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Factoring und Anfechtung im Konkurs

Title: Factoring und Anfechtung im Konkurs

Term Paper , 2004 , 12 Pages , Grade: Gut

Autor:in: Dr. Marcus Schmitt (Author)

Law - Civil Action / Lawsuit Law
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Summary Excerpt Details

Unter Factoring versteht man den laufenden Ankauf und die Finanzierung von kurzfristigen
Forderungen aus Warenlieferungen und/oder Dienstleistungen. Das Verpflichtungsgeschäft
ist nach hM ein Kaufgeschäft, das Verfügungsgeschäft eine Globalzession.
1 Bei einer Globalzession werden sofort alle künftigen Forderungen abgetreten,
weshalb es anders als bei einer Mantelzession einer Einzelabtretung bei Entstehen
der jeweiligen Forderung nicht mehr bedarf. Die Globalzession wird wirksam,
wenn die Forderungen ausreichend individualisiert sind. Anfechtungsrelevante
Rechtshandlung ist nicht die Einzelzession, sondern der Publizitätsakt, welcher in
Buchvermerken oder/und der Schuldnerverständigung besteht. Es handelt sich daher
bei einer Globalzessionsvereinbarung zusammen mit der nachfolgenden Entstehung
der einzelnen Forderungen und der Vornahme eines hinreichenden Publizitätsaktes um
einen Gesamtsachverhalt, dessen Vollendung erst mit dem Setzen des letzten Schrittes,
sohin der Publizität, eintritt.2
In aller Regel werden im Zusammenhang mit dem Forderungsankauf zusätzlich eine
Reihe von Dienstleistungen erfüllt, wie zB das Debitorenmanagement, das Mahn- und
Inkassowesen sowie die Übernahme des Delcredere-Risikos. Für die Kunden des Factoringgeschäftes
bringt dies an positiven Auswirkungen mit sich, dass Forderungen
rasch in liquide Mittel umgewandelt werden, sich eine Entlastung von administrativen
Aufgaben im Bereich des Debitorenmanagements ergibt und eine Befreiung von bonitätsmäßigen
Ausfallsrisiken gegenüber den Schuldnern eintritt.
[...]
1 Binder-Degenschild/Schandor, Factoring, 15 u 117; vgl OGH, 2 Ob 504/94 = ecolex 1994, 311. Heute ist allgemein
anerkannt, dass das Verpflichtungsgeschäft beim Factoring ein Kaufvertrag ist, zur Diskussion hierüber
vgl näher Binder-Degenschild/Schandor, Factoring, 64ff, sowie allgemein Czermak, 2 Rechtsfragen des Factoring,
413ff; Welser – Czermak, Zur Rechtsnatur des Factoring, 130ff; können aus der Gestaltung der Factoringvereinbarung
keine durchschlagenden Gründe für die Einordnung als Kreditvertrag gewonnen werden, so ist
dem deutlich geäußerten Parteilwillen der Vorrang einzuräumen und von einer kaufvertraglichen Konstruktion
auszugehen, vgl OGH, 2 Ob 504/94 = ÖBA 1994, 810; OGH, 8 Ob 271/98f = ÖBA 1999, 649.
2 OGH, 7 Ob 140/00i = ecolex 2001, 907; Binder-Degenschild/Schandor, Factoring, 118.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung – Problemstellung

