Realisierung des internationalen Menschenrechtsregime und Gründe für die internationale Kooperation


Hausarbeit, 2014

17 Seiten, Note: 2,0

Anonym


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1. Einleitung

2. Theoretische Grundlagen
2.1. Regimebegriff
2.2. Regimetheorie nach Robert O. Keohane

3. Das internationale Menschenrechtsregime
3.1. Menschenrechtsbegriff
3.2. Entstehung des internationalen Menschenrechtsregimes
3.3. Analyse aus regimetheoretischer Perspektive

4. Resümee

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

In den letzten Jahren füllen etliche Schlagzeilen zum Thema „Menschenrechte und Missachtung der Menschenrechte“ die Zeitungen. Bundespräsident Joachim Gauck äußert sich ebenfalls dazu: „In diesem Kampf für Menschenrechte oder für das Überleben unschuldiger Menschen ist es manchmal erforderlich, auch zu den Waffen zu greifen“ (Lambeck, 2014, S. 1). Auf einer Gedenkfeier zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges sprach er sich für einen beherzten Aktivismus, im Angesicht von Terror, Gewalt und Missachtung der Menschenrechte aus (Frankenberger, 2014 S. 1). Ebenfalls betonte er bei der Eröffnungsrede auf der Münchener Sicherheitskonferenz, dass Deutschland an der Seite der Unterdrückten stehe (Lambeck, 2014, S. 1).

Fraglich ist jedoch, ob in der heutigen Zeit für die Einhaltung der Menschenrechte noch zu Waffen gegriffen werden muss. Als Reaktion auf die unmenschlichen Grausamkeiten im Zweiten Weltkrieg haben die Vereinten Nationen im Dezember 1948 die „International Bill of Human Rights“ verabschiedet (Huhle, 2008, S. 1). Erstmals in der Geschichte der UN einigten sich die Mitgliedstaaten auf weltweit geltende Menschenrechte, auf der Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses der Menschenwürde (ebd., S. 2). In der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde dies folgendermaßen erklärt:

„[…] da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, […], da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, […], da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken, da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal […]“ (Resolution 217 A (III)).

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beeinflusste später nationale und internationale Abkommen zum Schutz der Menschenrechte und war die Basis für den Sozial- und Zivilpakt, in dem die Menschenrechte heutzutage institutionalisiert und festgeschrieben sind (AEMR, o. J., S. 1).

Diese Arbeit beschäftigt sich nun mit der zentralen Fragestellung: Wie wurde das internationale Menschenrechtsregime realisiert und welches waren die Gründe für die internationale Kooperation? Im Mittelpunkt der Betrachtung steht die Regimetheorie von Robert O. Keohane, die dem neoliberalen Institutionalismus zugeordnet wird, eine der wichtigsten Theorien in den internationalen Beziehungen.

Zu Beginn dieser Arbeit werden die Grundlagen (2) vorgestellt. Zunächst wird der Regimebegriff definiert (2.1). In diesem Unterkapitel wird für diese Arbeit eine einheitliche Definition von Regimen festgelegt. Im anschließenden Unterkapitel (2.2) folgt eine Auseinandersetzung mit der Regimetheorie, die von Robert O. Keohane gegen Ende der 1970er Jahre entwickelt wurde. Die für die Fragestellung relevanten Aspekte der Regimetheorie werden in diesem Kapitel herausgearbeitet. Zunächst wird auf die Wirkung der Regime eingegangen und im Anschluss auf die Regimebildung. Im darauf folgenden Kapitel 3 folgt eine nähere Betrachtung des internationalen Menschenrechtsregimes. Vorab wird der Menschenrechtsbegriff (3.1) definiert und drei verschiedene Generationen werden unterschieden. Im anschließenden Unterkapitel (3.2) wird auf die Entstehung des internationalen Menschenrechtsregimes eingegangen, gefolgt in 3.3 von einer Betrachtung zur Entstehung des internationalen Menschenrechtsregimes aus regimetheoretischer Perspektive. Im abschließenden Resümee (4) werden die wichtigsten Aspekte dieser Arbeit nochmals aufgegriffen und bewertet.

2. Theoretische Grundlagen

2.1. Regimebegriff

Im politischen Geschehen ist das reale Erscheinungsbild eines Regimes nicht so eindeutig, da es keine konkrete Gestalt anzunehmen pflegt und keine Akteursqualität besitzt. Regime sind auch nicht identisch mit Verträgen. In Regimen können zwar vertragliche Abmachungen enthalten sein, aber es gehören auch nicht-vertragliche Absprachen oder überlieferte Praktiken dazu (Krell, 2009, S. 241). Ebenfalls dürfen Regime nicht mit internationalen Organisationen, wie beispielsweise UNO oder NATO, verwechselt werden (ebd., S. 41). Eine Organisation ist eine materiell-konkrete Institution, die durch ihre Strukturen, in Form von Gebäuden, Personal und Haushalt eine konkrete Gestalt annehmen kann (ebd., S. 41). Regime dagegen sind unsichtbar und problemfeldbezogen. In einem bestimmten Politikbereich sind Regime institutionalisierte, regelhafte Kooperationsbeziehungen.

