Die Thematik der Sexualität in Verbindung mit körperlicher Behinderung ist sehr weitreichend und wird in der Literatur und Wissenschaft viel diskutiert. Dies hängt zum einem damit zusammen, dass mehrere unterschiedliche Fachrichtungen sich mit Sexualität beschäftigen, und zum anderen Behinderungen in vielfältiger Weise auftreten können und in ebenso vielfältigen Disziplinen behandelt und diskutiert werden. Das Thema Sexualität bei geistig behinderten Menschen schien bis in die 1980er Jahren zumindest innerhalb der Behindertenarbeit allgemein akzeptiert. Das verstärkte Aufkommen von AIDS und die vermehrte Sterilisation von nicht einwilligungsfähigen Behinderten hat diese Thematik jedoch wieder verstärkt in den Blickpunkt der wissenschaftlichen und pädagogischen Diskussion gebracht.
Die Pubertät ist im Leben eines jeden Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, eine schwierige aber auch sehr bedeutsame Zeit für die weitere Entwicklung des Jugendlichen hin zum Erwachsen werden. In der Pubertät eines jeden und jeder Jugendlichen treten dieselben emotionalen, physischen und sozialen Veränderungen in ähnlicher Weise auf. Deshalb sollten junge, geistig behinderte Jugendliche wie alle anderen Jugendliche behandelt werden.
Die politischen und gesellschaftlichen Diskussionen für eine Verbesserung der Situation von behinderten Menschen in der Gesellschaft könnten in diesem Zusammenhang zu der Hypothese führen, dass Menschen mit Down Syndrom einen Anspruch auf Sexualität haben. Dieser Anspruch soll in dieser Arbeit nicht im juristischen Sinne geprüft werden, sondern es soll durch die Analyse und einer vergleichenden Betrachtung beider Sichtweisen (der Ethik und der katholischen Kirche) der Frage nachgegangen werden, ob Menschen auch aus ethischer und katholischer Sicht einen Anspruch auf die Auslebung der Sexualität besitzen. Oft fehlt auch in Wohnstätten, Heimen oder anderen Betreuungseinrichtungen die sexualpädagogische Fachkompetenz der Fachkräfte. Die Problematik der Sexualität liegt auch in den Ängsten und Unsicherheiten der Eltern und BetreuerInnen und den daraus resultierenden falschen pädagogischen Konsequenzen.
Die katholische Kirche hat im Bezug auf Sexualität einen schlechten Ruf in der Gesellschaft, und beide Begriffe zusammen assoziieren oftmals ein negatives Bild. Auch aus diesem Grund wird in der Forschungsfrage und im weiteren Verlauf der Arbeit die Bezeichnung „Lehre der Kirche“ vermieden.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Forschungsfrage
Methode und Aufbau der Arbeit
1. Begriffsdefinitionen der Behinderung
1.1. Definition von Behinderung
1.2 Definition von Behinderung nach der WHO
1.3 Definition von Behinderung der Behindertenpädagogik
1.4. Abgrenzung geistige Behinderung
1.4.1. Abgrenzung von geistiger Behinderung – Down Syndrom
1.4.2 Entwicklungsschritte von Menschen mit Down Syndrom
2. Sexualität und Behinderung - das „Down Syndrom“
2.1. Begriff der Sexualität
2.2. Sexualität und geistige Behinderung
2.3 Grundrecht auf Sexualität
2.4 Sexualität und das Down Syndrom
2.4.1.Entwicklungsstufen der Sexualität mit Down Syndrom
2.5.Problemfelder
2.5.1 Familie
2.5.2 Heime und Betreuungseinrichtungen
2.5.3 Gesellschaftliche Einstellungen
2.5.4 Finanzielle Situation
3. Sichtweisen Sexualität bei geistiger Behinderung mit Down Syndrom
3.1. Sicht der Ethik
3.2. Sicht der römisch katholischen Kirche
4 Vergleichende Betrachtung – der behinderte Mensch aus ethischer und katholisch-theologischer Sicht
5. Conclusio
6. Literaturverzeichnis
7. Anhang
7.1 Abkürzungsverzeichnis
7.1.1. Allgemeine Abkürzungen
7.1.2 Biblische Bücher
7.1.3 Wissenschaftliche Werke und Reihen
7.2 Bibelregisterstellen
Einleitung
„Ich bin ein Mensch mit einem Handikap.
