Die Bedeutung des Gewissens für politisches Handeln

Kritische Analyse anhand von Hannah Arendts Gedanken zum zivilen Ungehorsam


Term Paper, 2012

19 Pages, Grade: 2,0


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Inhaltsverzeichnis

1 Gewissen und ziviler Ungehorsam

2 Theorien des zivilen Ungehorsams
2.1 Thoreau
2.2 Rawls
2.3 Habermas

3 Das Gewissen im Diskurs
3.1 Klassische und post-klassische Gewissensdiskurse
3.2 Ziviler Ungehorsam bei Hannah Arendt

4 Politik ohne Gewissen? – Ein Fazit

Literaturverzeichnis

1 Gewissen und ziviler Ungehorsam

Ziviler Ungehorsam ist gewissensgeleiteter, bewusster Rechtsbruch, um innerhalb einer verfassungsmäßigen Ordnung gegen bestehende Gesetze oder einzelnes Regierungshandeln zu protestieren. Spätestens seit Thoreau ist das Gewissen aus Definitionen des zivilen Ungehorsams nicht mehr wegzudenken. Im Zuge des Kampfes gegen die Rassentrennung und später der Proteste gegen den Vietnamkrieg wurde der Begriff des zivilen Ungehorsams auch außerhalb der wissenschaftlichen Betätigung aktuell. Doch der Begriff, der von verschiedensten Aktionsformen für sich in Anspruch genommen wird, bedarf einer theoretischen Basis, damit man das Phänomen als solches verstehen und von anderen Formen des Widerstandes trennen kann: „Widerstand kann sich gegen eine äußere wie eine innere Bedrohung richten, er kann gewaltsam oder gewaltlos/gewaltfrei, aktiv oder passiv, zivil oder militärisch sein“ (Münkler 1995: 691), schreibt Münkler über die verschiedenen Formen des Widerstandes. Einige Aspekte hiervon treffen auf den zivilen Ungehorsam zu, andere nicht. Verschiedene Theoretiker haben den zivilen Ungehorsam unterschiedlich definiert.

Auch Hannah Arendt hat sich im Zuge des Vietnamkrieges mit dem zivilen Ungehorsam auseinander gesetzt. Neben einer eigenen Definition geht es ihr vor allem darum, in ihren Augen falsche Annahmen über den zivilen Ungehorsam zu korrigieren und ihn als geeignetes Heilmittel darzustellen für eine Gesellschaft, in welcher der Geist der Verfassung nicht mehr im Vordergrund steht – konkret bezogen auf Amerika in der späten Mitte des 20. Jahrhunderts. Ihre Kritik an anderen Definitionen des zivilen Ungehorsams richtet sich dabei vor allem gegen das Gewissen als Grundlage.

Was bei anderen Autoren ein entscheidendes Merkmal ist, wird also bei Arendt abgelehnt. Es stellt sich die Frage, welche Bedeutung das Gewissen für politisches Handeln hat. Diese leitende Fragestellung wird in dieser Arbeit in drei Schritten bearbeitet.

In einem ersten großen Teil werden die Theorien des zivilen Ungehorsams von Thoreau, Rawls und Habermas dargestellt. Hierbei geht es vor allem um die Gemeinsamkeiten dieser Theorien und auf welche Weise die Berufung auf das Gewissen bei ihnen in die Definition aufgenommen wird. Da alle drei gleichermaßen das Gewissen zum Teil ihrer Definition machen, stellen sie den Gegenpunkt zu den späteren Analysen zu Hannah Arendt dar.

In einem nächsten Abschnitt wird knapp der klassische gegen den post-klassischen Ansatz der Gewissensdeutung gestellt. Als Vertreter des klassischen Ansatzes wird dabei Hegel angeführt, welcher wie auch Kant davon ausgeht, dass es eine Norm mit Allgemeinheitsanspruch geben kann. Ebenfalls interessant ist an seiner Position, dass er das individuelle, von ihm formell genannte Gewissen aus dem Staat ausschließt. Demgegenüber wird Luhmann als post-klassischer Vertreter erörtert. Bei ihm wird aus dem Gewissen als Stimme eine Funktion, die er in sein Konzept der Systeme und Umwelt einordnen.

Abschließend wird Hannah Arendts Essay zum zivilen Ungehorsam untersucht und ihre Kritik am Gewissen herausgestellt. So soll ermöglicht werden, abschließend zu beurteilen, inwiefern das Gewissen im Raum des Politischen eine Rolle spielen kann.

