Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit


Hausarbeit, 2007

23 Seiten, Note: 2,0


Leseprobe

Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1 Beschreibung des Arbeitsfeldes
1.1 Aufgabe und Funktion
1.2 Zielgruppe
1.3 Ziele
1.4 Selbstverständnis

2 Struktur des Arbeitsfeldes
2.1 Organisation
2.2 Personal und Ausstattung
2.3 Formen der Arbeit im ASD
2.4 Kooperation
2.5 Allgemeiner Sozialer Dienst in Leipzig

3 Arbeitsweise
3.1 Hilfeverlauf
3.1.1 Gefährdungssituation
3.2 Methoden
3.3 Rechtliche Grundlagen

4 Historischer Abriss
4.1 Probleme in der Gegenwart

Schlussbemerkung

Literaturverzeichnis

Einleitung

„Innerhalb des Jugendamtes ist der ASD ein allzuständiger, zielgruppen-, generationenund gesetzesübergreifender Basisdienst, der zentrale soziale Dienst einer Kommune. Er sichert die psychosoziale Grundversorgung im Landkreis bzw. in der kreisfreien Stadt. Als einziger Dienst der keinen Hilfesuchenden abweisen kann, bildet er letztlich ein Netz unter dem sozialen Netz.“ (von Balluseck, 1999, S. 49)

Die vorliegende Arbeit versucht entsprechend der Aufgabenstellung, das Arbeitsfeld des Allgemeinen Sozialen Dienstes, im Folgenden auch als ASD abgekürzt, zu beschreiben und Antworten auf die Frage zu geben, was die Bedingungen, Aufgaben und Probleme des ASD sind. Die Idee eigenständiger, mit Fachkräften ausgestatteter kommunaler So- zialdienste ist noch jung. Um ein Profil der allgemeinen Sozialdienste herauszuarbeiten, müssen sowohl inhaltliche, methodische und organisatorische Fragen aber auch das sozialarbeiterische Selbstverständnis geklärt werden. Des Weiteren werde ich einen kleinen historischen Abriss über die geschichtliche Entwicklung des Allgemeinen Sozi- alen Dienstes anfertigen. Auch die rechtlichen Grundlagen der Arbeit im Sozialen Dienst werden in dieser Arbeit eine Rolle spielen.

Sozialarbeiter sind Anwälte für Veränderung, die dazu ein Angebot unterbreiten. Es gibt Arbeitsfeldbezeichnungen, die die Zielgruppe, die Indikation, die institutionelle Benen- nung, die Altersgruppe oder die Funktion betonen. Dann gibt es noch viele Arbeitsfel- der, die kombinieren zwischen diesen Aspekten. Der Allgemeine Soziale Dienst ist dem Arbeitsfeld der Sozialdienste zuzuordnen. Der ASD erscheint als unverzichtbarer Teil örtlicher Daseinsvorsorge, er unterbreitet vielseitige vertrauensbildende Zugangschan- cen zu unterschiedlichen Beratungs- und Hilfeangeboten und sichert ein in erster Linie ganzheitlich ausgerichtetes Netzwerk sozialer Behandlungsmöglichkeiten. (vgl. Bassarak, 1992, S.10)

Der Allgemeine Soziale Dienst ist der, von seiner Aufgabenstellung am umfassendsten angelegte, soziale Dienst für die Landkreise und kreisfreien Städte in Deutschland. Er bildet auf kommunaler Ebene die Grundlage des Sozialsystems. Weiterhin ist der ASD wesentlicher Garant der sozialen Grundversorgung für die Menschen. Der ASD ist für alle Bürger, für alle ihre individuellen, interpersonalen und materiellen Schwierigkeiten zuständig. Die Bezeichnung dieses Dienstes differiert in unterschiedlichen kreisfreien Städte und Landkreisen. (vgl. von Balluseck, 1999a, S.9)

