Graffiti. Die Kontingenz der Grenzziehung zwischen dem Privaten und dem Öffentlichen


Travail de Recherche, 2012

19 Pages, Note: 1.3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2 Unterscheidungen zwischen dem Privaten und dem Öffentlichen

3 Annäherung und Definition des Begriffs Graffiti

4 Raumaneignung als Darstellung des autonomen Identitätsentwurfs

5 Graffiti als Geheimnis im öffentlichen Raum
5.1. Der Writer als anonymer Öffentlicher
5.2. Der Writer als Prominenter in der Szene

6 Graffiti als Politikum
6.1. Überschneidungen privater Interessen im öffentlichen Raum
6.2. Graffiti als öffentliches Infragestellen des Status Quo

7 Abschließende Betrachtung der Untersuchung

Literaturverzeichnis

1. Einleitung

»Am Ende ist es einfach die Liebe zur Farbe, mehr ist es nicht, aber das reicht auch.«

Skim; Graffitisprüher

Auf die Frage was meine Privatsache ist und was eine öffentliche Angelegenheit, scheint bei oberflächlicher Betrachtung schnell eine Antwort gefunden zu sein: Privat ist alles, was hinter den verschlossenen Türen der eigenen Wohnung passiert, öffentlich ist der Rest. Dass sich diese beiden Sphären jedoch nicht so leicht unterscheiden lassen, macht bereits das Beispiel von Handytelefonaten in der U-Bahn klar. Ob dieses Telefonat ein öffentliches oder ein privates Gespräch ist, lässt sich bei genaueren Überlegungen nicht eindeutig beantworten. Vielmehr scheint hier eine Vermischung stattzufinden.

Diese Arbeit dient dem Zweck an einem weiteren Phänomen unserer Zeit die Trennlinie zwischen dem Privaten und dem Öffentlichen zu beleuchten. Es geht um ein Phänomen der Straße, denn die Straße kann beschrieben werden als „Schwellenort zwischen dem Privaten und Öffentlichen“ (Geschke 2009: 18). Das hier zu untersuchende Phänomen heißt Graffiti. Renate Neumann stellte bereits 1986 fest, dass sich durch den unerlaubten Eingriff auf private Flächen die Grenzen zwischen privat und öffentlich verschieben. Der Sprüher irritiert mit seinen Werken. Diese Irritationen können zu neu geregelten Kommunikationsweisen führen (vgl. Neumann 1991:202).

Das Ziel der Arbeit ist es, zu untersuchen, inwiefern Graffiti ein Phänomen des Privaten ist und wie weit die Existenz dieser Ausdrucksform in die öffentliche Sphäre reicht. Dafür werde ich mich dieser Erscheinung auf verschiedenen Ebenen annähern, um auf diese Weise eine konsistente Beschreibung zu erreichen.

Zunächst ist ein kurzer Überblick von bestehenden Theorien zur Trennung der beiden Bereiche privat und öffentlich notwendig. Dieser Abriss ist im ersten Teil der Arbeit zu finden. Im zweiten Teil folgt eine Definition des Begriffs Graffiti, da teilweise erhebliche Unterschiede in der Verwendung des Begriffs gemacht werden. Der dritte Teil stellt das Phänomen Graffiti als Aspekt der Identitätsbildung und Selbstdarstellung vor und zeigt gleichzeitig wie tief Graffiti im Privaten verwurzelt ist. Im vierten Abschnitt wird Graffiti als Teilbereich des Öffentlichen betrachtet, der jedoch das Geheimnis, das eigentlich als Privatangelegenheit gilt, öffentlich exponiert. Abschließend frage ich nach den politischen Implikationen von Graffiti. Hier soll sich zeigen, inwiefern Graffiti Fragen aufwerfen kann, die letztendlich das Leben von allen Menschen betreffen und somit wieder die Verbindung vom Öffentlichen zum Privaten schlagen kann.

2 Unterscheidungen zwischen dem Privaten und dem Öffentlichen

Im Folgenden wird ein kurzer Überblick über bestehende Theorien von Privatheit und Öffentlichkeit aufgezeigt. Dieser soll ein vorläufiges Verständnis und eine Orientierung für den weiteren Verlauf der Untersuchung geben.

Vorab sei bemerkt, dass es keine klare und allgemeingültige Definition des Begriffspaares privat und öffentlich gibt. Die beiden Begriffe sind immer nur in Bezug aufeinander zu fassen (vgl. Herrmanns 2002: 557). Die Grenze zwischen beiden Sphären ist lediglich eine vom Menschen gezogene und im ständigen Aushandlungsprozess begriffen. Dieser Prozess ist Sache der Individuen, die in der Regel ohne kontrollierende Instanzen eine Bestimmung vornehmen. Dennoch existieren auch Grenzen des Aushandelbaren wie zum Beispiel die Menschenwürde (vgl. ebd.: 560f).

