Der sexuelle Missbrauch an Kindern ist ein sehr aktuelles, aber kein neues Thema. Er kann überall auftreten, ganz egal ob in der eigenen Familie, im Bekanntenkreis, in sozialen Einrichtungen oder öffentlichen Institutionen. Kein Kind, kein Jugendlicher und kein Erwachsener ist davor jemals geschützt.
Ziel dieser Arbeit ist es, einen Einblick in das staatliche Recht im Bezug auf den sexuellen Missbrauch zu geben, um anschließend zu klären, wie den „Opfern“ versorgungsrechtlich geholfen wird. Hierbei werden zuerst die Begriffe: „Opfer“ sowie „sexuelle Gewalt“ definiert. Des Weiteren werden die einzelnen Delikte, welche in Verbindung mit sexuellen Handlungen stehen, benannt. Anschließend gilt es dann die Verjährungsfristen zu erläutern. Daraufhin betrachte ich die versorgungsrechtliche Seite. Da am Ende des Seminars der Wunsch aufkam, mehr über Anlaufstellen zu wissen, also wo man sich als Opfer hinwenden kann, gehe ich aus diesem Grund in dem Punkt: „Opferberatung“ gesondert darauf ein. Die Punkte: „das Opferentschädigungsgesetz“ und die Bedeutung von „Traumaambulanzen“ in Deutschland, bilden sodann den Abschluss.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Begriffserklärungen
2.1. Opfer
2.2. Sexuelle Gewalt
3. Das staatliche Recht
3.1. Delikte
3.2. Verjährung
4. Das Versorgungsrecht
4.1. Opferberatung
4.2. Das Opferentschädigungsgesetz
4.2.1. Allgemeines und Leistungen
4.2.2. Die Umsetzung des OEG durch das Landesverwaltungsamt in Bezug auf den sexuellen Missbrauch
4.3. Ausblick in die Zukunft - die Traumaambulanzen
5. Fazit
6. Quellen- und Literaturverzeichnis
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das staatliche Recht in Bezug auf sexuellen Missbrauch an Minderjährigen und analysiert, welche versorgungsrechtlichen Unterstützungsmöglichkeiten Opfern im Rahmen des Opferentschädigungsgesetzes zur Verfügung stehen.
- Staatliche Rechtsprechung und Strafmaß bei sexuellem Missbrauch
- Definitionen von Opferstatus und sexueller Gewalt
- Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG)
- Struktur und Ablauf von Opferberatung und Antragsverfahren
- Zukunftsperspektiven durch Traumaambulanzen
Auszug aus dem Buch
4.2.2. Die Umsetzung des OEG durch das Landesverwaltungsamt in Bezug auf den sexuellen Missbrauch
Wer Opfer einer Gewalttat geworden ist, kann einen Antrag beim Landesverwaltungsamt des jeweiligen Bundeslandes stellen. Ein Drittel aller Anträge sind Anträge wegen sexuellen Missbrauchs in Thüringen. Antrag stellen die Eltern des kindlichen Opfers oder das Opfer ggf. Jahre später selbst. Daraufhin wird dieser bearbeitet und alle erforderlichen Unterlagen, wie beispielsweise die Krankenunterlagen, fordert das Amt ein. Falls es ein Verfahren gab, wird die Gerichtsakte und ggf. die Polizeiakten mit einbezogen. Des Weiteren muss der Betroffene zum Gutachter, damit eine Glaubhaftigkeitsbefragung durchgeführt werden kann. Speziell für den Freistaat Thüringen hat der Gutachter seinen Sitz in Würzburg. Mit Hilfe des Gutachtens werden die Authentizität und die seelische Verfassung des „Opfers“ geprüft. Ist eine psychische Gesundheitsstörung bis hin zu einer posttraumatischen Belastungsstörung nachgewiesen, tritt eine Versorgung ein. Wenn nicht, geht das Amt davon aus, dass der angebliche Betroffene nicht sexuell missbraucht worden ist und den Antrag unter Umständen nur wegen der Rentenausschüttung beantragt hat. Sofern von sexuellem Missbrauch ausgegangen wird, wird das Geld rückwirkend ab Antragseingang gezahlt.
