News-Bias in der Medienberichterstattung über „Stuttgart 21“? Eine Inhaltsanalyse der Berichterstattung der überregionalen Tagespresse


Tesis (Bachelor), 2013

129 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Forschungsüberblick: Nachrichtenselektionsforschung
2.1 Gatekeeper-Forschung
2.2 Nachrichtenwert-Forschung
2.3 News-Bias-Forschung
2.3.1 Explizite Bewertung von Themen und Akteuren
2.3.2 Synchronisation von Nachricht und Meinung
2.3.3 Einsetzen opportuner Zeugen
2.3.4 Instrumentelle Aktualisierung

3. Untersuchungsanlage
3.1 Forschungsfragen und Hypothesen
3.2 Untersuchungsmethode
3.2.1 Materialauswahl und Untersuchungszeitraum
3.2.2 Analyseeinheiten und Kategorien

4. Ergebnisse
4.1 Umfang und Struktur der Berichterstattung
4.2 Themen und Themenbewertungen
4.2.1 Themen in der Berichterstattung über Stuttgart 21
4.2.2 Themenbewertung
4.2.3 Synchronisation von Nachricht und Meinung
4.3 Akteure und Akteursbewertungen
4.3.1 Akteure in der Berichterstattung über Stuttgart 21
4.3.2 Akteursbewertung
4.4 Einsetzen opportuner Zeugen

4.5 Instrumentelle Aktualisierung

5. Fazit und Diskussion

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Anhang

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Anteil der einzelnen Zeitungen an der Gesamtberichterstattung

Abbildung 2: Intensität der Berichterstattung im Zeitverlauf

Abbildung 3: Anteil der Darstellungsformen an der Berichterstattung

Abbildung 4: Anteil der Hauptthemen der Beiträge über S21

Abbildung 5: Anteil der wertenden Aussagen von Journalisten und anderen Urhebern in den Meinungsbeiträgen, Nachrichtenbeiträgen und Zwischengenres

Abbildung 6: Tendenz der wertenden Aussagen über S21

Abbildung 7: Tendenz der Aussagen über den Protest gegen S21

Abbildung 8: Tendenz der Aussagen über Bürgerbeteiligung bei der Entscheidungsfindung

Abbildung 9: Tendenz der Aussagen über die Entscheidungsprozesse in der repräsentativen Demokratie

Abbildung 10: Tendenz der wertenden Aussagen über die Schlichtung zu S21

Abbildung 11: Bewertung von politischen Akteuren in der Kommentierung

Abbildung 12: Tendenz der Aussagen von Journalisten über politische Parteien im Zeitungsvergleich

Abbildung 13: Tendenz der Aussagen von Journalisten über Befürworter und Gegner im Zeitungsvergleich

Abbildung 14: Anteil der Gegner und Befürworter an der Gesamtzahl der Urheber wertender Aussagen

Abbildung 15: Tendenz der Aussagen von Gegnern, Befürwortern und Unparteiischen über S21

Abbildung 16: Tendenz der Aussagen von Journalisten und Experten über S21

Abbildung 17: Tendenz der Aussagen von Journalisten und Experten über den Protest gegen S21

Abbildung 18: Beachtung der Pro- und Kontra-Argumente im Zeitungsvergleich

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Gewichtung von Aspekten des S21-Konflikts in den wertenden Aussagen

Tabelle 2: Hervorhebung wertender Aussagen

Tabelle 3: Verteilung der Akteure als Objekte wertender Aussagen

Tabelle 4: Bewertung von nicht-politischen Akteuren

Tabelle 5: Verteilung der Urheber wertender Aussagen

Tabelle 6: Überblick der Pro- und Kontra-Argumente

1. Einleitung

Die Gesellschaft für deutsche Sprache wählte im Jahr 2010 die Wortschöpfung „Wutbürger“ zum Wort des Jahres. Sie steht nach Auffassung der Jury für die Empörung der Bürger darüber, „dass politische Entscheidungen über ihren Kopf hinweg getroffen werden“ (GfdS 2010). Das wohl wichtigste Beispiel für die Wut der Bürger, „Stuttgart 21“, belegte den zweiten Platz. Aus dem geplanten Umbau des Stuttgarter Bahnhofs erwuchs ein Konflikt mit weit über die Stadt hinaus reichenden politischen Konsequenzen. Die Auseinandersetzung um das Infrastrukturprojekt mag in nicht unerheblichem Maße zum Regierungswechsel in Baden-Württemberg – und damit zugleich zur wichtigsten politischen Zäsur in der Geschichte des Landes – beigetragen haben. Auch wenn die Wahl zum Wort des Jahres nicht nach streng wissenschaftlichen Kriterien erfolgt, ist dies doch bezeichnend dafür, wie stark der Streit um das Bahnprojekt die öffentliche und mediale Diskussion im Jahr 2010 geprägt hat. Dass der Konflikt um „Stuttgart 21“ Gegenstand intensiver Berichterstattung war, ist an sich nicht verwunderlich, zumal die Medien kontroverse Themen für ausgesprochen berichtenswert erachten (vgl. Schulz 1976, S. 82). Doch der Spielraum der Massenmedien in öffentlichen Konflikten beschränkt sich nicht nur darauf, als Vermittler politischer Botschaften über das aktuelle Geschehen zu berichten. Vielmehr können sie selbst die Rolle politischer Akteure im öffentlichen Meinungsbildungsprozess einnehmen, indem sie durch ihre Berichterstattung indirekt das politische Geschehen zu beeinflussen versuchen (vgl. Page 1996, S. 20; Pfetsch/Adam 2008, S. 11). Verschiedene Medien können dabei entweder konsonant über ein Thema berichten oder aber mit ihren Selektions- und Publikationsentscheidungen ein jeweils unterschiedliches Bild des Geschehens zeichnen. Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit den journalistischen Publikationsentscheidungen hat die Erkenntnis hervorgebracht, dass vor allem die Printmedien eine über die aktuelle Ereignislage hinaus stabile politische Grundhaltung vertreten (vgl. Schönbach 1976; Lüter 2004). Diese, als redaktionelle Linie bezeichnete, grundsätzliche Ausrichtung kann sich unter anderem in der Berichterstattung über politische Konflikte manifestieren (vgl. Kepplinger et. al. 1989a; Weiß 1985; Schönbach 1977; Staab et. al. 1991). Vor diesem Hintergrund erscheint es aus medienwissenschaftlicher Sicht relevant, der Frage nachzugehen, wie ausgewogen die Berichterstattung über „Stuttgart 21“ in den verschiedenen Medien war. Berichteten sie eher konsonant und lieferten den Rezipienten eine homogene Darstellung des Konflikts um „Stuttgart 21“? Oder offenbarte sich entlang der unterschiedlichen redaktionellen Linien vielmehr ein differenziertes Bild des Problems? Sowohl eine übereinstimmende als auch eine widersprüchliche Berichterstattung können Implikationen für die öffentliche Meinungsbildung haben. Eine konsonante Berichterstattung verschiedener Medien kann beispielsweise – das legen Befunde aus der Medienwirkungsforschung nahe – die Wahlentscheidungen des Publikums maßgeblich beeinflussen (vgl. Noelle-Neumann 1973). Eine unausgewogene Berichterstattung deutet hingegen darauf hin, dass unterschiedliche Medien die öffentliche Meinung in die von ihnen präferierte Richtung lenken wollen.

Den Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit bildet die Berichterstattung der vier auflagenstärksten überregionalen Qualitätszeitungen Frankfurter Rundschau (FR), Süddeutsche Zeitung (SZ), Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) und Die Welt (WELT) über „Stuttgart 21“ im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2010. Ziel der Untersuchung ist erstens herauszufinden, ob und inwieweit sich die Berichterstattung der einzelnen Zeitungen über den Konflikt voneinander unterscheidet? Die Studie soll zweitens Aufschluss darüber geben, auf welche Konstruktionsmechanismen diese Unterschiede zurückgeführt werden können? Zu diesen Zwecken wird eine Inhaltsanalyse der Berichterstattung durchgeführt.

Den theoretischen Hintergrund der Arbeit bildet die Nachrichtenselektionsforschung, die sich mit der Entstehung von Medieninhalten befasst. Innerhalb dieses recht breiten Forschungskontextes reiht sich die Arbeit in die Tradition der News-Bias-Forschung ein. News-Bias-Studien untersuchen Einseitigkeiten (Bias) in der Medienberichterstattung und machen subjektive, politische Einstellungen der Journalisten als Hauptursache hierfür aus (vgl. Staab 1990, S. 27). Die vorliegende Studie stellt insofern eine Herausforderung dar, als die meisten Beiträge zu News-Bias entweder die Berichterstattung über Wahlkämpfe (Klein/Maccobby 1954; Weiß 1982; Wagner 2007) oder über abstrakte politisch-ideologische Streitfragen analysieren (Kepplinger 1988; Voltmer 1997; Eilders 2004). Der Konflikt um „Stuttgart 21“ lässt sich dagegen nicht eindeutig einem bestimmten, ideologisch behafteten Themenfeld zuordnen. Vielmehr weist er mehrere Facetten auf, die sich unterschiedlich interpretieren lassen. Es ist demnach zu erwarten, dass ideologische Präferenzen der einzelnen Blätter eher eine untergeordnete Rolle spielen. Da sich hierbei jedoch parteipolitisch klar zuordenbare Kontrahenten gegenüberstehen, erscheint es umso wichtiger der Frage nachzugehen, inwieweit die Berichterstattung der einzelnen Medien mit den Positionen der jeweiligen Konfliktparteien übereinstimmt.

