Berufsunfähigkeitsversicherung für Studierende. Empirischer Befund, Marktpotenziale und Ansätze zu einer optimalen Marktdurchdringung

Unter Nutzung von Erkenntnissen der Verhaltensökonomik


Tesis de Máster, 2015

103 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen zum Risiko der Berufsunfähigkeit
2.1 Das Risiko der Berufsunfähigkeit
2.1.1 Charakteristika der Berufsunfähigkeit
2.1.2 Inhaltliche Abgrenzung der Berufsunfähigkeit
2.1.3 Ursachen für Berufsunfähigkeit
2.2 Besonderheiten des Berufsunfähigkeitsrisikos für Studierende

3 Die Berufsunfähigkeitsversicherung als Deckungskonzept
3.1 Gesetzliche Deckung – Konzept und Grenzen
3.2 Notwendigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
3.3 Konstituierende Merkmale und Bestandteile der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
3.4 Prozessmodell zur Aufnahme eines Neuvertrags
3.5 Besonderheiten von studentischen Berufsunfähigkeitsversicherungen

4 Empirischer Marktbefund
4.1 Arten von Berufsunfähigkeitsversicherungen
4.1.1 Berufsunfähigkeitsversicherung als selbstständiges Produkt
4.1.2 Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatz- und Kombinationsprodukt
4.2 Trends in der Produktentwicklung von Berufsunfähigkeitsversicherungen
4.3 Determinanten für die Preisbildung
4.4 Inhalte und Auswirkungen des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes
4.5 Bewertung der Leistungsquoten
4.6 Alternativprodukte zur Berufsunfähigkeitsversicherung

5 Relevanz verhaltensökonomischer Erklärungsmuster
5.1 Grundlagen der Verhaltensökonomik
5.2 Ausgewählte verhaltensökonomische Erklärungsmuster und deren Übertragbarkeit auf das Kaufverhalten von Studierenden
5.2.1 Verfügbarkeitsheuristik
5.2.2 Repräsentativitätsheuristik
5.2.3 Verankerungs- und Anpassungsheuristik

6 Empirische Studie zur Abdeckung des Berufsunfähigkeitsrisikos unter Studierenden
6.1 Eignung von Studierenden als Untersuchungssubjekt
6.2 Eignung der Berufsunfähigkeit als Untersuchungsobjekt
6.3 Hypothesen zur Konstruktion einer Studie
6.4 Aufbau und Inhalte des Fragebogens
6.4.1 Status Quo der Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos
6.4.2 Untersuchungskomponenten zu verhaltensökonomischen Erklärungsmustern
6.4.3 Relevante soziodemografische Komponenten
6.5 Rahmendaten zur Durchführung der Untersuchung
6.6 Ergebnisse der Befragung einer Studierendengruppe
6.6.1 Deskription der Stichprobenzusammensetzung
6.6.2 Bewertung von Absicherungsniveau und Kenntnisstand
6.6.3 Wirkungsevaluation verhaltensökonomischer Erklärungsmuster
6.7 Kritische Würdigung des Studienschwerpunkts

7 Ansätze zu einer optimalen Marktdurchdringung
7.1 Optimierungspotenziale im Versicherungsvertrieb
7.1.1 Status Quo und Best Practices
7.1.2 Ausbau des Engagements in Onlinevertriebswegen
7.1.3 Transparenzoffensive gegen Falschangaben
7.2 Optimierungspotenziale auf der Produktebene
7.2.1 Überführung in eine Pflichtversicherung
7.2.2 Leistungserweiterung um präventive Angebote
7.2.3 Konzeption eines modernen Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrags
7.2.4 Vereinfachung der Berufsrisikogruppendifferenzierung

8 Fazit

Selbstständigkeitserklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Ursachen für Berufsunfähigkeit

Abbildung 2: Ausgewählte Leistungsklauseln und Staffelregelungen

Abbildung 3: Antragsannahmequoten in der BUV

Abbildung 4: Entwicklung des Vertragsbestands und der Beiträge von Berufsunfähigkeitsversicherungen

Abbildung 5: Differenzierung deutscher Berufstätiger mit einer abgeschlossenen BUV nach Geschlecht

Abbildung 6: Verbreitung der BUV

Abbildung 7: Prämien-Kosten-Modell ohne Rückversicherung

Abbildung 8: Prämien-Kosten-Modell mit Rückversicherung

Abbildung 9: Leistungsentscheidung in der BUV

Abbildung 10: Erste Seite des Fragebogens zur durchgeführten Studie

Abbildung 11: Zweite Seite des Fragebogens zur durchgeführten Studie

Abbildung 12: Dritte Seite des Fragebogens zur durchgeführten Studie

Abbildung 13: Erste Fragebogenvariation zur Verankerungs- und Anpassungsheuristik mit negativer Rahmung

Abbildung 14: Zweite Fragebogenvariation zur Verankerungs- und Anpassungsheuristik mit positiver Rahmung

Abbildung 15: Evaluationsdesign zur Studie

Abbildung 16: Zusammensetzung der Stichprobe nach Geschlecht

Abbildung 17: Altersstruktur der Stichprobe in Jahren

Abbildung 18: Differenzierung der Stichprobe nach absolvierter Berufsausbildung

Abbildung 19: Differenzierung der Stichprobe nach bisheriger Berufstätigkeit

Abbildung 20: Differenzierung der Stichprobe nach dem monatlich verfügbaren Einkommen in Euro

Abbildung 21: Differenzierung der Stichprobe nach dem Geschlecht und dem Besitz einer BUV

Abbildung 22: Differenzierung der Stichprobe nach dem Alter und dem Besitz einer BUV

Abbildung 23: Differenzierung der Stichprobe nach dem monatlich verfügbaren Einkommen und dem Besitz einer BUV

Abbildung 24: Monatliche Prämie für eine BUV von Studierenden, welche über eine BUV verfügen

Abbildung 25: Monatliche Zahlungsbereitschaft für eine BUV von Studierenden, welche über keine BUV verfügen bzw. unsicher sind

Abbildung 26: Box-Plots der Schätzwerte zum BU-Risiko gesamt und differenziert nach Besitz einer BUV

Abbildung 27: Angaben zum Anspruch auf gesetzliche Leistungen im Fall einer Berufsunfähigkeit

Abbildung 28: Darstellung zur Wirkungsevaluation der Verfügbarkeitsheuristik

Abbildung 29: Darstellung zur Wirkungsevaluation der Repräsentativitätsheuristik

Abbildung 30: Darstellung zur Wirkungsevaluation der Verankerungs- und Anpassungsheuristik

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Ranking der Berufsgruppen nach dem spezifischen BU-Risiko

Tabelle 2: Marktdurchdringung verschiedener Versicherungszweige in Deutschland

Tabelle 3: Leistungsquote ausgewählter Versicherungsunternehmen bei erfolgtem Antrag auf Berufsunfähigkeit

1 Einleitung

Innerhalb der gesamten Erwerbsphase sieht sich ein Arbeitnehmer1 der Gefahr gegenüber, temporär oder bis mindestens zum Erreichen des Renteneintrittsalters außerstande zu sein den Beruf weiterhin auszuüben. Der drohende Einkommensverlust wird nur ungenügend durch das staatliche Sozialversicherungssystem kompensiert, weshalb das Risiko der Berufsunfähigkeit (BU) als existenzielles Risiko einzustufen ist und regelmäßig über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung (BUV) abzusichern ist.2 Bei näherer Betrachtung des Absicherungsniveaus offenbart sich jedoch ein Paradoxon: Obwohl etwa zwei Drittel der Bevölkerung körperliche Beeinträchtigungen durch schwere Krankheiten oder die künftige Pflegebedürftigkeit fürchten, wird das BU-Risiko eher abstrakt gesehen und infolgedessen weitestgehend unterschätzt, woraus eine verhältnismäßig niedrige Absicherung resultiert. Unter Studierenden, im späteren Berufsleben mit einem tendenziell höheren Lohn bzw. Gehalt ausgestattet, ist der Durchdringungsgrad besonders bedenklich.3 Demgegenüber wird statistisch etwa jeder vierte Arbeitnehmer einmal im Arbeitsleben (zumindest temporär) berufsunfähig,4 im Durchschnitt sogar schon im Alter von 43 Jahren.5 Die offensichtliche Diskrepanz zwischen prognostiziertem Risikoverlauf sowie der individuellen Risikowahrnehmung wird als Anlass genommen die Marktdurchdringung der BUV unter einer Gruppe von Studierenden eingehend zu untersuchen. Im Rahmen einer empirischen Untersuchung wird dediziert der Frage nachgegangen, ob bei Feststellung eines mangelhaften Absicherungsniveaus die Erkenntnisse der Verhaltensökonomik einen adäquaten Ansatz zur Erklärung der Vorsorgelücke darstellen. Anschließend werden Lösungskonzepte auf der Vertriebs- und Produktebene diskutiert, mit deren Ergreifung die Versicherungswirtschaft ggf. im Zusammenspiel mit der Politik die zukünftige Bedeutung der BUV für die studentische Zielgruppe unterstreichen und durch eine angemessene Kommunikation des Produktnutzens das Absicherungsniveau der Arbeitskraft von Studierenden verbessern kann.

2 Grundlagen zum Risiko der Berufsunfähigkeit

2.1 Das Risiko der Berufsunfähigkeit

2.1.1 Charakteristika der Berufsunfähigkeit

Für eine adäquate Einordnung in den versicherungswissenschaftlichen Kontext wird das Berufsunfähigkeitsrisiko dem biometrischen Risiko6 subsumiert, welches vor allem für die Personenversicherung von besonderer Bedeutung ist. Als besonderes Invaliditätsrisiko7 findet der Begriff der BU in der Lebensversicherung, Sozialversicherung und der privaten Krankenversicherung Anwendung, obgleich sich die jeweiligen Definitionen hinsichtlich abschließender theoretischer Darstellung und praktischer Tauglichkeit stark unterscheiden. Als gemeinsame Grundlage ist die Legaldefinition im Versicherungsvertragsgesetz (VVG)8 anzusehen. Im Rahmen der vorliegenden Abhandlung wird jedoch auf den allgemeinen Berufsunfähigkeitsbegriff der privaten Lebensversicherung abgestellt. Demnach liegt BU „vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.“9 Als kritischer Schwellenwert hat sich in der Praxis ein BU-Grad von 50 Prozent etabliert.10 Neben dem Leistungskriterium unterliegen weiterhin die bisherige bzw. voraussichtliche Dauer der BU sowie die Verweisung auf andere auszuübende Tätigkeiten der individuellen Ausgestaltung durch die Versicherer, wodurch sowohl die Formulierung des VVG als dispositives Recht als auch die Vielfalt der möglichen Definitionen deutlich wird.11

2.1.2 Inhaltliche Abgrenzung der Berufsunfähigkeit

Das Risiko der Invalidität lässt sich in Abhängigkeit von Ursprung, Art und Grad der körperlichen Beeinträchtigung sehr vielfältig auslegen, weshalb hinsichtlich verschiedener Risikobezeichnungen unterschieden wird. Vom Risiko der Berufsunfähigkeit ist daher insbesondere das Risiko der geminderten Erwerbsfähigkeit abzugrenzen. Besondere Relevanz erfährt das Erwerbsminderungsrisiko durch die Grundsicherung innerhalb der Sozialversicherung, die in späteren Teilen der Arbeit erneut aufgegriffen und erläutert wird. Den Vorgaben der Sozialgesetzgebung folgend ist dabei nach teilweiser sowie voller Erwerbsminderung zu differenzieren.12 Entgegen dem Berufsunfähigkeitsbegriff der privaten Lebensversicherung wird der Fall der Erwerbsminderung unabhängig vom zuletzt ausgeübten Beruf betrachtet und stellt weiterhin auf die verbliebene tägliche Dauer ab, die ein Versicherter noch zu arbeiten imstande ist.13 Darüber hinaus ist festzuhalten, dass der Begriff des Berufsunfähigkeitsrisikos gegenüber anderen Risiken, die eine Beeinträchtigung der Arbeitskraft nach sich ziehen, sehr umfänglich ist. Demnach schließt eine BU weitere Risiken mindestens partiell ein und liegt bereits bei schwächer ausgeprägten Kriterien vor.14 Dazu zählen vor allem das Risiko des Verlusts von Grundfähigkeiten, das Risiko des Erleidens von schweren Krankheiten und das Unfallrisiko. Die unterschiedlichen Risikobegriffe stellen eine wesentliche Grundlage zur Erarbeitung eines individuellen Absicherungskonzepts gegen das Risiko des Verlusts der Arbeitskraft im Versicherungsvertrieb dar.

