Die Grundfreiheiten des Europäischen Gemeinschaftsrechts stellen einen wichtigen Eckpfeiler des Binnenmarktes der Europäischen Union dar, sie sind insbesondere relevant für den Abbau der Hemmnisse im Handel innerhalb der Union. Die Abschaffung der Grenzen zwischen den Mitgliedstaaten verlangte eine Maßnahme, um die Bewegungsfreiheit von Waren sowie Dienstleistungen, Kapital und Personen zwischen den Mitgliedstaaten zu gewährleisten. Zur Erreichung eines gemeinsamen Binnenmarktes als eines der zentralen Ziele der Europäischen Union waren die Marktfreiheiten für die notwendige freiheitliche Gestaltung des Wirtschaftsverkehrs von essentieller Bedeutung. Es wird unterschieden zwischen freiem Warenverkehr (Art. 28 AEUV), freiem Personenverkehr, hierunter fallen sowohl die Arbeitnehmerfreizügigkeit (Art 45 AEUV), als auch die Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV), freiem Dienstleistungsverkehr (Art. 56 AEUV) und freiem Kapitalverkehr (Art. 63 Abs. 1). Ergänzt werden diese vier Grundfreiheiten durch den freien Zahlungsverkehr (Art. 63 Abs. 2), welcher auch die fünfte Grundfreiheit genannt wird und als eigenständige Grundfreiheit aufzufassen ist. Diese Grundfreiheiten sind als spezielle Ausformungen des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes des Art. 18 AUEV anzusehen und beinhalten dementsprechend jeweils besondere Diskriminierungsverbote, sie verbieten eine Ungleichbehandlung von Unionsbürgern bzw. Waren anderer Mitgliedstaaten, man spricht in diesem Zusammenhang auch vom „Grundsatz der Inländergleichbehandlung“. Die folgende Ausführung betrachtet die verschiedenen Grundfreiheiten der Europäischen Union als Diskriminierungsverbote. Das Ziel ist hierbei sowohl eine Definition des Begriffs „Diskriminierung“ vorzunehmen, als auch den Kern der Wirkungsbereiche der einzelnen Grundfreiheiten aufzuzeigen und ihre Ausgestaltung als Diskriminierungsverbote im Einzelnen zu analysieren.
Inhaltsverzeichnis
A. Einleitung
B. Der Begriff der Diskriminierung
C. Die Grundfreiheiten als Diskriminierungsverbote
D. Die einzelnen Grundfreiheiten
I. Die Freiheit des Warenverkehrs (Art. 28 ff. AEUV)
1. Die Zollunion
2. Das Verbot mengenmäßiger Beschränkungen und Maßnahmen gleicher Wirkung
3. Anwendungsbereich
4. Als Diskriminierungsverbot
II. Die Personenverkehrsfreiheiten
1. Die Arbeitnehmerfreizügigkeit
a) Anwendungsbereich
b). Als Diskriminierungsverbot
2. Die Niederlassungsfreiheit
a) Der Anwendungsbereich
b) Als Diskriminierungsverbot
III. Die Freiheit des Dienstleistungsverkehrs
1. Anwendungsbereich
2. Als Diskriminierungsverbot
IV. Die Freiheit des Kapital- und Zahlungsverkehrs
1. Anwendungsbereich
2. Verhältnis zu den anderen Grundfreiheiten
3. Als Diskriminierungsverbot
E. Das Problem der Inländerdiskriminierung
F. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die europäischen Grundfreiheiten unter dem Fokus ihrer Funktion als Diskriminierungsverbote, um Unionsbürger vor Ungleichbehandlungen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit im Binnenmarkt zu schützen. Die Forschungsfrage zielt darauf ab, wie diese Freiheiten als spezifische Ausformungen des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes wirken und welche Grenzen durch Rechtfertigungsgründe bestehen.
- Definition des Diskriminierungsbegriffs im Unionsrecht
- Analyse der einzelnen Grundfreiheiten (Waren-, Personen-, Dienstleistungs-, Kapital- und Zahlungsverkehr)
- Unterscheidung zwischen unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierungen
- Die Rolle der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Rechtfertigungen
- Das Problem der Inländerdiskriminierung bei rein innerstaatlichen Sachverhalten
Auszug aus dem Buch
Die Grundfreiheiten als Diskriminierungsverbote
„Diskriminierung bedeutet die rechtliche Schlechterbehandlung eines zu beurteilenden Sachverhalts mit Gemeinschaftsbezug gegenüber einem reinen Inlandssachverhalt.“ Die an die Mitgliedstaaten adressierten Grundfreiheiten, welche den Unionsbürgern subjektive Rechte zugestehen, wurden ursprünglich als Diskriminierungsverbote ausgestaltet, sie haben demnach die Funktion die Unionsbürger vor Benachteiligungen aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit zu schützen. Die speziellen Diskriminierungsverbote der Grundfreiheiten zielen vor allem darauf ab, das generelle Diskriminierungsverbot des Art. 18 AEUV auszugestalten. Bei den Beeinträchtigungsformen unterscheidet man zwischen offenen und versteckten Diskriminierungen sowie Beschränkungen, welche keine Diskriminierungen darstellen. Offene Diskriminierungen sind solche, die direkt an die Staatsangehörigkeit anknüpfen und den Zugang zum Markt aufgrund der Staatsangehörigkeit versperren, sodass eine Ungleichbehandlung zwischen Inländern und Ausländern vorliegt. Eine versteckte Diskriminierung liegt dann vor, wenn eine Ungleichbehandlung an einen anderen Tatbestand als die Staatsangehörigkeit anknüpfüpft, wie beispielsweise an den Wohnort. Bei einer Beschränkung, welche keine Diskriminierung ist, werden Inländer und Ausländer nicht unterschiedlich behandelt, tatsächlich steht der Ausländer aufgrund seiner Staatsangehörigkeit jedoch schlechter. Die zunächst als Diskriminierungsverbote formulierten Grundfreiheiten entwickelten sich, speziell durch die Rechtsprechung des EuGH, hin zu allgemeinen Beschränkungsverboten, welche nicht mehr nur die diskriminierenden Handlungen verbieten, sondern ebenfalls nichtdiskriminierende Beschränkungen als Eingriff und damit nicht rechtmäßig ansehen. Soweit eine Diskriminierung vorliegt, hat der Berechtigte der Diskriminierungsverbote ein Abwehrrecht, welches in einem Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch besteht bzw. im Umkehrschluss bei einer nicht erhaltenen Vergünstigung in einem Anspruch auf eine neue Regelung oder eine Gleichstellung. Folglich verbieten die Grundfreiheiten auf Europäischer Wirtschaftsebene Diskriminierungen sowie Beschränkungen jeder Art.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einleitung: Diese Einleitung ordnet die Grundfreiheiten als Eckpfeiler des europäischen Binnenmarktes ein und erläutert deren Funktion als spezielle Diskriminierungsverbote.
