Im Zuge der zunehmenden Globalisierung und der damit verbundenen europarechtlichen Kapitalverkehrsfreiheit, kämpfen die Staaten darum Unternehmen in ihr Land zu ziehen. Wichtige Kriterien für die Planung eines neuen Standortes sind neben den allgemein Bekannten, wie die Verkehrsanbindung oder die Verfügbarkeit von Arbeitskräften in zunehmendem Maße auch verfassungsrechtliche und steuerliche Voraussetzungen. Von diesem Trend beeinflusst wird die unternehmerische Steuerplanung stärker über die Grenzen des eigenen Landes hinaus betrieben. Insbesondere große Konzerne sind dadurch in letzter Zeit vermehrt in die Kritik geraten. Dank der Konzernstruktur gelingt es den Unternehmen besonders leicht Untergesellschaften in Ländern mit einer niedrigen Besteuerung zu gründen um die Gewinne dort hin zu verlagern. Dadurch entziehen die unbeschränkt steuerpflichtigen Unternehmen ihre Einkünfte der Besteuerung im Inland (Deutschland) und übertragen das Besteuerungsrecht auf einen anderen, niedriger besteuernden Staat. Im Fall einer Ausschüttung an die deutsche Obergesellschaft bzw. die inländischen Anteilseigner führt dies in der Regel durch die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen dennoch zu einer angemessenen Besteuerung. Die Hinzurechnungsbesteuerung betrachtet deshalb insbesondere Konstruktionen, in denen die Gewinne der Gesellschaft im Ausland thesauriert werden und der deutsche Fiskus durch deren Abschirmwirkung darauf nicht zugreifen kann. Die Aufgabe der Hinzurechnungsbesteuerung ist, die Vermeidung der Erlangung von unangemessenen Steuervorteilen aufgrund des internationalen Steuergefälles zu vermeiden. Es möchte dadurch eine Reduzierung der Steuerlast durch Unternehmen und eine eventuelle Steuerflucht verhindern. Das Ziel ist die Sicherstellung einer gleichmäßigen Besteuerung und die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen durch steuerliche Aspekte. Die Hinzurechnungsbesteuerung ist ein komplexes System von Regelungen, Ausnahmen und Rück-Ausnahmen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz
3. Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung
3.1. Inländerbeherrschung einer ausländischen Gesellschaft
3.2. Passive Einkünfte §7 Abs. 1 i.V. mit §8 Abs. 1 AStG
3.2.1. Funktionale Betrachtungsweise der Tätigkeiten
3.2.2. Persönliche Zurechnung
3.2.3. Katalog der Aktiven Einkünfte §8 Abs. 1 AStG
3.3. Niedrige Besteuerung im Ausland §8 Abs. 3 AStG
3.4. Ausnahmen von der Hinzurechnungsbesteuerung
3.4.1. EU/ EWR Gesellschaft §8 Abs. 2 AStG
3.4.2. Freigrenze §9 AStG
4. Rechtsfolge der Hinzurechnungsbesteuerung
4.1. Ermittlung der Hinzurechnungsquote
4.2. Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages
4.2.1. Zwischeneinkünfte §10 Abs. 3 AStG
4.2.2. Übertragene Zurechnung von Untergesellschaften §14 AStG
4.2.3. Abziehbare Steuern (§10 Abs. 1 AStG)
4.2.4. Veräußerungsgewinne §11 AStG
4.2.5. Verluste §10 Abs. 3 S. 5 AStG
4.3. Ermittlung des anzusetzenden Hinzurechnungsbetrages
4.4. Besteuerung des anzusetzenden Hinzurechnungsbetrages
4.4.1. Fiktive Gewinnausschüttung
4.4.2. Tatsächliche Gewinnausschüttung
5. Verhältnis zu anderen Regelungen
5.1. Verhältnis zu nationalen Regelungen
5.1.1. Treuhandgesellschaft §39 AO
5.1.2. Scheingeschäft §41 AO
5.1.3. Missbrauch rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten §42 AO
5.1.4. Anwendung des Investmentsteuergesetzes
5.2. Verhältnis zu internationalen Regelungen
5.2.1. Doppelbesteuerungsabkommen
5.2.2. EU-Recht
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Masterarbeit analysiert das deutsche Außensteuergesetz mit einem spezifischen Fokus auf das System der Hinzurechnungsbesteuerung. Ziel ist es, die komplexen gesetzlichen Regelungen und Ausnahmen systematisch darzustellen, um die steuerliche Behandlung von inländischen Steuerpflichtigen zu erläutern, die Anteile an ausländischen Gesellschaften halten, insbesondere wenn diese in Niedrigsteuerländern ansässig sind.
