Die Erneuerungen von Basel III im Vergleich zu Basel II in Deutschland


Texte Universitaire, 2012

33 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung

2 Der Weg von Basel II zu Basel III
2.1 Basel II
2.1.1 Säule 1 – Mindestkapitalanforderungen
2.1.2 Säule 2 – Aufsichtliches Überprüfungsverfahren
2.1.3 Säule 3 – Marktdisziplin
2.2 Die Schwachstellen von Basel II

3 Die neuen Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften nach Basel III und die Auswirkungen auf deutsche Kreditinstitute
3.1 Das bankaufsichtliche Eigenkapital nach Basel III
3.1.1 Zusammensetzung des bankaufsichtlichen Eigenkapitals
3.1.1.1 Qualitative Anforderungen an das Kernkapital
3.1.1.2 Qualitative Anforderungen an das Ergänzungskapital
3.1.2 Eigenkapital Quantität und Übergangsregelung
3.2 Die neuen Baseler Liquiditätsanforderungen
3.2.1 Liquidity Covered Ratio
3.2.2 Net Stable Funding Ratio
3.3 Weitere regulatorische Änderungen durch Basel III
3.3.1 Leverage Ratio
3.3.2 Kapitalerhaltungspuffer und antizyklischer Puffer
3.3.2.1 Kapitalerhaltungspuffer
3.3.2.2 Antizyklischer Puffer
3.3.3 Abzugsposten
3.3.4 Offenlegung der Eigenkapitalbestandteile
3.3.5 zusätzlicher Kapitalpuffer für systemrelevante Institute

4 Resümee

5 Literaturverzeichnis und weiterführende Literatur

1 Einleitung

„Wenn es auf den Weltfinanzmärkten brennt, dann muss gelöscht werden, auch wenn es sich um Brandstiftung handelt. Anschließend müssen die Brandstifter aber daran gehindert werden, so etwas wieder zu tun.“[1] Diesem Gedanken folgend legte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht, im Auftrag der G20 Staats- und Regierungschefs, Mitte September 2010 neue Vorschläge für die Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen der Banken vor. Diese Richtlinien werden seither unter dem Schlagwort „Basel III“ zusammengefasst. Mit der grundlegenden Überarbeitung des Basel II-Regelwerks soll auf die während der schweren Finanz- und Wirtschaftskrise beobachteten Schwächen innerhalb der Bankenregulierung reagiert werden.

Im Fokus des Basel III Capital Framework steht die Kräftigung der Eigenkapital- und Liquiditätsbasis der Kreditinstitute, um zum einen die Widerstandsfähigkeit der Banken und zum anderen die des gesamten Finanzsystems zu stärken. Strengere qualitative sowie quantitative Anforderungen an das Eigenkapital und die neuen Liquiditätsstandards sollen die Kreditinstitute dazu bewegen künftige Krisensituationen selbstständig und ohne staatliche Hilfen zu überwinden.

Basel III wird nach einem Vorschlag der Europäischen Kommission als eine EU- Verordnung umgesetzt. Damit werden die neuen Baseler Regulierungsvorschriften umgehend deutsches Aufsichtsrecht. Die verschärften Anforderungen werden dabei stufenweise voraussichtlich ab 01.01.2013 eingeführt. Dadurch sollen negative Auswirkungen hinsichtlich der Geschäftstätigkeit der Kreditinstitute sowie der Kreditversorgung vermieden werden.

Das neue Regelwerk verlangt etliches von den Instituten ab. Demzufolge fallen auch die Meinungen über Basel III unterschiedlich aus. Vorstandsmitglied vom Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) Gerhard Hofmann kritisiert, dass die neuen Regelungen nicht ausreichend differenziert seien, so werden alle Geschäftsmodelle unabhängig vom jeweiligen Risikoprofil der Bank gleichermaßen belastet.[2] Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) geht sogar von eingeschränkten Kreditvergabemöglichkeiten deutscher Banken aus.[3] Die Europäische Zentralbank (EZB) äußerte sich hingegen positiv zu dem neuen Regelwerk. Nach Ansicht der EZB werden sich die erhöhten Kapitalanforderungen positiv auf das Wachstum und die Stabilität des Finanzsektors auswirken.[4]

Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage welche Auswirkungen staatliche Regulierungsmaßnahmen in Form von Basel III auf die deutschen Kreditinstitute haben können. Der Weg von Basel II zu Basel III wird detailliert beschrieben. Die Drei-Säulen-Struktur wird näher erläutert und die wesentlichen Schwachstellen von Basel II aufgedeckt. Anschließend werden im nächsten Kapitel die neuen Baseler Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen veranschaulicht sowie mögliche Auswirkungen auf die deutschen Kreditinstitute analysiert. Die Arbeit schließt mit einem Resümee.