1. Beschreibung des Arbeitsfeldes

1.1 Aufgabe und Funktion

„Der ASD hat die Aufgabe und Funktion, soziale Probleme und Problemlagen zu identifizieren, zu lokalisieren und zu diagnostizieren, sie bedürfnisgerecht anzugehen und problemlösenden Maßnahmen zuzuführen.“ (Bassarak, 1992a, S. 10)

Die Aufgaben des ASD haben einen Querschnittscharakter. Dies ermöglicht ihm, auf vielfältige und komplexe Probleme und ihre Bedingungen einzugehen. Die originären Tätigkeiten eines ASD sind: beraten und entscheiden, unterstützen und schützen sowie knappe Güter zu verteilen. Durch die Allzuständigkeit ergibt sich jedoch eine kaum zu überblickende Vielzahl an Aufgaben. Mitarbeiter müssen Verbindung aufnehmen, sich informieren (lassen), beraten, informieren, beteiligen, Situation erörtern, besprechen, anregen, Anträge an-/aufnehmen, begleiten, diagnostizieren, aktivieren, begutachten, planen, behandeln, mitwirken, entscheiden, vermitteln, koordinieren, auswerten, kon- trollieren, die wirtschaftliche Lage prüfen, berichten und dokumentieren. (vgl. http://freenet-homepage.de/Textor/ASD_Teil1.htm)

Außerdem müssen Wünsche und Bedürfnisse der Klienten geklärt werden sowie die Problemlage analysiert werden.

Der ASD besitzt eine Sensorfunktion, die dazu genutzt werden kann, ökonomische, gesellschaftliche und soziale Ursachen für das Verhalten aufzuzeigen. In der politischen Dimension ist der ASD als wesentlicher Bestandteil der behördlichen Angebote auf kommunaler und Kreisebene zur Unterstützung und Entlastung von Men- schen in schwierigen Lebenslagen zu verstehen. In der Dimension der Sozialplanung hat der ASD präventive Aufgaben. Dazu gehört die vorausschauende Planung zur Identifi- zierung neuer Aufgaben. Dies setzt Kenntnisse der Sozialstrukturen, systemische Ko- operation mit Sonderdiensten sowie freien Trägern voraus. In der rechtlichen Dimen- sion segmentiert er die Rechtsgrundlagen im Wesentlichen in den Bereichen SGB XII, SGB II, SGB VIII, des JGG und des SGB IX.

Das Beraten bei wirtschaftlichen und persönlichen Problemen (zum Beispiel Erzie- hungsschwierigkeiten, Schuldnerberatung), informieren über mögliche Hilfen und Rechtsansprüche (zum Beispiel Anspruch auf Unterhalt bei Trennungen), vermitteln Sozialleistungen (zum Beispiel Wohngeld, Platz im Altersheim), erstellen Gutachten über soziale oder pädagogische Sachverhalte, zum Beispiel für andere Ämter und Gerichte sind Aufgabenbereiche des ASD, die sich daran orientieren, dass Probleme von Menschen vielschichtig und komplex sind.

Beratungen werden zur allgemeinen Erziehungsberatung, Partnerschafts-, Trennungs- und Scheidungsberatung oder Beratung bei besonderen Problemlagen angeboten. Am- bulante Hilfen und teilstationäre Hilfen umfassen beispielsweise Kinderfrühförderung, Legasthenie, Sozialpädagogische Familienhilfe oder Tagesgruppen. Stationäre Hilfen wie zum Beispiel Vollzeitpflege, Wochenpflege, Heimerziehung, sonstige betreute Wohnformen oder Hilfe für junge Volljährige gehören ebenfalls zum Aufgabengebiet des ASD. Auch gerichtliche Verfahren werden durch Mitarbeiter unterstützt. Ein weite- res Gebiet ist die Adoption, zu der die Überprüfung von Adoptionsbewerbern, Beglei- tung von Herkunftsfamilien, Vermittlung und Begleitung von Kindern in Adoptions- pflege gehören. Weitere Aufgaben sind der Schutz von Kindern und Jugendlichen durch das Jugendamt, Inobhutnahme, Tagespflege, Gemeinsame Wohnformen für Mütter bzw. Väter und Kinder sowie die Betreuung und Versorgung von Kindern in Notsituati- onen.

