Die Bilanz, die ein Kaufmann am Ende eines Wirtschaftsjahres zu erstellen hat, wird von dem Wertansatz der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst. Es genügt deshalb nicht, alle Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens gem. geltenden Aktivierungsvoraussetzungen vollständig zu erfassen. Steht fest, welche Posten der Unternehmer bilanzieren muss und welche er darüber hinaus zulässigerweise bilanzieren will, hat er gem. den Bewertungsvorschriften §§ 252 bis 256 HGB die Werte zu ermitteln, mit denen die Posten in der Bilanz anzusetzen sind. Diese Werte ergeben sich für die Vermögensgegenstände grundsätzlich dadurch, dass die Buchwerte der Wirt-schaftsgüter um ggf. vorzunehmende Abschreibungen vermindert werden.
Abschreibungen sind aus verschiedenen Gründen vorzunehmen. Gem. § 253 HGB kann es sich um planmäßige (vorhersehbare) und außerplanmäßige Abschreibungen handeln. Verbrauchsbedingt abgeschrieben wird ein Vermögensgegenstand beispielsweise durch natürlichen Verschleiß (Bsp. Abnutzung einer Produktionsmaschine), technischen Verschleiß (Bsp. PKW-Abschreibung aufgrund eines Totalschadens) oder Katastrophenverschleiß (höhere Gewalt). Wirtschaftlich bedingte Abschreibungen können sich infolge von Nachfrageverschiebungen, technischem Fortschritt, sinkender Wiederbeschaffungskosten oder sinkender Absatzpreise ergeben.
Steuerrechtliche Bewertungsregelungen sowie die Bewertung der Passivseite werden in dieser Ausarbeitung nicht betrachtet.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Allgemeine Ansatz- und Bewertungsgrundsätze
2.1 Grundsatz der Bilanzkontinuität
2.2 Grundsatz der Unternehmensfortführung
2.3 Grundsatz der Einzelbewertung
2.4 Grundsatz der Vorsicht
2.5 Grundsatz der Periodenabgrenzung
2.6 Grundsatz der Stetigkeit
3 Grundlegende Bewertungsmaßstäbe
4 Bewertung des Anlagevermögens
4.1 Nicht abnutzbares Anlagevermögen
4.1.1 Grund und Boden
4.1.2 Finanzanlagevermögen
4.2 Abnutzbares Sachanlagevermögen
4.3 Immaterielles Anlagevermögen
5 Bewertung des Umlaufvermögens
5.1 Anmerkung zur Vorratsbewertung
5.2 Anmerkung zur Forderungsbewertung in Euro
5.3 Anmerkung zur Forderungsbewertung in Fremdwährung
6 Anlagen
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die handelsrechtlichen Grundsätze der Bewertung der Aktivseite im Jahresabschluss nach den Vorgaben des Handelsgesetzbuchs (HGB), um zu klären, wie Vermögensgegenstände ordnungsgemäß zu erfassen und zu bewerten sind.
- Analyse der allgemeinen Ansatz- und Bewertungsgrundsätze gemäß § 252 HGB.
- Definition und Abgrenzung von Anschaffungs- und Herstellungskosten.
- Systematik der Bewertung des Anlagevermögens unter Berücksichtigung von Abschreibungsregeln.
- Besonderheiten bei der Bewertung des Umlaufvermögens, einschließlich Vorräten und Forderungen.
- Betrachtung von Sonderfällen wie Forderungen in Fremdwährung.
Auszug aus dem Buch
4.1.1 Grund und Boden
Bei nicht abnutzbaren Sachanlagen handelt es sich um Wirtschaftsgüter, die dem Unternehmen zeitlich unbegrenzt zur Nutzung zur Verfügung stehen. Wegen des Vorsichtsprinzips21 hat die Bewertung dieser Wirtschaftsgüter höchstens mit deren Anschaffungskosten zu erfolgen.22 Kommt es allerdings zu Ereignissen, die eine voraussichtliche dauernde Wertminderung des Vermögensgegenstandes zum Bilanzstichtag zur Folge haben, muss handelsrechtlich eine Abschreibung des Vermögensgegenstandes auf den niedrigen Wert (Teilwert) erfolgen.
Beispiel: Der Unternehmer hat vor Jahren ein unbebautes Grundstück erworben und dieses stets mit den Anschaffungskosten in Höhe von 100.000 Euro bilanziert. Infolge einer Straßensperrung im Jahr 01 ist dieses Grundstück mit dem LKW nicht mehr erreichbar. Da diese Sperrung voraussichtlich von Dauer sein wird, sinkt der Wert des Grundstücks auf 40.000 Euro. Weil eine dauernde Wertminderung vorliegt muss handelsrechtlich eine Abschreibung auf den niedrigen Wert erfolgen.