2 Der Weg von Basel II zu Basel III

In den folgenden Abschnitten wird der Weg von Basel II zu Basel III dargestellt. Zunächst wird der wesentliche Inhalt der derzeit geltenden Basel II-Regelungen erläutert. Anschließend werden die Schwachstellen von Basel II identifiziert.

2.1 Basel II

Aufbauend auf Basel I stellte der Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht 1999 das erste von insgesamt drei Konsultationspapieren zu Basel II vor. Die endgültigen Eigenkapitalrichtlinien (Basel II) wurden am 26. Juni 2004 veröffentlicht und ersetzen Basel I seit Anfang 2007.[5] Das zentrale Ziel des „Neuen Basler Eigenkapitalakkords“ war die Verbesserung der Sicherheit und der Stabilität des internationalen Finanzsystems. Das Hauptaugenmerk von Basel II lag dabei auf der Erreichung einer risikobewussteren Geschäftspolitik der Kreditinstitute.[6] Zur Erreichung dieser Ziele stellt Basel II drei Säulen auf. Die drei Säulen werden als eine Einheit betrachtet und beinhalten die Mindestkapitalanforderungen, das Aufsichtliche Überprüfungsverfahren und die in der dritten Säule verankerte Marktdisziplin.[7]

2.1.1 Säule 1 – Mindestkapitalanforderungen

Die bereits in Basel I existierenden Risikoarten, Kreditrisiken und Marktrisiken, wurden im Rahmen von Basel II um die operationellen Risiken ergänzt.[8] Das Kreditrisiko gibt das Risiko an, dass ein von der Bank ausgegebener Kredit vom Kreditnehmer nicht vereinbarungsgemäß zurückgezahlt wird. Infolge dessen können der Bank erhebliche Verluste entstehen. Um diese Verluste abzufedern ist es erforderlich Eigenkapital zu unterlegen.[9] Die Vorgaben nach Basel I sahen lediglich vor, dass eine Bank die Kreditausgabe bspw. an ein Unternehmen pauschal mit acht Prozent Eigenkapital zu unterlegen hat. Dabei spielte es keine Rolle ob das Unternehmen in einer risikoreichen oder risikoärmeren Branche tätig ist. Die Folge war eine Subventionierung riskanter Kreditnehmer durch weniger riskante Kreditnehmer. Der Basler Ausschuss kam zu der Erkenntnis, dass diese Regelung weniger sinnvoll ist. Während zwar der Kapitalkoeffizient von mindestens acht Prozent weiterhin zur Messung des erforderlichen Eigenkapitals herangezogen wird, verlangt Basel II eine risikoabhängige Unterlegung mit regulatorischem Eigenkapital hinsichtlich der Kreditrisiken.[10] Um das erforderliche Eigenkapital zu berechnen, sieht Basel II drei unterschiedliche Ansätze vor. Die Banken können demnach zwischen dem Standardansatz, der auf externen Ratings beruht, dem einfachen auf internen Ratings basierenden (IRB) Ansatz oder dem fortgeschritten (IRB) Ansatz, der auch auf internen Ratings basiert, wählen. Die Marktrisiken und die operationellen Risiken sind ebenfalls mit Eigenkapital zu unterlegen. Ein Marktrisiko liegt vor, wenn sich die am Kapitalmarkt gehandelten Wertpapierpreise so entwickeln, dass der mit Wertpapieren handelnden Bank Verluste entstehen. Risiken die u.a. aufgrund von menschlichem Fehlverhalten, Naturkatastrophen oder infolge eines Ausfalls technischer Systeme entstehen, gehören zum operationellen Risiko.[11]

2.1.2 Säule 2 – Aufsichtliches Überprüfungsverfahren

Die zweite Säule stellt eine grundlegende Erweiterung zu Basel I dar. Die bisher rein quantitativ ausgerichtete Bankenaufsicht wird nunmehr um qualitative Normen ergänzt. Im Rahmen des bankaufsichtlichen Überprüfungsverfahrens soll gewährleistet werden, dass die Banken, die in Säule 1 definierten Mindesteigenkapitalanforderungen erfüllen und somit in der Lage sind die Risiken aus riskanten Geschäften abzufedern.[12] Des Weiteren sollen, auch über die Landesgrenzen hinaus, annähernd gleiche Wettbewerbsbedingungen durch eine Harmonisierung der Bankenaufsichtspraktiken geschaffen werden. Durch das bankaufsichtliche Überprüfungsverfahren sollen die Banken bestärkt werden ihre Messverfahren für Risiken weiterzuentwickeln und kontinuierlich zu verbessern.[13] Die Kreditinstitute sind verpflichtet den „Internal Capital Adequacy Assessment Process“ einzurichten. Dieser Prozess stellt sicher, dass die Institute über ausreichend internes Kapital verfügen, um die Risiken abzudecken.[14] Ferner soll die Zusammenarbeit zwischen der Bankenaufsicht (in Deutschland ist das die BaFin) und den Kreditinstituten gesteigert werden.[15]

