Während in Deutschland Hausgeburten mittlerweile wenn schon nicht Standard dann doch zumindest nicht mehr gänzlich unüblich sind, so sind sie in anderen europäischen Ländern durchaus noch umstritten. Besonders kontrovers wird dieses Thema seit 2013 in Litauen diskutiert.
Dort ist es medizinischem Personal gesetzlich untersagt, Dienstleistungen beim Patienten zuhause vorzunehmen. Die vorherrschende Regulierung des litauischen Gesundheitssektors stellt eine Nachwirkung des Versorgungssystems zur Zeit der sowjetischen Besatzung dar, welches, wie in vielen anderen Ostblockstaaten, auf eine System staatlicher Polikliniken setzte. Auch wenn sich der Gesundheitssektor in Litauen seit Jahren im Umbruch befindet, so lassen sich noch immer Auswirkungen der Sowjetzeit feststellen.
Hinzu kommt in Litauen, dass es in jüngster Vergangenheit zu Todesfällen Neugeborener bei Hausgeburten gekommen ist. Derzeit sind in diesem Zusammenhang in Litauen mehrere Strafverfahren anhängig. Insgesamt werden rund 400 Fälle untersucht. Das litauische Gesundheitsministerium vertritt in diesem Zusammenhang die Ansicht, dass Geburten am sichersten in gynäkologische Abteilungen von Krankenhäusern durchgeführt werden könnten und dass eine Betreuung aller Frauen, welche eine Hausgeburt wünschten, zu teuer sei.
Hiergegen entsteht seit einiger Zeit eine Gegenbewegung, die insbesondere unter Bezugnahme auf die europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) für ein Recht der Mutter auf selbstbestimmte Wahl des Geburtsortes eintritt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
a) Hintergrund
b) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
2. Hausgeburten und Artikel 8 EMRK
a) Schutzbereich
b) Eingriff
c) Rechtfertigung
3. Ergebnis
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen dem Recht der Mutter auf eine selbstbestimmte Wahl des Geburtsortes und dem staatlichen Auftrag zum Schutz des Lebens und der Gesundheit des ungeborenen Kindes im Rahmen der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
- Rechtliche Bewertung von Hausgeburten unter Artikel 8 EMRK
- Schutzbereich des Lebensrechts für ungeborene Kinder gemäß Artikel 2 EMRK
- Rechtfertigung staatlicher Eingriffe in die Wahl des Geburtsortes
- Analyse der Rechtsprechung des EGMR, insbesondere im Fall Ternovszky gegen Ungarn
- Notwendigkeit einer qualifizierten Regulierung von Hebammenleistungen
Auszug aus dem Buch
b) Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte
In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist dies bislang nur unzureichend geschehen. Bislang liegt insofern lediglich die Entscheidung des EGMR im Fall Ternovszky gegen Ungarn vor. Ein weiteres Verfahren ist derzeit gegen Litauen anhängig.
Im Fall Ternovszky, in dem das Fehlen genauerer Regelungen, welche medizinischem Personal Rechtssicherheit bei der Betreuung von Hausgeburten gegeben hätten, gerügt wurde, stellte der EGMR eine Verletzung des Rechts der Mutter auf Achtung ihres Privatlebens aus Artikel 8 EMRK fest, Der Verstoß gegen Artikel 8 EMRK mit dem Mangel an entsprechender Rechtssicherheit für die Beteiligten begründet. Auf mögliche Gefahren für das Kind wurde lediglich mit der Feststellung, dass die Gefährlichkeit von Hausgeburten unter Medizinern umstritten sei, sowie im gemeinsamen Sondervotum der Richter András Sajó (Ungarn) und Françoise Tulkens (Belgien) und auch dort nur am Rande eingegangen.
