Euthanasie und Sterbehilfe. Ein Überblick


Trabajo, 2006

17 Páginas, Calificación: 13 Punkte

A. Sauer (Autor)


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Zum Geleit

1. Einleitung

2. Geschichte der Euthanasie

3. Definitionen
3.1 aktive (direkte) Sterbehilfe
3.2 passive Sterbehilfe
3.3 indirekte Sterbehilfe

4. Rechtslage zur Sterbehilfe in Europa
4.1 Deutschland
4.2 Situation im Ausland

5. Ein Versuch, Würde zu definieren
5.1 Gegner
5.2 Befürworter
5.3 Leitlinien für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe

6. Alternative zur Euthanasie

7. Forsa - Umfrage zur Euthanasie

8. Schluss

9. Literaturverzeichnis

Zum Geleit

20. August 2003: Nach vielen, langen Monaten quälenden Wartens auf den Tod wurde sie endlich erlöst: Oma Ida (93). So hart und abschüssig es klingt: - aber jeder von uns hatte ihr von ganzem Herzen die Erlösung von ihren Schmerzen und dem jämmerlichen Leiden gewünscht. Der Anblick, wie sie vor sich hin vegetierte, war einfach grausam und erschreckend zugleich. Ein wacher Geist, gefangen im eigenen, verendenden Körper. Zeitweise mit Wasser in der Lunge, 2 gebrochenen Rippen und einem offenen Bein fing der erbärmliche Leidensweg dieser tapferen Person an. Bei der Wahl zwischen einer OP, bei der ihr das Bein hätte abgenommen werden müssen, oder dem Tod hat sie sich gegen die OP entschieden – sie wollte keine weiteren Schmerzen mehr, sondern einfach nur nach Hause. Dort lag sie dann sechs Monate lang. Die Zehen wurden schwarz, das Bein faulte ab und sie bekam einen offenen Rücken, da sie das Bett nicht mehr verlassen konnte. Essen und Trinken wurde für sie zur Qual, Schmerzmittel verloren ihre Wirkung; sie war buchstäblich ans Bett gefesselt und von der 24- Stunden-Pflege und Betreuung der Angehörigen abhängig. Das ihr in den letzten Tagen in immer höheren Dosen verabreichte Morphium ließ ebenfalls in der Wirkung nach; sie schrie vor Schmerzen und bettelte nach dem Tod. Tag und Nacht. Einer ihrer letzten Sätze war: „Ihr wollt doch alle das Beste für mich? Dann gebt mir doch a Spritzle...“.

Mit Hilfe dieser grausamen Erfahrung sowie umfangreicher Literatur möchte ich nun diese Arbeit beginnen.

1. Einleitung

Sterbehilfe ist ein heikles und äußerst kontrovers diskutiertes Thema. Es ist wahrhaftig schwer, objektiv und emotionslos darüber zu diskutieren und von einem `neutralen` Standpunkt aus zu beurteilen – vor allem dann, wenn man selbst schon mal damit in Berührung kam.

Doch der Hilfeschrei nach Euthanasie erschallt heutzutage besonders laut, weil in unserer modernen Welt durch die vielfältigen soziokulturellen Veränderungen der zunehmend wertepluralen Gesellschaft und den gewandelten Rahmenbedingungen der Sterbens – verstärkt auch durch die neue Gesetzgebung in den Niederlanden –das langsame Sterben zu etwas Grausamen geworden ist. Doch das Problem der aktiven Sterbehilfe ist weitgehend ein sozialethisches, nicht nur ein medizinethisches Problem.

Aufgrund dessen Komplexität soll in dieser Arbeit die aktive Sterbehilfe, die im Spannungsfeld zwischen Recht und Autonomie, zwischen Gesetz und Selbstbestimmung, zwischen Medizin und Behandlungsabbruch steht, diskutiert werden.

Einführend soll nun ein Blick in die Geschichte deutlich machen, dass der Begriff „Sterbehilfe“, bzw. „Euthanasie“ vielfältigen Wandlungen in der Bedeutung unterworfen war und ist.

