Rassismuserfahrungenen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Ihre Auswirkungen auf die Identitätsentwicklung und die Soziale Arbeit mit Jugendlichen


Thèse de Bachelor, 2013

88 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Begriffsbestimmung
2.1 Jugendliche
2.2 Geanderte Jugendliche
2.3 Migrationsandere

3. Theoretische Auseinandersetzung mit Rassismus
3.1 Der Rasse -Begriff und seine Bedeutung
3.2 Rassismus
3.2.1 Rassismus als Ideologie und Diskurs
3.2.2 Der Kulturelle Rassismus
3.2.3 Rassismus und Macht
3.2.4 Alltagsrassismus
3.2.4.1 Struktureller Alltagsrassismus
3.2.4.2 Institutioneller Alltagsrassismus
3.2.4.3 Alltagsrassismus von Einzelpersonen und Gruppen
3.2.4.4 Alltagsrassismus in veröffentlichten Diskursen
3.3 Rassismus als Vorgang
3.3.1 Konstruktion einer rassifizierten Differenz
3.3.2 Ausgrenzungspraxen
3.4 Zwischenfazit: Rassismus

4. Rassismuserfahrungen
4.1 Rassismuserfahrungen - eine Definition
4.2 Dimensionen von Rassismuserfahrungen
4.3 Wirkungen von Rassismuserfahrungen auf geanderte Deutsche
4.4 Rassismuserfahrungen und Subjektivierung
4.5. Vier Vorgänge einer rassistischen Situation
4.6 Zwischenfazit: Rassismuserfahrungen

5. Zugehörigkeit und Natio-ethno-kulturelle (Mehrfach-)Zugehörigkeit

6. Identitätsarbeit
6.1. Identitätsarbeit als Prozess
6.1.1 Retro- und prospektive Identitätsarbeit
6.1.2 Identität als Konfliktaushandlung
6.1.3 Identität als Ressourcenarbeit
6.1.4 Identität als Narrationsarbeit
6.2 Konstruktionen der Identitätsarbeit
6.2.1 Teilidentitäten
6.2.2 Identitätsgefühl
6.2.3 Biographische Kernnarrationen
6.2.4 Handlungsfähigkeit
6.3 Syntheseleistungen der Identitätsarbeit
6.3.1 Identität und Kohärenz
6.3.2 Identität und Anerkennung
6.3.3 Authentizität
6.4 Zwischenfazit: Identitätsarbeit

7. Soziale Arbeit
7.1 Der Umgang der Akteur_innen der Sozialen Arbeit mit Rassismuserfahrungen
7.1.1 Tendenzen des Umgangs von Nichtmigrationsanderen
7.1.2 Umgang mit Rassismuserfahrungen im System der Sozialen Arbeit
7.1.3 Grundsätze zum Umgang mit Rassismuserfahrungen
7.2 Prekäres Wissen der Migrationsanderen über Rassismus
7.3 Empowerment
7.4 Powersharing
7.5 Rassismuskritik als Querschnittsaufgabe der Sozialen Arbeit

8. Zusammenführung der Ergebnisse

9. Schlussbetrachtung und Ausblick

10. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

„ Ich wurde geboren in diesem Land aber bleibe Immigrant ( … ). Ich kann machen was ich will immer bleibe ich der kleine Immigrant. ( … ).

Ich möchte mich integrieren doch sie halten mich für einen der Scheiße baut, lande dann bei Spiegel TV. Danach heißt es Ausländer sind doch alle gleich. Mann die Medien zeigen immer nur Herzlosigkeit ( … ).

Rassismus - immer sagen sie Ausländer raus.

Weil ich schwarz bin denken sie dass ich Drogen verkauf.

Manche Arbeitgeber geben den Bewerbern einen Abflug mit der Begründung wir dulden kein Kopftuch ( … ).

Meine Haare sind schuld. Meine Hautfarbe auch. Sie glauben dass jeder klaut oder Drogen verkauft. Immer sind wir auf dem Titelblatt. Wann hört es auf? Du kannst machen was du willst, es heißt Ausländer raus. “

(Hayat & Matondo - Ausländer Raus, 2013)

Mit diesem Rapsong machen die 13 und 19jährigen Rapper Hayat & Matondo auf ihre Lebensrealität aufmerksam, innerhalb derer sie mit Rassismus und negativen Zuschreibungen konfrontiert sind.

Das Phänomen Migration prägt die deutsche Gesellschaft in erheblichem Maße und so leben in Deutschland gegenwärtig ca. 2,5 Millionen junge Menschen zwischen 10 und 25 Jahren die einen Migrationshintergrund1 haben, hier geboren wurden und über keine eigene Migrationserfahrung verfügen (vgl. Statistisches Bundesamt 2011). Obwohl in Deutschland geboren, werden viele dieser Jugendlichen, welche in der vorliegenden Arbeit als ,geanderte Jugendliche‘ bezeichnet werden, nicht als Deutsche anerkannt und wahrgenommen, wodurch ihnen die Zugehörigkeit verwehrt wird. Die Jugend gilt als „sensible Phase für die Entwicklung der Identität“ (Fend 2005, S. 409), weswegen es notwendig ist, zu erarbeiten, wie sich Rassismuserfahrungen und damit verbundene negative Zuschreibungen sowie die Verwehrung von Zugehörigkeit auf deren Identitätsentwicklung auswirken.

Die deutsche Bevölkerung vertritt weitgehendst die Meinung, dass es in Deutschland keinen Rassismus gebe. Er wird, wenn überhaupt, meist als gesellschaftliches Randphänomen bewertet oder rechtsextremer Gewalt zugeordnet (vgl. Broden, Mecheril 2010, S. 12). Dass Rassismus ein „Strukturprinzip gesellschaftlicher Wirklichkeit“ (Scharathow u.a. 2011, S. 10) ist, wird innerhalb der öffentlichen Meinung und den gesellschaftlichen Diskursen weitgehendst weder wahrgenommen, noch thematisiert, wodurch die Realität des Rassismus innerhalb der deutschen Gesellschaft und die öffentliche Meinung starke Divergenzen aufweist. Solange diese Realität nicht anerkannt und thematisiert wird, bleibt der Rassismus virulent und ,geanderte Jugendliche‘ sind weiterhin Rassismuserfahrungen ausgesetzt.

Neben der gesellschaftlichen Relevanz der Thematik besteht auch eine persönliche Motivation, die mich bei der Themenwahl beeinflusst hat.

Durch mein absolviertes Praxissemester im Bereich der Flüchtlingshilfe wurde mir durch viele Situationen verdeutlicht, dass Menschen nichtdeutscher Herkunft, sei es durch die Behörden oder der Nachbarschaft der Flüchtlingsunterkünfte, alltäglich und auf verschiedene Weisen mit Rassismus konfrontiert sind. Hinzu kommt mein persönliches Engagement innerhalb verschiedener Kontexte gegen rassistische und faschistische Organisationen und Denkweisen. Durch die Belegung des Wahlbereichs „Soziale Arbeit in der Einwanderungsgesellschaft“ im Studium, wurde ich für die Thematik weiter sensibilisiert und mein Interesse durch die wissenschaftliche, aber auch selbstreflexive Auseinandersetzung verstärkt.

Die zentrale Forschungsfrage dieser Arbeit lautet:

Wie wirken sich Rassismuserfahrungen auf die Identitätsentwicklung von geanderten Jugendlichen aus und welche Bedeutung kann dabei der Sozialen Arbeit beigemessen werden?

Dieser Forschungsfrage wird sich durch folgende Fragen angenähert:

- Ist Rassismus in Deutschland existent? Wie ist dessen Beschaffenheit, Wirkungsweise und Charakteristik?
- Wodurch kennzeichnen sich Rassismuserfahrungen und welche Wirkungen gehen von diesen aus?
- Wie bildet sich Identität innerhalb der gegenwärtigen Gesellschaft?
- Welche Rolle spielt dabei die Soziale Arbeit und mit welchen Handlungskonzepten

kann sie reagieren?

Bezogen auf die rassismuskritische Perspektive und der bestehenden Divergenzen zwischen der gesellschaftlichen Meinung und dem Wissen über Rassismus einerseits und der rassistischen gesellschaftlichen Realität andererseits, erachte ich es als unvermeidlich und elementar, vorab Rassismus zu eruieren, um ein Wissen darüber herzustellen, dass dieser elementarer Bestandteil unserer Gesellschaft ist. Denn um auf Rassismuserfahrungen eingehen zu können, ist es unbedingt notwendig, sich der Komplexität von Rassismus und seinen Folgen zu nähern.

Aufgrund des „inflationäre(n) Gebrauchs des Identitätsbegriffs“ (Keupp, Höfer 1997, S. 7) und der Vielzahl an Theorien und Konzepten zur Identitätsentwicklung, wird sich in der vorliegenden Arbeit der Thematik Identität mit dem Konzept der alltäglichen Identitätsarbeit nach Keupp und Kolleg_innen genähert. Da dieser Entschluss erst nach der Anmeldung des Themas gefasst wurde, wird im Folgenden, abweichend vom Titel, nicht Identitätsentwicklung, sondern Identitätsarbeit verwendet.