2. Die Anfechtungsbestimmungen der KO und ihre Anwendbarkeit auf Factoring

2.1. Allgemeines

2.2. Insolvenz des Factoring-Klienten

2.3. Insolvenz des Schuldners

2.4. Anfechtungstatbestände

2.4.1. Anfechtung wegen Begünstigung (§ 30 KO)

2.4.1.1. Konkurs des Schuldners

2.4.1.2. Konkurs des Klienten (Lieferanten)

2.4.2. Anfechtung wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit (§ 31 KO)

2.4.2.1. Allgemeines

2.4.2.2. Abschluss des Factoringvertrages vor der Sechsmonatsfrist

2.4.2.3. Abschluss de Factoringvertrages bzw Zahlungen des Factors innerhalb der Sechsmonatsfrist

2.4.2.3.1. § 31 Abs 1 Z 2, 1.Fall KO: Sicherstellung und Befriedigung

2.4.2.3.2. § 31 Abs 1 Z 2, 2. Fall KO: Benachteiligung

3. Zusammenfassung

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die insolvenzrechtlichen Anfechtungsrisiken, denen Factoringbanken im Falle der Insolvenz ihres Klienten oder eines Schuldners ausgesetzt sind. Ziel ist es zu analysieren, unter welchen Voraussetzungen Factoringgeschäfte trotz ihrer meist „Zug-um-Zug“-gestalteten Natur gemäß den §§ 30 und 31 der österreichischen Konkursordnung (KO) anfechtbar sein können.

  • Rechtliche Einordnung des Factorings als Kauf- und Verfügungsgeschäft (Globalzession)
  • Anwendbarkeit der Anfechtungstatbestände gemäß § 30 KO (Begünstigung)
  • Analyse der Anfechtungsrisiken nach § 31 KO bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit
  • Differenzierung zwischen Zug-um-Zug-Geschäften und anfechtbaren Handlungen
  • Bedeutung der Mängelbehebung und Aufrechnungslagen für die Insolvenzanfechtung

Auszug aus dem Buch

2.4.1.1. Konkurs des Schuldners

Gem § 30 Abs 1 Z 1 KO kann eine Sicherstellung oder Zahlung wegen Begünstigung angefochten werden, wenn diese nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit, nach dem Antrag auf Konkurseröffnung oder in den letzten 60 Tagen vorher vorgenommen wurde und der Gläubiger dadurch eine Sicherstellung oder Befriedigung erlangt hat, die er nicht oder nicht in dieser Art oder nicht zu dieser Zeit zu beanspruchen hätte (inkongruente Deckung), es sei denn, dass er durch diese Handlung vor den anderen Gläubigern nicht begünstigt wurde. Gegenstand der Anfechtung ist das Erfüllungsgeschäft.

Diese Art der Anfechtung im Konkurs des Schuldners scheidet aber beim Factoring aus, weil es an einer Inkongruenz der Befriedigung des Factors fehlt. Denn er erlangt die Forderung gegen den Schuldner aufgrund der Globalzession zum frühestmöglichen Zeitpunkt, dh mit Abschluss des Factoringvertrages. Eine inkongruente Deckung liegt auch dann nicht vor, wenn der Factor mit Gegenforderungen aus früheren Geschäften gegen eine Kaufpreisforderung für innerhalb der kritischen Zeit erworbene Forderungen aufrechnet. Die Befriedigung dieser bereits fälligen Forderung des Factors könnte auch im Weg der gesetzlich zulässigen Aufrechnung erfolgen.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung – Problemstellung: Definiert Factoring als Ankauf kurzfristiger Forderungen und skizziert die rechtliche Problematik der Insolvenzanfechtung für Factoringbanken.

2. Die Anfechtungsbestimmungen der KO und ihre Anwendbarkeit auf Factoring: Bietet einen Überblick über die Grundprinzipien der Konkursordnung und die Auswirkungen auf Factoringverträge in der Insolvenz von Klient oder Schuldner.

2.1. Allgemeines: Erläutert das Paritätsprinzip und den Zweck der Anfechtungsbestimmungen bei materieller Insolvenz.

2.2. Insolvenz des Factoring-Klienten: Behandelt die Beendigung des Factoringvertrages und das Aussonderungsrecht des Factors bei Klienten-Insolvenz.

2.3. Insolvenz des Schuldners: Analysiert die Teilnahme des Factors als Gläubiger an der Konkursquote des Schuldners.

2.4. Anfechtungstatbestände: Einführung in die relevanten Paragraphen §§ 30 und 31 KO im Hinblick auf Anfechtungsrisiken.