Entfallen nachträglich die Gründe für die Vornahme einer Abschreibung auf den niedrigen Wert, darf dieser nicht beibehalten werden.23 Der Vermögensgegenstand ist wieder mit dem höheren Wert anzusetzen (Zuschreibungsverpflichtung). Dieser darf jedoch nicht über den ursprünglichen Anschaffungskosten liegen.
Beispiel: Die im Jahr 01 gesperrte Straße wird aufgrund eines Gerichtsurteils im Jahr 04 wieder für den Verkehr freigegeben. Dadurch steigt der Wert des Grundstücks auf 200.000 Euro. Es besteht die Verpflichtung, das Grundstück wieder höher zu bewerten, allerdings höchstens mit den Anschaffungskosten in Höhe von 100.000 Euro.
Finden Zuschreibungen statt, führt dies nicht zu einem Verstoß gegen das Realisationsprinzip. Es kommt nämlich nicht zum Ausweis noch nicht realisierter Gewinne, sondern lediglich zu einer Rückgängigmachung nicht realisierter Verluste. Übersteigt der tatsächliche Wert des Grund und Bodens die Anschaffungskosten, hat dies die Bildung stiller Rücklagen (Unterbewertung von Vermögensgegenständen) zur Folge.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung erläutert die Bedeutung des Wertansatzes für die Bilanz und führt in die Problematik der planmäßigen sowie außerplanmäßigen Abschreibungen ein.
2 Allgemeine Ansatz- und Bewertungsgrundsätze: Dieses Kapitel definiert den rechtlichen Rahmen durch Grundsätze wie Bilanzkontinuität, Unternehmensfortführung, Einzelbewertung, Vorsicht, Periodenabgrenzung und Stetigkeit.
3 Grundlegende Bewertungsmaßstäbe: Hier werden die zentralen Begriffe Anschaffungs- und Herstellungskosten definiert sowie ihre Anwendungsbereiche in einer Übersicht dargestellt.
4 Bewertung des Anlagevermögens: Das Kapitel behandelt die spezifische Bewertung von nicht abnutzbarem, abnutzbarem Sach- und immateriellem Anlagevermögen.
5 Bewertung des Umlaufvermögens: Dieser Abschnitt widmet sich der Bewertung von Vorräten und Forderungen, inklusive besonderer Regeln für Fremdwährungen.
6 Anlagen: Die Anlagen bieten eine grafische Übersicht über die Vermögensgegenstände und eine tabellarische Zusammenfassung der Bewertungsmethoden.
Schlüsselwörter
Handelsgesetzbuch, HGB, Aktivseite, Bewertung, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Abschreibung, Anlagevermögen, Umlaufvermögen, Bilanzierung, Vorsichtsprinzip, Realisationsprinzip, Zuschreibung, Teilwert, Stille Rücklagen
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit den handelsrechtlichen Vorschriften zur Bewertung von Vermögensgegenständen auf der Aktivseite der Bilanz gemäß HGB.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die allgemeinen Bewertungsgrundsätze, die Ermittlung von Anschaffungs- und Herstellungskosten sowie die unterschiedliche Behandlung von Anlage- und Umlaufvermögen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist die systematische Darstellung der gesetzlichen Bewertungsmaßstäbe, um eine korrekte Ermittlung der Bilanzwerte zu gewährleisten.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer Literaturanalyse der maßgeblichen HGB-Vorschriften und fachwissenschaftlicher Kommentarliteratur.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Darstellung der allgemeinen Grundsätze, die Definition der Bewertungsmaßstäbe sowie die detaillierte Analyse der Bewertung von Anlage- und Umlaufvermögen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind unter anderem Bilanzierung, Bewertung, HGB, Anschaffungskosten, Abschreibung und das Vorsichtsprinzip.
Wie werden Forderungen in Fremdwährungen bewertet?
Forderungen in Fremdwährungen werden zum Devisenkassamittelkurs des Entstehungszeitpunkts angesetzt und gegebenenfalls am Bilanzstichtag angepasst.
Dürfen einmal vorgenommene Abschreibungen rückgängig gemacht werden?
Ja, wenn die Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung entfallen sind, besteht handelsrechtlich grundsätzlich eine Zuschreibungsverpflichtung, sofern bestimmte Höchstwerte nicht überschritten werden.
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- Anonym (Autor), 2015, Grundsätze der Bewertung der Aktivseite nach HGB, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/293701