Zur Beantwortung der Fragestellung wird zunächst die Nachrichtenselektionsforschung grob umrissen, um dann vertiefend auf die News-Bias-Forschung einzugehen. In einem weiteren Schritt wird die methodische Vorgehensweise der Arbeit dargelegt. Anschließend werden die empirischen Ergebnisse präsentiert und im Hinblick auf ihre Implikationen diskutiert.

2. Forschungsüberblick: Nachrichtenselektionsforschung

Ein Ereignis ist nicht zwangsläufig eine Nachricht. Ob daraus ein Medienbeitrag wird, entscheiden Journalisten und Redakteure (vgl. Gieber 1964, S. 173). Die wissenschaftliche Beschäftigung mit den journalistischen Publikationsentscheidungen wird allgemein als Nachrichtenselektionsforschung bezeichnet. Hierbei werden drei Forschungsstränge unterschieden, die jeweils unterschiedliche Einflussfaktoren im Prozess der Nachrichtenauswahl hervorheben: die Gatekeeper-Forschung, die Nachrichtenwert-Forschung und die News-Bias-Forschung (vgl. Kepplinger 1989b, S. 3). Diese drei Ansätze werden im Folgenden näher beleuchtet.

2.1 Gatekeeper-Forschung

Die Gatekeeper-Forschung geht auf eine Untersuchung von David Manning White aus dem Jahr 1950 zurück. White untersuchte den Prozess der Nachrichtenentstehung, indem er eine Woche lang das Verhalten eines Zeitungsredakteurs in Hinblick auf seine Publikationsentscheidungen beobachtete. Dabei betrachtete White den Redakteur als das letzte und wichtigste Glied in einer Nachrichtenproduktionskette, bei der an verschieden Stellen sogenannte Gatekeeper (Nachrichtenagenturen, Korrespondentenbüros) über die weitere Verbreitung einer Nachricht entscheiden (vgl. White 1950, S. 384). Die Untersuchung erbrachte, dass die Auswahl des Redakteurs in erster Linie von seinen subjektiven Einschätzungen der Publikationswürdigkeit von Meldungen bestimmt wurde (vgl. ebd., S. 386). Ferner stellte sich heraus, dass technisch-organisatorische Zwänge wie Zeit oder Platz eine nicht unerhebliche Rolle bei den Selektionsentscheidungen spielten. So hielt der Redakteur viele Meldungen zwar für publikationswürdig, unterließ ihre Veröffentlichung jedoch aus Gründen des Platzmangels (vgl. ebd., S. 387). Whites Untersuchung hebt die Rolle individueller Akteure im Prozess der Nachrichtenauswahl hervor, die relativ eigenständig darüber entscheiden, welche Nachrichten aus der schier unüberblickbaren Fülle von Meldungen publiziert werden und welche nicht. Spätere Studien in der Tradition der Gatekeeper-Forschung erweiterten diese Perspektive unter Einbezug institutioneller Faktoren und rückten die Zeitungsredaktion als soziales Gebilde, das die Entscheidungen der einzelnen Journalisten maßgeblich prägt, in den Mittelpunkt der Forschung (Gieber 1964; Rühl 1969).

2.2 Nachrichtenwert-Forschung

Die Nachrichtenwert-Forschung wechselt abermals die Perspektive der Betrachtung und setzt sich schwerpunktmäßig mit den publikationsrelevanten Eigenschaften von Ereignissen auseinander. Diese Eigenschaften, genannt Nachrichtenfaktoren, bilden hierbei die Kriterien für die journalistische Nachrichtenauswahl. Je nach Autor variieren die relevanten Nachrichtenfaktoren leicht. In den meisten einschlägigen Studien werden die Merkmale Aktualität, räumliche und kulturelle Nähe, Prominenz, Konflikthaltigkeit und Negativismus für ausschlaggebend erachtet (vgl. Galtung/Ruge 1965; Östgaard 1965; Schulz 1976; Staab 1990; Eilders 1997). Für die politische Berichterstattung in Deutschland wurde eine herausragende Bedeutung des Faktors Negativismus nachgewiesen. Langzeitstudien belegen eine zunehmende Tendenz zu einer negativen Darstellung von Politik und politischen Akteuren (vgl. Kepplinger 1998a; Lüter 2004, S. 179; vgl. zusammenfassend Maurer/Reinemann 2006, S. 132-136).

Die Kernaussage der klassischen Nachrichtenwert-Forschung kann wie folgt zusammengefasst werden: Je mehr Nachrichtenfaktoren auf ein Ereignis oder Thema zutreffen, desto berichtenswerter ist es. Diese Betrachtungsweise impliziert, dass es sich bei den Nachrichtenfaktoren um objektiv wahrnehmbare Ereignismerkmale handelt. Sie besitzen also die Qualität von unabhängigen Variablen in einer Kausalbeziehung. Dabei ist die Berichterstattung das Ergebnis dieser objektiven Eigenschaften. Diese Sichtweise geriet jedoch zunehmend in die Kritik, weil sie die Rolle des Journalisten im Selektionsprozess weitgehend marginalisiert (vgl. Kepplinger 1989b, S. 9; Hagen 1992, S. 445). Kritiker werfen vor, dass sie von einer realitätsgetreuen Berichterstattung ausgeht. Die Medienberichterstattung sei jedoch vielmehr Konstruktion und kein Abbild der Realität (vgl. Schulz 1976, S. 27; Tuchman 1978, S. 184; Kepplinger 2011, S. 10). Ausgehend von dieser Annahme modifizierte Schulz die Kernaussage der Nachrichtenwert-Forschung folgendermaßen: „Je mehr eine Meldung dem entspricht, was Journalisten für wichtige und mithin berichtenswerte Eigenschaften der Realität halten, desto größer ist ihr Nachrichtenwert“ (Schulz 1976, S. 30). Daran anknüpfend schlägt Kepplinger ein Zwei-Komponenten-Modell der Nachrichtenauswahl vor, das sowohl die Nachrichtenfaktoren als auch die journalistischen Selektionsentscheidungen berücksichtigt. Denn erst die Selektionsentscheidungen verleihen nach Kepplingers Auffassung den Nachrichtenfaktoren ihren Nachrichtenwert (vgl. Kepplinger 1998b, S. 20). In diesem Zusammenhang erweiterte Staab die klassische Nachrichtenwert-Forschung um die umgekehrte Sichtweise. Nachrichtenfaktoren sind Staab zufolge nicht nur Ursache, sondern auch Folge der Nachrichtenselektion durch die Journalisten, d. h. sie sind das Resultat journalistischer Zuschreibungen von Publikationswürdigkeit. Im Sinne Staabs sind sowohl das klassische Kausalmodell als auch das umgekehrte Finalmodell zulässig (vgl. Staab 1990).

2.3 News-Bias-Forschung

Im Unterschied zur Nachrichtenwert-Forschung, die mitunter den Einfluss objektiver Ereignismerkmale auf die Nachrichtenauswahl stärker berücksichtigt, misst die News-Bias-Forschung subjektiven Faktoren eine herausragende Bedeutung bei. Sie analysiert den „Zusammenhang zwischen den politischen Einstellungen von Journalisten und ihrer Nachrichtenauswahl bzw. Berichterstattung“ (Staab 1990, S. 27). Die News-Bias-Forschung ist keine einheitliche Theorie im engeren Sinne. Sie stellt vielmehr eine Forschungsrichtung dar, die sich aus unterschiedlichen Studien zusammensetzt. Allen wissenschaftlichen Beiträgen in der Tradition der News-Bias-Forschung gemeinsam ist die empirisch belegte Prämisse, dass die politische Medienberichterstattung maßgeblich von den subjektiven, politischen Einstellungen der Journalisten und Verleger geprägt ist, woraus eine intentionale Verzerrung der Berichterstattung resultiert. Die Annahme einer systematischen Verzerrung liegt zwar allen News-Bias-Studien zugrunde, ihre Vorgehensweisen unterscheiden sich jedoch zum Teil beträchtlich voneinander. Die Unterschiede betreffen zum einen den Untersuchungsgegenstand selbst. Zum anderen betrachten verschiedene Studien den Untersuchungsgegenstand aus unterschiedlichen Blickwinkeln und identifizieren dabei unterschiedliche Mechanismen der Konstruktion von Bias. In Bezug auf den Untersuchungsgegenstand können die Beiträge in zwei Gruppen unterteilt werden: Untersuchungen von Unausgewogenheiten (1) in der Wahlberichterstattung und (2) in der Berichterstattung über politische Konflikte.

