Vor- und Nachteile von regionalen Handelsabkommen


Dossier / Travail, 2014

20 Pages, Note: 1,7


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Symbolverzeichnis

1 Einleitung

2 Konzeptionelle Grundlagen

3 Neoklassische Theorie der Zollunion

4 Europäische Integration

5 Neue Theorie von regionalen Handelsabkommen

6 Fazit

Quellenverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Symbolverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

Seit 1948 wurden bei der Welthandelsorganisation (WTO) 524 regionale Han­delsabkommen notifiziert.[1] Ziel solcher Abkommen ist die Liberalisierung des Warenverkehrs durch den Abbau von Zöllen sowie der nicht-tarifären Handels­hemmnissen zwischen einer bestimmten Anzahl an Staaten (mindestens zwei an der Anzahl). Mit regional ist ein abgegrenzter geographischer Raum gemeint, so dass die Mitgliedsstaaten in unmittelbarer Nähe zu einander liegen, jedoch nicht unbedingt Nachbarsstaaten sein müssen.[2] Ein solches Abkommen ist ambivalent und geht mit der Diskriminierung der Drittstaaten ein, also derjenigen Staaten, die sich nicht am Handelsabkommen beteiligen. Die Mitgliedstaaten eines solchen Handelsblocks[3] erlegen einen neuen Zoll für die Außenwelt oder behalten ihren ursprünglichen Zollsatz.[4]

Aufgrund dieser Ambivalenz ergibt sich die Frage nach den Auswirkungen der regionalen Handelsabkommen auf die Wohlfahrt. Welche Wohlfahrtseffekte re­sultieren aus einer Zollunion für die Mitgliedsstaaten und die gesamte Welt? Oft wurde diese Fragestellung in der einschlägigen Literatur diskutiert. Die Meinun­gen der Autoren hinsichtlich dieses Themas sind divergent, so dass keine einheit­liche Antwort auf diese Frage gegeben werden kann.

In dieser Arbeit werden zwei Modelle vorgestellt, die die Wohlfahrtseffekte einer Zollunion auf unterschiedliche Betrachtungsweise analysieren. Zum einen wird die neoklassische Theorie der Zollunion von Viner (1950), die zwei ambivalente Wohlfahrtseffekte - Handelsschaffung und Handelsumlenkung - darstellt, detail­liert erklärt.[5] Anschließend wird die Europäische Union seit ihrer Gründung auf diese Wohlfahrtseffekte analysiert. Zum anderen wird die neue Theorie von regi­onalen Handelsabkommen nach Marrewijk (2002), die auf dem Modell von Krugman (1991) aufbaut, vorgestellt. In diesem Modell werden Wohlfahrtseffekte hinsichtlich der Anzahl der Handelblöcke in der Welt untersucht. Abschließend wird ein Fazit gezogen.

2 Konzeptionelle Grundlagen

Die Zollunion ist eine der Formen der regionalen Wirtschaftsintegration. Die Staaten einer solchen Union vereinbaren in einem Abkommen eine intraregionale Liberalisierung des Warenverkehrs in Form der Abschaffung aller Zölle zwischen den Mitgliedsstaaten und erlegen gleichzeitig einen gemeinsamen Außenzoll auf die Staaten außerhalb der Zollunion. Die eingenommenen Zolleinnahmen werden nach der Gründung nach einem vereinbarten Schlüsselungsprinzip untereinander aufgeteilt.[6]

Der gemeinsame Außenzoll verstößt gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminie­rung bzw. der Meistbegünstigung, verankert im Art. I des General Agreement on Tariffs and Trade (GATT).[7] Trotzdem sind regionale Abkommen aufgrund des Art. XXIV des GATT rechtskonform, weil sie als eine partiale Annäherung zum Freihandel angesehen werden und unter anderem zum Wachstum der Entwick-lungsländer beitragen.[8]