2.1.3 Säule 3 – Marktdisziplin

Wie bereits erwähnt, führt eine höhere Transparenz hinsichtlich der Veröffentlichung relevanter Informationen eines Kreditinstituts dazu, dass die Kreditinstitute neben der Bankenaufsicht zusätzlich durch den Markt bzw. durch die Marktteilnehmer (z.B. Kapitalmarktinvestoren) überwacht werden. Die Marktteilnehmer sind in der Lage, das Risiko einer Bank einzuschätzen und diese ggf. zu sanktionieren. Aufgrund der zusätzlichen Überwachung durch die Marktteilnehmer, ergibt sich für die Banken ein weiterer Anreiz, ihre Risiken besser zu kontrollieren und zu steuern.[16] Die Offenlegungsvorschriften der dritten Säule umfassen die Eigenkapitalstruktur, die Kapitalausstattung, die eingegangenen Risiken sowie die Anwendung der Eigenkapitalvorschriften.[17]

2.2 Die Schwachstellen von Basel II

Die Finanzkrise hat verdeutlicht, dass viele Regelungen im Rahmen von Basel II nicht ausreichend funktioniert haben und Verbesserungen dringend erforderlich sind.[18] Zu den Schwachstellen von Basel II gehört v.a., dass die Basel II- Regelungen stark vom Rating abhängig gemacht wurden. So kam es in Zeiten des konjunkturellen Aufschwungs vermehrt zu preiswerten Kreditvergaben. Aufgrund schlechter werdender Ratingnoten in konjunkturell schwierigen Zeiten, wirkte sich Basel II verschärfend auf die Kreditbedingungen aus (prozyklische Wirkung). Dem Basel II Konzept fehlte somit ein wichtiger Ausgleich für konjunkturzyklische Einflüsse. Darüber hinaus konnte Basel II bestimmte Risiken nicht richtig identifizieren (bspw. Risiken von komplexen Finanzprodukten).[19] Das zentrale Ziel von Basel II war die Anpassung des aufsichtsrechtlichen Eigenkapitals an die entsprechenden Risiken. Damit stand allein die Risikogewichtung im Vordergrund, während die Eigenkapitaldefinition unverändert blieb. Folglich wurden aufgrund zunehmender finanztechnischer Innovationen mehr Hybridinstrumente in das Kernkapital aufgenommen. Im Zuge der Finanzkrise fehlte diesen hybriden Produkten die Verlustabsorption. Weitere Schwachstellen von Basel II lagen darin, dass systemische Risiken nicht erfasst wurden, da sich sowohl die Regulierung als auch die Aufsicht hauptsächlich auf Einzelinstitute konzentrierte. Systemische Risiken können, neben Bankinsolvenzen, auch mit den engen Verflechtungen der Kreditinstitute untereinander zusammenhängen. Das Problem war eine fehlende makroprudentielle Aufsicht, die es den Aufsichts- und Regulierungsbehörden ermöglicht hätte, sich ein umfassendes Gesamtbild vom Finanzsektor, inklusive seiner zahlreichen Verflechtungen, zu machen. Die Aushandlung und Umsetzung des Basel II Regelwerks nahm zudem sehr viel Zeit in Anspruch, da es einer internationalen Vereinbarung bedurfte. Schließlich konnten einige wichtige Industrieländer (z.B. die USA) das neue Regelwerk nicht rechtzeitig vor der Krise vollständig umsetzen.[20]

3 Die neuen Eigenkapital- und Liquiditätsvorschriften nach Basel III und die Auswirkungen auf deutsche Kreditinstitute

Als Reaktion auf die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise wurde am 25. September 2009 durch die G20-Staaten in Pittsburgh ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Ziel, die zahlreichen Auswirkungen der Finanzkrise einzudämmen, zukünftigen Krisen vorzubeugen und wieder Vertrauen in die Märkte herzustellen. Das Kernelement dieser Reform ist die Verbesserung der Eigenkapital- und Liquiditätsstandards der Finanzinstitute. Die Reduzierung prozyklischer Effekte, die Einführung einer Verschuldungsquote sowie zweier Kapitalpuffer sind weitere wichtige Bestandteile des Maßnahmenpakets.[21] Das finale Regelwerk wurde am 16. Dezember 2010 beschlossen und publiziert. Dem voraus gingen weitreichende Auswirkungsstudien sowie umfangreiche Beratungen der G20 Staats- und Regierungschefs im Rahmen des G20-Gipfels in Seoul, 2010.[22] Das Basel II Rahmenwerk wird teilweise ergänzt und modifiziert. Die Neuregelungen von Basel III lehnen sich damit an die bereits bestehenden Basel II-Regelungen an.[23] Das Basel III Rahmenwerk wird voraussichtlich Ende 2012 in nationales Recht umgesetzt, so dass die neuen Regeln ab 01. Januar 2013 verbindlichen Charakter besitzen. Die geplanten Übergangsfristen werden es den Banken ermöglichen zusätzliches Eigenkapital aufzubauen. Allerdings ist die fristgerechte und weltweit parallele Umsetzung der neuen Regeln ausschlaggebend für den Erfolg von Basel III.[24]

