Die im Jahre 2007 einsetzende Finanzkrise und die zeitlich darauf folgende Staatsschuldenkrise der europäischen PIIGS-Staaten haben ein Schlaglicht auf die Verwerfungen der drei großen angelsächsischen Ratingagenturen Moody's, Standard & Poor's sowie Fitch geworfen und gaben der Außenwelt im Verlauf der öffentlichen Aufarbeitung der zu Tage getretenen Missstände einen Einblick in das zynische Klima, welches unter den Ratinganalysten zu dieser Zeit herrschte.
Insbesondere die unrühmlichen Fehlbeurteilungen von Wertpapieren, welche gebündelte grundpfandrechtlich abgesicherte Immobilienkredite zum Gegenstand hatten, sollen die exzessive Aufnahme von Immobilienkrediten in den USA beschleunigt haben und letztendlich eine substantielle Rolle bei der Entstehung der Finanzkrise gespielt haben. So nimmt es nicht wunder, dass die Ratingagenturen, die bislang von einem weitestgehend deregulierten Tätigkeitsfeld profitierten, in den Fokus europäischer Bürokraten geraten sind.
Die Europäische Union hat mit dem „Basisrechtsakt“, der Verordnung Nr. 1060/2009 über Ratingagenturen, für die im europäischen Raum tätigen Agenturen ein dezentrales und komplexes Aufsichtsregime verankert, welches durch weitere europäische Rahmenrechtsakte ergänzt bzw. austariert werden sollte. So wurde z.B. mit Erlass der Änderungsverordnung Nr. 513/2011 die Errichtung der ESMA (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde) besiegelt, welche durch eine Kompetenzagglomeration zugunsten der ESMA die komplexe Melange aus nationalen und europäischen Aufsichtskompetenzen lösen soll. Die erlassenen Rechtsakte waren bis zum Erlass der Änderungsverordnung Nr.362/2013 ausschließlich solche des öffentlich-rechtlichen Aufsichtsrechts, deren Durchsetzung nunmehr größtenteils durch die ESMA wahrgenommen wird.
Die sich in letzter Zeit vermehrt in den Vordergrund drängende zivilrechtliche Haftung von Ratingagenturen für fehlerhafte Ratings wurde aber bislang ausdrücklich den nationalen Gesetzgebern überlassen. Dies ändert sich nunmehr mit der Einführung der CRA-III-VO, die in ihrem Art. 35a eine genuin zivilrechtliche Anspruchsgrundlage vorsieht, auf welche sich Anleger und Emittenten künftig vor Gericht unmittelbar stützen können, wenn sie von Ratingagenturen Schadensersatz wegen Verstößen von aus der Verordnung resultierender Pflichten, die sich auf ein Rating ausgewirkt haben, verlangen.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Die Rolle der Ratingagenturen
- I. Begriff
- II. Funktionen und Relevanz des Ratings
- 1. Kapitalmarktrechtliche Informationsfunktion
- 2. Orientierungsfunktion für Anleger
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit der zivilrechtlichen Haftung von Ratingagenturen für fehlerhafte Ratings im europäischen Rechtsraum. Sie analysiert die Defizite der Ratingbranche, die im Zuge der Finanzkrise 2007 zutage getreten sind, und untersucht, ob das europäische Haftungsregime ein effektives Korrektiv für diese Defizite darstellt. Im Fokus stehen dabei die Funktionen und Relevanz von Ratings im Kapitalmarkt, die im Zusammenhang mit der Informationsasymmetrie zwischen Emittenten und Anlegern stehen.
- Die Entstehung und Entwicklung des europäischen Haftungsregimes für Ratingagenturen
- Die Rolle von Ratings im Kapitalmarkt und ihre Bedeutung für Anleger
- Die Defizite der Ratingbranche, die zu der Finanzkrise 2007 beigetragen haben
- Die Wirksamkeit des europäischen Haftungsregimes zur Korrektur der Defizite
- Mögliche Alternativvorschläge zur Verbesserung des Haftungsregimes
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel befasst sich mit der Einleitung und der Problematik, die durch die Finanzkrise 2007 und die Staatsschuldenkrise in Europa entstanden ist. Es wird ein Überblick über die Regulierung von Ratingagenturen durch die Europäische Union gegeben und die Bedeutung des neuen europäischen Haftungsregimes im Kontext der zivilrechtlichen Haftung hervorgehoben.
Das zweite Kapitel widmet sich der Rolle der Ratingagenturen im Kapitalmarkt. Es wird zunächst der Begriff „Rating“ definiert und die verschiedenen Ratingtypen prägnant erläutert. Anschließend werden die Funktionen und die Relevanz von Ratings im Kapitalmarkt beleuchtet, wobei insbesondere die Informationsfunktion und die Orientierungsfunktion für Anleger hervorgehoben werden.
Schlüsselwörter
Ratingagenturen, zivilrechtliche Haftung, Finanzkrise, Kapitalmarkt, Informationsasymmetrie, EU-Regulierung, Rating-Verordnung, „Basisrechtsakt“, „investment grade“, „speculative grade“, Emissionsrating, Emittentenrating, „solicited rating“, „unsolicited rating“, internes Rating, externes Rating, kurz- und langfristiges Rating, moral hazard, Transaktionskosten, Markteffizienz, Markttransparenz.
Häufig gestellte Fragen
Warum stehen Ratingagenturen seit 2007 in der Kritik?
Fehlbeurteilungen von Immobilienkrediten durch Agenturen wie Moody's und S&P spielten eine substantielle Rolle beim Ausbruch der weltweiten Finanzkrise.
Was regelt die Verordnung Nr. 1060/2009 der EU?
Sie bildet den „Basisrechtsakt“ für ein komplexes Aufsichtsregime über Ratingagenturen im europäischen Raum.
Können Anleger Ratingagenturen auf Schadensersatz verklagen?
Ja, mit der Einführung der CRA-III-VO (Art. 35a) wurde eine zivilrechtliche Anspruchsgrundlage geschaffen, auf die sich Anleger bei Pflichtverstößen direkt stützen können.
Was ist die Aufgabe der ESMA?
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) ist für die zentrale Überwachung und Durchsetzung des Aufsichtsrechts gegenüber Ratingagenturen zuständig.
Was ist der Unterschied zwischen „solicited“ und „unsolicited“ Ratings?
Ein „solicited rating“ wird vom Emittenten selbst in Auftrag gegeben und bezahlt, während ein „unsolicited rating“ ohne direkten Auftrag der bewerteten Firma erstellt wird.
Was bedeutet „Moral Hazard“ im Ratingwesen?
Es beschreibt das Risiko, dass Agenturen aufgrund von Interessenkonflikten (z.B. Bezahlung durch den Emittenten) bewusst zu optimistische Ratings abgeben.
- Citation du texte
- Gleb Lidman (Auteur), 2015, Haftung von Ratingagenturen nach dem Recht der Europäischen Union, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/295241