Eine analytische Betrachtung der Auswirkungen von IFRS 11 auf die Vermögens- und Ertragslage in der Konzernberichterstattung ausgewählter börsennotierter Unternehmen


Master's Thesis, 2015

85 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Vorwort

1 Einleitung und Problemstellung

2 Zielsetzung der Arbeit

3 Gegenwärtiger Kenntnisstand
3.1 Hintergründe zu IFRS 11
3.1.1 Verlauf von der Entstehung des Standards bis heute
3.1.2 Abgrenzung zu IAS 31
3.1.3 Die Zielsetzung von IFRS 11
3.1.4 Zeitliche Regelungen für die Anwendungspflicht
3.1.5 Begriffsdefinitionen zu IFRS 11
3.2 Darstellung der Klassifizierungskriterien von Joint Operations und Joint Ventures nach IFRS 11
3.3 Bilanzierung von Joint Arrangements im Konzernabschluss
3.3.1 Bilanzierung von Joint Operations bisher und nach neuem Standard
3.3.2 Die bisherige Bilanzierung von Joint Ventures mit der Quotenkonsolidierung
3.3.3 Die zukünftige Bilanzierung eines Joint Ventures mit der Equity-Methode
3.3.4 Veränderungen durch Wegfall der Quotenkonsolidierung
3.3.5 Zeitlicher Aspekt der Umstellung von Quotenkonsolidierung auf Equity-Methode
3.4 Kennzahlen
3.4.1 Bedeutung von Kennzahlen
3.4.2 Grenzen von Kennzahlen
3.4.3 Auswahl relevanter Kennzahlen und deren Bedeutung

4 Methodik
4.1 Allgemeines zur Simulation
4.2 Darstellung und Erläuterung des Simulationsmodells

5 Implementierung des Simulationsmodells
5.1 Zielbeschreibung
5.2 Aufgabendefinition und Systemanalyse
5.3 Datenbeschaffung
5.4 Datenaufbereitung I – Bilanz und GuV
5.4.1 Komprimierte Bilanz und GuV der Unternehmen
5.4.2 Zwischenfazit der Datenaufbereitung
5.4.3 Bedeutung von Joint Ventures im Gesamtkonzernabschluss
5.5 Datenaufbereitung II - Berechnung von Kennzahlen
5.5.1 EBITDA Interest Cover Ratio
5.5.2 Eigenkapitalquote
5.5.3 Working Capital in %
5.5.4 Leverage Ratio
5.6 Annahmen der Simulation (Modellformalisierung)
5.6.1 Eigenkapital der Joint Ventures
5.6.2 Goodwill
5.6.3 Gewinn- und Verlustrechnung
5.6.4 Effekte der Konsolidierung
5.7 Implementierung und Analyse der Daten
5.7.1 Simulation von Bilanz und GuV der Unternehmen
5.7.2 Zwischenfazit der Implementierung
5.8 Simulationsergebnisse – Neuberechnung und Gegenüberstellung der Kennzahlen
5.8.1 EBIT Vergleich
5.8.2 EBITDA Interest Cover Ratio
5.8.3 Vergleich der Eigenkapitalquote
5.8.4 Working Capital in %
5.8.5 Leverage Ratio
5.9 Simulationsfazit

6 Grenzen der Arbeit und Handlungsempfehlungen

7 Zusammenfassung

8 Literaturverzeichnis

9 Abbildungsverzeichnis

10 Tabellenverzeichnis

11 Formelverzeichnis

Vorwort

In dieser Thesis wird überprüft ob bzw. welche Auswirkungen der neue Standard IFRS 11 auf die Vermögens- und Ertragslage börsennotierter Unternehmen hat. Durch den Wegfall der Quotenkonsolidierung könnten sich Auswirkungen auf die Bilanz und GuV bzw. der daraus abgeleiteten Kennzahlen ergeben. Durch eine Simulation wird gezeigt wie sich die Kennzahlen nach der Entkonsolidierung verändern. Somit weiß man, wie mit zukünftigen Abschlüssen und Kennzahlen umgegangen werden muss. Ganz nach dem Motto:

„An investment in knowledge pays the best interest.“

(Benjamin Franklin, 1706-1790)

Zunächst möchte ich mich bei meiner Frau und meiner Familie für die moralische Unterstützung bedanken. Bei meiner Dozentin bedanke ich mich für die Unterstützung bei der Themenfindung und für die weitere Betreuung der Arbeit. Außerdem danke ich allen anderen, die mich bei meiner Arbeit in irgendeiner Form unterstützt haben, von Freunden bis Lektoren.

1 Einleitung und Problemstellung

Der IFRS 11 legt neue Grundsätze für Unternehmen zur internationalen Rechnungslegung fest. Zum einen werden die neuen Abgrenzungen anhand von Rechten an Vermögenswerten und Pflichten aus Schulden von Joint Arrangements dargestellt. Zum anderen werden die daraus resultierende Bilanzierung im Einzel- und Konzernabschluss, sowie genaue Begriffsdefinitionen festgelegt. Eine elementare Veränderung, die sich durch den Standard ergibt ist, dass die Quotenkonsolidierung wegfällt.

Aus diesem Grund stellt sich die Frage, ob es hierdurch Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage der Unternehmen gibt. Im Folgenden soll durch eine Simulation geprüft werden, ob und wie stark sich Auswirkungen auf bestimmte Kennzahlen von börsennotierten Unternehmen des MDAX ergeben.

In folgender Arbeit wird der IFRS 11 vereinfacht auch als „der Standard“ bezeichnet.