Problemfelder, gegen die ASD-Mitarbeiter in ihrer Tätigkeit vorgehen, existieren in folgenden Bereichen: im persönlichen Bereich, also Einsamkeit, psychische Auffällig- keiten, Verhaltensstörungen, kriminelle Delikte, Tablettenmissbrauch, Drogenabhän- gigkeit, Alkoholismus, Diskriminierung, im gesundheitlichen Bereich durch körperliche oder psychische Krankheit, psychosomatische Leiden, Behinderung, Pflegebedürftig- keit, im beruflichen Bereich wie Probleme am Arbeits- oder Ausbildungsplatz, Ar- beitslosigkeit oder auch im familiären Sektor, bezogen auf Eheprobleme, Trennung, Scheidung, Überlastung, Kinderreichtum, fehlende Kinderbetreuung sowie im Bereich der Erziehung, also Erziehungsschwierigkeiten, Vernachlässigung, Kindesmisshand- lung, sexueller Missbrauch, Schulprobleme und im materiellen Bereich in Folge von unzureichendem Einkommen und Verschuldung. Im Bereich des Wohnens liegen die Probleme in Mietrückständen, Wohnungssuche, Obdachlosigkeit, problematisches Mieterverhalten sowie im Wohngebiet bei der Bevölkerungsstruktur (z.B. hoher Aus- länderanteil), weit verbreitete soziale Probleme (z.B. Armut, Bandenbildung), schlechte Lebensqualität, hohes Verkehrsaufkommen, Umweltverschmutzung, zu wenig Kinder- betreuungsangebote oder Mängel in der psychosozialen Infrastruktur. Diese Vielfalt erfordert klare Vorstellungen über Art und Umfang des Aufgabenspektrums, die Fähig- keit zur präzisen Herausarbeitung einzelfallbezogener Auftragslagen, den Einsatz jeweils geeigneter Methoden und die Beherrschung wirkungsvoller Arbeitsweisen.

1.2 Zielgruppe

Zur Zielgruppe gehören prinzipiell alle Menschen, die sozialarbeiterische Hilfe benötigen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Nationalität, Konfession und Einkommen. Der Allgemeine Soziale Dienst berät und betreut somit folgende Klientel: Familien in unterschiedlicher Zusammensetzung, Lebensgemeinschaften mit und ohne Kinder, Einzelpersonen, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, sonstige Erziehungspersonen, Alleinstehende, Senioren, Obdachlose, von Obdachlosigkeit Bedrohte, psychisch und/oder körperlich Kranke, Suchtkranke, Behinderte, Aussiedler, Umsiedler, ausländische Mitbürger, Arbeitslose sowie Verschuldete.

Daraus ergibt sich, dass die Sozialarbeiter des ASD nicht nur mit den verschiedenar- tigsten Problemen, sondern auch mit sehr unterschiedlicher Klientel konfrontiert wer- den. Insofern erscheint der ASD als eine Art “Sammelbecken” für die vielfältigsten Probleme.

1.3 Ziele

Ziel ist immer die Erarbeitung einer Lösung, die die Rechte der Klienten berücksichtigt. Der ASD hat sich zum Ziel gesetzt, die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu erhal- ten und zu fördern, Hilfebedürftige zur Selbstverantwortung und Selbsthilfe zu aktivie- ren, soziale Netzwerke und Beziehungen fördern und unterstützen sowie Armut verhin- dern und bekämpfen.