Diesen Themenbereichen und Fragestellungen soll sich auf theoretischer Ebene genähert werden. Hierzu wurde eine umfassende Literaturrecherche in verschiedenen Bibliotheken vorgenommen, um eine fundierte und multiperspektivische Annäherung an die Thematiken zu gewährleisten. Weiter wurde auf die Verwendung von Primärliteratur geachtet, was jedoch leider in einzelnen Fällen nicht möglich war. Darüber hinaus werden Untersuchungen und Studien miteinbezogen. Es wurde Wert auf die Aktualität der Literatur gelegt. Jedoch ist es unumgänglich, auch ältere Werke aufgrund ihrer Signifikanz miteinzubeziehen.

Die vorliegende Arbeit ist in insgesamt acht Kapitel gegliedert:

Einführend werden im zweiten Kapitel grundlegende Termini dieser Arbeit definiert und deren Verwendung innerhalb der vorliegenden Arbeit begründet. Darauffolgend wird im dritten Kapitel versucht, sich der Komplexität des Rassismus zu nähern. Indem dieser aus verschiedenen Perspektiven eruiert wird, um dessen Bedeutung, Funktion, Ziele und Erscheinungsformen darzulegen, soll aufgezeigt werden, dass Rassismus ein prägendes und strukturierendes Charakteristikum unserer Gesellschaft ist. Den Abschluss dieses Kapitels bildet ein zusammenfassendes Zwischenfazit. Anschließend daran wird im vierten Kapitel die Thematik Rassismuserfahrungen theoretisch aufgearbeitet und hinsichtlich deren Wirkungen auf die davon Betroffenen dargestellt, was am Ende in einem Zwischenfazit zusammengefasst wird. Kapitel fünf widmet sich der Bedeutung von Zugehörigkeit und Mehrfachzugehörigkeit, welche im Kontext von geanderten Jugendlichen als prekär bewertet werden können. Im sechten Kapitel findet eine Auseinandersetzung mit der Identität statt und es wird erklärt, wie sich diese innerhalb der gegenwärtigen gesellschaftlichen Bedingungen bildet. Hierfür wird das Konzept der alltäglichen Identitätsarbeit und dessen verschiedenen Elemente dargestellt und im Anschluss daran in einem Zwischenfazit zusammengefasst. Im siebten Kapitel wird dann ein Bezug zur Sozialen Arbeit hergestellt, indem auf den Umgang mit Rassismuserfahrungen eingegangen wird und Handlungskonzepte gegen Rassismus dargestellt werden. Im achten Kapitel findet dann eine Zusammenführung der Ergebnisse statt, um die Auswirkungen von Rassismuserfahrungen auf die Identitätsentwicklung herauszuarbeiten. Abschließend folgt im neunten Kapitel ein zusammenfassendes Fazit und ein Ausblick auf mögliche weiterführende Perspektiven.

In der vorliegenden Arbeit wird der Genderunterstrich '_' als symbolisches Mittel verwendet, um nicht nicht nur die Geschlechtskategorien männlich / weiblich einzubeziehen, sondern alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten, wie beispielsweise auch intersexuelle oder transsexuelle Personen.

Des Weiteren wird Rasse kursiv gesetzt, wenn auf Rasse als sozial und kulturell produziertes Konstrukt verwiesen wird. Wird ,Rasse' in einfache Anführungszeichen gesetzt, so wird der Begriff im Kontext seiner biologischen Unterscheidungsfunktion verwiesen.

2. Begriffsbestimmung

Es folgt eine Definition von Termini die in der vorliegenden Arbeit verwendet werden und für dessen Verwendung es eine Definition bedarf, um deren Verwendung zu begründen.

2.1 Jugendliche

Jugendliche sind Teil des Forschungsgegenstandes der vorliegenden Arbeit, weswegen nun eine Beschreibung und Einordnung der Lebensphase Jugend vorgenommen wird. Da innerhalb dieser Arbeit jedoch lediglich Jugendliche im Kontext von Rassismuserfahrungen und Identität relevant sind, wird auf die Jugend nur in knapper Form eingegangen, da eine ausführliche Darstellung für diese Arbeit nicht zielführend wäre.

Die Jugend ist eine eigenständige Lebensphase, in der sich die Jugendlichen befinden (vgl. Hurrelmann 2010, S. 36; Böhnisch 2008, S. 142).

Per Gesetz ist „Jugendlicher, wer 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist“ (§7 Abs.1 Nr.2 SGB 8) und „junger Volljähriger, wer 18, aber noch nicht 27 Jahre alt ist“ (§7 Abs. 1 Nr.3 SGB 8). Dahingegen wird in den Sozialwissenschaften keine konkrete Grenze festgelegt. Wichtigster Faktor für den Beginn der Jugend und dem Ende der Kindheit ist das Einsetzen der Geschlechtsreife, der Pubertät, was eines der signifikantesten Momente des Lebens eines jeden Subjekts darstellt, da sie mit einer divergenten Bewältigung von physiognomischen, psychischen und gesellschaftlichen Anforderungen einhergeht (vgl. Hurrelmann 2010, S. 26). Die Jugendphase hat sich in den letzten 50 Jahren, bedingt durch biologische, kulturelle und wirtschaftliche Aspekte, auf ca. 15 Jahre ausgedehnt, weswegen eine konkrete Abgrenzung von Jugend- und Erwachsenenphase gegenwärtig erschwert ist (vgl. ebd., S. 29; Böhnisch 2008, S. 142).

„Ziel der Jugend ist vor allem die Herausbildung einer stabilen Persönlichkeit und einer integrierten Identität, um in einer individualisierenden, äußere soziale Kontrolle und festlegende Milieus abbauenden Gesellschaft bestehen zu können, sowie für das (ökonomisch) selbstständige Erwachsensein unabdingbare Herstellung von beruflichen Qualifikationen und Kenntnissen für Erwerbsarbeit, aber auch von sozialen Fertigkeiten und Kompetenzen für das Leben in der Arbeitergesellschaft.“ (Münchmeier 2005, S. 816) Die Jugendphase ist gekennzeichnet durch Spannungen zwischen eigenen Bedürfnissen und gesellschaftlichen Anforderungen, für welche die Subjekte individuelle Bewältigungsstrategien entwickeln müssen, um die Rollenübernahme des_r Jugendlichen_r im Übergang ins Erwachsenenalter zu bewältigen (vgl. Fend 2005, S. 210; Böhnisch 2008, S. 142; 144-145). Des Weiteren müssen Jugendliche zentrale entwicklungspsychologische Aufgaben bewältigen:

- Entwicklung einer intellektuellen und sozialen Kompetenz
- Entwicklung des inneren Bildes von Geschlechtszugehörigkeit
- Entwicklung selbstständiger Handlungsmuster für die Nutzung des Konsumwarenmarktes
- Entwicklung eines Werte- und Normsystems und eines ethischen und politischen Bewusstseins (Hurrelmann 2010, S. 27-28; vgl. auch Fend 2005, S. 210-211)

Durch diese knappe Ausführung konnte dargelegt werden, dass die Lebensphase der Jugend signifikantes Moment des Subjektes und dessen Bildung der Persönlichkeitsstruktur, deren elementare Komponente die Identität darstellt, ist.

2.2 ,Geanderte Jugendliche‘

Innerhalb der vorliegenden Arbeit stellen ,Jugendliche mit Migrationshintergrund der zweiten oder dritten Generation‘, wie sie in der Öffentlichkeit oder innerhalb des wissenschaftlichen Kontextes oft genannt werden, die Zielgruppe dar2 (vgl. Kalpaka, Mecheril 2010, S. 84; Statistisches Bundesamt). Da diese Bezeichnung jedoch nichts über die Lebenssituation der besagten Jugendlichen, welche aufgrund rassistischer Strukturen von herabwürdigenden Differenzkonstruktionen und Verwehrung der

Zugehörigkeit gekennzeichnet ist, aussagt und deshalb im Kontext

Rassismuserfahrungen unzureichend ist, wird im Folgenden der Terminus ,geanderte Jugendliche ‘ verwendet3. Somit sind, wenn im weiteren Verlauf von geanderten Jugendlichen die Rede ist, geanderte Deutsche im Jugendalter gemeint. Bei der Verwendung von geanderten Deutschen bezieht sich der Kontext nicht explizit auf Jugendliche, jedoch sind diese als mit einbezogen zu verstehen.