2. Geschichte der Euthanasie

Der Begriff „Euthanasie“, aus dem griechischen Sprach- und Kulturkreis stammend, taucht als Substantiv „euthanasia“ zum ersten Mal im 3. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung auf und bedeutet zunächst „Guter, schöner, schmerzloser, leichter, aber auch ehrenhafter und würdevoller Tod“. Ein klassisches Vorbild eines Philosophentodes war der Suizid von Sokrates (399 v. Chr.). Für ihn bedeutete Euthanasie “die eng mit einer vernünftigen Lebensführung verknüpfte, rechtzeitige und richtige Vorbereitung auf den Tod“[1]. Damit wollte man den Menschen zu dieser Zeit ein langes und elendes Dasein ersparen.

Am Ende der Antike nahm Jesus als „Christus medicus“ die Rolle des Asklepios an, womit die Sterbehilfe oder Euthanasie zur Sünde wurde – nicht zuletzt wegen des fünften Gebots „Du sollst nicht töten“.

In der europäischen Heilkunde des Mittelalters tritt vornehmlich die Sterbekunst hervor, in der die „passio christi“ als Vorbild des Sterbeprozesses gilt. Zu jener Zeit zählte ein unvorbereiteter Tod zu den schlimmsten Ängsten, worum auch Menschen rechtzeitig auf das Sterben vorbereitet werden sollten.

In der Renaissance dominierten vor allem Thomas Morus (1478 – 1535) und Francis Bacon (1561 – 1626) mit ihrer Vorstellung der Autonomie. Menschen mit unheilbaren und qualvollen Krankheiten sollten aus Vernunft zu sich selbst und den Mitmenschen nicht zögern zu sterben, jedoch auch nicht dazu gezwungen werden. Ähnlich auch Martin Luther (1483 – 1546), der für ein missgebildetes Kind Euthanasie forderte.

Seit dem 18. Jahrhundert häufen sich vermehrt Debatten um die Sterbehilfe; nicht zuletzt darum, dass sie 1871 per Gesetz explizit untersagt wurde, ab 1913 aber bei unheilbar Kranken straflos vollzogen werden durfte.

Dieses Gesetz bereitete den Nationalsozialisten einen idealen Nährboden für die Ausmerzung von Menschen unwerten Lebens. Dazu zählten „geistig Tote“, „minderwertige Elemente“ oder „Schwächlinge aller Sorten“, die eine wirtschaftliche Belastung darstellen würden. Aufgrund dieser schrecklichen Zeit kann – vor allem in Deutschland - der Begriff „Euthanasie“ nicht länger unkritisch betrachtet werden und verkörpert insbesondere die aktive Sterbehilfe.

Diese tief eingreifende „Euthanasie-Bewegung“ führte ab 1945 zu schwierigen Auseinandersetzungen mit dem Thema der Sterbehilfe; Verdrängung und Tabuisierung waren die Folge.

Erst ab den 80- er Jahren kam dieses heikle Thema wieder mehr und mehr ins Gespräch. Ausschlaggebend dabei waren vorwiegend die enormen Fortschritte der Intensivmedizin, das Hirntodkonzept, sowie “eine geringere Akzeptanz des Leidens und eine Aufhebung der Passivität gegenüber dem Leiden“[2], was zu Neuauflagen der Diskussion um die Grenzen des ärztlichen Handelns führte.

3. Definitionen

Im Folgenden sollen die verschiedenen Möglichkeiten, wie Sterbehilfe vonstattengehen kann, aufgezeigt werden. Hierzu muss aber gesagt werden, dass teilweise die Grenzen verwischen und es nicht mehr eindeutig ist, um welche Art der Sterbehilfe, aktiv (direkt), passiv oder indirekt, es sich nun handelt.

3.1 aktive (direkte) Sterbehilfe

Unter aktiver, auch aktiver direkter Sterbehilfe, wird das aktive Herbeiführen des Todes eines Menschen verstanden. Bei dieser „Tötung auf Verlangen“ “besteht ein enger, unmittelbarer kausaler Zusammenhang zwischen der direkten Handlung des Akteurs am Körper des Patienten und ihrer beabsichtigten, unmittelbaren Wirkung, nämlich dessen Tod“[3]. Mit Hilfe einer Überdosis an Schmerz- und Beruhigungsmittel, sowie an Narkosemittel oder einer Kaliuminjektion soll der schnelle Tod herbei geführt werden.