Eine Möglichkeit Privatheit zu begreifen, besteht nach Weiß darin, ihr die Sphäre der öffentlichen Gewalt gegenüberzustellen. Privatheit hat in diesem Sinne zwei Ausprägungen: Erstens ist Privatheit der Bereich, in dem man vor den Eingriffen der öffentlichen Macht geschützt ist. Der öffentliche Machtinhaber hat hier keine Befugnisse. Zweitens ist dieser Bereich gerade durch die Macht der öffentlichen Gewalt vor den Eingriffen anderer Privatleute geschützt. Dieser Schutz wird durch die Institution des Rechts gewährleistet (vgl. Weiß 2002a: 31).

Für Beate Rössler lässt sich Privatheit in drei Dimensionen aufspalten: lokale Privatheit, informationelle Privatheit und dezisionale Privatheit (vgl. Rössler 2001: 136). Privatheit ist also ein Ort an dem ich selbstbestimmt darüber entscheiden kann wie ich leben will und wen ich an diesem Leben teilhaben lasse.1 Der private Bereich ist also dort, wo die eigene Entfaltung des Lebensentwurfs vor dem Einfluss und der Bestimmung der Gesellschaft geschützt ist (vgl. ebd: 137). Während in der Öffentlichkeit die Imperative des Marktes und der öffentlichen Gewalt immer ihren Einfluss auf die freie Entfaltung haben, lässt der private Bereich eine mehr oder weniger autonome Freiheit der eigenen Selbstbestimmtheit zu (vgl. Weiß 2002a: 38). Doch selbst die im Privaten stattfindende Selbstverwirklichung, so mahnt Weiß, „muss die Existenz andersartiger Lebensprojekte ertragen, das Ausagieren des eigenen an dieser Gleichzeitigkeit limitieren und insofern in eine legitime, weil sozial gangbare Form bringen“ (ebd.: 34).

Jung und Müller-Doohm fassen die Dichotomie von privat und öffentlich in drei markanten Bestimmungen zusammen, die Ähnlichkeiten zu den oben genannten Konzept aufweisen. Zunächst bestimmt der juristische Kontext, wer in welchem Bereich das Gewaltmonopol besitzt. Im Privaten hat der Staat keine Gewalt. Die nächste Dimension bezieht sich auf die räumliche Beschaffenheit des Privaten. Hiernach sind die häuslichen, vor der Allgemeinheit verborgenen, Handlungen Privatsache. Die dritte Kategorie ist der Bereich des Ökonomischen. Dort wo autonomes finanzielles Haushalten zu finden ist, kann von einer Privatsphäre gesprochen werden (vgl. Jung/Müller-Doohm 1998: 141f.).

Wie ist demzufolge die dem Privaten gegenüberstehende Sphäre der Öffentlichkeit näher bestimmt? Für Weiß spielt sich Öffentlichkeit nicht nur in den Arbeits- und Marktbeziehungen, sowie den Foren politischer Öffentlichkeit ab, sondern auch „im „öffentlichen Raum“ der Plätze und Parks, in Kino und Musiktheatern, in Vereinen oder Gaststätten“ (Weiß 2002a: 33). Die Öffentlichkeit in diesem Sinne funktioniert nicht so wie der Privatmensch es sich für die Verwirklichung seines Lebensentwurfs vorstellt. Er kann lediglich wählen welchen öffentlichen Gegebenheiten er sich anschließt und welchen er sich verwehrt. Diese Wahl kann der Mensch im Sinne seiner privat entworfenen Selbstverwirklichungspläne treffen (vgl. ebd.). Die Möglichkeiten im Öffentlichen Anschluss, im Sinne seiner Individualität, zu finden, sieht Prost im historischen Verlauf gestiegen. Dennoch werde der öffentliche Bereich nicht zum Privaten. Die einzelnen Personen mögen zwar wachsende Rechte an der Ausgestaltung haben, die letztendliche Bestimmung wird jedoch nicht von ihnen allein getragen (vgl. Prost 1993: 137f.).