2 Theorien des zivilen Ungehorsams

Das Gewissen als Gegenstand wissenschaftlicher Untersuchungen ist vor allem in theologischen oder psychologischen Disziplinen zu Hause (vgl. Thome 2007: 252), in der politikwissenschaftlichen Theorie taucht es oft im Zusammenhang mit dem Konzept des zivilen Ungehorsams auf. Die bekannteste Definition des zivilen Ungehorsams (vgl. Kleger 1993: 79) von John Rawls bezeichnet diesen unter anderem als gewissensbestimmte Handlung. Auch andere Autoren wie Thoreau oder Habermas nehmen das Gewissen in ihre Definition mit auf.

Um die Bedeutung des Gewissens für politisches Handeln zu erläutern, ist daher der Bezug auf Konzepte des zivilen Ungehorsams naheliegend. Bevor dabei auf die arendtsche Version eingegangen wird, stellt dieses Kapitel knapp die Gedanken der Autoren Thoreau, Rawls und Habermas zum zivilen Ungehorsam dar. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Rolle, welche diese jeweils dem Gewissen zugedenken.

2.1 Thoreau

Einer der Autoren, auf die sich Hannah Arendt mit ihrem Konzept des zivilen Ungehorsams maßgeblich bezieht und von denen sie sich explizit absetzen will, ist Henry David Thoreau (vgl. Arendt 2000: 289). Aus Protest gegen die Sklaverei verweigerte Thoreau die Zahlung seiner Steuern und wurde dafür 1846 einen Tag lang inhaftiert. In der Folge entwickelte er seine Ansichten über den zivilen Ungehorsam als gewissensbedingten Ungehorsam gegenüber dem Staat.

Die zentrale Annahme, aus der Thoreau seine Folgerungen zieht, ist, dass die einzige Verpflichtung, die ein Mensch hat, „is to do at any time what I think is right“ (Thoreau 2000: 2). Diese Aussage bringt er in Antwort auf die Frage, ob man in jeder Situation dem Gesetzgeber mehr Achtung schenken sollte als seinem eigenen Gewissen. Sollte ein Gesetz zu irgendeinem Zeitpunkt von einem Menschen verlangen, einem Mitmenschen Unrecht zu tun, dann, sagt Thoreau: „[…] break the law“ (ebd.: 9).

Andererseits betont Thoreau, dass eine permanente Beteiligung an der Verbesserung der Lebensumstände nicht nötig ist, auch die Bekämpfung des Bösen ist nicht die Pflicht der einzelnen Menschen. Die einzige Verpflichtung, die Thoreau den Menschen als auferlegt ansieht, ist, dass sie das Unrecht nicht unterstützen (ebd.: 7). Der Mensch kommt auf die Welt, um in ihr zu leben – er ist nicht verpflichtet sie besser zu machen, egal, in welchem Zustand er sie vorfindet. Erst dann, wenn man durch das Gesetz gezwungen wird, einem anderen Menschen Unrecht zu tun, ist man zu Ungehorsam verpflichtet. Das individuelle Gewissen verbietet es, den Mitmenschen Schaden zuzufügen, ein generelles Interesse an den Geschäften des Staates erfordert es jedoch nicht (vgl. ebd.: 9).

Wenn hingegen ungerechte Gesetze existieren, muss Ungehorsam geleistet werden. Auch wenn die Folge dieses Ungehorsams die Verhaftung ist, stellt es für Thoreau die einzig mögliche Handlungsweise für einen gerechten Menschen dar: „Under a true government which imprisons any unjustly, the true place for a just man is also the prison“ (ebd.: 10).

Sollte nicht nur ein Bürger wie in seinem Fall die Steuerzahlung verweigern, sondern tausende, so käme dies einer „peaceable revolution“ (ebd.: 11) gleich. Für den Fall, dass diese „Revolution“ doch zu Blutvergießen führt, erwidert Thoreau, dass auch ein leidendes Gewissen als blutend betrachtet werden kann, so dass in jedem Fall Gewaltanwendung zu finden ist. Unter ungerechten Gesetzen muss der Bürger sich also entscheiden, ob er die Gewalt gegen sein Gewissen erduldet oder ob er Ungehorsam gegenüber den Gesetzen leistet und im Zweifelsfall auch eine Strafe annimmt. Thoreau erwähnt zwar die Möglichkeit, dass dieser Ungehorsam auch zu Gewalt führen kann, doch das blutende Gewissen, „a man’s real manhood and immortality“ (ebd.) wiegen für ihn schwerer.

