Unter Factoring versteht man den laufenden Ankauf und die Finanzierung von kurzfristigen
Forderungen aus Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen. Das Verpflichtungsgeschäft
ist nach hM ein Kaufgeschäft, das Verfügungsgeschäft eine Globalzession.
1 Bei einer Globalzession werden sofort alle künftigen Forderungen abgetreten,
weshalb es anders als bei einer Mantelzession einer Einzelabtretung bei Entstehen
der jeweiligen Forderung nicht mehr bedarf. Die Globalzession wird wirksam,
wenn die Forderungen ausreichend individualisiert sind. Anfechtungsrelevante
Rechtshandlung ist nicht die Einzelzession, sondern der Publizitätsakt, welcher in
Buchvermerken oder/und der Schuldnerverständigung besteht. Es handelt sich daher
bei einer Globalzessionsvereinbarung zusammen mit der nachfolgenden Entstehung
der einzelnen Forderungen und der Vornahme eines hinreichenden Publizitätsaktes um
einen Gesamtsachverhalt, dessen Vollendung erst mit dem Setzen des letzten Schrittes,
sohin der Publizität, eintritt.2
In aller Regel werden im Zusammenhang mit dem Forderungsankauf zusätzlich eine
Reihe von Dienstleistungen erfüllt, wie zB das Debitorenmanagement, das Mahn- und
Inkassowesen sowie die Übernahme des Delcredere-Risikos. Für die Kunden des Factoringgeschäftes
bringt dies an positiven Auswirkungen mit sich, dass Forderungen
rasch in liquide Mittel umgewandelt werden, sich eine Entlastung von administrativen
Aufgaben im Bereich des Debitorenmanagements ergibt und eine Befreiung von bonitätsmäßigen
Ausfallsrisiken gegenüber den Schuldnern eintritt.
[...]
1 Binder-Degenschild/Schandor, Factoring, 15 u 117; vgl OGH, 2 Ob 504/94 = ecolex 1994, 311. Heute ist allgemein
anerkannt, dass das Verpflichtungsgeschäft beim Factoring ein Kaufvertrag ist, zur Diskussion hierüber
vgl näher Binder-Degenschild/Schandor, Factoring, 64ff, sowie allgemein Czermak, 2 Rechtsfragen des Factoring,
413ff; Welser – Czermak, Zur Rechtsnatur des Factoring, 130ff; können aus der Gestaltung der Factoringvereinbarung
keine durchschlagenden Gründe für die Einordnung als Kreditvertrag gewonnen werden, so ist
dem deutlich geäußerten Parteilwillen der Vorrang einzuräumen und von einer kaufvertraglichen Konstruktion
auszugehen, vgl OGH, 2 Ob 504/94 = ÖBA 1994, 810; OGH, 8 Ob 271/98f = ÖBA 1999, 649.
2 OGH, 7 Ob 140/00i = ecolex 2001, 907; Binder-Degenschild/Schandor, Factoring, 118.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung – Problemstellung
- 2. Die Anfechtungsbestimmungen der KO und ihre Anwendbarkeit auf Factoring
- 2.1. Allgemeines
- 2.2. Insolvenz des Factoring-Klienten
- 2.3. Insolvenz des Schuldners
- 2.4. Anfechtungstatbestände
- 2.4.1. Anfechtung wegen Begünstigung (§ 30 KO)
- 2.4.1.1. Konkurs des Schuldners
- 2.4.1.2. Konkurs des Klienten (Lieferanten)
- 2.4.2. Anfechtung wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit (§ 31 KO)
- 2.4.2.1. Allgemeines
- 2.4.2.2. Abschluss des Factoringvertrages vor der Sechsmonatsfrist
- 2.4.2.3. Abschluss de Factoringvertrages bzw Zahlungen des Factors innerhalb der Sechsmonatsfrist
- 2.4.2.3.1. § 31 Abs 1 Z 2, 1.Fall KO: Sicherstellung und Befriedigung
- 2.4.2.3.2. § 31 Abs 1 Z 2, 2. Fall KO: Benachteiligung
- 3. Zusammenfassung
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit untersucht die Anwendbarkeit von Anfechtungsbestimmungen im Konkurs auf Factoring-Geschäfte. Ziel ist es, die Risiken für den Factor im Falle der Insolvenz seines Klienten oder des Schuldners zu analysieren und die relevanten gesetzlichen Bestimmungen der §§ 27 bis 31 KO zu erläutern.
- Factoring als Kauf- und Globalzession
- Anfechtungstatbestände nach § 30 KO (Begünstigung)
- Anfechtungstatbestände nach § 31 KO (Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit)
- Insolvenz des Factoring-Klienten und des Schuldners
- Aussonderungsrecht des Factors
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung – Problemstellung: Die Einleitung stellt das Factoring-Geschäft vor, definiert es als Kaufvertrag mit Globalzession und beschreibt die damit verbundenen Dienstleistungen wie Debitorenmanagement und Inkasso. Sie hebt die Bedeutung der Anfechtung im Konkurs hervor, da diese die Konkursmasse schützt und Totalausfälle verhindern kann. Der Fokus liegt auf der Analyse der Anfechtungsrisiken für Factoring-Banken im Kontext der §§ 27-31 KO.