2.1.3 Ursachen für Berufsunfähigkeit

Die aufgezeigte Begriffsbestimmung der Berufsunfähigkeit beinhaltet Krankheit, Körperverletzung sowie Kräfteverfall als mögliche Gründe für den Eintritt bzw. das Vorliegen von Berufsunfähigkeit. Diesen abstrakten Tatbestandsmerkmalen ist eine Reihe von Krankheitsbildern und Gruppen körperlicher Leiden zuzuordnen. Eine Differenzierung mit höherer Auflösung wurde anhand realer Leistungsfälle durch das Analysehaus Morgen & Morgen veröffentlicht.15 Für eine BU sind demzufolge überwiegend psychische Krankheiten, physische Erkrankungen von Skelett- und Bewegungsapparat, Beeinträchtigung des Herz- und Kreislaufsystems, Unfälle16 und bösartige Gewebeneubildungen ursächlich. Die relative Häufigkeitsverteilung der einzelnen Ursachen für BU ist nicht über die Zeit konstant und hängt von den Veränderungen des Arbeitsumfelds aller Erwerbstätigen ab. Kennzeichnend für eine langfristige Verschiebung der relativen Häufigkeiten ist der Wandel der deutschen Industriegesellschaft zu einer überwiegend dienstleistungsorientierten Gesellschaft, womit eine Verringerung der körperlichen Belastung einhergeht.17 Im Zuge dessen entwickelten sich die Fallzahlen der Erwerbsminderung18 rückläufig. Der Rückgang von 270.000 Fällen im Jahr 1993 auf etwa 175.000 Fällen im Jahr 2013 entspricht einem Rückgang von etwa 35 Prozentpunkten. Während jedoch die Erwerbsminderungen durch Erkrankung des Skelett- und Bewegungsapparats zwischen 1993 und 2013 um über 70 Prozent zurückgingen, wuchs die Fallzahl der psychischen Störungen im Zeitraum von 1993 bis 2012 um über 81 Prozent an.19 Als Gründe für den Anstieg der psychischen Belastung sind Ausprägungen wie Leistungs- und Termindruck, häufige Arbeitsunterbrechungen sowie sich auflösende Grenzen von Arbeits- und Freizeit anzuführen, die mit der Flexibilisierung der Arbeit in Zusammenhang gebracht werden.20 In der Folge sind moderne Krankheitsbilder wie bspw. das „Burn-Out-Syndrom“ zu beobachten, deren Bewältigung und Prävention sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber respektive die gesamte Wirtschaft künftig vor große Herausforderungen stellen wird.21

2.2 Besonderheiten des Berufsunfähigkeitsrisikos für Studierende

Im Wintersemester 2013/2014 waren 2.616.881 Studierende an deutschen Hochschulen immatrikuliert.22 Mit einem relativen Anteil von etwa 3,24 Prozent zum Ende des Jahres 201323 an der gesamten Bevölkerung Deutschlands weisen die Studentenzahlen seit dem Jahr 2007 ein konstantes Wachstum auf. Inwiefern Studierende einem speziellen BU-Risiko ausgesetzt sind, gilt es an dieser Stelle zu umreißen. Im direkten Abgleich mit dem allgemeinen Berufsunfähigkeitsbegriff der privaten Lebensversicherung wird in erster Linie deutlich, dass der „ausgeübte Beruf“ noch nicht abschließend bestimmt ist. Studierende zeichnen sich demnach durch künftige berufliche Entwicklungspotenziale aus. Konkret kann einem Studierenden nur eine Reihe von fachnahen Berufsbildern zugeordnet werden, die mit dem angestrebten Abschluss und den verbundenen Qualifikationen in Zusammenhang gebracht werden. Darüber hinaus sind andere Tätigkeiten mit Erfordernis der vorhandenen Erfahrung und Ausbildung hinsichtlich der jeweiligen aktuellen bzw. künftigen Lebensstellung individuell zu bewerten. Als zweites markantes Merkmal sind die höheren Verdienstmöglichkeiten, die mit einem Hochschulabschluss einhergehen, anzuführen. Das zukünftig höhere erwartete Einkommen von Studierenden wird jedoch erst im Zuge der folgenden Erwerbstätigkeitsphase realisiert und ist aus diesem Grund im besonderen Maße vor dem Ausfall schützenswert.24 Das Risiko bereits während der Ausbildungsphase daran gehindert zu werden den angestrebten Beruf ergreifen zu können, ist jedoch eklatant schlecht abgesichert. Durch die Rentenreform im Jahr 2001 wurde die gesetzliche Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeitsrente auf den Personenkreis der vor dem 02. Januar 1961 Geborenen beschränkt25, wozu jedoch ein sehr geringer Anteil der Studierenden zählt.26 Abgelöst durch die teilweise27 bzw. volle28 Erwerbsminderungsrente ist das Grundabsicherungsniveau beträchtlich abgesunken, wodurch die Risikoabsicherung über Privatversicherungsangebote zu kompensieren ist. Im Hinblick auf den vergleichsweise langen Zeitraum bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters zeigt sich der zusätzliche Absicherungsbedarf besonders deutlich. Zwar weisen Studierende in jungen Jahren ein relativ geringes BU-Risiko auf, statistisch betrachtet ist mit einer Verdopplung des allgemeinen Invaliditätsrisikos alle zehn Lebensjahre zu rechnen.29 Weiterhin schätzt die Deutsche Aktuarvereinigung e. V. (DAV), dass etwa 43 Prozent der aktuell Zwanzigjährigen aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung die ausgeübte Beschäftigung vorzeitig aufgeben müssen.30

Dem BU-Risiko, wie es vor allem durch psychische Erkrankungen repräsentiert wird, unterliegen Studierende im ähnlichen Maße. Für die studentische Risikogruppe als künftige Generation von Erwerbstätigen ist dabei das vorgezogene Renteneintrittsalter aufgrund von Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung besonders relevant. Psychische Erkrankungen stellen keine unmittelbaren körperlichen Verschleißerscheinungen dar und bedrohen verstärkt jüngere Erwerbstätige.31 Neben der Unsicherheit, welche Krankheitsbilder sich in der wandelnden Arbeitswelt künftig herausbilden werden32, sehen sich Studierende im Fall einer zeitnahen BU mit einer enormen Deckungslücke über einen unbestimmt langen Zeitraum hinweg konfrontiert.

3 Die Berufsunfähigkeitsversicherung als Deckungskonzept

3.1 Gesetzliche Deckung – Konzept und Grenzen

Im Hinblick auf die vielfältigen Risikoausprägungen und Ursachen von Berufsunfähigkeit wird bereits deutlich, dass der Verlust der Arbeitskraft ein existenzielles Risiko darstellt. Im Fall einer nicht absehbar andauernden BU sind die drohenden Folgen des Einkommensausfalls sowie ggf. Verlust der Arbeitsstelle und Know-how-Einbußen unbestreitbar gravierend, weshalb die Wichtigkeit einer BUV offensichtlich ist.33 Sofern Arbeitnehmer jedoch nur temporär außerstande sind der gewöhnlichen Tätigkeit nachzugehen, ist die zeitliche Betrachtung der Zahlungsströme und involvierter Institutionen interessant. Ein bis zu sechs Wochen andauernder Arbeitsausfall durch Krankheit oder Unfall wird mit einer Lohnfortzahlung in voller Höhe des Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber kompensiert. Für weitere 72 Wochen zahlt die Krankenkasse34 ein Krankentagegeld, welches jedoch der Höhe nach niedriger als das zuletzt regulär gezahlte Arbeitsentgelt ausfällt.35 Sofern der Arbeitnehmer nach dieser Zeit noch immer berufsunfähig sein sollte, die verbliebene Arbeitsfähigkeit unter sechs bzw. drei Stunden täglich liegt und dem Arbeitnehmer keine beliebige Tätigkeit des gesamten Arbeitsmarkts zugewiesen werden kann, zahlt die Deutsche Rentenversicherung (DRV) abhängig von der Resterwerbsfähigkeit eine teilweise bzw. volle Erwerbsminderungsrente (EMR).36 Abhängig von den beruflichen und sozialen Umständen können weitere Leistungen aus der Sozialversicherung, wie Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe, hinzugerechnet werden.

3.2 Notwendigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Ansprüche an die Leistungen aus der Sozialversicherung berechnen sich anhand verschiedener individueller Umstände. Festzuhalten bleibt dennoch, dass die Zahlungen der EMR durch die DRV37 selten höher liegen als das finanzielle Ausgleichsniveau durch die Sozialhilfe. Dem Grundsicherungsniveau steht jedoch eine durchschnittliche Dauer der BU von drei Jahren gegenüber,38 sodass eine im Einzelfall beträchtliche Deckungslücke entstehen kann. Das Einkommensniveau der bisherigen Berufstätigkeit bleibt unerreicht, während zusätzliche, nicht von der Krankenversicherung getragene Sonderausgaben für medizinische Behandlungen auflaufen können. Zur Schließung dieser Versorgungslücke stellt der Abschluss einer privaten BUV eine adäquate Möglichkeit dar. Dabei bleibt zu berücksichtigen, dass die Leistungen aus einer privaten BUV der Höhe nach sowohl von der Grundsicherung als auch vom Arbeitslosengeld II abzugsfähig sind.39 Der Versicherungswirtschaft kommt damit eine sozialstaatlich bedeutsame Unterstützungsfunktion zu.40 Das privatwirtschaftliche Deckungsangebot muss gleichzeitig vollwertig und für idealerweise jeden Arbeitnehmer bezahlbar sein, um die individuelle Deckungslücke schließen zu können.

3.3 Konstituierende Merkmale und Bestandteile der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

Zur Schließung der aufgezeigten Versorgungslücke bieten viele Versicherer Schutz in Form einer BUV an. Aufgrund der Absicherung eines Personenschadenrisikos stellt die BUV einen personenbezogenen Versicherungszweig dar und ist als besondere Lebensversicherung bzw. private Rentenversicherung zu charakterisieren.41 Zwar existieren in der Praxis Versicherungsprodukte als Einzel- und Zusatzvertragsoption, dennoch handelt es sich bei der BUV versicherungswissenschaftlich um einen selbstständigen Versicherungszweig.42 In der Grundform ist die BUV als Risikoversicherung konzipiert worden. Dabei beinhaltet die Versicherungsprämie keinen Sparanteil, der bei Schadenfreiheit zurückgezahlt oder auf Folgeprämien angerechnet werden kann.43 Moderne Vertragsangebote weichen jedoch von dieser theoriegeleiteten Einordnung oftmals ab.