Da der von Claus Melter (2006, S. 32-33) gebildete Terminus ,geanderte Deutsche ‘, in Anlehnung an den Begriff ,Andere Deutsche ‘ eingeführt wurde und eine Erweiterung dessen ist, wird zunächst auf den Terminus Andere Deutsche eingegangen. Andere Deutsche wurde als „forschungsparadigmatischer Begriff“ (Mecheril 2011, S. 579) 1994 von Paul Mecheril und Thomas Teo eingeführt und 1997 von diesen erweitert, um spezielle Lebensbedingungen zu beschreiben und ist als Konzept zu verstehen. Andere Deutsche sind Personen, die in Deutschland geboren oder aufgewachsen sind und hier ihren Lebensmittelpunkt haben, jedoch „aufgrund sozialer oder physiognomischer Merkmale nicht dem fiktiven Idealtypus des oder der ,Standard-Deutschen‘ (...) entsprechen, weil ihre Eltern oder nur ein Elternteil oder ihre Vorfahren als aus einem anderen Kulturkreis stammend betrachtet werden (…) und folglich nicht legitim zugehörig wahrgenommen und behandelt werden“ (Mecheril 1997, S. 177).

Dieser erwähnte Idealtypus eines oder einer ,Standard-Deutschen‘ ist jedoch lediglich ein imaginatives Gedankenkonstrukt, da es diesen Idealtypus weder in der Vergangenheit gab noch in der Gegenwart gibt. Ebenfalls verhält es sich so mit der Vorstellung über einen Nicht-Deutschen: „Na klar, er ist schwarz, er ist braun und er sieht aus wie ein Türke“ (Mecheril, Teo 1994, S. 9). An diese imaginative Gedankenkonstrukte über Deutsche und Nicht-Deutsche möchte das Konzept Andere Deutsche anschließen und verdeutlichen, dass deutsch-sein vordergründig an die Bedingung geknüpft ist, den Lebensmittelpunkt in Deutschland4 zu haben, der eine sozialisierende Wirkung hat und nicht anhand der Abstammung oder „der Erfüllung bestimmter inhaltlicher Kriterien (wie Pünktlichkeit, Blauäugigkeit, Fleiß)“ (ebd., S. 10) festgemacht werden kann.

Zum anderen bezieht sich das Konzept auf das elementare Gefühl von zweiseitiger Andersheit, welche sich sowohl auf Nichtmigrationsandere in Deutschland bezieht, als auch auf die Personen, die rechtlich als Ausländer gelten und nicht in Deutschland sozialisiert wurden (vgl. ebd., S. 10). Das Konzept Andere Deutsche bezieht sich auf keine einheitliche Gruppe, jedoch sind die Gemeinsamkeiten des Lebensgefühls kollektiv und seriell (vgl. ebd., S. 11). Mecheril und Teo verweisen darauf, dass Andere Deutsche auch Personen sein können, die beispielsweise aufgrund einer Behinderung, Krankheit oder sexuellen Orientierung vom Idealtypus eines_r Deutsche_n abweichen (vgl. ebd., S. 11). Diese Tatsache bewegt Melter zu einer Kritik des Terminus ,Andere Deutsche‘, der diesen im Kontext von Rassismus als zu ungenau bewertet. Des Weiteren kritisiert er, „dass die Benennung des ,Anderen‘ auch den Bezug zum ,Normalen‘ hat und damit dieselbe Aufteilung beinhaltet, die rassistischen Unterscheidungen zu Grunde liegt“(Melter 2006, S. 33). Ihm nach läuft der Terminus Gefahr der Essentialisierung, wodurch die Personen auf ihre ,Andersartigkeit‘ reduziert werden, was diskriminierend wirkt. Bezugnehmend auf die Prozesse, die Andersheit herstellen, hält Melter ,geanderte Deutsche ‘ für geeigneter, da er auf die Herstellung von Differenzen in Folge von Interaktionsprozessen verweist und deren diskriminierende Wirkung als Folge hervorhebt (vgl. ebd., S. 33). Der Terminus geanderte Deutsche verweist somit auf prekäre Zugehörigkeitsverhältnisse von Personen ohne eindeutige Zuordnung auf Dimensionen wie Kultur, Herkunft oder Religion, wodurch er viele verschiedene Personengruppen einschließt.

Da geanderte Jugendliche Rassismuserfahrungen innerhalb der Gesellschaft, die für sie den Lebensmittelpunkt darstellt und in der sie aufgewachsen sind, machen, müssen diese für die Jugendlichen von besonderer Bedeutung sein, weshalb ich mich in der vorliegenden Arbeit auf geanderte Jugendliche beziehe.

2.3 Migrationsandere

In der vorliegenden Arbeit wird für Menschen nichtdeutscher Herkunft, die Bezeichnung Migrationsandere verwendet.

Die Bezeichnung Migrationsandere ist eine von Mecheril erarbeitete und eingeführte Wortkonstruktion, welche auf die Verallgemeinerungen, Zuschreibungen, mit denen Personen nichtdeutscher Herkunft in Deutschland konfrontiert sind, und „auf Charakteristika der Prozesse und Strukturen verweist, die >>Andere<< herstellen“ (Mecheril 2010a, S. 17). Darüber hinaus macht die Bezeichnung auf gesellschaftliche Differenz- und Machtverhältnisse aufmerksam, welche elementare Komponenten innerhalb der Auseinandersetzung mit Rassismus und Rassismuserfahrungen sind. Migrationsandere als Begriff möchte einer Essentialisierung umgehen, indem er verdeutlicht, dass Migrationsandere keine homogene Gruppierung darstellen. Teilweise Ähnlichkeiten sind jedoch bei Bedingungen, welche die Lebenssituation prägen, wie beispielsweise Bildungsvoraussetzungen und Zugehörigkeit, vorzufinden. Auch wenn die Bezeichnung Verallgemeinerungen und Zuschreibungen nicht gänzlich umgehen kann, so soll sie trotzdem zu einer Reflexion und Infragestellung der Strukturen und differenzkonstruierenden Prozesse innerhalb unserer Gesellschaft auffordern, was zur Entscheidung der Verwendung des Begriffs für die vorliegende Arbeit geführt hat (vgl. ebd., S. 15-17).

Nichtmigrationsandere als Bezeichnung bilden in der vorliegenden Arbeit den Antagonismus zu Migrationsanderen. Ich verwende Nichtmigrationsandere als Bezeichnung für Angehörige der Mehrheitsgesellschaft, um auch hierbei auf gesellschaftliche Strukturen, innerhalb derer sich Nichtmigrationsandere in einer Machtposition befinden, und differenzkonstruierende Prozesse, die von Nichtmigrationsanderen ausgehen, zu verweisen.

3. Theoretische Auseinandersetzung mit Rassismus

Sich dem Rassismus theoretisch zu nähern, ist kein leichtes Unterfangen und von Diffusität geprägt. Gründe hierfür sind die Komplexität der Thematik, divergente Definitionen dessen sowie eine Uneinheitlichkeit bei der Verwendung von Begrifflichkeiten (vgl. Melter 2006, S. 18; Rommelspacher 2011, S. 25). Es soll im Folgenden den verschiedenen Positionen nachgegangen werden, wie Rassismus definiert wird, wie er sich historisch entwickelt und verändert hat und wie er sich gegenwärtig auf die gesellschaftlichen Strukturen auswirkt.

Beginnend wird dem Begriff der „Rasse“ und dessen Bedeutung nachgegangen, woraufhin eine Auseinandersetzung mit Rassismus aus verschiedenen Perspektiven unter Bezugnahme divergenter Definitionen stattfindet und im Anschluss daran wird der Rassismus als Vorgang dargelegt.

3.1 Der Rasse -Begriff und seine Bedeutung

Da Rasse grundlegendes Element des Rassismus ist, werde sich nun diesem Begriff und dessen Bedeutung genähert und dabei eine knappe historische Verortung vorgenommen. Die durch Europäer hervorgebrachte ,Rassentheorie‘ stellt den Ursprung des Rassismus dar, welcher, wie Albert Memmi feststellt, „genau genommen (…) eine Theorie des biologischen Unterschieds“ (Memmi 1992, S. 165) ist und eine biologisierende Ideologie darstellt (vgl. Arndt 2009, S. 341).

Bis zum 16. Jahrhundert wurde ,Rasse‘ lediglich zur Einteilung von Pflanzen- und Tiergattungen verwendet, welche aufgrund gleichbleibender und vererbbarer Eigenschaften differieren (vgl. Arndt 2011b, S. 660).

Immanuel Kant führte im Zeitalter der Aufklärung5, mit seinem Werk Von den verschiedenen Racen der Menschen,,Rasse‘ als Begriff und Konzept innerhalb der deutschen intellektuellen Diskussion ein, um eine Differenzierung von Menschen vorzunehmen6. Der endgültige Einzug des Konzept ,Rasse‘, als Theorie der Wissenschaft erfolgte durch Georg W.F. Hegel, indem er den afrikanischen Kontinent und dessen Bevölkerung als konträres Bild zum ,fortschrittlichen‘ Europa proklamierte und eine hierarchisierende Differenzierung vornahm (vgl. Piesche 2009, S. 30-33; Arndt 2011b, S. 660-662).