3.2 passive Sterbehilfe

Bei der passiven Sterbehilfe wird auf lebensverlängernde Maßnahmen verzichtet, die „Grundpflege“, sowie eine schmerlindernde Behandlung, menschenwürdige Unterbringung und Zuwendung aber beibehalten („Sterbenlassen“). Der Patient erhält dabei keine Ernährung, keine Medikamente (außer Schmerz- und Beruhigungsmittel), keine Dialyse, keine Beatmung und bleibt ohne Flüssigkeitszufuhr. Eine Überführung auf die Intensivstation erfolgt nicht; eine bereits begonnene Therapie wird abgebrochen und zusätzlich auftretende Krankheiten werden nicht behandelt. Man lässt sozusagen dem Sterbeprozess seinen freien Lauf.

Diese Art von Sterbehilfe wird “bei einem tödlich Kranken [geleistet], dessen Grundleiden mit aussichtsloser Prognose einen irreversiblen Verlauf genommen hat“[4].

3.3 indirekte Sterbehilfe

Im Gegensatz zur aktiven direkten Sterbehilfe wird unter der indirekten Sterbehilfe nicht die gewollte oder gezielte Tötung verstanden, sondern die Inkaufnahme des vorzeitigen Todes zugunsten einer besseren und stärkeren Schmerzbehandlung. Der Tod stellt hierbei eine unvermeidbare Nebenfolge dar.

4. Rechtslage zur Sterbehilfe in Europa

Die Richtlinien der Sterbehilfe sind in Europa äußerst vielfältig. Ein Vergleich zwischen den einzelnen, ausgewählten Ländern zeigt die Variation der Rechtslage. Zunächst aber soll die Situation in Deutschland aufgezeigt werden.

4.1 Deutschland

In den ´Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung` von 2004 wird `„die gezielte Lebensverkürzung durch Maßnahmen, die den Tod herbeiführen oder das Sterben beschleunigen“ als `aktive Sterbehilfe` und somit als „unzulässig und mit Strafe bedroht“ abgelehnt`[5]. Aktive Sterbehilfe ist somit verboten und wird bei Vollzug ohne Wissen und Wollen des Patienten hart bestraft; indirekte und passive Sterbehilfe aber bleiben straffrei, das heißt erlaubt. Bedingung hierfür ist das Vorliegen einer aktuellen Willensäußerung oder einer validen Patientenverfügung.

[...]


[1] Frewer, Andreas; Winau, Rolf: Ethische Kontroversen am Ende des menschlichen Lebens: Seite 19

[2] Mieth, Dietmar: Euthanasie – Sozialethische Aspekte: Seite 8

[3] Bobbert, Monika: Sterbehilfe als medizinisch assistierte Tötung auf Verlangen: Argumente gegen eine rechtliche Zulassung: Seite 2

[4] Student, Johann-Christoph (Hrsg): Das Recht auf den eigenen Tod: Seite 55

[5] http://www.bundesaerztekammer.de

Final del extracto de 17 páginas

Detalles

Título
Euthanasie und Sterbehilfe. Ein Überblick
Universidad
University of Tubingen
Curso
Hauptseminar
Calificación
13 Punkte
Autor
Año
2006
Páginas
17
No. de catálogo
V295393
ISBN (Ebook)
9783656932758
ISBN (Libro)
9783656932765
Tamaño de fichero
399 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
aktive (direkte) Sterbehilfe, passive Sterbehilfe, indirekte Sterbehilfe, Rechtslage zur Sterbehilfe in Europa und den USA, Deutschland; Situation im Ausland, Ein Versuch, Würde zu definieren, Gegner, Befürworter, Leitlinien für die Legalisierung der aktiven Sterbehilfe, Alternative zur Euthanasie
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A. Sauer (Autor), 2006, Euthanasie und Sterbehilfe. Ein Überblick, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/295393

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