Die meisten Studien in der Tradition der News-Bias-Forschung untersuchen die Darstellung von Politikern und Parteien in der Berichterstattung über Wahlen (vgl. Klein/Maccoby 1954; Weiß 1982; Kindelmann 1994; Voltmer 1997; Wilke/Reinemann 2000; Wagner 2007). Eine Erklärung hierfür ist, dass Wahlkämpfe als intensivste Phasen der politischen Kommunikation gelten und daher für die Überprüfung von Bias besonders geeignet sind (vgl. D’Alessio/Allen 2000, S. 137). Die Konfrontation der parteipolitischen Lager tritt hier naturgemäß am deutlichsten zutage. In Anbetracht dessen überrascht es nicht, dass die als Pionierstudie der News-Bias-Forschung geltende Untersuchung von Malcolm W. Klein und Nathan Maccoby sich mit der Ausgewogenheit der Wahlberichterstattung befasst. Klein und Maccoby führten eine Inhaltsanalyse der Berichterstattung von acht Tageszeitungen mit unterschiedlichen, bereits bekannten, redaktionellen Linien im amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf 1952 durch (vgl. Klein/Maccoby 1954). Sie stellten fest, dass die Berichterstattung einseitig war und der jeweiligen redaktionellen Linie entsprach: Pro-republikanische Zeitungen berichteten häufiger über den republikanischen Kandidaten und stellten diesen positiver dar, während die pro-demokratischen Blätter umgekehrt verfuhren (vgl. ebd., S. 295f.). Im deutschsprachigen Raum kamen Wilke und Reinemann zu ähnlichen Ergebnissen. In einer Langzeitanalyse der Berichterstattung über die Kanzlerkandidaten in den vier überregionalen Qualitätszeitungen stellten sie fest, dass die beiden linksliberalen Blätter FR und SZ in den vier Wochen vor der Wahl insgesamt positiver über den SPD-Kandidaten als über den CDU-Kandidaten berichteten. Das umgekehrte Bild zeigte sich bei den konservativen Zeitungen WELT und FAZ (vgl. Wilke/Reinemann 2000). Wagner untersuchte die Wahlberichterstattung der Bild-Zeitung im Bundestagswahlkampf 2005 und fand heraus, dass das Boulevardblatt erwartungsgemäß das schwarz-gelbe Lager präferierte (Wagner 2007). Befunde aus der amerikanischen Forschung deuten zwar darauf hin, dass eine verzerrte Berichterstattung über Kandidaten und Parteien in Präsidentschaftswahlkämpfen nicht eindeutig nachweisbar ist (vgl. D’Alessio/Allen 2000, S. 148-151). Zusammenfassend kann man dennoch festhalten, dass zumindest die Wahlberichterstattung der deutschsprachigen Presse mit einigen wenigen Abweichungen (vgl. u. a. Kindelmann 1994) der jeweiligen redaktionellen Linie folgt.

Neben Wahlkämpfen bieten politische Konflikte einen ähnlich fruchtbaren Boden für die Untersuchung möglicher Verzerrungen in der Berichterstattung. Dies können zum einen grundsätzliche, politische Kontroversen – sogenannte policy issues – sein, die in einem politisch-ideologischen Interpretationsrahmen eingebettet sind (vgl. Neidhardt 2004; Eilders 2004). Beispiele hierfür sind innere und äußere Sicherheit, Wohlstand und Verteilung, Umwelt- und Energiepolitik. Zum anderen werden konkrete, zeitlich klar abgegrenzte Konflikte zur Untersuchung von Bias herangezogen (Weiß 1985; Kepplinger et. al. 1989a; Staab 1991; Hagen 1992). Dies lässt sich zum Teil darauf zurückführen, dass moderne Parteien sich in einem permanenten Wettstreit um mediale Aufmerksamkeit befinden. Sie versuchen deshalb zu kontroversen Themen Stellung zu beziehen, um dadurch wiederum die Deutungshoheit darüber zu erlangen (Brettschneider 2002, S.38).

Wie oben bereits erwähnt wurde, unterscheiden sich die News-Bias-Studien auch in Hinblick auf die Perspektive der Betrachtung. Einige konzentrieren sich auf die explizite Art der Herstellung von Bias, andere richten ihren Blick auf subtilere Formen der einseitigen Darstellung. Folgende Konstruktionsmechanismen von News-Bias wurden im Zuge der Forschung herausgearbeitet: die explizite (tendenziöse) Bewertung von Themen und Akteuren, die Synchronisation von Nachricht und Meinung, das Einsetzen opportuner Zeugen und die instrumentelle Aktualisierung. Diese vier Formen der unausgewogenen Berichterstattung werden im Folgenden genauer erörtert.

2.3.1 Explizite Bewertung von Themen und Akteuren

Die Medien können nicht nur als neutrale Beobachter über aktuelle Themen und politische oder gesellschaftliche Akteure berichten, sondern auch direkt über sie urteilen. Solche explizite Bewertungen werden in aller Regel in den kommentierenden Darstellungsformen vorgenommen. Der Kommentar stellt die legitime Plattform der medialen Meinungsäußerung dar (vgl. Pfetsch et. al. 2004a, S. 39). Hierin manifestiert sich die Rolle der Medien als autonome politische Akteure im Prozess der öffentlichen Meinungsbildung (vgl. Eilders 2008, S. 27; Pfetsch/Adam 2008, S. 10f.). Es ist demnach zu erwarten, dass die redaktionelle Linie eines Mediums in der Kommentierung am deutlichsten zum Vorschein kommt. Diese Annahme wurde in zahlreichen Studien empirisch bestätigt (vgl. u. a. Weiß 1982, S. 275; Lüter 2004, S. 180; Wagner 2007, S. 158-161).

Explizite Bewertungen sind journalistische Meinungsäußerungen zu Themen und Akteuren. Die Bewertung eines Themas erfolgt meistens in einem bestimmten Deutungsrahmen (vgl. Eilders 2008, S. 40f.). Diese als Framing bezeichnete Vorstrukturierung der Meinungsbildung legt eine bestimmte Interpretation des zu bewertenden Gegenstands nahe (vgl. Snow et. al. 1986, S. 464; Gerhards 2004, S. 301). Durch die Themenwahl wird ein Thema zunächst als relevant auserkoren, durch das Framing werden dann bestimmte Aspekte des Themas hervorgehoben oder vernachlässigt. „So kann ein Thema gerahmt werden, indem bestimmte Unterthemen fokussiert (...) werden. Die inhaltliche Akzentuierung des Themas impliziert eine bestimmte Interpretation und Bewertung des Gegenstands, indem es (...) die Perspektive steuert, aus der das Thema betrachtet wird“ (Eilders 2004, S. 131). Innerhalb dieser Perspektive können dann unterstützende oder ablehnende Positionen eingenommen werden (vgl. Eilders 2008, S. 40).

Während bei der Themenbewertung bereits die Gewichtung eines Themas in Kommentaren von einer Relevanzzuschreibung zeugt (vgl. Eilders 1999, S. 302), ist die stärkere Präsenz bei der Akteursbewertung nicht zwangsläufig vorteilhaft für die bewerteten Akteure (vgl. Pfetsch 2004b, S. 74). Empirische Befunde zeigen, dass die explizite Bewertung von politischen Akteuren unabhängig vom jeweiligen Kontext durchweg negativ ausfällt (vgl. Wilke/Reinemann 2000, S. 140; Lüter 2004, S. 179; Pfetsch 2004b, S. 98f.). Das deutet darauf hin, dass die häufige Nennung eines Akteurs in Kommentaren mit einer negativeren Bewertung einhergeht.

2.3.2 Synchronisation von Nachricht und Meinung

Ausgehend vom Prinzip des Außenpluralismus in liberalen Gesellschaften (vgl. McQuail 1992, S. 145f.) ist die unterschiedliche Bewertung und Gewichtung von politischen Themen und Akteuren – sofern sie in den Kommentaren erfolgt – legitim und entspricht der Vorstellung von den Medien als selbstständige Akteure im politischen Kommunikationsprozess. Problematisch wird es jedoch dann, wenn Meinung und Nachricht implizit vermischt werden. Klaus Schönbach nennt diese implizite Vermischung „Synchronisation von Nachricht und Meinung“ und spezifiziert sie als „‘die Parallelität‘ einer verzerrten Berichterstattung mit der Kommentierung“ (Schönbach 1977, S. 54). Der gegensätzliche „Idealfall“ einer ausgewogenen Berichterstattung tritt Schönbach zufolge dann ein, wenn die Nachrichtengebung objektiv ist und nicht mit der Kommentierung übereinstimmt (vgl. ebd., S. 49). Ausgehend von der normativen Forderung der Trennung von Nachricht und Meinung untersuchte Schönbach inhaltsanalytisch die Berichterstattung von Zeitungen und Rundfunksendern über die „Berlin-Verhandlungen“ im Jahr 1971. Ziel der Studie war herauszufinden, ob die einzelnen Medien diese Trennungsnorm verletzten, indem sie bewusst ihre Nachrichtengebung durch Selektion und Aufmachung der Kommentierung anglichen. Die Untersuchung ergab, dass Synchronisation von Nachricht und Meinung relativ häufig vorkam, jedoch nicht für alle Medien und Medientypen gleichermaßen nachgewiesen werden konnte. Bei den überregionalen Qualitätszeitungen synchronisierten die FR und die WELT recht häufig Berichterstattung und Kommentierung, wohingegen bei der FAZ und der SZ dies kaum der Fall war. Das gleiche Bild ergab sich bei der Platzierung und Hervorhebung meinungskonformer Argumente im Nachrichtenteil, wenn auch diese zwei Aufmachungsstrategien insgesamt nur selten zur Synchronisierung eingesetzt wurden (vgl. ebd., S. 105-109). Des Weiteren zeigte sich in allen Zeitungen eine starke Korrelation zwischen den Tendenzen der Reportagen und der Kommentaren (vgl. ebd., S. 128).

