In den letzten Jahren füllen etliche Schlagzeilen zum Thema „Menschenrechte und Missachtung der Menschenrechte“ die Zeitungen. Bundespräsident Joachim Gauck äußert sich ebenfalls dazu: „In diesem Kampf für Menschenrechte oder für das Überleben unschuldiger Menschen ist es manchmal erforderlich, auch zu den Waffen zu greifen“ (Lambeck, 2014, S. 1). Auf einer Gedenkfeier zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges sprach er sich für einen beherzten Aktivismus, im Angesicht von Terror, Gewalt und Missachtung der Menschenrechte aus (Frankenberger, 2014 S. 1). Ebenfalls betonte er bei der Eröffnungsrede auf der Münchener Sicherheitskonferenz, dass Deutschland an der Seite der Unterdrückten stehe (Lambeck, 2014, S. 1).
Fraglich ist jedoch, ob in der heutigen Zeit für die Einhaltung der Menschenrechte noch zu Waffen gegriffen werden muss. Als Reaktion auf die unmenschlichen Grausamkeiten im Zweiten Weltkrieg haben die Vereinten Nationen im Dezember 1948 die „International Bill of Human Rights“ verabschiedet (Huhle, 2008, S. 1). Erstmals in der Geschichte der UN einigten sich die Mitgliedstaaten auf weltweit geltende Menschenrechte, auf der Grundlage eines gemeinsamen Verständnisses der Menschenwürde (ebd., S. 2).
In der Präambel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde dies folgendermaßen erklärt:
„[…] da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, […], da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen, […], da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken, da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist, verkündet die Generalversammlung diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal […]“ (Resolution 217 A (III)).
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beeinflusste später nationale und internationale Abkommen zum Schutz der Menschenrechte und war die Basis für den Sozial- und Zivilpakt, in dem die Menschenrechte heutzutage institutionalisiert und festgeschrieben sind (AEMR, o. J., S. 1).
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Theoretische Grundlagen
2.1. Regimebegriff
2.2. Regimetheorie nach Robert O. Keohane
3. Das internationale Menschenrechtsregime
3.1. Menschenrechtsbegriff
3.2. Entstehung des internationalen Menschenrechtsregimes
3.3. Analyse aus regimetheoretischer Perspektive
4. Resümee
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Entstehungsgründe und die Realisierung des internationalen Menschenrechtsregimes der Vereinten Nationen. Dabei steht die Forschungsfrage im Mittelpunkt, wie dieses Regime unter Anwendung der Regimetheorie von Robert O. Keohane erklärt werden kann und welche Faktoren für die internationale Kooperation in diesem Bereich ausschlaggebend waren.
- Grundlagen der Regimetheorie und des Regimebegriffs
- Die Rolle der Regimetheorie nach Robert O. Keohane in den internationalen Beziehungen
- Definition und historische Entwicklung des Menschenrechtsbegriffs
- Entstehungsprozess des internationalen Menschenrechtsregimes der UN
- Regimetheoretische Analyse der internationalen Kooperation beim Menschenrechtsschutz
Auszug aus dem Buch
2.1. Regimebegriff
Im politischen Geschehen ist das reale Erscheinungsbild eines Regimes nicht so eindeutig, da es keine konkrete Gestalt anzunehmen pflegt und keine Akteursqualität besitzt. Regime sind auch nicht identisch mit Verträgen. In Regimen können zwar vertragliche Abmachungen enthalten sein, aber es gehören auch nicht-vertragliche Absprachen oder überlieferte Praktiken dazu (Krell, 2009, S. 241). Ebenfalls dürfen Regime nicht mit internationalen Organisationen, wie beispielsweise UNO oder NATO, verwechselt werden (ebd., S. 41). Eine Organisation ist eine materiell-konkrete Institution, die durch ihre Strukturen, in Form von Gebäuden, Personal und Haushalt eine konkrete Gestalt annehmen kann (ebd., S. 41). Regime dagegen sind unsichtbar und problemfeldbezogen. In einem bestimmten Politikbereich sind Regime institutionalisierte, regelhafte Kooperationsbeziehungen.