Für eine Beschreibung der allgemeinen BUV-Ausgestaltung sind die wesentlichen konstituierenden Vertragsbestandteile heranzuziehen. Der Arbeitnehmer wird regelmäßig als versicherte Person gegen das BU-Risiko abgesichert. Die Versicherungssumme orientiert sich am monatlichen Arbeitseinkommen der versicherten Person. Die Vertragsdauer ist individuell vereinbar, erstreckt sich aber standardmäßig bis zum jeweiligen Renteneintrittszeitpunkt, wodurch die Versicherungsdauer vertraglich limitiert wird. Der Versicherungsfall ist eingetreten, wenn die versicherte Person üblicherweise zu mindestens 50 Prozent berufsunfähig ist. Ein alternativ höherer vereinbarter BU-Schwellenwert ist grundsätzlich möglich und wirkt sich positiv auf die Prämienhöhe aus, jedoch ist die fehlende Absicherung bis zum Schwellenwert besonders kritisch zu bewerten. In beiden Fällen wird bei Feststellung des BU-Grads ab Höhe der Leistungsgrenze die vereinbarte Versicherungsleistung in Form einer monatlichen Rente vollständig ausgezahlt. Neben den angeführten Schwellenwerten existieren in der Praxis Versicherungsprodukte mit Staffelregelungen.44 Für das graduelle Leistungskriterium wird eine prozentuale Berufsunfähigkeitsspanne vereinbart. Sofern die BU festgestellt wurde und der ermittelte Grad innerhalb der BU-Spanne liegt, wird der äquivalente Anteil der monatlichen BU-Rente ausgezahlt. Unterhalb der Spanne erfolgt keine Zahlung, während oberhalb der Spanne die vollständige Rente zur Auszahlung kommt.45

Bei ernsten körperlichen Beeinträchtigungen ist ein Arbeitnehmer im Extremfall lebenslang berufsunfähig. Dennoch sind Bemühungen um die Genesung im beiderseitigen Interesse von Arbeitnehmer und Versicherungswirtschaft, um die körperliche Leistungsfähigkeit wiederherzustellen und die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Sofern es dem Arbeitnehmer nicht möglich sein sollte den ursprünglichen Beruf fortzuführen, finden die Regelungen zur Verweisung Anwendung. Die Verweisung auf eine andere Tätigkeit kann einerseits abstrakt erfolgen, sodass die versicherte Person jeder zumutbaren Tätigkeit unabhängig vom bisherigen Berufsbild nachgehen muss.46 Andererseits werden bei konkreter Verweisung die Lebensumstände der versicherten Person berücksichtigt. Demnach darf ein Versicherer lediglich auf solche Tätigkeiten verweisen, die den Qualifikations- und Erfahrungsanforderungen des vorherigen Berufsbilds entsprechen und die zu einer vergleichbaren Lebensstellung führen.47 Aufgrund der zunehmenden Wettbewerbsintensität in der jüngeren Vergangenheit und zur Förderung der Kundenzufriedenheit sind Klauseln der abstrakten Verweisung nur noch selten anzutreffen.48

Abschließend sind zwei weitere wesentliche Gestaltungselemente für BUV-Verträge anzuführen, deren Vorkommen und Ausprägung vom individuellen Produktkonzept abhängig sind. Zuerst sind insbesondere Vereinbarungen der Nachversicherungsgarantie für die Argumentation im weiteren Verlauf der Arbeit interessant. Der überwiegend lange Absicherungszeitraum bis zum Erreichen des Eintrittsalters geht mit der Möglichkeit einher, dass sich die individuellen Lebensumstände der versicherten Person während der Vertragslaufzeit ändern. Mit einer Nachversicherungsoption wird sich ggf. ändernden Lebensumständen Rechnung getragen. Als zweites wesentliches Gestaltungselement ist die Berufsrisikogruppendifferenzierung einzuführen. Zur Quantifizierung des individuellen BU-Risikos und letztlich zur Berechnung einer risikoadäquaten Prämie wird u. a. der zuletzt ausgeübte Beruf einer Berufsgruppe zugeordnet, der wiederum ein spezifisches Berufsgruppenrisiko auf der Grundlage von vergangenheitsbezogenen Häufigkeitsverteilungen und verbundenen Gefährdungen hinterlegt ist.49 Die Systematisierung der Berufsgruppe als Risikomerkmal folgt dazu dem Grundgedanken, gleichartige individuelle Risiken in möglichst homogenen Risikoclustern zu sammeln, die untereinander so heterogen wie möglich sind.50

3.4 Prozessmodell zur Aufnahme eines Neuvertrags

Aus der Deskription einzelner Elemente wurde bereits deutlich, dass es sich bei der BUV um ein Produkt mit mittlerer bis hoher Komplexität handelt. Die verschiedenen Produktvarianten und vielfältigen Ausgestaltungsmöglichkeiten ermöglichen die individuelle Anpassung auf den Versicherungsnehmer zur optimalen Risikoabsicherung, sind jedoch im hohen Maße erklärungsbedürftig und machen daher die Unterstützung durch einen fachkundigen Versicherungsvermittler erforderlich. Dazu werden nach einer eingehenden Bedarfs- und Produktberatung neben den persönlichen Daten der berufliche Status, die Neigung zu risikoreichen Freizeitbeschäftigungen und der Gesundheitszustand durch den Versicherungsvermittler aufgenommen, um die Dimensionen der BUV festgelegen zu können.51 Eine besondere Rolle in der Antragsaufnahme spielt dabei die Gesundheitsprüfung. Damit ein Versicherungsunternehmen in der Lage ist, das BU-Risiko adäquat streuen zu können, ist eine gewissenhafte Risikoprüfung durchzuführen. Anhand einer Reihe von Gesundheitsfragen wird durch den Versicherer geprüft, ob der Antragssteller zu den Basiskonditionen versicherbar ist. Anbei sei darauf hingewiesen, dass der medizinische Fortschritt neben besseren Diagnose- und Behandlungsmöglichkeiten auch die Entdeckung neuer Krankheiten bedingt, die von der Assekuranz nicht unberücksichtigt bleiben dürfen.52 Sofern risikorelevante Vorerkrankungen der letzten fünf bis zehn Jahre bestehen oder sich der Versicherungskunde aktuell aufgrund einer Krankheit in Behandlung befindet, die mit einem künftigen Eintreten von BU in Zusammenhang stehen kann, wird in einem ersten Ansatz die Einführung eines Risikozuschlags geprüft. Sollte sich der Zusatzbeitrag als unzureichend oder unverhältnismäßig herausstellen, sind die Beschneidung der BUV-Vertragsdimensionen oder eine temporäre Zurückstellung die letzten Möglichkeiten, welche nicht zu einer Antragsablehnung durch den Versicherer führen. Im Zuge der Risikoselektion nimmt der Versicherer darüber hinaus eine wirtschaftliche Risikoprüfung vor. Um den Anreiz von Bereicherungen oder anderen betrügerischen Handlungen zu minimieren, wird im Vertragsangebot eine BU-Rente aufgeführt, die sich der Höhe nach an einem angemessenen Verhältnis von monatlich zu zahlender BU-Rente und dem aktuellen Brutto- oder Nettomonatsarbeitsentgelt orientiert.53 Sollte der Kunde eine BU-Rente oberhalb der Höchstgrenze wünschen, kann der Versicherer auf eigene Kosten ein gesondertes ärztliches Gesundheitsgutachten verlangen.54 Nach bestandener Risikoprüfung erfolgt der formale Vertragsabschluss durch den Versand der Police, Versicherungsschutz besteht ab Eingang des ersten Beitrags.55 Die Annahmequote ist aufgrund der vorausschauenden und flexiblen Annahmepolitik der Versicherer auf einem hohen Niveau.56 Die Rückschlüsse auf die allgemeine Versicherbarkeit von BU-Risiken sind jedoch um vorgelagerte Ablehnungen oder kundenspezifische Vorbehalte zu gewichten.57

3.5 Besonderheiten von studentischen Berufsunfähigkeitsversicherungen

Analog zu der speziellen Risikoposition von Studierenden gegenüber dem BU-Risiko ergibt sich ein besonderes Anforderungsprofil an die BUV. Der mehrheitlich gute bis sehr gute Gesundheitszustand sowie die zeitliche Distanz zwischen Studium und Berufseinstieg zum einen und Einsetzen von physischen Verschleißerscheinungen zum anderen sind maßgeblich für eine Reihe veränderter Rahmenbedingungen zur Ausgestaltung eines Versicherungsvertrags. Studierende befinden sich in der Ausbildungsphase und haben daher den Status „Student“ inne, sodass die jeweilige Gewichtung von Präsenz- und Selbststudienzeiten bzw. Praxisphasen für die Konzeption eines zielgruppengerechten Versicherungsvertrags unerheblich sind. Der „ausgeübte Beruf“ als Vertrags- und Risikomerkmal ist in diesem Zeitabschnitt nicht abschließend definiert, es zeichnet sich lediglich ein potenzielles Berufsbild ab. Die markanteste Anpassung betrifft daher die abzusichernde Tätigkeit und wird in der Praxis entsprechend vorausschauend umgesetzt. Die BU-Prüfung richtet sich vornehmlich nach dem angestrebten Berufsfeld und kann mit fortgeschrittener Studiendauer genauer spezifiziert werden.58 Die Festlegung einer Versicherungssumme59 wird in vielen Verträgen ebenso flexibel behandelt, indem eine einstweilen niedrigere Rente vereinbart und die BUV mit einer Nachversicherungsgarantie ausgestattet wird. Dadurch kann die Rente nach erfolgreichem Berufseinstieg angemessen adjustiert werden. An dieser Stelle ist anzumerken, dass gerade angehende Absolventen im Rahmen der Risikoselektion aufgrund des vergleichbar niedrigen Risikos bevorzugt werden. Die angestrebten Berufszweige sind tendenziell mit einem geringeren Anteil an körperlicher Tätigkeit verbunden, was zu einer Einstufung in die günstigeren Berufsrisikogruppen führt.

Neben den bisher angeführten Besonderheiten an die studentische BUV ist weiterhin die finanzielle Leistungsfähigkeit von Studierenden zu berücksichtigen. Das BU-Risiko zeichnet sich durch eine nennenswerte Wahrscheinlichkeit und ein erhebliches Schadenspotenzial aus, weshalb der BUV ein vergleichsweise hoher Schadenerwartungswert zuzuordnen ist. Die zu erwartende Schadenhöhe schlägt sich letztlich in der zu zahlenden Prämie nieder, die ein studentisches Budget im Einzelfall übersteigen kann.60 Ein angemessenes Prämienmodell ist folglich derart zu konstruieren, dass sowohl der Zahlbetrag der finanziellen Leistungsfähigkeit angepasst wird als auch die Versicherungsleistungen idealerweise nicht gekürzt werden müssen. Insbesondere der finanzielle Aspekt führt in Kombination mit der Abstraktheit von BU-Versicherungsfällen in der Praxis zu Vorbehalten gegenüber der BUV, woraus vor allem vertriebsbezogene Herausforderungen resultieren. Studierende können jedoch mit einem frühzeitigen Abschluss von einem niedrigeren Prämienverlauf über die Zeit profitieren, der sich durch das tendenziell bessere Ergebnis der Gesundheitsprüfung und die überwiegend positive Berufsrisikogruppenzuordnung ergibt.61

4 Empirischer Marktbefund

4.1 Arten von Berufsunfähigkeitsversicherungen

4.1.1 Berufsunfähigkeitsversicherung als selbstständiges Produkt

Die auf dem Markt verfügbaren Produkte zur Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos können hinsichtlich der Vertragsart in selbstständige (SBUV) und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen (BUZV) unterschieden werden. Mit dem primären Ziel, das Einkommensniveau nach einer BU durch eine Rentenzahlung zu sichern,62 liegt das Hauptaugenmerk der durchgeführten empirischen Untersuchung auf der selbstständigen BUV. Insgesamt befanden sich zum Ende des Jahres 2013 etwa 17 Mio. BUV-Verträge im Bestand der Versicherer, wobei sich das Volumen im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert hat.63 Das entspricht einer Marktabdeckung über alle Berufsgruppen von etwa 24,1 Prozent.64 Vor dem Hintergrund der existenziellen Bedrohung, die von einer BU im Ernstfall ausgeht, steht dieser Wert für eine deutliche Unterversorgung der zukünftigen und aktuellen Berufstätigen. In einer differenzierten Betrachtung65 nach dem beruflichen Status wird erkennbar, dass der Risikoschutz der Studierenden (17 Prozent) deutlich unter dem Gesamtdurchschnitt liegt.66 Jedoch steigt der Anteil der selbstständigen BU-Absicherungsverträge ebenso wie die gezahlten Beiträge stetig an, was bei einem zukünftig anhaltenden Trend als positives Signal zu werten wäre. Für die Absicherung der Arbeitskraft ist ein selbstständiges BUV-Produkt allgemein am besten geeignet, da die Versicherungsleistung direkt an der ausgeübten Tätigkeit sowie dem damit verbundenen Einkommen ausgerichtet wird. Zudem decken sich die Bestandteile und Tatbestandskriterien im Wesentlichen mit den vorangegangenen Ausführungen zur BUV, weshalb die SBUV als traditionelle Form der BUV bezeichnet werden kann.67 Die Ausprägung der einzelnen Vertragsbestandteile hängt in der Praxis von zahlreichen Faktoren, wie Zielgruppe und individueller Berufsrisikogruppe, ab. Dennoch kann ein Großteil der auf dem Markt verfügbaren BUV auf eine Reihe von Standardkriterien hin überprüft und verglichen werden, wie die umfangreiche Produktstudie eines Analysehauses zeigt.68