Die Konstruktion von Bias durch Synchronisation von Nachricht und Meinung, insbesondere in der Berichterstattung von FR und WELT, wurde in weiteren Studien bestätigt (vgl. Weiß 1982; 1985). Kepplinger konnte diese sogar für alle vier überregionalen Zeitungen nachweisen (vgl. Kepplinger et. al. 1989a, S. 212).

2.3.3 Einsetzen opportuner Zeugen

Journalisten können selbst entsprechend ihren Positionen zu einem Konflikt bestimmte Sachverhalte bewerten oder aber externe Personen zitieren bzw. direkt zu Wort kommen lassen, die ihre Sichtweise stützen. Solche Personen nennt Lutz Hagen opportune Zeugen, da sie zur Bestätigung der redaktionellen Linie herangezogen werden (vgl. Hagen 1992). In einer Untersuchung der Berichterstattung der überregionalen Presse über die Volkszählung im 1987 fand Hagen heraus, dass die Zeitungen mehr Aussagen von denjenigen individuellen oder kollektiven Akteuren veröffentlichten, die im Sinne der redaktionellen Linie argumentierten (vgl. ebd., S. 456). Ferner schlussfolgerte er aus seinen Befunden, dass ein neues, kontroverses Thema sich erst durch die Meinungen von Personen und Gruppen mit bereits bekannten politischen Positionen politisch einordnen lässt (vgl. ebd., S. 457).

Opportune Zeugen können zum einen Akteure aus den rivalisierenden Lagern in einem Konflikt sein. Zum anderen können konfliktunbeteiligte Personen in der Berichterstattung auftreten (vgl. Staab et. al. 1991, S. 77ff.), die als formell unabhängige Experten zu einem kontroversen Thema Stellung beziehen können. Der Einsatz von Experten als opportune Zeugen hat ein weitaus größeres Wirkungspotenzial, da diese insbesondere in technisch komplexen Fragen aufgrund ihrer Neutralität eine hohe Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung genießen (vgl. Page/Shapiro/Dempsey 1987, S. 35). Zu bemerkenswerten Ergebnissen in diesem Zusammenhang kommen die Studien von Rothman und Lichter zur Kernenergie-Debatte in den USA. Die Autoren stellten fest, dass die überwältigende Mehrheit der amerikanischen Wissenschaftler den Ausbau der Kernenergie befürwortete, während die in den Medien zitierten Experten mehrheitlich die Atomenergie ablehnten. Darüber hinaus ergab eine Journalistenbefragung, dass führende Wissenschaftsjournalisten politisch eher links-liberal und der Kernenergie gegenüber eher skeptisch eingestellt waren. Rothman und Lichter schlossen daraus, dass Journalisten entsprechend ihren eigenen, subjektiven Einstellungen Aussagen von atomkritischen Wissenschaftlern bevorzugten und dadurch eine verzerrte Darstellung der Mehrheitsverhältnisse in der Wissenschaftsdebatte über Kernenergie vermittelten (Rothman/Lichter 1982, S. 50ff.; 1987, S. 390ff.). Einen ähnlichen Zusammenhang zwischen redaktioneller Linie und Expertenaussagen stellte Kepplinger auch in der deutschen Kernenergie-Debatte fest (vgl. Kepplinger 1988, S. 676).

2.3.4 Instrumentelle Aktualisierung

Einem ähnlichem Prinzip folgt die Strategie der instrumentellen Aktualisierung (vgl. Kepplinger et. al. 1989a). Die Bevorzugung einer Konfliktseite erfolgt hierbei durch das bewusste Hoch- und Herunterspielen von Themen und Ereignissen, die der präferierten Konfliktpartei entweder nutzen oder schaden (vgl. ebd., S. 204f.). Das Konzept der instrumentellen Aktualisierung geht auf die Untersuchungen von Hans Mathias Kepplinger zu publizistischen Konflikten zurück (vgl. Kepplinger et. al. 1989a; 1991; Kepplinger 1994). Kepplinger bescheinigt den Medien eine Schlüsselstellung in Konflikten, weil die Kontrahenten auf ihre vermittelnde Funktion angewiesen sind (vgl. Kepplinger et. al. 1989a, S. 203). „Dabei können Publikationsorgane mit unterschiedlichen redaktionellen Linien ihre Argumente aufgreifen oder verschweigen und positiv oder negativ darstellen, so dass unter Umständen die Leser, Zuhörer oder Zuschauer verschiedener Medien einen unterschiedlichen Eindruck von der gleichen Sache erhielten“ (ebd., S. 202). Publizistische Konflikte sind nach Kepplingers Auffassung ferner durch einen zentralen Gegenstand gekennzeichnet, der mit vielen anderen Gegebenheiten in Verbindung steht (vgl. Kepplinger 1994, S. 217). Diese Gegebenheiten können wiederum für oder gegen einen Kontrahenten sprechen. „Da sie in diesem Sinne nützlich oder schädlich sind, kann man sie als instrumentelle Gegebenheiten bezeichnen“ (Kepplinger et. al. 1989a, S. 202). Eine instrumentelle Aktualisierung liegt also dann vor, wenn eine instrumentelle Gegebenheit, die mit dem zentralen Konflikt-Gegenstand verbunden ist, in den Vordergrund gerückt wird. Empirische Befunde belegen, dass sich im Verlauf eines publizistischen Konflikts die Berichterstattung zunehmend weg vom zentralen Konfliktgegenstand hin zu Randaspekten verschiebt, so dass der Konfliktkern unter Umständen zum „Vehikel für die Darstellung allgemeiner politischer Auseinandersetzungen“ (Staab 1991, S. 82) wird. Kepplinger stellte darüber hinaus mittels einer Befragung fest, dass die instrumentelle Aktualisierung auf die subjektive Konfliktsicht der Journalisten zurückzuführen ist (vgl. Kepplinger 1989c, S. 63f.).

Kepplinger führte zahlreiche empirische Untersuchungen zur Überprüfung seiner Theorie durch. In den 1980er Jahren untersuchte er inhaltsanalytisch die Medienberichterstattung über die Konflikte um die 35-Stunden-Woche, die Ausländerpolitik der Bundesregierung und die politischen Verhältnisse in Mittelamerika (vgl. Kepplinger et. al. 1991). Die Ergebnisse der Teilstudien bestätigten die Annahmen über die Aktualisierung instrumenteller Gegebenheiten. Kepplinger fand unter anderem heraus, dass die liberalen und die konservativen überregionalen Qualitätszeitungen in ihrer Berichterstattung über den Mittelamerika-Konflikt entgegengesetzte redaktionelle Linien verfolgten (vgl. Kepplinger et. al. 1989a, S. 212). Ein interessanter Befund seiner Studien war, dass beide Hauptkontrahenten im Mittelamerika-Konflikt, die nicaraguanischen Sandinisten und die USA, in allen Publikationsorganen eindeutig negativ dargestellt wurden. Die entgegengesetzten redaktionellen Linien ergaben sich demnach nicht aus der unterschiedlichen Darstellung der Kontrahenten, sondern vielmehr aus „der unterschiedlichen Gewichtung relativ ähnlich bewerteter Gegebenheiten“ (ebd., S. 213). Im Zuge der Forschung konstatierten auch andere Autoren eine instrumentelle Aktualisierung in der Berichterstattung über verschiedene Konflikte (vgl. Weiß 1985; Staab 1991) oder Wahlkämpfe (vgl. Wagner 2007, S. 166f.).

Die hier beschriebenen Konstruktionsmechanismen von Bias können sowohl einzeln als auch zusammen in der Berichterstattung auftreten und sich einander ergänzen. Je mehr von ihnen eingesetzt werden, desto einseitiger ist der Berichterstattung des jeweiligen Mediums. Im Folgenden wird die Vorgehensweise der Untersuchung vorgestellt, um anschließend zu überprüfen, ob und in welchem Ausmaß diese Formen unausgewogener Berichterstattung im Konflikt um „Stuttgart 21“ (fortan auch S21 genannt) hervortreten.

3. Untersuchungsanlage

3.1 Forschungsfragen und Hypothesen

Auf der Basis der theoretischen Vorüberlegungen wurden zwei zentrale Forschungsfragen formuliert, die die Untersuchung zu beantworten versucht. Diese lauten wie folgt:

1) Sind signifikante Unterschiede in der Berichterstattung der überregionalen Qualitätszeitungen über „Stuttgart 21“ zu erkennen?
2) Wenn ja, auf welche Konstruktionsmechanismen von Bias lassen sich die Unterschiede zurückführen?