In den folgenden Abschnitten werden die neuen Eigenkapital- und Liquiditätsregeln für die Banken nach Basel III thematisiert.

3.1 Das bankaufsichtliche Eigenkapital nach Basel III

Das Ziel der überarbeiteten Eigenkapitaldefinition ist die Beseitigung der unzureichenden Verlusttragungsfunktion des aufsichtlichen Eigenkapitals.[25] Zur Erreichung dieses Vorhabens soll sowohl die Qualität als auch die Quantität des regulatorischen Eigenkapitals verbessert werden. Die Ermittlung der Qualität und Quantität soll zudem transparent und einheitlich dargestellt werden. Erreicht werden diese Vorgaben durch harmonisierte Abzugsvorschriften, strengere Anerkennungsvoraussetzungen, verschärfte Anforderungen in Bezug auf die Offenlegung der Eigenkapitalbestandteile sowie einer höheren Kernkapitalquote.[26]

[...]


[1] Steinbrück, P.: Rede zum Finanzmarktstabilisierungsgesetz, 2008, URL: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Bulletin/2008/10/109-2-bmf-bt.html.

[2] Vgl.http://www.bvr.de/p.nsf/index.html?ReadForm&main=6&sub=1&ParentUNID=1F2D7FEDF2471B6AC12577BC004690B3.

[3] Vgl.http://www.voeb.de/de/pressezentrum/pressemitteilungen/pressemitteilung_2010_032.html.

[4] Vgl. http://www.welt.de/wirtschaft/article9618641/EZB-Strengere-Kapitalregeln-stuetzen-Konjunktur.html.

[5] Vgl. Behr (2005:39).

[6] Vgl.http://www.bundesbank.de/Navigation/DE/Kerngeschaeftsfelder/Bankenaufsicht/Basel2/basel2.html.

[7] Vgl. Paul (2011:15).

[8] Vgl.http://www.bafin.de/DE/Internationales/Regelungsvorhaben/Basel3CRD/basel_crd_node.html#doc2695972bodyText6.

[9] Vgl. Behr (2005:40).

[10] Vgl.http://www.bafin.de/DE/Internationales/Regelungsvorhaben/Basel3CRD/basel_crd_node.html#doc2695972bodyText6.

[11] Vgl. Behr (2005:40f).

[12] Vgl. Behr (2005:41).

[13] Vgl. Reichling (2007:18).

[14] Vgl.http://www.bafin.de/DE/Internationales/Regelungsvorhaben/Basel_CRD/basel_crd_artikel.html.

[15] Vgl. Behr (2005:41).

[16] Vgl. Reichling (2007:19).

[17] Vgl.http://www.bafin.de/DE/Internationales/Regelungsvorhaben/Basel3CRD/basel_crd_node.html#doc2695972bodyText6.

[18] Vgl.http://www.deloitte.com/view/en_lu/lu/a86a6937c1c95210VgnVCM200000bb42f00aRCRD.htm.

[19] Vgl. Müller (2011:9).

[20] Vgl. http://www.ecb.int/press/key/date/2010/html/sp101004.de.html.

[21] Vgl. Schulte- Mattler (2012:161).

[22] Vgl. Deutsche Bundesbank (2010a:3ff).

[23] Vgl. Schulte- Mattler (2012:161).

[24] Vgl. Deutsche Bundesbank (2010a:5).

[25] Vgl. Groß (2011:352).

[26] Vgl. Deutsche Bundesbank (2010a:7).

Fin de l'extrait de 33 pages

Résumé des informations

Titre
Die Erneuerungen von Basel III im Vergleich zu Basel II in Deutschland
Université
Fachhochschule Lausitz
Note
1,3
Auteur
Année
2012
Pages
33
N° de catalogue
V294688
ISBN (ebook)
9783656923794
ISBN (Livre)
9783668138100
Taille d'un fichier
527 KB
Langue
allemand
Mots clés
Basel II, Basel III, Bankenregulierung, Bankenkrise, Deutschland
Citation du texte
B.Sc. Romy Böhmer (Auteur), 2012, Die Erneuerungen von Basel III im Vergleich zu Basel II in Deutschland, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/294688

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