Weder die Resultate des quantitativen noch des qualitativen Befunds sind als zufriedenstellend einzuschätzen. Neben der geringen Marktabdeckung gibt der Grad der Absicherung besonderen Anlass zur Sorge. Obwohl die Entscheidung für einen Abschluss in erster Linie als positives Zeichen zu werten ist, lohnt sich ein genauerer Blick auf den Umfang des vereinbarten Schutzes. Als wesentlicher Indikator ist dafür die Versicherungssumme in Form der monatlichen Rente heranzuziehen. Eine durchschnittliche Monatsrente von 550 EUR wird im äußersten Fall von den Zahlungen der Grundsicherung oder EMR abgezogen, sodass durch eine BUV zwar die Zahlungsverantwortung verschoben, nicht aber die finanziellen Verhältnisse verbessert werden.69 In den seltensten Fällen wird mit einer derart niedrigen Versicherungssumme die Einkommenslücke abgedeckt, weshalb der Abschluss einer BUV den angestrebten Zweck völlig verfehlt. Für den sinnvollen Abschluss einer SBUV sind detaillierte Bedingungswerke entscheidend, da nicht jedes Angebot pauschal passenden Schutz gewährleistet. Vor allem für Studierende sind einige vertragliche Besonderheiten aus Gründen der Flexibilität von gesteigerter Relevanz. Die angeführte Nachversicherungsgarantie ist als zwingender Bestandteil zu betrachten, ebenso ist eine weltweite Gültigkeit zur Risikoabdeckung für Tätigkeiten im Ausland von Vorteil. Die Kriterien sind zumeist in sogenannten „Starter-BUV“ zu finden, die zahlreiche Versicherer im Produktportfolio halten.70 Diese besondere Form der SBUV wurde konkret für junge Zielgruppen konzipiert, zu denen Schüler, Auszubildende und auch Studierende gehören.71

4.1.2 Berufsunfähigkeitsversicherung als Zusatz- und Kombinationsprodukt

Wird eine BUV als Sekundärvertrag an eine Hauptversicherung, meist Lebens- oder Rentenversicherung, gekoppelt, handelt es sich um eine BUZV.72 Mit 13,4 Mio. Versicherungsverträgen machen BU-Zusatzverträge einen Großteil des Bestands der deutschen Versicherer aus.73 Während die vertraglichen Bedingungen eine starke Ähnlichkeit zur SBUV aufweisen, ist hinsichtlich der Leistungskomponente nach verschiedenen Ausprägungen zu differenzieren. Mit dem Abschluss der BUZV wird grundsätzlich nicht explizit ein drohender finanzieller Engpass infolge von BU abzusichern versucht. Der Zusatzcharakter erstreckt sich vielmehr auf vertragliche Zahlungsverpflichtungen, die sich aus dem zugehörigen Hauptvertrag ergeben, und dient dem Ziel der Sicherstellung des Vermögensaufbaus im Rahmen der Altersvorsorge.74 Dabei kann sowohl eine Bedienung der Versicherungsbeiträge durch die Versicherung als auch eine temporäre Beitragsfreistellung vereinbart werden, wobei sich letztere Option durch ausbleibende Beitragszahlungen negativ auf die endfälligen Leistungen auswirken kann.75 Weiterhin besteht in der BUZV die Möglichkeit diverse Zahlungen an den Versicherungsnehmer im Fall einer BU zu vereinbaren. Dazu sind Kombinationen aus Renten- oder einmaligen Kapitalzahlungen denkbar, welche jedoch überwiegend die kurzfristige Liquidität sicherstellen sollen. Damit wird bspw. die Deckung von Kosten bezweckt, die unmittelbar nach einem BU-Ereignis anfallen oder im Zuge von Wiedereingliederungsmaßnahmen entstehen.76

Die stärkere Verbreitung von BU-Zusatzprodukten ist mehrheitlich auf die niedrigeren zu zahlenden Prämien zurückzuführen. In der Praxis sind ebenfalls BUZV-Produkte anzutreffen, die eine stärker ausgeprägte Lebensversicherungskomponente aufweisen oder mit anderen Risikodeckungen gekoppelt sind77 und demnach einen entsprechend höheren Beitrag aufweisen. Die Kritik an derartigen Kombinationen bezieht sich häufig auf die vielfachen Deckungsoptionen mit unzureichender Ausprägung bzw. die mangelnde Risikokongruenz. Während risikoadäquat kalkulierte SBUV mit einer angemessenen Versicherungssumme zu einer verhältnismäßig hohen Prämie führen, bieten die niedrigeren Rentenzahlungen in einem BUZV-Bündel oftmals keinen vollwertigen BU-Schutz. Im Sinne einer bedarfsgerechten Versicherungsberatung ist der Kunde über diesen Umstand zu informieren und der Zweck einer derartigen Versicherungslösung im Einzelfall zu prüfen. Weitaus kritischer sind jedoch Kombinationen aus klassischer Risikoversicherung und einem Sparprodukt zu betrachten.78 Die beiden Versicherungsarten wurden zu grundsätzlich unterschiedlichen Zwecken konzipiert.79 Die Paarung von betrieblicher Altersvorsorge und BUV wurde wiederum mit der Motivation zur Ausnutzung von Steuerspareffekten entwickelt, wobei die Wirkungsweise des BU-Schutzes nicht eindeutig bewertbar ist.80

4.2 Trends in der Produktentwicklung von Berufsunfähigkeitsversicherungen

Bereits die vorgestellten Produktkombinationen deuten an, dass am Markt für BUV verschiedene Produktvarianten angeboten werden. Das Innovationspotenzial beschränkt sich dabei keinesfalls auf die Anreicherung von Versicherungsverträgen mit Zusatzcharakter. Die Versicherer differenzieren die Vertragsbestandteile sowohl entlang der Preis- als auch der Leistungsebene mehrdimensional weiter aus, sodass das Marktangebot bereits auf über 500 verschiedene BUV-Tarife angewachsen ist.81 Die bedeutendsten Trends der BUV betreffen die Berufsrisikogruppendifferenzierung und zeichnen sich durch eine konträre Entwicklungsrichtung aus. Während zahlreiche Versicherer die Berufsrisikogruppen zunehmend in weitere Untergruppen zerlegen, richten andere Anbieter die Produktentwicklung verstärkt an dem Lebenszyklus der Kunden aus und orientieren sich an den individuellen Lebensumständen.82 Weitere Entwicklungstendenzen zeichnen sich an der Vereinbarung des versicherten Risikoumfangs sowie der Vertragslaufzeit und an unterschiedlichen Ausprägungen der Leistungskriterien ab und sind vor allem durch Bestrebungen der Prämienreduktion getrieben.83 Durch die Etablierung von Staffelregelungen mit BU-Graden oberhalb von 75 Prozent bzw. exklusiven Absicherungen gegen eine Teilmenge des BU-Risikos84 schwindet die Trennschärfe zu anderen Absicherungsformen des Invaliditätsrisikos und die Produktgeber entfernen sich von den Kernelementen der SBUV. Dennoch lässt diese Entwicklung den Schluss der zunehmenden Zielgruppenspezialisierung zu.85 In einem neuerlichen Ansatz der Produktinnovation wird das Ziel verfolgt das BUV-Geschäft nach Art der Schadenversicherung zu betreiben. Im Rahmen einer kollektiven Belegschaftsversicherung sollen dabei Vorteile, wie die wegfallende Gesundheitsprüfung oder niedrigere Prämien, realisiert werden. Damit würde jedoch das in Deutschland geltende Gebot der Versicherungsspartentrennung86 ausgehebelt werden. Aufgrund einer fehlenden individuellen Risikobewertung besteht die Gefahr der negativen Risikoselektion und ist daher besonders kritisch zu betrachten.87

4.3 Determinanten für die Preisbildung

Während sich die Versicherungsprämie in der BUV der Höhe nach vor allem anhand einzelner Risikomerkmale bestimmt, hängt der Preis zudem ganz wesentlich von der Klassifikation einzelner Risiken innerhalb des Kollektivs ab. Die Prämienkalkulation in der Personenversicherung richtet sich in erster Linie nach dem zugrundeliegenden Prinzip der versicherungstechnischen Äquivalenz auf individueller Basis. Für eine risikoadäquate Preisbildung müssen demnach gleiche Einzelrisiken mit der gleichen Prämie bedacht werden.88 Die Prämienhöhe setzt sich wiederum aus verschiedenen Preisbestandteilen89 zusammen, wobei der Anteil zur Deckung von Risikokosten den größten Block darstellt. In der primären Kalkulation sind die Komponenten mit BU-Risikorelevanz zu berücksichtigen, wozu der ausgeübte Beruf, das Einstiegsalter sowie der Gesundheitszustand90 zählen.91 Erst mit einer sekundären Kalkulation werden vertraglich zu vereinbarende Elemente sowie die zu deckenden Kosten des Versicherers92 aufgenommen und um einen Sicherheitszuschlag ergänzt, den jeder Versicherer abhängig vom Risikoportfolio und von der Risikokapitalausstattung unterschiedlich bestimmt. Ein Sparanteil ist kein generischer Bestandteil der Versicherungsprämie, da es sich bei der BUV klassischerweise um eine Risikoversicherung handelt. In der jüngeren Vergangenheit drangen verstärkt BU-Schutzprodukte auf den Markt, die zusätzlich mit einer Prämienrückgewähr ausgestattet sind. Die mit diesem Sparanteil erwirtschafteten Überschüsse sollen meist zur nachträglichen Verringerung des BUV-Beitrags verwendet werden.93 Die durchgeführte Untersuchung wurde jedoch schwerpunktmäßig auf die Risikowahrnehmung justiert, sodass Produktversionen mit Anreiz zur Sparneigung nicht separaten Eingang in die Befragung gefunden haben und an dieser Stelle nicht weiter beleuchtet werden.

Im Fokus der aktuellen Diskussion um die Preisbildung der BUV steht vor allem die Bepreisung verschiedener Risikokomponenten, allen voran die Berufsrisikogruppendifferenzierung. Für eine zunehmend realitätsnahe Risikoabbildung werden stetig neue Risikogruppen gebildet, womit die Spreizung des Preisminimums und -maximums einhergeht. Die finanzielle Leistungsfähigkeit läuft dieser Entwicklung jedoch zuwider, sodass einkommensschwächere Kundensegmente aufgrund einer überwiegend hohen Risikoeinstufung unerschwingliche Prämien zu leisten haben und einkommensstarke Gruppierungen demgegenüber verhältnismäßig geringe Prämien zahlen müssen.94 Der rege Preiswettbewerb im Geschäft der BUV wird über alle Vertragsbestandteile95 geführt, wodurch die Vielfalt der Tarife zunimmt und die Preistransparenz im Gegenzug abnimmt.96 Nicht zuletzt nimmt auch die Höhe der Berufsunfähigkeitsrente erheblichen Einfluss auf die Prämienhöhe. Die monatliche Rente wird dabei am letzten Einkommen ausgerichtet und beträgt etwa 75 bis 80 Prozent des Nettoverdienstes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.97 Die Berücksichtigung zukünftiger Entwicklungen ist sowohl für die Versicherungsgesellschaften als auch für den einzelnen Versicherungsnehmer von preislicher Relevanz. So können bspw. durch moderne Diagnoseverfahren präzisere Risikobewertungen durchgeführt und Risikozuschläge geringer kalkuliert werden, wovon letztendlich der Versicherungskunde profitiert.98 Andererseits ist die Zukunftssicherheit des BUV-Vertrags für den Kunden essenziell, sodass ein Prämienaufschlag für eine Nachversicherungsgarantie in die Erwägungen zum Abschluss einer BUV einbezogen werden sollte. Zuletzt soll nochmals hervorgehoben werden, dass insbesondere Alter und Gesundheitszustand für die risikobezogene Prämienhöhe maßgeblich sind, weshalb ein frühestmöglicher Versicherungsabschluss auch in finanziellen Vorteilen zum Ausdruck kommt.99

4.4 Inhalte und Auswirkungen des Altersvorsorge-Verbesserungsgesetzes

Als Reaktion auf das absinkende Versorgungsniveau gegen das BU-Risiko infolge der Rentenreform des Jahres 2001 implementierte der Gesetzgeber das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (AltvVerbG). Zur Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge und einem langfristig verbesserten Berufsunfähigkeitsschutz wurden dazu steuerliche Erleichterungen zugesichert, die vor allem für die Produktentwicklung der BUV zu neuen Herausforderungen führten.100 Dabei sind seither gezahlte Prämien für einen BUV-Vertrag im höheren Maße auf die Einkommensteuer anrechenbar, wenn die Vertragslaufzeit bis zum Lebensende des Versicherten reicht.101 Als finanzielle Erleichterung und besserer Zugang für Hochrisikoberufsgruppen konzipiert, stößt die gesetzliche BUV-Förderung jedoch auf harsche Kritik in der Versicherungswirtschaft. Bis zum Juli 2014 bot noch kein Versicherer ein förderfähiges Produkt auf dem Markt an. Abseits von Diskussionen zum Erfordernis einer Leistungszusage bis zum Lebensende würde die verlängerte Vertragslaufzeit zu erheblichen Preiserhöhungen führen, sodass die staatlich geförderten BUV-Tarife die Prämien eines herkömmlichen BUV-Produkts um das Doppelte bis Dreifache übersteigen würden.102 Obwohl Experten103 mehrheitlich von derart hochpreisigen Produkten abraten, können insbesondere Erwerbstätige mit hohem Einkommen aufgrund des progressiven Steuersatzes von den Vorteilen profitieren.104