3 Neoklassische Theorie der Zollunion

Die neoklassische Theorie der Zollunion ist auf den Beitrag von Jacob Viner (1950) zurückzuführen. Er stellte zwei gegenläufige Effekte einer Zollunion fest. Der Erste ist der handelsschaffende Effekt, der mit Wohlfahrtsgewinnen einher­geht, weil ein neuer Handel zwischen den Staaten stattfindet oder der bereits be­stehende Handel intensiviert wird. Der zweite Effekt - Handelsumlenkung - geht hingegen mit Wohlfahrtverlusten einher, wenn ein Wechsel der Bezugsquelle zu einem weniger effizienten Anbieter erfolgt.[9]

Welche Wohlfahrtseffekte aus der Zollunion für die Mitgliedsstaaten als auch für die gesamte Welt resultieren, lässt sich mit der partialen Gleichgewichtsanalyse herausfinden.[10] Der Gegenstand der Untersuchung ist ein Staat A, welcher ein regionales Bündnis mit einem anderen Staat B eingeht. Dabei handelt es sich um eine vollkommene Zollunion. Das bedeutet, dass die internen Zollschranken in­nerhalb der Mitgliedsstaaten vollständig aufgehoben werden und ein Effektivzoll, auch Prohibitivzoll genannt, auf Importe aus den Drittstaaten auferlegt wird.[11] Der gemeinsame Außenzoll entspricht dem ursprünglichen Zollsatz eines Mitglieds­staates.[12] Hier wurde der Zollsatz des betrachteten Landes A unterstellt.

Des Weiteren werden eine vollständige Konkurrenz der Mitgliedsstaaten sowie eine optimale Ressourcenallokation angenommen. Ressourcen einer Volkswirt­schaft werden vollständig ausgelastet. Zwar sind diese innerhalb eines Landes mobil, aber gehen über die Landesgrenzen nicht hinaus.[13] Eine weitere Prämisse sind die konstanten Skalenerträge der Anbieter. Dies bedeutet, dass die Güterprei­se der Anbieter trotz unterschiedlicher Ausbringungsmengen einheitlich bleiben.[14] Transport- oder Transaktionskosten werden in diesem Modell nicht berücksich- tigt.[15]

Es wurde eine komparativ-statische Analyse mit einer Welt bestehend aus drei Staaten A, B und C durchgeführt.[16] Diese Länder produzieren ein homogenes Gut.[17] Es wird eine vollständig elastische Angebotsfunktion der beiden Länder B und C unterstellt, so dass eine unbegrenzte Exportmenge zur Verfügung steht.[18] Die Nachfragekurve des behandelten Staates A ist hingegen unelastisch. In der Ausgangssituation erhebt die Volkswirtschaft A einen ursprünglichen Zollsatz in Höhe von t auf Importgüter aus den Ländern B und C. Somit betragen die Preise für Importgüter pB +1 und pc +1 Geldeinheiten auf dem Markt A vor der Gründung der Zollunion. Die heimische Produktion des Gutes ist in der Volks­wirtschaft A weniger produktiv als in den Ländern B und C. Der Angebotspreis bei Autarkie würde bei p Geldeinheiten liegen, wenn die Nachfrage dem Ange­bot entspricht.[19]

Nun sollen die beiden Wohlfahrtseffekte der Zollunion beschrieben werden. Zur Visualisierung der Handelsschaffung wurde die Abbildung 1 herangezogen. Diese zeigt die Angebots- und Nachfragekurve des Staates A sowie die horizontalen Angebotsgeraden der Staaten B und C. Ferner wird angenommen, dass das Land B der effizientere Anbieter im Vergleich zum Staat C ist, deswegen sind Güter­preise der Importe aus dem Land B kostengünstiger. Aufgrund des Preisverhält­nisses pB +1 < pc +1 importiert der Staat A Güter aus dem Land B in Höhe von q - q2 Mengeneinheiten.[20]

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abb. 1: Handelsschaffung (Quelle: in Anlehnung an Marrewijk (2002): 240)