Die ,Rassentheorie‘ stellte eine Rechtfertigungsideologie der Kolonialmächte Europas dar, durch die der Kolonialismus7 legitimiert werden konnte, um wirtschaftliche Interessen durchzusetzen (vgl. Arndt 2009, S. 341). Innerhalb der ,Rassentheorie‘ „wurden aus einer Vielzahl von zumeist visuell sichtbaren körperlichen Merkmalen einzelne (wie etwa die >Hautfarbe<) selektiert, dichotomisiert und zu einem >natürlich gegebenen< und relevanten Kriterium der Unterscheidung erklärt“ (ebd., S. 341). Hautfarbe stellt hierbei das signifikanteste Merkmal dar.

Zwar sind die unterscheidbaren Merkmale, zu denen auch kulturelle und soziale gehören, faktisch vorhanden, wie Memmi feststellt, doch ist der ,Rassentheorie‘ eine Gruppenkonstruktion, Deutung, Bewertung und somit eine Hierarchisierung bzw. Abwertung inhärent, welche elementare Charakteristika der ,Rassentheorie‘ sind. Dieser Vorgang, welcher später von Miles als Rassifizierung beschrieben wurde (siehe 3.3.1), dient, gemäß Memmi, als Legitimationsgrundlage für bestimmte Handlungen, welche Herabwürdigung und Unterdrückung zum Ziel haben (vgl. Memmi 1992, S. 167-174). Innerhalb der ,Rassentheorie‘ stellt Weißsein 8 die Norm dar und Abweichungen derer werden herabgewürdigt. Menschlichen Gruppen, die dieser Norm nicht entsprachen, wurden, begründet durch die ,Rassentheorie‘, herabgewürdigt und es wurde ihnen ein Mangel an Intellekt zugeschrieben (vgl. Arndt 2011b, S. 661).

Auch in Zeiten des Nationalsozialismus, der zum Teil andere Ziele als der Kolonialismus verfolgte, fungierte die ,Rassentheorie‘, als Legitimation von Gräueltaten gegenüber menschlichen Gruppierungen (vgl. ebd., S. 663).

Die ,Rassentheorie‘ wurde seit den zwanziger Jahren unter anderem durch die Humangenetik in Frage gestellt und schließlich in den 50er Jahren von der UNESCO gegenüber der Weltbevölkerung endgültig falsifiziert und zu einem wissenschaftlich diskreditierten Konzept erklärt, weswegen laut der UNESCO von dessen Gebrauch abgesehen werden soll (vgl. Terkessidis 2004, S. 75).

Da das Bestehen menschlicher ,Rassen‘ wissenschaftlich auf vielen Ebenen widerlegt wurde, kann gesagt werden, dass Unterscheidungen von Menschen in ,Rassen‘ stets „ideologisch motivierten historischen Herstellungsverfahren“ (Arndt 2009, S. 342) unterliegen (vgl. ebd., S. 342; Miles 1991,S. 99-100). Auch wenn das Konzept ,Rasse‘ unwiderruflich falsifiziert wurde, so sind die Auswirkungen dessen virulent und prägen unsere Gegenwart. So erhob Colette Guillaumin: „Race does not exist. But it does kill people“ (Guillaumin 1995 in Arndt 2009, S. 342). ,Rasse‘ ist auch noch gegenwärtig ein verwendetes und gedachtes Konstrukt, wenn auch in wesentlich geringerem Ausmaß und mit vordergründig anderen Begrifflichkeiten9 (vgl. Arndt 2011b, S. 664).

Innerhalb der Bewegung des Racial Turn wird Rasse dekonstruiert und als soziale, durch Rassismen hervorgebrachte Position und Konstruktion begriffen und verwendet. Im weiteren Verlauf dieser Arbeit wird demnach Rasse als sozial und kulturell produziertes Konstrukt verstanden, welches der Legitimation von Ungleichbehandlung und Herabwürdigung dient (vgl. Arndt 2011b, S. 662; Scherschel 2006, S. 31).

3.2 Rassismus

In der hiesigen Diskussion, der Gesellschaft und Diskursen, wird Rassismus meist mit dem Nationalsozialismus und dessen auf der ,Rassentheorie‘ begründeten Gräueltaten kontextualisiert, weswegen der Rassismusbegriff lange umgangen wurde und erst seit kürzerer Zeit mehr Anerkennung erfährt (vgl. Mecheril, Scherschel 2011, S. 40; Broden, Mecheril 2010, S. 12). Rassismus wird im öffentlichen Diskurs meist als gesellschaftliches Randphänomen betrachtet und lediglich mit Personen in Verbindung gebracht, die unterprivilegiert, schlecht gebildet und strukturell schwach gestellt sind sowie mit den Phänomenen der Fremdenfeindlichkeit10 und des Rechtsextremismus11. Rassismus gilt als verpönt und wird als Ausnahmesituation gewertet. Dadurch wird einer Auseinandersetzung mit Rassismus als Bestandteil unserer Gesellschaft aus dem Weg gegangen, wodurch er virulent bleibt und reproduziert wird (vgl. Arndt 2011a, S. 37; Mecheril, Scherschel 2011, S. 52; Broden, Mecheril 2010, S. 12). Rassismus, so stellt Rommelspacher fest, steht dem demokratischen Selbstverständnis unserer Gesellschaft und deren Mitglieder diametral entgegen „und muss deshalb in seiner Bedeutung heruntergespielt, wenn nicht gar ganz geleugnet werden“ (Rommelspacher 2011, S. 35). Innerhalb des wissenschaftlichen Diskurses und der Fachliteratur wird sich der Thematik umfangreich genähert, doch, so stellt Terkessidis fest, „ist es verwunderlich, wie spärlich (…) die Versuche zu einer Definition des Rassismus ausgefallen sind“ (Terkessidis 2004, S. 98).

Nachstehend wird sich dem Rassismus und dessen Komplexität unter Berücksichtigung verschiedener Definitionen und Perspektiven mit dem Ziel genähert, den Rassismus aus rassismuskritischer Perspektive darzulegen. Innerhalb der Rassismuskritik gilt Rassismus „als Strukturprinzip gesellschaftlicher Wirklichkeit“ (Scharathow u.a. 2011, S. 10), welches diese maßgeblich prägt und nicht auf Einzelpersonen zurückzuführen ist. Kritik wird hier als Komplex aus Einstellungen und reflexiven Praktiken verstanden, welche hegemoniale Machtstrukturen und Ungleichheitsverhältnisse, die durch Rassismus begründet sind, aufzudecken und durch bestimmte Praktiken zu schwächen versuchen (vgl. Scharathow u.a. 2011, S. 10; Mecheril, Melter 2010, S. 172).

3.2.1 Rassismus als Ideologie und Diskurs

Einleitend werde ich auf Robert Miles und Stuart Hall eingehen, die sich dem Rassismus aus einer ideologietheoretischen Perspektive annähern und diesen als Ideologie sowie als Diskurs beschreiben. Deren Arbeiten sind elementar und von hoher Relevanz, um Rassismus und dessen verschiedene Couleur als gesellschaftsprägendes System zu beschreiben. Später entwickelte Definitionen stellen meist eine Weiterentwicklung dieser Ansätze dar (vgl. Scherschel 2006, S. 31-35; Scharathow u.a. 2011, S. 11; Terkessidis 1998, S. 74).

Miles begreift Rassismus als Ideologie12 und fordert, dass der Terminus nur für Ideologien verwendet werden soll, da „der analytische Wert eines Begriffs sich nach seiner Tauglichkeit zur Beschreibung und Erklärung gesellschaftlicher Prozesse bemißt (sic)“ (Miles 2000, S. 22) und unterscheidet deshalb den Rassismus als Ideologie von bestimmten Praxen, die zum Rassismus führen.

Nach Miles dient die Ideologie Rassismus dazu, Machtverhältnisse als natürliche Gegebenheiten zu etablieren indem suggeriert wird, es gäbe eine natürliche Unterscheidung von menschlichen Gruppen aufgrund natürlicher Merkmale. Der als Ideologie konstatierte Rassismus ist somit nicht auf Einzelpersonen zurückzuführen oder als gesellschaftliches Randphänomen zu deuten13 (vgl. Miles 1991, S. 109; Miles 2000, S. 29).

Für Miles „besteht die >>Funktionsweise<< des Rassismus darin, daß (sic) bestimmten phänotypischen und/oder genetischen Eigenschaften von Menschen Bedeutungen dergestalt zugeschrieben werden, daß (sic) daraus ein System von Kategorisierungen entsteht, wobei den unter diese Kategorien subsumierten Menschen zusätzliche (negativ bewertete) Eigenschaften zugeordnet werden“ (Miles 1991, S. 9). Diesen Vorgang betitelt er Si gnifikation, d.h. eine Erschaffung von bestimmten Bedeutungen, welche auf Selektion beruht und einen prozessualen Charakter hat (vgl. Miles 2000, S. 18; Miles 1991, S. 94- 96). Hierbei wird den unterscheidbaren Merkmale eine bestimmte, negative Bedeutung zugeschrieben.