4.5 Bewertung der Leistungsquoten

Im Fall einer Berufsunfähigkeit reicht der Versicherungsnehmer einen Leistungsantrag ein, welcher wiederum sorgfältig105 durch den Versicherer geprüft wird und bei Bewilligung zur professionellen Leistung führt. Damit erhält das Versicherungsunternehmen die Möglichkeit den wahren Wert der BUV zu demonstrieren, welche sich in einer künftigen Stärkung des Absatzes widerspiegeln kann. In den Medien sehen sich Versicherer jedoch regelmäßig dem Generalverdacht der Leistungsverzögerung und strategischer Ablehnung ausgesetzt.106 Tatsächlich kamen im Jahr 2012 ca. 250.000 Renten aufgrund von BU mit einem Gesamtvolumen von 1,7 Mrd. EUR107 zur Auszahlung, jährlich werden ca. 42.000 Neuanträge gestellt.108 Im Durchschnitt werden sieben von zehn Leistungsanträgen bewilligt, was durchaus für eine hohe Leistungsquote spricht.109 Die Bewertung der Ablehnungsgründe erfolgt keinesfalls pauschal, zumal die Gründe nicht isoliert betrachtet werden dürfen. Versicherer bestellen nicht selten eigene Gutachter zur Bewertung der Leistungskriterien, sodass im Extremfall einzelne Prozentpunkte über die Rentenzusage und damit über das Schicksal des Versicherungsnehmers entscheiden können. Weiterhin sind die vertraglichen Differenzen ursächlich für unterschiedliche Leistungsquoten einzelner Versicherungsgesellschaften, sodass allgemeine Rückschlüsse auf die Güte der Leistungszusagen nicht zulässig sind. Im Vergleich der Leistungsquoten einzelner Anbieter wird jedoch deutlich, dass die Zahlungshäufigkeiten der Versicherer weit auseinander gehen.110 Während einige Versicherer in acht von zehn Fällen eine Leistung bewilligen, nehmen andere Branchenvertreter etwa zwei Leistungsanträge weniger an. Aus einer weiteren Quelle geht sogar eine Leistungsquote von nur 40 Prozent hervor.111 Zu den gesellschaftsabhängigen Treibern der Leistungsquote kommen weiterhin Vorurteile in der Kundschaft hinzu, die sich im Beratungsgespräch nur teilweise zerstreuen lassen. Etwa 60 Prozent der Berufstätigen sind überzeugt, dass der Versicherer im Ernstfall nicht zahlt.112 Die Versicherungsgesellschaften signalisieren demgegenüber eine breite Leistungsbereitschaft, sodass sich vor allem Informations- und Kommunikationsdefizite hemmend auf die Verbreitung der BUV auswirken.113

4.6 Alternativprodukte zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Aufgrund der weitreichenden Risikoabsicherung stellt die BUV die optimale Absicherungsform der Arbeitskraft dar und ist de facto unersetzlich.114 Sofern die Annahme jedoch durch den Versicherer verwehrt wird oder die kalkulierte Prämie vom Versicherungskunden nicht geleistet werden kann, sind alternative Versicherungslösungen in Erwägung zu ziehen. Grundsätzlich sind entlang der biometrischen Risiken jeweils einzelne Absicherungsprodukte konstruierbar.115 Im Hinblick auf das Angebot eines bedarfsgerechten Absicherungskonzepts sind jedoch individuelle Kombinationen einzelner Deckungsmodule von praktischer Relevanz. Eine nennenswert große Zahl von Versicherungsgesellschaften hat bereits Versicherungsprodukte im Portfolio, die unter dem Begriff der Funktionellen Invaliditätsversicherung (FIV)116 zusammengefasst werden.117 Für künftige Hochschulabsolventen, die im Rahmen der BUV als nicht versicherbar eingestuft werden, stellt diese Absicherungsform bei Berücksichtigung des individuellen Bedarfs eine veritable Alternative dar.118 Der entscheidende Vorteil liegt gegenüber einer BUV in den klarer umrissenen Bedingungen der Versicherungsfälle, da vom ausgeübten Beruf als Tatbestandmerkmal Abstand genommen wird. Die Leistungsentscheidung ist folglich einfacher und zügiger zu treffen. Die hohe Präzision führt jedoch durch umfangreiche Leistungsfalldefinitionen der einzelnen Risikomodule zu einer hohen Produktkomplexität, wodurch eine fachkompetente Beratung erforderlich bleibt.

5 Relevanz verhaltensökonomischer Erklärungsmuster

5.1 Grundlagen der Verhaltensökonomik

Zur Erklärung vielfältiger wirtschaftswissenschaftlicher Problemstellungen werden die Grundannahmen und Eigenschaften des „homo oeconomicus“ bemüht. Die Lösungsargumentation basiert infolgedessen auf rationalem119 Handeln und dem Ziel individuellen Nutzen zu maximieren.120 Für Entscheidungen unter Risiko finden deshalb zumeist die Erkenntnisse der Erwartungsnutzentheorie Anwendung, die von Neumann und Morgenstern im Jahr 1947 als Weiterentwicklung des Bernoulli-Prinzips postulierten.121 In der jüngeren Forschung fanden jedoch Entscheidungsergebnisse Beachtung, die als Irrationalitäten, Anomalien oder Verzerrung zu interpretieren waren und die mit der Annahme rationalen Handelns nicht vereinbar waren.122 In vergangenen Untersuchungen wurde deshalb das Modell des „homo oeconomicus“ bewusst verworfen, um Erklärungen für die kontradiktorischen Ergebnisse zu finden. Die Resultate fanden unter dem Begriff der Verhaltensökonomik Eingang in die Literatur und wurden in der Folge auf die Finanzwirtschaft übertragen wurden.123 Die Neuausrichtung der Risikoeinschätzung kommt durch eine Reihe von Urteilsheuristiken zum Ausdruck. Zur Reduktion der Komplexität eines Entscheidungsproblems bzw. Beschleunigung des Entscheidungsprozesses bedienen sich Entscheider alters- und bildungsklassenübergreifend einer Reihe von Schätzungen, die prinzipiell sehr zweckdienlich sind. In einzelnen Fällen führen diese Vereinfachungen jedoch zu gravierenden und systematischen Fehlentscheidungen.124 Die einschlägige Literatur beinhaltet mittlerweile eine große Anzahl verschiedener Verhaltensphänomene, die das Ergebnis jüngerer Forschungsprojekte sind.125

Als rationale Reaktion auf das evidente Risiko der BU in Verbindung mit dem abgesunkenen staatlichen Absicherungsniveau ist der Abschluss einer privaten BUV anzunehmen. Dieses Verhalten ist jedoch nicht im hinreichenden Maß auf dem Markt zu beobachten, was einen klaren Bruch mit der Annahme rationalen Handels darstellt. Im Hinblick auf den individuellen Umgang mit dem ausgewählten Personenschadenrisiko der BU soll untersucht werden, ob ausgewählte verhaltensökonomische Ansätze ebenfalls auf das Problem der mangelhaften Absicherung des BU-Risikos in Deutschland angewandt werden können. Dazu werden folgend drei wesentliche Urteilsheuristiken vorgestellt und in den versicherungswissenschaftlichen Kontext eingeordnet, denen ein Großteil126 der verhaltensökonomischen Phänomene zuzuordnen ist.

5.2 Ausgewählte verhaltensökonomische Erklärungsmuster und deren Übertragbarkeit auf das Kaufverhalten von Studierenden

5.2.1 Verfügbarkeitsheuristik

Für eine optimale Entscheidungsfindung ist zumeist die Beschaffung von relevanten Rahmeninformationen nötig. Nach Art und Umfang der Informationen, derer sich ein Individuum zur Zeit der Bewertung von Entscheidungsalternativen erinnert und bedient, wird der Grad der Verfügbarkeit bestimmt. Die kognitive Verfügbarkeit hängt dabei stark von Faktoren wie Häufigkeit, Anschaulichkeit, Auffälligkeit und Aktualität der Informationswahrnehmung ab, die je nach Ausprägung zu verschiedenen Wahrnehmungsverzerrungen führen können.127 Je häufiger und markanter bestimmte Informationen zu einer Problemstellung vermittelt werden, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass Individuen diese Informationen zu einer themenverwandten Entscheidung hinzuziehen.128 Bei Verfügbarkeitseffekten handelt es sich daher um Entscheidungsfehler, die auf unvollständigen bzw. falsch bewerteten Informationen basieren.129 Häufig kommen Verfügbarkeitseffekte in abstrakten Problemsituationen, die darüber hinaus eine niedrige Informationsfrequenz und Informationsreichweite aufweisen, zum Tragen. Diese Probleme sind für Individuen insbesondere dann schwer vorstellbar, wenn nur eine geringe Menge von dazu passenden Informationen verfügbar ist.130 In Bezug auf die Entscheidung für den Abschluss einer Versicherung sind Verfügbarkeitseffekte in ganz ähnlicher Weise relevant. Zwischen dem Risikobewusstsein sowie damit verbunden der Bereitschaft zum Abschluss einer einschlägigen Versicherung und vorhandenen Kenntnissen zu einem Versicherungsfall im Bekanntenkreis eines Individuums existiert annahmegemäß ein positiver Zusammenhang. Die Studie von Kunreuther zur Risikoeinschätzung der Bewohner eines Gebiets mit erhöhter Überschwemmungsgefährdung131 legt den Schluss nahe, dass die mentale Verfügbarkeit eine zentrale Erklärung liefern kann.132 Die vergleichbare Abstraktheit von BU-Fällen vor allem in jungen Jahren und die Vielfalt der BU-Ursachen legen eine nähere Untersuchung des Sachverhalts nahe.

5.2.2 Repräsentativitätsheuristik

Zur Beschleunigung von Entscheidungsprozessen verbinden Individuen eine Reihe von Zusammenhängen, um sich Sachverhalte schneller vergegenwärtigen zu können. Zur Illustration der Repräsentativitätsheuristik wird ein für eine Stichprobe charakteristisches Attribut angenommen. Wird dieses Attribut in der Folge pauschal auf die Grundgesamtheit übertragen bzw. für repräsentativ erklärt, können Verknüpfungsfehler zu fehlerhaften Entscheidungen führen.133 Die Repräsentativitätsheuristik entsteht in der Realität auf verschiedene Weisen, etwa durch die Entwicklung von gender- oder altersspezifischen Rollenbildern, bestimmten Denkmustern oder Schemata134 oder einzelner Stereotypen. Dadurch werden Wahrscheinlichkeiten sowie empirische und kausale Zusammenhänge überschätzt, wie bereits in Experimenten von u. a. Kahneman und Tversky nachgewiesen wurde.135 Andererseits kommen Repräsentativitätseffekte zum Ausdruck, wenn unerwünschte Wahrscheinlichkeitsverteilungen ignoriert oder negiert werden. Die Überlegungen zum Transfer des BU-Risikos auf einen Versicherer können demzufolge bereits erheblich verzerrt werden, wenn die entsprechenden Wahrscheinlichkeitsverteilung sowie relevante Ursache-Wirkungs-Relationen falsch wahrgenommen werden. Anhand dieses Umstands wird deutlich, dass die Repräsentativitätsheuristik eine zentrale Rolle für das Verständnis des Versicherungsprinzips darstellt.136 Sowohl die Ablehnung von unliebsamen Risiken im Sinne des „it won’t happen to me“-Phänomens als auch die falsche Berechnung von Wahrscheinlichkeiten verdient vor dem Hintergrund einer Marktpotenzialanalyse der BUV besondere Beachtung.