Nachuntersuchungen für vermeintliche Opfer sind ca. alle fünf Jahre. Bei jeder Nachuntersuchung wird geprüft, welcher Grad der Gesundheitsschädigung bis dato vorliegt. So kann es vorkommen, dass man nach unten gestuft wird und daher auch der monatliche Festbetrag sinkt. Manche Betroffene fallen sogar aus der Zahlung raus, da sie fest im Leben zu stehen scheinen oder weil sie eine feste Partnerschaft haben. Wenn jedoch die Gesundheitsschädigung des Opfers von Gewalttaten manifestiert wurde, bekommt dieses eine lebenslange Rente und muss zu keinen Nachuntersuchungen.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Arbeit motiviert das Thema durch persönliche Erfahrungen im pädagogischen Kontext und steckt das Ziel ab, die rechtlichen und versorgungsrechtlichen Aspekte des sexuellen Missbrauchs zu beleuchten.
2. Begriffserklärungen: Dieses Kapitel definiert die zentralen Begriffe „Opfer“ und „Sexuelle Gewalt“ unter Berücksichtigung ihrer etymologischen Herkunft und juristischen sowie psychologischen Bedeutung.
3. Das staatliche Recht: Hier werden die einschlägigen Strafgesetzparagrafen (StGB) erläutert, die Delikte klassifiziert und die Bestimmungen zur Verjährung von Straftaten dargelegt.
4. Das Versorgungsrecht: Das Hauptkapitel analysiert Beratungsangebote für Betroffene, das Opferentschädigungsgesetz (OEG) inklusive der Antragsverfahren sowie die Rolle und den Nutzen von Traumaambulanzen.
5. Fazit: Die Arbeit resümiert, dass trotz vorhandener Hilfsangebote und gesetzlicher Leistungen die Dunkelziffer hoch bleibt und präventive Maßnahmen sowie ein Ausbau der Traumaambulanzen essenziell sind.
6. Quellen- und Literaturverzeichnis: Auflistung der verwendeten fachwissenschaftlichen Literatur und Internetquellen.
Schlüsselwörter
Sexueller Missbrauch, Kinderschutz, Opferentschädigungsgesetz, OEG, Traumaambulanz, Strafrecht, Opferberatung, Kindesmisshandlung, Gesundheitsstörung, Versorgung, Prävention, Strafgesetzbuch, Dunkelziffer, Rechtsanspruch, psychische Gesundheit.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtliche Situation und die versorgungsrechtliche Unterstützung für Opfer von sexuellem Missbrauch im Kindesalter in Deutschland.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Themen sind das deutsche Strafrecht bei Missbrauchsdelikten, das Opferentschädigungsgesetz (OEG) sowie die praktische Umsetzung von Opferhilfe durch Beratungsstellen und medizinische Traumaambulanzen.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage dieser Arbeit?
Das Ziel ist es, einen Einblick in das staatliche Recht zu geben und zu klären, welche spezifischen Leistungen Opfer im Rahmen des Versorgungsrechts in Anspruch nehmen können.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Autorin stützt sich auf eine Literaturanalyse sowie auf eigene Recherchen, darunter Gerichtsbesuche, Experteninterviews und die Auswertung von Rechtsvorschriften.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die juristische Einordnung von Straftaten, die Erläuterung der Opferberatung und eine detaillierte Analyse des Opferentschädigungsgesetzes, ergänzt um den Ausblick auf zukünftige Traumaambulanzen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Besonders prägend sind Begriffe wie Opferentschädigungsgesetz, sexueller Missbrauch, Traumaambulanz und juristische Rechtsgrundlagen.
Warum ist das Verfahren zur Anerkennung von Leistungen nach dem OEG so komplex?
Das Verfahren erfordert eine detaillierte Prüfung durch Gutachter, um die Authentizität des erlittenen Traumas festzustellen, da die Leistungen eine manifestierte gesundheitliche Schädigung voraussetzen.
Welche Rolle spielen Traumaambulanzen bei der Versorgung von Opfern?
Traumaambulanzen dienen der möglichst frühzeitigen psychologischen Soforthilfe nach einer Gewalttat, um eine Chronifizierung psychischer Folgeerkrankungen zu verhindern und gerichtlich verwertbare Befunde zu sichern.
Was passiert, wenn ein Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz abgelehnt wird?
Bei einer Ablehnung kann der Antrag jedes Jahr erneut eingereicht werden; zudem besteht für die Betroffenen die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen oder vor dem Sozialgericht zu klagen.
- Quote paper
- Trine W. (Author), 2013, Der Umgang mit sexuellem Missbrauch nach dem staatlichen Recht. Welche Leistungen enthalten "Opfer" nach dem Versorgungsrecht?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/294667