2.4.1. Anfechtung wegen Begünstigung (§ 30 KO): Untersuchung der Anfechtbarkeit aufgrund inkongruenter Deckung im Konkurs des Schuldners und Klienten.

2.4.2. Anfechtung wegen Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit (§ 31 KO): Analyse der Anfechtung bei Kenntnis der Zahlungsunfähigkeit innerhalb der Sechsmonatsfrist.

3. Zusammenfassung: Fasst die Ergebnisse zur Anfechtungsfestigkeit von Factoringgeschäften zusammen und nennt spezifische Risikofaktoren.

Schlüsselwörter

Factoring, Konkursordnung, Insolvenzanfechtung, Globalzession, Begünstigung, Zahlungsunfähigkeit, Inkongruente Deckung, Gläubigerbenachteiligung, Zug-um-Zug-Geschäft, Forderungskauf, Aufrechnung, Sechsmonatsfrist, Sicherstellung, Anfechtungsrisiko, Masse.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es grundsätzlich in dieser Arbeit?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Analyse, inwieweit Factoringgeschäfte im Falle einer Insolvenz des Klienten oder des Forderungsschuldners durch den Masseverwalter angefochten werden können.

Welches sind die zentralen Themenfelder?

Im Zentrum stehen die Anfechtungstatbestände der österreichischen Konkursordnung, insbesondere die §§ 30 und 31, sowie deren Anwendung auf die spezifische Konstruktion des Factorings als Forderungskauf und Globalzession.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es zu beurteilen, unter welchen Bedingungen Factoringverträge insolvenzfest sind und bei welchen Konstellationen (z.B. Mängelbehebung in der kritischen Zeit) dennoch Anfechtungsrisiken für die Bank bestehen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um eine juristische Facharbeit, die auf der Analyse einschlägiger Gesetzestexte (KO), höchstgerichtlicher Rechtsprechung (OGH) und relevanter rechtswissenschaftlicher Literatur basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der §§ 30 und 31 KO, wobei detailliert zwischen der Insolvenz von Schuldner und Klient sowie verschiedenen Deckungsformen (kongruent/inkongruent) unterschieden wird.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die zentralen Begriffe sind Factoring, Insolvenzanfechtung, Konkursordnung, Globalzession, Gläubigerbenachteiligung und Zug-um-Zug-Geschäft.

Warum sind "Zug-um-Zug"-Geschäfte beim Factoring meist anfechtungsfest?

Da der Factor den Kaufpreis bzw. Vorschuss erst zahlt, wenn eine werthaltige Forderung entstanden ist und übergeben wurde, liegt ein unmittelbarer Austausch von Leistungen vor, der den Befriedigungsfonds der Gläubiger in der Regel nicht schmälert.

Welche Rolle spielt die "Mängelbehebung" bei der Anfechtung?

Wenn der Klient eine Forderung erst innerhalb der kritischen Zeit durch Nachbesserung einredefrei stellt, verliert das Geschäft seinen ursprünglichen "Zug-um-Zug"-Charakter, was unter bestimmten Umständen eine Anfechtung nach § 30 oder § 31 KO ermöglichen kann.

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Details

Title
Factoring und Anfechtung im Konkurs
College
University of Salzburg  (Fachbereich Wirtschaftsrecht)
Course
Postgraduate-Lehrgang Wirtschaftsrecht
Grade
Gut
Author
Dr. Marcus Schmitt (Author)
Publication Year
2004
Pages
12
Catalog Number
V29551
ISBN (eBook)
9783638310307
Language
German
Tags
Factoring Anfechtung Konkurs Postgraduate-Lehrgang Wirtschaftsrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Dr. Marcus Schmitt (Author), 2004, Factoring und Anfechtung im Konkurs, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/29551
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