Zuletzt gibt es auch Versuche den privaten Bereich durch sein in ihm enthaltenes Geheimnis greifbar zu machen. Hiernach ist alles Öffentliche nicht mehr geheim, und somit nicht mehr privat. Westerbarkey stellt in seiner Habilitationsschrift fest: „Öffentlichkeit ist also kommuniziertes Wissen, Geheimnis die interaktive Negation dieser Möglichkeit“ (Westerbarkey 1991: 27). Eine mit dieser Unterscheidung oft konstatierte Befürchtung ist, dass es ohne Geheimnisse keine Privatsphäre mehr geben kann (vgl. ebd.: 157).2 Doch viele Phänomene scheinen durch eine strikte Trennung nicht mehr Greifbar zu sein, weshalb oft nach einer graduellen Trennung von öffentlich und privat verlangt wird (vgl. ebd.: 158).

Von zentraler Bedeutung für diese Arbeit, scheint die von Imhof und Schulz formulierte Aussage zu sein: „Beides, die Veröffentlichung des Privaten wie die Privatisierung des Öffentlichen verändern den klassischen Dualismus Öffentlichkeit und Privatheit nachhaltig“ (Imhof/Schulz 1998: 11).

3 Annäherung und Definition des Begriffs Graffiti

In diesem Teil der Arbeit wird der zentrale Begriff Graffiti näher bestimmt. Außerdem müssen an dieser Stelle auch Begriffe des szenetypischen Sprachgebrauchs erläutert werden, da sie in der weiteren Untersuchung wiederholt auftauchen und ohne Erläuterung das Verständnis erschweren könnten.

Die im Rahmen dieser Arbeit als Graffiti bezeichnete Form der Wandmalerei wird in der Fachliteratur auch oftmals als American Graffiti bezeichnet. Laut dem Graffiti Lexikon von Bernhard van Treeck ist American Graffiti eine

„Bezeichnung für die ursprünglich aus New York stammenden farbintensiven Sprühbilder. Das American Graffiti begann Ende der sechziger Jahre in New York mit Signaturen, den sogenannten Hits, später Tags genannt. Aus den Tags entstanden durch immer größere und farbigere Gestaltung, die Pieces. Umgangssprachlich werden auch formal den amerikanischen Vorbildern ähnliche Graffiti europäischer Künstler als American Graffiti bezeichnet“ (van Treeck 1993: 12).

Der hier betrachtete Untersuchungsgegenstand soll abgegrenzt sein von dem sogenannten Spruch- oder Parolengraffiti. Diese häufigste Form von Graffiti weist im Gegensatz zu den American Graffiti kaum Gestaltungselemente auf (vgl. ebd. 144).

Eine Person die Graffiti, im Sinne des in dieser Arbeit verwendeten Begriffs, ausübt, wird als Writer bezeichnet. „Der Begriff Writer entstand historisch zunächst als Bezeichnung für diejenigen, die in New York Ende der sechziger Jahre Signaturengraffiti, sogenannte Hits oder Tags schrieben. Später wurde es auch für die Urheber größerer Schriftbilder […] übernommen“ (ebd. 166).

Der Sprühername eines Writers, sein Tag (sprich: Tägh), ist in der Regel nicht sein bürgerlicher Name, sondern ein selbstgewähltes Pseudonym (vgl. ebd. 167). Sicherlich wird dieser Umstand auch auf die Strafverfolgung von Graffiti zurückzuführen sein.3

Der Hauptantriebsfaktor für Writer ist das Erlangen von Fame. Fame, nach dem englischen Wort für Ruhm, wird einem Writer nach drei Kriterien zuteil. Erstens ist die Quantität seiner Graffiti entscheidend für seinen Famestatus. Wer seinen Namen möglichst oft sprüht, bekommt viel Fame. Zweitens ist der Ort der Tat wichtig für den zugesprochenen Fame. Umso höher das Risiko erwischt zu werden oder sich körperlich zu verletzen, desto mehr Fame gibt es. Drittens ist die Qualität des gesprühten entscheidend. Je aufwendiger gesprüht wurde, desto größer der Fame (vgl. ebd. 56).

Im Folgenden wird das Wort Graffiti im Sinne des hier definierten American Graffiti verwendet. Die Worte Sprüher und Writer werden synonym gebraucht.

4 Raumaneignung als Darstellung des autonomen Identitätsentwurfs

Dieser Teil der Arbeit beschäftigt sich mit dem Phänomen Graffiti ausschließlich mit dem Blick auf die Ausübenden. Die Frage die hierbei im Vordergrund steht, ist, inwiefern Graffiti als ein autonomer Lebensentwurf gesehen werden kann, der im Privatleben des Writers wurzelt und sich darüber hinaus in die Sphäre des Öffentlichen erstreckt.