2.2 Rawls

Im Zuge der Entwicklung seiner Theorie der Gerechtigkeit hat John Rawls sich ebenfalls mit dem Phänomen des zivilen Ungehorsams auseinander gesetzt. Dementsprechend ist seine Definition des zivilen Ungehorsams vor dem Hintergrund seiner Ausführungen zur Gerechtigkeit zu lesen.

In seinem Werk „Eine Theorie der Gerechtigkeit“ entwickelt Rawls zwei Gerechtigkeitsgrundsätze. Der erste Grundsatz lautet „Jedermann hat gleiches Recht auf das umfangreichste Gesamtsystem gleicher Grundfreiheiten, das für alle möglich ist“ (Rawls 1990: 336). Der zweite Grundsatz bezieht sich auf die Beschaffenheit der sozialen und wirtschaftlichen Ungleichheiten und ist wiederum in zwei Aspekte geteilt: „[…] sie müssen unter den Einschränkungen des gerechten Spargrundsatzes den am wenigsten Begünstigten den größtmöglichen Vorteil bringen […]“ und „[…] sie müssen mit Ämtern und Positionen verbunden sein, die allen gemäß fairer Chancengleichheit offenstehen“ (ebd.).

Grundlegend für diese Gerechtigkeitsprinzipien ist die Autonomie der Bürger (vgl. Forst 2006: 198). Im Anschluss an den kategorischen Imperativ von Kant hat Rawls ausgeführt, dass Bürger dann als autonom gelten können, wenn sie nur den Gesetzen gehorchen, die durch den „öffentlich Gebrauch ihrer Vernunft“ von allen Betroffenen gleichermaßen akzeptiert werden können (Habermas 1997: 167). Eine solcher Art beschaffene Grundstruktur verpflichtet nach Rawls den Bürger zum Gehorsam gegenüber den Gesetzen, selbst wenn diese ungerecht sein mögen (vgl. Forst 2006: 201).

Andererseits fordert die oben ausgeführte Konzeption der Gerechtigkeit für jede einzelne Person eine Unverletzlichkeit, welche auch dem Wohl der Gesellschaft als Ganzer nicht geopfert werden darf (vgl. Höffe 1977: 19). Daraus ergibt sich ein Konflikt für den einzelnen Bürger zwischen der Pflicht zum Gehorsam und der Pflicht, als autonomes Individuum Verstöße gegen die Unverletzlichkeit der Person nicht hinzunehmen. Ein Verstoß gegen den ersten Gerechtigkeitsgrundsatz (gleiche Grundfreiheiten) oder den zweiten Teil des zweiten Gerechtigkeitsgrundsatzes (faire Chancenverteilung) rechtfertigt für Rawls den Verstoß gegen Gesetze und damit den zivilen Ungehorsam (vgl. Rawls 1977: 182f.). Den ersten Teil des zweiten Grundsatzes (Verteilungsgerechtigkeit) hält Rawls selbst für zu schwierig zu operationalisieren, Forst hingegen kann sich auch schwerwiegende Verstöße in diesem Bereich vorstellen, welche zivilen Ungehorsam rechtfertigen könnten (vgl. Forst 2006: 203).

In diesem Sinne definiert Rawls den zivilen Ungehorsam als:

„[…] eine öffentliche, gewaltlose, gewissensbestimmte, aber politische gesetzeswidrige Handlung, die gewöhnlich eine Änderung der Gesetze oder der Regierungspolitik herbeiführen soll. Mit solchen Handlungen wendet man sich an den Gerechtigkeitssinn der Mehrheit der Gesellschaft und erklärt, nach eigener wohlüberlegter Ansicht seien die Grundsätze der gesellschaftlichen Zusammenarbeit zwischen freien und gleichen Menschen nicht beachtet worden“ (Rawls 1990: 401).

Für die vorliegende Arbeit ist besonders der Aspekt der „gewissensbestimmten Handlung“ relevant, daher werden die übrigen Teile der Definition hier nur kurz angerissen. Aus der Beschreibung als öffentlich, gewaltlos und an die Mehrheit gerichtet geht hervor, dass Rawls den zivilen Ungehorsam als Appell versteht, als eine „Form der Aufforderung und Anrede“ (Rawls 1977: 178). In diesem Sinne ist der zivile Ungehorsam gleichzeitig auch gesetzestreu, die Aufrichtigkeit des Anliegens soll durch die freiwillige Unterwerfung unter Bestrafung bewiesen werden (vgl. Rawls 1990: 403f.).