Auch wenn der Terminus Rassismus, so Miles, nicht nur im Kontext einer ,Rassentheorie‘ verwendet wird (vgl. Miles 1991, S. 65-67), bezieht sich der Prozess der Signifikation trotzdem auf „allgemeine biologische oder somatische Merkmale als Mittel der Klassifizierung und Kategorisierung“ (Miles 2000, S. 18) (vgl. Miles 2000, S. 18; Miles 1991, S. 94-95). Miles wird dahingehend kritisiert, dass er sich hierbei und auch bei dem Prozess der Rassifizierung (siehe 3.3.1) nur auf somatische Merkmale bezieht und beispielsweise kulturelle Komponenten (siehe 3.2.2), außer acht lässt, wodurch sein Ansatz als ergänzungsbedürftig erklärt werden kann und einer Weiterentwicklung bedarf (vgl. Scherschel 2006, S. 42, 55; Terkessidis 2004, S. 82).

Stuart Hall hingegen definiert Rassismus als „ideologischen Diskurs“14 (Hall 2000, S. 7), da innerhalb dessen mit Macht kontextualisierte Bedeutungskonstruktionen vollzogen werden15.

Hall adaptiert Foucaults Diskursbegriff und definiert Diskurs als „eine Gruppe von Aussagen, die eine Sprechweise zur Verfügung stellen, um über etwas zu sprechen - z.B. eine Art der Repräsentation -, eine besondere Art von Wissen über einen Gegenstand“ (Hall 1994, S. 150). Nach Foucault wird Macht auf subtile Weise innerhalb einer Gesellschaft vorrangig durch Diskurse erzeugt, generiert und stabilisiert. Diskurse drücken sich auf vielfältige Weise, wie Kommunikation, Symbolik, Medien, Einstellungen und Institutionen aus. Sie konstruieren Bedeutungen, beeinflussen die gesellschaftliche Wirklichkeit und die soziale Interaktion (vgl. Rommelspacher 2002, S. 76; Scherschel 2006, S. 50).

Die mit Macht kontextualisierten Bedeutungskonstruktionen, welche dem ideologischen Diskurs inhärent sind, liegen, laut Hall, einem „Diskurs der Differenz“ (Hall 2000, S. 7) zugrunde, innerhalb dessen „körperliche Merkmale als Bedeutungsträger“ (ebd., S. 7) fungieren (vgl. ebd., S. 7). Rassismus besteht nach Hall aus sozialen Praxen (siehe 3.3.2), die auf einer bestimmten Bedeutungskonstruktion beruhen und durch ein Machtverhältnis konstituiert sowie durch Diskurse tangiert und geprägt werden (vgl. Hall 1994, S. 150).

Im Gegensatz zu Miles, welcher Rassismus nur auf die Ideologie bezieht, bewertet Hall nicht nur die Ideologie, sondern auch die sozialen Praxen als Rassismus. Hall hebt hervor, dass Rassismus „nicht auf natürlichen, biologischen Fakten beruht“ (Hall 2000, S. 7). Er ist demnach sowohl dem Rassismus als Ideologie, Rassismus als Machtpraxis (siehe 3.2.3) als auch dem Kulturellen Rassismus zuzuordnen, auf den im Anschluss eingegangen wird.

3.2.2 Der Kulturelle Rassismus

Hall, welcher auch dem Kulturellen Rassismus zuzuordnen ist, verdeutlicht dessen Inhalte mit folgender Aussage: „Die Engländer behaupten nicht, daß (sic) wir kleine Gehirne haben, aber sie glauben, daß (sic) unsere Fähigkeit, rational zu denken, nicht so entwickelt ist. Dort, wo wir hingehören, sind wir durchaus akzeptabel. Aber wenn wir die eingeborene Bevölkerung so durchmischen, dann spielen die Unterschiede in der Sprache, Hautfarbe, den Gewohnheiten, der Religion, der Familie, den Verhaltensweisen, den Wertsystemen doch eine große Rolle. Unsere Premierministerin hat das in der ihr eigenen Art klar und deutlich formuliert. Sie sagte: ,Die englische Lebensweise wird von einem Fremdkörper bedroht‘“ (Hall 2000, S. 12).

Der Terminus Kultureller Rassismus wurde durch Etienne Balibar, der dafür den Terminus ,Neo-Rassismus‘ einführte, in Folge seiner durchgeführten Analysen geprägt (vgl. Balibar, 1990, S. 23-38).

Er stellt eine Weiterentwicklung des kolonialen Rassismus dar und ist demnach als postkolonialer Rassismus zu verorten (vgl. Balibar 1990, S. 28; Mecheril, Melter 2010, S. 152; Scherschel 2006, S. 42).

Der Kulturelle Rassismus ist ein Rassismus ohne Rassen (vgl. Balibar 1990, S. 28), indem Kultur als „,Sprechversteck für Rassen‘“ (Leiprecht 2001 in Mecheril 2010b, S. 66) dient.

Er begründet sich durch eine statische und essentialisierende Sicht auf Kultur, welche diese als veränderungsresistent sowie naturgegeben definiert. Anhand der Kultur wird hierbei auf Verhaltens- und Denkweisen von Personen geschlossen (vgl. Kalpaka 2009, S. 393; Mecheril, Scherschel 2011, S. 49). „Als unterschiedlich stilisierte Wertesysteme werden im ,Kultur-Rassismus‘ dazu benutzt, ein System der Differenz zwischen den Gruppen zu konstruieren“ (Mecheril, Scherschel 2011, S. 49), indem eine Unvereinbarkeit von heterogenen Kulturen sowie Lebensweisen postuliert wird. Aufgrund der Determinante Kultur wird eine rassifizierte Differenz konstruiert (siehe 3.3.1), welche als Legitimation von Herabwürdigung, Ungleichbehandlung und Ausgrenzungspraxen sowie der Forderung nach Rückkehr in das Herkunftsland fungiert (vgl. Balibar 1990, S. 28; Mecheril, Melter 2010, S. 153; Kalpaka 2009, S. 393). Rassismus wird hierbei „als eine natürliche Abwehrreaktion gegen das Eindringen Fremder in die eigene Kultur bewertet“ (Scherschel 2006, S. 43), welche sich aus Zuwanderungsprozessen und der Begegnung von Menschen aus verschiedenen Herkunftsländern ergebe16 (vgl. Balibar 1990, S. 30). Im Gegensatz zum kolonialen Rassismus wird innerhalb des Kulturellen Rassismus keine allgemeingültige Zuschreibung einer Minderwertigkeit vorgenommen, sondern die Inkompatibilität verschiedener Kulturen postuliert (vgl. Balibar 1990, S. 28; Mecheril, Melter 2010, S. 153; Scherschel 2006, S. 43).

An dieser Stelle ist auf den von Rommelspacher geprägten Terminus der Dominanzkultur zu verweisen, welcher „bedeutet, daß (sic) unsere Lebensweise, unsere Selbstinterpretation sowie die Bilder, die wie von Anderen entwerfen, in Kategorien der Über- und Unterordnung gefaßt (sic) sind“ (Rommelspacher 1995, S. 22). Lebensformen, die gegenüber der Dominanzkultur der Nichtmigrationsanderen17 Divergenzen aufweisen, können somit auf legitime Weise herabgewürdigt und benachteiligt werden. Hier ist auf die Leitkulturdebatte hinzuweisen, welche die verbreitete gesellschaftliche Auffassung einer einheitlichen und statischen Mehrheitskultur symbolisiert (vgl. Kalpaka 2009, S. 393).

Hall betont, dass Rassismus stets „historisch spezifisch ist, je nach der bestimmten Epoche, nach der bestimmten Kultur, nach der bestimmten Gesellschaftsform, in der er vorkommt“ (Hall 2000, S. 11). Da Rassismus und die dem zugrunde liegenden Kategorisierungen und Konstruktionen von Fremd bzw. Anders, stets mit der Gesellschaft und deren Selbstbilder in Verbindung stehen, unterliegen diese, ebenso wie die gesellschaftliche Entwicklung, einem Wandel und verändern sich18. Durch diese Wandlungsprozesse ist Rassismus „keine einmalige statische Ideologie, die sich anhand spezifischer Vorstellungen, Bilder und Stereotype identifizieren ließe“ (Miles 2000, S. 26), weswegen im wissenschaftlichen Diskurs oft der Terminus Rassismen genutzt wird (vgl. Melter 2006, S. 18; Terkessidis 2004, S. 100). Da jedoch alle Rassismen, wie innerhalb dieser Arbeit aufgezeigt wird, einheitliche Elemente enthalten, wird in der vorliegenden Arbeit auf die Verwendung des Terminus Rassismen verzichtet.