2 Zielsetzung der Arbeit

Das Hauptziel dieser Arbeit ist, durch eine Simulation zu prüfen, ob es durch den neuen Standard IFRS 11 und dem Wegfall der Quotenkonsolidierung bei Joint Ventures zu Auswirkungen auf die Vermögens- und Ertragslage ausgewählter börsennotierter Unternehmen kommt.

Die Unterziele dieser Arbeit sind:

1. Ermitteln von börsennotierten Unternehmen die ihre Joint Ventures quotal konsolidieren.
2. Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen (GuV) in aufbereiteter Form darstellen.
3. Kennzahlen auf der Basis der aufbereiteten Bilanzen und GuV ermitteln.
4. Den Übergang von der Quotenkonsolidierung zur Equity Methode simulieren.
5. Zum Schluss werden die Simulationsergebnisse mit den Ursprungsdaten verglichen und die eventuell auftretenden Auswirkungen aufgezeigt.

3 Gegenwärtiger Kenntnisstand

3.1 Hintergründe zu IFRS 11

3.1.1 Verlauf von der Entstehung des Standards bis heute

Kapitalmarktorientierte Unternehmen mit Sitz innerhalb der Europäischen Union, müssen seit 01.01.2005 verpflichtend den Konzernabschluss nach IFRS Rechnungslegung aufstellen.[1] Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind solche, die zum Handel derer Wertpapiere am amtlichen Markt, an geregelten Börsen oder Terminbörsen und am Start Up Market zugelassen sind.[2]

Das International Accounting Standards Board (IASB) legte bereits im September 2007 für Joint Ventures einen Neuregelungsentwurf zur bilanziellen Darstellung vor. Vom Grundsatz wurde dieser Entwurf befürwortet, dennoch gab es starke Kritik in der Praxis und im Schriftum. Hauptkritikpunkte waren zum einen die konzeptionelle Umsetzung und zum anderen der Wegfall des Wahlrechts der Quotenkonsolidierung von Joint Ventures.[3]

Aus früheren Studien geht hervor, dass die Quotenkonsolidierung beispielsweise für sinnvoll gehalten wurde, da sie zusätzliche Informationen liefert. Somit erhielt die Abschaffung keine Unterstützung.[4]

Drei neue Standards der Konzernrechnungslegung wurden im Mai 2011 vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlicht. Diese sind IFRS 10 „Consolidated Financial Statements“, sowie IFRS 11 „Joint Arrangements“ und IFRS 12 „Disclosure of Interests in Other Entities“.[5] Diese Änderungen stellen „eine umfassende Reform der Konzernrechnungslegung nach IFRS dar, die weitreichende Konsequenzen für Abschlussersteller, -prüfer und -adressaten haben wird“.[6]

Die bisherigen Standards IAS 31 und SIC-13 werden durch den neuen Standard IFRS 11 abgelöst.[7]

3.1.2 Abgrenzung zu IAS 31

IAS 31 „Gemeinschaftsunternehmen“ unterscheidet bisher zwischen drei möglichen, weit gefassten Ausprägungsformen:

„Gemeinschaftlich geführte Tätigkeiten (jointly controlled operations)“

„Gemeinschaftlich geführtes Vermögen (jointly controlled assets)“

„Gemeinschaftsunternehmen (jointly controlled entities)“[8]

Nach IFRS 11 gibt es nur noch zwei Formen gemeinschaftlicher Vereinbarungen. Diese sind, „gemeinschaftliche Tätigkeiten (joint operations) und Gemeinschaftsunternehmen“.[9] Die Entscheidung für die Klassifizierung nach IFRS 11 orientiert sich anhand den Rechten und Pflichten der einzelnen Parteien. Nicht wie bisher, in erster Linie an der formalen Gestaltung von Vereinbarungen.[10] Joint Venture bezeichnet somit keinen Oberbegriff für einen Anwendungsbereich, sondern ist nun eine bestimmte Art einer gemeinschaftlichen Vereinbarung. Die gemeinschaftlich beherrschten Vermögenswerte werden nach IFRS 11 nicht mehr gesondert behandelt, sondern werden nun konzeptionell vom Joint Operations erfasst.[11]

Auch bei der Bilanzierung gibt es einen grundsätzlichen Unterschied. Im Standard IAS 31 ist die Quotenkonsolidierung erlaubt, wobei hingegen im IFRS 11 die quotale Einbeziehung abgeschafft wurde. Künftig ist bei Joint Ventures stets die Equity-Methode für die Bilanzierung zu verwenden.[12]

3.1.3 Die Zielsetzung von IFRS 11

Der Standard soll Rechnungslegungsgrundsätze von Unternehmen festlegen, die an Joint Arrangements beteiligt sind.[13] Somit erfasst der Standard - ohne Ausnahme - alle Unternehmen die, nach der IFRS Rechnungslegung, Partei eines Joint Arrangements sind.[14]

Oben genanntes Ziel soll durch eine genaue Begriffsdefinition von gemeinschaftlicher Führung erreicht werden. Weiter wird beteiligten Unternehmen vorgeschrieben, wie sie die Art der Joint Arrangements zu ermitteln haben. Es werden hierzu die Rechte am Vermögenswert und Pflichten aus Schulden der beteiligten Unternehmen beurteilt und entsprechend der jeweiligen Art des Joint Arrangements bilanziert.[15] Somit ist die bilanzielle Darstellung von Joint Arrangements im Einzel- und Konzernabschluss Gegenstand des Standards.[16]