Die Ausgangssituation der Handelsbeziehungen verändert sich, indem die Länder A und B ein Bündnis eingehen und ihre interne Zollschranke für den intraregio­nalen Handel vollständig auflösen, jedoch ihren Zollsatz in Höhe von t gegenüber dem Drittstaat C beibehalten. Somit fällt der Angebotspreis der Importgüter aus Land B auf pB Geldeinheiten. Die Liberalisierung des Handels führt zur Aus­dehnung der Arbeitsteilung und zur effizienteren Ressourcenallokation, entspre­chend dem komparativen Vorteil.[21]

[...]


[1] Vgl. WTO (2014a).

[2] Vgl. Brasche (2013): 331; Perdikis (2007): 82.

[3] Die Begriffe Handelsblock und Zollunion werden in dieser Arbeit synonym verwendet.

[4] Vgl. Kendall/ Gaisford (2007): 120.

[5] Vgl. Viner (1950).

[6] Vgl. Rübel (2008): 204.

[7] Vgl. WTO (2014b).

[8] Vgl. WTO (2014c); Altmann (2007): 531; Perdikis (2007): 85.

[9] Vgl. McDonald/ Dearden (1999): 45 (zit. nach Viner (1950)).

[10] Zur Analyse der Wohlfahrtseffekte wurde Freihandelszone ursprünglich gewählt. Jedoch lassen sich ihre Effekte auf die Zollunion übertragen, wenn als gemeinsamer Außenzoll der ursprüngliche Zoll eines Mitgliedslandes gewählt wird. Vgl. Kaiser (2002): 74-75 (zit. nach Viner (1950)).

[11] Vgl. Brüning (1969): 10 (zit. nach Viner (1950)).

[12] Es ist jedoch nicht ersichtlich wessen Zollsatz als gemeinsamer Außenzoll gewählt wird. Vgl. Brüning (1969): 10-11 (zit. nach Viner (1950)).

[13] Vgl. Brüning (1969): 11 (zit. nach Viner (1950)); Wagener et al. (2006): 210 (zit. nach Viner (1950)).

[14] Vgl. Brüning (1969): 12-13 (zit. nach Viner (1950)).

[15] Vgl. Brüning (1969): 15 (zit. nach Viner (1950)) ; Wagener et al. (2006): 210 (zit. nach Viner (1950)).

[16] Es werden Wohlfahrtseffekte, die durch die Bildung einer Zollunion kurzfristig entstehen, unter­sucht. Dynamische Einflüsse werden nicht berücksichtigt. Andere Parameter bleiben dabei unver­ändert. Vgl. Kaiser (2002): 74 (zit. nach Viner (1950)); Altmann (2007): 519.

[17] Vgl. Wagener et al. (2006): 211 (zit. nach Viner (1950)).

[18] Vgl. Caves et al. (2007): 248 (zit. nach Viner (1950)).

[19] Vgl. Marrewijk (2002): 240 (zit. nach Viner (1950)); Rübel (2008): 205.

[20] Vgl. Marrewijk (2002): 240 (zit. nach Viner (1950)); Caves et al. (2007): 248 (zit. nach Viner (1950)).

[21] Vgl. McDonald/ Dearden (1999): 45-46 (zit. nach Viner (1950)).

Fin de l'extrait de 20 pages

Résumé des informations

Titre
Vor- und Nachteile von regionalen Handelsabkommen
Université
University of Duisburg-Essen
Note
1,7
Auteur
Année
2014
Pages
20
N° de catalogue
V295105
ISBN (ebook)
9783656929260
ISBN (Livre)
9783656929277
Taille d'un fichier
816 KB
Langue
allemand
Mots clés
Handelsabkommen, regionales Handelsabkommen, WTO, Zoll, Handelsliberalisierung
Citation du texte
Vera Riesenweber (Auteur), 2014, Vor- und Nachteile von regionalen Handelsabkommen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/295105

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