An erster Stelle bin ich aber ein Mensch!“1
Die Thematik der Sexualität in Verbindung mit körperlicher Behinderung ist sehr weitreichend und wird in der Literatur und Wissenschaft viel diskutiert. Dies hängt zum einem damit zusammen, dass mehrere unterschiedliche Fachrichtungen sich mit Sexualität beschäftigen, und zum anderen Behinderungen in vielfältiger Weise auftreten können und in ebenso vielfältigen Disziplinen behandelt und diskutiert werden. Das Thema Sexualität bei geistig behinderten Menschen schien bis in die 1980er Jahren zumindest innerhalb der Behindertenarbeit allgemein akzeptiert. Das verstärkte Aufkommen von AIDS und die vermehrte Sterilisation von nicht einwilligungsfähigen Behinderten hat diese Thematik jedoch wieder verstärkt in den Blickpunkt der wissenschaftlichen und pädagogischen Diskussion gebracht.2
Die Pubertät ist im Leben eines jeden Menschen, egal ob mit oder ohne Behinderung, eine schwierige aber auch sehr bedeutsame Zeit für die weitere Entwicklung des Jugendlichen hin zum Erwachsen werden. In der Pubertät eines jeden und jeder Jugendlichen treten dieselben emotionalen, physischen und sozialen Veränderungen in ähnlicher Weise auf. Deshalb sollten junge, geistig behinderte Jugendliche wie alle anderen Jugendliche behandelt werden.3
Die politischen und gesellschaftlichen Diskussionen für eine Verbesserung der Situation von behinderten Menschen in der Gesellschaft könnten in diesem Zusammenhang zu der Hypothese führen, dass Menschen mit Down Syndrom einen Anspruch auf Sexualität haben. Dieser Anspruch soll in dieser Arbeit nicht im juristischen Sinne geprüft werden, sondern es soll durch die Analyse und einer vergleichenden Betrachtung beider Sichtweisen (der Ethik und der katholischen Kirche) der Frage nachgegangen werden, ob Menschen auch aus ethischer und katholischer Sicht einen Anspruch auf die Auslebung der Sexualität besitzen. Oft fehlt auch in Wohnstätten, Heimen oder anderen Betreuungseinrichtungen die sexualpädagogische Fachkompetenz der Fachkräfte. Die Problematik der Sexualität liegt auch in den Ängsten und Unsicherheiten der Eltern und BetreuerInnen und den daraus resultierenden falschen pädagogischen Konsequenzen.4
Die katholische Kirche hat im Bezug auf Sexualität einen schlechten Ruf in der Gesellschaft, und beide Begriffe zusammen assoziieren oftmals ein negatives Bild. Auch aus diesem Grund wird in der Forschungsfrage und im weiteren Verlauf der Arbeit die Bezeichnung „Lehre der Kirche“ vermieden.
Forschungsfrage
In dieser Arbeit wird folgenden Forschungsfragen nachgegangen:
Was ist die Sichtweise der katholischen Kirche und der Ethik im Bezug auf Sexualität für Menschen mit Down Syndrom/geistiger Behinderung?
Haben Menschen mit einer geistigen Behinderung im speziellen mit dem Down Syndrom ein Recht auf die Sexualität?
Methode und Aufbau der Arbeit
In der vorliegenden Arbeit wird versucht, auf die Problemstellung von Sexualität im Zusammenhang mit Menschen mit Down Syndrom einzugehen. Die beiden Themengebiete Sexualität und geistige Behinderung sind breit gefächert, und daher beschäftigen sich mehrere verschiedene wissenschaftliche Richtungen mit dieser Thematik. Dies sei an dieser Stelle erwähnt, da in vielen wissenschaftlichen Schriften die Sexualität von Menschen mit Down Syndrom nicht explizit, sondern eben die Sexualität im Rahmen der geistigen Behinderung behandelt wird.
Um das Ziel der vorliegende Bachelorarbeit zu erreichen, wird mit Hilfe der Analyse des derzeitigen Wissensstandes gearbeitet. Durch die Darstellung der wissenschaftlichen Veröffentlichungen kann ein Bild herausgearbeitet werden, welche Sichtweise die Ethik5 und die katholische Kirche6 zu diesem Thema hat.
Die Arbeit gliedert sich in drei Hauptkapitel. Im ersten Kapitel wird versucht, den Begriff der Behinderung zu definieren. Dabei werden unterschiedliche Ansätze von Definitionen vorgestellt, die in den Fachpublikationen und Organisationen vertreten werden. Da sich diese Arbeit mit der speziellen Form der Behinderung des Down Syndroms beschäftigt, wird am Ende dieses Kapitels der Begriff der Behinderung auf das Down Syndrom näher eingeschränkt.
Im zweiten Kapitel wird auf die Sexualität bei Menschen mit Down Syndrom eingegangen. Dabei wird zuerst eine kurze Begriffserklärung der Sexualität angeführt. In weiterer Folge werden die beiden Themen Sexualität und Menschen mit Down Syndrom zusammengeführt. Ein besonders Augenmerk wird dabei auf jene Problemfelder gerichtet, die in diesem Zusammenhang entstehen.
Nachdem dem/der Leser/in diese Thematik und die speziellen Problemfelder aufgezeigt wurden, wird im dritten Kapitel dargelegt, welche Sichtweisen die Ethik der Behindertenpädagogik bzw. die philosophische Ethik und welche Sichtweise die katholische Kirche (im europäischen Raum) in Bezug auf Sexualität bei geistiger Behinderung (mit Down Syndrom) hat.
Abschließend folgt eine kurze vergleichende Betrachtung, bei der die wichtigsten Argumente der Ethik und der katholischen Kirche gegenübergestellt werden.
Im letzen Kapitel werden die Erkenntnisse der Arbeit zusammengefasst dargestellt und Antworten auf die Forschungsfragen gegeben.
1. Begriffsdefinitionen der Behinderung
Eine genaue Definition in der Literatur für das Wort Behinderung zu finden, sei es in der Pädagogik oder bei der World Health Organisation, ist nur schwer möglich, da es eine Vielzahl von Auslegungen des Begriffes gibt. In diesem Kapitel wird versucht, den Begriff der geistigen Behinderung und in weiterer Folge des Downsyndroms zu erläutern.