1.4 Selbstverständnis

Der Allgemeine Sozialdienst ist auf Grund seines Selbstverständnisses und seiner Aufgaben ein Fachdienst. Er hat somit eine klärende und koordinierende Rolle im vernetzten System sozialer Hilfen Prinzip der ganzheitlichen Hilfe Darunter ist die umfassende Analyse der Situation des Betroffenen, seiner Einbettung in das Umfeld und daraus folgend notwendige und angemessene Hilfe zu verstehen. Des Weiteren ist der ASD von einer Allzuständigkeit, für alle psychosozialen und familienbezogenen Lebensrisiken und Krisen (=Erst- und Letztzuständigkeit) gekennzeichnet. (vgl. Bassarak, 1992b, S.22)

Prinzip der stadtteil- bzw. wohnumfeldbezogenen Arbeit

Man geht dabei von einer umfassenden Betreuung und Verantwortung für einen bestimmten Stadt- oder Gemeindeteil aus. Dies umfasst zum einen die Nutzung der Möglichkeiten des Umfeldes und zum anderen die einzelfallübergreifende Arbeit mit Gruppen. (vgl. Bassarak, 1992c, S.22)

Prinzip der möglichst bürgernahen Organisation

Der ASD sollte in dezentralisierter und kleiner Form organisiert werden und seinen Standort unmittelbar im Stadtteil haben um damit den Bürgern die Schwellenangst zu nehmen. All dies sind Vorraussetzungen damit die Hilfen des ASD für alle Bürger zugänglich sein. (vgl. Bassarak, 1992d, S. 23)

Das Selbstverständnis wird durch Emotionen der Unterbewertung negativ beeinflusst. Es erscheint den Mitarbeitern oft so, dass die Allzuständigkeit dazu führt, für alles schuldig erklärt zu werden. Es ist außerdem offensichtlich, dass die Befolgung der genannten Maximen ein hohes Maß an Professionalität und Flexibilität voraussetzt. Sie erfordert unterschiedliche Arbeitsformen, auf die ich auch eingehen werde.

2 Struktur des Arbeitsfeldes

2.1 Organisation

In der Praxis existieren heute überwiegend folgende Organisationsformen des ASD: Einerseits der ASD beim Jugendamt (häufigste Form), andererseits der ASD beim Sozialamt oder kombiniert der ASD beim Sozial- und Jugendamt sowie der ASD als eigenes Amt (teilweise in Großstädten und Stadtstaaten).

Das Jugendamt ist eine zweigliedrige Behörde: Sie besteht aus dem Jugendhilfeaus- schuss und aus der Verwaltung des Jugendamts. Die Jugendamtsleitung ist der politi- schen Leitung in der Kommune unterstellt und ihr rechenschaftspflichtig. Unterhalb dieser Leitungsebenen sind die Jugendämter in einzelne Fachabteilungen gegliedert. Diese Einteilung erfolgt in den Jugendämtern unterschiedlich, je nach Differenzierung bzw. Zusammenfassung der Aufgaben des KJHG. Der ASD ist der zentrale soziale Dienst einer Kommune. Der ASD ist als Basisdienst des Jugendamtes den hierarchi- schen Strukturen der Behörde unterworfen. (vgl. von Balluseck, 1999b, S. 49) Der ASD ist dezentral organisiert, d.h. jeder Sozialarbeiter ist für einen bestimmten überschauba- ren Bezirk im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt allein zuständig. Vorteile dieser Organisation sind, dass die Sozialarbeiter die Lebensverhältnisse, Bedürfnisse und vorherrschenden Problemlagen der Bürger vor Ort kennen und durch die ausgeprägte „Geh-Struktur“, also das absolvieren von Hausbesuchen, auch Hilfebedürftige erreicht werden, die ihre Notlage verheimlichen oder keinen Dienst selbstständig erreichen können. (vgl. www.familienhandbuch.de/cmain/f_Programme/a_Angebote_und_Hilfen/s_82.html) Die Zuständigkeit für den Einzelfall ergibt sich aus dem Wohnort des Hilfesuchenden.