3.2.3 Rassismus und Macht

Mecheril und Melter betrachten Rassismus als „eine gesellschaftliche und gesellschaftlich produzierte Erscheinung (…) in der Macht- und Herrschaftsverhältnisse zum Ausdruck kommen“ (Mecheril; Melter 2010, S. 155). Rassismus hat demnach die Funktion gesellschaftliche Machtverhältnisse aufrechtzuerhalten, weswegen Macht und Hegemonie19 elementare Komponenten darstellen.

Mark Terkessidis begreift Rassismus als „Apparat“, welcher sich aus Rassifizierung (siehe 3.3.1) , Ausgrenzungspraxis (siehe 3.3.2) und differenzierender Macht zusammensetzt (vgl. Terkessidis 1998, S. 74-81; Terkessidis 2004, S. 98-100). Auch Terkessidis betrachtet ungleiche Machtpositionen als zentrales Element des Rassismus. Mit der differenzierenden Macht verweist er auf die Machtposition der Nichtmigrationsanderen, welche die Herstellung von Andersheit erst ermöglicht (vgl. Terkessidis 1998, S. 78-79; Terkessidis 2004, S. 99-100) und wofür nach Terkessidis „definitiv Gewalt vonnöten“ (Terkessidis 1998, S. 78) ist. Ein Macht-Wissen-Komplex ist nach Terkessidis, in Anlehnung an die Terminologie von Foucault, hierfür eine Prämisse. Wissen und dessen Produktion sowie Macht stehen hierbei in einem Wechselverhältnis (vgl. Terkessidis 2004, S. 91-97; Terkessidis 1998, S. 82-107). Durch Machtverhältnisse werden rassistisches Wissen, welches das Repertoire von Wissen darstellt, das für die Herstellung von Andersheit Bedingung ist, und demzufolge „,Objekte‘ erzeugt“ (Terkessidis 2004, S. 95). Nach Melter ist situative Macht Bedingung für die von ihm benannte „alltägliche gesellschaftliche interaktive Positionierung“ (Melter 2006, S. 22). Hierbei werden Personen in bestimmte privilegierte oder benachteiligte Positionen, also der Mehrheitsgesellschaft zugehörig oder nicht, positioniert (vgl. ebd., S. 21-22). Da Rassismus stets an gesellschaftliche Machtverhältnisse und den Zugang zu materiellen und symbolischen Ressourcen gekoppelt ist, kann dieser nur von Nichtmigrationsanderen bzw. Personen in Machtpositionen ausgehen (vgl. Melter 2006, S. 22; Kalpaka; Räthzel 1990, S. 13-14). „Nur wenn die Gruppe, die eine andere als minderwertige ,Rasse‘ konstruiert, auch die Macht hat, diese Konstruktion durchzusetzen, kann von Rassismus gesprochen werden.“20 (Kalpaka; Räthzel 1990, S. 14)

3.2.4 Alltagsrassismus

Der Terminus Alltagsrassismus wurde 1991 von Philomena Essen eingeführt und unter anderem von Rudolf Leiprecht sowie Melter aufgegriffen. Der Terminus „kennzeichnet die alltäglichen Formen von Rassismen der Mehrheitsgesellschaft, die keineswegs nur in extremer oder offener Weise auftreten, sondern auch subtil, unauffällig, verdeckt und latent sein können“ (Leiprecht 2009, S. 319). Alltagsrassismus impliziert auch jene ungewollten und unbeabsichtigten Vorgänge, welche Rassismus transformieren und als Ausgrenzung oder Diskriminierung sichtbar werden (vgl. Leiprecht 2009, S. 319; Broden; Mecheril 2010, S. 12-13).

Mecheril spricht von einer „Normalität des Rassismus“ (Mecheril 2007, S. 4) und betrachtet Rassismus als Konstante unserer gesellschaftlichen Gegenwart, welche „Normalität produziert, aber auch voraussetzt“ (ebd. 2007, S. 4) und reguliert. Innerhalb unserer Gesellschaft, hat sich eine Ungleichheit, die sich auf Migrationsandere und Nichtmigrationsandere bezieht, etabliert, welche durch den Rassismus reproduziert und stabilisiert wird und von den Nichtmigrationsanderen als Normalität betrachtet wird.

Weiter verweist Mecheril auf die Vorstellung von Normalität, welche auf Imaginationen beruht. Durch die Produktion von ,Anderen‘, erfahren die Nichtmigrationsanderen, wer sie sind (vgl. Mecheril 2007,S. 4-8). Dies verdeutlicht Hall, indem er sagt: „Die [weißen] Engländer sind nicht deshalb rassistisch, weil sie die Schwarzen hassen, sondern weil sie ohne die Schwarzen nicht wissen wer sie sind“ (Hall 1999 in Mecheril 2007, S. 6). Rassismus in seiner alltäglichen Form ist demnach elementar für die Produktion von gesellschaftlicher Wirklichkeit und hat eine ordnende, normalisierende sowie regulierende Funktion21 und stellt somit ein „gesellschaftliches Verhältnis“ (Rommelspacher 2011, S. 30) dar (vgl. Mecheril 2007,S. 4-8; Scharathow 2010, S. 87-88).

Melter hat in Anlehnung an Essed und Leiprecht eine Weiterentwicklung der Definition von Alltagsrassismus vorgenommen. Er nimmt hierbei eine Differenzierung in die vier Ebenen Struktur, Institutionen, Einzelpersonen/Gruppen, und Diskurse vor, innerhalb derer Diskriminierungen und Ausgrenzungen stattfinden und die sich wechselseitig beeinflussen22.

Melter begreift Rassismus als Diskriminierung23, „welche mit der Zugehörigkeit zu konstruierten ,Rassen‘, ,Ethnien‘, Nationen oder ,Kulturen‘ begründet wird“ (Melter 2006, S. 22). Anschließend werden nun die vier Ebenen des Alltagsrassismus näher beschrieben.

3.2.4.1 Struktureller Alltagsrassismus

Diese Ebene des Alltagsrassismus bezieht sich auf Bedingungen für Ausgrenzungen und Benachteiligungen, die der gesellschaftlichen Struktur inhärent sind. Struktureller Alltagsrassismus produziert und stabilisiert ungleiche Machtpositionen durch ungleiche Zugangschancen zu materiellen und symbolischen Ressourcen. Vor allem die Gesellschaftsbereiche Erwerbsarbeit und Bildung wirken entsprechend ungleicher Machtpositionen regulierend (vgl. Melter 2006, S. 25-26; 27-28; Rommelspacher 2011, S. 30).

Mecheril und Scherschel begreifen Rassismus als „eine Deutungs- und Unterscheidungspraxis, die eine Art strukturelle Logik des gesellschaftlichen Zusammenhangs darstellt“ (Mecheril; Scherschel 2011, S. 52), wodurch aufgezeigt wird, welch elementare Bedeutung dem Rassismus innerhalb unserer gesellschaftlichen Strukturen zukommt. Die Ebene des strukturellen Alltagsrassismus ist als eine Makroperspektive auf gesellschaftliche Strukturen zu verstehen, welche konstitutiv und maßgebend für die anderen Ebenen ist und von diesen gleichzeitig reproduziert wird.

3.2.4.2 Institutioneller Alltagsrassismus

Der institutionelle und der strukturelle Alltagsrassismus sind nur schwer voneinander abzugrenzen, da sie in Abhängigkeit zueinander bestehen und sich entwickeln. Ausgrenzungen und Diskriminierungen werden von Institutionen24 einerseits durch das Recht in Form von Gesetzen und damit verbundener Regelungen und Verordnungen ausgeübt. Hier sind als Beispiele das Aufenthaltsgesetz und Asylbewerberleistungsgesetz zu nennen, welche Grundlage für die gravierende Prekarisierung der Lebenssituation von Menschen mit Fluchthintergrund sind. Andererseits kennzeichnet sich der institutionelle Alltagsrassismus „durch systematisch von Mitarbeiter(_Innen) der Institutionen/

Organisationen ausgeübtes oder zugelassenes ausgrenzendes, benachteiligendes oder unangemessenes und somit unprofessionelles Handeln“ (Melter 2006, S. 27) (vgl. Melter 2006, S. 25-27; Rommelspacher 2011, S. 30).

Terkessidis verweist hierbei auf den Bestand von rassistischem Wissen, welcher die Strukturen, Regelungen und Handlungen von Institutionen prägt und innerhalb derer virulent ist (vgl. Terkessidis 2004, S. 100).