1.1. Definition von Behinderung
Bleidick definiert den Begriff „Behinderung“ folgendermaßen: "Als behindert gelten Personen, die infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Funktion soweit beeinträchtigt sind, dass ihre unmittelbaren Lebensverrichtungen oder ihre Teilhabe am Leben der Gesellschaft erschwert werden."7 Die Definition von Bleidick ist eine sehr offene Definition. Denn es könnte jeder einmal gehindert sein am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Aber er spricht wichtige Elemente an, die für eine Definition von Behinderung wichtig sind, an. Darunter werden die körperliche, geistige sowie die seelische Beeinträchtigung („Schädigung“) als Ausgangsposition und soziale Benachteiligung einer behinderten Person verstanden.8 Bei Bleidick ist jedoch nicht erkennbar, wie er den Begriff „behindert“ generierte.9
1.2 Definition von Behinderung nach der WHO
Da Bleidicks Definition nicht zufriedenstellend erscheint, sie jedoch wichtige Begriffe enthält, sollte nun der Unterschied zwischen „Schädigung“ und „Behinderung“ geklärt werden. In einer Formulierung von 1980 versuchte die WHO (World Health Organisation), eine „internationale Klassifikation der Schädigung, Behinderung und Beeinträchtigung“ (ICIDH - international classification of impairment, disability and handicap) zu entwickeln. Diese hat zwischen drei Ebenen unterschieden: 1. „Impairment“ (Schädigung) von Organen oder Funktionen des Menschen. 2. „Disability“ (Behinderung) meint, dass der Mensch aufgrund seiner Schädigung ein Fähigkeitsdefizit besitzt (im Vergleich zu Nichtgeschädigten Menschen im gleichen Alter). 3. „Handicap“ (Benachteiligung) beschreibt die Benachteiligung im sozialen Umfeld aufgrund der Schädigung oder Behinderung.10 Nach 1980 wurde an einer neuen Fassung gearbeitet, die 2005 in deutscher Sprache erschien und statt ICIDH jetzt ICF heißt. Die biopsychosozialen Ansätze vom vorherigen Modell wurden erheblich erweitert und damit der Lebenswirklichkeit der Betroffenen besser angepasst. Insbesondere wird nun der gesamte Lebenshintergrund der Betroffenen berücksichtigt.11 Die ICF (International Classification of Functioning, Disability and Health) hat sich zu „einer Klassifikation der „Komponenten der Gesundheit“12 entwickelt. Es werden im Gegensatz zur ICIDH, die Informationen in zwei Teile gegliedert, die jeweils zwei Komponenten aufweisen. Der erste Teil befasst sich mit Funktionsfähigkeit und Behinderung, während der andere Teil die Kontextfaktoren umfasst.13 Diese entsprechen im ersten Teil den Körperfunktionen und -strukturen sowie Aktivitäten und Partizipation. Beim zweiten Teil sind es zum einen die Umweltfaktoren und zum anderen die personenbezogenen Faktoren.14 Unter dem Begriff Behinderung versteht die ICF nun Folgendes:
„Behinderung ist ein Oberbegriff für Schädigungen (Funktionsstörungen, Strukturschäden, d. Übers.), Beeinträchtigungen der Aktivität und Beeinträchtigungen der Partizipation (Teilhabe). Er bezeichnet die negativen Aspekte der Interaktion zwischen einer Person (mit einem Gesundheitsproblem) und ihre Kontextfaktoren (Umwelt – und personenbezogene Faktoren).“15
Auch zu betonen ist, dass die ICF „keine Klassifikation von Menschen ist. Sie ist eine Klassifikation der Gesundheitscharakteristiken von Menschen im Kontext ihrer individuellen Lebenssituation und den Einflüssen der Umwelt.“16
Cloerkes ist überzeugt, dass die WHO-Klassifikation einen guten Zugang bzw. den geeignetsten Zugang zum Problem der Definition von Behinderung darstellt. Bei genauer Betrachtung zeigen sich in der alten als auch in der neuen Version Schwächen. In beiden Versionen gilt die Schädigung als eine objektivierbare Abweichung von der Norm.17 Cloerkes versucht eine Definition von „Behinderung“ und „Behinderte“ zu formulieren. Folgende Definition stammt aus einer älteren Ausgabe von ihm.
„Eine Behinderung ist eine dauerhafte und sichtbare Abweichung im körperlichen, geistigen oder seelischen Bereich, der allgemein ein entschieden negativer Wert zugeschrieben wird. ,Dauerhaftigkeit‘ unterscheidet Behinderung von Krankheit. ,Sichtbarkeit‘ ist im weitesten Sinne das ,Wissen‘ anderer Menschen um die Abweichung. Ein Mensch ist ,behindert‘, wenn erstens eine unerwünschte Abweichung von wie auch immer definierten Erwartungen vorliegt und wenn zweitens deshalb die soziale Reaktion auf ihn negativ ist“.18
Seine Definition lässt erkennen, dass der gesellschaftliche Aspekt einen großen Stellenwert hat.
Nachdem gezeigt wurde, wie die WHO auf internationaler Ebene Behinderung definiert, soll nun der Blick auf die Definition der Behindertenpädagogik fallen.
