steuerlich rückgängig zu machen. Unbeschränkt Steuerpflichtigen
werden die Einkünfte (Zwischeneinkünfte) ausländischer Gesellschaften (Zwischengesellschaften)
entsprechend ihrer Beteiligung hinzugerechnet (Hinzurechnungsbetrag),
wenn:
1. sie an einer ausländischen Kapitalgesellschaft beteiligt sind,
2. sie die Gesellschaft beherrschen,
3. die Gewinne nicht aufgrund aktiver Teilnahme am wirtschaftlichen Verkehr erzielt
werden,
4. die Gesellschaft in sogenannten Niedrigsteuerländern residiert und
5. die Freigrenze nach § 9 AStG überschritten wird.
Die Hinzurechnung erfolgt als Kapitaleinkünfte im Rahmen einer sogenannten Ausschüttungsfiktion.
Bei der Hinzurechnungsbesteuerung wird zwar die rechtliche Selbstständigkeit der
ausländischen Gesellschaft anerkannt, sie führt jedoch zu einem steuerlichen Zugriff
auf Gewinne der ausländischen Gesellschaft unabhängig von deren Ausschüttung. Mit
anderen Worten wird für steuerliche Zwecke das Trennungsprinzip aufgehoben.
Nach § 20 Abs. 1 AStG haben die Vorschriften der Hinzurechnungsbesteuerung grundsätzlich
Vorrang vor einem bestehenden DBA. [...]
Inhaltsverzeichnis
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Grundlagen der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG
- Die Tatbestandsmerkmale der §§ 7 bis 9 AStG
- Ausländische Gesellschaft
- Beherrschung durch inländische Gesellschafter
- Passive Einkünfte
- Niedrige Besteuerung
- Überschreitung der Freigrenze
- Beispiele zu den Tatbestandsvoraussetzungen
- Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung
- Ermittlung des Hinzurechnungsbetrag nach § 10 AStG
- Veräußerungsgewinne nach § 11 AStG
- Steueranrechnung nach § 12 AStG
- Nachgeschaltete Zwischengesellschaften nach § 14 AStG
- Anhang
- Literaturverzeichnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Das Referat befasst sich mit der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG). Ziel ist es, die Grundlagen der Hinzurechnungsbesteuerung zu erläutern und die Tatbestandsmerkmale sowie Rechtsfolgen der §§ 7 bis 14 AStG zu beleuchten.
- Die Tatbestandsmerkmale der Hinzurechnungsbesteuerung
- Die Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung
- Die Anwendung des AStG im Kontext von Doppelbesteuerungsabkommen
- Die Bedeutung der Hinzurechnungsbesteuerung für die Steuerplanung
- Die Auswirkungen der Hinzurechnungsbesteuerung auf die Niederlassungsfreiheit
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel des Referats behandelt die Grundlagen der Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG. Es wird erläutert, warum die Hinzurechnungsbesteuerung eingeführt wurde und welche Ziele sie verfolgt. Außerdem werden die wichtigsten Tatbestandsmerkmale der §§ 7 bis 9 AStG vorgestellt, die erfüllt sein müssen, damit die Hinzurechnungsbesteuerung greift.
Das zweite Kapitel befasst sich mit den Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung. Es wird erläutert, wie der Hinzurechnungsbetrag ermittelt wird und welche Steueranrechnungen möglich sind. Außerdem werden die Auswirkungen der Hinzurechnungsbesteuerung auf nachgeschaltete Zwischengesellschaften behandelt.
Schlüsselwörter
Die Schlüsselwörter und Schwerpunktthemen des Textes umfassen die Hinzurechnungsbesteuerung, das Außensteuergesetz (AStG), die Tatbestandsmerkmale der §§ 7 bis 9 AStG, die Rechtsfolgen der Hinzurechnungsbesteuerung, die Ermittlung des Hinzurechnungsbetrags, die Steueranrechnung, nachgeschaltete Zwischengesellschaften, Doppelbesteuerungsabkommen, Niederlassungsfreiheit und Steuerplanung.
- Citation du texte
- Anonym (Auteur), 2014, Hinzurechnungsbesteuerung nach dem AStG, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/293698