Aufgrund globaler Verflechtung der Märkte, herrscht ein harter internationaler Wettbewerb zwischen Unternehmen verschiedenster Länder. Auch deutsche, international agierende Gesellschaften müssen sich gegen die weltweite Konkurrenz behaupten. In Märkten mit knappen Ressourcen versuchen die Unternehmen sich einen schnellen Zugang zu diesen zu verschaffen. Auch verlangt die gegenwärtig hohe Dynamik des Technischen Fortschritts eine schnelle Reaktion der Marktteilnehmer. Um erfolgreich auf einem oder mehreren Märkten agieren zu können, benötigen Unternehmen besondere, sorgsam aufgebaute Vorteile, die sie von der Konkurrenz abgrenzen. Der Aufbau solcher Vorteile beansprucht Zeit und birgt Verspätungsrisiken. Dagegen kann die Übernahme eines bereits aufgebauten Unternehmens in einer sehr viel kürzeren Zeit reizvolle Vorteile bieten, so z. B. die schnelle Verfügbarkeit von Innovationen in bestimmten nationalen und/oder internationalen Gebieten.
Nicht immer, aber in der Regel, ist ein Unternehmen viel wertvoller als allein die Summe seiner bilanzierfähiger Einzelteile. Das bedeutet, dass mit dem Kaufpreis für das Unternehmen nicht nur die Höhe seines Reinvermögens abgegolten wird, sondern darüber hinaus auch sein Mehrwert bzw. das an das Unternehmen gebundene Konglomerat aus vielen zusammengesetzten, immateriellen Vorteilen. Aus Verkäufersicht wird der Mehrwert als der selbst geschaffene, der originäre Goodwill bezeichnet. Der Käufer erhält bei einer Unternehmensübernahme einen entgeltlich erworbenen, einen derivativen Goodwill als Gegenleistung. Der selbst geschaffene Mehrwert gilt so lange als originär, bis er sich durch den Verkauf von Unternehmen oder „Teilbetrieben“ in einem für ihn gezahlten Betrag realisiert hat. Die Bedeutung des Goodwill ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Bei den, in der jüngsten Vergangenheit durchgeführten Unternehmensübernahmen, waren die Käufer sogar bereit bis zu 50% des eigentlichen Gesamtkaufpreises allein für den Goodwill auszugeben.
Die komplexe Zusammensetzung seiner immateriellen Einzelteile, die sich nur in einem Zusammenspiel miteinander als wettbewerbsfähig erweisen, macht den Goodwill zu einem Kernproblem der Bilanzierung. Denn desto internationaler ein Unternehmen und damit der an das Unternehmen gebundene Konglomerat, umso komplexer seine, von ihm trennbaren oder nicht trennbaren, immateriellen Komponenten. Das erfordert eine fortlaufende Erforschung, Anpassung und Weiterentwicklung der
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Entstehung des Goodwill
2.1 Sammelsurium immaterieller Anlagewerte
2.2 Originärer Goodwill
2.3 Aktivierungsvoraussetzung „Unternehmenserwerb“
2.3.1 Asset Deal im Einzelabschluss
2.3.2 Share Deal im Einzelabschluss
2.3.3 Share Deal im Konzernabschluss
3. Derivativer Goodwill im Einzelabschluss
3.1 Goodwillbilanzierung im handelsrechtlichen Einzelabschluss
3.1.1 Statisch geprägte handelsrechtliche Aktivierungskonzeption
3.1.2 Zugangsbewertung des Goodwill
3.1.3 Folgebewertung des Goodwill
3.2 Goodwillbilanzierung im Ertragsteuerrecht
3.2.1 Dynamisch geprägte steuerrechtliche Aktivierungskonzeption
3.2.2 Zugangsbewertung des Goodwill
3.2.3 Folgebewertung des Goodwill
3.3 Goodwillbilanzierung im IFRS-Einzelabschluss
3.3.1 Vorgeschaltete Aktivierungskonzeption des Conceptual Framework
3.3.2 Zugangsbewertung
3.3.3 Folgebewertung
3.4 Negativer Unterschiedsbetrag im Einzelabschluss
4. Derivativer Goodwill im Konzernabschluss
4.1 Vollkonsolidierung von Tochterunternehmen
4.2 Quotenkonsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen
4.3 Equity Methode – Assoziierte und Gemeinschaftsunternehmen
4.4 Negativer Unterschiedsbetrag im Konzernabschluss
5. Zusammenfassung
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit zielt darauf ab, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Bilanzierung eines aus einem Unternehmenszusammenschluss entstandenen Goodwills nach handels- und ertragsteuerrechtlichen Vorschriften sowie den Regeln der IFRS im Einzel- und Konzernabschluss zu analysieren.