3.1.4 Zeitliche Regelungen für die Anwendungspflicht

Alle Unternehmen mit Beteiligungen an Joint Arrangements müssen diesen Standard erstmals für Geschäftsjahre, „die am oder nach dem 1. Januar 2013 beginnen“, anwenden.[17] Nach aktuellem Stand besteht die Umsetzungspflicht von IFRS 10, 11 und 12 für Geschäftsjahre europäischer Unternehmen ab dem 01.01.2014. Dies geht aus dem im März 2013 veröffentlichten „endorsement status report“ hervor. Eine vorzeitige freiwillige Anwendung ist gestattet.[18]

3.1.5 Begriffsdefinitionen zu IFRS 11

Ein Joint Arrangement ist eine Vereinbarung, bei der zwei oder mehr Parteien (Unternehmen) die gemeinschaftliche Führung ausüben.

Die Merkmale von Joint Arrangements sind,

(a) wenn Parteien auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung gebunden sind und
(b) wenn innerhalb der vertraglichen Vereinbarung von zwei oder mehr Parteien eine gemeinschaftliche Führung zugewiesen ist.[19]

Gemeinschaftliche Führung (Joint Control) bedeutet, die vertraglich vereinbarte und gemeinsam ausgeübte Führung eines Arrangements. Nur wenn Entscheidungen über die maßgebliche Tätigkeit eine einstimmige Zustimmung der beteiligten Parteien benötigen, besteht gemeinschaftliche Führung.[20]

Folgende Abbildung soll bei der Überprüfung, ob gemeinschaftliche Führung und somit ein Joint Arrangement vorliegt, behilflich sein:

Abbildung 1: Beurteilung Joint Arrangement (modifiziert) [21]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Nach IFRS 10.10 sind maßgebliche Tätigkeiten solche, „die die Rückflüsse aus einer Vereinbarung wesentlich beeinflussen“.[22] Maßgebliche Geschäftsaktivitäten sind unter anderem, das Kaufen und Verkaufen von Waren und/oder Dienstleistungen, das Verwalten von finanziellen Vermögenswerten über ihre Laufzeit, die Auswahl und der Kauf / Verkauf von Vermögenswerten etc.[23]

Die Art des Joint Arrangements muss vom eingebundenen Unternehmen bestimmt werden. Gegenstand eines Joint Arrangements können eine gemeinschaftliche Tätigkeit (Joint Operation), aber auch ein Gemeinschaftsunternehmen (Joint Venture) sein. Dies ist abhängig von den Rechten und Pflichten der einzubeziehenden Partei.[24]

Joint Operation (gemeinschaftliche Tätigkeit)

Unternehmen, die die gemeinsame Führung der Vereinbarung ausüben, haben Rechte an Vermögenswerten und obliegen Pflichten an Schulden von gemeinsamen Aktivitäten des Joint Arrangements.[25]

Die beteiligten Parteien werden Joint Operators genannt.[26]

Joint Venture (Gemeinschaftsunternehmen)

Ist eine gemeinschaftliche Vereinbarung, „bei dem die Parteien, die die gemeinschaftliche Führung innehaben, Rechte am Reinvermögen des Joint Arrangements besitzen.“[27]

Die beteiligten Parteien werden Joint Venturers genannt.[28]

Wenn die Vermögens- und Finanzstruktur von den Parteien getrennt ist, liegt ein eigenständiges Vehikel vor.[29] Oft existiert dieses in Form „einer rechtlich selbstständigen Einheit“.[30] Es ist aber nicht zwingend, dass ein separates Vehikel über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt. Durch ein eigen durchgeführtes Rechnungswesen kann auch eine separate Vermögens- und Finanzstruktur bestehen.[31] Ob eine eigene Finanzstruktur vorhanden ist, zeigt zum Beispiel: eine eigene Finanzierung, ein gemeinsames Bank- oder Finanzierungskonto der Unternehmen oder wenn Eigenverantwortlichkeit zur Durchführung vom Kooperationszweck besteht.[32]

Durch diese offen gefasste Definition können sich Auslegungsprobleme ergeben. Kapitalgesellschaften sind als Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit immer eigenständige Vehikel. Ebenso Personengesellschaften wie die OHG und KG.[33]

3.2 Darstellung der Klassifizierungskriterien von Joint Operations und Joint Ventures nach IFRS 11

Im IFRS 11 werden Joint Arrangements zukünftig nur noch nach zwei Arten kategorisiert.[34]

Der bisherige Standard IAS 31 richtete sich bei der Abgrenzung zwischen Joint Operation und Joint Venture nach der rechtlichen Einheit, in der die gemeinsame Tätigkeit durchgeführt wird.[35] Durch IFRS 11 steht nun die Abgrenzung anhand von Rechten und Pflichten von Vertragspartnern im Vordergrund und die rechtliche Organisation von gemeinsamen Aktivitäten rückt folglich in den Hintergrund.[36]

Die Rechte und Pflichten eines Joint Arrangements müssen von jeder Partei beurteilt werden. Somit entscheiden die Parteien über die Klassifizierung der gemeinschaftlichen Vereinbarung unter Berücksichtigung von

der Struktur,

der Rechtsform,

vertraglichen Vereinbarungen soweit vorhanden und

sonstigen Tatsachen und Umständen[37] (siehe Abbildung 2).