Aus den Forschungsfragen wurden ferner entsprechende Hypothesen zu verschiedenen Merkmalen der Berichterstattung gebildet. Es wird zunächst angenommen, dass die Zeitungen entsprechend ihren redaktionellen Linien berichten. Anknüpfend an das vorangegangene Kapitel wird erwartet, dass sie die Kontrahenten im Konflikt zum einen unterschiedlich bewerten und zum anderen Akteuren, die ihre eigene Konfliktsicht stützen, bevorzugt zitieren bzw. zu Wort kommen lassen. Des Weiteren wird vermutet, dass bestimmte Aspekte des Konflikts im Sinne der jeweils präferierten Konfliktseite instrumentell aktualisiert werden. Die konkreten Hypothesen lauten:

1. Die Berichterstattung ist verzerrt und entspricht den redaktionellen Linien der einzelnen Zeitungen.

1.1. Die Gegner des Projekts werden in den liberalen Blättern (FR, SZ) positiver dargestellt, während die konservativen Zeitungen (FAZ, Welt) umgekehrt verfahren.

1.2. Die Gegner des Projekts kommen in den liberalen Blättern häufiger zu Wort, während die konservativen Zeitungen den Befürwortern mehr publizistischen Raum zur Verfügung stellen.

1.3. Themen und Ereignisse, die für die S21-Gegner und gegen die Befürworter sprechen, werden in der Berichterstattung der liberalen Blätter häufiger thematisiert. Die konservativen Zeitungen geben dagegen Gegebenheiten, die für die Befürworter und gegen die S21-Kritiker sprechen, größeres Gewicht.

1.4. Die liberalen Zeitungen bewerten das Projekt „Stuttgart 21“ insgesamt negativer als die konservativen Blätter.

2. Die in der Kommentierung manifestierte Konfliktsicht der Zeitungen wird durch Selektion, Aufmachung und Platzierung der Aussagen bei der Nachrichtengebung untermauert.

3. Die Tendenz der zitierten und referierten Aussagen korreliert mit der Tendenz der Kommentierung der einzelnen Zeitungen.

4. Die Berichterstattung aller Zeitungen wird von politischen Akteuren und Aspekten des Konflikts dominiert. Diese werden zudem negativer dargestellt als andere Aspekten und Akteure.

5. Die liberalen Zeitungen stehen partizipativen Verfahren der Entscheidungsfindung und dem Protest gegen S21 eher wohlwollend gegenüber, während die konservativen den Protest ablehnen und repräsentative Verfahren präferieren.

3.2 Untersuchungsmethode

Zur Überprüfung der Hypothesen wird eine Inhaltsanalyse der Berichterstattung von vier überregionalen Tageszeitungen durchgeführt. Die Inhaltsanalyse gilt als Standardinstrument zur Erfassung bestimmter Merkmale der Medienberichterstattung. Sie ermöglicht Rückschlüsse sowohl auf die Kommunikatoren als auch – in Kombination mit zusätzlichen Methoden –auf die Rezipienten und die soziale Situation (vgl. Rössler 2004, S. 29). Die vorliegende Untersuchung lässt verlässliche Aussagen ausschließlich über die Kommunikatoren zu. Anhand der inhaltsanalytisch ermittelten Besonderheiten der Berichterstattung werden lediglich Hypothesen über ihre möglichen Auswirkungen auf das Publikum bzw. die soziale Wirklichkeit aufgestellt.

3.2.1 Materialauswahl und Untersuchungszeitraum

Die Inhaltsanalyse konzentriert sich auf die Berichterstattung der überregionalen Tageszeitungen „Frankfurter Rundschau“ (FR), „Süddeutsche Zeitung“ (SZ), „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) und „Die Welt“ (WELT). Berücksichtigt wurden alle Zeitungsausgaben im Zeitraum von 1. Juli 2010 bis 31. Dezember 2010. Die Auswahl des Materials wurde aus dreierlei Gründen getroffen: Erstens sind die oben genannten Presseorgane die auflagenstärksten überregionalen, täglich erscheinenden Abonnementszeitungen. Zweitens werden diese wegen ihres hohen journalistischen Niveaus auch als „Qualitätszeitungen“ bezeichnet und gehören zu den sogenannten meinungsbildenden Medien, an denen sich Journalisten maßgeblich in ihrer Tätigkeit orientieren. Drittens weisen die ausgewählten Blätter unterschiedliche redaktionelle Linien auf und decken somit das publizistische Links-Rechts-Spektrum in Deutschland ab. Die FR gilt als „ausgeprägt links“, die SZ als „gemäßigt links“. Dagegen sind die FAZ als „gemäßigt rechts“ und die WELT als „ausgeprägt rechts“ dem konservativen Lager zuzuordnen (vgl. Staab 1990, S. 138f).

Die Festlegung des Untersuchungszeitraums ergab sich aus der Entwicklung des Konflikts. Der Anfangspunkt bildet die Intensivierung der Proteste gegen das Bahnprojekt „Stuttgart 21“ im Juli 2010. Der Endpunkt stellen der Schlichterspruch und die darauffolgenden Reaktionen der Konfliktparteien im Dezember 2010 dar. Da sich diese nicht auf bestimmten, abrupt aufgetretenen Ereignisse zurückführen lassen, wird der Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember angesetzt. Insgesamt kamen 680 Zeitungsausgaben in diesem Zeitraum für die Analyse in Frage.

3.2.2 Analyseeinheiten und Kategorien

Der Inhaltsanalyse liegt eine hierarchische Zerlegung des Untersuchungsmaterials zugrunde. Es werden drei Analyseeinheiten auf zwei verschiedenen Ebenen der Berichterstattung identifiziert. Auf der Artikelebene wurden alle Beiträge über „Stuttgart 21“ codiert. Insgesamt gingen 869 Artikel in die Analyse ein. Für jeden Beitrag wurden u. a. die Platzierung, die journalistische Darstellungsform und den groben Themenschwerpunkt ermittelt. Des Weiteren wurde der Umfang der Artikel in Spaltenzeilen errechnet.

Unterhalb der Artikelebene wurden wertende Aussagen und Pro- und Kontra-Argumente zur Analyse herangezogen. Insgesamt wurden auf der Aussagenebene 8971 Codiereinheiten identifiziert, davon 7444 wertende Aussagen und 1527 Argumente.

Wertende Aussagen sind Informationseinheiten, die durch einen Zusammenhang von Aussagegegenstand und/oder Aussageobjekt, Urheber und Tendenz der Bewertung definiert sind. Es wurden ausschließlich wertende Aussagen über Aspekte (Aussagegegenstände) und Akteure (Aussageobjekte) des S21-Konflikts berücksichtigt. Unter Aussagegegenständen werden verschiedene Aspekte des Konflikts um S21 verstanden, die jeweils einen unterschiedlichen Allgemeinheitsgrad aufweisen. Die vollständigen Listen der Aussagegegenstände und -objekte können dem Kategoriensystem im Anhang entnommen werden. Außerdem wurden die Tendenz und der Urheber jeder Aussage erfasst. Für jeden Urheber wurde zusätzlich seine Position zu S21 festgehalten, wobei diese für bestimmte Akteure vorgegeben war, für andere wiederum aus dem Kontext ermittelt werden sollte. Der Urhebercodierung wurde die gleiche Liste mit Akteuren wie beim Aussageobjekt zugrunde gelegt. Die Tendenz wurde auf einer vierstufigen Skala von „eindeutig negativ“ (-2) bis „eindeutig positiv“ (+2) unter Vernachlässigung des Nullpunktes ermittelt. Für jede Aussage wurde zudem der Grad ihrer Hervorhebung erfasst. Als Messinstrument diente hierzu eine fünffach abgestufte Skala von 1 („Aussage im Fließtext“) bis 5 („Aussage in der Überschrift“).

Argumente stellen eine Form impliziter Bewertungen dar. Es handelt sich hierbei im Unterschied zur Kategorie „Aussagengegenstand“ um Gegebenheiten (Ereignisse, Zustände), die allgemein für oder gegen die Kontrahenten sprechen. Es geht also in erster Linie nicht um die Bewertung neutraler Sachverhalte, sondern um die – mit einigen Einschränkungen (siehe unten) – neutrale Darstellung werthaltiger Sachverhalte (vgl. dazu Kepplinger 1988, S. 660). Der Aussagegegenstand „Staatliche und polizeiliche Ordnungsmaßnahmen“ ist an sich wertfrei und kann vom jeweiligen Urheber entweder positiv oder negativ bewertet werden. Das Argument „Gewaltanwendung von Polizisten gegenüber Demonstranten / Strafanzeigen gegen Polizisten“ beinhaltet bereits eine latente Tendenz zugunsten der S21-Gegner und kann durch die bloße Nennung zur Stärkung der S21-Gegner-Partei instrumentalisiert werden. Die identifizierten Gegebenheiten sind also Tatsachenfeststellungen, deren Gültigkeit von den jeweiligen Kontrahenten lediglich relativiert, jedoch nicht völlig abgestritten werden kann. Sie weisen eine klare Richtung auf und können somit der jeweiligen Seite im Konflikt nutzen oder schaden. Nicht alle Nennungen eines Arguments fallen jedoch gleichermaßen ins Gewicht. Durch den Einsatz sprachlicher Stilmittel können Argumente implizit abgeschwächt oder verstärkt werden. In Anlehnung an Werner Früh wurden bei der Codierung u. a. folgende Stilmittel zur Verstärkung bzw. Abschwächung von Argumenten berücksichtigt: emotionalisierende Wortwahl, Herabsetzung der Glaubwürdigkeit der Quelle, Statusaufwertung der Quelle oder Relativierung durch Gegenüberstellung (vgl. Früh 1998, S. 249 – 260). Auf diese Weise wurden vier mögliche Ausprägungen identifiziert, die jeweils mit einem Zahlenwert von 0 bis 3 versehen sind: 0 („kommt nicht vor“), 1 („kommt abgeschwächt vor“), 2 („kommt vor“) und 3 (kommt verstärkt vor“). Dadurch lässt sich für jedes Argument bzw. jede Untergruppe von Argumenten (Pro 21 bzw. Kontra S21) einen Index ermitteln, der den Beachtungsgrad jedes einzelnen Arguments bzw. jeder Gruppe von Argumenten in der Berichterstattung der Zeitungen wiedergibt.