- Goodwillbilanzierung nach deutschem Handelsrecht
- Goodwillbilanzierung nach Ertragsteuerrecht
- Goodwillbilanzierung nach IFRS
- Unterscheidung zwischen Einzel- und Konzernabschluss
- Umgang mit positivem und negativem Goodwill
Auszug aus dem Buch
3.1.1 Statisch geprägte handelsrechtliche Aktivierungskonzeption
Die handelsrechtliche Aktivierungskonzeption ist gläubigerschutzorientiert und hat ihren Ursprung in der statischen Bilanzauffassung. Der § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB spiegelt die nach statischer Bilanzauffassung wichtigste Aufgabe der Bilanzierung wieder.41 Der handelsrechtliche Jahresabschluss soll zu einem bestimmten Zeitpunkt das Verhältnis vom Vermögen und Schulden darstellen, um auf diese Weise über die Schuldendeckungsfähigkeit eines Unternehmens zu informieren. Die Erfolgsermittlung ist nach der statischen Bilanzauffassung nur ein Nebenprodukt der Vermögensermittlung.42
Die Vermögensermittlung basiert auf der Theorie der Zerschlagungs- und der Theorie der Fortführungsstatik. Nach der Theorie der „Zerschlagungsstatik“43 sind nur solche Vermögensgegenstände in der Bilanz aufzuführen, die im Falle einer Unternehmensliquidation als verkehrsfähig und damit als einzeln veräußerbar gelten. Die, für das Vermögen erhaltenen liquiden Mittel, sollen dabei die Schulden eines Unternehmens abdecken.44 Die Sachverhalte, die losgelöst vom Unternehmen nicht veräußert werden können, gehören nicht zum Zerschlagungsvermögen. Auch in der Theorie der „Fortführungsstatik“45 wird auf die Verkehrsfähigkeit eines Vermögensgegenstandes als „Das zentrale Ansatzkriterium“ abgestellt. Dabei gilt das aus dem Fortführungsvermögen resultierenden Einzahlungen zu ermitteln, die die Unternehmensschulden künftig abdecken sollen.46
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einleitung beschreibt die Relevanz des Goodwills in einem wettbewerbsintensiven internationalen Marktumfeld und skizziert das Ziel der Arbeit, die verschiedenen Bilanzierungsvorschriften zu vergleichen.
2. Entstehung des Goodwill: Dieses Kapitel erläutert die Entstehung des Goodwills als immaterielle Mischgröße und differenziert zwischen dem originären, selbst geschaffenen Goodwill und dem derivativen Goodwill aus Unternehmensübernahmen.
3. Derivativer Goodwill im Einzelabschluss: Hier werden die spezifischen Bilanzierungsregeln für den derivativen Goodwill nach Handelsrecht, Ertragsteuerrecht und IFRS für Einzelabschlüsse untersucht.
4. Derivativer Goodwill im Konzernabschluss: Dieses Kapitel widmet sich der Bilanzierung von Goodwill innerhalb eines Konzerns, insbesondere bei verschiedenen Konsolidierungsmethoden wie Vollkonsolidierung, Quotenkonsolidierung und Equity-Methode.
5. Zusammenfassung: Dieses abschließende Kapitel bietet eine tabellarische Gegenüberstellung der untersuchten Vorschriften zur Goodwillbilanzierung in den verschiedenen Rechnungslegungssystemen.
Schlüsselwörter
Goodwill, Unternehmenszusammenschluss, Handelsrecht, Ertragsteuerrecht, IFRS, Einzelabschluss, Konzernabschluss, Asset Deal, Share Deal, Aktivierung, Bilanzierung, Immaterielle Vermögenswerte, Wertminderung, Impairment Test, Unterschiedsbetrag.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der Goodwillbilanzierung nach handelsrechtlichen, ertragsteuerrechtlichen und internationalen (IFRS) Vorschriften.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Zentrale Themen sind die Entstehung von Goodwill, dessen Aktivierungsvoraussetzungen beim Unternehmenserwerb (Asset vs. Share Deal) sowie die spezifischen Bewertungsvorschriften im Einzel- und Konzernabschluss.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Ziel ist es, die heterogenen Vorschriften der verschiedenen Rechnungslegungssysteme bei der Behandlung von Goodwill aus Unternehmenszusammenschlüssen kritisch zu untersuchen und gegenüberzustellen.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit nutzt eine rechtsvergleichende und bilanztheoretische Analyse, die durch praktische Beispiele und Veranschaulichungen ergänzt wird.
Was behandelt der Hauptteil der Arbeit?
Im Hauptteil werden detailliert die Ansatz- und Bewertungsvorschriften für derivativen Goodwill im Einzel- sowie im Konzernabschluss unter Berücksichtigung der unterschiedlichen gesetzlichen Anforderungen erläutert.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Goodwill (Geschäfts- oder Firmenwert), Bilanzierungssysteme, Abschreibungen, Wertminderungen (Impairment), Konsolidierung und steuerliche Aspekte der Kaufpreisallokation.
Warum spielt die Unterscheidung zwischen Asset Deal und Share Deal eine Rolle?
Diese Unterscheidung ist entscheidend, da sie bestimmt, ob ein Goodwill überhaupt in der Bilanz des Erwerbers aktiviert werden darf oder ob nur eine Beteiligung zu erfassen ist.
Wie unterscheidet sich die IFRS-Bilanzierung von der HGB-Bilanzierung bezüglich der Folgebewertung?
Während der Goodwill nach HGB planmäßig über eine bestimmte Nutzungsdauer abgeschrieben wird, sieht der IFRS-Standard einen jährlichen Werthaltigkeitstest (Impairment Test) ohne planmäßige Abschreibung vor.
- Citar trabajo
- Jennifer Funkner (Autor), 2014, Goodwillbilanzierung infolge eines Unternehmenszusammenschlusses nach Handelsrecht, Ertragsteuerrecht sowie IFRS im Einzel- und Konzernabschluss, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/295520