2.2 Personal und Ausstattung

Die räumliche und sachliche Ausstattung der Sozialen Dienste ist außerordentlich un- gleich. Als Voraussetzung für eine fachmännische und durchgreifende Aufgabenver- wirklichung sind Einzelzimmer leider keine Selbstverständlichkeit. Die Ausstaffierung der Arbeitsplätze zeichnet sich oft dadurch aus, dass angebrachte Arbeitsmittel nicht ausreichend vorhanden sind. Partiell behindern beamtenhafte Arbeitszeitregelungen eine dem fachlichen Anspruch entsprechende flexible Arbeitsweise. (vgl. Krieger, 1994, S.33)

Angestellte beim ASD sind meist Diplom Sozialpädagogen oder auch Erziehungswissenschaftler und Soziologen.

Der zu beobachtende ansteigende Handlungsbedarf führte noch nicht zu einer personellen Ausweitung des ASD. Die kommunale Finanzsituation betont weiterhin die Sparsamkeit im Umgang mit öffentlichen Mitteln.

Es werden beträchtliche Ansprüche an die Fachkräfte im ASD gestellt, die über grund- legende zwischenmenschliche und professionelle Kompetenzen verfügen sollten. Im achten Jugendbericht heißt es: „brauchen sie fachlich-instrumentelle Kompetenzen, vor allem Kenntnisse der relevanten Gesetze, Verwaltungs- und Förderrichtlinien und die Souveränität, sie aus ihrer Sicht zu definieren; sie müssen sich in den Organisations- strukturen und Ressourcen ihrer Einrichtung auskennen, die Infrastruktur des Feldes und die Netzwerke ihrer Klienten überblicken, informelle und formelle Wege wissen und Kontakte nutzen können“. (zit. n. http://freenet- homepage.de/Textor/ASD_Teil1.htm)

Des Weiteren sind die Fallzahlen und damit die Arbeitsbelastungen sehr hoch und ihre tarifliche Einstufung ist verhältnismäßig niedrig. Zum anderen werden erhebliche Anforderungen an die Einarbeitung und Fortbildung der Mitarbeiter gestellt.

2.3 Formen der Arbeit des ASD

Einzelfallarbeit

Bei der Arbeit der ASD handelt es sich vorwiegend um die Einzelhilfe. Die Mitarbeiter betreuen Einzelpersonen, Ehepaare und Familien. Viele Klienten kommen aus eigenem Antrieb zum ASD aber ein Teil kommt aus unterschiedlichen Gründen nicht von selbst. Deswegen ist die aufsuchende Sozialarbeit von großer Bedeutung: Hilfsbedürftige Men- schen werden von den Fachkräften direkt angesprochen, die auch Hausbesuche machen. Dabei ist es wichtig, die Klienten dort abzuholen, wo sie stehen: Die Einzelfallarbeit umfasst auch die Vermittlung weitergehende Hilfe, die Gewährung von Hilfen zur Er- ziehung und die Koordination von Hilfen. (vgl. http://freenet- homepage.de/Textor/ASD_Teil1.htm)

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Details

Titel
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit
Hochschule
Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig  (Fachbereich Sozialwesen)
Veranstaltung
Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit
Note
2,0
Autor
Jahr
2007
Seiten
23
Katalognummer
V294340
ISBN (eBook)
9783656921219
ISBN (Buch)
9783656921226
Dateigröße
650 KB
Sprache
Deutsch
Schlagworte
ASD, Arbeitsfelder, Soziale Arbeit, HTWK Leipzig, Sozialwesen, Sozialpädagogik, Allgemeiner Sozialer Dienst, Jugendamt
Arbeit zitieren
Maria Widera (Autor:in), 2007, Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD). Arbeitsfelder der Sozialen Arbeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/294340

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