Schule als Institution ist innerhalb der vorliegenden Arbeit von hoher Relevanz, da Schule ein wichtiger Bezugspunkt und Lebensraum von geanderten Jugendlichen darstellt, weswegen ich in knapper Form auf den Alltagsrassismus innerhalb der Institution Schule eingehen werde. Das deutsche Schulsystem zeichnet sich durch Strukturen aus, welche sich benachteiligend auf Migrationsandere auswirken, was dadurch belegt werden kann, dass Migrationsandere, auch mit ähnlichen sozialen Statusvoraussetzungen, weitaus stärker an Haupt- und Sonderschulen vertreten sind, als an Realschulen und Gymnasien (vgl. Dirim; Mecheril 2010, S. 122; Motakef 2009, S. 86-88). Da das Schulsystem und dessen Didaktik sowie Wissensgegenstände lediglich auf Nichtmigrationsandere ausgerichtet ist, kann hier eine implizite Form des Rassismus festgestellt werden (vgl. Rommelspacher 2011, S. 31; Dirim, Mecheril 2010, S. 123-125). Das Bildungssystem und dessen Strukturen reproduziert Differenzen, indem zwischen Mehrheits- und Minderheitsangehörigen unterschieden und verschiedene Voraussetzungen geschaffen werden. Dirim und Mecheril sprechen hier von einer vom Bildungssystem ausgehenden sozialen Positionierung, wodurch Migrationsandere „sich an untergeordneten und inferioren symbolischen Positionen und in marginalen Handlungsräumen einer gesellschaftlichen Ordnung wiederfinden und an diesen Orten spezifische Selbstverständnisse, Identitäten und Habitusformen entwickeln“ (Dirim; Mecheril 2010, S. 122)(vgl. Rommelspacher 2002, S. 19). Migrationsandere, so hat es beispielsweise die Bielefelder Studie gezeigt, werden vom Bildungssystem als Problem kategorisiert, ohne dass individuelle Potentiale berücksichtigt werden (vgl. Dirim; Mecheril 2010, S. 134). Ergo dessen findet hierbei eine Homogenisierung statt, die zu einer Konstruktion von rassifizierter Differenz führt (siehe 3.3.1). Durch die Benachteiligung im Bildungssystem werden gesellschaftliche Macht- und Herrschaftsverhältnisse sowie Ungleichheitsverhältnisse reproduziert und stabilisiert, indem durch Bildungsbenachteiligung und dadurch bedingte Schlechterstellung im System Erwerbsarbeit der Zugang zu symbolischen und materiellen Ressourcen in der Zukunft erschwert wird. (vgl. Dirim; Mecheril 2010, S. 136; Quehl 2010, S. 187).

3.2.4.3 Alltagsrassismus von Einzelpersonen und Gruppen

Diese Ebene bezieht sich auf bestimmte Handlungen von Einzelpersonen und Gruppen, welche auf subjektive, jedoch durch die Gesellschaft, Diskurse und Sozialisation geprägte, Denk- und Einstellungsmuster zurückzuführen sind und durch Diskriminierung oder Ausgrenzung Rassismus reproduzieren. Die besagten Handlungen können massiv oder subtil, gewollt oder unbeabsichtigt und unterschwellig ausgeführt werden (vgl. Melter 2006, S. 25; Rommelspacher 2011, S. 30).

3.2.4.4 Alltagsrassismus in veröffentlichten Diskursen

Diese Ebene bezieht sich auf die verschiedenen Formen von Medien wie Zeitungen, Zeitschriften, Radio, Fernsehen und Internet, innerhalb derer negative Bilder von Migrationsanderen in die Gesellschaft transportiert werden, die diskriminierende Effekte haben25 und die Einstellungs- und Denkmuster von Nichtmigrationsanderen subtil beeinflussen (vgl. Melter 2006, S.2 6) (siehe auch 3.2.1).

3.3 Rassismus als Vorgang

Für das Phänomen Rassismus sind die Konstruktion von rassifizierter Differenz und Ausgrenzungspraxen elementar. Diese zwei Subsysteme sind prozessuale Vorgänge, welche sich nur analytisch eindeutig voneinander abgrenzen lassen. Real sind beide Prozesse eng miteinander verbunden.

3.3.1 Konstruktion einer rassifizierten Differenz

Die Rassifizierung stellt ein Element des von Terkessidis definierten ,Rassismus-Apparat‘ dar, welcher rassifizierte Differenz konstruiert. Terkessidis nahm hiefür eine Weiterentwicklung des von Miles entworfenen Prozesses der ,Rassenkonstruktion‘ vor, da sich dieser lediglich auf somatische / biologische Merkmale beschränkt. (vgl. Terkessidis 2004, S. 100; Miles 1994, S. 99-103).

Rassifizierung stellt einen Prozess dar, „in dem einerseits eine Gruppe festgelegt und gleichzeitig die Natur dieser Gruppe im Verhältnis zur eigenen Gruppe formuliert wird“ (Terkessidis 2004, S. 98). Diese Festlegung einer Gruppe geschieht aufgrund heterogener Merkmale, wie beispielsweise bestimmte physiognomische Merkmale, Sprache, Gewohnheiten oder Einstellungsmuster. Nicht mehr „Rasse“, sondern Kultur und Ethnie sind hierbei von Bedeutung. Weiter werden der Gruppe bestimmte Eigenschaften zugeschrieben und es wird eine Bewertung dieser, welche im Falle der rassifizierten Differenzkonstruktion negativ konnotiert ist, vollzogen (vgl. ebd., S. 98-99).

[...]


1 „Als Person mit Migrationshintergrund gilt, wer eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, oder im Ausland geboren wurde und nach 1949 zugewandert ist. Oder auch wer in Deutschland geboren ist und eingebürgert wurde, oder ein Elternteil hat, das zugewandert ist, eingebürgert wurde oder eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt.“ (Statistisches Bundesamt)

2 Der Begriff Migration, welcher vom lateinischen Wort migrare abgeleitet ist und wandern bedeutet (vgl. Lateinwörterbuch 2011), ist der allgemeine Terminus für Wanderbewegungen, welche einen vorübergehenden oder dauerhaften Wechsel des Wohnortes, außerhalb des Herkunftslandes, bedingen und unterschiedliche Ursachen, wie beispielsweise Kriege, Neugier, wirtschaftliche Not, haben (vgl. Hamburger 2005, S. 1212).

3 Ich möchte darauf hinweisen, dass die Jugendlichen, von denen in der vorliegenden Arbeit die Rede ist, selbst über keine transnationale Migrationserfahrung verfügen, also keine Wanderbewegung vollzogen haben, da sie hier in Deutschland aufgewachsen sind.

4 Diese Ansicht wird beeinflusst, durch das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht. Bis zur Reform im Jahr 2000, galt in Deutschland das Abstammungsprinzip (Ius Sanguinis). Erst seit der Reform gilt neben dem Abstammungsprinzip das Geburtsortprinzip (Ius Soli), wodurch Personen die in Deutschland geboren wurden und deren Eltern nicht-deutscher Abstammung sind, die Möglichkeit haben die deutsche Staatsbürgerschaft zu bekommen, sofern sie die durch die Eltern erworbene Staatsangehörigkeit abgeben (vgl. Butterwegge 2009, S. 143; Mecheril 2011, S. 580-581).

5 Das Zeitalter der Aufklärung begann Ende des 17. Jahrhunderts innerhalb Europas. Als wichtigste Erkenntnis und Maxime galten die Vernunft sowie der Verstand, welche Fundament eines jeden Handelns sein sollen. Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit sind Maxime die Ziele der Aufklärung darstellen (vgl. Österreich Lexikon).

6 Es wird zwar oft hervorgehoben, dass Kant keine explizite Hierarchisierung, sondern nur eine Strukturierungshilfe vorgenommen hat, was jedoch widerlegt werden kann, da er den europäischen Fortschritt als Norm deklarierte (vgl.Piesche 2009, S. 32-33).

7 Den Kolonialismus, welcher im 16. Jahrhundert begann, haben die europäischen Kolonialmächte Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Niederlande, Portugal und Spanien zu verantworten. Er begründet sich durch ein Herrschaftsstreben gegenüber dem amerikanischen und vor allem dem afrikanischen Kontinent, „in dem eine Gesellschaft expandiert, fremde Territorien besetzt und deren Bevölkerung verdrängt und unterdrückt“ (Dietrich; Strohschein 2011, S. 114) wird. Um die Ziele der Erweiterung des Machtwirkens und Steigerung der Wirtschaftskraft zu erreichen, fanden ökonomische Ausbeutung, Verschleppung und Versklavung in nie dagewesenem Ausmaß statt und es wurden Gebiete von den Kolonialmächten besiedelt, was bei der Berliner Kongokonferenz 1884/85 seinen Höhepunkt erreichte, indem weite Teile des afrikanischen Kontinents unter den Kolonialmächten aufgeteilt wurde (vgl. Dietrich; Strohschein 2011, S. 114-115). Die Kolonialgeschichte prägte „die europäische Moderne, die europäische Nationalstaaten sowie die Formierung Europas“ (Dietrich; Strohschein 2011, S. 118) elementar. Nach Ende des zweiten Weltkrieges gelang es durch Befreiungsbestrebungen der kolonialisierten Bevölkerung, dem Kolonialismus ein Ende zu setzten. Die Folgen, vor allem für die kolonialisierten Gebiete und deren Bevölkerung sind jedoch bis heute von erheblichem Ausmaß (vgl. Dietrich; Strohschein 2011, S. 119).