Abbildung 2: Prüfschritte zur Klassifizierung eines Joint Arrangements auf Basis von Rechten und Pflichten[38]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Zu beachten ist, dass sich mit der Zeit die Klassifizierung einer gemeinschaftlichen Vereinbarung ändern kann. Somit müssen die beteiligten Unternehmen die Entscheidung der Klassifikation regelmäßig überprüfen.[39] Den Parteien können bezüglich der jeweiligen Aktivitäten unterschiedliche Rechte und Pflichten zustehen. Aus einem einzigen Joint Arrangement kann somit sowohl ein Joint Operation als auch ein Joint Venture hervorgehen.[40] Diese Unterscheidung ist für die Bilanzierung von besonderer Bedeutung.

3.3 Bilanzierung von Joint Arrangements im Konzernabschluss

3.3.1 Bilanzierung von Joint Operations bisher und nach neuem Standard

Wenn durch die Klassifizierung ein Joint Operation vorliegt, findet eine anteilmäßige Einbeziehung in den Konzernabschluss statt.[41] Joint Operations die keine rechtlich selbstständige Einheit bilden, bilanzieren wie schon nach IAS 31 ihre Vermögenswerte und Schulden, sowie Erträge und Aufwendungen anteilig.[42]

Alle Parteien mit gemeinschaftlicher Führung und Parteien, die davon ausgeschlossen sind, müssen ihre Vermögenswerte und Schulden ebenso ihre Aufwendungen und Erträge aus der Joint Operation anteilig in den Konzernabschluss einbeziehen.[43] Eine anteilige Einbeziehung ist aus wirtschaftlicher Sicht mit der Quotenkonsolidierung zu vergleichen.[44]

Der konzeptionelle Unterschied zwischen der anteiligen Einbeziehung und der Quotenkonsolidierung von Joint Operation ist, dass bei einer anteiligen Einbeziehung von Vermögenswerten und Schulden der vertraglich vereinbarte Anteil der zwei Unternehmen maßgeblich ist und nicht zwingend der identische Kapitalanteil an der rechtlichen Einheit.[45]

Der gemeinschaftlich Tätige bilanziert seine zurechenbaren Vermögenswerte und Schulden, sowie seine Erlöse und Aufwendungen aus der Beteiligung der Joint Operation, gemäß den maßgeblichen IFRS.[46] Zum Beispiel für Sachanlagen gemäß den Vorschriften von IAS 16.[47]

Ein bedeutsamer Unterschied zu IAS 31 ist, dass bisher bei der Durchführung von gemeinschaftlichen Aktivitäten innerhalb einer separaten Gesellschaft, das Unternehmen als Jointly Controlled Entity (Gemeinschaftsunternehmen) eingestuft wurde.[48] Es bestand ein Wahlrecht zwischen der Anwendung von Quotenkonsolidierung und Equity Methode.[49] Durch den neuen Standard sind diese Vereinbarungen nun als Joint Operation einzustufen und auch dementsprechend anteilig zu bilanzieren.[50]

Dieser letzte Punkt wird unter Kapitel 3.3.4 noch einmal aufgenommen.

3.3.2 Die bisherige Bilanzierung von Joint Ventures mit der Quotenkonsolidierung

Der bisher gültige Standard IAS 31 sah für Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss ein stetiges durchzuführendes Wahlrecht zwischen der Quotenkonsolidierung und der Equity-Methode vor.[51]

Bei der Anwendung der Quotenkonsolidierung wurden die Anteile an gemeinschaftlich geführten Vermögenswerten, sowie die Anteile an Schulden in der Bilanz ausgewiesen.[52] Es konnte zwischen zwei Berichtsformaten gewählt werden.

Zum einen konnte das Partnerunternehmen alle Vermögenswerte und Schulden, sowie Erträge und Aufwendungen eines gemeinsam geführten Unternehmens mit den gleichen Posten in seinem Bilanzabschluss zusammenfassen. Zum Beispiel konnten die anteiligen Vorräte aus dem gemeinschaftlichen Unternehmen mit den eigenen Vorräten in der Bilanz zusammengefasst werden.

Zum anderen konnte das Partnerunternehmen die anteiligen Posten getrennt in seinem Abschluss aufnehmen. Als Beispiel konnten unter anderem kurzfristige Vermögenswerte eines gemeinschaftlich geführten Unternehmens als separater Teil der eigenen kurzfristigen Vermögenswerte angegeben werden.[53] Nach Ende einer Beteiligung an gemeinsamer Führung von Partnerunternehmen musste die Quotenkonsolidierung eingestellt werden.[54]

3.3.3 Die zukünftige Bilanzierung eines Joint Ventures mit der Equity-Methode

Das Wahlrecht zwischen Quotenkonsolidierung und Equity-Methode fällt nach neuem Standard weg. Die Bilanzierung von Beteiligungen an Gemeinschaftsunternehmen muss künftig nach der Equity-Methode gemäß den Vorschriften des IAS 28 erfolgen.[55] Eine von der gemeinsamen Führung ausgeschlossene Partei, mit maßgeblichem Einfluss, bilanziert ebenfalls nach der Equity-Methode.[56]

Ohne maßgeblichen Einfluss wird gemäß IFRS 9 finanzieller Vermögenswert bilanziert. Bei maßgeblichem Einfluss besteht die Möglichkeit, bei Entscheidungen der Finanz- und Geschäftspolitik mitzuwirken. Ab 20% der Stimmrechte ist von maßgeblichem Einfluss auszugehen.[57]

Aufgrund dessen, dass wirtschaftlich gleiche Sachverhalte verschieden abgebildet werden, sah das „board“ das Wahlrecht als einen wesentlichen Schwachpunkt an.[58]