B. Der Begriff der Diskriminierung: Hier wird der Diskriminierungsbegriff definitorisch hergeleitet und zwischen unmittelbaren sowie mittelbaren Diskriminierungen unterschieden.
C. Die Grundfreiheiten als Diskriminierungsverbote: Dieses Kapitel erläutert die dogmatische Einordnung der Grundfreiheiten und die Entwicklung von reinen Diskriminierungsverboten hin zu allgemeinen Beschränkungsverboten.
D. Die einzelnen Grundfreiheiten: Hier werden systematisch die vier Grundfreiheiten (Waren, Personen, Dienstleistungen, Kapital) hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs und ihrer diskriminierungsverhindernden Wirkung analysiert.
E. Das Problem der Inländerdiskriminierung: Dieses Kapitel beleuchtet die Problematik, dass rein innerstaatliche Sachverhalte vom Anwendungsbereich der Grundfreiheiten oft nicht erfasst werden, was zu Benachteiligungen von Inländern führen kann.
F. Fazit: Das Fazit fasst die Schutzfunktion der Grundfreiheiten zusammen und betont die Rolle des EuGH bei der Modifizierung dieser Verbote zu Beschränkungsverboten.
Schlüsselwörter
Grundfreiheiten, Europäisches Recht, Diskriminierungsverbot, Binnenmarkt, Unionsbürger, Warenverkehrsfreiheit, Arbeitnehmerfreizügigkeit, Niederlassungsfreiheit, Dienstleistungsfreiheit, Kapitalverkehrsfreiheit, Zahlungsverkehrsfreiheit, Inländerdiskriminierung, Verhältnismäßigkeitsprüfung, EuGH, Beschränkungsverbot
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der vorliegenden Seminararbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die europäischen Grundfreiheiten in ihrer Eigenschaft als Diskriminierungsverbote und untersucht, wie sie Unionsbürger vor Benachteiligungen im Binnenmarkt schützen.
Welche Themenfelder stehen im Zentrum der Betrachtung?
Zentrale Themen sind die Definition von Diskriminierung, die vier Grundfreiheiten (Waren-, Personen-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehr) sowie die rechtliche Einordnung als Diskriminierungs- und Beschränkungsverbote.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Ziel ist es, den Begriff „Diskriminierung“ zu definieren sowie den Kern der Wirkungsbereiche der Grundfreiheiten und deren Ausgestaltung als Verbote im Einzelnen zu analysieren.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit folgt einer rechtswissenschaftlichen Methodik, die primär auf der Auslegung von EU-Vertragsvorschriften (AEUV) und der Analyse einschlägiger EuGH-Rechtsprechung basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Begriffsbestimmung von Diskriminierung und eine detaillierte Untersuchung der einzelnen Grundfreiheiten unter Berücksichtigung von Anwendungsbereichen und Schranken.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Grundfreiheiten, Diskriminierungsverbot, Binnenmarkt, Unionsbürger und Verhältnismäßigkeitsprüfung charakterisiert.
Wie unterscheidet die Arbeit zwischen direkten und indirekten Diskriminierungen?
Direkte (offene) Diskriminierungen knüpfen unmittelbar an die Staatsangehörigkeit an, während indirekte (mittelbare) Diskriminierungen neutrale Regelungen nutzen, die sich jedoch faktisch zulasten von Ausländern auswirken.
Was versteht man in diesem Kontext unter dem Problem der „Inländerdiskriminierung“?
Es beschreibt den Umstand, dass Inländer bei rein innerstaatlichen Sachverhalten schlechter gestellt werden können als Unionsbürger in vergleichbaren grenzüberschreitenden Fällen, da der Schutzbereich der Grundfreiheiten einen grenzüberschreitenden Bezug erfordert.
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- Jennifer Woop (Author), 2013, Die Europäischen Grundfreiheiten als Diskriminierungsverbote, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/295505