Während in Deutschland Hausgeburten mittlerweile wenn schon nicht Standard dann doch zumindest nicht mehr gänzlich unüblich sind, so sind sie in anderen europäischen Ländern durchaus noch umstritten. Besonders kontrovers wird dieses Thema seit 2013 in Litauen diskutiert.
Dort ist es medizinischem Personal gesetzlich untersagt, Dienstleistungen beim Patienten zuhause vorzunehmen. Die vorherrschende Regulierung des litauischen Gesundheitssektors stellt eine Nachwirkung des Versorgungssystems zur Zeit der sowjetischen Besatzung dar, welches, wie in vielen anderen Ostblockstaaten, auf eine System staatlicher Polikliniken setzte. Auch wenn sich der Gesundheitssektor in Litauen seit Jahren im Umbruch befindet, so lassen sich noch immer Auswirkungen der Sowjetzeit feststellen.
Hinzu kommt in Litauen, dass es in jüngster Vergangenheit zu Todesfällen Neugeborener bei Hausgeburten gekommen ist. Derzeit sind in diesem Zusammenhang in Litauen mehrere Strafverfahren anhängig. Insgesamt werden rund 400 Fälle untersucht. Das litauische Gesundheitsministerium vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass Geburten am sichersten in gynäkologische Abteilungen von Krankenhäusern durchgeführt werden könnten und dass eine Betreuung aller Frauen, welche eine Hausgeburt wünschten, zu teuer sei.
Hiergegen entsteht seit einiger Zeit eine Gegenbewegung, die insbesondere unter Bezugnahme auf die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) für ein Recht der Mutter auf selbstbestimmte Wahl des Geburtsortes eintritt.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- a) Hintergrund
- b) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
- 2. Hausgeburten und Artikel 8 EMRK
- a) Schutzbereich
- b) Eingriff
- c) Rechtfertigung
- 3. Ergebnis
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert die rechtliche Situation von Hausgeburten im Lichte der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), insbesondere unter Bezugnahme auf Artikel 8, der das Recht auf Achtung des Privatlebens garantiert. Der Schwerpunkt liegt auf der Regulierung von Hebammendienstleistungen bei Hausgeburten und der Frage, ob ein Recht auf selbstbestimmte Wahl des Geburtsortes besteht.
- Recht auf Achtung des Privatlebens (Artikel 8 EMRK)
- Regulierung von Hebammendienstleistungen
- Rechtssicherheit für medizinisches Personal
- Schutz von Mutter und Kind
- Kostenübernahme für Hausgeburten
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung
Der Text beginnt mit einer Einleitung, die die Relevanz des Themas Hausgeburten in verschiedenen europäischen Ländern beleuchtet, insbesondere in Litauen, wo Hausgeburten umstritten sind. Die Einleitung skizziert die rechtliche Situation in Litauen und Deutschland, die sich stark unterscheidet.
2. Hausgeburten und Artikel 8 EMRK
Dieses Kapitel beleuchtet die rechtliche Einordnung von Hausgeburten im Kontext von Artikel 8 EMRK, der das Recht auf Achtung des Privatlebens garantiert. Der Text beleuchtet verschiedene Aspekte dieses Rechts, wie den Schutzbereich, den Eingriff in dieses Recht durch staatliche Regulierung und die Rechtfertigung eines solchen Eingriffs.
Schlüsselwörter
Die Arbeit konzentriert sich auf die Themen Hausgeburten, Europäische Menschenrechtskonvention, Artikel 8 EMRK, Recht auf Achtung des Privatlebens, Regulierung von Hebammendienstleistungen, Rechtssicherheit, Schutz von Mutter und Kind, Kostenübernahme, sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
- Arbeit zitieren
- Dr. Stefan Kirchner (Autor:in), 2014, Vorgeburtlicher Lebens- und Gesundheitsschutz in der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Notwendigkeit der Regulierung von Hebammendienstleistungen bei Hausgeburten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/294641