1.3 Definition von Behinderung der Behindertenpädagogik
In der allgemeinen Pädagogik würde sich der Begriff Behinderung auf eine Störung der Erziehung und Bildbarkeit beziehen.19 Aber es gibt Teilgebiete in der allgemeinen Pädagogik, die sich im Bezug auf die Erziehung und Bildung mit behinderten Menschen auseinandersetzen. Dazu zählt die Sonder- und Heilspädagogik.20 Im Handlexikon der Behindertenpädagogik wird Behinderung von Bleideck folgendermaßen definiert: „Als behindert gelten Personen, die infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Funktionen soweit beeinträchtigt sind, dass ihre unmittelbaren Lebensverrichtungen oder ihre Teilnahme am Leben der Gesellschaft erschwert werden.“21
1.4. Abgrenzung geistige Behinderung
Trotz der unterschiedlichen Auffassungen der Behinderung wird darauf geachtet, nicht zu sehr einzuschränken und daher Behinderung in einem weiten Definitionsrahmen zu verstehen ist. In Bezug auf die Arbeit wird hier im Speziellen auf das Down Syndrom eingegangen, welches unter die Gruppe der geistigen Behinderung fällt.
Dieser Begriff „geistige Behinderung“ wurde 1950 von der Lebenshilfe zum ersten Mal in fachliche Diskussionen eingeführt. Sie hatten versucht Bezeichnungen für Behinderte wie „Idiot“, „Blödsinn“ oder „Schwachsinn“ zu ersetzen bzw. abzulösen, da diese Begriffe als negative Stigmata galten. Gleichzeitig versuchte die Lebenshilfe einen Anschluss an die Begriffe aus dem Englischen mental handicap and mental retardation zu finden.22 Nur was ist eine geistige Behinderung? Für nicht geistig behinderte Personen ist es schwierig „geistige Behinderung“ zu definieren.23 Wir können nur eine Definition vornehmen auf der Basis der Achtung der anderen.24 Speck schreibt, dass es die geistige Behinderung nicht gibt. Denn jede/r WissenschaftlerInnen, jeder Arzt, jede Ärztin und auch die Eltern sehen jeweils ein Kind mit einer geistigen Behinderung unterschiedlich. Somit kann es kein einheitliches Bild von geistiger Behinderung geben.25 Trotz all dem versucht Speck zu beschreiben, was das Wort „geistige Behinderung“ ausdrückt, nämlich „ein Defizit, etwas Negatives, ein Manko, ein Handicap aus, noch dazu eines, das gesellschaftlich erhebliche stigmatisiert, nämlich eine intellektuelle Unzugänglichkeit.“26
Aber nicht nur Speck versucht geistige Behinderung zu definieren auch andere Autoren versuchen den Begriff zu definieren. Hier ein paar Beispiele:
„Geistige Behinderung bedeutet eine signifikant verringerte Fähigkeit, neue oder komplexe Informationen zu verstehen und neue Fähigkeiten zu erlernen und anzuwenden (beeinträchtigte Intelligenz). Dadurch verringert sich die Fähigkeit, ein unabhängiges Leben zu führen (beeinträchtigte soziale Kompetenz). Dieser Prozess beginnt vor dem Erwachsenenalter und hat dauerhafte Auswirkungen auf die Entwicklung.“27
„Geistig wesentlich behindert […] sind Personen, bei denen in Folge einer Schwäche ihrer geistigen Kräfte die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft in erheblichen Umfang beeinträchtigt ist.“28
„Als geistig behindert, wer infolge einer organisch-genetischen oder anderweitigen Schädigung in seiner psychischen Gesamtentwicklung und seiner Lernfähigkeit so sehr beeinträchtigt ist, dass er voraussichtlich lebenslanger sozialer und pädagogischer Hilfen bedarf. Mit den kognitiven Beeinträchtigungen gehen solche der sprachlichen, sozialen, emotionalen und der motorischen einher.“29
„Geistige Behinderung ist durch substanzielle Einschränkungen einer Person charakterisiert, Einschränkungen, die sowohl ihre intellektuellen Fähigkeiten betreffen als auch ihre soziale Anpassung, wie sie sich bei der Konzeptbildung sowie beim sozialen und praktischen Anpassungsverhalten zeigt. Die Behinderung tritt vor Vollendung des 18. Lebensjahres auf.“30
Die hier angeführten Definitionen von geistiger Behinderung zweigen, dass es nicht möglich ist den Begriff objektiv und definitiv zu fixieren. Er ist vielmehr ein komplexes Phänomen.