Zu betonen ist sein Hinweis, dass die Handlung „gewissensbestimmt, aber politisch“ ist. Das Gewissen wird hier also nicht auf eine individuelle Moral bezogen, sondern auf die allgemein anerkannten Grundsätze der Gerechtigkeit. Ethische, religiöse oder anderweitige partikulare Auffassungen von Moral sind für den zivilen Ungehorsam als Begründung nicht möglich.

Gerechtfertigt ist diese Art des Widerstandes erst dann, wenn die übrigen Mittel der demokratischen Verfahrensweise zur Bereinigung des Unrechts ausgeschöpft wurden (vgl. ebd.: 180). Für Rawls ist zudem wichtig, dass es sich nicht negativ auf das System als Ganzes auswirkt, da er dem zivilen Ungehorsam eine stabilisierende Funktion zuspricht. Für den Fall, dass mehrere Gruppen begründeten Anlass zum zivilen Ungehorsam hätten, muss daher im Einzelfall geschaut werden, ob ein gleichzeitiger Ungehorsam aller Gruppen das System nicht destabilisieren würde (vgl. Forst 2006: 203).

Für Rawls ist die Handlung von Thoreau, welcher den Begriff des zivilen Ungehorsams prägte, eher als Widerstand aus Gewissensgründen zu betiteln. Als Unterschied für diese beiden Formen des Widerstands führt Rawls unter anderem den appellhaften Charakter des zivilen Ungehorsams an, welcher sich an den allgemeinen Gerechtigkeitssinn der Mehrheit richtet, während der Widerstand aus Gewissensgründen – wie im Falle Thoreaus – sich nicht zwingend als Appell versteht. Hagen hingegen wertet auch Thoreaus Handlung als zivilen Ungehorsam, da sie einen Appell erkennt (vgl. Hagen 1990: 136). Rawls führt weiter aus, dass der Widerstand aus Gewissensgründen auf religiöser oder anderweitiger Moral beruhen kann, aber wie im Falle Thoreaus sich wie der zivile Ungehorsam auch auf politische Motive beziehen könnte (vgl. Rawls 1990: 407). Die Handlung Thoreaus ist damit für Rawls moralisch gerechtfertigt, nicht aber als zivilen Ungehorsam anzuerkennen (vgl. Hagen 1990: 136).

Die Gerechtigkeitsgrundsätze, die den zentralen Bestandteil von Rawls‘ Theorie ausmachen, können im Kontext des zivilen Ungehorsams also herangezogen werden, um dem Gewissen des Ungehorsam Leistenden eine politische Dimension zu geben. Somit wird eine Definition geschaffen, mit der der zivile Ungehorsam in der Praxis zu rechtfertigen ist.

2.3 Habermas

Auch Jürgen Habermas hat sich mit dem Begriff des zivilen Ungehorsams beschäftigt. Für ihn bezeichnet ziviler Ungehorsam jene „Akte, die ihrer Form nach illegal sind, obwohl sie unter der Berufung auf die gemeinsam anerkannte Legitimationsgrundlage unserer demokratisch-rechtsstaatlichen Ordnung ausgeführt werden“ (Habermas 1983: 33). Wie auch vorige Theoretiker schließt Habermas in seine Bestimmung auch die Gewissensfrage und die Bereitschaft, Strafverfolgung in Kauf zu nehmen, mit ein.

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Details

Title
Die Bedeutung des Gewissens für politisches Handeln
Subtitle
Kritische Analyse anhand von Hannah Arendts Gedanken zum zivilen Ungehorsam
College
Martin Luther University  (Institut für Politikwissenschaft und Japanologie)
Course
Theorien der Zivilgesellschaft
Grade
2,0
Author
Year
2012
Pages
19
Catalog Number
V294499
ISBN (eBook)
9783656921134
ISBN (Book)
9783656921141
File size
498 KB
Language
German
Keywords
bedeutung, gewissens, handeln, kritische, analyse, hannah, arendts, gedanken, ungehorsam
Quote paper
Bachelor of Arts Julia Müller (Author), 2012, Die Bedeutung des Gewissens für politisches Handeln, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/294499

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