Die Equity-Methode wird künftig auf Beteiligungen an assoziierten Unternehmen nach IAS 28 und Beteiligungen an Joint Ventures nach IFRS 11 angewendet. Umgekehrt führt es dazu, dass die Beziehungen der Unternehmen in der Bilanz gleich behandelt werden, obwohl der wirtschaftliche Gehalt sich mitunter erheblich unterscheidet.[59]

Das IASB ist der Ansicht, dass es durch den Wegfall der Quotenkonsolidierung und den zusätzlichen Erfordernissen der Berichterstattung aus IFRS 12 zu keinem Informationsverlust kommt. Für Investmentfonds, Wagniskapitalgesellschaften, Unit Trusts sowie ähnliche Unternehmen und fondsgebundene Versicherungen gilt eine Ausnahmeregelung gemäß IAS 28. Die Beteiligungen können alternativ „gem. IAS 39 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert“ bewertet werden.[60]

3.3.4 Veränderungen durch Wegfall der Quotenkonsolidierung

Im Wesentlichen lassen sich die bilanziellen Auswirkungen in zweierlei Hinsicht eingrenzen. Es ergeben sich zum einen nur dann grundlegende bilanzielle Auswirkungen, wenn durch die neue Klassifizierung nicht mehr wie bisher nach der Equity Methode, sondern nun eine anteilige Einbeziehung von Vermögenswerten und Schulden stattfindet. Dies kann bei Unternehmen der Fall sein, die bisher nach IAS 31 als Gemeinschaftsunternehmen eingestuft wurden und nun durch die neuen Abgrenzungen als gemeinschaftliche Tätigkeit einzustufen sind.[61] [62] [63]

Wenn Unternehmen bisher die Parteien quotal einbezogen haben und der Joint Operator ein vertragliches Anrecht auf einen festgesetzten Prozentsatz aller Vermögenswerte und Schulden hat, wird es bei der bilanziellen Abbildung wahrscheinlich zu keinen wesentlichen Unterschieden kommen.[64]

Auch bei Joint Venture, die bisher nach der Equity Methode bilanziert wurden, ergeben sich durch die Anwendung des neuen Standards keine Änderungen.[65]

Wenn jedoch ein Joint Operator festgelegte prozentuale Anteile an bestimmten Vermögenswerten / Schulden sowie noch andere prozentuale Anteile an anderen Vermögenswerten / Schulden hat, würde es bei der bilanziellen Darstellung zu Abweichungen zur bisherigen Darstellung kommen. Dies resultiert daraus, dass durch IFRS 11 nun die unterschiedlichen Rechte und Pflichten einzeln bilanziert werden und es zu keiner Anwendung der Quotenkonsolidierung kommt, bei der alle Vermögenswerte und Schulden prozentual kombiniert einbezogen würden.[66]

Bei Unternehmen die bisher die quotale Einbeziehung von Gemeinschaftsunternehmen angewendet haben, werden sich „das Aussehen der Abschlussbestandteile sowie, daraus abgeleitet, Kennzahlenrelationen ändern.“[67]

Aus diesem Grund soll der Wegfall der Quotenkonsolidierung bei Joint Ventures in dieser Arbeit vertieft betrachtet werden und deren Auswirkungen anhand ausgewählter Kennzahlen geprüft bzw. aufgezeigt werden.

3.3.5 Zeitlicher Aspekt der Umstellung von Quotenkonsolidierung auf Equity-Methode

In IFRS 11 Anhang C wird der „Übergang von der Quotenkonsolidierung auf die Equity-Methode“[68] von Joint Ventures dargestellt. Die Unternehmen müssen die Umstellung von Beteiligungen an Joint Ventures zu Beginn der unmittelbar vorausgehenden Vorperiode des Konzernabschlusses ansetzen. Somit hätte die Umstellung des Konzernabschlusses auf den 31.12.2013 auf Basis der Wertverhältnisse vom 01.01.2012 zu erfolgen.[69]

3.4 Kennzahlen

3.4.1 Bedeutung von Kennzahlen

Einzelzahlen und Summen oder Differenzen sind die einfachste Zahlenform, diese nennt man absolute Zahlen (Grundzahlen). Wenn man diese Zahlen zueinander in ein Verhältnis setzt (relative Zahlen), wird ein erster Vergleich der Zahlen vorgenommen und die Aussagekraft erhöht sich.[70]

Diese hochverdichteten, quantitativen Messgrößen nennt man Kennzahlen. Sie sollen komplizierte Strukturen, Sachverhalte und Prozesse in einfachster Form abbilden[71] und besonders Führungsinstanzen einen umfassenden Überblick erlauben. Der Wert der Kennzahl liegt darin, die

Sachverhalte, die sonst nicht ersichtlich wären, sichtbar zu machen;

Sachverhalte durch die Verdichtung auf einen Wert komprimiert zu beschreiben;

eigene Unternehmenssituation mit der eines anderen Unternehmens zu beurteilen und zu vergleichen sowie die Transparenz zu erhöhen.[72]

Aus diesem Grund sind betriebswirtschaftliche Kennzahlen und Kennzahlensysteme aus der heutigen Analyse der Jahresabschlüsse nicht mehr wegzudenken.[73]

3.4.2 Grenzen von Kennzahlen

In der Literatur werden auch Grenzen von Kennzahlen aufgezeigt. Auf einen Teil dieser Grenzen soll in dieser Arbeit kurz eingegangen werden.