Schon im 19. Jahrhundert versuchte man erste wissenschaftliche Auseinandersetzungen mit den Personengruppen mit geistiger Behinderung. Gewisse Ansätze halten bzw. hielten sich bis heute in gewissen Lehrbüchern.31 Wie schon gesagt, ist geistige Behinderung ein komplexes Phänomen und ist in mehreren Wissenschaften Gegenstand von Diskussionen. Jede einzelne Wissenschaft verflogt ihr eigenes Ziel mit ihrer eigenen Methode, um zu Erkenntnissen zu kommen. Um aber ein Gesamtbild zu erhalten, müssen die einzelnen Wissenschaften sich gegenseitig zur Kenntnis nehmen. Unter anderem versucht der medizinische-genetische Aspekt auf die Ursache von geistiger Behinderung zu kommen und hat klinische Syndrome bei geistig Behinderten wie folgt eingeteilt: „1. Pränatal – entstandene Formen geistiger Behinderung umfasst z.B. Genmutationen mit Enzymdefekten, Fehlbildungs-Retardierungs-Syndrome, Fehlbildung des Nervensystems, Chromosomenanomalien (hier zählt das Down Sydrom dazu), exogen verursachte Störungen und die sog. Idiophatische geistige Behinderung, aber deren Entstehung ist unklar. 2. Perinatale Komplikationen als Ursache geistiger Behinderung könne in Geburtsverletzungen, mangelnder Sauerstoffversorgung des Gehirns, während der Geburt, Frühgeburt bzw. Erkrankungen des Neugeborenen liegen. 3. Postnatal kann geistige Behinderung Folge einer Hirnschädigung sein, die sich m Verlauf der Kindheit ereignet.“32
Es wird jetzt noch kurz der psychologische Aspekt beleuchtet. Um in der Psychologie geistige Behinderung bei Menschen festzustellen, wurde und wird noch heute mit Hilfe der Intelligenz eines Menschen als Anhaltspunkt gearbeitet. Sogar in der neuen „Internationalen Klassifikation psychischer Störungen wird die geistige Behinderung als, Intelligenzminderung‘ bzw. ;Oligophernie‘ (= Schwachsinn) geführt. Als solche gilt, eine sich in der Entwicklung manifestierende, stehen gebliebene oder unvollständige Entwicklung der geistigen Fähigkeit.33
Nach der WHO wird die Intelligenz folgendermaßen eingestuft:
Tab. 1: Internationale Klassifikation psychischer Störungen (ICD -10Kapitel V (F), WHO 2000) 34
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten.
Eine solche Messung und diese Einteilung sind für Speck eine Willkürliche. Denn diese Einteilung der Werte ist nur eine Orientierung und darf, so Speck, nicht starr angewendet werden. Er stellt in den Raum was man den genau unter dem Begriff der Intelligenz verstehen soll bzw. verstehen soll.35 Speck führt in seinem Buch „Menschen mit geistiger Behinderung“ noch weitere zwei Aspekte an. Den Aspekt der Soziologie und den der Pädagogik, welche aber hier nicht mehr weiter angeführt werden.36
Im Bezug auf das Down Syndrom führte Wendler eine Untersuchung durch und kam zu dem Ergebnis, dass die IQ-Durchschnittswerte bei Erwachsenen zwischen 50 und 60 liegt.37 Daraus lässt sich schließen, dass das Down Syndrom nach dieser Untersuchung zu der Form einer leichten geistigen Behinderung gehört.38 Im folgenden Kapitel wird das Down Syndrom genauer erklärt.
1.4.1. Abgrenzung von geistiger Behinderung – Down Syndrom
1959 entdeckte Jerome Lejeune, dass in der DNA (Desoxyribonukleinsäure) von Menschen mit Down Syndrom nicht 46 Chromosomen enthalten sind, sondern 47. Und das Chromosom ist nicht zweimal, sondern eben dreimal in der DNA enthalten und aus diesem Grund spricht man auch von der Trisomie 21.39 Diese Form wird auch freie Trisomie 40 genannt. Denn das extra Chromosom schwebt frei herum. Man kann sagen, dass diese Form des Down Syndroms ca. 93% aller Menschen mit Down Syndrom besitzen.41 Erstaunlicherweise gehört das Chromosom 21 zu den kleinsten Chromosomen und enthält nur 1,5% der menschlichen Erbinformation.42 Trotzdem sind die prä- und postnatalen Veränderungen und Beeinträchtigungen vielfältig.43 Wie und warum es zu Trisomie 21 kommt, ist bis heute noch weitgehend ungeklärt.44 Zusätzlich zu Trisomie 21 gibt es noch zwei weitere Formen des Down Syndroms. Bei der ersten Form der Translokation ist, wie bei der Trisomie 21 auch, ein extra Chromosomenmaterial vorhanden. Aber es schwebt nicht frei, sondern hat sich einfach zu einem anderen Chromosom dazu gesellt, oft mit dem Chromosom Nr. 13,14,15 oder 22.45 Diese Form kann von einem Elternteil übertragen werden und es können auch weitere Kinder mit dieser Form des Down Syndroms zur Welt kommen.46 Die Translokation kommt bei ca. vier Prozent der Kinder mit Down Syndrom vor.47 Die andere Form heißt Mosaik. Diese tritt noch seltener auf als die Translokation, mit nur einem Prozent von zwei bis drei Prozent aller Kinder mit Down Syndrom. Menschen mit der Mosaik Down Syndrom Form können sowohl Zellen mit 46 Chromosomen als auch mit 47 Chromosomen aufweisen.48
1.4.2 Entwicklungsschritte von Menschen mit Down Syndrom
Jeder Mensch ist anders und doch haben wir gewisse Merkmale mit unseren Eltern, Geschwistern oder Verwandten gemeinsam, sei es die Nase, die Mundwinkel, gewisse Fähigkeiten, Interessen oder das Verhalten. Und doch sind wir alle einzigartig. Genau so ist es mit den Kindern/Menschen die Down Syndrom haben.