Die Liste von Argumenten wurde in einer Voruntersuchung erstellt. Dabei wurde ein repräsentativer Teil des Materials gesichtet und die in Frage kommenden Argumente ermittelt. Um in die Liste aufgenommen zu werden, mussten die einzelnen Gegebenheiten von mindestens drei der untersuchten vier Zeitungen behandelt werden. Auf diese Weise wurden jeweils zwölf Pro- und Kontra-Argumente identifiziert. Die Liste der Argumente ist dem Kategoriensystem im Anhang zu entnehmen. Auch hier wurden die Hervorhebung und der Urheber jedes Arguments ermittelt.

4. Ergebnisse

4.1 Umfang und Struktur der Berichterstattung

Im Untersuchungszeitraum veröffentlichten die vier überregionalen Tageszeitungen insgesamt 869 Artikel über den Konflikt um „Stuttgart 21“. Am intensivsten berichtete die FAZ mit 294 Artikeln (36 %), gefolgt von SZ mit 210 (24 %), FR mit 191 (22 %) und die WELT mit 174 (19 %) veröffentlichten Beiträgen (Abb. 1). Der Umfang der Berichterstattung in Zeilen ergab nur minimale Abweichungen bezüglich des Anteils der einzelnen Zeitungen an der Gesamtberichterstattung und wird an dieser Stelle nicht weiter thematisiert.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Anteil der einzelnen Zeitungen an der Gesamtberichterstattung

Betrachtet man die Intensität der Gesamtberichterstattung im Zeitverlauf, so lässt sich ein typisches Muster der medialen Beachtung von öffentlichen Konflikten erkennen. Demnach durchläuft eine Kontroverse im Thematisierungsprozess vier Phasen: Latenz- und Vorbereitungsphase, Aufschwung, Höhepunkt und Abschwung (vgl. Mathes/Pfetsch 1991, S. 55ff.; Berens 2001, S 166f). Ein längst bekanntes Problem wird zunächst in einem engen Kreis aus Experten und Initiativgruppen diskutiert. Die Initiativgruppen versuchen mit Protestaktionen auf das Thema aufmerksam zu machen (Latenzphase) und erlangen allmählich die Aufmerksamkeit der etablierten Medien. Wenn das Problem einmal dorthin gelangt ist, wird es Teil der öffentlichen Diskussion. Immer mehr Akteure greifen das Thema auf und äußern sich darüber, was seine mediale Beachtung weiter fördert (Aufschwungsphase). Schließlich schafft es das Thema auch auf die Regierungsagenda (Höhepunkt). Nachdem politische Amtsträger Entscheidungen diesbezüglich getroffen haben, verliert das Thema rasch an Nachrichtenwert und verschwindet oft gänzlich aus der Berichterstattung (Abschwungsphase), und zwar unabhängig davon, ob eine Lösung des Problems herbeigeführt oder lediglich aufgeschoben worden ist (vgl. Mathes/Pfetsch 1991, S. 55ff.). Im Fall von S21 zeigt sich jedoch auch eine auffällige Abweichung von diesem Muster (Abb. 2). Dies ist darauf zurückzuführen, dass die politische Maßnahme zur Entschärfung des Konflikts, das Schlichtungsverfahren, sich über mehrere Wochen erstreckte und erst mit dem Schlichterspruch am 1. Dezember 2010 endete. Dieser markiert auch den Spitzenwert der Thematisierungskurve. Das andere Schlüsselereignis stellt der eskalierte Polizeieinsatz im Schlossgarten am 31. September 2010 dar, der die Regierung erst zum Handeln bewegte.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 2: Intensität der Berichterstattung im Zeitverlauf

Die Differenzierung der Berichterstattung nach Darstellungsformen zeigt mitunter deutliche Unterschiede bei der Wahl der journalistischen Mittel in den einzelnen Blättern (Abb. 3). In allen Zeitungen dominieren zwar die Nachrichtenbeiträge (Meldungen und Berichte), die etwa die Hälfte aller Artikel ausmachen. Bei den Meinungsbeiträgen lassen sich jedoch einige Auffälligkeiten erkennen. Während die FAZ und die SZ in dieser Hinsicht eine fast identische Struktur der Berichterstattung aufweisen, stechen bei der FR und der WELT zwei Besonderheiten hervor: Der Anteil der kommentierenden Beiträge (Kommentare und Glossen) in der FR ist vergleichsweise gering, während die WELT den größten Anteil an Kommentaren von allen Zeitungen aufweist. Die FR veröffentlichte mit einem Anteil von rund zehn Prozent zweimal weniger Meinungsartikel als die FAZ und die SZ und sogar dreimal weniger als die WELT. Zugleich weist sie den mit Abstand höchsten Anteil an Beiträgen auf, die keiner redaktionellen Bearbeitung (Gastbeiträgen und Dokumentationen) unterlagen. Auch der Anteil der Interviews in der FR ist überdurchschnittlich hoch. All dies deutet darauf hin, dass die FR im S21-Konflikt eher geneigt war, externen Personen mehr Raum für ihre Darstellung des Problems zur Verfügung zu stellen, während die anderen drei Zeitungen viel expliziter die Meinung der Redaktion zum Ausdruck brachten. Letzteres gilt insbesondere für die WELT, die mit fast 30 Prozent Meinungsbeiträge sich genau konträr zu der FR verhielt. Hierbei ist erwähnenswert, dass die FR auch bei den Reportagen und Features die Spitzenposition hält (14,1 %), dicht gefolgt von der SZ (13, 3 %). Die FAZ und die WELT (je 9,2 %) bedienten sich dieser Darstellungsform dagegen vergleichsweise selten.

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Abbildung 3: Anteil der Darstellungsformen an der Berichterstattung

Die Themenselektion der einzelnen Zeitungen weist nur moderate Unterscheide auf. Im Großen und Ganzen zeigt sich ein einheitliches Bild. Die vier häufigsten Themen waren in allen Zeitungen die gleichen: politische Aspekte des Konflikts, die Schlichtung zur Entschärfung der Auseinandersetzung, Protestaktionen gegen S21 und polizeiliche Ordnungsmaßnahmen (Abb. 4). Ihre Verteilung in der Berichterstattung der einzelnen Blätter variiert leicht. Ein Alleinstellungsmerkmal besitzt hierbei wieder die FR, die als einzige Zeitung den Polizeiaktionen (zusammen mit politischen Aspekten) die meisten Artikel widmet. Dies erscheint umso bemerkenswerter, wenn man die eher mäßige Beachtung dieses Konfliktaspekts in anderen Medien betrachtet. Insgesamt dominierten die politischen Aspekte des Konflikts die Themenagenda der überregionalen Zeitungen. Am deutlichsten ausgeprägt ist dieser Befund in der Berichterstattung der FAZ. Angesichts der Tatsache, dass es sich bei S21 in erster Linie um ein Verkehrsprojekt handelt, überrascht der vergleichsweise geringe Anteil an Beiträgen, die sich schwerpunktmäßig mit den verkehrstechnischen Aspekten von S21 auseinandersetzen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 4: Anteil der Hauptthemen der Beiträge über S21

4.2 Themen und Themenbewertungen

In Kapitel 3.2.1 wurde deutlich, dass die Medien bestimmte Aspekte eines Konflikts explizit bewerten können und dass sie von dieser Möglichkeit besonders bei kontrovers diskutierten Themen häufig Gebrauch machen. In diesem Kapitel gilt es nun zum einen zu klären, wie sich die überregionalen Qualitätszeitungen zu S21 positionierten. Zum anderen soll herausgefunden werden, wie das Thema „Stuttgart 21“ gerahmt wurde, d. h. unter welchen Aspekten es behandelt wurde. Darüber hinaus wird der Frage nachgegangen, in welcher Beziehung die Themenselektion der Zeitungen zu ihrer Kommentierung steht.