Ein sehr wichtiger Punkt ist, dass Kennzahlen eine Momentaufnahme darstellen. Aus der Bilanz gewonnene Kennzahlen sind auf die Situation am Bilanzstichtag bezogen. Zahlen aus der Gewinn- und Verlustrechnung betreffen den Zeitraum der Abrechnungsperiode. Die Werte können sich bis zur Bilanzauswertung bereits verändert haben.[74]

Des Weiteren beziehen sich die Daten auf die Vergangenheit. Prognosen für die Zukunft lassen sich nur schwer erstellen und sind nur vage Annahmen. Selbst wenn es gelingt einen Vergleich von vergangenen Jahren zu erstellen, lässt sich eine Tendenz nur schwer ableiten. Eine steigende Marktdynamik und das sich stetig ändernde Unternehmensumfeld sind ein Grund dafür.[75]

Zu beachten ist außerdem, dass komplexe Sachverhalte durch Kennzahlen in einer sehr stark komprimierten Form dargestellt werden. Kennzahlen stellen das Unternehmensgeschehen als vereinfachtes Bild dar. Dabei werden zum Beispiel Einzelposten zu Sammelposten summiert und es werden komplizierte Zusammenhänge und Sachverhalte auf Zähler, Nenner und Ergebnis reduziert.[76]

Werner/Padberg/Kriete nennen außerdem „die zahlreichen Ansatz-, Ausweis- und Bewertungswahlrechte und die Unvollständigkeit und Unvollkommenheit von Informationen im Jahresabschluss“ als mögliche Grenzen.[77]

Die „Unvollständigkeit und Unvollkommenheit von Informationen im Jahresabschluss“ wird in dieser Arbeit auch von Bedeutung sein und im weiteren Verlauf wieder aufgegriffen.

Die Bedeutung von verschiedenen Kennzahlen, wird in folgendem Kapitel näher betrachtet.

3.4.3 Auswahl relevanter Kennzahlen und deren Bedeutung

Ernst Young sind in Ihrer Arbeit IFRS 3.0 der Ansicht, dass es durch den Wegfall der Quotenkonsolidierung zu erheblichen Auswirkungen auf Kennzahlen des Konzernabschlusses kommen kann. Als Beispiel werden unter anderem die Eigenkapitalquote und der Verschuldungsgrad genannt.[78]

Eine klare Präferenz für eine Kennzahl konnte in der Literaturanalyse nicht festgestellt werden. Diese Ansicht teilt auch Graml, mit zusätzlicher Anmerkung, dass bei Kreditverträgen und Ratings die Kapitalausstattung eine grundlegende Rolle spielt. Deshalb verwendete er in seiner Arbeit den Verschuldungsgrad, die Eigenkapitalquote und das Working Capital.[79]

Durch die Internationalisierung der Unternehmensaktivitäten, sowie dem Streben nach einer angepassten Darstellung von Unternehmenswerten, ist die Verwendung von „Earnings-before“-Kennzahlen üblich geworden. Das nach HGB oder IFRS ermittelte Jahresergebnis wird um jeweils bestimmte Aufwandsposten korrigiert, um eine bessere Vergleichbarkeit herzustellen.[80]

„Earnings“ umfasst das Ergebnis der Geschäftstätigkeit und das sonstige Ergebnis. Der Begriff „before“ zeigt die Modifizierung um die jeweiligen Aufwandsposten: Zinsen (I), Steuern (T), Abschreibung auf immaterielle Vermögenswerte (A) und Abschreibung auf Sachanlagen (D).

In folgender Übersicht sind alle Pro-Forma-Kennzahlen in einem Berechnungsschema dargestellt.

Abbildung 3: Pro-Forma-Kennzahlen[81]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Dieses Schema bzw. Teile daraus, sollen als Grundlage für spätere Berechnungen von Kennzahlen dienen. Weitere Kennzahlen, die für diese Arbeit von Bedeutung sind, werden nun im Folgenden dargestellt und erläutert.

EBITDA Interest Cover Ratio

Graml zeigt auf, dass nach Untersuchungen von Hannen und Mather/Peirson, die EBITDA Interest Cover Ratio eine bedeutende Kennzahl in Kreditverträgen darstellt.[82]

Außerdem wird nach einer Studie von Roland Berger die EBITDA Interest Cover Ratio von 64% der in die Studie einbezogenen Unternehmen verwendet.[83]

Aufgrund dieser Wichtigkeit, wird diese Kennzahl in der Analyse verwendet und soll Auskunft über die Schuldendienstfähigkeit des Gläubigers geben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Formel 1: EBITDA Interest Cover Ratio

Eigenkapitalquote:

Nach IFRS ist die Definition des Eigenkapitals die Differenz aus Gesamtvermögen abzüglich Schulden. Bei der Klassifizierung zwischen Schulden und Eigenkapital beziehen sich IFRS auf die Rückzahlungsverpflichtung. Wenn eine Rückzahlungsverpflichtung vorliegt, sind Schulden vorhanden, ansonsten handelt es sich um Eigenkapital. Eine allgemeine Definition ist in keinem Standard zu finden, aber es werden Einzelregelungen innerhalb verschiedener Standards und im Framework erwähnt.[84]

Durch die Eigenkapitalquote wird der Anteil des Eigenkapitals in Bezug zum Gesamtkapital des Unternehmens angegeben. Ist die Eigenkapitalquote hoch, ist das Unternehmen in der Regel konservativ finanziert und die Verschuldung ist gering.[85] Zu beachten ist aber, dass die Eigenfinanzierung aufgrund höherer Steuerbelastung und der Risikoprämie der Aktionäre sehr teuer ist. Dieser Nachteil wirkt noch stärker, wenn man bedenkt, dass die Zinsen einer Fremdfinanzierung Betriebsausgaben darstellen und somit auch noch steuermindernd wirken.[86]