8 Weißsein ist ein durch die kritische Weißseinsforschung eingeführter Begriff, welcher eine „Signifizierung von Weißsein als herrschende gesellschaftliche Position(alität)“ (Piesche; Arndt 2011, S. 192) vorsieht. Weißsein bezieht sich hier nicht nur auf die Hautfarbe, sondern auf eine sozial konstruierte Position der Dominanz, Macht und Privilegien (Piesche; Arndt 2011, S. 192-193).

9,Rasse‘ als Begriff wird beispielsweise im deutschen Grundgesetz und Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verwendet (vgl. Art.3 Abs.3 GG, §1 AGG), sowie in den berufsethischen Prinzipien des Deutschen Berufsverband für Sozialarbeit, Sozialpädagogik und Heilpädagogik e.V. (vgl. DBSH 1997, S. 1 Nr. 2.1).

10 Das Konzept der Fremdenfeindlichkeit bezieht sich im Gegensatz zur Ausländerfeindlichkeit nicht nur auf das Merkmal der ausländischen Herkunft, sondern auf ablehnende und feindselige Einstellungsmuster gegenüber Merkmalen die Fremdheit suggerieren, wie beispielsweise Hautfarbe, Religion oder kulturelle Praxen (vgl. Terkessidis 2004, S. 44-45).

11 Rechtsextremismus ist eine politische Ideologie, welche „auf die politische Verfasstheit der Gesellschaft anzielt“ (Rommelspacher 2002, S. 132). Er strebt Herrschaft sowie die Auflösung der Demokratie an. Rechtsextremismus und Rechtsextremismusforschung beziehen sich eher auf extreme Akte der Gewalt (vgl. Rommelspacher 2002, S. 132-134; Rommelspacher 2011, S. 29-30; Terkessidis 2004, S. 67-68).

12 „Im politischen Sinne dienen I(deologien) zur Begründung und Rechtfertigung politischen Handelns. I(deologien) sind daher immer eine Kombination von a) bestimmten Weltanschauungen(...), die jeweils eine spezifische Art des Denkens und des Wertsetzens bedingen, und b) eine Kombination von bestimmten Interessen und Absichten, die i.d.R. eigenen (…) Zielen dienen, d.h. neben der Idee und Weltanschauung auch den Wunsch (….) zur konkreten politischen und sozialen Umsetzung ausdrücken.“ (Schubert; Klein in Bundeszentrale für politische Bildung)

13 Miles kontextualisiert Rassismus, Sexismus und Nationalismus, in dem er alle drei Phänomene als Ideologien betrachtet, welche aufgrund der Bewertung von natürlichen Merkmalen, Praktiken der Ein- und Ausgrenzung legitimieren (vgl. Miles 2000, S. 29-30).

14 Hall stellt fest: „Ein Diskurs ähnelt dem, was die Soziologen eine >Ideologie< nennen: Ein Ensemble von Aussagen oder Annahmen, die Wissen produzieren, welches den Interessen einer bestimmten Gruppe oder Klasse dient“ (Hall 1994, S. 151).

15 Auch Hall weist, bezogen Praxen, die ein Ungleichheitsverhältnis zur Folge haben, auf eine Analogie zwischen Rassismus und Sexismus hin (vgl. Hall 2000, S. 8) und betrachtet beide Phänomene als „Formen der Naturalisierung“(Hall 2000, S. 8).

16 Diese Argumentationslinien verfolgen auch rechtspopulistische Parteien wie ProDeutschland oder Alternative für Deutschland (Afd), welche die Vermischung von Kulturen durch Zuwanderung als schädlich deklarieren. In welch verbreiteter Weise solches Gedankengut in der Mitte Deutschlands angekommen ist, beweist das Wahlergebnis der AfD von 4,7% bei der Bundestagswahl 2013 (vgl. Egeler 2013).

17 Die Verfasserin möchte an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass es „die“ Kultur der Mehrheitsgesellschaft nicht gibt. Eine Annäherung an einen Kulturbegriff, welcher derer Auffassung davon entspricht, findet in 5. statt.

18 Von hoher Relevanz und dem kulturellen Rassismus zuzuordnen, ist gegenwärtig der antimuslimische Rassismus, innerhalb dessen „Muslime als potenziell bedrohlich repräsentiert werden“ (Messerschmidt 2010, S. 51). Der Islam und damit auch die Muslime werden hierbei, als feindliches Gegenbild zur deutschen ;Kultur‘ abgewertet. Den Medien, welche tragende Instanz des Diskurses sind, ist bei der Reproduktion dieser Feindbilder eine bedeutende Funktion beizumessen (vgl. Messerschmidt 2010, S. 51; Attia 2011, S. 158-159).

19 Hall definiert Hegemonie als einen „Zustand >völliger sozialer Autorität<, die ein bestimmtes Klassenbündnis in einer bestimmten Konstellation durch eine Verbindung von >Zwang<und >Zustimmung< über die gesamte Gesellschaftsformation und die beherrschten Klassen erringt“ (Hall 1994, S. 121). Hegemoniale Verhältnisse werden von der Politik sowie der Bevölkerung aufrechterhalten sowie produziert und stellen eine gesellschaftliche Formation dar (vgl. Hall 1994, S. 121).

20 Sind Nichtmigrationsandere beispielsweise im Ausland, aufgrund physiognomischer oder sozialer Merkmale von Diskriminierungserfahrungen betroffen, so kann dies nicht als Rassismus gewertet werden, da sie sich „global gesehen trotzdem in einer gesellschaftlichen Machtposition“ (Nguyen 2012, S. 22) befinden.

21 Mecheril verweist hierbei auf die Signifikanz der Bildung von Nationalstaaten seit dem 19. Jahrhundert. Das Prinzip der Nationalstaatlichkeit zielt auf Abgrenzung von anderen Staaten ab, strebt nach Einheitlichkeit und richtet sich gegen Mehrstaatlichkeit. Die Unterscheidung in Zugehörig und Nichtzugehörig ist dem Nationalstaatprinzip inhärent und prägt die gesellschaftliche Struktur und Gegenwart (vgl. Mecheril 2007, S. 10; Mecheril 2009, S. 468).

22 Hier ist auf 4.2 Dimensionen von Rassismuserfahrungen zu verweisen, da dort näher auf die Ebenen eingegangen wird, wie und wodurch Rassismus wirkt.

23 Melter definiert Diskriminierungen als „generalisierende Konzepte über Personen und Gruppenkonstruktionen, die mit den Zuschreibungen bestimmter Eigenschaften und Handlungsmuster verbunden sind und die ein Handeln zur Folge haben, welches eine Ungleichbehandlung der konstruierten Gruppen und derer Angehöriger beinhaltet und unterschiedlichen Zugang zu Ressourcen und Handlungsmöglichkeiten zur Folge hat“ (Melter 2006, S. 22).

24 Aus der soziologischen Sichtweise sind Institutionen „geltungsstarke soziale Einrichtungen, Leitinstanzen, die auf Dauer bestimmen, ,was getan werden muss‘ (…) (und) erscheinen (…) als Mechanismen, die in der Gesellschaft (in sozialen Prozessen) den Vollzug von Grundfunktionen (z.B. wirtschaftlicher, politischer, kultureller Art - und so den Bestand des Gesamtsystems - garantieren“ (Lipp 2002, S. 246).

25 Hier sei beispielsweise das Buch von Thilo Sarrazin „Deutschland schafft sich ab“ genannt, welches ein Bestseller wurde und das von rassistischen Äußerungen gespickt ist, weswegen die Bundesregierung von der UN zu einer Sanktion angehalten worden ist (vgl. Dernbach 2013).

Fin de l'extrait de 88 pages

Résumé des informations

Titre
Rassismuserfahrungenen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Ihre Auswirkungen auf die Identitätsentwicklung und die Soziale Arbeit mit Jugendlichen
Université
University of Applied Sciences Esslingen  (Fakultät für Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege)
Auteur
Année
2013
Pages
88
N° de catalogue
V295349
ISBN (ebook)
9783656934332
ISBN (Livre)
9783656934349
Taille d'un fichier
817 KB
Langue
allemand
Mots clés
rassismuserfahrungenen, jugendlichen, migrationshintergrund, ihre, auswirkungen, identitätsentwicklung, soziale, arbeit
Citation du texte
Sandra Bauer (Auteur), 2013, Rassismuserfahrungenen von Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Ihre Auswirkungen auf die Identitätsentwicklung und die Soziale Arbeit mit Jugendlichen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/295349

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