In der heutigen Fachliteratur hat sich die Definition des Regimebegriffs des Politikwissenschaftlers Stephen D. Krasner durchgesetzt: „Regime können definiert werden als Zusammenhänge von impliziten oder expliziten Prinzipien, Normen, Regeln und Entscheidungsverfahren, an denen sich die Erwartungen von Akteuren in einem gegebenen Problemfeld der internationalen Beziehungen ausrichten. Prinzipien umfassen empirische, kausale und normative Grundsätze. Normen sind Verhaltensstandards, die sich in Rechten und Pflichten ausdrücken. Regeln sind spezifische Verhaltensvorschriften und –verbote. Entscheidungsverfahren sind die maßgeblichen Praktiken beim Treffen und bei der Implementation kollektiver Entscheidungen“ (Krasner, 1983, S. 2).
Diese Definition zeigt auf, dass Kooperationszusammenhänge eine viergliedrige Struktur aufweisen müssen, um als Regime gelten zu können. Diese vier Merkmale stehen in einer hierarchischen Beziehung zueinander (Kohler-Koch, 1989, S. 35). Dieses Konzept der Regime wurde von der „Tübinger Gruppe“ um Volker Rittberger vertreten, leicht kritisiert und deshalb noch um die Merkmale der Effektivität und Dauerhaftigkeit erweitert (Efinger, Rittberger, Zürn, 1988, S. 69). Die Effektivität bezieht sich auf die Regimekonformität der Staaten und drückt aus, dass ohne ein Mindestmaß an Regeleinhaltung nicht von einer Regimeexistenz gesprochen werden kann (ebd., S. 69). Die Dauerhaftigkeit unterscheidet dahingegen Regime von kurzfristig angelegten Arrangements (ebd., S. 69).
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung führt in das Thema der Menschenrechte und deren internationale Missachtung ein, stellt die Forschungsfrage und erläutert den Aufbau der Untersuchung.
2. Theoretische Grundlagen: Dieses Kapitel definiert den Begriff des Regimes und erarbeitet die zentralen Aspekte der Regimetheorie von Robert O. Keohane.
3. Das internationale Menschenrechtsregime: Hier wird der Menschenrechtsbegriff geklärt, die historische Entstehung des UN-Menschenrechtsregimes nach dem Zweiten Weltkrieg dargestellt und die Entwicklung aus regimetheoretischer Sicht analysiert.
4. Resümee: Das Resümee fasst die zentralen Ergebnisse der Arbeit zusammen und bewertet die Anwendbarkeit der Regimetheorie auf das internationale Menschenrechtsregime.
Schlüsselwörter
Internationale Beziehungen, Regimetheorie, Robert O. Keohane, Menschenrechte, Vereinte Nationen, Internationale Kooperation, Interdependenz, Regimebildung, Transaktionskosten, Institutionen, Menschenrechtsregime, Menschenwürde, Internationale Politik.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem internationalen Menschenrechtsregime der Vereinten Nationen und der Frage, warum Staaten in diesem Bereich international kooperieren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Theorie der internationalen Beziehungen, speziell die Regimetheorie, sowie die Geschichte und Institutionalisierung des internationalen Menschenrechtsschutzes.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, die Entstehung des Menschenrechtsregimes anhand der Regimetheorie von Robert O. Keohane zu erklären und zu verstehen, wie internationale Kooperation trotz unterschiedlicher nationaler Interessen zustande kommt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit nutzt einen theoretisch-analytischen Ansatz, bei dem eine bestehende Theorie (Regimetheorie) auf einen realen empirischen Fall (UN-Menschenrechtsregime) angewendet wird.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Fundierung, die Definition der Menschenrechte und eine detaillierte Analyse der Entstehung des UN-Regimes unter Berücksichtigung von Kosten-Nutzen-Relationen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe sind Regimetheorie, internationale Kooperation, Menschenrechte, Vereinte Nationen, Institutionen und Kosten-Nutzen-Kalkül.
Wie unterscheidet die Arbeit zwischen Organisationen und Regimen?
Regime werden als unsichtbare, problemfeldbezogene Kooperationsbeziehungen definiert, während Organisationen als materiell-konkrete Institutionen mit eigenem Personal und Strukturen verstanden werden.
Welche Rolle spielt die Interdependenz nach Ansicht des Autors für das Menschenrechtsregime?
Der Autor stellt fest, dass Interdependenz zwar theoretisch ein wichtiger Treiber für Kooperation ist, dies jedoch beim spezifischen Beispiel des Menschenrechtsregimes schwerer nachweisbar ist als bei anderen Regimeformen.
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- Anonym (Autor), 2014, Realisierung des internationalen Menschenrechtsregime und Gründe für die internationale Kooperation, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/293885