Es ist schwer zu klären welches Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital am günstigsten ist. Gräfer/Schneider/Gerenkamp geben als Faustformel ein Drittel vom Gesamtvermögen an, d.h. ein Verhältnis Eigenkapital zu Fremdkapital von 2:1 und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) fordert eine Quote von 30%.[87]

Die Berechnungsformel für die Eigenkapitalquote lautet:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Formel 2: Eigenkapitalquote[88]

Working Capital in %:

Die Working Capital Quote wird auch Liquidität dritten Grades genannt. Sie setzt die liquiden Mittel, Forderungen und Vorräte, also das gesamte Umlaufvermögen, ins Verhältnis zu den kurzfristigen Verbindlichkeiten. Nach Schmidlin sollte der Zielwert im Bereich von 120 bis 170% liegen.[89] Die Begründung hierfür ist, weil das Umlaufvermögen dazu dient, operative Geschäfte auszuführen und es in der Regel nach zwölf Monaten verbraucht ist. Auch kurzfristige Verbindlichkeiten weisen eine Fälligkeit von unter einem Jahr auf. Deshalb sollten diese durch das Umlaufvermögen gedeckt sein.[90]

Folgende Formel wird zur Berechnung herangezogen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Formel 3: Working Capital (in %)[91]

„Aus dem Working Capital lässt sich die zukünftige Liquiditätslage des Unternehmens ableiten.“[92] Je höher der Wert, desto besser die zukünftige Liquiditätslage.[93] Bei einem Wert unter 100%, müsste theoretisch langfristiges Vermögen verkauft werden, um kurzfristige Schulden tilgen zu können.[94] Durch die Eigenkapitalquote und das Working Capital wird die Kapitalstruktur betrachtet.

Leverage Ratio (Net Debt/EBITDA):

Mit der Leverage Ratio Kennzahl wird die unternehmerische Nettoverschuldung (Net Debt), d.h. Finanzverbindlichkeiten abzüglich liquider Mittel, ins Verhältnis zum EBITDA, d.h. Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen gesetzt. Da das EBITDA beinahe dem Brutto-Cashflow entspricht, kann durch die Kennzahl die Rückzahlungsfähigkeit des Unternehmens festgestellt werden.[95]

Folgende Formel wird zur Berechnung herangezogen:

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Formel 4: Leverage Ratio[96]

Im Allgemeinen sei gesagt, dass es in dieser Arbeit im Wesentlichen darum geht, die Auswirkungen auf Kennzahlen aufzuzeigen und nicht die einzelnen Ergebnisse der Kennzahlen zu bewerten.

4 Methodik

4.1 Allgemeines zur Simulation

Die Wichtigkeit des IFRS auf die bisherige und zukünftige Bilanzierung sowie, die Bedeutung von Kennzahlen wurden im vorherigen Kapitel ausgearbeitet. Die gewonnenen Erkenntnisse der Literaturrecherche bezüglich des Standards IFRS 11, der Bilanzierung von Joint Ventures und von Kennzahlen dienen als Basis für die Durchführung einer Simulation.

In folgendem Kapitel wird nun eine Simulation in Anlehnung an Graml (2014) durchgeführt. Da Graml schon die Unternehmen des DAX mit diesem Modell analysiert hat und da in dieser Arbeit die Unternehmen des MDAX analysiert werden, macht es Sinn, die Simulation anhand des gleichen Modells durchzuführen. Der Grundgedanke des Simulationsmodells wurde von Rabe/Spieckermann/Wenzel definiert[97] und wird unter „Kapitel 4.2 Simulationsmodell“ aufgezeigt.

Es werden Konzernabschlüsse geprüft, ob sich durch die Anwendung des Standards IFRS 11 signifikante Auswirkungen auf Kennzahlen der MDAX Unternehmen ergeben. Da die erstmalige Anwendung des IFRS 11 zum 01.01.2013 erfolgen sollte, wird das Geschäftsjahr 2012 betrachtet.

[...]