5.2.3 Verankerungs- und Anpassungsheuristik

Zur Abgabe einer Schätzung orientieren sich Individuen an Erfahrungswerten oder extern verfügbaren Informationen. Je abstrakter die Schätzthematik bzw. je größer das Informationsdefizit zum betreffenden Problem ist, desto höher ist die Bedeutung eines Bezugspunkts.137 Ein Individuum nutzt die verfügbare Information und richtet die Schätzung an besagtem Ankerwert aus. Wird jedoch die Bedeutung des Bezugspunkts übergewichtet, weicht die Schätzung mitunter stark vom wahren Wert in Richtung des Ankerwerts ab.138 In der zugehörigen Studie von Kahneman und Tversky wurde das Gewicht des Ankerwerts anhand der Schätzung des Anteils afrikanischer Mitgliedsstaaten in den Vereinten Nationen anschaulich verdeutlicht.139 Die Heuristik von Verankerung und Anpassung verhilft verschiedenen Entscheidern im Alltag fachkenntnisunabhängig zur schnellen Urteilsfindung.140 Ebenso kommt die Heuristik im privaten sowie geschäftlichen Risikomanagement zum Tragen141 und spielt im versicherungswissenschaftlichen Zusammenhang eine besondere Rolle. Eine Ad-hoc-Bewertung von persönlichen Risiken bspw. unterliegt Schätzfehlern, da die Evaluation durch extern gegebene oder den Status Quo142 wiedergebende Ankerwerte verzerrt werden kann. Neben einer Reihe weiterer Auswirkungen143 ist für den Kontext der Arbeit der Rahmungseffekt als bedeutsam festzuhalten. Die Ausprägung des Ankerwerts hängt insofern von negativen oder positiven Stimuli ab, welche die Schätzung des Individuums erheblich beeinflussen. Rahmungseffekte sind überdies wesentlicher Bestandteil prospekttheoretischer Untersuchungen und markieren an dieser Stelle die Abgrenzung des Untersuchungsrahmens.144

6 Empirische Studie zur Abdeckung des Berufsunfähigkeitsrisikos unter Studierenden

6.1 Eignung von Studierenden als Untersuchungssubjekt

Aufgrund der tendenziell besseren Risikoposition stellen künftige Akademiker eine attraktive Zielgruppe von Versicherungsgesellschaften mit BU-Geschäft dar. In Kombination mit einem Vertragsschluss zu einem gesundheitlich unbedenklichen Zeitpunkt bieten sich zahlreiche Vorzüge für Studierende am Markt für BUV. Im Hinblick auf die unzureichende gesetzliche Absicherung145 und die künftig zu generierenden Einkommen von Hochschulabsolventen ist der Abschluss einer BUV nicht nur als lohnenswert, sondern auch als sinnvolles Element der Arbeitskraftabsicherung anzusehen. Laut empirischen Ergebnissen des GDV liegt die BUV-Durchdringung unter Studierenden jedoch nur bei etwa 17 Prozent. Im Rahmen einer empirischen Studie unter einer Studierendengruppe wurde ausgehend von einer Bestandsaufnahme des Absicherungsniveaus die subjektive BU-Risikoeinstellung untersucht. Neben der Erforschung des Kenntnisstands zur gesetzlichen Absicherung wurde im Schwerpunkt geprüft, ob die erläuterten verhaltensökonomischen Heuristiken einen geeigneten Erklärungsansatz für die Diskrepanz zwischen allgemeinem studentischen Absicherungsbedarf und spezifischem Abdeckungsgrad darstellen.

[...]


1 Im Sinne einer besseren Lesbarkeit wird in der ganzen Arbeit auf die explizite Bezeichnung von weiblichen und männlichen Personen verzichtet. Dabei wird auf die verallgemeinernde männliche Form abgestellt, die selbstverständlich auch weibliche Personen einbezieht.

2 Vgl. Hörner, K. (2014): Moderne Form der Absicherung bei Krankheit und Unfall, in: AssCompact, H. 8, S. 52.

3 Vgl. Wichert, B. (2014): Wenn Makler bei der BU-Produktentwicklung mitreden dürfen, URL: http://www.versicherungsjournal.de/unternehmen-und-personen/wenn-makler-bei-der-bu-produktentwicklung-mitreden-duerfen-117891.php, (Abruf: 04.02.2015), o. S.

4 Vgl. Senger, F. (2014): Direktversicherung „mit BU“ – zwei Schwergewichte kombiniert, in: AssCompact, H. 6, S. 40.

5 Vgl. Lansch., R. (2014): „Zu teuer, zu weit weg, zu unsicher“, in: ZfV, 65. Jg., H. 9, S. 250.

6 Siehe hierzu Heinen, N. (2011): Biometrisches Risiko, in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon, Wiesbaden, S. 117.

7 Siehe hierzu Engel, J. (2011a): Invalidität, in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungs-lexikon, Wiesbaden, S. 334.

8 Siehe hierzu § 172 Abs. 2 VVG. Für eine ausführliche Interpretation des Gesetzestexts siehe Hirschberg, A. (2011): Berufsunfähigkeit, Invalidität, Erwerbsminderung und ähnliche Begriffe, Karlsruhe, S. 17 ff.

9 Siehe GDV (Hrsg.): Berufsunfähigkeit in der Privatversicherung, URL: http://www.gdv.de/wp-content/uploads/2012/01/BerufsunfaehigkeitinderPrivatversicherungGDV2006n.pdf, (Abruf: 04.02.2015), S. 4.

10 Vgl. Burchardi, R. R.; Recktenwald, S. (2011): Berufsunfähigkeit, in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon, Wiesbaden, S. 94 f.

11 Vgl. Hirschberg, A. (Berufsunfähigkeit, 2011), S. 17.

12 Siehe hierzu §§ 240, 43 Abs. 1 Satz 2 sowie Abs. 2 Satz 2 SGB VI.

13 Vgl. Hirschberg, A. (Berufsunfähigkeit, 2011), S. 96 ff.

14 Vgl. Franke, M. (2013): Hoher Bedarf, hohe Qualität, zu wenig Verträge, in: procontra (Hrsg.): Biometrie: Das Comeback der Risikoversicherungen, 3. Teil, Hamburg, S. 26.

15 Siehe Abb. 1.

16 Ein Unfall ist definiert als eine Gesundheitsschädigung, die eine versicherte Person unfreiwillig „durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis“ erleidet. Engel, J. (2011b): Unfall, in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon, Wiesbaden, S. 670.

17 Vgl. Brussig, M. (2014): Arbeitsbelastung und Flexibilisierung des Renteneintritts, in: Badura, B.; Ducki, A. et al. (Hrsg.): Fehlzeiten-Report 2014: Erfolgreiche Unternehmen von morgen – gesunde Zukunft heute gestalten, Berlin, S. 204.

18 Die Fallzahlen der gesetzlichen Erwerbsminderung umfassen die Gesamtheit der Erwerbstätigen außer Selbstständige und Beamte. Aufgrund des größeren Umfangs eignen sich diese Daten besser für statistische Zwecke als die Daten der privaten BUV. Die Implikationen sind jedoch übertragbar. Vgl. GDV (Hrsg.): Berufsunfähigkeit im Wandel, URL: http://www.gdv.de/2014/09/berufsunfaehigkeit-im-wandel/, (Abruf: 04.02.2015), o. S.

19 Vgl. Poppelbaum, E. (2014): Bis man es nicht mehr aushält, in: VV, 10. Jg., H. 2, S. 11 sowie GDV (Wandel, 2014), o. S.

20 Vgl. Sauer, D. (2012): Entgrenzung – Chiffre einer flexiblen Arbeitswelt – Ein Blick auf den historischen Wandel von Arbeit, in: Badura, B.; Ducki, A. et al. (Hrsg.): Fehlzeiten-Report 2012: Gesundheit in der flexiblen Arbeitswelt: Chancen nutzen – Risiken minimieren, Berlin, S. 11.

21 Vgl. GDV (Hrsg.): „Versicherungsunternehmen wollen leisten!“, URL: http://www.gdv.de/2014/10/versicherungsunternehmen-wollen-leisten/, (Abruf: 04.02.2015), o. S.

22 Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Studierende, URL: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/LangeReihen/Bildung/lrbil01.html, (Abruf: 04.02.2015), o. S.

23 Als Bezugsgröße wurde die Bevölkerungszahl Deutschland per 31.12.2013 in Höhe von 80.767.500 Einwohnern unterstellt. Vgl. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Bevölkerung auf Grundlage des Zensus 2011, URL: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/Bevoelkerungsstand/Tabellen/ZensusGeschlechtStaatsangehoerigkeit.html, (Abruf: 04.02.2015), o. S.

24 Die Projektion dieser Problematik auf die volkswirtschaftliche Ebene offenbart zudem eine personalwirtschaftliche Herausforderung, an deren Lösung vor allem staatliche Institutionen interessiert sein sollten. Die Berufsunfähigkeit von Hochschulabsolventen bedeutet den Ausfall eines hochqualifizierten Erwerbstätigen, dessen Ersatz oft nicht trivial ist.

25 Siehe hierzu § 240 Abs. 1 SGB VI.

26 Vgl. Senger, F. (Direktversicherung, 2014), S. 40.

27 Teilweise Erwerbsminderung im Sinne des § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB VI.

28 Volle Erwerbsminderung im Sinne des § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI.

29 Vgl. Poppelbaum, E. (Bis, 2014), S. 11.

30 Vgl. Pfeifer, H. (2012): Wettbewerb um gute Risiken, in: VM, 59. Jg., H. 7, S. 17.

31 Vgl. GDV (Wandel, 2014), o. S.

32 Neuartige Krankheiten sind bereits heute bspw. in Form von negativen Folgen der Digitalisierung erkennbar. Siehe hierzu Zeit Online (Hrsg.): US-Ärzte behandeln nach Google Glass süchtigen Mann, URL: http://www.zeit.de/news/2014-10/15/usa-us-aerzte-behandeln-nach-google-glass-suechtigen-mann-15181005, (Abruf: 04.02.2015), o. S.

33 In einer Einzelfallbetrachtung sind verschiedene Nebenbedingungen, wie bspw. Therapien und Chancen zur Wiedereingliederung, zu berücksichtigen. Jedoch stehen den laufenden Kosten nur geringe bis keine Einnahmen gegenüber, sodass finanzielle Einbußen drohen.

34 Der Personenkreis im Sinne des § 5 Abs. 1 SGB V ist aufgrund der Versicherungspflicht bezugsberechtigt. Die Zahlungsansprüche von Personen, die unter § 6 Abs. 1 SGB V fallen, sind abweichend zu berücksichtigen.

35 Gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB V ergibt sich die Höhe des Krankentagegelds aus dem Minimum von 70 Prozent des Bruttolohns oder 90 Prozent des Nettolohns; zur Bestimmung der Bemessungsgrundlage sind ergänzend die Vorgaben von § 47 Abs. 2 SGB V zu beachten.

36 Siehe hierzu DRV (Hrsg.): Erwerbsminderungsrente: Das Netz für alle Fälle, URL: http://goo.gl/wrFju1, (Abruf: 04.02.2015), S. 10 ff. sowie S. 14 sowie § 43 SGB VI.

37 Die volle bzw. halbe Erwerbsminderungsrente beträgt etwa 38 Prozent bzw. 19 Prozent des letzten Bruttoarbeitseinkommens. Vgl. GDV (BUV, 2014), S. 5 sowie 11.

38 Vgl. Toller, A. (2012): Der überschätzte Schutz vor Berufsunfähigkeit, URL: http://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/versicherungspolicen-der-ueberschaetzte-schutz-vor-berufsunfaehigkeit/7454164.html, (Abruf: 04.02.2015), S. 2.

39 Dieser Umstand muss Eingang in die Vereinbarung der BU-Rentenhöhe finden. Vgl. Kaiser, S. (2013): BU-Rente: Leistungskürzungen durch “zuviel” Einkommen?, URL: http://www.cash-online.de/versicherungen/2013/arbeitslosengeld-bu/159966/2, (Abruf: 04.02.2015), S. 2.

40 Vgl. GDV (Hrsg.): Hohes Risiko mit gravierenden finanzielle Folgen, URL: http://www.gdv.de/2014/09/berufsunfaehigkeit-hohes-risiko-mit-gravierenden-finanziellen-folgen/, (Abruf: 04.02.2015), o. S.

41 Vgl. Farny, D. (2011): Versicherungsbetriebslehre, Karlsruhe, S. 374.

42 Vgl. Burchardi, R. R. (2011): Berufsunfähigkeitsversicherung, in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon, Wiesbaden, S. 95 f.

43 Vgl. GDV (Folgen, 2014), o. S.

44 Vgl. Cristofolini, W., Fromme, F.-H. et al. (2002): Individualversicherung Versicherungslehre 2, in: BWV e. V.(Hrsg.): Teil 1, 5. Aufl., Karlsruhe, S. 306.