In der heutigen Fachliteratur hat sich die Definition des Regimebegriffs des Politikwissenschaftlers Stephen D. Krasner durchgesetzt: „Regime können definiert werden als Zusammenhänge von impliziten oder expliziten Prinzipien, Normen, Regeln und Entscheidungsverfahren, an denen sich die Erwartungen von Akteuren in einem gegebenen Problemfeld der internationalen Beziehungen ausrichten. Prinzipien umfassen empirische, kausale und normative Grundsätze. Normen sind Verhaltensstandards, die sich in Rechten und Pflichten ausdrücken. Regeln sind spezifische Verhaltensvorschriften und –verbote. Entscheidungsverfahren sind die maßgeblichen Praktiken beim Treffen und bei der Implementation kollektiver Entscheidungen“ (Krasner, 1983, S. 2).

Diese Definition zeigt auf, dass Kooperationszusammenhänge eine viergliedrige Struktur aufweisen müssen, um als Regime gelten zu können. Diese vier Merkmale stehen in einer hierarchischen Beziehung zueinander (Kohler-Koch, 1989, S. 35). Dieses Konzept der Regime wurde von der „Tübinger Gruppe“ um Volker Rittberger vertreten, leicht kritisiert und deshalb noch um die Merkmale der Effektivität und Dauerhaftigkeit erweitert (Efinger, Rittberger, Zürn, 1988, S. 69). Die Effektivität bezieht sich auf die Regimekonformität der Staaten und drückt aus, dass ohne ein Mindestmaß an Regeleinhaltung nicht von einer Regimeexistenz gesprochen werden kann (ebd., S. 69). Die Dauerhaftigkeit unterscheidet dahingegen Regime von kurzfristig angelegten Arrangements (ebd., S. 69).

In der Realität sind diese Begriffe jedoch sehr dehnbar. Daher musste eine präzisere Definition vorgenommen werden. Efinger, Rittberger und Zürn (S. 69) haben in Bezug auf Regime noch die Konfliktgegenstände innerhalb eines Problemfeldes definiert und hinzugefügt. Ein Problemfeld wird als ein Handlungszusammenhang verstanden, „der aus einem Konfliktgegenstand oder aus mehreren, in der Wahrnehmung der Akteure unauflösbar zusammenhängenden Konfliktgegenständen, sowie aus den von diesen Konfliktgegenständen abgeleiteten (sekundären) Konflikten und den beteiligten Akteuren besteht“ (ebd., S. 87). Aufgrund dieser Erweiterung der Regimedefinition können Regime nun besser unterschieden und identifiziert werden.

2.2. Regimetheorie nach Robert O. Keohane

Im vorherigen Kapitel wurde zunächst definiert, was unter Regimen zu verstehen ist. Zusammengefasst lässt sich sagen, dass unter internationalen Regimen eine institutionalisierte Kooperation zwischen Staaten in einem spezifischen Problembereich verstanden wird. Nun soll erläutert und erklärt werden, was die Regimetheorie von Robert O. Keohane besagt. Diese Theorie entstand gegen Ende der 1970er Jahre als Weiterentwicklung der Interdependenztheorie.

Mit der Regimetheorie möchte Keohane das Thema internationale Kooperation, trotz zunehmend komplexer Interdependenzbeziehungen, erklärbar machen. Laut Keohane (1984, S. 4) beschreibt die Regimetheorie, dass Staaten bei großer Interdependenzdichte international miteinander kooperieren und anarchische Regime bilden, die eine institutionalisierte Form der Kooperation darstellen und im gemeinsamen Interesse der Akteure im Idealfall zu einer dauerhaften politischen Lösung in einem bestimmten Problemfeld beitragen.

Eine entscheidende Rolle bei der Regimebildung, hat zunächst die Wirkung der Regime. Die Wirkung internationaler Regime ist bei entsprechendem Interesse, den Staaten zu helfen, durch internationale Kooperation, mittels derer diese Interessen verwirklicht werden sollen begrenzt (Zangl, 2006, S. 129). Folglich agieren Regime als Kooperationskatalysatoren, die die Interessen der Staaten unberührt lassen (ebd., S. 129). Demzufolge reduzieren Regime ihre Transaktionskosten; das sind „die Kosten, die mit den Verhandlungen über spezifische Kooperationsvereinbarungen, der Kontrolle der Kooperationstreue sowie der Durchsetzung der Kooperationsvereinbarungen verbunden sind“ (ebd., S. 129). Nach Keohane (1984, S. 89f.) können die Transaktionskosten durch vier verschiedene Wirkungspfade reduziert werden.