4.2.1 Themen in der Berichterstattung über Stuttgart 21

Die Frage, welche Aspekte des S21-Konflikts die Berichterstattung der einzelnen Zeitungen dominierten, wurde ansatzweise schon im vorangegangenen Kapitel beantwortet. Allerdings geben die Befunde auf Artikelebene nur Aufschluss über die grobe Themenstruktur der Berichterstattung. Eine genauere Erfassung der thematischen Schwerpunktsetzung ermöglicht erst die Analyse der wertenden Aussagen. Welche Aspekte des Konflikts waren wie oft Gegenstand einer Bewertung? In Tabelle 1 sind alle Aspekte von S21 aufgelistet, die im Kategoriensystem als Aussagegegenstände erfasst wurden. Das Projekt „Stuttgart 21“ wurde selbst in mehrere Subkategorien untergliedert: politische und soziale Aspekte, verkehrstechnische Aspekte, Kosten und Finanzierung, wirtschaftliche Aspekte, ökologische Aspekte usw. Darüber hinaus wurden verschiedene, mit S21 unmittelbar verbundene Aspekte berücksichtigt wie die Proteste gegen das Projekt, die staatlichen und polizeilichen Maßnahmen zur Sicherung der Bauarbeiten, das Schlichtungsverfahren zur Lösung des Konflikts oder die Möglichkeit eines Volksentscheids über S21 und die damit verknüpfte Kontroverse zwischen Bürgerbeteiligung und repräsentativer Demokratie. Diese Differenzierung ermöglicht die Erfassung des Deutungsrahmens (Frames), innerhalb dessen der Konflikt von der überregionalen Presse bewertet wird. Des Weiteren lässt sich die Struktur des publizistischen Konflikts um „Stuttgart 21“ rekonstruieren. Wurde der zentrale Konfliktgegenstand zum Aufhänger für allgemeine politische und gesellschaftliche Kontroversen?

Tabelle 1 verdeutlicht, dass in allen Zeitungen erwartungsgemäß allgemeine Aussagen über S21 überwiegen, d. h. Aussagen, die S21 pauschal bewerten. Diese machen ein Fünftel aller wertenden Aussagen in der FAZ und der SZ. Auch hier stellt die FR mit rund 15 Prozent an pauschalen Aussagen eher eine Ausnahme dar. Alle Zeitungen konzentrieren sich hauptsächlich auf die politischen Aspekte von S21 (etwa 10 Prozent aller Aussagen). Zählt man die politisch-gesellschaftliche Kontroverse zwischen direkter und repräsentativer Demokratie dazu, ergibt sich ein Anteil von rund 20 Prozent an Aussagen über politische Facetten der Auseinandersetzung. Im Gegensatz dazu, waren die verkehrlichen und bautechnischen Aspekte von „Stuttgart 21“ deutlich seltener Gegenstand wertender Aussagen. Die Befunde machen deutlich, dass die überregionale Presse das Hauptaugenmerk auf die politische Dimension des Konflikts um „Stuttgart 21“ richtete.

Betrachtet man die Schwerpunktsetzung der einzelnen Zeitungen, so fällt es auf, dass die FR und die WELT im Vergleich zu den beiden anderen Blättern mehr Aussagen über den Protest gegen S21 veröffentlichten. Die FAZ und die SZ publizierten dafür mehr Aussagen, die sich mit dem Konflikt zwischen partizipativer und repräsentativer Entscheidungsfindung befassen. Zudem wird auch auf der Aussagenebene deutlich, dass die FR mehr als jede andere Zeitung das Handeln der Polizei thematisiert. Die Schlichtung zu S21 wurde vergleichsweise häufig bewertet. Hierbei zeigt sich eine eher gleichmäßige Gewichtung in den einzelnen Zeitungen.

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Tabelle 1: Gewichtung von Aspekten des S21-Konflikts in den wertenden Aussagen

4.2.2 Themenbewertung

Die Gewichtung der unterschiedlichen Aspekte bestimmt die Perspektive der Betrachtung von S21. Das ist deshalb wichtig, weil die inhaltliche Akzentuierung eine bestimmte Interpretation und Bewertung des Konflikts impliziert. Studien zu verschiedenen gesellschaftlichen Konflikten ergaben beispielsweise, dass die vier überregionalen Zeitungen unterschiedliche, zum Teil gegensätzliche Positionen zu Protesten von Bürgern und Organisationen vertreten. Aus Untersuchungen der Medienberichterstattung über die Castor-Transporte ist bekannt, dass die links-orientierten Zeitungen (FR, SZ) die protestierenden Gruppen positiver darstellten als die konservativen Blätter (FAZ, WELT) (vgl. Schulz/Berens/Zeh 1998, S. 89-93). Auch das Vorgehen der Polizei gegen die Castor-Gegner wurde unterschiedlich dargestellt. Während die FR und SZ mehr negative Aussagen über die Härte der Maßnahmen publizierten, kritisierten FAZ und WELT eher die Zurückhaltung der Sicherheitskräfte (vgl. ebd., S. 108). Ein weiterer Aspekt, über dessen Bewertung bereits Erkenntnisse vorliegen, ist die allgemeine, gesellschaftlich-politische Kontroverse zwischen direkter und repräsentativer Demokratie. Voltmer untersuchte die ideologischen Präferenzen der überregionalen Zeitungen im Bundestagswahlkampf 1990 anhand von fünf abstrakten Konfliktdimensionen, die bestimmte Ziele staatlichen Handelns verkörpern. Innerhalb der Konfliktdimensionen identifiziert sie jeweils 15 linke und rechte Handlungsprinzipien zum Erreichen dieser Ziele (vgl. Voltmer 1997, S. 178ff.). In der Dimension „gesellschaftliche Integration“ geht es u. a. um die Frage, wie bindende, demokratische Entscheidungen zustande kommen sollen. Die zwei Positionen hierzu definiert Voltmer als „Beteiligung“ (linke Position) und „Repräsentation“ (rechte Position). Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass alle Blätter außer der FAZ in dieser Konfliktdimension eher rechte Positionen einnehmen. Eine ausgeprägt rechte Position vertritt hierzu die WELT, die am wenigsten ausgeprägte Haltung weist die SZ auf. Diese Befunde erscheinen auf den ersten Blick überraschend, müssen jedoch im Hinblick auf „Stuttgart 21“ relativiert werden. Neben der Form der demokratischen Entscheidungsfindung wurden in der Dimension „gesellschaftliche Integration“ auch Positionen zur adäquaten Gewährleistung der inneren Sicherheit zusammengefasst. Für die vorliegende Studie ist der letztgenannte Aspekt irrelevant. Es werden hierbei ausschließlich die Positionen der Zeitungen im Konflikt „direkte gegen repräsentative Formen der Entscheidungsfindung“ ermittelt.

Im Folgenden wird auf die Positionen der meinungsbildenden Zeitungen zum Projekt S21 und zu verschiedenen Aspekten des Konflikts um das Bahnprojekt eingegangen. Die explizite Haltung der einzelnen Medien, d. h. ihre jeweilige redaktionelle Linie im Konflikt, spiegelt sich in den Aussagen der Journalisten über S21 wieder. Es erscheint naheliegend, zur Ermittlung dieser Positionen nur die Aussagen in den Meinungsbeiträgen heranzuziehen. Diese Vorgehensweise kann aber unter Umständen unvollständige Ergebnisse liefern, da wertende Urteile häufig auch in den nachrichtenbetonten Beiträgen vorkommen (vgl. Schönbach 1977, S. 71-78; Hagen 1992, S. 447f.; Schulz/Berens/Zeh 1998, S. 81). Umgekehrt kann der Fall eintreten, dass in den Kommentaren Aussagen anderer Urheber referiert oder zitiert werden. Diese Problematik verdeutlicht Abbildung 5. Der Anteil der journalistischen Aussagen in den Meinungsbeiträgen ist nicht unerheblich. In der FR ist er sogar fast so hoch wie in den sogenannten „Zwischengenres“. Hierunter wurden in Anlehnung an Weiß Stilformen wie Reportagen, Dokumentationen und Interviews zusammengefasst, die „jenseits der Nachricht und diesseits des Kommentars“ (Weiß 1985, S. 848.) liegen. Die Position der Zeitungen lässt sich also nicht zwingend mit der Tendenz der Kommentare gleichsetzen. Um dieser Problematik zu entkommen, werden im Folgenden die wertenden Aussagen von Journalisten in allen Darstellungsformen als Indikator für die Position eines Mediums betrachtet. Zusätzlich wird die Tendenz der Aussagen aller anderen Urheber ermittelt, so dass der expliziten Meinung der Redaktion die Auswahl der wertenden Aussagen in der Nachrichtengebung gegenübergestellt werden kann.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 5: Anteil der wertenden Aussagen von Journalisten und anderen Urhebern in den Meinungsbeiträgen, Nachrichtenbeiträgen und Zwischengenres

Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen, dass die überregionalen Qualitätszeitungen bei der Darstellung von S21 unterschiedliche redaktionelle Linien verfolgten. Die links-liberalen Blätter (FR, SZ) bewerteten das Projekt eher negativ. Zudem veröffentlichten sie mehr negative Aussagen anderer Akteure. Die rechts-konservativen Zeitungen (FAZ, WELT) stellten S21 eher positiv dar (Abb. 6). Die Tendenz der referierten und zitierten Aussagen liegt hier zwar knapp im negativen Bereich, ist aber bei Weitem nicht so ausgeprägt negativ wie in der FR und der SZ. Betrachtet man die Zeitungen einzeln, so muss man Folgendes festhalten: Die Darstellung des Projekts S21 ist umso negativer, je weiter links sich ein Medium im publizistischen Spektrum befindet. Am negativsten wird S21 von den Journalisten der FR bewertet. Etwas weniger kritisch – aber immer noch deutlich negativ – berichtet die SZ über das Bauvorhaben. Die FAZ nimmt hierbei die ausgewogenste Position mit leichter Tendenz zugunsten von S21. Es fällt auf, dass die FAZ sowohl bei den eigenen Aussagen als auch bei der Selektion fremder Äußerungen zu S21 am ehesten um Ausgeglichenheit bemüht ist. Die WELT bewertet das Projekt am positivsten. Die positive Bewertung ist allerdings eher moderat und steht in keinem Verhältnis zu der ausgesprochen negativen Darstellung in der FR, dem anderen Pol des Links-Rechts-Spektrums. Der Unterschied zwischen dem negativen und positiven Spitzenwert beträgt auf der vierstufigen Skala von -2 bis +2 einen vollen Punkt (-1,36 in der FR und +0,36 in der WELT). Nimmt man die Aussagen aller Urheber zusammen, so lässt sich ein auffallend negativer Gesamttenor der Berichterstattung über S21 konstatieren.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 6: Tendenz der wertenden Aussagen über S21

Die Darstellung von „Stuttgart 21“ impliziert eine gegengerichtete Bewertung des Protests gegen das Projekt. Diese Annahme wird durch die Befunde bestätigt. Die eher negative Darstellung von S21 in den liberalen Zeitungen ging mit einer positiven Bewertung des Protests einher. Das umgekehrte Bild zeigte sich in den konservativen Blättern (Abb. 6). Die FR nahm auch hier eine Sonderstellung ein, indem sie als einzige Zeitung auch mehrheitlich positive Urteile anderer Urheber veröffentlichte. Auffällig ist die relativ große Abweichung zwischen der Tendenz der journalistischen und der übrigen Aussagen in der FR und der SZ, die im scharfen Gegensatz zu der eher geringen Distanz zwischen den beiden Aussagenkomplexen in der WELT und insbesondere in der FAZ steht. Besonders auffällig ist diese Diskrepanz in der SZ, wo die referierten und zitierten Aussagen die genau entgegengesetzte Richtung zur redaktionellen Meinung aufweisen. Da die kritische Bewertung des Projekts in den einzelnen Zeitungen mit der positiven Darstellung des Protests korreliert, ist es nur naheliegend, dass auch der Gesamttenor der Protestberichterstattung eher positiv ist. Dies ist jedoch nicht der Fall, die Gesamttendenz der Protestdarstellung ist ebenfalls eher negativ.

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Abbildung 7: Tendenz der Aussagen über den Protest gegen S21

In der Konfliktdimension „direkte gegen repräsentative Demokratie“ lassen sich die Zeitungen in der Auseinandersetzung um S21 recht eindeutig auf einer Links-Rechts-Achse einordnen. Die FR und die SZ beziehen eine klare, zustimmende Position zu direktdemokratischen Verfahren der Entscheidungsfindung (Abb. 7). Gleichzeitig kritisieren sie die Entscheidungsprozesse der repräsentativen Demokratie (Abb. 8). Die konservativen FAZ und WELT beziehen die exakt gegenteilige Position in der Kontroverse. Interessanterweise unterscheiden sich die Zeitungen in der Auswahl der referierten Aussagen zur direkten Demokratie kaum voneinander. Sie publizierten allesamt eher positive Aussagen. Bei den Aussagen zur repräsentativen Demokratie synchronisieren hingegen alle Blätter mit Ausnahme der WELT recht auffällig Meinung und Nachrichtengebung.

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Abbildung 8: Tendenz der Aussagen über Bürgerbeteiligung bei der Entscheidungsfindung

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Abbildung 9: Tendenz der Aussagen über die Entscheidungsprozesse in der repräsentativen Demokratie

Die größten Ähnlichkeiten zwischen den einzelnen Medien sind in der Bewertung der Schlichtung zu erkennen. Abbildung 9 zeigt, dass sich die Werturteile der Journalisten hier am ehesten der Mitte zubewegen. Das Schlichtungsverfahren wurde am negativsten in der FR und am positivsten in der WELT dargestellt. Die FAZ und die SZ nahmen diesbezüglich eine eher ausgewogene Position ein und liegen nur sehr knapp im negativen Bereich. Die nicht-redaktionellen Aussagen zur Schlichtung weisen über alle Blätter hinweg eine positive Tendenz auf. Die Meinung der Redaktion und die referierten und zitierten Aussagen gehen hier deutlich auseinander und werden offensichtlich von den einzelnen Publikationsorganen nicht aneinander angepasst. Die allgemeine Bewertung der Schlichtung zeigt eine eher negative Gesamtbewertung von den Journalisten, die in scharfem Kontrast zum eindeutig positiven Tenor der referierten und zitierten Aussagen steht. Betrachtet man jedoch die einzelnen Aspekte der Schlichtung, so fällt es auf, dass die FR insbesondere dem Ergebnis der Schlichtung zugunsten von S21 kritisch gegenüberstand und im Verfahren selbst ein Zukunftsmodell sah, während die WELT das Ergebnis ausgesprochen positiv bewertete und die potenzielle Vorbildfunktion des Verfahrens kaum thematisierte. Dieser Befund bekräftigt die Haltung beider Blätter zu S21 und ihre jeweilige Position zur Entscheidungsfindung in der repräsentativen Demokratie. Durchweg negativ wurde der Verlauf der Schlichtungsgespräche in allen Zeitungen beurteilt.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 10: Tendenz der wertenden Aussagen über die Schlichtung zu S21

4.2.3 Synchronisation von Nachricht und Meinung

Die Befunde belegen, dass eine implizite Vermischung von Meinung und Nachricht im Sinne von Anpassung der Tendenz eigener und fremder Äußerungen stark vom Gegenstand der Bewertung abhängt. Um von Synchronisation von Nachricht und Meinung sprechen zu können, müssen die Aussagen einseitig ausgewählt werden und mit der Kommentierung übereinstimmen (vgl. Kapitel 2.3.2.). Bei der Darstellung des zentralen Konfliktgegenstands, des Projekts S21, ist die Synchronisation von Kommentiereung und Nachrichtengebung evident. Je positiver die journalistische Bewertung des Projekts ist, desto weniger negativ sind die zur Veröffentlichung ausgewählten Aussagen. Bei den Nebenaspekten des Konflikts lassen sich jedoch nur vereinzelt Fälle von Synchronisation feststellen. Besonders ausgeprägt ist – sieht man von der Berichterstattung der WELT ab – die Parallelität zwischen Kommentarlinie und einseitiger Aussagenselektion bei der Haltung zur repräsentativen Demokratie. Auch die Berichterstattung über den Protest orientiert sich bei allen Zeitungen mit Ausnahme der SZ an der Kommentierung. Die Nachrichtengebung über die Schlichtung war dagegen größtenteils ausgewogen, während die Kommentierung der einzelnen Zeitungen moderate Unterschiede aufweist. Hier kann man am ehesten vom Schönbachs Idealfall einer objektiven Berichterstattung sprechen: Die Kommentierung eines meinungsbildenden Mediums bezieht dabei zwar eindeutig Stellung, übt aber keinen Enfluss auf die Auswahl der Argumente aus (vgl. Schönbach 1977, S. 50). Dasselbe Muster zeigt sich bei der Berichterstattung über direktdemokratische Entscheidungsformen. Kommentierung und Nachrichtengebung können nicht nur durch die Auswahl der Aussagen, sondern auch durch ihre besondere Hervorhebung aneinander angepasst werden. Tabelle 2 verdeutlicht den Zusammenhang zwischen Tendenz und Hervorhebung von wertenden Aussagen zu S21. Alle Zeitungen mit Ausnahme der WELT platzierten diejenigen Aussagen prominenter, die ihre Kommentierung stützten. Da die Aussagen über das Projekt S21 selbst und den Protest dagegen zusammengenommen den Großteil der wertenden Aussagen ausmachen, kann man zusammenfassend festhalten, dass die Strategie der Synchronisation relativ häufig in der Berichterstattung über S21 eingesetzt wurde. Am häufigsten machte die FR davon Gebrauch.

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Final del extracto de 129 páginas

Detalles

Título
News-Bias in der Medienberichterstattung über „Stuttgart 21“? Eine Inhaltsanalyse der Berichterstattung der überregionalen Tagespresse
Universidad
University of Trier
Calificación
1,0
Autor
Año
2013
Páginas
129
No. de catálogo
V295612
ISBN (Ebook)
9783656939887
ISBN (Libro)
9783656939894
Tamaño de fichero
2550 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
Inhaltsanalyse, Nachrichtenforschung, News-Bias, Stuttgart 21, Medienberichterstattung über Stuttgart 21, Politische Kommunikation, Publizistische Konflikte, Opportune Zeugen, Wertende Aussagen
Citar trabajo
Evgeni Aleksandrov (Autor), 2013, News-Bias in der Medienberichterstattung über „Stuttgart 21“? Eine Inhaltsanalyse der Berichterstattung der überregionalen Tagespresse, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/295612

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