45 In Abb. 2 wird der erläuterte Zusammenhang grafisch veranschaulicht.

46 Vgl. Ronsdorf, K., Rossmann, S. et al. (2009): Vorsorgekonzepte im 3-Schichten-Modell, 2. Aufl., Karlsruhe, S. 365.

47 Vgl. ebenda, S. 364.

48 Vgl. o. V. (2014): Ein Markt mit viel Potenzial, in: procontra (Hrsg.): Biometrie: Markttrends der Arbeitskraftsicherung, moderne Produkte und Vertriebsstrategien für Finanz- und Versicherungsmakler, 4. Teil, Hamburg, S. 5.

49 Siehe hierzu Tab. 1.

50 Eine angemessene Risikokollektivierung und Prämiendifferenzierung sind Ziele der Systematik. Vgl. Farny, D. (Versicherungsbetriebslehre, 2011), S. 45 f. sowie 67 ff.

51 Vgl. GDV (BUV, 2014) S. 9.

52 Vgl. Mertes, H. K.; Schuld, K. (2014): „Wir müssen wissen, wie hoch das Risiko ist“, in: VW Special Value, 69. Jg., H. 2, S. 24 – 25.

53 Die Festlegung einer Höchstgrenze der Versicherungssumme obliegt den Versicherungsunternehmen. Dazu sollten weitere Zahlungsansprüche, wie bspw. Krankengeld, berücksichtigt werden. Vgl. Kaiser, S. (Leistungskürzungen, 2013), S. 1 f.

54 Vgl. Burchardi, R. R.; Recktenwald, S. (Berufsunfähigkeit, 2011), S. 94 f.

55 Vgl. GDV (BUV, 2014), S. 17.

56 Siehe hierzu Abb. 3. Vgl. auch Mertes, H. K.; Schuld, K. (Risiko, 2014), S. 24.

57 Vgl. Brass, S. (2013): Ist eine BU ersetzbar?, in: procontra (Hrsg.): Biometrie: Das Comeback der Risikoversicherungen, 3. Teil, Hamburg, S. 29.

58 Vgl. Burchardi, R. R.; Recktenwald, S. (Berufsunfähigkeit, 2011), S. 94. Einige Anbieter betrachten für den Bezugsrahmen der jeweiligen AVB das Studium bereits als Beruf. Siehe hierzu beispielhaft Swiss Life AG (Hrsg.): Allgemeine Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung, URL: http://goo.gl/Up4Njt, (Abruf: 04.02.2015), S. 5 bzw. Condor Lebensversicherungs-AG (Hrsg.): Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Berufsunfähigkeitsversicherung, URL: http://www.berlin-news.com/pdfs/9T01.pdf, (Abruf: 04.02.2015), S. 3.

59 Die Festlegung einer Versicherungssumme ist neben Erwägungen zu Betrugsanreizen vor allem am Bedarf auszurichten. Die Schließung der individuellen Deckungslücke ist das vordingliche Ziel, dem der Preis als Determinante per se unterzuordnen ist. Demgemäß sind geringe Versicherungssummen im Hinblick auf Abzüge durch Ansprüche auf ALG II oder die Grundsicherung kritisch zu prüfen. Als oberer Richtwert ist eine monatliche BU-Rente von 1.000 EUR festzuhalten. Vgl. Kaiser, S. (Leistungskürzungen, 2013), S. 1 f. sowie Pfeifer, H. (Wettbewerb, 2012), S. 18 und Vgl. Gotthold, K. (2014): Staatliche Förderung macht die Policen noch teurer, URL: http://goo.gl/SQDPNV, (Abruf: 04.02.2015), o. S.

60 Vgl. Pfeifer, H. (Wettbewerb, 2012), S. 18.

61 Vgl. Gotthold, K. (Förderung, 2014), o. S.

62 Vgl. GDV (Folgen, 2014), o. S.

63 Siehe hierzu Abb. 4. Dem konstanten Vertragsbestand steht eine wachsende Zahl von Erwerbstätigen gegenüber. Vgl. Franke, M. (Bedarf, 2013), S. 24.

64 Die Marktdurchdringung der BUV stagniert nahezu. Die Einzelwerte der Jahre 2009 und 2014 liegen jeweils bei 24,1 Prozent, siehe hierzu Tab. 2. Vgl. Knospe, J. (2009): Keine Abstriche beim Versicherungsschutz, in: VW, 64. Jg., H. 17, S. 1319 und Institut für Demoskopie Allensbach (Hrsg.): Allensbacher Markt- und Werbeträgeranalyse – Codebuch Finanzen, Versicherungen, URL: http://www.ifd-allens-bach.de/fileadmin/AWA/AWA2014/Codebuchausschnitte/AWA2014CodebuchFinanzenVersicherungen.pdf, (Abruf: 04.02.2015), S. 73. Schon in älteren Publikationen wird das Absatzdefizit kritisiert. Vgl. Kurzendörfer, V. (2000): Einführung in die Lebensversicherung, 3. Aufl., Karlsruhe, S. 12.

65 Eine genderspezifische Betrachtung offenbart, dass männliche Berufstätige eine höhere BUV-Abschlussrate aufweisen. Siehe hierzu Abb. 5.

66 Siehe hierzu Abb. 6.

67 Vgl. o. V. (2014): „Es ist ein großer Vorteil, dass der Markt so viele Möglichkeiten bietet“, in: AssCompact, H. 8, S. 46.

68 In der Studie des Infima Instituts für Finanz-Markt-Analyse wurden 381 BUV-Tarife untersucht und hinsichtlich 17 verschiedener Kriterien kategorisiert. Siehe hierzu Pfeifer, H. (Wettbewerb, 2012), S. 18.

69 Vgl. Langenberg, B. (2014): Fehlstart beim Berufsunfähigkeitsschutz, URL: http://www.capital.de/investment/fehlstart-beim-berufsunfaehigkeitsschutz-109.html, (Abruf: 04.02.2015), S. 1.

70 Vgl. Gothaer Lebensversicherungs-AG (Hrsg.): Arbeitskraft absichern: Bei Berufsunfähigkeit individuell geschützt, URL: http://www.finanzen-versicherungen-blog.de/wp-content/uploads/2013/09/Broschu%CC%88re-der-Gothaer-Arbeitskraft-absichern.pdf, (Abruf: 04.02.2015), S. 16 f. sowie Pfeifer, H. (Wettbewerb, 2012), S. 18.

71 Vgl. Scharfenberg, C. (2013): Vermittler müssen BU-Irrtümer aufklären, in: AssCompact, H. 12, S. 32.

72 Vgl. Burchardi, R. R. (2011): Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, in: Wagner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon, Wiesbaden, S. 96 sowie GDV (Folgen, 2014), o. S.

73 Siehe hierzu Abb. 4.

74 Vgl. GDV (Folgen, 2014), o. S.

75 Vgl. Ronsdorf, K., Rossmann, S. et al. (Vorsorgekonzepte, 2009), S. 368 f.

76 Vgl. Kurzendörfer, V. (Lebensversicherung, 2000), S. 13.

77 Die Kombination einer BUV und einer Pflegeversicherung wird bspw. von der Basler Versicherung angeboten. Siehe hierzu o. V. (2013): Basler kombiniert BU und Pflegefallrente, in: AssCompact, H. 12, S. 21.

78 Vgl. Poppelbaum, E. (Bis, 2014), S. 12. sowie Pscherer, G. (2014): Neun Gebote der BU-Beratung und deren Bedeutung, in AssCompact, H. 2, S. 32 und o. V. (Vorteil, 2014), S. 46.

79 Darüber hinaus sind die inhärente Eintrittswahrscheinlichkeit und potenzielle Schadenhöhe verschieden. Die Verträge sind im Ergebnis hochkomplex und für die Kunden intransparenter, weshalb der Preis häufig höher als für die jeweiligen Einzelversicherungen ist. Vgl. Pfeifer, H. (Wettbewerb, 2012), S. 18.

80 Die Kombination ermöglicht nicht nur steuerliche Vorteile, sondern aufgrund der Entgeltumwandlung auch eine vergleichsweise hohe BU-Rente. Vgl. Senger, F. (Direktversicherung, 2014), S. 40 und Brass, S.; Krüger-Kassissa, R. (2012): Die Kasko für die eigene Arbeitskraft, in: procontra (Hrsg.): Biometrie: Berufsunfähigkeit, Risikoleben, Pflege, 2. Teil, Hamburg, S. 14 sowie Warweg, T. (2014): Direkt zum BU-Schutz, in: procontra (Hrsg.): Biometrie: Markttrends der Arbeitskraftabsicherung, moderne Produkte und Vertriebsstrategien für Finanz- und Versicherungsmakler, 4. Teil, Hamburg, S. 42. Demgegenüber sind Verträge dieser Art durch die Risikoinkongruenz unflexibel und werden von Experten nicht empfohlen, da die gehobene Komplexität die Transparenz der Preiskalkulation mindert. Vgl. Poppelbaum, E. (Bis, 2014), S. 12.

81 Vgl. o. V. (Markt, 2014), S. 5.

82 Die CARDEA.life Versicherung bietet berufsbildunabhängigen BU-Schutz, vgl. CARDEA.life (Hrsg.): Existenzschutz für Büroangestellte, URL: https://www.cardealife.de/tlfiles/downloads/existenzschutz/HighlightblattBueroangestellte.pdf, (Abruf: 04.02.2015), S. 2. Die LV 1871 wiederum verteilt in der Golden BU diverse Boni bspw. für risikoarme Lebensgewohnheiten, vgl. LV 1871 (Hrsg.): Golden BU Vorsorgeschutz: Eine für alle – kombinierbar mit Vorsorgelösungen aller Anbieter, URL: http://goo.gl/Pr9qwT, (Abruf: 04.02.2015), S. 7.

83 Vgl. o. V. (2013): Marktpotenzial bei der Absicherung existenzieller Risiken nutzen, in: AssCompact, H. 8, S. 52.

84 Versicherungen gegen schwere oder physische Krankheiten bzw. Grundfähigkeitsversicherungen zählen zwar zu den besonderen BUV-Produkten, sind jedoch von der vollwertigen SBUV zu unterscheiden. Vgl. Franke, M. (Bedarf, 2013), S. 26.

85 Vgl. Poppelbaum, E. (Bis, 2014), S. 13.

86 Dem Spartentrennungsgebot gemäß § 8 Abs. 1a VAG folgend müssen die Geschäfte von LV und anderen Versicherungssparten in getrennten Gesellschaften betrieben werden. Das Gebot kommt in diesem Fall in Verbindung mit § 11 VAG zum Ausdruck, demzufolge Lebensversicherer eine den Spartenspezifika angemessene Prämienkalkulation vornehmen müssen. Weitere Ausführung im folgenden Kapitel.

87 Die Zurich Versicherungsgruppe bietet mit der „Team“-Police ein entsprechendes Produkt über die luxemburgische Tochtergesellschaft an. Vgl. Unreiter, P. (2013): Zurich startet neue Gruppenpolice, URL: http://www.dasinvestment.com/investments/versicherungen/news/datum/2013/11/20/zurich-startet-neue-gruppenpolice/, (Abruf: 04.02.2015), o. S.

88 Siehe hierzu Albrecht, P. (2011): Versicherungstechnisches Äquivalenzprinzip, in: Wag-ner, F. (Hrsg.): Gabler Versicherungslexikon, Wiesbaden, S. 730.

89 Siehe hierzu Abb. 7 sowie Abb. 8.

90 Der Gesundheitszustand wird sowohl retrospektiv über die Vorerkrankungen der letzten fünf bis zehn Jahre als auch anhand der gegenwärtigen Verfassung bewertet.

91 Vgl. Klein, H. (2014): Wie sich Erwerbstätige vor Krankheitsarmut schützen, URL: http://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/berufsunfaehigkeitsversicherung-wie-sich-erwerbstaetige-vor-krankheitsarmut-schuetzen/11008906.html, (Abruf: 04.02.2015), S. 2 sowie GDV (BUV, 2014), S. 16.

92 Dazu ist vor allem nach Kosten für den Versicherungsbetrieb und -vertrieb zu differenzieren. Vgl. Farny, D. (Versicherungsbetriebslehre, 2011), S. 627 f.

93 Die Verwendung oder Verrechnung des Sparanteils zum Ende der Vertragslaufzeit ist vom einzelnen Produkt abhängig.

94 Vgl. Poppelbaum, E. (Bis, 2014), S. 11 sowie Schmidt-Kasparek, U. (2014): Analysten prognostizieren steigende BU-Prämien, URL: http://versicherungswirtschaft-heute.de/vertrieb/analysten-prognostizieren-steigende-bu-pramien/, (Abruf: 04.02.2015), o. S.