Wenn das Gericht aber zumindest die Möglichkeit erkannt hat, dass eine Hausgeburt einen anderen Gefährdungsgrad für das Kind beinhaltet als eine Geburt im Krankenhaus, so hätte es auf den ersten Blick nahegelegen, zu prüfen ob vor diesem Hintergrund das ungarische Gesetz dem Schutz des Kindes dient und deshalb ein Eingriff in das Recht der Mutter aus Artikel 8 EMRK gerechtfertigt sein könnte. Diese Möglichkeit hatte der EGMR jedoch nicht, da dies scheinbar nicht Schutzzweck der ungarischen Regelung war. Wäre es dem ungarischen Verordnungsgeber um den Schutz von Mutter oder Kind gegangen, so wäre jede Form der Hausgeburt verboten gewesen, dies war jedoch nicht der Fall. Vielmehr gibt es dem Verordnungsgeber in Ungarn lediglich um eine Regelung der Berufsausübung im Bereich medizinischer Berufe. Daher konnten Rechte des Kindes im Fall Ternovszky gegen Ungarn von Seiten des beklagten Staates nicht ins Feld geführt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die aktuelle Kontroverse um Hausgeburten in Europa, mit Fokus auf Litauen und Deutschland, und stellt die menschenrechtliche Problematik vor.
2. Hausgeburten und Artikel 8 EMRK: Dieses Kapitel analysiert, inwieweit das Recht auf Privatleben durch staatliche Regulierungen von Hausgeburten eingeschränkt werden darf und ob ein Schutz des ungeborenen Kindes als Rechtfertigungsgrund dienen kann.
3. Ergebnis: Das Ergebnis plädiert für eine qualifizierte Regulierung von Hausgeburten, die sowohl die Patientenautonomie der Mutter als auch den staatlichen Gesundheitsschutz für Mutter und Kind berücksichtigt.
Schlüsselwörter
Hausgeburt, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, Artikel 8, Artikel 2, ungeborenes Kind, Recht auf Leben, Gesundheitsschutz, Hebamme, Patientenautonomie, Ternovszky gegen Ungarn, EGMR, medizinische Versorgung, Geburtsort, Menschenrechte.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Zulässigkeit und notwendigen Regulierung von Hausgeburten im Kontext europäischer Menschenrechtsstandards.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Im Zentrum stehen das Recht der Mutter auf freie Wahl des Geburtsortes unter Artikel 8 EMRK sowie die Schutzpflichten des Staates für das Leben und die Gesundheit des ungeborenen Kindes.
Was ist das primäre Ziel der wissenschaftlichen Analyse?
Das Ziel ist es zu klären, ob und unter welchen Bedingungen staatliche Eingriffe in die Entscheidung für eine Hausgeburt menschenrechtlich gerechtfertigt sind.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Analyse, die insbesondere die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) unter Einbeziehung relevanter nationaler Gesetze auswertet.
Was wird im Hauptteil der Arbeit primär behandelt?
Der Hauptteil analysiert die bisherige EGMR-Rechtsprechung, den Schutzbereich der EMRK-Artikel, die Problematik der Rechtfertigung von Eingriffen und die naturwissenschaftliche Einordnung des ungeborenen Lebens.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zu den zentralen Begriffen zählen Hausgeburt, EMRK, Artikel 8 EMRK, Recht auf Leben, Gesundheitsschutz und das staatliche Ermessen (margin of appreciation).
Warum wird der Fall Ternovszky gegen Ungarn als Ausgangspunkt gewählt?
Dieser Fall ist bisher das zentrale Urteil des EGMR zum Thema Hausgeburten und bildet die juristische Grundlage für die weitere Diskussion über Rechtssicherheit und staatliche Eingriffsmöglichkeiten.
Welche Bedeutung kommt der angekündigten Entscheidung im Fall gegen Litauen zu?
Der Autor sieht in diesem Verfahren eine entscheidende Gelegenheit für den EGMR, seine bisherige Praxis zu präzisieren und dem Lebensschutz des Kindes bei der Abwägung mit dem Elternrecht eine angemessene Bedeutung beizumessen.
- Citation du texte
- Dr. Stefan Kirchner (Auteur), 2014, Vorgeburtlicher Lebens- und Gesundheitsschutz in der Europäischen Menschenrechtskonvention und die Notwendigkeit der Regulierung von Hebammendienstleistungen bei Hausgeburten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/294641