Wie auch andere Kinder entwickeln sie sich nach ihren eigenen individuellen Fähigkeiten. Hierbei spielt, wie bei jeder Entwicklung eines Kindes, das soziale Umfeld, die Erbanlagen und die Gesundheit eine Rolle.49 Auch die Intelligenz entwickelt sich bei Kindern mit Down Syndrom gleich wie bei nicht Behinderten. Nur ist das Tempo etwas langsamer, welches sich durch die ganze Entwicklung bei Kindern mit Down Syndrom hindurchzieht.50
Babys und Kleinkinder:
In der pränatalen Entwicklung kann man eine bedingte Veränderung feststellen, wie z.B. eine Fehlbildung des Herzens. Nach der Geburt und mit dem Heranwachsen des Kindes kann festgestellt werden, dass sich die Hirnentwicklung verlangsamt. Der Kopfumfang ist kleiner und der Hirnstamm sowie das Kleinhirn sind ebenfalls kleiner entwickelt. Wie schon erwähnt, brauchen die Kinder mit Down Syndrom im Vergleich zu anderen Gleichaltrigen im Durchschnitt länger. Sie lernen zum Beispiel erst im Alter von circa zehn Monaten zu sitzen, währen „normale“ Babys das bereits mit ca. acht Monaten können. Dies hat aber wiederum eine Bandbreite von acht bis 28 Monaten. Laufen lernen sie mit ca. zwei Jahren. Aber auch hier liegen die Unterschiede zwischen 14 und 65 Monaten. Besonders groß ist die Bandbreite beim Sprechen. Von 16 Monaten bis zu sieben Jahren.51 Wie jedes Kind erwerben auch Kinder mit Down Syndrom in den ersten Lebensjahren in allen Entwicklungsbereichen Grundfähigkeiten und deshalb soll wie bei jedem Kind auch, auf die spezielle und individuelle Förderung geachtet werden, die gewissen Beeinträchtigungen berücksichtigt werden und dementsprechende Hilfestellungen angeboten werden.52
Kindergarten und Vorschulzeit:
Im Kindergarten und Vorschulalter können sich Kinder mit Down Syndrom nur schwer konstruktiv mit einem bestimmten Spielzeug befassen. Sie sind mehr funktionsorientiert unterwegs. Das bedeutet, dass sie gerne ausräumen, mit Dingen klopfen oder sie sogar werfen. Auch die Ausdauer ist nur von kurzer Dauer und sie lassen sich leicht ablenken. Aus diesem Grund ist es wichtig, ihnen eine entsprechend strukturierte Lernbedingung zu schaffen bzw. zu gestalten. Des Weiteren müssen Kinder auch viele Ermutigungen und Hilfen erhalten.53 Was zu Problemen führen kann, ist das Weglaufen bzw. das hinlaufen auf etwas Interessantes. Sie verstehen Ursache und Wirkung nicht und es fällt ihnen schwer, verschiedene Eindrücke und Informationen zu integrieren und sie zu verstehen.54
Die Schulzeit:
In welche Schule die Kinder gehen, hängt oft von ihrer eigenen sprachlichen und motorischen Fähigkeit ab. Da es auch hier eine große Gratwanderung gibt, muss genau ermittelt werden, welche schulischen Förderziele das jeweilige Kind braucht, um die Schule abschließen zu können.
Der nächste Entwicklungsschritt ist die Pubertät. Doch zu diesem Thema wird im Kapitel 2.4.1 im Rahmen der Sexualität eingegangen. Denn ab dem Zeitpunkt der Pubertät gewinnt auch die Sexualerziehung immer mehr an Bedeutung, weshalb hier noch kurz auf den Begriff der Sexualität eingegangen wird.
2. Sexualität und Behinderung - das „Down Syndrom“
In diesem Kapitel wird kurz eine Definition von Sexualität angeführt. Weiters wird auf die Sexualität bei geistig Behinderten, insbesondere bei Menschen mit Down Syndrom, dargelegt. Ebenso werden Problemfelder/Einflussfaktoren behandelt, die mit Sexualität und geistiger Behinderung bzw. Down Syndrom zu tun haben.
2.1. Begriff der Sexualität
Genauso wie bei der Definition von „Behinderung“ gibt es auch bei der Sexualität eine Vielzahl von unterschiedlichen Definitionen. Sielert hat die Problematik der Definition von Sexualität folgendermaßen in seinem Buch „Einführung in die Sexualpädagogik“ beschrieben:
„Sexualität zu definieren, macht einige Mühe. Sexualität umfasst zu viel und zu Widersprüchliches, ist weitgehend dem Irrationalen und Unbewussten verhaftet.“ 55
Um die Vielschichtigkeit dieses Begriffes zu verdeutlichen, werden nun einige Definitionen von Sexualität angeführt:
„Die Sexualität des Menschen manifestiert sich primär in je besonderen Verhaltensweisen […] Sie ist dem Menschen als psychische Disposition aufgegeben und bedarf wie andere Grundvermögen von Geburt an der altersmäßigen Förderung. Wenigstens drei Aufgaben hat sie zu erfüllen: dem individuellen Glück und Lustgewinn (Lustfunktion), der zwischenmenschliche Kommunikation (Sozialfunktion) und der Arterhaltung des Menschengeschlechts (Fortpflanzungsfunktion). Wir Sexualität auf ein bestimmtes Alter (z.B. Erwachsenenalter), auf nur eine Verhaltensweise (z.B. Koitus), auf einen psychologischen Teilaspekt (z.B. Orgasmus) oder auf eine ihrer Funktionen (z.B. Fortpflanzungsfunktion) reduziert, so bedeutet dies eine grobe und daher unzulässige Verkürzung.“56
„Sexualität ist das gesellschaftliche Produkt von interaktionistischen und kulturellen Prozessen auf einer biologischen Grundlage.“57
„Sexualität kann verstanden werden als allgemeine, auf Lust bezogene Körperenergie, die sich des Körpers bedient, aus vielfältigen Quellen gespeist wird, ganz unterschiedliche Ausdrucksformen kennt und in verschiedenster Hinsicht sinnvoll ist“58
Betrachtet man die drei angeführten Zitate, dann lässt sich sagen, dass Sexualität nicht nur den reinen Geschlechtsverkehr oder die Fortpflanzung beinhaltet, sondern unterschiedliche Funktionen hat, wie z.B. das Ausleben von Fantasien, sich dem anderen zu öffnen, Intimität,59 Dimension zwischenmenschlicher Kommunikation und persönlicher Selbstentfaltung.60
In welchem Verhältnis steht die Sexualität zu Menschen mit geistiger Behinderung bzw. mit Down Syndrom? Haben sie überhaupt ein Recht auf Sexualität? Im nächsten Kapitel werden diese zwei Fragen im Speziellen diskutiert.