95 Vgl. GDV (Folgen, 2014), o. S. sowie Pasdika, U. (2011): BU-Pricing: Ein Geschäftsfeld für Zauberer, in: General Reinsurance AG (Hrsg.): Asset & Liabilities, H. 1, S. 5 f. Beispielhaft sind weiterhin Staffelregelungen anzuführen.

96 Vgl. Poppelbaum, E. (Bis, 2014), S. 10.

97 Zur Berücksichtigung des maximalen Zahlbetrags siehe auch Langenberg, B. (Fehlstart, 2014), S. 3.

98 Vgl. GDV (Versicherungsunternehmen, 2014), o. S.

99 Vgl. u. a. Brass, S.; Krüger-Kassissa, R. (Kasko, 2012), S. 14.

100 Vgl. Langenberg, B. (Fehlstart, 2014), S. 1.

101 Vgl. § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b Abschn. aa EStG sowie Drost, F. M.; Rezmer, A. et al. (2012): Was die neuen Riester-Gesetze bringen, URL: http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge-versicherung/nachrichten/altersvorsorge-was-die-neuen-riester-gesetze-bringen/7176520.html, (Abruf: 04.02.2015), S. 2.

102 Vgl. Stein, D. (2014): Berufsunfähigkeitsversicherung: Bei staatlich geförderter BU sind keine Angebote in Sicht, URL: http://www.versicherungsbote.de/id/4800864/Berufsunfaehigkeitsversicherung-BU-staatliche-Foerderung/, (Abruf: 04.02.2015).

103 Siehe hierzu o. V. (2013): Kleinlein: Verknüpfung von geförderter BU mit lebenslanger Rente ist ein Fehler, URL: http://www.versicherungsbote.de/id/4788435/Kleinlein-Verknuepfung-von-gefoerderter-BU-mit-lebenslanger-Rente-ist-ein-Fehler/, (Abruf: 04.02.2015), o. S.

104 Vgl. Gotthold, K. (Förderung, 2014), o. S.

105 Zur Vermeidung von Begehrlichkeiten im Sinne von Versicherungsbetrug sind die Versicherer nicht nur sich selbst und den Unternehmenseigentümern, sondern vor allem dem Versicherungskollektiv gegenüber zu einer sorgfältigen Leistungsprüfung verpflichtet.

106 Vgl. Schmitt, S. (2013): Bei Berufsunfähigkeit wird Zahlung oft verweigert, URL: http://www.welt.de/finanzen/verbraucher/article122190022/Bei-Berufsunfaehigkeit-wird-Zahlung-oft-verweigert.html, (Abruf: 04.02.2015), o. S.

107 Vgl. o. V. (Markt, 2014), S. 5.

108 Vgl. Schmitt, S. (Zahlung, 2013), o. S.

109 Siehe hierzu Abb. 9. Vgl. außerdem Langenberg, B. (Fehlstart, 2014), o. S.

110 Siehe hierzu Tab. 3.

111 Vgl. Langenberg, B. (Fehlstart, 2014), S. 2.

112 Vgl. ebenda, S. 1.

113 Vgl. GDV (Versicherungsunternehmen, 2014), o. S. Zudem spricht die positive Entwicklung der Anfechtungsquote für die Leistungsbereitschaft. Siehe hierzu Mest, O. (2014): Das schiefe Bild der Berufsunfähigkeit, in: VM, 61. Jg., H. 6, S. 45 f. Weiter sind berichtete Einzelfälle von strategischer Verzögerung kritisch zu betrachten. Vgl. Schmitt, S. (Zahlung, 2013), o. S.

114 Vgl. Pscherer, G. (Gebote, 2014), S. 32.

115 Dazu sind die Privatversicherungsangebote der Unfall-, Erwerbsminderungs-, Grundfähigkeitsversicherung sowie die Versicherung gegen schwere Krankheiten anzuführen. Vgl. u. a. Bund der Versicherten (Hrsg.): Merkblatt Berufsunfähigkeitsversicherung, URL: https://www.bundderversicherten.de/Berufsunfaehigkeit, (Abruf: 04.02.2015), o. S., o. V. (2014): Großes Marktpotenzial für Grundfähigkeitsversicherung, in: ZfV, 65. Jg., H. 2, S. 40, o. V. (2014): (K)ein hoffnungsloser Fall? in: procontra (Hrsg.): Biometrie: Markttrends der Arbeitskraftsicherung, moderne Produkte und Vertriebsstrategien für Finanz- und Versicherungsmakler, 4. Teil, Hamburg, S. 8 ff. sowie Franke, M. (Bedarf, 2013), S. 26.

116 Vgl. Westenhoff, K. (2013): Funktionelle Invalidität und andere neue Produkte unterhalb der BU, in: ZfV, 64. Jg., H. 2, S. 51 ff. sowie Beckstette, A.; Seyboth, A. et al. (2014): Vielversprechendes Neuland: Funktionelle Invaliditätsversicherung bereichert Diskussion über Invaliditätsschutz um eine neue Dimension, in: VW Special Value, 69. Jg., H. 2, S. 70 ff.

117 Hierzu ist beispielhaft die „Multi-Rente“ der Janitos Versicherung zu nennen. Vgl. Hörner, K. (Absicherung, 2014), S. 52.

118 Vgl. o. V. (2014): Die beste Alternative, in: procontra (Hrsg.): Biometrie: Markttrends der Arbeitskraftsicherung, moderne Produkte und Vertriebsstrategien für Finanz- und Versicherungsmakler, 4. Teil, Hamburg, S. 12.

119 Das Rationalitätsprinzip fordert die Auswahl derjenigen Alternative, die nach Gewichtung mithilfe die eigenen Präferenzen die individuell vorteilhafteste darstellt. Vgl. Kirchgässer, G. (1991): Homo Oeconomicus, Tübingen, S. 15.

120 Vgl. Altenburger, S. (2009): Behavioral Finance: Urteilsvermögen und Wahrnehmungsverzerrungen insbesondere bei Experten des Finanzsektors, Saarbrücken, S. 6.

121 Dabei wird der individuelle Nutzenzuwachs anstatt der Gewinne unter Berücksichtigung des inhärenten Risikos einzelner Entscheidungsalternativen zentralisiert. Siehe hierzu Morgenstern, O.; von Neumann, J. (1947): Theory of Games and Economic Behavior, 2. Aufl., Princeton, S. 15 ff. sowie Sinn, H.-W. (1989): Economic Decisions under Uncertainty, 2. Aufl., Heidelberg, S. 69 ff.

122 Vgl. Oehler, A. (1995): Die Erklärung des Verhaltens privater Anleger: Theoretischer Ansatz und empirische Analysen, in: Betriebswirtschaftliche Abhandlungen, Bd. 100, Stuttgart, S. 4 ff.

123 In der angelsächsischen Literatur werden die Begriffe „Behavioral Economics“ und „Behavioral Finance“ in ähnliche Systematik verwendet. Siehe hierzu Diamond, P.; Vartiainen, H. (2007): Behavioral Economics and Its Application, Princeton, S. 1 f. sowie Altenburger, S. (Urteilsvermögen, 2009), S. 32 f.

124 Vgl. Kahneman, D.; Tversky, A. (1974): Judgment under Uncertainty: Heuristics and Biases, in: Science, H. 185, S. 1124.

125 Siehe hierzu Eisenführ, F.; Weber, M. et al. (2010): Rationales Entschieden, 5. Aufl., Berlin, Heidelberg, S. 405 sowie Oehler, A. (Erklärung, 1995), S. 26.

126 Die prospekttheoretisch geleiteten Effekte bleiben im Rahmen dieser Arbeit unberücksichtigt. Siehe hierzu Theil, M. (2002): Versicherungsentscheidungen und Prospect Theory: Die Risikoeinschätzung der Versicherungsnehmer als Entscheidungsgrundlage, Wien, S. 119 ff.

127 Vgl. Altenburger, S. (Urteilsvermögen, 2009), S. 48.

128 Jedoch gilt es zu beachten, dass sich die persönliche Neigung und die Vertrautheit mit dem Thema negativ auf die Verfügbarkeit auswirken.

129 Für eine Darstellung verschiedener Ausprägungen von Verfügbarkeitseffekten siehe v. Nitzsch, R. (2006): Entscheidungslehre: Wie Menschen entscheiden und wie sie entscheiden sollten, 2. Aufl., Stuttgart, S. 13 ff.

130 Vgl. Kahneman, D.; Tversky, A. (Judgment, 1974), S. 1127 f.

131 Vgl. Kunreuther, H. (1976): Limited Knowledge and Insurance Protection, in: Public Policy, H. 24/2, S. 231 ff.

132 Vgl. Theil, M. (Versicherungsentscheidungen, 2002), S. 73 f.

133 Vgl. Kahneman, D.; Tversky, A. (Judgment, 1974), S. 1124 ff. und v. Nitzsch, R. (Entscheidungslehre, 2006), S. 28 bzw. siehe für eine systematische Darstellung Theil, M. (Versicherungsentscheidungen, 2002), S. 57 f.

134 Dazu sind insbesondere Zusammenhänge anzuführen, die für eine überwiegende Anzahl von Personen repräsentativ oder stimmig erscheint, jedoch tatsächlich eine Scheinkorrelation darstellen. Vgl. Altenburger, S. (Urteilsvermögen, 2009), S. 52.

135 Vgl. Holtfort, T.; Eickenberg, V. (2009): Der Kunde aus Behavioral Finance Sicht, in: VW, 64. Jg., H. 17, S. 1340.

136 Vgl. Theil, M. (Versicherungsentscheidungen, 2002), S. 63.

137 Vgl. Altenburger, S. (Urteilsvermögen, 2009), S. 48 f.

138 Vgl. v. Nitzsch, R. (Entscheidungslehre, 2006), S. 22 f.

139 Vgl. Kahneman, D.; Tversky, A. (Judgment, 1974), S. 1128.

140 Vgl. Wright, W. F.; Anderson, U (1989): Effects of Situation Familiarity and Financial Incentives on Use of the Anchoring and Adjustment Heuristic for Probability Assessment, in: Organizational Behavior and Human Decision Process, 44. Jg., H. 1, S. 70 ff.

141 Vgl. Jablonowski, M. (1994): Communicating Risk: Words or Numbers?, in: Risk Management, 41. Jg., H. 12, S. 47.

142 Vgl. Altenburger, S. (Urteilsvermögen, 2009), S. 50.

143 Die Ausführungen von Theil erstrecken sich hin zur Präferenzumkehr und Ambiguität, siehe dazu Theil, M. (Versicherungsentscheidungen, 2002), S. 81 ff. sowie 90 ff.

144 Siehe dazu Kahneman, D.; Tversky, A. (1974): Prospect Theory: An Analysis of Decision under Risk, in: Econometrica, H. 47/2, S. 269 ff. sowie Theil, M. (Versicherungsentscheidungen, 2002), S. 119 und v. Nitzsch, R. (Entscheidungslehre, 2006), S. 102 ff. Besonders ausführlich und analytisch in Wakker, P. P. (2010): Prospect Theory: For Risk And Ambiguity, Cambridge, S. 251 ff.

145 Aktuell sich in der Ausbildung befindliche Studierende sind erwartungsgemäß nach dem 01.01.1961 geboren und können daher keinen Anspruch auf gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente geltend machen.

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Detalles

Título
Berufsunfähigkeitsversicherung für Studierende. Empirischer Befund, Marktpotenziale und Ansätze zu einer optimalen Marktdurchdringung
Subtítulo
Unter Nutzung von Erkenntnissen der Verhaltensökonomik
Universidad
University of Leipzig  (Institut für Versicherungswissenschaften)
Calificación
1,7
Autor
Año
2015
Páginas
103
No. de catálogo
V295855
ISBN (Ebook)
9783656936848
ISBN (Libro)
9783656936855
Tamaño de fichero
2903 KB
Idioma
Alemán
Palabras clave
berufsunfähigkeitsversicherung, studierende, empirischer, befund, marktpotenziale, ansätze, marktdurchdringung, unter, nutzung, erkenntnissen, verhaltensökonomik
Citar trabajo
Max Ludewig (Autor), 2015, Berufsunfähigkeitsversicherung für Studierende. Empirischer Befund, Marktpotenziale und Ansätze zu einer optimalen Marktdurchdringung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/295855

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