Erstens können internationale Regime einen Verhandlungsrahmen anbieten, in dem von vornherein Verhandlungsverfahren, Verhandlungspartner und Verhandlungsziele feststehen (ebd., S. 89f.). Dadurch finden keine aufwendigen Vorverhandlungen statt und die Kosten werden gesenkt. Zweitens können Regime durch die Senkung der Transaktionskosten die Chancen verbessern, dass Kooperationsvereinbarungen eingehalten werden (Zangl, 2006, S. 129). Den Regimen stehen hierfür vielfache Kontrollmechanismen zur Verfügung, die eine gewisse Erwartungsverlässlichkeit beinhalten und die internationale Kooperation absichern (Keohane, 1984, S. 92f.). Drittens wird die Senkung der Transaktionskosten damit beschrieben, dass Kooperationsvereinbarungen innerhalb eines Problemfeldes miteinander verknüpft werden (Müller, 1993, S. 36). Dadurch wird die Durchsetzung von Kooperationsvereinbarungen in einem Bereich durch Kooperationsanreize in einem anderen Bereich einfacher (ebd., S. 36). Diese Verknüpfung reduziert somit die Kooperationstreue anderer Staaten und bildet die Erwartungsverlässlichkeit (Zangl, 2006, S. 130). Als letzten und vierten Punkt können internationale Regime die Transaktionskosten senken, in dem sie Kooperation definieren (ebd., S. 131). Für Staaten wird es dadurch kostspieliger, aus der internationalen Kooperation auszutreten, weil sie Kooperationsverstöße nicht mit der Unsicherheit darüber rechtfertigen können, was die internationale Kooperation von ihnen verlangt (ebd., S. 131). Als Kooperationspartner sind die Staaten dann nicht mehr vertrauenswürdig und werden es in Zukunft schwerer haben, Staaten zu finden, die mit ihnen kooperieren (Kohler-Koch, 1989, S. 23). Auf Dauer bringt dies für den Staat mehr Kosten als Nutzen mit sich. Aufgrund dessen schließen sich Staaten auch unliebsamen Kooperationsverpflichtungen an, um dafür aus einer anderen Kooperation mehr Nutzen ziehen zu können (Zangl, 2006, S. 131).

Durch die Wirkung internationaler Regime als Kooperationskatalysatoren bzw. durch die Senkung der Kosten wird nachvollziehbar, warum Staaten neue Regime errichten bzw. bestehende Regime aufrechterhalten (ebd., S. 131). Im Folgenden wird aufbauend auf der Regimewirkung die Bildung der Regime näher erläutert.

Die Regimebildung hängt von vielseitigen Bedingungen ab, unter anderem auch von der Regimewirkung und wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst (ebd., S. 132). Ein gemeinsames Interesse an internationaler Kooperation bildet nicht direkt ein internationales Regime (Keohane, 1984, S. 79). Im Mittelpunkt bei der Regimebildung steht, wie schon angesprochen, eine dauerhafte Problematik, die von mehreren Staaten erkannt wird und durch internationale Kooperation gelöst werden soll. Bei der Lösung dieser Problematik ist die Kosten-Nutzen-Relation entscheidend (Zangl, 2006, S. 132). Aufgrund dieser Relation wird Kooperation bzw. Regimebildung wahrscheinlich, wenn die Kosten für die Regime geringer als ihr Nutzen sind (ebd., S. 132). Die betreffenden Akteure handeln rational und somit wäre im umgekehrten Fall eine Regimebildung unwahrscheinlich. Die Kosten-Nutzen-Relation steht im engen Zusammenhang mit der Interdependenzdichte der einzelnen Akteure im jeweiligen Problemfeld (Oye, 1986, S. 10). Die Interdependenzdichte bestimmt „den Nutzen, der den daran beteiligten Staaten aus einem Regime erwachsen kann“ (Zangl, 2006, S. 132). Daraus folgt, dass je höher die Interdependenzdichte ist, desto größer der Nutzen bei der internationalen Kooperation bzw. Regimebildung wird. Im Falle einer geringen Interdependenzdichte überwiegen die Kosten bei einer Regimebildung und aufgrund dessen ist diese eher unwahrscheinlich (Keohane, 1984, S. 79).

[...]

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Realisierung des internationalen Menschenrechtsregime und Gründe für die internationale Kooperation
Hochschule
Johannes Gutenberg-Universität Mainz  (Institut für Politikwissenschaften)
Veranstaltung
Internationale Beziehungen
Note
2,0
Jahr
2014
Seiten
17
Katalognummer
V293885
ISBN (eBook)
9783656916109
ISBN (Buch)
9783656916116
Dateigröße
393 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Regime, Internationale Beziehungen, Menschenrechtsregime, Regimetheorie
Arbeit zitieren
Anonym, 2014, Realisierung des internationalen Menschenrechtsregime und Gründe für die internationale Kooperation, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/293885

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