2.2. Sexualität und geistige Behinderung
Wenn wir nun die Definitionen von Sexualität und Behinderung näher betrachten, so kann laut Walter nur eines daraus folgen, und zwar „dass es keine besondere Sexualität geistigbehinderter Menschen geben kann. Denn Sexualität ist bei Behinderten nichts anderes als bei Nicht–Behinderten auch: eine Energie, die Beziehungen aufnehmen, Zärtlichkeit und Liebe erfahren lässt“.61
1 Zit. einer jungen Frau mit Down-Syndrom. in Down-Syndrom. Was bedeutet das? Deutsches Down Syndrom Infocenter, Lauf 5 2001.
2 Vgl. Walter, Joachim, Sexualität und geistige Behinderung. Gesellschaft für Sexualerziehung und Sexualmedizin. Band I, Baden Würtenberg 6 2005, 5.
3 Vgl. Meldber SCHWIER/Karin, Hingsburger, Dave, Sexualität. Ein Ratgeber für Eltern von Kindern mit Handicap, Zirndorf, 2005, 40 aus dem engl. Orig. übers. v. Strömer, Michael, Zirndorf 2002 [Original: H. Paul, United States of America, 2000].
4 Vgl. Achilles, Ilse, Was macht ihr Sohn denn da? Geistige Behinderung und Sexualität, München 4 2005, 9.
5 In dieser Arbeit wird unter „Ethik“ die Ethik der Behindertenpädagogik sowie die Ethik der philosophischen Richtung versucht aufzuzeigen.
6 Unter dem Begriff katholische Kirche bzw. die Sichtweise der katholischen Kirche wird in dieser Bachelorarbeit versucht die offizielle Sichtweise des Heiligen Stuhls zu der Thematik darzustellen.
7 Zit. Bleidick, Ulrich, Behinderung als pädagogische Aufgabe. Behinderungsbegriff und behindertenpädagogische Theorie, Stuttgart, 1999, 15.
8 Vgl. Cloerkes, Günther, Soziologie der Behinderten. Eine Einführung, Heidelberg, 2007 7 4 – 5.
9 Vgl. ebd. 5.
10 Vgl. Antor, Georg/Bleidick, Ulrich, (Hg.), Handlexikon der Behindertenpädagogik. Schlüsselbegriffe aus Theorie und Praxis, Stuttgart, 2001, 59. Biermann, Adrienne/Goetze, Herbert, Sonderpädagogik. Eine Einführung, Stuttgart, 2005, 14. Cloerkes, Günther, Soziologie der Behinderten, Heidelberg, 2007, 5. WHO(World Health Organisation), International Classification of Impairments, Disabilities, and Handcaps. A Manual of Classification Relating to the Consequences of Disease. Geneva, 1980, 27ff.
11 Zit. WHO (World Health Organisation), Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit,Genf, original englisch 2001, deutsch Oktober 2005, 4.
12 Zit. ebd. 10.
13 Zit. ebd. 13.
14 Vgl. ebd. 13 -14.
15 Zit. WHO (World Health Organisation), Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit,Genf, original englisch 2001, deutsch Oktober 2005, 145 – 146.
16 Zit. ebd. 171.
17 Vgl. Cloerkes, Günther, Soziologie der Behinderten, Heidelberg, 2007, 7.
18 Zit. nach ebd. 8.
19 Vgl. Suhrweier, Horst, Geistige Behinderung. Psychologie Pädagogik Therapie, Berlin, 1999, 23.
20 Vgl. Antor, Georg/Bleidick, Ulrich, (Hg.), Handlexikon der Behindertenpädagogik. Schlüsselbegriffe aus Theorie und Praxis, Stuttgart, 2001, 62.
21 Zit. Antor, Georg/Bleidick, Ulrich, (Hg.), Handlexikon der Behindertenpädagogik, Stuttgart, 2001, 59.
22 Vgl. Kulig, Wolfram, Theunissen Georg, Wüllenweber, Ernst, Geistige Behinderung, 116 in: Wüllenweber, Ernt/Theunissen, Georg/Mühl, Heinz, (Hg.), Pädagogik bei geistigen Behinderten. Ein Handbuch für Studium und Praxis, Stuttgart, 2006.
