Die im Jahre 2007 einsetzende Finanzkrise und die zeitlich darauf folgende Staatsschuldenkrise der europäischen PIIGS-Staaten haben ein Schlaglicht auf die Verwerfungen der drei großen angelsächsischen Ratingagenturen Moody's, Standard & Poor's sowie Fitch geworfen und gaben der Außenwelt im Verlauf der öffentlichen Aufarbeitung der zu Tage getretenen Missstände einen Einblick in das zynische Klima, welches unter den Ratinganalysten zu dieser Zeit herrschte.
Insbesondere die unrühmlichen Fehlbeurteilungen von Wertpapieren, welche gebündelte grundpfandrechtlich abgesicherte Immobilienkredite zum Gegenstand hatten, sollen die exzessive Aufnahme von Immobilienkrediten in den USA beschleunigt haben und letztendlich eine substantielle Rolle bei der Entstehung der Finanzkrise gespielt haben. So nimmt es nicht wunder, dass die Ratingagenturen, die bislang von einem weitestgehend deregulierten Tätigkeitsfeld profitierten, in den Fokus europäischer Bürokraten geraten sind.
Die Europäische Union hat mit dem „Basisrechtsakt“, der Verordnung Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen, für die im europäischen Raum tätigen Agenturen ein dezentrales und komplexes Aufsichtsregime verankert, welches durch weitere europäische Rahmenrechtsakte ergänzt bzw. austariert werden sollte. So wurde z.B. mit Erlass der Änderungsverordnung Nr. 513/2011 die Errichtung der ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) besiegelt, welche durch eine Kompetenzagglomeration zugunsten der ESMA die komplexe Melange aus nationalen und europäischen Aufsichtskompetenzen lösen soll. Die erlassenen Rechtsakte waren bis zum Erlass der Änderungsverordnung Nr.362/2013 ausschließlich solche des öffentlich-rechtlichen Aufsichtsrechts, deren Durchsetzung nunmehr größtenteils durch die ESMA wahrgenommen wird.
Die sich in letzter Zeit vermehrt in den Vordergrund drängende zivilrechtliche Haftung von Ratingagenturen für fehlerhafte Ratings wurde aber bislang ausdrücklich den nationalen Gesetzgebern überlassen. Dies ändert sich nunmehr mit der Einführung der CRA-III-VO, die in ihrem Art. 35a eine genuin zivilrechtliche Anspruchsgrundlage vorsieht, auf welche sich Anleger und Emittenten künftig vor Gericht unmittelbar stützen können, wenn sie von Ratingagenturen Schadensersatz wegen Verstößen von aus der Verordnung resultierender Pflichten, die sich auf ein Rating ausgewirkt haben, verlangen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Die Rolle der Ratingagenturen
- I. Begriff
- II. Funktionen und Relevanz des Ratings
- 1. Kapitalmarktrechtliche Informationsfunktion
- 2. Orientierungsfunktion für Anleger
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der zivilrechtlichen Haftung von Ratingagenturen für fehlerhafte Ratings im europäischen Rechtsraum. Sie analysiert die Defizite der Ratingbranche, die im Zuge der Finanzkrise 2007 zutage getreten sind, und untersucht, ob das europäische Haftungsregime ein effektives Korrektiv für diese Defizite darstellt. Im Fokus stehen dabei die Funktionen und Relevanz von Ratings im Kapitalmarkt, die im Zusammenhang mit der Informationsasymmetrie zwischen Emittenten und Anlegern stehen.
- Die Entstehung und Entwicklung des europäischen Haftungsregimes für Ratingagenturen
- Die Rolle von Ratings im Kapitalmarkt und ihre Bedeutung für Anleger
- Die Defizite der Ratingbranche, die zu der Finanzkrise 2007 beigetragen haben
- Die Wirksamkeit des europäischen Haftungsregimes zur Korrektur der Defizite
- Mögliche Alternativvorschläge zur Verbesserung des Haftungsregimes
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel befasst sich mit der Einleitung und der Problematik, die durch die Finanzkrise 2007 und die Staatsschuldenkrise in Europa entstanden ist. Es wird ein Überblick über die Regulierung von Ratingagenturen durch die Europäische Union gegeben und die Bedeutung des neuen europäischen Haftungsregimes im Kontext der zivilrechtlichen Haftung hervorgehoben.
Das zweite Kapitel widmet sich der Rolle der Ratingagenturen im Kapitalmarkt. Es wird zunächst der Begriff „Rating“ definiert und die verschiedenen Ratingtypen prägnant erläutert. Anschließend werden die Funktionen und die Relevanz von Ratings im Kapitalmarkt beleuchtet, wobei insbesondere die Informationsfunktion und die Orientierungsfunktion für Anleger hervorgehoben werden.
Schlüsselwörter
Ratingagenturen, zivilrechtliche Haftung, Finanzkrise, Kapitalmarkt, Informationsasymmetrie, EU-Regulierung, Rating-Verordnung, „Basisrechtsakt“, „investment grade“, „speculative grade“, Emissionsrating, Emittentenrating, „solicited rating“, „unsolicited rating“, internes Rating, externes Rating, kurz- und langfristiges Rating, moral hazard, Transaktionskosten, Markteffizienz, Markttransparenz.
- Quote paper
- Gleb Lidman (Author), 2015, Haftung von Ratingagenturen nach dem Recht der Europäischen Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/295241