[1] Vgl. Graml (2014), S. 19

[2] Vgl. Wengel (2007), S. 8

[3] Vgl. Küting/Seel (2011), S. 342

[4] Vgl. Graml (2014), S. 31

[5] Vgl. Ernst Young (2012), S. 7

[6] Dittmar/Graupe (2012), S. 404

[7] Vgl. Ernst Young (2012):, S. 8

[8] Pellens/Fülbier/Gassen/Sellhorn (2011), S. 802

[9] Lachmann/Kümpel/Hagen (2013), S. 573

[10] Vgl. Zülch/Popp (2013), S. 88

[11] Vgl. Küting/Seel (2011), S. 344

[12] Vgl. KPMG (2) (2013), S. 1 f

[13] Vgl. IFRS 11.1

[14] Vgl. Küting/Seel (2011), S. 342

[15] Vgl. IFRS 11.2

[16] Vgl. Graml (2014), S. 32

[17] Vgl. Ernst Young (2012), S. 7

[18] Vgl. Graml (2014), S. 40

[19] Vgl. IFRS 11.4-7

[20] Vgl. IFRS 11.7

[21] Vgl. Ernst Young (2014), S. 10

[22] PricewaterhouseCoopers (2011), S. 10

[23] Vgl. IFRS 10.B11

[24] Vgl. IFRS 11.14

[25] Vgl. Zeyer, Frank (2014), S. 266

[26] Vgl. Deloitte (2) (2011), S. 2

[27] KPMG (1) (2013), S. 4

[28] Vgl. Deloitte (2) (2011), S. 2

[29] Vgl. Küting/Wirth (2012), S. 150

[30] Seel (2013), S. 210

[31] Vgl. Seel (2013), S. 210

[32] Vgl. Mujkanovic/Holzapfel (2014), S. 82

[33] Vgl. KPMG (1) (2013), S. 18

[34] Vgl. Küting/Wirth (2012), S. 150

[35] Vgl. Graml (2014), S. 34

[36] Vgl. Küting/Wirth (2012), S. 150

37 Vgl. Dittmar/Graupe (2012), S. 405

38 Vgl. KPMG (1) (2013), S. 14

39 Vgl. KPMG (1) (2013), S. 16

40 Vgl. Seel (2013), S.207

41 Vgl. Küting/Wirth (2012), S. 151

42 Vgl. Küting/Seel (2011), S. 349

43 Vgl. Hans-Böckel-Stiftung (2014), S. 8

44 Vgl. Küting/Wirth (2012), S. 151

45 Vgl. Küting/Seel (2011), S. 349

46 Vgl. IFRS 11.21

47 Vgl. Dittmar/Graupe (2012), S. 407

48 Vgl. KPMG (2) (2013), S. 2

49 Vgl. Graml (2014), S. 29

50 Vgl. Dittmar/Graupe (2012), S. 407

51 Vgl. Seel (2013), S. 221

52 Vgl. IAS 31.33

53 Vgl. IAS 31.34

54 Vgl. IAS 31.36

55 Vgl. Dittmar/Graupe (2012), S. 405

56 Vgl. Ernst & Young (2014), S. 38

57 Vgl. Hans-Böckel-Stiftung (2014), S. 9

58 Vgl. Dittmar/Graupe (2012), S. 407

59 Vgl. Dittmar/Graupe (2012), S. 407

60 Vgl. Seel (2013), S. 233 f

61 Vgl. Küting/Seel (2011), S. 350

62 Vgl. Eisenschmidt/Labrenz (2014), S. 32,

63 Vgl. Lachmann/Kümpel/Hagen (2013), S. 577

64 Vgl. Ernst & Young (2012), S. 19

65 Vgl. Ernst & Young (2012), S. 19

66 Vgl. Ernst & Young (2012), S. 19

67 Vgl. Deloitte (1) (2011), S. 2

68 IFRS 11.Anhang C

69 Vgl. Küting/Wirth (2012), S. 152

70 Vgl. Conenberg/Haller/Schultze (2014), S. 1023

71 Vgl. Küting/Weber (2012), S. 51 f

72 Vgl. Gräfer/Schneider/Gerenkamp (2012), S. 17

73 Vgl. Küting/Weber (2012), S. 51

74 Vgl. Gräfer/Schneider/Gerenkamp (2012), S. 17

75 Vgl. Conenberg/Haller/Schultze (2014), S. 1025

76 Vgl. Küting/Weber (2012), S. 76

77 Werner/Padberg/Kriete (2005), S. 4

78 Vgl. Ernst & Young (2012), S. 19

79 Vgl. Graml (2014), S. 64

80 Vgl. Gräfer/Schneider/Gerenkamp (2012), S. 56

81 Modifizierte Darstellung: Vgl. Gräfer/Schneider/Gerenkamp (2012), S. 59

82 Vgl. Graml (2014), S. 61 f

83 Vgl. FB, Handelsblatt Fachmedien GmbH (2015), S. 433

84 Vgl. Graml (2014), S. 45

85 Vgl. Schmidlin (2013), S. 51

86 Vgl. Gräfer/Schneider/Gerenkamp (2012), S. 82

87 Vgl. Gräfer/Schneider/Gerenkamp (2012), S. 83

88 Graml (2014), S. 46

89 Vgl. Schmidlin (2013), S. 76

90 Vgl. Schmidlin (2013), S. 76

91 Graml (2014), S. 48

92 Graml (2014) S. 48

93 Vgl. Gräfer/Schneider/Gerenkamp (2012), S. 73

94 Vgl. Graml (2014), S. 48 f

95 Vgl. Schmidlin (2013), S. 59

96 Graml (2014), S. 65

97 Vgl. Graml (2014), S. 65

Excerpt out of 85 pages

Details

Title
Eine analytische Betrachtung der Auswirkungen von IFRS 11 auf die Vermögens- und Ertragslage in der Konzernberichterstattung ausgewählter börsennotierter Unternehmen
College
Graduate School of Business and Economics Lahr
Course
internationale Rechnungslegung
Grade
1,3
Author
Year
2015
Pages
85
Catalog Number
V295036
ISBN (eBook)
9783656929284
ISBN (Book)
9783656929291
File size
951 KB
Language
German
Keywords
IFRS, IFRS 11, Standard, Rechnungslegung, Rechnungswesen, BWL, international, auswirkung, IFRS 10 11 12 13 14 15
Quote paper
Markus Schenk (Author), 2015, Eine analytische Betrachtung der Auswirkungen von IFRS 11 auf die Vermögens- und Ertragslage in der Konzernberichterstattung ausgewählter börsennotierter Unternehmen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/295036

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Title: Eine analytische Betrachtung der Auswirkungen von IFRS 11 auf die Vermögens- und Ertragslage in der Konzernberichterstattung ausgewählter börsennotierter Unternehmen



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