23 Vgl. Speck, Otto, Menschen mit geistiger Behinderung. Ein Lehrbuch zur Erziehung und Bildung, München 10 2005, 43.
24 Vgl. ebd. 43.
25 Vgl. ebd. 48 -49.
26 Zit. ebd. 47.
27 Zit. URL: http://www.euro.who.int/de/what-we-do/health-topics/noncommunicable-diseases/mental-health/news/news/2010/15/childrens-right-to-family-life/definition-intellectual-disability (Stand: 30.07.2012)
28 Zit. Suhrweier, Horst, Geistige Behinderung, Berlin, 1999,27 zit. nach. Dupuis, 1992, 243.
29 Zit. Suhrweier, Horst, Geistige Behinderung, Berlin, 1999,27 zit nach. Deutscher Bildungsrat 1979, 37.
30 Zit. Biermann, Adrienne, Goetze, Herbert, Sonderpädagogik. Eine Einführung, Stuttgart, 2005, 102 zit. nach. American Association of Mental Retardation 2002, übers. A.B.
31 Vgl. Kullig Wolfram, Theunissen, Georg, Wüllenweber, Ernst, Geistige Behinderung, 118-119, in: Wüllenweber, Ernt/Theunissen, Georg/Mühl, Heinz, (Hg.), Pädagogik bei geistigen Behinderten, Stuttgart, 2006.
32 Zit. Biermann, Adrienne/Goetze, Herbert (Hg.), Sonderpädagogik. Eine Einführung, Stuttgart, 2005, 104.
33 Zit. Speck, Otto, Menschen mit geistiger Behinderung, München, 2005, 56.
34 Zit. Speck, Otto, Menschen mit geistiger Behinderung, München, 2005, 56, zit. nach ICD -10Kapitel V (F), WHO 2000.
35 Vgl. Speck, Otto, Menschen mit geistiger Behinderung, München, 2005, 56
36 Vgl. Speck, Otto, Menschen mit geistiger Behinderung, München, 2005, 58-71.
37 Vgl. Suhrweier, Horst, Geistige Behinderung. Psychologie Pädagogik Therapie, Berlin, 1999, 235.
38 Vgl. Suhrweier, Horst, Geistige Behinderung. Psychologie Pädagogik Therapie, Berlin, 1999, 235
39 Vgl. Wilken, Etta, Menschen mit Down-Syndrom in Familie, Schule und Gesellschaft. Marburg 2 2009, 11. Vgl. Deutsches Down-Syndrom Infocenter, Down Syndrom. Was bedeutet das?, Lauf 5 2011, 6 – 7. Vgl. Biermann, Adrienne/Goetze, Herbert (Hg.), Sonderpädagogik. Eine Einführung, Stuttgart, 2005, 107. Vgl. Wilken, Etta, Menschen mit Down-Syndrom, Marburg, 2009, 165 – 170.
40 Zit. ebd. 7.
41 Zit. ebd. 7.
42 Vgl. Wilken, Etta, Menschen mit Down-Syndrom, Marburg, 2009, 11. Vgl. Biermann, Adrienne/Goetze, Herbert (Hg.), Sonderpädagogik, Stuttgart, 2005, 107. Vgl. Wilken, Etta, Menschen mit Down-Syndrom, Marburg, 2009, 165 – 170.
43 Zit. ebd. 11.
44 Vgl. ebd. 11 Vgl. Biermann, Adrienne/Goetze, Herbert (Hg.), Sonderpädagogik, Stuttgart, 2005, 107. Vgl. Wilken, Etta, Menschen mit Down-Syndrom, Marburg, 2009, 165 – 170 Vgl. Deutsches Down-Syndrom Infocenter, Down Syndrom, Lauf, 2011, 7.
45 Vgl. ebd. und 8.
46 Vgl. ebd.und 8.
47 Zit. ebd. und 8.
48 Zit. ebd. 8. Vgl. Biermann, Adrienne/Goetze, Herbert (Hg.), Sonderpädagogik. Stuttgart, 2005, 107.
49 Vgl. Wilken, Etta, Menschen mit Down-Syndrom, Marburg, 2009,51.
50 Vgl. Wilken, Etta, Menschen mit Down-Syndrom, Marburg, 2009,51.
51 Vgl. ebd. 52 – 55.
52 Vgl. ebd. 55.
53 Vgl. Wilken, Etta, Menschen mit Down-Syndrom, Marburg, 2009, 67.
54 Vgl. ebd. 69.
55 Zit. Sielert, Uwe, Einführung in die Sexualpädagogik, Weinheim und Basel, 2005, 37.
56 Zit. Kluge, Norbert , Einführung in die Sexualpädagogik. Darmstadt, 1978, 28.
57 Zit. Hopf, Arnulf, Grundlagen der Schulpädagogik. Fächerübergreifende Sexualpädagogik, Hohengehren, 2008, 17.
58 Zit. Sielert, Uwe, Einführung in die Sexualpädagogik, Weinheim und Basel, 2005, 41.
59 Vgl. Clignon, Silvia, Ganz einfach Beziehung. Partnerschaft und Sexualität von Menschen mit geistiger Behinderung, Saarbrücken, 2008.
60 Vgl. Walter, Joachim, Sexualität und geistige Behinderung. Gesellschaft für Sexualerziehung und Sexualmedizin. Band I, Heidelberg 6 2005, 34.
61 Zit. Walter, Joachim, Sexualität und geistige Behinderung. Heidelberg, 2005, 35.
- Arbeit zitieren
- Stephanie Lainer (Autor:in), 2012, Sexualität mit geistiger Behinderung. Sichtweisen der katholischen Kirche und der Ethik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/294807
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.