2. Die Anfechtungsbestimmungen der KO und ihre Anwendbarkeit auf Factoring: Dieses Kapitel behandelt die Anfechtungsbestimmungen im österreichischen Konkursrecht (KO). Es beginnt mit einer Erklärung des Paritätsprinzips und der Zielsetzung der Anfechtung, nämlich die Wiederherstellung der Gleichbehandlung aller Gläubiger. Es differenziert zwischen der Insolvenz des Factoring-Klienten (mit Aussonderungsrecht für den Factor) und der Insolvenz des Schuldners, wo der Factor als Gläubiger mit der Konkursquote teilnimmt. Der Schwerpunkt liegt auf der Darstellung der Anfechtungstatbestände nach §§ 30 und 31 KO, die im Folgenden detailliert untersucht werden.
Schlüsselwörter
Factoring, Globalzession, Anfechtung, Konkurs, Insolvenz, § 30 KO, § 31 KO, Zahlungsunfähigkeit, Begünstigung, Paritätsprinzip, Aussonderungsrecht, Konkursmasse.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu: Anfechtungsbestimmungen im Konkurs und ihre Anwendbarkeit auf Factoring
Was ist der Gegenstand dieser Arbeit?
Diese Arbeit untersucht die Anwendbarkeit von Anfechtungsbestimmungen im Konkursrecht auf Factoring-Geschäfte. Der Fokus liegt auf der Analyse der Risiken für den Factor (in der Regel eine Bank) im Falle der Insolvenz seines Klienten (Lieferanten) oder des Schuldners (Käufer der Waren/Dienstleistungen).
Welche gesetzlichen Bestimmungen werden behandelt?
Die Arbeit befasst sich schwerpunktmäßig mit den §§ 27 bis 31 des österreichischen Konkursordnungs (KO), insbesondere mit den Anfechtungstatbeständen nach § 30 KO (Begünstigung) und § 31 KO (Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit).
Was ist Factoring und wie wird es in der Arbeit definiert?
Factoring wird als Kaufvertrag mit Globalzession definiert. Neben dem Kauf der Forderungen beinhaltet dies üblicherweise auch Dienstleistungen wie Debitorenmanagement und Inkasso.
Welche Szenarien der Insolvenz werden betrachtet?
Die Arbeit analysiert die Auswirkungen der Insolvenz sowohl des Factoring-Klienten (Lieferanten) als auch des Schuldners (Käufers) auf den Factor. Im Falle der Insolvenz des Klienten ist das Aussonderungsrecht des Factors relevant. Bei Insolvenz des Schuldners tritt der Factor als Gläubiger auf und beteiligt sich an der Konkursquote.
Welche Anfechtungstatbestände werden im Detail untersucht?
Die Arbeit untersucht detailliert die Anfechtungstatbestände nach § 30 KO (Anfechtung wegen Begünstigung) und § 31 KO (Anfechtung wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit). Dabei werden verschiedene Fallkonstellationen und deren Auswirkungen auf den Factor analysiert.
Welches Prinzip steht im Mittelpunkt der Anfechtungsbestimmungen?
Das Paritätsprinzip steht im Mittelpunkt. Die Anfechtung soll die Gleichbehandlung aller Gläubiger im Konkursverfahren gewährleisten und eine Benachteiligung bestimmter Gläubiger verhindern.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren den Inhalt?
Schlüsselwörter sind: Factoring, Globalzession, Anfechtung, Konkurs, Insolvenz, § 30 KO, § 31 KO, Zahlungsunfähigkeit, Begünstigung, Paritätsprinzip, Aussonderungsrecht, Konkursmasse.
Welche Kapitel umfasst die Arbeit?
Die Arbeit gliedert sich in eine Einleitung, ein Kapitel über die Anfechtungsbestimmungen und ihre Anwendbarkeit auf Factoring, und eine Zusammenfassung. Das zentrale Kapitel (Kapitel 2) unterteilt sich in detaillierte Unterkapitel, die die verschiedenen Aspekte der Anfechtung im Kontext von Factoring beleuchten.
Was ist das Ziel der Arbeit?
Ziel der Arbeit ist es, die Risiken für den Factor bei Factoring-Geschäften im Falle der Insolvenz seines Klienten oder des Schuldners zu analysieren und die relevanten gesetzlichen Bestimmungen zu erläutern.
Für wen ist diese Arbeit relevant?
Diese Arbeit ist relevant für alle, die sich mit Factoring, Konkursrecht und den damit verbundenen Risiken auseinandersetzen, insbesondere für Factoring-Unternehmen, Banken und Rechtsanwälte.
- Citar trabajo
- Dr. Marcus Schmitt (Autor), 2004, Factoring und Anfechtung im Konkurs, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29551