- Grundlagen und Entstehung der Hinzurechnungsbesteuerung
- Tatbestandsvoraussetzungen für die Anwendung des Außensteuergesetzes
- Differenzierung zwischen aktiven und passiven Einkünften
- Ermittlung und Besteuerung des Hinzurechnungsbetrages
- Verhältnis zu nationalen und internationalen Rechtsnormen
Auszug aus dem Buch
Grundprinzip der Hinzurechnungsbesteuerung
Eine Möglichkeit der Erlangung von Steuervorteilen liegt in der Gründung eines selbständigen Steuersubjektes wie z.B. einer Kapitalgesellschaft im niedriger besteuerten Ausland.27 Da diese Kapitalgesellschaften in ihrem Sitzstaat mit ihren Einkünften steuerpflichtig sind, entgehen sie durch die sogenannte Abschirmwirkung wie in Abb. 1 dargestellt, der deutschen Steuerveranlagung.28
Wäre die Kapitalgesellschaft in Deutschland ansässig, so würden die Gewinne auf der Gesellschaftsebene nach dem KStG versteuert und lediglich der Anteil, der auf die Anteilseigner entfällt würde teilweise freigestellt. Da die Gesellschaft, wie in Abb. 1 zu sehen ist, aber ihren Sitz im Ausland hat, kann der deutsche Fiskus aufgrund der bereits erwähnten Abschirmwirkung weder die Kapitalgesellschaft noch die Anteilseigner besteuern, wenn die Gewinne einbehalten werden. Da diese Wirkung bei den Anteilseignern meist nur von vorübergehender Natur ist, da einer späteren Gewinnausschüttung auch die Besteuerung in Deutschland folgt, wird die Abschirmwirkung auch tax deferral genannt. 29 Das Ziel der Hinzurechnungsbesteuerung nach den §§7 bis 14 AStG ist es, die Abschirmwirkung, die aus dem Trennungsprinzip entsteht, zu zerschlagen, um eine fiktive Dividende besteuern zu können.30 Dies wird in Abb. 2 gezeigt. Sofern es sich bei der Kapitalgesellschaft um einbehaltene Zwischeneinkünfte nach §8 Abs. 1 AStG handelt, werden diese fiktiv den inländischen Gesellschaftern als Dividende angerechnet.31 Der Aktivkatalog der Zwischeneinkünfte wird im Punkt 3.2.3. ausführlich erläutert.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Einführung in das Thema der Globalisierung, die steuerlichen Anreize zur Standortwahl und die daraus resultierende Notwendigkeit der Hinzurechnungsbesteuerung zur Vermeidung von Steuerflucht.
2. Die Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz: Historischer Überblick über die Entstehung des Außensteuergesetzes und dessen Zielsetzung sowie die Einordnung in den nationalen Steuerkontext.
3. Tatbestandsvoraussetzungen der Hinzurechnungsbesteuerung: Detaillierte Prüfung der Voraussetzungen, unter denen eine ausländische Gesellschaft als Zwischengesellschaft einzustufen ist, einschließlich Inländerbeherrschung und Definition passiver Einkünfte.
4. Rechtsfolge der Hinzurechnungsbesteuerung: Erläuterung der technischen Ermittlung des Hinzurechnungsbetrages, der Berücksichtigung von Steuern, Veräußerungsgewinnen und Verlusten sowie der tatsächlichen Besteuerung.
5. Verhältnis zu anderen Regelungen: Analyse des Zusammenspiels der Hinzurechnungsbesteuerung mit anderen nationalen Korrekturvorschriften der Abgabenordnung und internationalen Regelungen wie Doppelbesteuerungsabkommen.
6. Fazit: Zusammenfassende Einschätzung der Komplexität des Systems und Ausblick auf die europarechtliche Vereinbarkeit der Hinzurechnungsbesteuerung.
Schlüsselwörter
Hinzurechnungsbesteuerung, Außensteuergesetz, AStG, Zwischengesellschaft, Passive Einkünfte, Niedrigbesteuerung, Steuerflucht, Abschirmwirkung, Hinzurechnungsbetrag, Fremdvergleich, Inländerbeherrschung, Kapitalanlagecharakter, Steuersubjekt, Doppelbesteuerung, Steuerplanung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nach dem Außensteuergesetz (AStG), die darauf abzielt, Steuerverluste durch die Verlagerung von Gewinnen in niedrig besteuerte Auslandsgesellschaften zu verhindern.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Tatbestandsvoraussetzungen für die Hinzurechnungsbesteuerung, die Unterscheidung zwischen aktiven und passiven Einkünften sowie die methodische Ermittlung des anzusetzenden Hinzurechnungsbetrages.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das primäre Ziel ist es, die komplexen Regelungen des AStG verständlich darzulegen und die Voraussetzungen zu definieren, unter denen ein inländischer Steuerpflichtiger zur Hinzurechnung ausländischer Einkünfte herangezogen wird.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine systematische, rechtswissenschaftliche Analyse, die sich auf Gesetzestexte, einschlägige Fachliteratur und relevante Rechtsprechung (z. B. BFH-Urteile) stützt.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Prüfung der Tatbestandsvoraussetzungen, die Ermittlung der Hinzurechnungsquote und des Betrages, die Besteuerung der fiktiven Ausschüttung sowie die Abgrenzung zu anderen steuerlichen Vorschriften.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Schlüsselwörter sind insbesondere Hinzurechnungsbesteuerung, Außensteuergesetz, Passive Einkünfte, Niedrigbesteuerung und Zwischengesellschaft.
Wie wirkt sich die "Abschirmwirkung" aus?
Die Abschirmwirkung beschreibt, dass ausländische Kapitalgesellschaften im Sitzstaat steuerpflichtig sind und Gewinne thesaurieren können, was sie der unmittelbaren deutschen Steuerveranlagung entzieht; das AStG zielt darauf ab, diesen Effekt zu unterbinden.
Was passiert bei einem negativen Hinzurechnungsbetrag?
Bei einem negativen Hinzurechnungsbetrag bleibt die Hinzurechnung der Zwischeneinkünfte aus; der Verlust kann jedoch nicht mit anderen inländischen Einkünften des Steuerpflichtigen verrechnet werden.
Warum spielt der Fremdvergleich eine wichtige Rolle?
Der Fremdvergleich ist essenziell für die Prüfung, ob Geschäftsbeziehungen zwischen dem inländischen Steuerpflichtigen und der ausländischen Gesellschaft marktüblichen Bedingungen entsprechen, um unangemessene Gewinnverlagerungen aufzudecken.
- Citation du texte
- Verena Eding (Auteur), 2015, Die Hinzurechnungsbesteuerung im deutschen Steuerrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/294832