Der Prozess des Spühens geht immer mit einer Aneignung oder Inbesitznahme des öffentlichen Raums einher. Der Begriff Aneignung meint den aktiven und selbstbestimmten Umgang mit den räumlichen Gegebenheiten. Der Prozess der Raumaneignung wird maßgeblich durch zwei Einflüsse bestimmt. Das sind erstens die rein physischen Potentiale, die der Raum zur Aneignung bietet und zweitens die Bedeutungen, die dem gegebenen Raum von den Menschen zugeschrieben werden. Diese Bedeutungen sind wandelbar und verhandelbar in der Interaktion mit anderen (vgl. Herlyn 2003: 28f). Durch die Inbesitznahme erfolgt gleichzeitig eine Neudefinition des Gegebenen, im Sinne der Graffitiwriter. Diese Neuinterpretation ist in der Graffitiszene ein zentraler und angestrebter Wert. Es geht vor allem um die Rückeroberung des Urbanen Raumes und der anonymen Fläche (vgl. ebd.: 221f.).

Die Unverwechselbarkeit bestimmter Orte in der Stadt, ist mit einem Prozess von Identifikation verbunden (vgl. ebd: 15). Raumaneignung kann in diesem Sinne als Schaffung von individuellen Räumen begriffen werden. Ein Sprüher schafft sich in diesem Verständnis eigene Orte, mit denen er seine eigenen Geschichten verbinden kann. Der Stadtraum kann so als vergrößertes Wohnzimmer betrachtet werden, dass sich der Sprüher nach seinen Vorlieben einrichtet.

Auch Thomas Düllo beschreibt die Straße als Identifikationsraum. Die urbane Straße wird von ihm nicht als öffentlicher Raum skizziert, in den man mit dem ersten Schritt vor die eigene Wohnungstür hineinfällt. Es ist vielmehr so, als gleite der Mensch in die Öffentlichkeit (vgl. Düllo 2009: 200). Er nennt die Straße vor der eigen Haustür die Schwelle zwischen dem Privaten und dem Öffentlichen:

„Freilich bedeutet Schwelle ja nicht einfach Nivellierung von Draußen und Drinnen und die Differenz von Interieur und Exterieur. Der Schwellenzauber rührt vom unentschiedenen Dazwischen und von der Intimität der Straße her bzw. vom fließenden Übergang des Öffentlichen ins Private, also vom viel beschworenen ‚Inside out/Outside in’. Dennoch markiert die Schwelle eine – aber eben nicht harte – Grenze“ (ebd.: 211).

Düllo trifft mit dieser Beschreibung, wenn auch nicht intendiert, einen wesentlichen Kern von Graffiti. Die Stadt und ihre Straßen werden im Sinne des Sprühers modifiziert. Dadurch kann die Straße für ihn viel von ihrer Fremdheit ablegen und vertrauter auf die Menschen wirken, die an ihrer Gestaltung teilgenommen haben.

[...]


1 Privatheit, so stellt Ralph Weiß fest, wird stets mit Individualität assoziiert. Sie ist ausschließlich in Gesellschaften zu finden, die den Selbstzweck des Einzelnen anerkennen (vgl. Weiß 2002a: 30).

2 Was nach Simmels Auffassung den Zusammenbruch zwischenmenschlicher Beziehungen zur Folge hätte. Das Geheimnis wird von dem Soziologen als Spannungsträger sozialer Beziehungen gesehen. Nur weil wir einander unbekannte Subjekte sind, entsteht ein gegenseitiges intersubjektives Interesse (vgl. Jung/Müller Doohm 1998: 142f.).

3 In Deutschland werden Writer nach dem Strafgesetzbuch §§ 303 und 304 als Sachbeschädiger verurteilt (vgl. van Treeck 1993: 132).

Fin de l'extrait de 19 pages

Résumé des informations

Titre
Graffiti. Die Kontingenz der Grenzziehung zwischen dem Privaten und dem Öffentlichen
Université
Free University of Berlin  (Institut für Publizistik- und Kommunikationswissenschaft)
Cours
Wert, Verfall und Verteidigung des Privaten
Note
1.3
Auteur
Année
2012
Pages
19
N° de catalogue
V295443
ISBN (ebook)
9783656935858
ISBN (Livre)
9783656935865
Taille d'un fichier
421 KB
Langue
allemand
Mots clés
graffiti, kontingenz, grenzziehung, privaten, öffentlichen
Citation du texte
Philipp Woywode (Auteur), 2012, Graffiti. Die Kontingenz der Grenzziehung zwischen dem Privaten und dem Öffentlichen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/295443

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